Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 30.04.1882
- Erscheinungsdatum
- 1882-04-30
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
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- Public Domain Mark 1.0
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- urn:nbn:de:bsz:14-db-id453042023-188204300
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- http://digital.slub-dresden.de/id453042023-18820430
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-453042023-18820430
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
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- Wahlperiode
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Inhaltsverzeichnis
- ZeitungLeipziger Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1882
- Monat1882-04
- Tag1882-04-30
- Monat1882-04
- Jahr1882
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- Titel
- Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 30.04.1882
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Erscheint täglich früh S'/. Uhr. Ur9«c1i»n und Lr»rditi«» IohanneSgaffe 33. LPrrMnu-kn her Utdarti«»-. VormiUag« 10—12 Uhr. Rachmtttag» 5—6 Uhr. tz» »«, ««,,» «»nM«»»,»» »«-irnm, du «,»«»>», »M« «»«dtich. . »er sir »t« «a»ft»,l,e«»e Rümmer »esttmmie» Insrrete a» Geche»»«,,« »t« » Uhr Rachmi««^. o» Le»»» ,»» KeUt„e« lrüh hi» '/,S Uhr. 3» k» /ili,lr> sir 3«s. >nuah«e: VN» Me«». UuiversitStSstraße S1. L««i» L-fche, kaibarinenstratze 18, p. «nr »«« Uhr. WMM.TWMÄ Anzeiger. Organ für Politik, Localgeschichte, Handels- nnd Geschäftsverkehr. ZI20. Sonntag den 30. April 1882. Meß« Auslage 17,400. Adonukmentarreis Viertels. 4V, Llk., «rk. vrmaerloh» S Rk„ d»rch die Pos» bezöge» K VN. Jede einzelne Nummer 28 Pf. Belegexemplar 10 Pf. Gebühre» lür Extrabeilagen «hue PoftbefSrdrrnng 39 Mk. «»» Postdtsürder»ng »8 LU. Inserate Lgespaltene Petitzeile 20 Pf. Gr»herr Schrille» laut nnserr« Preis, verzerchnlb. tabellnrHchrr La» nach höherem Tarif. Keklamen unter de» 8edartian»-rich die Svallzeile 80 Pf. Jusrratr sind kn« an die E^hedNi«» zu senden. — Rabatt wird nicht gegeben. Zahlaug pruavameriunlo »der dnrch Post- »achnahme. 76. Jahrgang. Amüicher Theil. -effeillliche Sitzuns der Ststtverordneten Mittwoch «u» S. Mat 1882, «be»d« «'/, yhr i« Saale der I. Bürgerschale. Tagesordnung: I. Bericht de« Verfassung«-, Finanz- und Vau-AuSlchusse« über da« ausgestellte Programm, den vorgeschlagencn Platz und den generellen Situation«plan zur Errichtung eine- Schlachthaus-« auf Kosten der Stadtgemeinde. sowie den Entwurf eine« OrtSstatutS Uder Einführung de« Schlachtzwanae« in Leipzig. II. Bericht de« GaS-Au-schußeS über, den Bau der zweiten Gasanstalt und die Vciaebung von Hilfskräften. UI. Bericht de« Lösch.Ausschusses über den Ankauf eine« Mannschaftswagen« für die Wache der freiwilligen ReNuogscomLagme. IV. Bericht de« Oekonomie« und Bau»Au«schusse« über teil weise Einstellung de« Betriebe« der jetzigen und Anlegung einer neuen Sandgrube. Hclmnnlmachnng. Unter Hinwei« aus die Vorschriften de« ReichSimpsgeketzeS vom 8. April 1874 und nach Maßgabe der hierzu erlassenen kgl. sächs. Au«sübrung«vcrordnuua vom 20. März 1875 machen wir hierdurch Folgende» bekannt: 1) Di« Stadt Leipzig bildet einen selbstständigen Imps bezirk, für welchen der Stadtwundarzt, .Herr vr. weck. Wilhelm Vonrad Bläh als Impsarzt und Herr vr. wöck. Schelleuberg als dessen Assistent verpflichtet worden find. 2) Da» Impflocal befindet sich in dem alte» UHoraa», sehalgebaad« auf dem Thomaskirchhofe (Eingang mitlelfte Thür). 