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Leipziger Uhrmacher-Zeitung
- Bandzählung
- 10.1903
- Erscheinungsdatum
- 1903
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- I 787
- Vorlage
- Staatl. Kunstsammlungen Dresden, Mathematisch-Physikalischer Salon
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20141350Z1
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20141350Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20141350Z
- Sammlungen
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Technikgeschichte
- Bemerkung
- Original unvollständig, S. 117-120 fehlen
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 2 (15. Januar 1903)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Briefkasten
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Patente
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Geschäftliche Mitteilungen
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Büchertisch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftLeipziger Uhrmacher-Zeitung
- BandBand 10.1903 I
- TitelblattTitelblatt I
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1903) 1
- AusgabeNr. 2 (15. Januar 1903) 25
- ArtikelDie Theorie in der Werkstatt 25
- ArtikelPersonalien - Vereinsnachrichten 26
- ArtikelVermischtes 26
- ArtikelDie Deutsche Uhrmacher-Vereinigung Zentralstelle in Leipzig 27
- ArtikelZur Regelung des Auktionswesens 28
- ArtikelDie Uhr im modernen Kunstgewerbe 30
- ArtikelDie Buchhaltung des Uhrmachers (Fortsetzung) 31
- ArtikelAus der Werkstatt. Für die Werkstatt 33
- ArtikelWas nützen uns Uhrmacher-Vereine und Verbände? 34
- ArtikelElektrische Signal- und Weckuhr 35
- ArtikelChemische Plauderei 36
- ArtikelZitherspieluhr 38
- ArtikelZentral-Verband und Fachpresse 38
- ArtikelDas Verleihen der Taschenuhren 39
- ArtikelDie Sonnenuhren und deren Konstruktion (Schluss) 40
- ArtikelMaders Federmass (D. R.-P. Nr. 136467) 41
- ArtikelZu dem Artikel "Schwarzwald-Erinnerungen" 42
- ArtikelFrage- und Antwortkasten 43
- ArtikelBriefkasten 43
- ArtikelPatente 44
- ArtikelGeschäftliche Mitteilungen 44
- ArtikelBüchertisch 44
- Abbildung1. Kunstbeilage -
- AusgabeNr. 3 (1. Februar 1903) 45
- AusgabeNr. 4 (15. Februar 1903) 65
- AusgabeNr. 5 (1. März 1903) 85
- AusgabeNr. 6 (15. März 1903) 105
- AusgabeNr. 7 (1. April 1903) 125
- AusgabeNr. 8 (15. April 1903) 145
- Abbildung2. Kunstbeilage -
- AusgabeNr. 9 (1. Mai 1903) 165
- AusgabeNr. 10 (15. Mai 1903) 187
- Abbildung3. Kunstbeilage -
- AusgabeNr. 11 (1. Juni 1903) 207
- AusgabeNr. 12 (15. Juni 1903) 227
- AbbildungOriginal Norwegischer Filigran-Schmuck -
- Abbildung4. Kunstbeilage -
- AusgabeNr. 13 (1. Juli 1903) 247
- AusgabeNr. 14 (15. Juli 1903) 271
- Abbildung5. Kunstbeilage -
- AusgabeNr. 15 (1. August 1903) 291
- AbbildungCigaretten-Etuis -
- AusgabeNr. 16 (15. August 1903) 311
- Abbildung6. Kunstbeilage -
- AusgabeNr. 17 (1. September 1903) 331
- AusgabeNr. 18 (15. September 1903) 353
- Abbildung7. Kunstbeilage -
- AusgabeNr. 19 (1. Oktober 1903) 369
- AusgabeNr. 20 (15. Oktober 1903) 387
- AusgabeNr. 21 (1. November 1903) 403
- AusgabeNr. 22 (15. November 1903) 419
- Abbildung8. Kunstbeilage -
- AusgabeNr. 23 (1. Dezember 1903) 435
- AusgabeNr. 24 (15. Dezember 1903) 451
- BandBand 10.1903 I
- Titel
- Leipziger Uhrmacher-Zeitung
- Autor
- Links
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44 LEIPZIGER UHRMACHER-ZEITUNG No. 2 rler Uhr nicht möglich. Auch dann würde das Resultat ein sehr schwankendes sein. weil der Liebhaber wieder einen anderen Massstab anlegt. Wann ist die sofortige Entlassung eines Gehilfen berech tigt? Herrn E. M. i. K. Ohne Kündigung können Gehilfen ent lassen werden: 1. wenn sie bei Abschluss des Arbeitsvertrages den Arbeitgeber durch Vorzeigung falscher oder verfälschter Arbeitsbücher oder Zeugnisse hintergangen oder ihn über das Bestehen eines anderen Arbeitsverhältnisses, in dem sie stehen, in Irrtum versetzt haben; 2. wenn sie eines Diebstahls, einer Entwendung, einer Unterschlagung, eines Betrugs oder eines liederlichen Lebenswandels sich schuldig machen; 3. wenn sie die Arbeit unbefugt verlassen haben oder sonst den nach dem Arbeits vertrage ihnen obliegenden Verpflichtungen nachzukommen, be harrlich verweigern; 4. wenn sie, der Verwarnung ungeachtet, mit Feuer und Licht unvorsichtig umgehen,- 5. wenn sie sich Thätlichkeiten oder grobe Beleidigungen gegen den Arbeitgeber oder seine Vertreter oder gegen die Familienangehörigen des Arbeitgebers oder seiner Vertreter zu Schulden kommen lassen; 6. wenn sie einer vorsätzlichen und rechtswidrigen Sach beschädigung zum Nachteil des Arbeitgebers oder eines Mit arbeiters sich schuldig machen; 7. wenn sie Familienangehörige des Arbeitgebers oder seiner Vertreter oder Mitarbeiter zu Hand- 1 ungen verleiten oder zu verleiten versuchen oder mit Familien angehörigen des Arbeitgebers oder seiner Vertreter Handlungen begehen, welche wider die Gesetze oder guten Sitten verstossen; 8. wenn sie zur Fortsetzung der Arbeit unfähig oder mit einer abschreckenden Krankheit behaftet sind. In den Fällen von 1—7 muss aber die Entlassung innerhalb einer Woche vom Tage der Bekanntwerdung der Tlmtsache ab erfolgen. — Sie finden darüber genaueres in unserem Leipziger Uhrmacher-Kalender 1903, Seite 28 (Vorschriften für den Verkehr mit Angestellten). Austritt eines Lehrlings aus der Lehre. Herrn R. B. i. D. Sie haben einen Lehrling, welcher, nachdem er längere Zeit ge lernt hat, plötzlich die Lehre verlassen will, angeblich um zu einem anderen Beruf überzugehen. Sie fragen nun, ob Sie ihn freigeben müssen, trotzdem Sie glauben, dass er nur bei einem Konkurrenten von Ihnen eintreten will. — Antwort: Wenn der Vater oder die Mutter oder der Vormund Ihnen die schriftliche Erklärung abgiebt, dass der Lehrling wirklich zu einem anderen Berufe übergehen will, so müssen Sie ihn spätestens nach vier Wochen freigeben. Der Grund der Auflösung des Lehrverhält- nisses muss alsdann im Arbeitsbuch vermerkt werden. Beschäf tigung in demselben Gewerbe würde der Lehrling alsdann schwer finden, denn das Gesetz bedroht denjenigen Arbeitgeber, welcher ihn in demselben Gewerbe binnen 9 Monaten nach Auflösung des Lehrverhältnisses ohne Zustimmung des früheren Lehrherrn beschäftigen würde, mit Geldstrafe bis zu Mk. 150 oder mit Haft bis zu 4 Wochen. Behufs Ihrer Schadloshaltung für den Fall, dass ein Lehrling wirklich zu einem anderen Berufe übergehen will, thun Sie gut. im Lehrvertrag einen entsprechenden Ent schädigungsanspruch zu vereinbaren. Ersatzpflicht eines Meisters für ungenügend ausgebildeten Lehrling. Herrn E. F. i. L. Wenn ein Handwerker einen Lehr vertrag abschliesst, ohne die gesetzlichen Bedingungen eines Meisters erfüllt zu haben oder wennn er die Lehrlingsanleitung nicht dem Gesetze entsprechend bewirkt, dann kann er später auf Grund des § 823 des Bürgerlichen Gesetzbuchs zur Schadlos haltung herangezogen werden, wenn der Lehrling infolge dessen von dem selbständigen Betriebe eines Handwerks ausgeschlossen werden sollte. Wird übrigens ein Lehrling von einem Meister derart in der Ausbildung seines Handwerks vernachlässigt, dass er häusliche und Gartenarbeiten mit verrichten muss, so kann er sofort aus der Lehre genommen werden. Der Meister dagegen kann darauf keine Einwendungen erheben, auch keinen Ersatz fordern, obgleich ein schriftlicher Lehrvertrag vorliegt, im Gegen teil. er würde wegen grober Pflichtvernachlässigung gegen den Lehrling, wenn die Angelegenheit zur Sprache gebracht würde, aut Grund des § 148 der Gewerbeordnung mit Geldstrafe bis zu 150 51 k. bestraft werden können. Schlechte Doubleketten. Herrn W. F. i. R. Sie haben an '•inen Ihrer Kunden eine billige Doublokette verkauft, die Ihnen jetzt, nachdem sie etwa 3 , Jahr getragen ist, zurückgebracht wurde, weil sie sich sehr schlecht getragen hat. Sie forderten nun von Ihrem Lieferanten den 1 mtausch, welcher aber mit dem Bemerken verweigert wurde, es sei schon zu lange her, da Sie die Kette bezogen haben. Sie fragen nun, ob Sie durch eine Klage Erfolg haben könnten? — Antwort: Eine Klage auf Umtausch der Ketten würde nur dann Erfolg haben, wenn durch einen gerichtlich zu bestellenden Sachverständigen der Minder wert festgestellt würde. Da die Bekundung des Sachverständigen nicht voraus zu sehen und die Höhe des Objekts nur eine geringe ist, können wir die Anstrengung der Klage nicht empfehlen. Patente. Gebrauchsmuster-Eintragungen. 