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Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 13.01.1883
- Erscheinungsdatum
- 1883-01-13
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id453042023-188301130
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id453042023-18830113
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-453042023-18830113
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungLeipziger Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1883
- Monat1883-01
- Tag1883-01-13
- Monat1883-01
- Jahr1883
- Titel
- Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 13.01.1883
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Erscheint täglich früh 6'/, Uhr. Krdarlion und Lrprdition JohanneSgasse 33. Aprrlii1iu»-ril drr Urdackion: Bormitlag» 10—12 Uhr. Nachmittags ö—6 Uhr. ftitr dt« NU»«-b« rinq«I-ndlrr M-nuIcript« m«cht sich die Sied-ctidn mchl verbiudilch Annahme drr für Pte nüchfts«>,rnhe Nummer bestimmten Inserate an Wschcntagr» bis 3 Uhr Nachmittag», an Lann- »iio Frsttagrn früh b«a '/,v Uhr. Zs -ni Filialen siir Ins.-Annatjmr: Ltt« Klemm, UniversitätSstrabr St, Louis Lüsche, Kalharinenstraße 18, p. »ur bis '„8 Uhr. MiMMTlMlilalt Anzeiger. Organ für Politik, Localgeschichte, Handels- nnd Geschäftsverkehr. Auflage AdoanrmeiUvprris Viertels. 4^/, Mk. incl. Brinaertoh» ö Mk.. durch dir Post bezogen 8 Mk. Jede einzelne Nummer 20 Pf. Belegexemplar 10 Ps. Gebühre» für Extrabeilagen ohne Postbesörderung 33 Mk. mit Postbesörderung 48 Mck Inserate 6geipaltene Pctitzeile 20 Pf. Größere Schriften laut uaiecem Preis- vrrzkichinb. Tabellarischer Satz nach höherem Tarif. Krrlamen unter drm Uedactioilsstrich die Spaltzeile äO Pf. Inserate sind fiel» an die Ozprvitlon zu fenden. — Rabatt wird nicht gegeben. Zahlung pracmiiucrancka oder durch Pvst- Nachnahme. 4» 13. Sonnabend den 13. Januar 1883. 77. Jahrgang. Zur yMigcil Beachtung. Unsere Expedition ist morgen Sonntag, den 14. Januar, Vormittags nur bis Uhr geöffnet. IbXf»e<I!tl0n Ü68I-olp/lxer 'rL?6l)Iattv8. Amtlicher Thetl. Vrlianntmachnng, die Anmeldung zum einjährig-freiwilligen Dienste betreffend. In Betreff der Ertheitung des Berechtigungsscheines zum n der nächsten Bestimmungen „ — „ ^.br. 1875 bez. unter Hinweis auf die derselben beigcsiigte PrüfungS-OrVnung Folgende» bekannt gemacht: Junge Leute, welche daS 17. Lebeasjnhr vollendet haben, im NegierungSbezirke Leipzig wohnhaft sind uud um die Berechtigung zum ei»iähng-freiw>Uigen Dienste nachsuchen wollen, haben dies spätestens bis zum I. Februar desjenigen IahreS, tu welchem fie da» 20. Lebensjahr vollenden, bei der Unterzeichneten Königliche» Prusung»-Con>mission (Roßplatz Nr. ll, l. Et.) schriftlich zu tbun und diesem mit genauer Adresse versehenen Gesuche beizusügen: » ein Gcburtszeugniß (zu Militairzwecken kostensre! b. ein Cinwilliaung-attest de< Vater- oder Vormundes niit der Erklärung über die Bereitwilligkeit und Fähigkeit, den Freiwillige» während einer einjährigen activen Dienstzeit zu bekleiden, anszurästen und zu verpflegen; S. FührnngSauSwciS auf die grfammte seit Voll eiidung de» schulpflichtigen Älter» verflossene Zeit (durch Zeugnisse entweder von höher»» Lrhraiu- stallen, der Polizcicbrigkeit oder