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Leipziger Uhrmacher-Zeitung
- Bandzählung
- 10.1903
- Erscheinungsdatum
- 1903
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- I 787
- Vorlage
- Staatl. Kunstsammlungen Dresden, Mathematisch-Physikalischer Salon
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20141350Z1
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20141350Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20141350Z
- Sammlungen
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Technikgeschichte
- Bemerkung
- Original unvollständig, S. 117-120 fehlen
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 23 (1. Dezember 1903)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Deutsche Uhrmacher-Vereinigung (Zentralstelle zu Leipzig)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftLeipziger Uhrmacher-Zeitung
- BandBand 10.1903 I
- TitelblattTitelblatt I
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1903) 1
- AusgabeNr. 2 (15. Januar 1903) 25
- Abbildung1. Kunstbeilage -
- AusgabeNr. 3 (1. Februar 1903) 45
- AusgabeNr. 4 (15. Februar 1903) 65
- AusgabeNr. 5 (1. März 1903) 85
- AusgabeNr. 6 (15. März 1903) 105
- AusgabeNr. 7 (1. April 1903) 125
- AusgabeNr. 8 (15. April 1903) 145
- Abbildung2. Kunstbeilage -
- AusgabeNr. 9 (1. Mai 1903) 165
- AusgabeNr. 10 (15. Mai 1903) 187
- Abbildung3. Kunstbeilage -
- AusgabeNr. 11 (1. Juni 1903) 207
- AusgabeNr. 12 (15. Juni 1903) 227
- AbbildungOriginal Norwegischer Filigran-Schmuck -
- Abbildung4. Kunstbeilage -
- AusgabeNr. 13 (1. Juli 1903) 247
- AusgabeNr. 14 (15. Juli 1903) 271
- Abbildung5. Kunstbeilage -
- AusgabeNr. 15 (1. August 1903) 291
- AbbildungCigaretten-Etuis -
- AusgabeNr. 16 (15. August 1903) 311
- Abbildung6. Kunstbeilage -
- AusgabeNr. 17 (1. September 1903) 331
- AusgabeNr. 18 (15. September 1903) 353
- Abbildung7. Kunstbeilage -
- AusgabeNr. 19 (1. Oktober 1903) 369
- AusgabeNr. 20 (15. Oktober 1903) 387
- AusgabeNr. 21 (1. November 1903) 403
- AusgabeNr. 22 (15. November 1903) 419
- Abbildung8. Kunstbeilage -
- AusgabeNr. 23 (1. Dezember 1903) 435
- ArtikelDeutsche Uhrmacher-Vereinigung (Zentralstelle zu Leipzig) 435
- ArtikelDer Zylindergang (Fortsetzung) 437
- ArtikelBericht des Aufsichtsrates der Deutschen Uhrmacherschule zu ... 440
- ArtikelRund um die Welt 442
- ArtikelEine einfache Methode der Buchführung für Uhrmacher 443
- ArtikelFreie Uhrmacher- und Goldarbeiter-Innung zu Neiße 445
- ArtikelWichtige Entscheidung über das Spielen von Automaten 445
- ArtikelVereinsnachrichten 446
- ArtikelGeschäftliche Mitteilungen 446
- ArtikelDie Theorie in der Werkstatt 449
- ArtikelBriefkasten und Rechtsauskünfte 449
- ArtikelPatente 450
- ArtikelBeherzigenswerte Gedanken für Handwerker und Gewerbetreibende 450
- AusgabeNr. 24 (15. Dezember 1903) 451
- BandBand 10.1903 I
- Titel
- Leipziger Uhrmacher-Zeitung
- Autor
- Links
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436 LEIPZIGER UHRMACHER-ZEITUNG No. 23 Schicht von Zaponlack! überzogen. Nach der Untersuchung befinden sich auf der inneren und äußeren Seite des Gehäuses zusammen im Ganzen 10 mg feines Gold im Werte von Drei Pfennigen. Ein derart schlecht vergoldetes Metall ist vor dem Anlaufen nicht geschützt; es Golddoublee zu nennen und zu behairpten, das Gehäuse sei mit einer soliden echten Gold platte überzogen, ist, wie das Ergebnis der Untersuchung zeigt, nicht wahr. Hochachtungsvoll Dr. Th. Wieland. Gutachten über das Werk. An die Deutsche Uhrmach er-Vereinigung Zentralstelle zu Leipzig. Auf Grund eingehender Untersuchung der vom Versand haus Chronos, Basel, bezogenen Herrenuhr Nr. 8237, auf Seite 10 der Preisliste des Uhrenversandhaus Chronos, Basel auf geführt unter der Marke: Extraflache Erstklassige Päzisions-Uhren „Glashütte“ geben die Unterzeichneten Glashütter Uhrenfabrikanten wahr heitsgemäß folgendes Gutachten ab: 1. Die Uhr ist nicht in Glashütte gefertigt und hat in ihrer ganzen Anlage nichts mit dem Glashütter Kaliber ge meinsam, wie auch die zu dem Werke verwendeten Fourni- turen sehr geringwertige sind. 2. Das Gehäuse ist nicht mehr staub- und wasserdicht, wie jedes andere einigermaßen sauber gearbeitete offene Ge häuse. Wasserdicht ist es auf keinen Fall, da durch den in keiner Weise besonders geschützten Pendant und durch die Oeffnung für den Zeigerführungsstift Feuchtigkeit eindringen kann und muß. 3. Die Unruhe besteht aus einem einfachen Nickelreifen, in welchem kleine Schräubchen eingeschraubt sind, um der selben das Ansehen einer Kompensationsunruhe zu geben. In Wirklichkeit hat aber diese Unruhe wie man sie nur für Uhren ganz geringer Qualität verwenden kann, mit einer Kompensationsunruhe auch nicht das Geringste gemein und eine Regulierung dieser Uhren ist daher vollko mm en ausge schlossen. Als lügenhafter Unsinn ist demgemäß der nach folgende Wortlaut auf Seite 10 der Preisliste des Chronos zu bezeichnen. „Hermetisch verschlossenes, also vor Eindringen von Staub und Wasser geschütztes und dadurch auch dem Einfluße von Temperatur-Veränderungen nicht ausgesetztes Präzi sionswerk.