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Leipziger Uhrmacher-Zeitung
- Bandzählung
- 10.1903
- Erscheinungsdatum
- 1903
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- I 787
- Vorlage
- Staatl. Kunstsammlungen Dresden, Mathematisch-Physikalischer Salon
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20141350Z1
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20141350Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20141350Z
- Sammlungen
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Technikgeschichte
- Bemerkung
- Original unvollständig, S. 117-120 fehlen
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 3 (1. Februar 1903)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Zur Frage des Befähigungsnachweises für das Uhrmachergewerbe
- Autor
- Mühlpfordt, W.
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftLeipziger Uhrmacher-Zeitung
- BandBand 10.1903 I
- TitelblattTitelblatt I
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1903) 1
- AusgabeNr. 2 (15. Januar 1903) 25
- Abbildung1. Kunstbeilage -
- AusgabeNr. 3 (1. Februar 1903) 45
- ArtikelDie Theorie in der Werkstatt 45
- ArtikelGeschäftliche Mitteilungen 46
- ArtikelPersonalien 46
- ArtikelVereinsnachrichten 46
- ArtikelZentral-Verbandstag in Glashütte 47
- ArtikelDeutsche Uhrmacher-Vereinigung Zentralstelle zu Leipzig 47
- ArtikelGenossenschaftswesen und Uhrmachergewerbe 50
- ArtikelBericht des Aufsichtsrates der Deutschen Uhrmacherschule zu ... 53
- ArtikelAus einer trüben Quelle 54
- ArtikelZur Frage des Befähigungsnachweises für das Uhrmachergewerbe 54
- ArtikelDie Chronometer-Hemmung (Fortsetzung) 56
- ArtikelHorizontal-Sonnenuhr mit Zeit-Kanone 58
- ArtikelDas Beschlagen der Schaufensterscheibe 59
- ArtikelAus der Werkstatt. Für die Werkstatt 59
- ArtikelNeue Erfindungen 60
- ArtikelEtwas über Schmieren und Oele 60
- ArtikelGesetzesauslegung zum Schaden des Handwerks 62
- ArtikelVermischtes 63
- ArtikelFrage- und Antwortkasten 63
- ArtikelBriefkasten und Rechtsauskünfte 64
- AusgabeNr. 4 (15. Februar 1903) 65
- AusgabeNr. 5 (1. März 1903) 85
- AusgabeNr. 6 (15. März 1903) 105
- AusgabeNr. 7 (1. April 1903) 125
- AusgabeNr. 8 (15. April 1903) 145
- Abbildung2. Kunstbeilage -
- AusgabeNr. 9 (1. Mai 1903) 165
- AusgabeNr. 10 (15. Mai 1903) 187
- Abbildung3. Kunstbeilage -
- AusgabeNr. 11 (1. Juni 1903) 207
- AusgabeNr. 12 (15. Juni 1903) 227
- AbbildungOriginal Norwegischer Filigran-Schmuck -
- Abbildung4. Kunstbeilage -
- AusgabeNr. 13 (1. Juli 1903) 247
- AusgabeNr. 14 (15. Juli 1903) 271
- Abbildung5. Kunstbeilage -
- AusgabeNr. 15 (1. August 1903) 291
- AbbildungCigaretten-Etuis -
- AusgabeNr. 16 (15. August 1903) 311
- Abbildung6. Kunstbeilage -
- AusgabeNr. 17 (1. September 1903) 331
- AusgabeNr. 18 (15. September 1903) 353
- Abbildung7. Kunstbeilage -
- AusgabeNr. 19 (1. Oktober 1903) 369
- AusgabeNr. 20 (15. Oktober 1903) 387
- AusgabeNr. 21 (1. November 1903) 403
- AusgabeNr. 22 (15. November 1903) 419
- Abbildung8. Kunstbeilage -
- AusgabeNr. 23 (1. Dezember 1903) 435
- AusgabeNr. 24 (15. Dezember 1903) 451
- BandBand 10.1903 I
- Titel
- Leipziger Uhrmacher-Zeitung
- Autor
- Links
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No. 3. LEIPZIGER UHRMACHER-ZEITUNG 55 1. die Befugnis zur Anleitung von Lehr lingen soll nicht, wie nach dem heutigen Gesetze von der Ge sellen (Gehilfen)-Prü- fung, sondern von der Meisterprüfung abhängig gemacht werden (sogenannter Meiner Befähigungs nachweis). 