Dienstbehörde). Zum Nachweise der wissenschaftlichen Befähigung ist dem Gesuche enlweder das bezügliche QualificationSzeugni- einer zu dessen AuSstcllung bcrcchliglen Lehranstalt beizulügen bez. bis zu», 1. April v. I». nachzubringen, oder es ist da» Gesuch aus Zulassung zur Prüfung zu richten. Letzterensalls hat der Betreffende unter Bcisüguug eine» selbstgeschriebenen LebeuSlaufe» anzl'geben, in welchen zwei sreiuden Sprachen er geprüft fein will. Tie Gesuche um Zulassung zu der im Lause deS Monat» März d. IS. stattfindcndcn Prüsung sind ebenfalls spätesten» bi» zum 1. Februar l. I». an die Königliche PrüsungS-Commissivn eiuzureichen, worauf die Angemeldcten s. Z. Vorladung erhallen werden Leipzig, am 5 Januar 1583. Königliche PrüfuugS-Vvmmission für Ginjffhrig- Freiwillige im 9ikegterung»be;irke Leipzig. LeuSmann, von Seckendorfs, Geh. Negier.-Nth. Gckaul. Oberst. Vclranntmailinng, de« Pferde-l-tsenbahn-Betrieb betr. 1. Die Führer aller dem Babnverkehr nicht angebvrigen Fuhrwerke, ciuschließlick der Hankwagc», sowie von Pserkc- und V>ehtransporten dürfen den Bahnkörper nur im Falle der Nolhwendigkcik und soweit die Fahrstraße keinen Raum zuin Ausweichen bietet, benutzen, und haben sich, soweit nicht die seitliche Lage des BahnglciseS dies unmöglich macht, au der rechten Seite der Fahrstraße zu halten. 2. Jedermann, welcher die Pserdeeisenbahn betritt, und sowie jede der in tz. l benannten Personen'-, welche deren Gleise pasürcn oder ans denselben ballen, ist verpflichtet, beim Heran nahen eines Balinwagcns diesem sosort zu weichen und zwar dergestalt rechtzeitig und bis zu solcher Entfernung, daß der Bahnwagen unbehindert und ohne Aufenthalt vorüber fahren kann, erforderlichen Falles haben dieselben so lange zu warten uud anzuballen, blS der Vahnwagen vorüber ist. 3. Bei Leichcnccnducten baden die Pscrdeciscnbahnwagen so anzuhalten, daß erster« durch letztere nicht ausgehalten werden, und dürfen dieselben keinesfalls den den eigentlichen Leichen conduct bildenden Personcnzug durchschneiden; andererseits baben Leichcncvndncle den Bahntörper, sowie Störungen und Hindernisse des Pscrdebahnbekriebes zu vermeiden. keinesfalls dürfen sich dieselben auf dem Planum der Pserdeeisenbahn soweit auderweiter Raum aus der Straße vorhanden ist. aus stellen oder sorlbewcgen. Die Conduct» und Gesckirrsührcr sind für Befolgung dieser Vorschriften verantwortlich. 4. DaS Fortkommen eine» Feuerlöschzuge» darf durch den Pserveeisenbahnbetrirb niemals behindert werden. b. Aus und neben dem Pserdeeisenbahnkörper irgend einen Gegenstand so auszustellen oder adzulegen, oder so sieben oder liegen zu lassen, daß dadurch der Betrieb behindert wird, ist ebenso wie überhaupt die Vornahme aller den Betrieb störew den Handlungen verboten. 