Suche löschen...
Leipziger Uhrmacher-Zeitung
- Bandzählung
- 10.1903
- Erscheinungsdatum
- 1903
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- I 787
- Vorlage
- Staatl. Kunstsammlungen Dresden, Mathematisch-Physikalischer Salon
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20141350Z1
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20141350Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20141350Z
- Sammlungen
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Technikgeschichte
- Bemerkung
- Original unvollständig, S. 117-120 fehlen
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 3 (1. Februar 1903)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Aus einer trüben Quelle
- Autor
- Jordan, Ernst
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Zur Frage des Befähigungsnachweises für das Uhrmachergewerbe
- Autor
- Mühlpfordt, W.
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftLeipziger Uhrmacher-Zeitung
- BandBand 10.1903 I
- TitelblattTitelblatt I
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1903) 1
- AusgabeNr. 2 (15. Januar 1903) 25
- Abbildung1. Kunstbeilage -
- AusgabeNr. 3 (1. Februar 1903) 45
- ArtikelDie Theorie in der Werkstatt 45
- ArtikelGeschäftliche Mitteilungen 46
- ArtikelPersonalien 46
- ArtikelVereinsnachrichten 46
- ArtikelZentral-Verbandstag in Glashütte 47
- ArtikelDeutsche Uhrmacher-Vereinigung Zentralstelle zu Leipzig 47
- ArtikelGenossenschaftswesen und Uhrmachergewerbe 50
- ArtikelBericht des Aufsichtsrates der Deutschen Uhrmacherschule zu ... 53
- ArtikelAus einer trüben Quelle 54
- ArtikelZur Frage des Befähigungsnachweises für das Uhrmachergewerbe 54
- ArtikelDie Chronometer-Hemmung (Fortsetzung) 56
- ArtikelHorizontal-Sonnenuhr mit Zeit-Kanone 58
- ArtikelDas Beschlagen der Schaufensterscheibe 59
- ArtikelAus der Werkstatt. Für die Werkstatt 59
- ArtikelNeue Erfindungen 60
- ArtikelEtwas über Schmieren und Oele 60
- ArtikelGesetzesauslegung zum Schaden des Handwerks 62
- ArtikelVermischtes 63
- ArtikelFrage- und Antwortkasten 63
- ArtikelBriefkasten und Rechtsauskünfte 64
- AusgabeNr. 4 (15. Februar 1903) 65
- AusgabeNr. 5 (1. März 1903) 85
- AusgabeNr. 6 (15. März 1903) 105
- AusgabeNr. 7 (1. April 1903) 125
- AusgabeNr. 8 (15. April 1903) 145
- Abbildung2. Kunstbeilage -
- AusgabeNr. 9 (1. Mai 1903) 165
- AusgabeNr. 10 (15. Mai 1903) 187
- Abbildung3. Kunstbeilage -
- AusgabeNr. 11 (1. Juni 1903) 207
- AusgabeNr. 12 (15. Juni 1903) 227
- AbbildungOriginal Norwegischer Filigran-Schmuck -
- Abbildung4. Kunstbeilage -
- AusgabeNr. 13 (1. Juli 1903) 247
- AusgabeNr. 14 (15. Juli 1903) 271
- Abbildung5. Kunstbeilage -
- AusgabeNr. 15 (1. August 1903) 291
- AbbildungCigaretten-Etuis -
- AusgabeNr. 16 (15. August 1903) 311
- Abbildung6. Kunstbeilage -
- AusgabeNr. 17 (1. September 1903) 331
- AusgabeNr. 18 (15. September 1903) 353
- Abbildung7. Kunstbeilage -
- AusgabeNr. 19 (1. Oktober 1903) 369
- AusgabeNr. 20 (15. Oktober 1903) 387
- AusgabeNr. 21 (1. November 1903) 403
- AusgabeNr. 22 (15. November 1903) 419
- Abbildung8. Kunstbeilage -
- AusgabeNr. 23 (1. Dezember 1903) 435
- AusgabeNr. 24 (15. Dezember 1903) 451
- BandBand 10.1903 I
- Titel
- Leipziger Uhrmacher-Zeitung
- Autor
- Links
-
Downloads
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
54 LEIPZIGER UHRMACHER-ZEITUNG No. 3. Aus einer trüben Quelle. Yon Einst Jordan jr., Nordhausen. „Verzeihen Sie, meine verehrten Herren Kollegen,“ damit muss ich heute beginnen. Die nächsten Zeilen sollen nämlich keine lyrischen Ergüsse sein, worauf vielleicht die Ueberschrift hin zielen könnte. Ein Dichter bin ich nicht. Ich halte mich an die Welt der realen Tatsachen. Aus einer trüben Quelle, das waren etwa die Worte, mit denen in der vorletzten Nummer der Deutschen Uhrmacher- Zeitung unter „Heiteres“ meines „Offenen Wortes über unsere Presse“ vom 15. Dezember v. J. Erwähnung geschah. Jedenfalls nehme ich mir die Freiheit, das kurze Wort von der Quelle auf meine damaligen Darlegungen zu beziehen. Uebergehen kann ich dabei, dass ich in der Beurteilung des Grundsätzlichen mich in höchst angenehmer Gesellschaft befinde. Anspornen muss es mich, den einmal beschrittenen Weg fortzusetzen, da mir, einem jungen Gliede des Verbandes, ein so verdientes alt ehrwürdiges Mitglied, wie es Herr Kollege Hertzog ist, freund liche Beachtung und Erwähnung schenkt. Das Organ des deutschen Uhrmacherbundes vom 1. Januar hat sich die Gelegenheit nicht entgehen lassen, eine Behauptung von mir, dass „Trödler, Kaufleute und Kommis von ihm zu einem sog. „Bunde“ vereinigt seien,“ als wundersame Mär zu bezeichnen. Wundersame Mär, trauter, lieber Klang, wie ziehst du mir wieder durchs