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Leipziger Uhrmacher-Zeitung
- Bandzählung
- 10.1903
- Erscheinungsdatum
- 1903
- Signatur
- I 787
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Staatl. Kunstsammlungen Dresden, Mathematisch-Physikalischer Salon
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20141350Z1
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20141350Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20141350Z
- Sammlungen
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Technikgeschichte
- Bemerkung
- Original unvollständig, S. 117-120 fehlen
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 22 (15. November 1903)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Neue Reguliervorrichtung für Taschenuhren
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Die Nachnahme als moderner und bequemer Zahlungsmodus
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftLeipziger Uhrmacher-Zeitung
- BandBand 10.1903 I
- TitelblattTitelblatt I
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1903) 1
- AusgabeNr. 2 (15. Januar 1903) 25
- Abbildung1. Kunstbeilage -
- AusgabeNr. 3 (1. Februar 1903) 45
- AusgabeNr. 4 (15. Februar 1903) 65
- AusgabeNr. 5 (1. März 1903) 85
- AusgabeNr. 6 (15. März 1903) 105
- AusgabeNr. 7 (1. April 1903) 125
- AusgabeNr. 8 (15. April 1903) 145
- Abbildung2. Kunstbeilage -
- AusgabeNr. 9 (1. Mai 1903) 165
- AusgabeNr. 10 (15. Mai 1903) 187
- Abbildung3. Kunstbeilage -
- AusgabeNr. 11 (1. Juni 1903) 207
- AusgabeNr. 12 (15. Juni 1903) 227
- AbbildungOriginal Norwegischer Filigran-Schmuck -
- Abbildung4. Kunstbeilage -
- AusgabeNr. 13 (1. Juli 1903) 247
- AusgabeNr. 14 (15. Juli 1903) 271
- Abbildung5. Kunstbeilage -
- AusgabeNr. 15 (1. August 1903) 291
- AbbildungCigaretten-Etuis -
- AusgabeNr. 16 (15. August 1903) 311
- Abbildung6. Kunstbeilage -
- AusgabeNr. 17 (1. September 1903) 331
- AusgabeNr. 18 (15. September 1903) 353
- Abbildung7. Kunstbeilage -
- AusgabeNr. 19 (1. Oktober 1903) 369
- AusgabeNr. 20 (15. Oktober 1903) 387
- AusgabeNr. 21 (1. November 1903) 403
- AusgabeNr. 22 (15. November 1903) 419
- ArtikelDeutsche Uhrmacher-Vereinigung (Zentralstelle zu Leipzig) 419
- ArtikelDie Weihnachtsreklame des Uhrmachers 420
- ArtikelAntike Wecker und Weckeinrichtungen 422
- ArtikelEinige Ratschläge für Uhrmacher betreffs des Heizens 426
- ArtikelDer Zylindergang (Fortsetzung) 427
- ArtikelNeue Reguliervorrichtung für Taschenuhren 429
- ArtikelDie Nachnahme als moderner und bequemer Zahlungsmodus 430
- ArtikelAus der Werkstatt - Für die Werkstatt 431
- ArtikelDie Thermometer-Taschenuhr 431
- ArtikelGeschäftliche Mitteilungen 432
- ArtikelVereinsnachrichten 432
- ArtikelDie Theorie in der Werkstatt 433
- ArtikelPatente 433
- Abbildung8. Kunstbeilage -
- AusgabeNr. 23 (1. Dezember 1903) 435
- AusgabeNr. 24 (15. Dezember 1903) 451
- BandBand 10.1903 I
- Titel
- Leipziger Uhrmacher-Zeitung
- Autor
- Links
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430 LEIPZIGER UHRMACHER-ZEITUNG No. 22 und Spiralklötzchen angebracht und sich diesen meinen Ge danken patentieren lassen. Er hat nur die Stellschraube in den Rücker selbst und nicht im Fuße der Rückerfeder angebracht. Ich habe von den verschiedenen Konstruktionen außer dem Voll rad nur noch die Konstruktion nach beifolgender Skizze beibe halten und zwar aus folgenden Gründen: 1. Gewährt die Führung des Rades auf dem Kloben eine sichere Führung und Halt, während bei der Rosätschen Konstruktion der vor dem Kloben her vorragende freischwebende Rücker und Spiral klötzchenring keine sichere Auflage bietet und kann sich beim Gebrauch der Rücker schraube oder der Spiralklötzchenschraube leicht heben und senken und die Höhenlage (das Flachliegen) der Spirale ver ändern. 