3) Daselbst finden di« öffentlichen Impfungen von hier aushältlichen Kindern in der Zeit vom L. Mai bi« einschließlich 26. Juli und vom 23. August bi« ein- schließlich 27. September er., und zwar bi« aus Wei lerr« an jedem Mittwoch, von '/,3 bi» 5 Uhr Nach mittag». unentgeltlich statt. Daselbst sind auch die Impfling« je an dem darauf folgenden Mittwoch zur Revision vorzustellen. 4) Im Laufe diese« Jahre« sind der Impfung zu unter ziehen: I. diejenigen Kinder, ». welche im Jahre 1881 geboren worden, d. welch« in den Jahren 1874 bi« 1880 geboren find und im Jahre 188l der Zmpspflicht nicht vollständig ge nügt haben (erfolglos geimpst oder wegen Krankheit nicht geimpft). II. Diejenigen Zöglinge öffentlicher Lehranstalten und Privat- schule», ». welche im Jahre 1870 geboren find. d. welche in den Jahren 1863 bi» 1889 gekoren find und im Jahre 1881 der Impfpflicht noch nicht vollständig genügt haben (erfolglos wiedergeimpft oder »egen Krankheit nicht wiedergeimpft). 5) Alle hiesigen Einwohner find berechtigt, ihre, wie zu 4 unter I. » und d bemerkt, impspstichtigen Kinder dort unentgeltlich impfen zu lassen. Eoenso wird unbemittelten hier wohnhafte« Per sonen, deren Kinder vor dem Jahre 1874 geboren, aber noch nicht mit Erfolg geimpft find, di« unent geltliche Impfung dieser Kinder in den vor«NvH«ten Impfterminen hiermit angcboten. 6) Für jede- Kind, welches zur Impfung gebracht wird, ist gleichzeitig ein Zettel zu Übergeben, aus welchem Name, Geburtsjahr und Geburtstag deS Kinde«, sowie Name. Stand und Wohnung de« Later«. Pflegevater« oder Vormunde«, bez. der Mutter oder Pflegemutter deutlich verzeichnet ist. 7) Die Eltern der im lausenden Jahre impspstichtigen Kinder werden daher hierdurch unter ausdrücklicher Verwarnung vor den im K. 14Abs.2 deSImpsgcsetzeS angedrohtenStrafen aufgesordert, mit ihren Kindern in den anderaumten Impf- bez. Revisionsterminen behufs der Impfung und ihrer Controls zu erscheinen, oder die Befreiung von der Impfpflicht durch ärztliche Zeugnisse hier nach zuwcisen. S) Wegen Anberaumung der Impf- und Revision»- termine zur Wiederimpfung bez. Controle der oben unter II. » und d gedachten impfflicbtigen Zöglinge wird an die Scbulvorstcher besondere Weisung ergehen. 9) Diejenigen Eltern, Pflegeltern nnd Vormünder aber, welche ihre im Jahre 1882 imp,'süchtigen Kinder und Bekanntmachung. In Gemäßheit dcS Finanzgesetze« vom t. März diese« Jahre« und der Ausführungsverordnung dazu von demselben Tage ist die staatliche (Einkommensteuer tue lausenden Jahre nevst eine« Zuschläge von 20»,o t« drei Termine« und zwar die Normalsteuer ie zur Hälfte amSV. April und «IO. September und der Zuschlag am IS. Ault zu erheben. Der erste Termin ist demnach den Iv. April diese» Jahr«» mit der Hälfte deS NornialsteuersatzeS fällig. Die kiesigen Steuerpflichtigen werden daher aufgesordert ihre Steuerbclräge ungesäumt und spätestens binnen 3 Wochen von dem Termine ab gerechnet, an unsere Stadt-Steuer, einnahme, Brühl 51, 2. Stock, bei Vermeidung der nach Ablauf dieser Frist gegen die Säumigen eintretenden gesetzlichen Maßnahmen, abzusübren. Denjenigen Steuerpflichtigen, denen ein Steuerzettel nicht hat behäudigt werden können, bleibt e» nach der im Schlußsätze von tz. 46 deS Einkommensteuergesetze« vom 2. Juli 1878 enthaltenen Bestimmung überlassen, sich Wege» Mitthetlnng de» Vi«schätz«ng»ergebniffe» an die Stadt-S'eueretnnahme zu «enden. Hierbei wird noch ganz besonder» auf tz. 49 de- bereit« «mg«, zogenen Gesetzes hingewiesen, nach welchem die Reklamation bei Vermeidung der Ausschließung binnen drei Woche», von Vehändigung de» Steuerzettels ab gerechnet, bet der königlichen BeztrkS-Steuerein» nähme hier schriftlich cinzubringen ist, diese Frist aber für diejenigen, denen ein Steuerzettel nicht hat behändtgt werden können, von