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Leipziger Uhrmacher-Zeitung
- Bandzählung
- 10.1903
- Erscheinungsdatum
- 1903
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- I 787
- Vorlage
- Staatl. Kunstsammlungen Dresden, Mathematisch-Physikalischer Salon
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20141350Z1
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20141350Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20141350Z
- Sammlungen
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Technikgeschichte
- Bemerkung
- Original unvollständig, S. 117-120 fehlen
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 24 (15. Dezember 1903)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Vermischtes
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftLeipziger Uhrmacher-Zeitung
- BandBand 10.1903 I
- TitelblattTitelblatt I
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1903) 1
- AusgabeNr. 2 (15. Januar 1903) 25
- Abbildung1. Kunstbeilage -
- AusgabeNr. 3 (1. Februar 1903) 45
- AusgabeNr. 4 (15. Februar 1903) 65
- AusgabeNr. 5 (1. März 1903) 85
- AusgabeNr. 6 (15. März 1903) 105
- AusgabeNr. 7 (1. April 1903) 125
- AusgabeNr. 8 (15. April 1903) 145
- Abbildung2. Kunstbeilage -
- AusgabeNr. 9 (1. Mai 1903) 165
- AusgabeNr. 10 (15. Mai 1903) 187
- Abbildung3. Kunstbeilage -
- AusgabeNr. 11 (1. Juni 1903) 207
- AusgabeNr. 12 (15. Juni 1903) 227
- AbbildungOriginal Norwegischer Filigran-Schmuck -
- Abbildung4. Kunstbeilage -
- AusgabeNr. 13 (1. Juli 1903) 247
- AusgabeNr. 14 (15. Juli 1903) 271
- Abbildung5. Kunstbeilage -
- AusgabeNr. 15 (1. August 1903) 291
- AbbildungCigaretten-Etuis -
- AusgabeNr. 16 (15. August 1903) 311
- Abbildung6. Kunstbeilage -
- AusgabeNr. 17 (1. September 1903) 331
- AusgabeNr. 18 (15. September 1903) 353
- Abbildung7. Kunstbeilage -
- AusgabeNr. 19 (1. Oktober 1903) 369
- AusgabeNr. 20 (15. Oktober 1903) 387
- AusgabeNr. 21 (1. November 1903) 403
- AusgabeNr. 22 (15. November 1903) 419
- Abbildung8. Kunstbeilage -
- AusgabeNr. 23 (1. Dezember 1903) 435
- AusgabeNr. 24 (15. Dezember 1903) 451
- ArtikelDeutsche Uhrmacher-Vereinigung (Zentralstelle zu Leipzig) 452
- ArtikelEine Kunstuhr aus der Zeit Ludwig XVI. 453
- ArtikelEtwas von der Goldgewinnung (Schluß) 456
- ArtikelKompensation für Drehpendel 459
- ArtikelFreischwinger mit Kalenderblock 460
- ArtikelBericht über den dritten Verbandstag "Elsaß-Lothringscher ... 461
- ArtikelGeschäftliche Mitteilungen 462
- ArtikelBüchertisch 463
- ArtikelVermischtes 463
- ArtikelDie Theorie in der Werkstatt 465
- ArtikelFrage-Kasten 465
- ArtikelBriefkasten und Rechtsauskünfte 466
- ArtikelPatente 466
- BandBand 10.1903 I
- Titel
- Leipziger Uhrmacher-Zeitung
- Autor
- Links
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464 LEIPZIGER UHRMACHER-ZEITUNG No. 24 eines Gewerbes an einem bestimmten Orte zu kennen, um dar auf eine Politik aufzubauen. Man muß z. B. auch wissen, wie es dem Handwerk früher erging, wie es ihm heute unter dem Befähigungsnachweis in Österreich ergebt, und da nicht jeder Handwerksmeister in die Lage kam, sich über diese Fragen ge nau informieren zu können, kann man ein sehr guter Schuster sein und doch eine falsche Handwerkerpolitik treiben. In solchen