Herz, poesievoller Ton des Nibelungenliedes, der anhub: Uns ist in alten maeren wunders viel geseit, Von beiden lobebaeren, von grozer kuonheit. Ach, war ! s denn wirklich eine Kühnheit, als ich sagte, dass in dem Berliner Organ nicht nur meine werten Fachgenossen, sondern auch Nichtkollegen, eben jene oben zitierten, durch die geschäftliche Laune eines Einzelnen zum „Bunde“ vereinigt worden seien? Wer die Mär erkunden will, muss ihren Ursprung studieren, dann wird er finden, ob sie trüber oder reiner Quelle entstammte. Und so entschloss ich mich kurzerhand zu diesem Quellen studium. Das Resultat meiner Forschungen setze ich hierher. Am 1. Juni 1897 schrieb die Deutsche Uhrmacher-Zeitung unter „Aufruf zur Gründung eines Bundes“: „Wir wollen die Tausende von Lesern der Deutschen Uhr macher-Zeitung in einen grossen Deutschen Uhrmacherverband zusammenfassen. Den Vorsitz soll der Verleger führen. Der Deutsche Uhrmacher-Bund soll das Mittel sein, alle Leser dieser Zeitung zu einem geschlossenen Ganzen zu ver einigen, um vereint Front zu machen gegen alle Schäden, die unser Fach bedrücken. Wenn § 8 von der Mitgliedschaft spricht, ausschliessen tut er jene Nichtfachgenossen sicherlich nicht, zumal ja nach § 4 die Ablehnung der Bewerber nur in der Hand des Vor sitzenden liegt. Nach § 5 ist der Mitgliedsbeitrag entrichtet, sobald die Abonnementsgebühr bei der Zahlstelle der Deutschen Uhrmacher- Zeitung eintrifft. Nun sage einer noch, dass ich nicht gründlich geforscht hätte. Scripta manent, Geschriebenes bleibt. Das lässt sich eben in alten Mären nicht umdeuten. Habe ich also unlauter gehandelt? Ich darf es daher dem Urteil freundlicher und billig den kender Leser überlassen, auf wessen Seiten wundersame Mär mit grösser Kühnheit — heute würden wir uns noch drastischer ausdrücken — verbreitet worden ist. Aus trüber Quelle musste ich schöpfen, aber ich tat es mit geschliffenem Glase. Zur Frage des Befähigungsnachweises für das Uhrmachergewerbe. Von Dr. W. Mühlpfordt. Wenn die obige Frage auch bereits in dieser Zeitung (No. 23 v.J. S. 351) in einer m. E. im wesentlichen zutreffenden Weise behandelt worden ist, so begegnet die Durchführung des Befähigungsnachweises sowohl im allgemeinen wie für die einzelnen Gewerbe noch soviel Schwierigkeiten, wird sie von gegnerischer und befürwortender Seite noch in so lebhafter Weise erörtert, dass auch wiederholte Prüfung aller in Betracht kommen den Einzelheiten nur von Nutzen sein kann. In Fragen, die so lebhaft umstritten sind wie die vorliegende, ist es vor allem von Wert, die den Debatten zu Grunde liegenden Begriffe voll ständig klar zu stellen, damit die Gründe für und wider auch wirklich den Gegenstand treffen, ln nachstehenden Ausführungen will ich daher zunächst die Frage: „Was heisst Befähigungs nachweis?“ beantworten, bevor ich zu den weiteren Ausführungen über die Wirkung und die Durchführbarkeit übergehe. Ich werde mich dabei selbstverständlich im wesentlichen auf die Einführung des Befähigungsnachweises im Handwerk, allerdings mit besonderer Berücksichtigung des Uhrmachergewerbos be schränken. Was heisst Befähigungsnachweis? Die Einführung des obligatorischen Befähigungsnachweises bedeutet, dass von dem Nachweis einer gewissen Befähigung gewisse Vorrechte abhängig gemacht werden. Man sieht schon hieraus, dass es eine ganze Reihe von verschiedenen Befähigungsnachweisen wird geben können, je nachdem, was für eine Befähigung verlangt wird und welche Vorrechte von ihr abhängig gemacht werden. Befähigungen im Handwerk werden nachgewiesen durch die Gesellen-(Gehilfen-)Priifung und die Meisterprüfung. Vorrechte, welche im Handwerk von dem Nachweis einer Be fähigung abhängig gemacht werden könneD, sind: Die Befugnis zur Anleitung von Lehrlingen, das Recht, den Meister titel zu führen, die Ausübung des Gewerbes überhaupt. Einige der genannten Rechte sind bereits nach der Fassung der R.-G.-O. vom 26. Juli 1897 (sogenanntes neues Handwerks gesetz) von dem Nachweis einer gewissen Befähigung abhängig- gemacht und zwar in folgender Weise: 1. die Befugnis zur Anleitung von Lehrlingen in Handwerks betrieben ist nach § 1 29 der R.-G.-O., von einigen Aus nahmen abgesehen, davon abhängig gemacht, dass der Lehrherr nach ordnungsmässiger Lehrzeit die Gesellen- (Gehilfen-)Prüfung abgelegt hat. 2. Das Recht, den Meistertitel in Verbindung mit einem Handwerk zu führen, wird, von Uebergangsbestimmungen abgesehen, nach $ 133 der R.-G.-O. nur dadurch ge wonnen, dass der betreffende Handwerker die Meister prüfung vor der zuständigen Meisterprüfung«-Kommission ablegt Die weitergehenden Wünsche des Handwerks fordern:
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder