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Leipziger Uhrmacher-Zeitung
- Bandzählung
- 10.1903
- Erscheinungsdatum
- 1903
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- I 787
- Vorlage
- Staatl. Kunstsammlungen Dresden, Mathematisch-Physikalischer Salon
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20141350Z1
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20141350Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20141350Z
- Sammlungen
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Technikgeschichte
- Bemerkung
- Original unvollständig, S. 117-120 fehlen
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 4 (15. Februar 1903)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Die elektrische Funkentelegraphie
- Autor
- Dominik, H.
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Lustbarkeitssteuer für Musikwerke
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftLeipziger Uhrmacher-Zeitung
- BandBand 10.1903 I
- TitelblattTitelblatt I
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1903) 1
- AusgabeNr. 2 (15. Januar 1903) 25
- Abbildung1. Kunstbeilage -
- AusgabeNr. 3 (1. Februar 1903) 45
- AusgabeNr. 4 (15. Februar 1903) 65
- ArtikelDie Theorie in der Werkstatt 65
- ArtikelVereinsnachrichten 66
- ArtikelPersonalien 66
- ArtikelVermischtes 66
- ArtikelPrüfung von Lehrlingsarbeiten 67
- ArtikelZentralverband und Zentralstelle 67
- ArtikelDie Verengerung des Kundenkreises der Uhrmacher und die ... 68
- ArtikelDie Chronometer-Hemmung (Fortsetzung aus Nr. 3) 70
- ArtikelDie elektrische Funkentelegraphie 73
- ArtikelLustbarkeitssteuer für Musikwerke 76
- ArtikelDie astronomische Kunstuhr im Dresdener Museum 77
- ArtikelAus der Werkstatt. Für die Werkstatt 80
- ArtikelNeuerscheinungen im Handel 81
- ArtikelTaschenuhr mit Acht-Tagewerk 82
- ArtikelFrage- und Antwortkasten 83
- ArtikelBriefkasten und Rechtsauskünfte 84
- AusgabeNr. 5 (1. März 1903) 85
- AusgabeNr. 6 (15. März 1903) 105
- AusgabeNr. 7 (1. April 1903) 125
- AusgabeNr. 8 (15. April 1903) 145
- Abbildung2. Kunstbeilage -
- AusgabeNr. 9 (1. Mai 1903) 165
- AusgabeNr. 10 (15. Mai 1903) 187
- Abbildung3. Kunstbeilage -
- AusgabeNr. 11 (1. Juni 1903) 207
- AusgabeNr. 12 (15. Juni 1903) 227
- AbbildungOriginal Norwegischer Filigran-Schmuck -
- Abbildung4. Kunstbeilage -
- AusgabeNr. 13 (1. Juli 1903) 247
- AusgabeNr. 14 (15. Juli 1903) 271
- Abbildung5. Kunstbeilage -
- AusgabeNr. 15 (1. August 1903) 291
- AbbildungCigaretten-Etuis -
- AusgabeNr. 16 (15. August 1903) 311
- Abbildung6. Kunstbeilage -
- AusgabeNr. 17 (1. September 1903) 331
- AusgabeNr. 18 (15. September 1903) 353
- Abbildung7. Kunstbeilage -
- AusgabeNr. 19 (1. Oktober 1903) 369
- AusgabeNr. 20 (15. Oktober 1903) 387
- AusgabeNr. 21 (1. November 1903) 403
- AusgabeNr. 22 (15. November 1903) 419
- Abbildung8. Kunstbeilage -
- AusgabeNr. 23 (1. Dezember 1903) 435
- AusgabeNr. 24 (15. Dezember 1903) 451
- BandBand 10.1903 I
- Titel
- Leipziger Uhrmacher-Zeitung
- Autor
- Links