der in fl. 88 läuft, und demnach eine Milverwendung hindurch die wenigsten« so lange als S^euersch 'Belastung von Erfahrung nachaewt^en sem w.rd daß in, -°?rL .entgegen, .welche »"^e auS^e.n.gen,^ für d.e mindestens für achgewicsen und Eisen- kallverücherunq au« ReicbSnulteln m hohem Maße geeignet «s^tt t di^soettstpolitische Wirksamkeit de« zu -rlassenhen A-A zu verCken° wett in demselben amunm.tteiar,-n und m dem Arbeiter verständlichsten We.fe d.e Fürsorge de« Reich- für die Verbesserung sem" Lage zum Ausdruck gelangt. Wenn hiernach an der Gewahpung der Beihilfe au» ^eichSmitteln in einer etwa«. modlstcirtenFormettg hatten wird, so weist der Entwurf m einigen anderen Pnclen mehr oder weniger erhebliche Abweichungen von dem früheren Dahm "gehören zunächst die veränderte Bestimmung über »ersche Kreisordnung. sondern auch da« Berwenbung«- efetz und die Maybach'sche Eanalvortage unter llen Umständen zur Erledigung gelangen. Sowohl der linanzminister al« der Minister Maybach legen, so eißt e«, Werth darauf, daß ihre bezüglichen Vorlagen von dem Verdacht, bloße Wakiversprechungen zu sein, befreit werden und durch die Zustimmung de- Landtag« Gesetzeskraft erhallen. 3" der heutigen GeschästSordnungSdebatte des RcicbStag« über die Frage de« Termin- der nächsten Reich«. lagSsitzttng konnte diese veränderte Lage nocd nicht in Rechnung aestellt werden, weil sie erst heute und zwar, wie man ver nimmt. auf eine direkte Meinungsäußerung de« Kanzler» hin. existent ist und deshalb den Äbgeordneten noch unbekannt war. Indessen deutete Herr v. Bötticher die neuen DiS-- wfilionen dock insofern an, als er von der Möglichkeit Prack', durch rin freundschaftliches Arrangement zwischen den bctheiliqten Faktoren auch ein längeres Zusammentagen von Reichstag und Landtag zu bewerkstelligen." Tic nationalliberale Partei beabsichtigt, in dieser de» mehrgenannten Gesetze»' vorgeschrtebcnen I de» Gegenstand der Versicherung und damit u» Zusammen, hange die Ausbringung der Ber,,cherungSbeiträge. während nach dem vorigen Entwurf« der den Gegenstand der < er. sicherunq bildende Schadenersatz ,m Falle der Lerletzuna m den vom Beginn der 8. Woche nach Eintritt de« Unfall« entstehenden Koste» de« Heilverfahren« und ,n einer Von dem- selben Zeitpunkte ab zu gewährende« Rente bestehen sollte, wird setzt der Zeitpunkt, von welchen, ab die Kosten de« Heilverfahren« und die Rente zu gewähren sind, b,S zum Beai' i de, 14. Woche »ach Eintritt de« Unfall« hnzau« «sch > ca und Hamit di« Unterstützung der durch Unfall Der ,'ttc wahrevk ^ -«rfl« 13 Wochen von der Unsall- veesicherung auSgelchieden und den Krankenkassen überwiesen. Die Begründung entwickelt dann die praktischen Rück sicht«. auS welchen diese Abänderung dringend wünschen« wery erscheint. Die wesentlichste Abweichung de» gegcnwär tigen von dem früheren Entwurf liegt in der veränderten Form und Organisation der Unfallversicherung. Obwohl die verbündeten Regierungen der vom Reichstag beschlossenen Errichtung von Lande-vcrficheningSanstaltcn nicht zuzusiimmen vermochte», so baden sie doch auch an der Central!,irung der gesammten Unfallversicherung in einer Reick'SversicbcrungS anstatt nicht scsthallen zu sollen geglaubt. Den unvcrken» baren Vortheilrn. welche die letztere durch ihre unbedingte Sicherheit, durch die Billigkeit und Einheitlichkeit der Ver waltung und namentlich durch die Lertheilung de« Risico» aus die Gesammtheit aller der Unfallversicherung unterlic gcnden Betriebe bietet, sichen auf der ankeren Seite Nack' thcile gegenüber, welche sich bei nochmaliger Erwägung als so erheblich herauSstelltcn. daß e« rathsam erschien, eine andere Organisation zu