5. Die Grundstücksbesitzer und deren Vertreter haben sich der Abwertung und der Anhäufung de» Schnee» aus den Pferde» eisenbahnkörper zu enthalten und bierm auch ihre Beaus tragten, HauSmäuner re. zu vertreten Tic Kutscher der Pserdecisenbahnwagen haben da» Heran nahen derselben vor Straßenkreuzungen, Fußwegübergängen, vor dem Fahren um die Ecken oder von einer Srite der Straße nach der anderen, und sobald sonst aus dein Bahn körper irgend ein Hindcrniß sich befindet, rechtzeitig durch lankc Pscisenngnalc anzuzeigen, und dascrn das Hinkerniß trotzdem »ich« beseitigt wlrv, so anzuballen, daß eine Be schädigung von Personen, Thicrcn, Wagen oder anderen Gegenständen nicht cinlrilt. L. Die Pserdecisenbahnwagen dürfen durch die mittelst Tafeln enntlich zu machenden Haltestellen, vor und über Straßen kreuzungen, Fußwegübergängen, um Straßen- und Platzecke», durch Menschenansammlungen hindurch »ur im Schritt, in den Curve» und Weichen nur langsam, und im Ucbrigen nur m gemäßigten Trab gefahren werben. 9. Hintereinander fahrende Pserdeeiscnbahnwagen haben von einander einen Abstand von mindestens 30 Meter zu halten, nnd sind für Einhaltung dieser Bestimmung sowohl die Kutscher, als auch die Conducteure verantwortlich. 10. Die Pserdeeiscnbahnwagen dürfen auf Straßen oder Plätzen, bespannt oder unbespannt nie. insbesondere nicht aus den Anfangs-, Zwischen- oder Endstationen, ohne Aussicht sehen. eS hat vielmehr an oder aus den Wagen stets ein Bahnbediensleter (Kutscher oder Conducteur) sich auszuhalten. 11. Bon Eintritt der Dunkelheit an muß jeder Babnwagen vorn, im Innern und hinten mit genügender Beleuchtung, owie außerdem an der vorderrn Seile mit einer bunt- arbigen Laterne — jedoch unter Ausschluß des rothrn LickteS - an der Hinteren Seite mit einer rochen Laterne ver- ehen sein. 12. Die Deichen und die Spitzen zusammenlanfender Sckie- nenslränge sind an denjenigen Pnncten, welche öffentlich nicht be leuchtet werden, mittels« grüner Laicrne genügend zu beleuchlcn. 13. Beim Aus« und Absteigen von Fahrgästen bat der Wagen o lange still zu halten, biS die Fahrgäste völlig aus- ober abgestiegrn sind, insbesondere darf der Kutscher nicht eher ab- ovcr wciterfahren, al» biS der Conducleur dazu daS geord nete Signal gegeben hat. Jin letzter» Falle ist der Kutscher verantwortlich, im Uedngen der Conducleur. 14 Da» Aus- und Absteigen auf und von dem Hinteren Perron außerhalb der Haltestellen und Anfang»- und End stationen ist den Fahrgästen zwar nachgeseken, auch wenn drr Wagen in Bewegung ist; da» Aus- und Absteigen auf und von dem vorderen Perron jedoch ist nur während der Wagen vollständig still steht, gestaltet. 18. Der Conducleur hat den Fahrgästen beim Aus. und Ab» steigen, soviel nöthiz und möglich, behilflich zu sein. ltz. Der Vorderperron ist an den beiden Seiten mit festen Schutzgittern zu versehen; dieselben dürfen während de» FahrenS von den Fahrgästen unter keiner Bedingung geöffnet werden; der Kulsck^r ist in beiderlei Beziehung, bez. mit verhaftet. 17. Da» heftige Zuschlägen der Bahnwagenthüren ist untersagt. 18. Die vom Ralhe der Stadt Leipzig in der Bekanntmachung vom heutigen Tage alS zulässig bestimmte Zadl der im Innern, aus den Perron», bez. aus dem Verdeck auszuneh menben Fahrgäste ist in diesen einzelnen Wagenabtheilungcn deutlich und leicht erkennbar zu bezeichnen. t9. Zeder Wagen muß eine Vorrichtung haben, durch welche durch den Conducleur am Tage wie bei Nacht aus eine, jedem Auisteigendcn leickl ersichtliche Weise angezeigt wird, daß der Wagen mit der vorgeschriebenrn Anzahl der Fahr gäste besetzt ist. 20. Heber diese festgesetzte Zahl der Fahrgäste dürfen die ein zelnen Abtheilungen nicht benutzt, bez. Fahrgäste darin durch den Conducteur nicht ausgenommen werden. 