Leipziger Uhrmacher-Zeitung
- Bandzählung
- 10.1903
- Erscheinungsdatum
- 1903
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- I 787
- Vorlage
- Staatl. Kunstsammlungen Dresden, Mathematisch-Physikalischer Salon
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20141350Z1
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20141350Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20141350Z
- Sammlungen
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Technikgeschichte
- Bemerkung
- Original unvollständig, S. 117-120 fehlen
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 21 (1. November 1903)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Die Alters- und Invaliditätsversicherung für selbständige Handwerker
- Autor
- Rocke
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftLeipziger Uhrmacher-Zeitung
- BandBand 10.1903 I
- TitelblattTitelblatt I
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1903) 1
- AusgabeNr. 2 (15. Januar 1903) 25
- Abbildung1. Kunstbeilage -
- AusgabeNr. 3 (1. Februar 1903) 45
- AusgabeNr. 4 (15. Februar 1903) 65
- AusgabeNr. 5 (1. März 1903) 85
- AusgabeNr. 6 (15. März 1903) 105
- AusgabeNr. 7 (1. April 1903) 125
- AusgabeNr. 8 (15. April 1903) 145
- Abbildung2. Kunstbeilage -
- AusgabeNr. 9 (1. Mai 1903) 165
- AusgabeNr. 10 (15. Mai 1903) 187
- Abbildung3. Kunstbeilage -
- AusgabeNr. 11 (1. Juni 1903) 207
- AusgabeNr. 12 (15. Juni 1903) 227
- AbbildungOriginal Norwegischer Filigran-Schmuck -
- Abbildung4. Kunstbeilage -
- AusgabeNr. 13 (1. Juli 1903) 247
- AusgabeNr. 14 (15. Juli 1903) 271
- Abbildung5. Kunstbeilage -
- AusgabeNr. 15 (1. August 1903) 291
- AbbildungCigaretten-Etuis -
- AusgabeNr. 16 (15. August 1903) 311
- Abbildung6. Kunstbeilage -
- AusgabeNr. 17 (1. September 1903) 331
- AusgabeNr. 18 (15. September 1903) 353
- Abbildung7. Kunstbeilage -
- AusgabeNr. 19 (1. Oktober 1903) 369
- AusgabeNr. 20 (15. Oktober 1903) 387
- AusgabeNr. 21 (1. November 1903) 403
- ArtikelDeutsche Uhrmacher-Vereinigung (Zentralstelle zu Leipzig) 403
- ArtikelDie Bestimmung der Sehschärfe mittels des Optometers (Schluß) 404
- ArtikelAus unserer Uhrgehäuse-Konkurrenz 406
- ArtikelDer Cylindergang (Fortsetzung) 406
- ArtikelKompensations-Rückerzeiger 408
- ArtikelTaschenuhr mit auswechselbarer Dekoration 409
- ArtikelModerne Metallwaren 410
- ArtikelNeue Reguliervorrichtung für Taschenuhren 411
- ArtikelDie Alters- und Invaliditätsversicherung für selbständige ... 412
- ArtikelPersonalien 413
- ArtikelVereinsnachrichten 413
- ArtikelGeschäftliche Mitteilungen 414
- ArtikelBüchertisch 415
- ArtikelVermischtes 415
- ArtikelDie Theorie in der Werkstatt 417
- ArtikelFrage-Kasten 417
- ArtikelPatente 418
- ArtikelBriefkasten und Rechtsauskünfte 418
- AusgabeNr. 22 (15. November 1903) 419
- Abbildung8. Kunstbeilage -
- AusgabeNr. 23 (1. Dezember 1903) 435
- AusgabeNr. 24 (15. Dezember 1903) 451
- BandBand 10.1903 I
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- Titel
- Leipziger Uhrmacher-Zeitung
- Autor
- Links