wählen. Die Regelung de» Verficht rungögeschäste- mit den k09,000 Betrieben, in denen viehr 2 Millionen Arbeiter beschäftigt sind, die Einschätzung der selben in die Gcsabrcnclassen, die viermal im Iabrc siir den Betrieb vorzunchmeiite Prüfung der BeitragSberechninig. die Feststellung der Entschädigung würde für dir Verwaltung der NcichSversicherungSanslalt eine so erhebliche Geschäftslast er geben, daß die zu ihrer Bewältigung erforderliche sehr um sanareiche Behörde die Gefahr einer bürekiatischen und schavloncnmäßigen Erledigung der Geschäfte schwerlich würde vermeiden können. Dazu kommt, daß de» lebhaft geäußerte» Wünschen nach einer Theilnahnie der Bethciligteii an der Verwaltung und namentlich an der Feststellung der Ent- itSanaebote zu errichten nnd haben sich die genannten I sckädigungcn bei Errichtung einer NcichSversicherungSanstalt der damit verbundenen Mühe und Arbeit bisher I nicht würde Rechnung getragen werde» können. Bor allen Dmqen empfiehlt e« sich, dem bei den bis hcrigen Verhandlungen lebhaft hervorgetretenen Verlangen nach einer vorwiegend genossenschaftlichen Organisation der Unfallversicherung in weiterem Umfange entgegeilzukommen. als e« in dem früheren Entwürfe geschehen ist und innerhalb de« Rahmen« einer Reich-Versicherungsanstalt geschehen konnte öffentlichen Aufforderung, mithin für da» laufende Jahr von den» unterfertigte» Lag« ah z« he- rechnen ilt. Leipzig, den 30. April 1882. Der Rath der Stadt I)r. Tröndlin. 1)r. Wangemann. — WWiimäWis? Bei dem hiesigen Stadtorchester, welche« den Dienst in Kirche, GewandhauSconcert und dem Stadttheater zu versehen hat. sollen am 1. Juli d. I. fünf ncuerrichtete Streicher- Stellen, und zwar eine t. Biol'ne? eine 2 Violine, eines Bratsche, ei.« Cello und ein Baß. mit sogen. Aspiranten be setzt werden. Die letzteren würden einen Iahretgehalt von je 1000 erhalten und gegen beiderseitige einhaldjährlicke Kündigung «erstellt werdeu. zuvor aber, und zwar am S. Jnut d. H., sich einem im hiesigen Gewandhaus-Con- certsaale vor emer dazu ernannten Commission abzuhaltenden Probcspiele zu unterziehen baden. Schriftliche Bewerbungen wolle man, unter eventueller Beifügung von Zeugnissen, spätesten- bis zum 20. Mat d. I. bei un« emrcichcn, worauf noch besondere Einladung zum Probespiel ergeben wird. Leipzig, de» 28. April 1882. Der Rath der Stadt Leipzig. Or. Georg». Witisch, Aff. Vekanntmachj-g—- die Arbe1t»uachwetf«ngSanstalt und deren Filialen betreffend. Durch da« freundliche Entgegenkommen der Herren Kauf- > leut« Hohlfeld, Ranstädt. Steinwrg 11, Unruh, Wcststr. ,7. juliu» Bachnrann, Ritterstr 27, mt» Apitzsch, Ecke Le« Grimm. Steinweg« und der Querstraße, Gehr. Spilluer, Windmühlenstr. 30 und F. O Reichert, Neumarkt 42. sind wir in den Stand gesetzt worden, neben der Müblgasse Nr. 7 im Hofe befindlichen Centralstelle unserer ArbeitS- nachweisung-anstalt an den genannten Orten Annahmestellen für ArbeitSan " " Herren dankenswerth unterzogen. An unsere Mitbürger richten wir aber wiederum die dringend« Bitte, un« durch recht au-giebige Benutzung der von uns getroffenen Einrichtung in den Stand zu setzen, unser« schon früher ausgesprochene Ansicht, daß e» bester ist. dem Armen Arbeit, al« Almosen zu geben, zur Thatsache zu machen. Leipzig, den 28. April 1882. Da» Armendirectorium. Ludwig-Wolf. Bekanntmachung. Wegen vorzunchmendcr Reparatur wird Pflegebefohlenen wie ihnen freigestellt ist" durch Privat-1 ^ . ...