2. Gewähren die Radzähne (oder Teilung wie in Skizze) einen sicheren Anhalt bei der Regulierung und erleichtern dieselbe wesentlich, denn hat man z. B. gefunden, daß die Drehung um 3 Zähne oder 1 Teilung eine Sekunde in den Seitenlagen ausgleicht, so hat man durch die Drehung um eine gewisse Anzahl Zähne ein sicheres Maß zur schnellen Ausgleichung in den Seitenlagen. 3. Läßt sich der Klötzchen ring, nachdem die günstigste Stellung gefunden ist, noch be sonders mit dem Kloben befestigen (verschrauben), so daß bei einem späteren Reinigen oder Zerlegen der Uhr die Stellung unverändert bleibt. Diese wesentlichen Vorgänge fehlen bei der Rosatschen Ausführung. Alle früheren Konstruktionen, bei welchen ich die Feststellung nicht anbringen konnte, habe ich aufgegeben. Bei der Rosatschen Konstruktion ist diese Feststellung unausführbar, weil der Rücker sich unter dem Klötzchen ringe bewegt. Bei der Konstruktion nach der Skizze 1 u. 2, bei welcher die Radzähne fehlen, verfahre ich folgendermaßen: Ich ermittele erst, wieviel Drehung der Ausgleich einer Sekunde erfordert, markiere dann diese Entfernung durch Punkte auf den Klötzchenring. Sind nun 3 oder 4 Sekunden in den Seiten lagen auszugleichen, so verschiebe ich den Ring um 3 oder 4 Punkte, bohre dann gemeinsam das Schraubenloch durch Ringstück und Kloben und befestige nun den Ring mit dem Kloben durch die Schraube a. Die Konstruktion ist von außer ordentlichem Wert für die Präzisions-Reglage, denn durch das drehbare Spiralklötzchen läßt sich nach der Theorie von Jul. Großmann die Differenz in den 3 Seitenlagen leicht ausgleichen. Nach dieser Theorie soll der innere Ansteckungspunkt der Spiralfeder auf einer durch die Unruhemitte gezogenen Hori zontalen liegen, wenn die Uhr hängt, also der Bügel oben ist, Sehr oft, ja fast immer muß man kleine Veränderungen durch Verlängern oder Verkürzen der Spirale vornehmen, bis man dies erreicht, natürlich wird dabei immer wieder die allgemeine Regulierung der Uhr gestört. Durch die einfache Drehung des Rades oder Ringstückes samt Spiralklötzchen und Rücker zeiger braucht man die Spiralfeder selbst nicht mehr zu ver ändern, die ursprüngliche Regulierung der Uhr wird also gar nicht berührt, wohl aber wird der Gang zwischen Hängen und Liegen, Bügel rechts und links leicht und sicher aus geglichen usw. usw.“ Herr Lange bittet am Schlüsse seines Schreibens um eine aufklärende sachliche Berichtigung in unserer Zeitung. AVir glauben diesem AVunsche nicht besser nachkommen zu können, als wenn wir seinen Brief, der selbst die Berichtigung birgt, zum Abdruck bringen. Daraus ist die Sachlage deutlich erkenn bar. Um dem Leser selbst ein Urteil fällen zu lassen, bringen wir auch die Abbildungen der Langeschen Er fin dung, deren Art und Anwendung im Verein mit dem in obigen gegebenen Ausführungen verständlich sein werden. Unsere Leser werden dadurch auch selbst Gelegenheit haben zu vergleichen und sich ihre Meinung zu bilden. Die Hacbnabme als moöerner und bequemer 3ablungsmoÖus Als seiner Zeit die Nachnahme ein geführt wurde, war es die Geschäftswelt vor allem, die sie als einen großen Verkehrs fortschritt freudig begrüßte. Und in der Tat hat sie so vielerlei Aorzüge, vereinfacht sie den Geschäftsverkehr mit auswärts AVohnenden so wesentlich daß es sehr AVunder nehmen muß, wenn man heute noch Leute zufindet, die sich gegen die Einlösung einer noch dazu vielleicht vorher avisierten Nachnahme mit Händen und Füßen sträuben und am Ende gar noch den Gekränkten und Beleidigten