2t. Trunkene, kranke und solche Personen, die durch ihr Aeußere», ihre Kleidung, ihr Betragen. Singen und Lärmen Rohheiten oder Unanständigkeite», durch Gegenstände, die sie bei oder mit sich führen, den Milsahrcnden lästig werden würden, dürfen von dem Conducteur auf den Bahnwagen nicht ausgenommen werden, sind von demselben vielmehr zurllckzuweisen, bez. abzusetzen. 22. DaS Milnehmen von Hunden oder anderrn Tbieren ist Verboten; da» Mitnehmen von Gepäck re. nur insoweit gestaltet, al» e» nicht durch Umsänglichkeit. üblen Geruch, fchniutzige Beschaffenheit oder sonst den übrigen Fahrgästen lästia werden kann. Für Beachlnng dieser Vorschrift ist der Conducteur eben fall- verantwortlich. 23. DaS Tabak- und Cigarrenrauchen ist den Fahrgästen im Innern der geschlossenen Wagen, soweit hierzu nicht eine besondere Abtheilung abgetrennl und bezeichnet ist. verboten, und vom Conducteur bei eigner Verantwortlichkeit zu ver hindern. Dasselbe ist den Kutschern und Conductcuren während der Fahrt unbedingt verboten. 24. DaS Nachahmen der Pseiscnsignale der Pserdeeisenbahn ist verboten-, 28. Im Ucbrigen und soweit nickt vorstehend etwa» Andere» bestimmt ist. bleiben die allgemeine» polizeilichen Vorschriften auch für den Pserdeeiscnbahnbelricb in Kraft. 28. Zuwiderhandlungen, Unterlassungen und Ungehorsam werden mit Geld bi» zu 180 oder enlsprechcuker Hast bestraft. Leipzig, am 12. Januar 1583. Der Rath «ad dat Polizeta«rt der Stadt Leipzig Itr. Georg». Bretschueiver. Cichoriu« Bekanntmachung. Wir bringen hlcrmit zur allgemcimn Kenntniß. daß wir etress» der Besetzung drr Pserdeeiscnbahnwagen nachstehende ^ Bestimmungen getrosten haben. Es dürfen künftighin an Fahrgästen nur ausgenommen werken: 1) in den neuen Würzburger Wagen: ». bi» zu 20 Personen im Innern de» Wagen» aus Sitzplätzen, » » 8 » ebendaselbst aus Stebplätzen, d. » « 8 » auf dem Vorderperron, o. » « 4 » » » Hinlerperron. bi» zu 35 Personen; 2) in den neuen Würzburger Wagen mit Drcksitzen n. bis zu 20 Personen aus den Sitzplätzen de» Verdeck», b. » - 20 - im Innern de» Wagen» aus Sitzplätzen. » » 8 - ebendaselbst auf Stehplätzen, o. - - 3 - aus dem Vorderperron, ck. . . 3 - « » Hinlerperron. 8». bis zu 82 Personen; 3) in den Wagen mit Raucbcoupü ». bi» zu 18 Personen im Inner» de» Wagen» auf Sitzplätze», » » 3 - im Rauckcoupö aus Stehplätzen, d. « « 4 » aus dem Bcrverperron, o. - « 4 » » » Hinlerperron. ka. bi» zu 29 Personen ; Erledigt hat sich unsere, den Handelsmann Bernhard F«lk be treffende, unterm 2l. vorigen Monal» erlassene Bekannt machung durch dessen GefleÜung. Leipzig, den 8. Januar >853. Der Rath der Stadt Leipzig. tAr«en-4l«r.) Ludwig-Wotj. Heimchen 4) in den Wiener Wagen: I möchte» »uv gleichfalls den Bran»lwc>n als da» relativ zu- br» zu 12 Personen in, Innern de» Wagen» auf I lfjsssgflx Object einer stärkeren Besteuerung ansehcn und be- politik der von den Freunden der Regierung citirte» Staaten in einem Puncte wenigste»» nachalimenSwürdig ist. ber von unseren ossiciösen und ossiciellen Lcbrmeisler» steuerpolitischcr Gerechtigkeit bisher ossenbar nicht gehörig gewurdigl worden ist. Wie wäre cS sonst möglich, daß bei uns der Brannt wein sich einer überaus zärtlichen Schonung vor der Hand de» .raiikcn Steuereinnehmer» erfreut, wäbrcnd er ander wärts für ein Sleuervbjcct par eroollouco gilt und dem nach tractirt wird? — In Schwede» trägt die Brannt weinsteuer 3.88 pro Kops, in Rußland 8.83 .