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Leipziger Uhrmacher-Zeitung
- Bandzählung
- 10.1903
- Erscheinungsdatum
- 1903
- Signatur
- I 787
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Staatl. Kunstsammlungen Dresden, Mathematisch-Physikalischer Salon
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20141350Z1
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20141350Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20141350Z
- Sammlungen
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Technikgeschichte
- Bemerkung
- Original unvollständig, S. 117-120 fehlen
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 24 (15. Dezember 1903)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Deutsche Uhrmacher-Vereinigung (Zentralstelle zu Leipzig)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftLeipziger Uhrmacher-Zeitung
- BandBand 10.1903 I
- TitelblattTitelblatt I
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1903) 1
- AusgabeNr. 2 (15. Januar 1903) 25
- Abbildung1. Kunstbeilage -
- AusgabeNr. 3 (1. Februar 1903) 45
- AusgabeNr. 4 (15. Februar 1903) 65
- AusgabeNr. 5 (1. März 1903) 85
- AusgabeNr. 6 (15. März 1903) 105
- AusgabeNr. 7 (1. April 1903) 125
- AusgabeNr. 8 (15. April 1903) 145
- Abbildung2. Kunstbeilage -
- AusgabeNr. 9 (1. Mai 1903) 165
- AusgabeNr. 10 (15. Mai 1903) 187
- Abbildung3. Kunstbeilage -
- AusgabeNr. 11 (1. Juni 1903) 207
- AusgabeNr. 12 (15. Juni 1903) 227
- AbbildungOriginal Norwegischer Filigran-Schmuck -
- Abbildung4. Kunstbeilage -
- AusgabeNr. 13 (1. Juli 1903) 247
- AusgabeNr. 14 (15. Juli 1903) 271
- Abbildung5. Kunstbeilage -
- AusgabeNr. 15 (1. August 1903) 291
- AbbildungCigaretten-Etuis -
- AusgabeNr. 16 (15. August 1903) 311
- Abbildung6. Kunstbeilage -
- AusgabeNr. 17 (1. September 1903) 331
- AusgabeNr. 18 (15. September 1903) 353
- Abbildung7. Kunstbeilage -
- AusgabeNr. 19 (1. Oktober 1903) 369
- AusgabeNr. 20 (15. Oktober 1903) 387
- AusgabeNr. 21 (1. November 1903) 403
- AusgabeNr. 22 (15. November 1903) 419
- Abbildung8. Kunstbeilage -
- AusgabeNr. 23 (1. Dezember 1903) 435
- AusgabeNr. 24 (15. Dezember 1903) 451
- ArtikelDeutsche Uhrmacher-Vereinigung (Zentralstelle zu Leipzig) 452
- ArtikelEine Kunstuhr aus der Zeit Ludwig XVI. 453
- ArtikelEtwas von der Goldgewinnung (Schluß) 456
- ArtikelKompensation für Drehpendel 459
- ArtikelFreischwinger mit Kalenderblock 460
- ArtikelBericht über den dritten Verbandstag "Elsaß-Lothringscher ... 461
- ArtikelGeschäftliche Mitteilungen 462
- ArtikelBüchertisch 463
- ArtikelVermischtes 463
- ArtikelDie Theorie in der Werkstatt 465
- ArtikelFrage-Kasten 465
- ArtikelBriefkasten und Rechtsauskünfte 466
- ArtikelPatente 466
- BandBand 10.1903 I
- Titel
- Leipziger Uhrmacher-Zeitung
- Autor
- Links
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452 LEIPZIGER UHRMACHER-ZEITUNG No. 24 Deutfcbe Ubrmacber-Vereinigung ( 3 entralftelle 3U Ceip3>g) Im letzten Bericht erwähnten wir bereits, daß von uns Schritte zur weiteren Verfolgung der Leihhausschäden unternommen wurden. Dies ist natürlich im Einverständnis mit dem Vorstand des Grossisten verbandes, dem bei der gemein samen Aktion der Verbände die Führung übertragen ist, ge schehen, wie auch das Resultat unserer Arbeit dem in Schram berg gewählten Komitee unterbreitet werden wird. Da es nicht ausgeschlossen ist, daß auch verschiedene Kollegen uns die für die Erledigung der eingeleiteten Erhebungen nötigen Auskünfte und Unterlagen geben können, so veröffentlichen wir nachstehend den Wortlaut einer von uns an die deutschen Handwerkskammern gerichteten Umfrage und bitten alle diejenigen, welche in der Lage sind, die gestellten Fragen zu beantworten, dies uns um gehend wissen zu lassen. Das Schreiben an die Handwerkskammern lautet: Das Geschäftsgebahren vieler Leihhäuser und Pfandleiher ist, wie der geehrten Handwerkskammer nicht unbekannt sein wird, geeignet, zahlreiche Gewerbetreibende zu schädigen, namentlich auch die Uhrmacher. Das Publikum glaubt bei den Versteigerungen der Leihhäuser und Pfandleiher Waren billiger und vorteilhafter zu erstehen, als wenn es diese bei dem ortsansässigen Geschäftsmann kauft. Die Uhrmacher werden noch dadurch besonders geschädigt, daß eigens zu diesem Zwecke hergestellte Uhren massenhaft versetzt und so auf dem Umwege über die Leihhäuser mit Umgehung des Uhrmachers vertrieben werden; andererseits wird ein schwung hafter Handel mit Pfandscheinen getrieben. Weiter ist darüber Beschwerde zu erheben, daß gestohlene und unterschlagene Gegenstände, die naturgemäß schwer ab zusetzen sind, mit Vorliebe versetzt