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;6 LEIPZIGER UHRMACHER-ZEITUNG No, 4 . dieser Stelle findet sich ein Spannungsbauch. In Figur 2 können die punktierten Linien, wenn die Figur eine einge klemmte Feder darstellt, die Endstellungen der vibrierenden Feder vorstellen. Sie können aber auch, wenn die Linie ci—b den geerdeten Luftleiter repräsentiert, die wachsende Spannung bezeichnen und bedeuten dann weiter die Funkenlänge, welche man an jeder Stelle des Drahtes aus demselben ziehen kann. Der Luftleiter ist nun der eigentliche Vermittler der elektrischen Raumstrahlung. Durch ihn werden recht bedeutende elektrische Energiemengen nach allen Seiten ausgesendet. Dabei dient der Teslakreis in der Hauptsache als Energiespeicher, in welchem die Elektrizität des Induktoriums zunächst auf die hohe Schwin gungszahl gebracht und dann in den Luftleiter abgeführt wird. Hierbei handelt es sich übrigens um recht gewaltige Arbeits mengen. Die grössten derartigen deutschen Anlagen strahlen dauernd vier elektrische Pferdestärken aus und die Marconische Riesenstation zu Poldhu soll gar 100 Pferdestärken ausstrahlen. Wenn man die gewöhnliche Telegraphie allgemein zur Schwach stromtechnik rechnet, so muss man die Funkentelegraphie zur Starkstromtechnik zählen. Nach den bisherigen Erläuterungen erklärt sich nun die Einrichtung der Geberstation beispielsweise in der Art, wie sie von der Allgemeinen Elektrizitäts-Gesellschaft ausgeführt wird, ohne weiteres. Eine solche Station (Figur 5) zeigt an der Wand in der Mitte oben das Ruhmkorffsche Induktorium. Unter diesem, ein wenig links, steht auf dem Tisch das Leydenerflaschengehäuse, welches eine zylindrische Form hat und auf dem in einem kleineren Zylinder direkt die Funkenstrecke eingebaut ist. Figur 7 zeigt die Leydenerflasche nebst der Funkenstrecke noch einmal in grösserem Masstabe. Die Funkenstrecke ist in einen Pappzylinder eingebaut, um das ohrenbetäubende Knallen und Rasseln des Funkenspiels zu dämpfen. Die Induktionsspule ist direkt um das Leydenerflaschengehäuse aufgewickelt. In der Sendestation haben wir nun also das Mittel, durch einen Luftleiter elektrische Wellen nach allen Seiten auszu strahlen. Die Gesetze, nach denen sich diese Wellen ver breiten, sind noch nicht genügend studiert, um etwas end gültiges darüber zu sagen. Allem Anschein nach verbreiten sie sich über grössere Entfernungen in der Weise, dass sie in der Hauptsache der Erdoberfläche folgen, wobei freilich einzelne Strahlen von der Erde, insbesondere von Erhebungen jeder Art, also von Hügeln, Bäumen, Gebäuden u. dergl., verschluckt werden, während andrerseits wieder einzelne Strahlen einen geradlinigen Weg einschlagen und im Weltraum verschwinden. Dies letztere Verhalten lässt einen eventuellen Verkehr ver schiedener Planeten durch funken telegraphische Wellen nicht aussichtslos erscheinen. Jedenfalls steht die Art der Aus breitung der elektrischen Wellen im Gegensatz zu der Aus breitung des Lichts und des Schalles. Licht und Schall gehen von dem leuchtenden oder tönenden Punkt nach allen Seiten gleichmässig aus. Sie breiten sich auf Kugelflächen aus und dementsprechend nimmt ihre Intensität mit dem Quadrate der Entfernung ab. Dagegen breiten sich die elektrischen Wellen in der Hauptsache nur in senkrechter Richtung zum strahlen den Leiter nach allen Seiten hin aus. Sie sind, um einmal ein Bild aus der Botanik zu gebrauchen, quirlständig, wie die Nadeln eines Fichtenzweiges. Dementsprechend nimmt ihre Intensität nur im einfachen Verhältnis der Entfernung ab und gerade dadurch ist die Funkentelegraphie der Signalgebung durch op tische oder akustische Zeichen so unendlich überlegen. (Fortsetzung folgt.) Lustbarkeitssteuer für Musikwerke. In Nummer 7 des vor. Jahrg. auf Seite 102 