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Leipziger Uhrmacher-Zeitung
- Bandzählung
- 10.1903
- Erscheinungsdatum
- 1903
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- I 787
- Vorlage
- Staatl. Kunstsammlungen Dresden, Mathematisch-Physikalischer Salon
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20141350Z1
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20141350Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20141350Z
- Sammlungen
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Technikgeschichte
- Bemerkung
- Original unvollständig, S. 117-120 fehlen
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 23 (1. Dezember 1903)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Wichtige Entscheidung über das Spielen von Automaten
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Vereinsnachrichten
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Geschäftliche Mitteilungen
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftLeipziger Uhrmacher-Zeitung
- BandBand 10.1903 I
- TitelblattTitelblatt I
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1903) 1
- AusgabeNr. 2 (15. Januar 1903) 25
- Abbildung1. Kunstbeilage -
- AusgabeNr. 3 (1. Februar 1903) 45
- AusgabeNr. 4 (15. Februar 1903) 65
- AusgabeNr. 5 (1. März 1903) 85
- AusgabeNr. 6 (15. März 1903) 105
- AusgabeNr. 7 (1. April 1903) 125
- AusgabeNr. 8 (15. April 1903) 145
- Abbildung2. Kunstbeilage -
- AusgabeNr. 9 (1. Mai 1903) 165
- AusgabeNr. 10 (15. Mai 1903) 187
- Abbildung3. Kunstbeilage -
- AusgabeNr. 11 (1. Juni 1903) 207
- AusgabeNr. 12 (15. Juni 1903) 227
- AbbildungOriginal Norwegischer Filigran-Schmuck -
- Abbildung4. Kunstbeilage -
- AusgabeNr. 13 (1. Juli 1903) 247
- AusgabeNr. 14 (15. Juli 1903) 271
- Abbildung5. Kunstbeilage -
- AusgabeNr. 15 (1. August 1903) 291
- AbbildungCigaretten-Etuis -
- AusgabeNr. 16 (15. August 1903) 311
- Abbildung6. Kunstbeilage -
- AusgabeNr. 17 (1. September 1903) 331
- AusgabeNr. 18 (15. September 1903) 353
- Abbildung7. Kunstbeilage -
- AusgabeNr. 19 (1. Oktober 1903) 369
- AusgabeNr. 20 (15. Oktober 1903) 387
- AusgabeNr. 21 (1. November 1903) 403
- AusgabeNr. 22 (15. November 1903) 419
- Abbildung8. Kunstbeilage -
- AusgabeNr. 23 (1. Dezember 1903) 435
- ArtikelDeutsche Uhrmacher-Vereinigung (Zentralstelle zu Leipzig) 435
- ArtikelDer Zylindergang (Fortsetzung) 437
- ArtikelBericht des Aufsichtsrates der Deutschen Uhrmacherschule zu ... 440
- ArtikelRund um die Welt 442
- ArtikelEine einfache Methode der Buchführung für Uhrmacher 443
- ArtikelFreie Uhrmacher- und Goldarbeiter-Innung zu Neiße 445
- ArtikelWichtige Entscheidung über das Spielen von Automaten 445
- ArtikelVereinsnachrichten 446
- ArtikelGeschäftliche Mitteilungen 446
- ArtikelDie Theorie in der Werkstatt 449
- ArtikelBriefkasten und Rechtsauskünfte 449
- ArtikelPatente 450
- ArtikelBeherzigenswerte Gedanken für Handwerker und Gewerbetreibende 450
- AusgabeNr. 24 (15. Dezember 1903) 451
- BandBand 10.1903 I
- Titel
- Leipziger Uhrmacher-Zeitung
- Autor
- Links
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446 LEIPZIGER UHRMACHER-ZEITUNG No. 23 der Kosten auf die Staatskasse. Der Amtsanwalt konnte auch nicht einsehen, daß jeder Musikautomat ein Orchestrion sei und beantragte kostenlose Freisprechung. Das Gericht erkannte an tragsgemäß, aber aus anderen Gründen, als den, auf welche sich Amtsanwalt und Angeklagter stützten. In der Urteilsbegründung' führte der Vorsitzende aus: Es ist unerheblich, ob Automaten als Orchestrions anzusehen sind oder nicht. Freisprechung mußte vielmehr deshalb erfolgen, weil die Verfügung des Bezirksamts der gesetzlichen Grundlage entbehrt. Fälle wie der vorliegende unterliegen nicht der Landes- bezw. Ortsgesetzgebung, sondern einzig und allein der Reichsgewerbeordnung. Wirte, die einen Automaten besitzen, sind nicht, wie das Bezirksamt