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412 LEIPZIGER UHRMACHER-ZEITUNG No. 21 Die Alters- und Invatiöitätsverficberung für felbftänöige ßanöwerher ist auch auf dem diesjährigen deutschen Handwerks- und Gewerbe kammertage zu München wieder behandelt worden, und zwar hatte wiederum namens der Breslauer Handwerkskammer deren Syndikus den einleitenden Bericht zu erstatten. Auffälliger Weise ist, wenigstens nach den vorliegenden Zeitungsberichten zu urteilen, in diesem Berichte neues Material gegenüber dem im vorigen Jahre aufgeführten nicht beigebracht worden. Her Redner gab an, es sei nicht möglich gewesen, eine genaue Statistik der selbständigen Handwerker zu geben. Er schätzt die Zahl der Handwerker im deutschen Reiche, einschließlich der graphischen Gewerbe, Photographen und Köche, die in einer An zahl von Bundesstaaten als Handwerker gelten, auf rund 1400000 Personen; die Zahl jener Handwerker, die kein höheres Ein kommen als 2000 M. jährlich besitzen, dürfe, mit 930 000 ( 2 / 3 aller selbstständigen Handwerker) angenommen werden. Was die Art der Versicherung anlangt, so empfahl der Berichterstatter die Aus dehnung der bisher bestehenden gesetzlichen Alters- undlnvaliditäts- versicherungsptlicht auf alle diejenigen Personen, die innerhalb des deutschen Reiches selbständig ein Handwerk betreiben, und zwar ohne Rücksicht auf die Höhe des Einkommens. Hie Lohnklassen wären in Einkommenklassen umzuwandeln, mit Beiträgen von 14—36 Pf., für die Einkommen von 350—2000 M. umfassend fünf Klassen. Hann wären für die besser situierten Handwerker noch etwa zwei weitere Klassen für die Einkommenstufen von 2100 bis 3000 M. und von 3100—4000 M. anzuschließen. Invalidenrente soll ohne Rücksicht auf das Lebensalter derjenige Versicherte er halten, der dauernd erwerbsunfähig ist. Eine dauernde Erwerbs unfähigkeit werde anzunehmen sein, wenn die Versicherten nicht mehr im Stande sind, durch eine ihren Kräften und Fähigkeiten entsprechende Tätigkeit, die ihnen unter billiger Berücksichtigung ihrer Ausbildung und ihres bisherigen Berufes zugemutet werden kann, ein Hrittel desjenigen zu erwerben, was körperlich und geistig gesunde Handwerker desselben Gewerbes und mit ähnlicher Ausbildung in derselben Gegend durch Betrieb dieses Handwerks zu verdienen pflegen, Altersrente solle ohne Rücksicht auf das A orhandensein von Erwerbsunfähigkeit derjenige Versicherte er halten, welcher ein bestimmtes Alter erreicht habe. Hie Ver sicherung müsse an die allgemeine Alters- und Invaliditätsver sicherung angegliedert werden, da eine eigene Verwaltung viel zu teuer komme. Es werde außerdem das Reich nicht unerheblich beteiligt werden, da der Reichszuschuß sich auf 50 M. pro Kopf berechne. Redner empfahl schließlich folgende Resolution zur Annahme: „Her IV. deutsche Handwerks- und Gewerbekammer tag beschließt, bei der Reichsregierung und dem Reichstage dahin vorstellig zu werden, daß für die selbständiger Handwerker die obligatorische Alters- und Invaliditätsversicherung unter Zugrunde legung der Bestimmungen des Alters- und Invaliditätsversicherungs gesetzes eingeführt wird.“ Dieser Beschlußantrag wurde nach längerer Debatte allerdings angenommen, aber gegen etwa '/3 der Anwesenden. Es geht schon daraus hervor, daß in verhältnismäßig weiten Kreisen des Hand werks das Projekt der Ausdehnung der Versicherung, die zunächst für die Arbeiter und Lohnbezieher eingeführt ist, nicht auf Zustimmung stößt. Und mit Recht; denn man darf nicht vergessen, daß eben der selbständige Handwerker andere Interessen hat als sein An gestellter oder gar die große Masse der Fabriklohnarbeiter. Er ist