brachten wir eine Entscheidung des Erfurter Schöffengerichtes, nach der ein Gastwirt von der Strafe wegen Steuerhinterziehung für ein Orchestrion freigesprochen wurde. Gegen dieses Urteil hatte die Amtsanwaltschaft Berufung eingelegt, worauf die H. Straf kammer des Landgerichtes zu Erfurt das Schöffengerichtsurteil aufhob und den Gastwirt für jeden Uebertretungsfall zu 3 Mk. Strafe verurteilte. In der Begründung des Urteils musste das Landgericht anerkennen, dass es nur infolge des klaren Wortlautes des § 1 No. ß des Lustbarkeits - Steuergesetzes zu dieser Entscheidung kommen musste, denn es heisst dort: „Für das Spielen eines Klaviers, eines mechanischen oder anderen Musikinstrumentes in Gastwirtschaften. Schank stuben, öffentlichen Yergnügungslokalen. Buden oder Zelten.“ Dass eine derartige Besteuerung der Musikautomaten einer Unterdrückung derselben gleichkommt und daher dem Besteue rungszweck zuwiderläuft, der nach der ausdrücklichen Anwei sung des Ministers des Innern und des Finanzministers an die Regierungspräsidenten eine unverhältnismässige, die betroffene Lustbarkeit beseitigende Besteuerung durchaus ausschliesst (vgl. unsere Bekanntgabe in No. 7 vor. Jahres), muss auch das Landgericht zu Erfurt als richtig anerkennen. Bei einer Steuer von 3 bezw. 0 Mark für jeden Tag wird den Wirten das Halten von Musikautomaten unmöglich gemacht, da 30 bis 00 Ein würfe täglich erforderlich wären, um auch nur die Steuer aus zugleichen, von den erheblichen Kosten des Apparats und seiner Instandhaltung ganz abgesehen. Ist sonach, so heisst es in der 1 rteilsbegründung weiter, die fragliche Besteuerung in ihrer Anwendung auf das gelegentliche Spielenlassen des Automaten durch Gäste unzweifelhaft in hohem Grade unzweckmässig, prohibitiv und dem Geiste der Lustbarkeitssteuer, wie auch der bezeichneten Ministerial-Anweisungen zuwiderlaufend, so kann dies doch weder zu einer anderen Auslegung der Ordnung vom 28. Dezember 189J führen, noch zu einer Ungültigkeitserklärung der Ordnung. Die letztere ist auf Grund des Kommunalabgaben gesetzes vom 14. Juli 1893 in der vorgeschriebenen Weise er lassen und hat, wie der Abdruck ergibt, die erforderliche Ge nehmigung des Oberpräsidenten in Ermächtigung der erwähnten Minister gefunden, obwohl sie gegen deren Erlasse ver- stösst. Eine Abhilfe könnte nur im Verwaltungswege, nicht durch den Richter, der nur die Gesetzmässigkeit zu prüfen hat, geschaffen werden. Der Verband deutscher Musikwerke und Automatenhändler bezw. dessen Komitee unter dem Vorsitz des Herrn D. Popitz in Leipzig hatte trotzdem gegen das Urteil beim Kammergericht in Berlin Berufung eingelegt, ist aber, da dieses keine falsche Gesetzesauslegung feststellen konnte, abgewiesen worden. Nun mehr beabsichtigt der Verband den Minister direkt zu inter pellieren und eine vernünftige Besteuerung der Automaten, vorgeschlagen ist eine Steuer in Höhe von 1% des Wertes pro Apparat und Jahr, auf diesem Wege zu erreichen. Hoffen wir, dass dem Verband dies recht bald gelingt. Gegen 11 Gastwirte des Bezirks Ludwigshafen a. Rh. wurde von der Staatsanwaltschaft Frankenthal Anklage wegen Vergehens des strafbaren Eigennutzes nach § 2Gß R.-St.-G.-B, erhoben. In der Anklage heisst es: „Die Angeklagten sind hinreichend verdächtig, in der Zeit von Anfang bis Ende 1902 jeder in seiner Wirtschaft ohne
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