irrtümlich annimmt, als Unternehmer von Musikaufführungen zu betrachten, denn es kann (wir zitieren wörtlich) dem Wirt schlechterdings nicht zugemutet _ werden, daß er jedesmal, wenn ein Gast ein 10-Pfennigstück in den Automaten stecken will, schnell einen reitenden Boten aufs Bezirksamt schickt und um die Genehmigung zum Spielen des betreffenden Stückes nachsuchen läßt. Die Pflicht zur Einholung der Genehmigung müßte aber bestehen, um den Angeklagten aut Grund der Gewerbeordnung verurteilen zu können. Da nun der Angeklagte weder auf Grund der letzteren, noch auf Grund der ungütigen Verfügung des Bezirksamtes be straft worden, ihm auch nicht nachgewiesen werden kann, daß durch das Spielen seines Automaten Ruhestörung oder Störung des Gottesdienstes verursacht wurde, mußte er freigesprochen und die Kosten der Staatskasse auferlegt werden. Da der Amts- anwalt selbst Freisprechung beantragt hat, ist anzunehmen, daß das Urteil rechtskräftig wird. Das würde zur Folge haben, daß i n . Zukunft jeder Wirt seinen Automaten zu jeder Tageszeit spielen lassen kann, unbekümmert um das Polizeistrafgesetzbuch. Auch Orchestrions dürfen jederzeit spielen. Die einzige Be schränkung würden noch die Stunden des Gottesdienstes an kirchlichen Feiertagen bilden. Die nach Ansicht des Schöffen gerichtes ungiltige Verfügung des Bezirksamtes dürfte in den 17 Jahren ihres Bestehens eine nette Summe an Strafgeldern eingebracht haben. Zu unseren Bildern Nickelwaren und ihre Behandlung. Bereits in Nr. 21 machten wir unseren Leserkreis unter obiger Überschrift auf einen Artikel aufmerksam, der sich in vielen Fällen als geeigneter Nebenartikel für das Handelsgeschäft des Uhrmachers erweisen dürfte. Konnten wii doit auf die technischen Eigenschaften der Nickelwaren resji. messingvernickelten Waren hin weisen und wichtige Winke für deren Behandlung und Reparatur gaben, so beschränken wir uns heute darauf schöne Gebrauchs- und Luxusmuster mit ihren Größenverhältnissen und Details-Verkaufspreisen zur Veröffent lichung zu bringen, damit der Kollege, der dafür Interesse hat, wägen und prüfen und sich ein Urteil bilden kann. Auf Seite 441 findet der Leser 7 Abbildungen die uns wiederum vom Hause Ludwig Gerber & Co. in Leipzig zur Verfügung gestellt wurden. Ein indischer Kollege. Wenn man das Bild auf Seite 442 besichtigt^ wird man schwerlich gleich auf den richtigen Gedanken kommen, denn der Anblick ist für unser Auge ein etwas un gewöhnlicher. Man wird vielmehr glauben, daß ein Opiumraucher oder eine andere ähnliche Spezies sich unseren Blicken darstellt, und erst wenn man erfährt, daß wir hier einen indischen Kollegen in seinei iätigkeit auf die Platte fixiert haben, allerdings nicht gerade bei Zylindereindrehen, sondern bei einer Lötarbeit (er lötete gerade ein Oharnier an den Gehäusedeckel), so wird man nach und nach sich vom gerechten Erstaunen erholen. Die „Revue Internationale de l’Horlogerie“ schreibt, daß es den An schein hat, daß alle eingeborenen indischen Uhrmacher und Gold arbeiter derart eingerichtet sind und daß sie, trotzdem die Werke ihrer Hände ziemlich primitiv ausfallen, nicht weniger gut reüssieren als ihre bedeutenderen Kollegen in den Hauptstraßen der Weltstädte. Vereinsnachrichten. Der Uhrmacher-Verein Hannover hat, nachdem seine Auf gaben und Zwecke aut die vor einigen Jahren begründete Uhr macher-Zwangsinnung für Hannover - Linden übergegangen sind, sich veranlaßt gesehen, sich formell aufzulösen. Am Montag den 16. November fanden die Auflösungs- und Liquidations- tormalitäten auf dem „Pferdeturm“ unter Vorsitz des letzten erei 11 sVorsitzenden Herrn Wilke ihren würdigen Abschluß in »e.stalt eines Abendessens, an dem sich ein beträchtlicher Teil « m ehemaligen Mitglieder beteiligte, und das, wie es am Martini nicht anders zu erwarten ist, sein Hauptgepräge durch mehrere 1 ui gesunden Appet it