Dingen denen vertrauen, die die allgemeinen Handwerkerfragen zu ihrer Lebensarbeit gemacht haben, ist kein Zeichen von Schwäche, sondern von guter Einsicht in die Grenzen des eigenen Könnens. Der sicherste Beweis für Talent zur Bildung ist das Bewußtsein, selber nicht alles zu wissen und von ändern lernen zu können. Wenn nur ein erheblicher Teil der Handwerker dies Talent jetzt bekundet, so ist das sehr erfreulich, nicht am wenig sten für sie selbst. Lange Zeit hat man den Respekt der Ar beiter vor Bildung als Muster hingestellt. Man hat jetzt weniger Anlaß dazu, nachdem in der letzten Zeit die sozialdemokratischen Akademiker von ihren Genossen schändlich behandelt worden sind. Vielleicht wird man, als Ersatz dafür, nun mehr Gelegen heit haben, von den Handwerkern zu reden.“ Das Uhrmacher gewerbe zeichnet sich unter der Mehrzahl der übrigen Gewerbe dadurch aus, daß seine Angehörigen auf einer besonders hohen Stufe der Intelligenz stehen. Dennoch werden aber auch sie sich den Rat und die Dienste außerhalb ihrer Kreise stehender wissenschaftlich gebildeter Personen unter Umständen mit Erfolg zu Nutze machen. Die Leipziger Uhrmachek-Zeitung und die Deutsche Uhrmach er-Vereinigung, Zentralstelle zu Leipzig, haben von Anfang ihrer Tätigkeit an durch Zuziehung entsprechender Mitarbeiter diesem Verfahren Rechnung getragen und haben die Genugtuung, daß allmählich auch andere Blätter und Verbände des Uhrmacherfaches diesem Beispiele, sicherlich zum Besten des Ganzen, Folge leisten. Ein neues galvanisches Element von ungewöhnlicher Wirkung soll IL. Csänyi, ein junger ungarischer Elektrotechniker, erfunden haben. Bei diesem Element kommen Alkohol und Cyanoxyd zur Verwendung, und die Bedeutung desselben besteht darin, daß durch die Belastung der Elemente die elektrische Spannung und Stromstärke, statt vermindert zu werden, eine Erhöhung erfährt. Nach den Angaben des Erfinders soll sein neues Element doppelt so viel Strom als ein Bunsen-Element liefern und infolge seiner Billigkeit zu Beleuchtungszwecken verwendbar sein. Im Verein der Chemiker und Elektrotechniker zu Berlin hat Professor Peters die neue Erfindung vorgeführt. Wenn es sich bewahrheitet, daß mittels dieses Elements jedermann sich die für Beleuchtungs zwecke erforderliche elektrische Kraft selbst hersteilen kann, so bedeutet die Erfindung Csanyis gewiß eine Umwälzung auf dem Gebiete der Beleuchtungstechnik; indessen sind erst weitere Er folge abzuwarten. Verurteilung wegen Diebstahl. Der in einem Frankfurter Warenhaus angestellte Uhrmacher Max Volkmer hat in den Jahren 1902 und 1903 Uhren und Wertgegenstände im Gesamtwerte von M. 1000 gestohlen, mit cl enen er Handel in Restaurationen be trieb. Der Angeklagte erhält ein Jahr Gefängnis. Zum neuen Zolltarif. Werden Uhrgehäuse zu Taschenuhren in zerlegtem Zustande, jedoch fertig zum Zusammensetzen, ein- geführt. so werden Böden mit der Hälfte, Ränder (mit oder ohne Glasreifen) und Glasreifen je mit einem Viertel des Stückzolles iür das zusammengesetzte Uhrgehäuse belegt, während Staub deckel, sowie andere Teile der Verzollung nach Beschaffenheit des Stoffes unterliegen. — Mit Gold oder Silber belegte (plattierte) I asrhenuhren und Uhrgehäuse zu Taschenuhren werden wie ver goldete oder versilberte