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Leipziger Uhrmacher-Zeitung
- Bandzählung
- 10.1903
- Erscheinungsdatum
- 1903
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- I 787
- Vorlage
- Staatl. Kunstsammlungen Dresden, Mathematisch-Physikalischer Salon
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20141350Z1
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20141350Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20141350Z
- Sammlungen
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Technikgeschichte
- Bemerkung
- Original unvollständig, S. 117-120 fehlen
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 20 (15. Oktober 1903)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Deutsche Uhrmacher-Vereinigung (Zentralstelle zu Leipzig)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Der Cylindergang
- Autor
- Hillmann, Bruno
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftLeipziger Uhrmacher-Zeitung
- BandBand 10.1903 I
- TitelblattTitelblatt I
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1903) 1
- AusgabeNr. 2 (15. Januar 1903) 25
- Abbildung1. Kunstbeilage -
- AusgabeNr. 3 (1. Februar 1903) 45
- AusgabeNr. 4 (15. Februar 1903) 65
- AusgabeNr. 5 (1. März 1903) 85
- AusgabeNr. 6 (15. März 1903) 105
- AusgabeNr. 7 (1. April 1903) 125
- AusgabeNr. 8 (15. April 1903) 145
- Abbildung2. Kunstbeilage -
- AusgabeNr. 9 (1. Mai 1903) 165
- AusgabeNr. 10 (15. Mai 1903) 187
- Abbildung3. Kunstbeilage -
- AusgabeNr. 11 (1. Juni 1903) 207
- AusgabeNr. 12 (15. Juni 1903) 227
- AbbildungOriginal Norwegischer Filigran-Schmuck -
- Abbildung4. Kunstbeilage -
- AusgabeNr. 13 (1. Juli 1903) 247
- AusgabeNr. 14 (15. Juli 1903) 271
- Abbildung5. Kunstbeilage -
- AusgabeNr. 15 (1. August 1903) 291
- AbbildungCigaretten-Etuis -
- AusgabeNr. 16 (15. August 1903) 311
- Abbildung6. Kunstbeilage -
- AusgabeNr. 17 (1. September 1903) 331
- AusgabeNr. 18 (15. September 1903) 353
- Abbildung7. Kunstbeilage -
- AusgabeNr. 19 (1. Oktober 1903) 369
- AusgabeNr. 20 (15. Oktober 1903) 387
- ArtikelDeutsche Uhrmacher-Vereinigung (Zentralstelle zu Leipzig) 387
- ArtikelDer Cylindergang 389
- ArtikelDas Schaufenster des Uhrmachers 391
- ArtikelGeschäftslokal von Joh. Gustav Blümchen jr., Berlin 392
- ArtikelDie Bestimmung der Sehschärfe mittels des Optometers 393
- ArtikelRund um die Welt 395
- ArtikelKompensations-Rückerzeiger 396
- ArtikelAus der Werkstatt - Für die Werkstatt 397
- ArtikelPersonalien 398
- ArtikelGeschäftliche Mitteilungen 398
- ArtikelVermischtes 399
- ArtikelBüchertisch 400
- ArtikelDie Theorie in der Werkstatt 401
- ArtikelBriefkasten und Rechtsauskünfte 401
- ArtikelFrage-Kasten 401
- ArtikelPatente 402
- AusgabeNr. 21 (1. November 1903) 403
- AusgabeNr. 22 (15. November 1903) 419
- Abbildung8. Kunstbeilage -
- AusgabeNr. 23 (1. Dezember 1903) 435
- AusgabeNr. 24 (15. Dezember 1903) 451
- BandBand 10.1903 I
- Titel
- Leipziger Uhrmacher-Zeitung
- Autor
- Links
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No. 20 LEIPZIGER UHRMACHER-ZEITUNG 389 Bei der Gleichartigkeit des Geschäftsbetriebes der öffentlichen und der privaten Leihanstalten führt, wie wiederholt festgestellt ist, die Bevorzugung der ersteren zai einer ungerechtfertigten Beeinträchtigung des durch Diebstahl geschädigten Eigentümers, weshalb der Wunsch nach Gleichstellung beider Arten als eine Forderung des öffentlichen Rechtsgefühls angesehen werden muß. Zu 2. Die Pfandleihanstalten nehmen erfahrungsgemäß Waren in Pfand, welche offensichtlich lediglich zum Zwecke der Ver pfändung gefertigt werden und bestimmt sind, durch Vermittelung der Leihhäuser beim Publikum untergebracht zu werden. In der Regel wirken Berufshändler mit, um diese Unterbringung zu be fördern. Besonders auffallende Beispiele einer solchen Geschäfts- gebahrung sind aus Elberfeld, Köln und München berichtet wor den. Große Massen von Uhren, die eigens für diesen Zweck her gestellt wurden, sind von den Leihhäusern angenommen worden. In München wurden seit dem 1. Januar lb03 bis Juli 50000 Stück Taschenuhren in Leihhäusern untergebracht. Durch dieses Verfahren werden in gleichem Maße die Fabri kanten und Händler, wie das Publikum geschädigt, die Fabri kanten und Händler stehen einem unlauteren Wettbewerb gegen über, weil das Publikum mit Vorliebe bei der Versteigerung ver fallener Pfänder mitbietet oder die von dritter Seite ersteigerten und als „verfallene Pfänder“ feilgebotenen Waren kauft, in der Annahme, gut und billig bedient zu werden. In Wirklichkeit erfährt aber das Publikum eine schmähliche Täuschung, weil die eigens für die Leihhäuser gefertigten Waren von geringster Qualität sind. Derartige Waren, namentlich Taschenuhren, werden von den Verpfändern den Leihhäusern mit der Absicht übergeben, sie nicht wieder einzulösen, sondern versteigern zu lassen, damit sie auf diesem Wege in die Hand des kaufenden Publikums ge langen. Das Pfandhaus, für einen ganz anderen Zweck bestimmt, übernimmt hier die Rolle des Lombardinstituts, und, da seine Geschäftsordnung mit der des letzteren nicht übereinstimmt, so bringt eben seine Tätigkeit in dieser angemaßten Rolle statt Nutzen für die Allgemeinheit nur Unsegen. Die geschilderte Handlungsweise grenzt nahe an den Tat bestand des Gesetzes zur Bekämpfung des unlauteren Wettbewerbs. Jedenfalls ist ihre Wirkung genau so schädlich, weshalb es ge boten erscheint, gesetzliche Maßnahmen zur Bekämpfung dieser Uebelstände zu treffen. Zu 3. Die heutige Möglichkeit des schrankenlosen Handels in Pfandscheinen macht den, in der Hauptsache von unreellen Elementen betriebenen Massen'versatz erst zu einem gewinn bringenden Geschäft! Die Pfandscheine werden nicht nur über den Beleihungswert des Leihhauses, sondern noch über den reellen Wert des Gegenstandes und zwar nicht an den be mittelten und meist kundigen Bürger, sondern gerade an den kleinen, urteilslosen Mann abgesetzt, der, nachdem er sich bei Einlösung des Objektes betrogen sieht, heute nicht in der Lage ist, den Pfandscheinhausierer oder dessen Vormänner, wenn sie ihm nicht näher bekannt sind, der Bestrafung zuzuführen. Bestände hier eine Giropflicht, oder eine ähnliche, die Angabe der verschiedenen auf einanderfolgenden Inhaber fordernde Vor schrift, wie beim Wechsel, Konnossement und anderen Inhaber papieren, dann wäre der Betrug bedeutend erschwert! Zu 4. Durch die jetzt statthafte Verbindung eines Pfand hauses mit einem Verkaufsgeschäft wird im Publikum die falsche Vorstellung erweckt, als verkauften diese Geschäfte nur verfallene Pfänder. Im Interesse sowohl des Publikums, als auch des regu lären Geschäftsmannes, der sich solcher täuschenden Reklame nicht bedienen kann, erscheint es uns deshalb erforderlich, daß die völlige Trennung der Geschäftslokalitäten für beide Geschäfts zweige angeordnet wird. Beim Margarinegesetz, bezügl. des Ver kaufs von Butter und Margarine, haben wir eine ähnliche Vor schrift. Wir hoffen eine wohlwollende Aufnahme unserer Anregungen bei der hohen Reichsregierung zu finden, und bleiben geneigter Nachrichten zu Händen des Herrn D. Popitz i. Fa.: Etzold & Popitz, Leipzig, Katharinenstraße 31, gern gewärtig. In größter Ehrerbietung (folgen Unterschriften.) Der Cylinöergang Von Bruno föillmann, Ceip3ig [Nachdruck verboten] Die Gangtiefe Eine Vorbedingung zur Möglichkeit, den Gang auf seine richtige Tiefe untersuchen zu können, besteht darin, daß die Passage fehlerfrei ist. Man wird daher gut tun, dieselbe, wenn nötig, erst in Ordnung zu bringen. 40\ Dem Strebsamen wird die „Routine“ bei der praktischen Arbeit von selbst kommen. Das Untersuchen der Gangtiefe erstreckt sich vor nehmlich darauf (unter Antrieb des Laufwerkes und der erforder lichen Hin- und Herbewegung der Unruhe), zu prüfen, ob der Zahn auf richtige Ruhe fällt. Aus Fig. 1 haben wir ersehen, wie Zahn und Zylinder richtig Zusammenwirken. In der Praxis schrumpfen aber bei beiden die Maße auf recht minimale, nicht einmal mit der Lupe genügend erkennbare Verhältnisse zusammen. Der einzige Anhalt ist uns noch mit der Unruhe geboten, deren wir uns deshalb in hilfsbedürftiger Weise bedienen, und wenden wir uns deshalb den sogenannten Merkpunkten zu. Der Leser kennt doch sicher schon den am ünruhreifen eingekörnten Punkt, wo das Spiralklötzchen beim Aufsetzen der Spirale zu stehen kommt. — Wir nehmen jetzt eine gute, noch nicht verdorbene Uhr an. — Steht dann die Unruhe, mit Spiralfeder versehen, in der Uhr, so korrespondiert bei gleichem Antriebe dieser Punkt genau mit dem mittleren der drei an der Platine in der Nähe der Unruhe vorhandenen Merkpunkte. Diese Stellung ist in Fig. 7, der Deutlichkeit halber in vergrößertem .Maßstabe wieder- gegeben. H ist der maßgebende Teil des Unruhroifeiia, die vom Bew egungsmittel punkt der I nruhe ausgehende gerade Linie n Der geübte und erfahrene Arbeiter, der sich im Laufe der berührt die Punkte c und 2. Zeit einen gewissen Scharfblick ungeeignet hat, prüft erst den Die Entfernung zwischen den beiden anderen Punkten Gang nach jeder Richtung und hilft womöglich die Fehler mit- I und .7 beträgt gewöhnlich !•>", das ist die Bewegung, welche • 1 nd tl wodurch ei 1 i©l Zeit 01 put Dies ist abei der Radzahn durch ■ u0■ H Um d. h. wm \ntnn auf dk wie g* r-agt nur durch längere ( bung zu erreichen. Wir halsm Lippe bis zum \V iedorabfnll auf den Zylinder ausübt, wenn alle hier vorläufig auch mit weniger Geübten zu rechnen, und gerade Verhältnisse stimmen. Wir hätten also unter Beobachtung der denen sollen diese Zeilen zum Nutzen gereichen, w« halb wir Merkpunkte und der in lig. < eben fall * angodeutoton Ituhewinkel jede Partie einzeln behandeln wollen, damit das leichte Vor- von DP* bez.w. 1 » 11 ein sehr gutes und deutlich sichtbares Hilf - -tändm» hierin durch ei« Buutdureheinander nicht verloren geht, mittel zur Kernteilung der richtigen t taug tiefe. fju
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