Unternehmer, d. h. in wirtschaftlicher Beziehung ein selbständiger Organisator. Selbst wenn es richtig sein sollte, daß die große Masse der selbständigen Handwerker kein höheres Einkommen genießt als die Arbeiterschaft, so können sie deshalb mit diesen noch lange nicht über einen Kamm geschoren werden. Wer als Handwerker oder überhaupt als kleiner Unternehmer das Bedürf nis empfindet, sich für sein Alter oder für den Fall seiner Invali- dität eine Rente oder ein Kapital zu sichern, dem ist schon jetzt im Rahmen der staatlichen Alters- und Invaliditätsversicherung dazu Oelegenheit gegeben, indem es ihm unverwehrt ist. sich freiwillig dieser \ er.sicherung zu beteiligen. Haß von dieser freiwilligen eihiahme in ganz Deutschland wenig Gebrauch gemacht worden ist, beweist am besten, wie wenig erbaut die Handwerker von den Leistungen der staatlichen Versicherung sind. Sie sind ge- z\\ ungen, für die Arbeiter in dieser Beziehung große Opfer zu • ringen, ebenso wie dieses die Allgemeinheit tut, insofern der Staat große Zuschüsse leisten muß. Trotzdem hören die Arbeiterführer und die Sozialdemokratie nicht auf, ständig geringschätzig auf das „bischen Sozialpolitik“ herabzublicken und auf die geringe Höhe der gewahrten Renten hinzuweisen, „die zum Sterben zu hoch und zum Leben zu niedrig sind.“ Es mag dahingestellt > >'i hui , ob diese Kritik, soweit die Lohnarbeiter in Frage kommen, »eiech igt ist, jedenfalls kann man ihr einen berechtigten Kern nicht absprechen, wenn man die Verhältnisse der selbständigen Handwerker und Unternehmer ins Auge faßt, denen allerdings mit so kleinen Renten wenig gedient sein kann. Sie werden nach wie vor entweder der öffentlichen Armenpflege oder ihrer Ver wandtschaft im Falle des Alters oder der Invalidität zur Last fallen, wenn sie es im Leben nicht weiter gebracht haben, als eine so niedrige Rente zu beziehen. Her Handwerker wie überhaupt der Unternehmer sorgt am besten für seine und seiner Angehörigen Zukunft, wenn er sich bemüht, mit Eifer und Verständnis sein Unternehmen auszubauen und auszudehnen und dahinein all sein überflüssiges Kapital zu stecken, nicht aber in die staatlichen Versicherungs-Institute. Diese häufen ungezählte Millionen von Kapital auf, das, da es nicht produktiv arbeitet, sondern ganz sicher angelegt werden muß, nur geringe Zinsen abwirft, und andererseits übermäßig auf den Kapitalmarkt, überhaupt die ganze deutsche Volkswirt schaft drückt. Ganz anders verzinst sich in einer gewerblichen Unternehmung ein hineingestecktes Kapital. Es ist ja richtig, daß ein Teil der Geschäfte nicht prosperiert, namentlich auch bei den Handwerkern; aber hiermit ist stets zu rechnen, und es wird dies immer nur ein Bruchteil sein. Deswegen aber die ge samten Handwerker zu Staatspensionären und Rentenbeziehern machen wollen, ist doch nicht berechtigt, es läuft auf eine Unter drückung freien Erwerbssinnes, wirtschaftlicher Selbstverant wortung und mutigen Vorwärtsstrebens hinaus. Auch ein anderer Gesichtspunkt, den die „Freisinnige Zeitung“ hervorhebt, darf nicht unerwähnt bleiben. Her Begriff Invalidität ist bei den Handwerkern und Unternehmern ein ganz anderer wie bei einem Arbeiter. In Betreff eines Arbeiters kann die In validität klar erkannt und festgestellt werden, aber wenn einem kleinen Betriebsunternehmer die körperlichen Kräfte versagen, so