83a. 189 297. Balance für Chronometer mit durch Schrauben federn untereinander verbundenen Schenkeln. E. J. Bröcking, Hamburg, Adolphsbrücke la. 29. 10. 02. B. 20 536. 83 a. 189 298. Balance für Chronometer mit zwischen jedem Schenkel angeordneter Schraubenfeder. E. .J. Bröcking, Ham burg, Adolphsbrücke la. 29. 10. 02. B. 20 537. 83 b. F. 15 084. Uhr mit einem durch ein Laufwerk ange triebenen Magnetinduktor. Akt.-Ges. Magneta, Zürich; Ver treter: A. Daumas, Pat.-Anw., Barmen. 9. 6. 00. 83 a. V. 4822. Aus einem Stück gestanzter und geprägter Oberteil für Versandpendel. Vereinigte Freiburger Uhren fabriken Akt.-Ges. inkl. vormals Gustav Becker, Frei burg i. Schl. 18. 9. 02. 83a. 189 183. Auf der Rückwand von Uhrgehäusen anzu bringende, zur Schaftumschliessung der Schlüssel und Richt knöpfe dienliche Staubverschlusskappe. Paul Zennegg, Cann statt i. Württ. 14. 11. 02. Z. 2694. Geschäftliche Mitteilungen. Mikroskopische Photographien für Andenkenartikel. Herrn Alexander Wüst in Abertham bei Karlsbad ist es ge lungen, für die bekannten Photographien in Bleistiften, Zigarren spitzen etc., welche bisher nur bei Massenaufträgen billig hergestellt werden konnten, einen Apparat zu schaffen, der die Ausführung der Bilder auch im Einzelnen zu sehr mässigem Preis gestattet. Es bietet sich hierdurch die Möglichkeit, nach jedem eingesandten Bilde eine mikroskopische Verkleinerung für Uhranhänger etc. anfertigen zu lassen, z. B. das eigene Porträt oder das von Ver wandten, wodurch sich die betreffenden Gegenstände auch als Geschenkartikel geeignet machen. Herr Wüst will für jeden Ort einem Kollegen die Annahme der Bilder und den Verkauf der geeigneten Gegenstände übertragen, worauf wir unsSre Leser hiermit aufmerksam machen. Bücliertiscli. Plehn, F., Anleitung zur Brillenbestimmung in einfachen Fällen für Optiker und Mechaniker, 58 Seiten mit 37 Textfiguren (Verlag F. & M. Harrwitz, Berlin 1903), ungeb. 1.— Mk. Da das „Taschenbuch für Präzisionsmechaniker und Optiker für 1901“, in dem diese Anleitung des Augenarztes Sanitätsrat Dr. Plehn zuerst erschien, vollständig vergriffen ist, hat der Verlag diese Anleitung zur Brillenbestimmung soeben als selbständige Schrift herausgegeben. Die neue Ausgabe ist wesentlich erweitert und dabei auch die Starbrille und der Astigmatismus, die in der ersten Ausgabe nicht erwähnt wurden, eingehend berücksichtigt. Allen Verkäufern von Brillen wird das Schriftchen um so willkommener sein, als hier zum erstenmal ein Augenarzt dem Optiker in kurzer, klarer und leicht verständlicher Weise an der Hand von praktischen Beispielen Anleitung giebt, in welchen Fällen selbständig Brillen dem Augenkranken von dem Verkäufer ausgewählt werden dürfen und in welchen Fällen dies unbedingt dem Augenarzt überlassen bleiben muss: ferner, wie im ersteren Falle vom augenärztlichen Standpunkt aus korrekt und sach- gemäss Brillen ausgewählt werden. Eingehend werden der Brillen kasten, das Auge, die Sehproben und die eigentliche Brillen bestimmung behandelt: 8 durchgeführte Beispiele erklären dabei den Gang der Augenuntersuchung für die verschiedenen Fälle. Wir wünschen dem Schriftchen die weiteste Verbreitung, die es mit Recht verdient, und bitten Bestellungen an die Expedition unseres Blattes zu richten. Wir bitten Reklamationen über nicht rechtzeitiges Eintreffen der Zeitung stets an das Postamt zu richten, von welchen die verehrten Abonnenten die Zeitung erhalten. Dieselbe wird stets rechtzeitig am 14. bez. letzten Tag des Monats zur Post gegeben und ist daher für I nregelmiissigkeiten in der Zustellung der Zeitung nur die Post verantwortlich zu machen. lH« k l.\|>«Mlilion der Leipziger i'liriiiuehor*Xoitlini r . 1 Ho Rätselecke befindet sich im Inseratenteil hinter dem Text.
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