verzollt. I'euer, ln jenem Teil der Gebäude der Badischen Uhren fabrik in Furtwangen. wo sich die Bureauräumlichkeiten. Blech nerei und ein Teil der Lager befinden, brach kürzlich Feuer aus. Durch rasche Hilfe der Feuerwehr wurde die weitere Ausdehnung des Brandes verhindert; vor allem die oberen Lagerräumlichkeiten litten durch Feuer. Immerhin ist ein bedeutender Schaden an fertigen Uhrenkasten, Werken usw. zu verzeichnen: er beläuft sich am Gebäude auf 12000 M. und an Waren auf 25000 M. Die Betrieb,sräutne erlitten keinen Schaden, so daß die Fabrikation ungestört fortgehen kann. Die Uebensgeschichte einer Uhrkette. Aus Paris berichtet man folgendes nettes Geschieht,chen, was wir auch unseren Lesern nicht voreilfhalten möchten: Herr Desmaisons, ein Handels mann aus der Km* Vieille - du - Temple, wollte sich eine goldene I hi kette zulegen. Um billig zu fahren, kaufte er von einem ihm bekannten Händler von Versatzamtsscheinen, einen Über eine „goldene i hrkette, die für 250 Franks versetzt war, lautenden Schein für 100 Franks. Da der „Mont-de-Pietd“, das staatliche \ ersatzamt, in der Kegel auf EdohnetallgegonstÜnde ein Drittel ihres Metall wertes borgt, so konnte Desmaisons unter Umständen ein ganz gutes Geschäft machen. Er löste also die Kette für die eingezahlten 250 1 runks aus, bemerkte aber bald zu seinem Schrecken, daß sie nicht aus Gold, sondern aus einer Nachahmung bestand. Da sich also das Versatzamt bereits einmal geirrt hatte, als es 250 Franks für das wertlose Ding gezahlt, so konnte es sich auch ein zweites Mal irren, weshalb Desmaisons die Kette alsbald auf dasselbe Amt trug und wieder versetzte. Da kam er aber übel an! Die Kette wurde jetzt auch dort als falsch erkannt, ihm konfisziert und er selbst wurde wegen beabsichtigten Betruges von Staatsbeamten unter Anklage gestellt. Es gelang ihm aber leicht, den Nachweis seines guten Glaubens zu erbringen, worauf et die Kette zurückerhielt. Traurig ob des Verlustes von zu sammen 350 Franks, trug er sie nun zu einem bekannten Gießer und erzählte diesem den Hergang. Der Gießer kaufte sie- ihm für 50 Franks ab, so daß Desmaisons, Verlust jetzt nur noch 300 Franks betrug. Doch auch der Gelbgießer wollte sein Glück beim Ver satzamt versuchen. Er gab die Kette dort ab — und zwar auf dem nämlichen Bureau, auf dem auch Desmaisons erschienen war — und . . . erhielt 250 Franks für! Er hatte also 200 Franks verdient! Desmaisons aber wollte trotz der bisherigen unliebsamen Erfahrungen zu einer goldenen Uhrkette kommen, weshalb er seinen Geschäftsfreund ein zweites Mal aufsuchte. Wieder er stand er von ihm einen Schein für 100 Franks, und wieder begab er sich auf das gleiche Bureau, um die auf dem Schein vermerkte Kette für neue 250 Franks auszulösen. Doch wehe! Als man ihm die Kette aushändigte, erkannte er in ihr auf den ersten Blick die alte Freundin von neulich wieder, die ihn beinahe ins Gefängnis gebracht hatte und die das Versatzamt nun doch ein zweites Mal sich hatte aufhalsen lassen! Und jetzt hat Herr Desmaisons für den Gesamtpreis von 650 Franks eine Talmi kette, die unter Brüdern gewiß ihre zwölf Franks fünfzig wert sein mag. — Daß ihn so viel Mißgeschick ernstlich verstimmt hat, wer wollte es ihm verdenken? Jetzt hat er