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Leipziger Uhrmacher-Zeitung
- Bandzählung
- 10.1903
- Erscheinungsdatum
- 1903
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- I 787
- Vorlage
- Staatl. Kunstsammlungen Dresden, Mathematisch-Physikalischer Salon
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20141350Z1
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20141350Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20141350Z
- Sammlungen
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Technikgeschichte
- Bemerkung
- Original unvollständig, S. 117-120 fehlen
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 24 (15. Dezember 1903)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Frage-Kasten
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Briefkasten und Rechtsauskünfte
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Patente
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftLeipziger Uhrmacher-Zeitung
- BandBand 10.1903 I
- TitelblattTitelblatt I
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1903) 1
- AusgabeNr. 2 (15. Januar 1903) 25
- Abbildung1. Kunstbeilage -
- AusgabeNr. 3 (1. Februar 1903) 45
- AusgabeNr. 4 (15. Februar 1903) 65
- AusgabeNr. 5 (1. März 1903) 85
- AusgabeNr. 6 (15. März 1903) 105
- AusgabeNr. 7 (1. April 1903) 125
- AusgabeNr. 8 (15. April 1903) 145
- Abbildung2. Kunstbeilage -
- AusgabeNr. 9 (1. Mai 1903) 165
- AusgabeNr. 10 (15. Mai 1903) 187
- Abbildung3. Kunstbeilage -
- AusgabeNr. 11 (1. Juni 1903) 207
- AusgabeNr. 12 (15. Juni 1903) 227
- AbbildungOriginal Norwegischer Filigran-Schmuck -
- Abbildung4. Kunstbeilage -
- AusgabeNr. 13 (1. Juli 1903) 247
- AusgabeNr. 14 (15. Juli 1903) 271
- Abbildung5. Kunstbeilage -
- AusgabeNr. 15 (1. August 1903) 291
- AbbildungCigaretten-Etuis -
- AusgabeNr. 16 (15. August 1903) 311
- Abbildung6. Kunstbeilage -
- AusgabeNr. 17 (1. September 1903) 331
- AusgabeNr. 18 (15. September 1903) 353
- Abbildung7. Kunstbeilage -
- AusgabeNr. 19 (1. Oktober 1903) 369
- AusgabeNr. 20 (15. Oktober 1903) 387
- AusgabeNr. 21 (1. November 1903) 403
- AusgabeNr. 22 (15. November 1903) 419
- Abbildung8. Kunstbeilage -
- AusgabeNr. 23 (1. Dezember 1903) 435
- AusgabeNr. 24 (15. Dezember 1903) 451
- ArtikelDeutsche Uhrmacher-Vereinigung (Zentralstelle zu Leipzig) 452
- ArtikelEine Kunstuhr aus der Zeit Ludwig XVI. 453
- ArtikelEtwas von der Goldgewinnung (Schluß) 456
- ArtikelKompensation für Drehpendel 459
- ArtikelFreischwinger mit Kalenderblock 460
- ArtikelBericht über den dritten Verbandstag "Elsaß-Lothringscher ... 461
- ArtikelGeschäftliche Mitteilungen 462
- ArtikelBüchertisch 463
- ArtikelVermischtes 463
- ArtikelDie Theorie in der Werkstatt 465
- ArtikelFrage-Kasten 465
- ArtikelBriefkasten und Rechtsauskünfte 466
- ArtikelPatente 466
- BandBand 10.1903 I
- Titel
- Leipziger Uhrmacher-Zeitung
- Autor
- Links
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466 LEIPZIGER UHRMACHER-ZEITUNG No. 24 Neue Fr agen. Frage 1078. Wo erhalte ich kleinere Gegenstände, welche nach Muster in Aluminium angefertigt werden, nebst Aluminiumdraht in Stärke von 4 mm und Aluminiumblech? Im voraus Dank. K. F. in B. Frftge 1079. Eine deutsche Fabrik erzeugt Laternen mit der Marke „Flügelrad“. Kann mir vielleicht einer der Herren Kolle gen die Adresse dieser Fabrik angeben. Im voraus Dank. H. F. in J. Frage 1080. Wer fabriziert die Laubsägen, welche auf der Packung den Namen „Gerhardt“ tragen. Für gefällige Auskunft bestenVDank. B. F. in R. Briefkasten und Bechtsauskünfte. Gütertrennung in der Ehe. Herrn J. W. in I. Sie wollen heiraten und möchten das Vermögen Ihrer Frau sicherstellen. Nun fragen Sie uns, was dabei zu beachten ist. — Antwort. — Möbel und Wäsche der Frau bleiben auch in der Ehe deren Eigen tum, da gesetzlich nur Verwaltungsgemeinschaft herrscht. Wenn also die Frau kein Barvermögen hat oder selbst Erwerb hat, dessen Zinsen oder Verdienst dem Mann zufließen, so braucht Gütertrennung nicht vereinbart zu werden. Andernfalls wäre es notwendig. Es müßte ein Vertrag aufgesetzt werden. Für Ihre Braut, die mit 19 Jahren minderjährig ist, hätte der Vater mit zuwirken. Wie hoch sich die Kosten stellen, können wir im voraus nicht sagen. Muß ich Vermittlungsgebühr zahlen. Herrn H. A. in F. Sie hatten die Absicht, ein Geschäft zu kaufen, und wandten sich an einen Vermittler, der Ihnen ein Geschäft nannte, mit dessen Inhaber Sie aber zufällig schon früher deshalb in Verbindung ge standen hatten. Die neuen Verhandlungen scheiterten wieder daran, weil Sie für 12000 M. keinen Bürgen bringen konnten. Nachher kam aber doch ohne den Vermittler eine Einigung zu stande. Sie glauben sich nun zur Zahlung der vereinbarten Ver mittlerprovision nicht verpflichtet und fragen, was Sie tun sollen. — Antwort. — Da ein Mäklervertrag in Frage kommt, ist Makler gebühr nur auf Versprechen zu zahlen und ein solches liegt von Ihrer Seite vor. Indessen kommt sie nur dann in Frage, wenn der Mäkler die Gelegenheit zum Abschluß eines Vertrages naclä ge wiesen oder das Geschäft vermittelt hat. Das hat aber Ihr Mäkler nicht getan, denn er hat Ihnen weder nachgewiesen, denn Sie hatten doch vorher schon verhandelt, noch ist er der eigent liche Vermittler zwischen Käufer und Verkäufer gewesen, da diese sich allein über die strittigen Punkte, die zwischen ihnen noch bestanden, schließlich geeinigt haben. Er hat wohl in die Verhandlung eingegriffen, aber hat weder nachgewiesen noch vermittelt. Kreditschädigung. Herrn O. L. in E. Sie erhalten seit einiger Zeit von Ihren Lieferanten Briefe, die davon zeugen, daß über Ihre Kreditwürdigkeit schlechte Auskünfte gegeben sein müssen, die, wie Sie uns beweisen, auf Unwahrheit beruhen. Sie ärgern sich nun speziell über den ersten dieser Fälle und möchten, weil Sie dort die Ursache zu finden glauben, gerichtlich dagegen vor geben. Antwort. — Dagegen läßt sich an sich gar nichts tun. Der Betreffende handelte in Wahrnehmung berechtigter Interessen und kann auch nicht gezwungen werden, seine Quelle zu nennen. Eh bleibt nur ein Zirkular an alle Auskunftsbureaus übrig, in welchem die Sachlage geschildert und ersucht wird, gegebenen falls nicht solche Gerüchte zu verbreiten und kreditgefährdende Auskünfte zu erteilen. Muß ich ausziehen oder nicht? Herrn H. E. in K. Sie schreiben, daß Sie ein Geschäft übernommen haben und die Kest- kaufsumme in Iiaten bezahlen. Der frühere Geschäftsinhaber ist der Wirt des Hauses, mit dem Sie eine mehrjährige Mietzeit. vereinbart haben. Sie konnten nun bereits einigemal die ver einbarten Paten nicht zahlen, womit Ihr Vorgänger sich ein- verstanden erklärte. Nun kündigte Ihnen derselbe aber plötzlich das Lokal, ehe die vereinbarte Zeit abgelaufen war, und Sie fragen nun, ob er dazu ein Recht hat. — Antwort. — Wenn die Miete pünktlich gezahlt worden ist, kann auf Räumung nicht geklagt werden, wohl aber auf Zahlung der fälligen Raten. Der Verkäufer kann die Gestundung, wenn nicht ein bestimmter Termin aus gemacht ist, jeder Zeit aufheben und Zahlung fordern. Bin ich berechtigt, eine Schauuhr anbringen zu lassen? Herrn O. W. in C. Sie fragen, ob Sie ohne weiteres berechtigt sind, ein Reklameschild in Form eines Schaufingers oder einer blinden Uhr anbringen zu lassen, oder ob Sie sich einem dies bezüglichen Verbot Ihres Vermieters zu fügen haben. — Antwort. — Der Vermieter kann der Anbringung eines solchen Reklamewerk zeuges nicht widersprechen, wenn nicht etwa die Figuren auf die Wand des Grundstückes gemalt werden sollen. Letzteres braucht er nicht zu leiden. Patente. Patent - Anmeldungen. 