der Teilnehmer geopferte Kapitolsretterinnen erhielt, Irinksprüehe wurden ausgebracht von dem Vereins vorsitzenden Wilke, dem Innungsobermeister Welge und von < m ,i s Hast geladenen Dr. Rocke. Eine Bowle, an tjuanti- und pi.i it.it gleich vorzüglich, hielt die fröhliche »Schar beisammen, bis sie der „Lumpensammler“, der letzte nach der Stadt fahrende pt rauen bahn wagen, mit einem Umwege über das Cafe nach Hause u u 1 . Möge der gemütlich-kollegiale Geist, der in dem nunmehr zu Grabe getragenen Verein stets geherrscht hat, in der Innung ortleben zum Nutzen der Gesamtheit der Uhrmacher in Hannover* landen! Hie Iächzen henklusse der Uhrmacher- Innung, Cöln ist nunm» hr den städtischen Fachschulen ungegliedert worden. Es ist erfreulich, daß die städtischen Behörden auch diesen Be strebungen immer mehr entgegenkommen. Der Unterricht findet Sonntag vormittag von 9 7 4 bis 12 7 t Uhr statt. Das Schulgeld beträgt pro Halbjahr 4 Mark. Das Winterhalbjahr zählt 23 Schüler, uud zwar 13 Gehilfen und 10 Lehrlinge. Möchte doch in allen Städten, in welchen gewerbliche Fachschulen bestehen, eine Klasse für Uhrmacher eingerichtet werden, um auch diese dem Uhr macher so wertvolle Ausbildung immer weiteren Kreisen in leichter Weise zu ermöglichen. Der Erfolg der Cölner Innung findet hoffentlich recht viele Nachahmung. Die erste Meisterprüfung im Regierungsbezirk Köln fand am 21. November in Köln statt. Derselben unterzog sich der Kollege Otto Dietsch in Euskirchen und bestand mit dem Prädikat „Gut“. Als Meisterstück hatte derselbe ein Remontoir- Anker-Rohwerk vollendet und eine vollständige Federhauspartie mit Brücke angefertigt. Achtet auf die Verjährung eurer Forderungen. Da alle Forderungen, welche der Uhrmacher an seine Kunden hat, die schon 2 Jahre alt sind oder mit dem Ende dieses Jahres 2 Jahre alt werden, nachher nicht mehr eingeklagt werden können, wenn nicht durch irgend eine Anerkennung, die in Form eines Schuldscheines abgefaßt ist, ein neuer Berechtigungstermin zur Klage geschaffen wird, raten wir, sämtlichen Schuldnern ein Zirkular mit Hinweis auf das Gesetz zu senden und dabei zu ersuchen, die beiliegende Rechnung mit dem Zusatz sofort zu unterschreiben und zurückzusenden, damit keine Verjährung ein trete. Jede Rechnung ist mit folgendem Zusatz sofort zu versehen: Der Unterzeichnete anerkennt hiermit, der Firma laut obenstehender richtiger Rechnung den Betrag von 51k schuldig zu sein deu 1903 . Name: Dieser Zusatz kann mit einem Stempel aufgedruckt werden und bewirkt die Hinausschiebung der Verjährung um 2 Jahre vom lag der Anerkennung an. Um sich gesetzlich sicher zu stellen, muß der Geschäftsmann den säumigen Zahlern gegenüber zu dieser Selbsthilfe greifen. Den dadurch vielleicht verletzten Kunden kann ja als Ausweg das rechtzeitige Bezahlen der Rech nungen empfohlen werden. — Dieses Verfahren ist indessen nur bei sogenannten anständigen Kunden zu empfehlen, bei denen man annehmen kann, daß sie die Schuld anerkennen oder infolge dessen bezahlen. Bei faulen Schuldnern ist sofortiger Zahlungs befehl das einzige Mittel. die Verjährungsfrist zu verlängern. (Siehe Leipziger Uhrmacher-Kalender: Vorschriften im Verkehr mit der Kundschaft. Abs. 34.) Geschäftliche Mitteilungen. Die Lehruhr Tiek-Tack für Brandmalerei, das ist die letzte Neuheit für den V eihnachtsmarkt, »Sie ermöglicht also neben der alten Ausführung (Selbstzusammensetzen) noch die Erlernung der Brandmalerei, tür die jeder Uhr eine hübsche Vorlage in farbiger Ausführung beigegeben wird. Wir können bestätigen, daß die Uhr recht nett aussieht und glauben ihr einen lebhaften Vbsatz Voraussagen zu können. Die Badische Uhrenfabrik Akt.-Ges. in Furtwangen weist für 1902 03 einen Kohgewinn von Mk. 100 422 (i.V. Mk. 56 484) aus. wovon Mk. 60 422 zu Abschreibungen (i.V. Mk. 24 367) und
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