den Spieß umgekehrt und die Verwaltung des staatlichen Versatzamtes auf Schaden ersatz verklagt. Und die Moral von der Geschieht: Kaufe ,,billige“ Pfandscheine nicht! Geschäftsgang der Uhrenindustrie in der Schweiz. Für die ersten 9 Monate dieses Jahres beträgt die Ausfuhr 5909111 Stück im Werte von Fr. 75690751 gegen 5620717 Stück und Fr. 77 645981 in der gleichen Zeit des Vorjahres. Also prozentual berechnet quantitativ 5,3% mehr ausgeführt, aber dafür 2 '/ 2 % weniger ein genommen. Der Hauptausfall kommt auf Taschenuhren mit Ge häusen aus Silber mit einem Rückgang von 180293 Stück und einem Werte von Fr. 2993219. Für das ganze Jahr 1902 betrug der Metallwert Fr. 12,35 per Stück, für das laufende Jahr Fr. 12,07. — Nachdem also die Werke nicht mehr schlechter gemacht werden können, geht man zu den Gehäusen über. Nette Perspektiven. Kranken- und Invalidenversicherungsbeiträge dürfen nur vom Lohn abgezogen werden. Eine für Arbeitgeber interessante Streitfrage ist kürzlich zur gerichtlichen Entscheidung gekommen. Das Kranken- und das Invalidenversicherungsgesetz ordnen über einstimmend an, daß die Versicherten verpflichtet sind, sich bei der Lohnzahlung ihren Anteil an den Versicherungsbeiträgen ab- ziehen zu lassen, und daß die Arbeitgeber nur auf diesem Wege den auf die Versicherten entfallenden Betrag wieder einziehen dürfen. Nun gibt es bei der Vielgestaltigkeit des wirtschaftlichen Lebens zahlreiche Fälle, in denen es dem Arbeitgeber gar nicht möglich ist, auf diesem Wege den Versicherten Abzüge zu machen, weil ein Barlohn nicht gewährt wird. Man denke nur an die Angestellten im Gast- und Schankwirtschaftsgewerbe, die von ihrem Arbeitgeber vielfach nur Beköstigung erhalten und im übrigen auf Trinkgelder angewiesen sind. * Hier kann der Arbeit geber Abzüge vom Lohn nicht machen. Es fragt sich nun, ob die Versicherten verpflichtet sind, in derartigen Fällen ihren An teil an den Beiträgen an den Arbeitgeber zu zahlen. Das Gericht, dem ein solcher Streitfall vorlag, hat diese Frage verneint und zugleich entschieden, daß ein Versicherter, der dennoch die Bei träge an den Arbeitgeber gezahlt habe, dieselben zurückfordern könne. Daraus, daß das Gesetz bestimme, daß der Arbeitgeber nur im V ege des Abzugs vom Lohn den auf die Versicherten entfallenden Betrag wieder einziehen dürfe, ergebe sich. daß. wenn ein derartiger Abzug vom Lohn nicht gemacht werden könne, die Beiträge eben ihrem vollen Betrage nach vorn Arbeitgeber allein zu zahlen seien. Diese Entscheidung ist. wenn sie Rechts kraft behalten sollte, besonders wichtig für diejenigen Angestellten, von denen jetzt nach längerer Dienstzeit verlangt wird, daß sie ihren Teil der Beiträge für die ganze Dienstzeit dem Arbeitgeber erstatten. Die älteste Normaluhr Berlins, das stadtbekannte Wahr zeichen der dem Abbruche v erfallenen Kunstakademie über dem nach den „Linden“ zu gelegenen Hauptportal, ist jetzt entfernt worden. Wer von Osten oder von Westen, auf der Süd- oder Nordseite der „Linden“, an der alten Akademie vorbeikam. der zog seine Taschenuhr heraus und verglich sie mit der Akademie uhr und stellte sie danach. „Meine Uhr geht nach der Akademie" war vordem in Berlin eine Redensart.
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