«k, in »olland 9.50 .«t und in England gar l l 83 Selbst ,rankreich, in dem noch nickt halb so viel Branntwein pro Kops der Bevölkerung coiisuinirk wird alS in Preußen, zieht auS demselben für den Staat eme Kopsbesteueruug von l.87 und überläßt ihn außerdem noch einer beiondcren Commnnalbesteuerung, die so groß ist, daß Paris auS den Gckränkesteuern im Iabre >880 eine Einnahme von 82 Millionen Franc» otrr von 3o FrcS. pro Kops semer Bevölkerung hatte. Und Preußen — nimmt vom Branntwein nur l.37 pro Kops der Bevölkerung ein! — Schweden erhebt 182 Proc. aus den Proknctionswerth von lOO Proc. reinem Alkohol, Rußland 266 Proc, Holland 400 Proc., England gar 7ll Proc. und Frankreich für den Staat immer noch l35 Proc. — Preußen aber nur 39 Proc ! — Warum, wenn da- Ausland un- denn da» Muster einer correcten Besteuerung im Allgemeinen abaeben soll, ereifert man sich nickt über diesen grellen Eontrast und rührt keine Hand, keine Lippe, ihn auSzugleichen? — Ja warum wider setzt man sich Denen, die son>t zwar nickt aus die Steuerpolitik de» Auslände- schwören, in diesem Puncte sie aber nachahmen möchten und gleichfalls den Brannlwcin al» da» relativ zu- d. Sitzplätzen, 8 » ebendaselbst aus Stehplätzen. 3 » aus dem Vorderperron aus Sitz plätzen. . . 4 - ebendaselbst aus Stebplätzen. e. « - 3 « auf dem Hinterperron aus Sitz Plätzen, » » 8 » ebendaselbst auf Stehplätzen, ßa bi« zu 28 Personen; 5) in den sog. Einspänner-Wagen: zeichnen? — Ist etwa die Fürsorge für den „armen Mann" ! die Ursache dieser Eiiihaltsamkcit? Gewiß sind die ärmeren Elassen unserer Bevölkerung die hauptsächlichsten Consumenten ^ diese» „allmälig tövtenden Gifte»" und leider ist der Consum desselben in diesen Classcn, namentlich in Preußen, ein sehr starker. ! Aber man hat sich nicht darum gekümmert, daß der arme Mann auch der wichtigste Consunient von Brod. Salz. Fleisch, Petro leum, Schmalz w. ist, al» e» galt, diese mit Steuern zu belasten, und r» ist darum sehr wenig wahrscheinlich, daß e» die Rücksicht aus den consumirenden „armen Mann" ist, die ». bi» zu 12 Personen im Innern de» Wagen» ans! vor einer höheren Besteuerung de« Svirilu» zurücksckrrckt. Sitzplätzen «> » st - ebendaselbst aus Stehplätzen, b. » - -» » auf dem Vorderperron, 0. - » 3 - » » Hinlerperron. K». bis zu 22 Personen; ^ 8) in den sog. Sommer-Wagen: a. bis zu l3 Personen aus den Sitzplätzen, b. - - 5 - im Inneren ^ Stehplätzen, e. - - 4 - aus dem Vorderperron, ä. » - 4 - - » Hinterperron. —Fa. bi» z» 3l Personen. Hwei Kinder unter je 14 Jahren sind hierbei für Eine Zn Person ^u rechnen. Leipzig, am >2. Iannar 1883. Der Rath und das Pulireianit der Stadt Leipzig I)r. Georgi. Bretschnecver. Eichorm» Ocsilcht wird der Maler <5arl Friedrich Vduard HSnemann, geboren am 30. April l8tl zu Leipzig, welcher zur Fürsorge für seine der öfsenllichcn Unterstützung anheim gefallene Familie anzuballen ist. Leipzig, den l3. Januar 1883. Der Rath der Stadt Leipzig. (Armen