spielen. AVürde man diesen Leuten sagen, daß sie rückständig in ihren Anschauungen sind, so würde man sie wiederum verletzen, weil sie vom rationellen Betriebe eines großen kaufmännischen Unternehmens, dessen Abwickelung sich schematisch erledigen muß, nicht den richtigen Begriff haben. Jener Kaufmann, der mit einem kleinen Kundenkreise ar beitet, der selbst in der Lage ist, jeden hinausgehenden Brief zu kontrollieren, kann seine Kunden individuell behandeln. Er braucht dazu kein Register und keine Notizen auf dem Konto des betreffenden Kunden, sondern sein Gedächtnis ist ihm Bürge dafür, daß bei der Einziehung von Beträgen jeder Kunde nach seinen W ünschen behandelt wird, daß seine Launen und Schwächen berücksichtigt und Alißtöne daher vermieden werden. Anders ein Großbetrieb. Nehmen wir ein Geschäft an wie den Verlag von Zeitungen, wo täglich hunderte kleiner Beträge zu verrechnen und zu kassieren sind. Dort muß die Einziehung solcher kleiner Beträge möglichst schnell erfolgen, der Posten muß Zug um Zug ausgeglichen werden, damit man unnütze Zeit und Geld raubende Buchungen vermeidet. Denn wie hoch sollten sich wohl die Spesen eines solchen Geschäftes stellen, wenn bei (lern verhältnismäßig geringen Nutzen an den einzelnen Objekten nicht ein gewisser Barverkauf, der durch die Nach nahme ermöglicht wird, statt fände? \\ eiche Personal mengen würden dazu gehören, alle diese tausende von kleinen Posten von 1 bis .1 Mark kaufmännisch richtig und korrekt zu verbuchen? Aus diesem Grunde ist die Nachnahme für Geschäfte, die mit vielen kleinen Betrügen zu rechnen haben, eine Wohltat. Sie^ist lediglich die einzig mögliche Form des Bar verkaufes zwischen an getrennten Orten Wohnenden, sie ist die kürzeste und praktischste Art Beträge ein zukassieren, sie spart viel Zeit und Geldspesen, sie ist eben eine moderne Einrichtung, die dem Grundsätze „Zeit, ist Geld“ vollauf gerecht wird. Dagegen ist sie weder eine Beleidigung, noch darf sie als Druck oder als Mißtrauen in die Zahlungsfähigkeit aufgefaßt werden. Trotzdem wird, wie gesagt, selbst in großen Betrieben, wir denken dabei speziell an unseren Verlag, auf solche Schwächen Rücksicht genommen, wenn sie dem Geschäfte bekannt sind. Es kann aber niemand verlangen, daß man ohne diese Kenntnis Auslese hält und vielleicht weil der Empfänger der Nachnahme ein großes und erstes Geschäft hat davon absieht, denn solche Arbeiten müssen nach einem bestimmten Prinzip und schematisch erledigt werden und es kann sich eine Person, die mit den Verhältnissen des Empfängers vertraut ist, gar nicht darum küm mern. Wenn aber der Fall vorkommt, daß, trotzdem der AVunsclx Nachnahme nicht zu erhalten, bekannt ist, versehentlich eine solche abgerichtet wird, so sollte man nicht gleich ein Staats verbrechen daraus machen und eine Beleidigung dahinter suchen, sondern loyal und ohne Nervosität sich sagen, daß irren mensch lich ist, doppelt verzeihlich deshalb, weil der Irrtum die Be folgung der richtigen Geschäftsgrundsätze bedeutet. Wer heute noch aus einer so allgemeinen Yerkehrsein- riehtung, wie cs der Nachnahmeverkehr ist, Schlüsse zum Nach teile desjenigen zieht, auf den die Nachnahme erfolgt der stellt sich damit selbst nur das Zeugnis aus, daß er mit dem Fort schreiten des Handelsverkehrs in seinen eigenen Anschauungen und Maximen nicht gleichen Schritt gehalten hat. Das ist aber für jeden Geschäftsmann die erste Pflicht, alle kleinlichen Rück sichten bei seite zu lassen, wenn es sieh um Einrichtungen handelt, die dem großen Ganzen des Handels- und Gewerl>e- betriebes zu irute kommen! F.
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