2. Als Endziel: Die Ausübung des Ge werbes überhaupt soll von der Ab legung der Meister prüfung abhängig ge macht werden (sog. grösser Befähigungs nachweis). Wanduhr von F. Ringer, München. Die letztere Fassung ist es, welche man zu Grunde zu legen hat, wenn man kurzweg von der Forderung des Befähigungs nachweises spricht. Mit ihr, die von allen Befähigungsnachweis-Arten auch die ein schneidendste Wirkung auf das praktische gewerbliche Leben haben würde, wollen wir uns auch beschäftigen; dennoch aber erschien es mir von Bedeutung, darauf hinzuweisen, dass bereits im heutigen Ge setze gewisse Arten des Befähigungsnach weises vorgesehen sind. Wir wollen nunmehr zunächst zu er kennen versuchen, welche Wirkung die Ein führung des letztgenannten Befähigungs nachweisesvoraussichtlich und im besonderen auf das Uhrmachergewerbe ausüben dürfte. Im Gegensatz zu den Ausführungen des Herrn Dr. Bocke muss ich zunächst darauf hinweisen, dass nach Einführung des Befähigungsnachweises nur die Ausübung des Uhrmacher h and - Vreiks, nicht aber der ausschliessliche Handel mit Uhren von der Ablegung der Meisterprüfung abhängig gemacht würde. Es würde also nicht ohne weiteres der selbstproduzierende technisch arbeitende Uhrmacher durch den Befähigungsnachweis gegen eine missliebige Konkurrenz des ührenhandels, soweit diese sich nur ausschliesslich auf den Handel beschränkte, geschützt sein. Immerhin iiesse sieh aber auch in dieser Beziehung ein gewisser Vorteil nicht verkennen. Wer aus dem ortsansässigen Publikum » im. s.M re Uhr kauft, bezieht sie unzweifelhaft gern aus einem Geschäfte, das gegolten falls auch etwa vorko mnende Reparaturen ausführen kann. Wenn der reine Lbrenhändler hierzu nicht berechtigt wäre, so dürfte anzunehmen sein, das-s der Verbrauch d<T / I dt.-i, Abnehmer sich mit der Zeit mehr undi mehr, - a jsm uiio-siicn, auf die geprüften Uhrmacher zurück- zieh* 11 würde. Der Detailhandel auch mit nicht sei bst gefertigten I hi» n eh r wohl den ganz überwiegenden Teil des Uhrenhandels arnU.l i). wüf<l* dennoch voraussichtlich in hü herein .Masse dem Eine viel grössere und zwar segensreiche Wirkung glauben wir vom Befähigungsnachweis nach folgender Richtung erwarten zu dürfen. Zunächst dürfte ohne Zweifel die durchschnittliche technische Leistung des gesamten Uhrmacherhandwerks gehoben werden, da niemand dasselbe würde ausüben dürfen, ohne es theoretisch und praktisch erlernt und den Erfolg durch eine zweifache Prüfung (Gehilfen- und Meisterprüfung) erbracht zu haben. Wir verweisen ferner darauf, dass die Schwierigkeit des heutigen Erwerbslebens zum grossen Teil darauf beruht, dass die Fachgenossen selbst gegen einander nicht immer mit den lautersten Mitteln Konkurrenz führen. Hier heutzutage Wandel zu schaffen, ist in anbetracht der verschiedenen beruf lichen Bildung und damit verbundenen geschäftlichen Solidität ausserordentlich schwierig und teilweise unmöglich. Ohne Zweifel dürfte dies leichter sein in einem Kreise von Fachgenossen, die während ihrer ganzen Jugendjahre (mindestens bis zum 24. Lebens jahre) eine gediegene fachliche Ausbildung erhalten und das Erlernte durch eine doppelte Prüfung nachgewiesen haben. So vorgebildete Kollegen wird es auch leichter sein zu beruflichen Verbänden zu vereinigen, in denen wirklich mit Sachkenntnis die Interessen des betr. Gewerbes wahrgenommen werden. Man denke beispielsweise, welche hervorragende Bedeutung die Beschlussfassung von wirklich Sachverständigen haben kann bei Aufstellung von Tarifen (Mindestpreisen) bezüglich ge meinsamen Vorgehens gegen unlauteren Wettbewerb im Uhrenhandel,; bei Erstattung von Gutachten an Handwerks- und Handels kammern, an Behörden und gesetzgebende Körperschaften. Schliesslich dürfte es nach Ausschliessung der ungelernten Elemente möglich sein, Zwangsverbände der Berufs genossen als Selbstveiwaltungskörper für das gesamte Gebiet der gewerblichen Fachinter essen (Lehrlingsweseu, Ehrengerichte und dergleichen mehr) zu bilden. Wird man sich danach der Ueberzeugung nicht verschliessen können, dass die Ein führung des Befähigungsnachweises auch für Wanduhr von M. Behmer, München. das Uhrmacher handwerk eine Reihe nicht unbe trächtlicher Vorteile mit sich bringen würde, so wird man andererseits auch die Bedenken nicht ausser Acht lassen dürfen, die auf anderen Gebie ten der DurchfÜh- rungderMassnahin*' gegenüber erhoben werden. Wir er wähnten beroitsein- gangfi, dass die Forderung des Be- f Uh 1 IT II n tryiiti/iii _
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