wird er darum noch nicht für sein Geschäft invalide, zumal wenn er Gehilfen hat. Er kann sein Geschäft fortsetzen, solange ei - die Disposition darüber behält und den Verkehr mit seinen Kunden vermitteln kann. _ Es muß auch darauf hingewiesen werden, daß der Handwerks meister als Arbeitgeber doppelte Beiträge zu zahlen haben würde, da ihm ein Arbeitgeber nicht gegenübersteht. Beachtenswerte Gesichtspunkte, welche gegen den Plan sprechen, brachte der Syndikus der Dresdener Gewerbekammer auf dem deutschen Handwerkskammertage vor. Er stellte sich auf einen ablehnenden Standpunkt und begründete dieses damit, daß eine Umfrage unter den Mitgliedern seiner Kammer ergeben habe, daß die überwiegende Zahl der Kammermitglieder sich gegen die Einführung einer Zwangsversicherung ausgesprochen "habe. Ebenso sei vom sächsischen Innungsverbandstage in Buchholz im Juli d. J. die Zwangsversicherung abgelehnt worden. Ein allgemein dringendes Bedürfnis für die Einführung der Zwangsversicherung könne im Hinblick auf die Bestimmungen des Invaliditätsgesetzes, das eine freiwillige Versicherungspflicht auch für die Handwerker zulasse, nicht anerkannt werden. Eine Umfrage, die die Kammer bei den sächsischen Städten veranstaltete, habe ergeben, daß z, B. in Dresden mit 405600 Einwohnern und 18000 Gewerbetreibenden, von denen die Hälfte Handwerker seien, im Jahre 1902 7000 Personen aus öffentlichen Mitteln Unterstützung erhalten haben. Unter diesen 7000 Personen hätten sich nur 60 Handwerksmeister, also noch nicht 1 °/ 0 befunden. Auch die übrigen Ziffern bewegten sich nicht über einen Prozentsatz von fünf hinaus. Als weitere Gegengründe machte er noch geltend, es werde dem Handwerk durch die Einführung der Zwangsversicherung viel Betriebskapital entzogen (etwa 50 Millionen Mark jährlich), und es leide auch das Selbstgefühl der Handwerker durch Eingliederung in die Ver- sieherung der Arbeitnehmer Schaden. Kürzlich ging durch die Presse die Notiz, das Reichsamt des Innern sei nicht abgeneigt, die obligatorische Versicherung ein zuführen bezw. reichsgesetzlich vorzuschlagen, unter der Bedingung, daß die Handwerker selbst dieses wünschen. Nach der Stellung nahme des letzten Handwerks- und Gewerbekammertages wird die Regierung jedenfalls Zweifel darüber bekommen, ob dieses wirklich der allgemeine AVunsch der Handwerker ist. Es lassen sich in der Tat, wie gesagt, viele Bedenken dagegen Vorbringen. AVas über die Handwerker und die gewerblichen Unternehmer überhaupt im A erstehenden gesagt ist. dürfte auch für die Uhr macher im besonderen zu treffen. Für diese kommt noch in Be tracht, daß die zwangsweise Einführung der staatlichen Alters und Invaliditätsversicherung leicht eine Spaltung unter ihnen hervorbringen kann. Hie sich schon jetzt in mehrfacher Beziehung bemerkbar macht. Es werden dann nämlich diejenigen Uhrmacher, namentlich die besser situierten mit guten Handelsgeschäften, die sich der A’ersicherungsptlicht entziehen wollen, einfach sich als Kaufleute in das Handelsregister eintragen lassen, wozu sie durchaus berechtigt sind, und ganz und gar das Handwerksmäßige in ihren Betrieben und ihrer Person abstreifen und verleugnen, ob hiermit dem gesamten l hrmaehergewerbe ein Dienst erwiesen würde, erscheint recht fraglich. Dr. Rocke.
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