“ 4. Die Uhr hat nur 7 Steine und nicht — wie in der Preisliste angeführt -—15 und zwar 2 Ankerpaletten, 1 Hebel stein, 2 Decksteine und 2 Unruhlochsteine; das Steinmaterial ist geringwertig. 5. Die ganze Ausführung des Werkes entspricht durchaus dem dazu verwendeten geringen Fourniturenmaterial und ist die Anmaßung des Namens-„Präzisionswerk“ für dasselbe ent schieden als Vorspiegelung falscher Tatsachen zu bezeichnen. Für dieses ganz geringe, kourante Schweizer Fabrikat wurde als Marke der Name „Glashütte“ mit Raffinement ge wählt, um der Uhr einen Charakter zu geben, welcher derselben in keiner Weise zukommt, und deshalb trägt die Wahl gerade dieses Namens die Absicht der Täuschung in sich. In dieser Täuschung liegt eine schwere Schädigung: a) des guten Rufes, des Begriffsnamens „Glashütte“ zu Ungunsten seiner Industrie; b) des durch den Namensmißbrauch irregeleiteten großen Publikums, welches für den gleichen Preis bei jedem rechtlichen Uhrmacher eine solidere Uhr erstehen kann; c) dem Uhrmacher selbst, denen durch diesen betrüge rischen Trik zu Gunsten des Ausbeuters jedenfalls sehr viele Geschäfte entzogen werden. Nach unseren Auffassungen sind derartige unsaubere Manipulationen nicht nur als verstoßend gegen Gesetz und gute Sitte, sondern direkt als gemeingefährlicher Betrug aufzufassen, zu behandeln und zu ahnden! Die Unterzeichneten Glashütter firmen erklären sich bereit, den Wahrheitsbeweis für ihre ohne jede Voreingenommenheit auf Grund der Tatsachen abgegebenes Gutachten jederzeit anzutreten. Glashütte, den 16. November 1903. A. Lange & Söhne, Deutsche Uhrenfabrikation Glashütte. J. Aßmann, Deutsche Präzisions-Taschenuhren-Fabrik. Glashütter Uhrenfabrik Union. Dürrstein & Co. Glashütter Präzisions-Taschenuhren-Fabrik. Ernst Kasiske. Unseren verehrten Mitgliedern geben wir damit aber ein Mittel an die Hand, die Zeitungen, welche das Chronos - Inserat veröffentlichen, sofort über die Schwindeleien der Firma aufzu klären und das weitere Erscheinen der Anzeigen zu verhindern. Von dem Prozeß gegen den Herrn F. Epstein, so heißt der In haber des Versandhauses Chronos, erhoffen wir aber, daß die Strafe so hoch ausfällt, daß ihm und seinen würdigen Kollegen für alle Zeiten die Lust vergeht, Groldinuhren als Präzisionsuhren in Doppel-Gfold-Doublee-Gfehäusen zu verkaufen. Das schon oft gerügte unkollegiale Verhalten einzelner Uhrmacher veranlaßte den Kollegen H. in B. sich an uns zu wenden. Er hatte vor längerer Zeit eine silberne Damen uhr verkauft, die einem fremden Uhrmacher, als der Besitzerin auf der Reise die Feder der Uhr sprang, zur Reparatur gebracht wurde. Dieser lehnte die Ausführung ab, „da die Uhr zu schlecht sei, um repariert zu werden“! Kollege H. hatte uns die Uhr zur Begutachtung eingesandt und konnte von uns nur festgestellt werden, daß nach allen Anzeichen den Uhrmacher nichts zu dem absprechenden Urteile berechtigte, da die Uhr als gut brauchbar bezeichnet werden muß. Kollege H. wäre demnach in der Lage, den Uhrmacher wegen Schädigung seines Ansehens zu verklagen und würde ohne Zweifel eine empfindliche Strafe den unkollegialen Uhrmacher darüber belehren, daß man mit dem guten Namen seiner Mitmenschen nicht leichtsinnig ver fahren darf. Wir haben trotzdem dem Kollegen H. geraten, vorerst zu versuchen, sich mit seinem unhebenswürdigen Kon kurrenten in Güte auseinander zu setzen, bezw. nur von ihm Abbitte zu verlangen, tut er dies aber nicht, dann mag er für sein Verhalten büßen. Der Fall zeigt aber wieder, daß einzelne Kollegen mehr als bisher bemüht sein müssen, sich der Herab würdigung ihrer Konkurrenten zu enthalten. Seit dem vorigen Bericht ist unsere Anzeigenprämie wieder in 3 Fällen und zwar nach Heeklingen, Kranichfeld und Herne bezahlt worden. Weiter berichtete aber der Kassierer, daß von einem süddeutschen Kollegen der Zentralstelle M. 10. für Unterstützungszwecke gestiftet sind. Der Betrag wurde dankbar angenommen und zu dem gedachten Zwecke reserviert. Schließlich erwähnen wir noch, daß ein Kollege eine technische Neuheit zur Begutachtung eingeschickt hatte, die als brauchbar bezeichnet werden konnte. Mit kollegialem Gruß Deutsche Uhrmacher-Vereinigung. Hermann Wildner, Schriftführer. Zentralstelle zu Leipzig. Alfred Hahn, Vorsitzender.
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