Amt.) Luvwig-Wols. Dolge. ir6rÜ8OliuIo I. Ordnung. Der arme Mann, wie würde er dankbar sein, wenn man ihm die Möglichkeit schasste, de» Branntwein- z» entralhenl Er trinkt ihn ja nur. weil seine schlechte Ernährung ihm die Kräsl« nicht giebt, die er zu seiner Arbeit braucht, und weil er die erschlaffenden Nerven anregen muß, daß sie thälig bleiben über die natürlich» Dauer drr körperlichen LeistungSsähigkeil hinau». Er trinkt ihn, um des Wagen» aus IAugenblick da» Elend seiner Existenz und die Unbehag» I licbkeit seine» Hauswesen» zu vergessen, und er trinkt ihn, weil die anderen Anregungsmittel von weniger schädlicher Natur ihm für da» Geld, da» ibm durch die Berlbeuerung der unerläßlichen LedenSinitlel übrig bleibt, unerreichbar sind. Ein gut grnäbrter Arbeiter, dem Bier, Kaffee oder gar Wein zugängliche Getränke sind, braucht gar keinen oder doch nur sehr geringe Quanten Branntwein, und er leistet doppelt und dreifach so viel al» ein schlecht genährter, aber durch Schnap» stiinulirler. Darum wird im Westen und Süden Deutsch land» wenig und im Osten und Norden viel, sehr viel Brannlwcin getrunken. Anstatt nun dem Volke die gesunden und kräftigenden Nahrungsmittel billig zu machen und den Brannlweiiigenuß dadurch zu beschränken, legt man Zölle über Zölle daraus und widerstrebt hartnäckig einer höheren Besteuerung de» Ecknapse«; ja eben jetzt ist man wieder daran, den armen Classen die wichtige Fleischnahrung schwerer erreichbar zu macken, indem man den Import amerikanischer Schweincproducle ganz verbitten will. Da» ist eine durchaus ungesunde und verderbliche Steuerpolitik, die nicht nur bei» einzelnen armen Manne überaus schädlich ist. sondern auch der ganzen Nalion, deren physische» und sittliches Gedcibcn dadurch schwer leidet uud deren industrielle LeistungSliichiigkett arg vermindert wird. Ader cS ist auch nicht dieser „arme Mann" Äomelüunxen neuer Schiller sllr O^ero ck. 3». nwrcken roo mir Ounnersttczr, ckeo 18>., uuck brvlticir, ck«o 18. cknunur, vormirr»«, v°u 8-11 vbr cmck u^ümirw«.. von 2-ö vbr ^ arme Consument, ' für den man sorgt^ "°V!>ie'E°'nmcIcknncr «Ir.ck cku.-, ttebnrM- acker ll-.ufreuxm«-,. I '"vtm n.c>n der Erhöhung der Branntweinsteuer Wider- cksr lrnplsedoin und ckie letzten 8ckulceu»urso cke» autrunehmsockea I stl"lb enkgegenietzt^ es lit der arme p r o d u c e n t, 8ck>llen> vorrub l-eiprix, »m sn. l. 3-rnuur 1883. verücigrrullg. den 15. Januar 1883, varmlttag» 1» Uhr, sollen im Restaurant zur a»Idenrn Unart in Rrustavt eine Partie guler Möbel, als: 1 Schreiblecretair, 1 Kleider- secretair, I Wäichesecteiair, ca. l lO Llück Stühle. 18 Stück Tische, 1 Billard mir Zubehör, I Brückenwaage, 1 Handwagen, sowie verschiedene zum RestaurationSbctriebe gehörige llteiiscücu nebst einer großen Garlen-Eolonnade u. s. w. meistbietend gegen sosortige Barzahlung versteigert werden. 