und so dem Eigentums berechtigten Schwierigkeiten wegen ihrer Wiedererlangung bereitet- werden. Diese Schwierigkeiten steigern sich zur Un möglichkeit für den Bestohlenen, die Gegenstände ohne Zah lung wieder herauszubekommen, wenn es sich um ein öffent liches Leihhaus handelt, weil diesen durch das Einführungs gesetz zum bürgerlichen Gesetzbuche in Verbindung mit den in Betracht kommenden Landesgesetzen besondere Vorrechte eingeräumt sind. Artikel 94 dieses Einführungsgesetzes be stimmt nämlich in Absatz 2: „Unberührt bleiben die landes gesetzlichen V orschriften, nach welchen öffentlichen Pfandleih anstalten das Recht zusteht, die ihnen verpfändeten Sachen dem berechtigten nur gegen Bezahlung des auf die Sache ge- w ;ihi teil Darlehens herauszugeben.Dieses Sonderrecht der öfientliehen Leihhäuser, welches einen tiefen Eingriff in das Eigentumsrecht darstellt, wird von vielen Seiten als dem Gemeinwohl nicht mehr zuträglich angesehen. Die in der Uhrmacherei bestehenden Körperschaften beab- s * ( bti^en an die Reichsregierung und an die Landesregierungen mit Eingaben heranzutreten, damit die, dem legitimen Uhren- Defail- und Großhandel durch das Leihhauswesen bereiteten St hädigungen beseitigt werden. Damit aber den Eingaben eine gediegene und einwandfreie Begründung beigegeben werden könne und so die Gewähr ihres Erfolges gegeben werde, er lauben wir uns, die voreheliche Handwerkskammer um Be antwortung der mitfolgenden Fragen zu bitten. Da an dieser Angelegenheit zahlreiche Handwerker, nicht nur die Uhrmacher, lebhaftes Interesse haben, so geben wir uns der Hoffnung hin, Haß Sie sich der mit der Beantwortung unserer Fragen verbundenen Mühewaltung unterziehen werden und zeichnen Leipzig, den 10. Nov. 1903. hochachtungsvoll (Unterschrift). Fragen. 1. An welchen Orten Ihres Bezirkes bestehen öffentliche Leihanstalten und wie heißen sie? 2. Ist Ihnen bekannt, wie viel Uhren und ähnliche Gegen stände in den unter 1 genannten öffentlichen Leihanstalten im Jahre durchschnittlich versetzt werden? Werden neue Waren in Posten zur Beleihung angenommen und wie häufig kommt dieses etwa vor? 3. Wer sind die Taxatoren der zum Versatz angebotenen Uhren und Goldwaren? Sind es gelernte Fachleute (Uhr macher, Goldschmiede usw.)? 4. Ist Ihnen bekannt, nach welchen Grundsätzen die Be leihungswerte festgesetzt werden? 5. Bestehen landesgesetzliche Vorschriften, nach welchen den von Ihnen genannten Anstalten das Recht zusteht, die ihnen verpfändeten Sachen dem Berechtigten nur gegen Zahlung des auf die Sache gewährten Darlehens herauszu geben? Wenn möglich wird um wörtliche Angabe dieser landesgesetzlichen Vorschriften nebst Datum des Erlasses gebeten! 6. Sind Ihnen Fälle bekannt geworden, daß die Leihanstalten von der unter 5 erwähnten Ausnahmebestimmung Gebrauch gemacht haben? 7. Haben sich sonst in Ihrem Bezirke Beschwerden und Miß stände herausgestellt, z. B. wegen der Versteigerungen, Ringbildung, der Ersteher, Pfandscheinhandel u. a. mehr? 8. Können Sie uns sonst zweckdienliche Mitteilungen machen? Bis jetzt sind schon von einer ganzen Reihe Handwerks kammern Beantwortungen unserer Fragen eingegangen, die zum Teil recht weit von einander ah weichen. In dem einen Kammer bezirk sind Leihhäuser überhaupt nicht bekannt, in den anderen haben sieh keine Mißstände ergeben, während diese in einem dritten sehr erheblich sind. Es bedarf natürlich das eingehende Material, sobald es vollständig ist, vor der Veröffentlichung erst einer Sichtung und Prüfung. Ist diese vorgenommen, werden wir weiteres berichten. Unsere Anregung betr. gemeinsamer Reklame als Mittel gegen illoyale Konkurrenz ist nicht unbeachtet ge blieben. So wandte sich der Uhrmacherverein zu Metz und die Innung zu Münster i. W. mit einer Aufklärung an das Publikum, von der sicherlich die dortigen Kollegen Nutzen haben werden. Aus einem Prospekt des Uhrenversandhauses Chronos er sehen wir, daß der Herr Epstein die Bezeichnung „Glashütte“ für seine Präzisionsuhr fallen gelassen hat und überhaupt das Inserat nicht mehr erscheinen läßt. Sollte ihm wegen unserer Klage schon Angst geworden sein? Jedenfalls sind wir mit diesem Erfolge vorläufig schon zufrieden, und unsere Kollegen werden es auch sein. W ir hoffen aber, daß auch noch die Be zeichnung Präzisionsuhr für derartige Qualitätsware Herrn Epstein und seinen Genossen durch unser Vorgehen verleidet wird. Mit den besten Wünschen für das Weihnachtsgeschäft schließen wir unseren Bericht und zeichnen mit kollegialem Gruß Deutsche Uhrmacher-Vereinigung. Zentralstelle zu Leipzig.
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