11673. Stromschlußvorrichtung für elektrische Uhraufzüge mit einem als Treibgewicht dienenden Elektromagnetanker. Heinrich Cohen jr., München, Karlplatz 8. 2. 3. 03. 83a. F. 17816. Wecker mit Weckerwerk außerhalb des Uhr gehäuses. Adolf Führer, Treorchy, Engl.; Vertr.: F. A. Hubbuch, Pat.-Anw., Straßburg i. E. 25. 7. 03. 83a. W. 20672. Taschenweckeruhr. Nathan Weil, La Chaux-de-Fonds; Vertr.: Dr. Anton Levy, Pat.-Anw., Berlin NW. 6 19. 5. 03. 83b. K. 24855. Kontaktwerk zum Betriebe von elektrischen Nebenuhren; Zus. z. Pat. 134730. Emil Kühne, Nürnberg, Schloßäckerstraße 39. 3. 3, 03. Patent-Erteilungen. 83 a. 148300. LThrgehäuse für Uhren mit Karrüre. Georges Benguerel, Chaux-de-Fonds, Schweiz; Vertr.: H. Neuendorf, Pat.-Anw., Berlin O. 17. 15. 7. 02. 83 a. 148351. Halbstundenschlagwerk mit einer die Anzahl der Stundenschläge bestimmenden Schaltscheibe. Dr. Eugen Guhl, Zürich; Vertr.: C. Fehlert, G. Loubier, Fr. Harmsen und A. Büttner, Pat.-Anwälte, Berlin NW. 7. 29. 5. 02. 83 a. 148352. Vorrichtung zum Festhalten des Sperrades auf dem Aufzieh Vierkant der Federhauswelle. Julio C. Langer, Curitybä, Bras.; Vertr.: Dr. B. Alexander-Katz, Pat.-Anw., Görlitz. 28. 5. 03. Gebrauchsmuster. 83 a. 212228. Tragstuhl für Regulator-und dergleichen Uhr werke, mit Zapfen für die als Röhren ausgebildeten Platinenbolzen. Lüttgens & Engels, Grafrath-Solingen. 1. 5. 03. L. 11223. 83 a. 212250. Durch eine Schraube feststellbares Uhrpendel, welches in einer Schlitzführung angehoben werden kann. All gemeine Elektrizitäts-Gesellschaft, Berlin. 23. 10. 03. A. 6720. . 83 a. 212251. Uhrgestell aus Gitterplatinen mit einseitig schwebenden Wellzapfenträgern, die behufs Einstellung des Ein griffs in der Platinenebene ebenfalls biegsam sind. Jos. Burger Söhne, Schonach, Schwarzw. 24. 10. 03. B. 23287. 83a. 212263. Vorrichtung zur Betätigung eines Zeitschalters, bei welcher der Schalter an die Aufzugswelle eines Weckerwerks unter Vermittelung einer Zusatzweckerfeder angeschlossen ist. Allgemeine Elektrizitäts-Gesellschaft, Berlin. 29. 10. 03. A. 6734. 83a. 212456. Aus Blech gefertigter Werkträger für Nickel uhren, sog. Baby- Globe- und andere Uhren, mit verstärkenden Rändern und mehrfach übereinander gelegten Gewindetraglappen. Johann Jäckle, Schwenningen a. N. 3. 11. 03. J. 4762. 83c. 212267. Entmagnetisiergerät für Uhrmacher, in Form eines in einer Gehäusebüchse auf einer Spindelachse derselben montierten, auf dem Drehstuhl in Umschwingung zu versetzenden Hufeisenmagneten. Franz Bartosch, Zwickau, Böhmen; Vertr.: Heinrich Neubart, Pat.-Anw., Berlin NW. 6. 30. 10. 03. B. 23302. Inhalt Öer vollftänöigen Ausgabe: R bonnemen teein laOung. Dcutfctae Ubrmatber - Vereinigung, 3entralftelle 3 U Ceipstg. — eine Htinftubr aus Oer 3elt Couls XVI. etwas von Oer Goldgewinnung. ftompenfatlon für DrebpenOel. Srelfcfowlnger mit ftalenOerblocfc. — Bericht über Oen dritten Verbanöstag „eifafe• Cotbrlngfcber Uhrmacher" ln 3abern. Gefcbäftllcbe mtttellungen. Vermifcfotes. Cbeorie in Oer VVerhftatt. fragehaften. Briefhaften unO Recbtsauehünfte. — patente.
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