1883. ktetnbrck. Gerichtsvollzieher. Leipzig, den 11. Januar Nichtamtlicher Thetl. Ein Leispiel aus dem Auslände. In den steuerpolitischen Debatten der Parlamente, in der offfciösen Presse, in Versammlungen, kurz wo immer nur die Steuerreform im Sinne der Vermehrung der Rcichseinnahmen au» indirekten Steuern abgebandclt wurde, ist überall und der nothleidciivc Großgulsbesitzrr, besten politischer Einfluß bei unS jetzt daS Zünglein der politischen Waage bewegt, dem da» Elend einer rationelleren SpirituSsteuer erspart werden soll. — Der llbermütbige Egoismus der Agrarier, der uuS die Kornzölle gebracht hal, der für bas E,»s,ihr- vcrbot gegen amerikanische Fleischwaarcn sich begeistert, dieser ist rS. der auch den Widerstand der leitrnden Kreise gegen die Erhöhung der Spirilussteucr zur Entlastung anderer Steuer lasten schürt. Für diesen „armen Mann" aber bat der Liberalismus nickt zu sorgen, und darum ist es correcl. wenn er Len Forlsall der drückenden CoiiiuiutionSsteuerii aus Nahrungsstoffe und andere unentbehrliche BedarsSarttkcl I fordert und, wo die Bedürfnisse deö Staate» einen Ersatz dieser Steuern unerläßlich macken, diese» in der Besteuerung de» Branntwein» an der Quelle, d. h. bei dem Producenlcn, z» suchen mahnt. — Ist die Praxis deS Anstande» bewciS- I kräftig für die Heilsamkeit und die Zulässigkeit des iuvircclen DleuerjhstemS. so sei sie da» auch in Bezug aus die Be steuerung de» Branntwein». Leipzig, 13. Jonuor 1883. * Au» dem Reichstage wird un» vom Donnerstag geschrieben: „In der heutigen Sitzung des Reichstages wurde, wie e» vorkerzuseben war, der Antrag de» Abg. immer mit dem Hinweis aus die Steuerverhältnisse >m Au». I Liebknecht aus Aushebung aller Ausnahmegesetze lande argumentirr worden. Da» republikanische Frankreich I abgclehnt. Wer zweifelt auch daran, daß eS den social- " demokratischen Antragstellern Ernst mil ihrem Antrage ^ ... .. . ... .. ... und da» despotische Rußland wurden un» in trautem Verein al» leuchtende Vorbilder von Staaten mit gesunden, nach- ahmenSwerlhen Steuersystemen vorgesührt. und ein allzu! sensible» Gewissen hätte leicht bis zur reuigen Zerknirschung ^ gerührt werden können durch die Vergleiche der Kopszifsern, die wir und welche die Franzosen, die Engländer, die Nüssen > u. s. w an invireclen Steuern tragen. Wie gering müßte ^ doch unser Patriotismus sein, wenn wir un- gegen eine in-^ direkte Steuerlast widerwillig auslebnen, wrlcke von jenen in doppelter, dreisachcr, ja fünffacher Höhe ohne Widerspruch getragen wird. Wenn diese Lectionen nun auch nickt den Erfolg gehabt baben. un» zu Freunden de» indirekten Steuersystem» zu I macken, so baben sie un» doch gelehrt, daß. wenn denn rin-^ mal indirect besteuert werben soll, La» Beispiel der Steuer war; wenn sie indcß »ur die Absicht gehabt baben, durch die TiScussion die Stellung der verschiedenen Parteien klar zu stellen, so habe» sic ihren Zweck völlig erreicht. ES ist klar, daß. wenn blo» drr Antrag aus Aushebung de» Socialiste»- gcsetze» gestellt worden wäre, die Fortschrittler »,il den Sccossic- nisten ü»d der VolkSvartei ihm beigcstimmt batte»; wäre wiederum nur der Antrag aus Aushebung des Icsuiten- gesetzc« nnd de» Kanzelparagrapken gestellt worden, so hätte da» Eentrum die llnierstütziing der Elsässer und Polen, der Fortschrittspartei. Socialdemokralen und ein-» ThcilS der Conlervativen für sich gehabt. Für die Aushebung dieser heterogenen Gesetze aber war e» unmöglich, eine Mehrheit zusammen ru bringen In der Tbat sprach Herr Liebknecht auch säst nur vom Socialiftengesetz, wäh« /
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