^ WaldskraHeubrucke Lrztc der Impfung unterziehen lassen wollen werdcn! ^ ^ aus Weiteres für schwere» Fuhrwerk «. Der Rath der Stadt Leipzig. hierdurch aufgesordert, bis längsten« zum 30. Srp tember 1882 die erforderlichen Impfungen au« führen zu lassen, sowie jedensall« längsten« am 8. Januar 1883 die vorgcschriebenen Bescheini gungen darüber, daß die Impfung bez. Wieder impfung erfolgt oder au« einem gesetzlichen Grunde unterblieben ist, in der Inipsexpevition ,m Stadthruse, Obstmarkt 3. Parterre-Zimmer Rr. 63. vorzuleqcn, widrigenfalls sie Geldstrafe bi« zu 50 oder Haft bi« zu 3 Tagen zu gewärtigen haben würden. Leipzig, am 25. April 1882. Der Rath der Stadt Leipzig. vr. Tröndlin. uhlmann. vr. Gcorgi. Herwig. Nichtamtlicher Theil. Wird zunächst zur Durchführung der Unsallversichcriing eine genossenschaslliche Organisation begründet, so wird damit nicht nur der gewerblichen Bevölkerung die Möglichkeit geboten, Verständniß und Befähigung für die selbstverwaltende Thätig' keit aus wirtbschastlichcni und socialem Gebiete durch die z» nächst nur an mäßigen Ausgabe» ein tretende Hebung allmälig auszubilden, sondern die dann bereit« vorhandene Organisa tion wird demnächst unschwer auch die für die Lösung der l größeren auf kiesen, Gebiete vorliegenden Ausgaben ersorder- liche weitere Ausbildung erhalten lönnen. Namentlich ist zu hoffen, daß mit Hilfe einer solchen bereit« bestehenden Orga nisation die allgemeine Regelung der Invaliden- und Aller»- Versorgung schneller werde in Angriff genommen werte» können, al« e« in der Begründung de« vorjährigen Entwurfs m AiiSsicht gestellt werden tonnte. Die Begründung wendet sich dann zu den einzelnen Be stimmungen deS Entwurfs. d«r Unfallversicherung. Dem BundeSrath ist nunmehr auch der erste Theil Begründung de« neuen Unfallversicherung- Ltipzijl, 30. April 1888. Au» Berlin wird un« vom Freitag geschrieben: „Es ist nach unseren Informationen verfrüht, anzunehmen, daß die Beinilsuch»!-. L» h« Re«Ischule 17. Ordnung p, Re»»«ich s«I s»k«r1 Be», späteste»« l. I. ein Oberlehrer, welch« die Geult», für Deutsch und Französisch besitzt, «ü eine« JahreSg,ball — 1?00 — -fl «„estrlk werde». Schon praktisch gebildete Bewerb« wollen ihre Gesuche mit ^ Hs« »» «. M«z g. « da. imter^ichneten SeLeinderath richtet Renbmtz. am 22. April 1«L Ger GewrtnderstH. Hetzer. Entwurf, zugegangen. Dieselbe ist ein sehr umfangreiche-I La»dtag«session schon etwa zum 13. Mai aescblo'ssm wer Schriftstück, dem wir NackslehendeS über die Abweichungen > den könne. Die Möglichkeit diese« Schlußtermin» soll de« gegenwärtigen Entwurfs von dem früheren entnehmen. I allerdings nicht a limine geleugnet werden Zweiern die beide» Di« BeschlUffe de« Reich«tag» zu de», vorjährigen Ent-1 Häuser de« Landtag« mit Ausbietung aller Kräfte und »nter Wurf hatten namentlich die Beihilfe de« Reich« beseitigt. > Zuhilfenahme regelmäßiger AbendOtzunge.» arbeiten wollten S« wird iedoch. so heixt e« ,n der vorliegenden Begründung. I Wer aber diese Zumuthung. wie billig für eine weit^ an derselben auch nach wiederholter Erwägung sestgcbaltcn I gebende hält und >ver andererseits die Dispositionen kennt werden müssen. E« liegt >n dieser Beihilfe em billige« I welche da« StaatSministerium für die Eiletiqu,,-, der «equivalent für d,e au« der Regelung der Unsallversicherung I taaSgeschäste durckgesülirt wissen will der'^muß mit der sich ergebende Erleichterung der öffentlichen Armenlast, dessen Möglichkeit rechnen , daß die Session noch reichsich den aan^ Uebernabme aus da. Reich °m jo gerecbtsert.qter »st. als Monat Mai in Anspruch n.mmt wobeiteSsö^n/kü^ ,e»e Regelung au, eine nicht a„«schl,eßlich ,m Inlereffe der I die ReichStagSgeschäste noch gar nicht in Anschlmi a-brncht ist Industrie sondern wesentlich auch zur Förderung staatlicher Wir erfahren nämlich von glaubwürdn-isterIle t'» ^ Zwecke erfolgende Belastung der industriellen Betriebe hinaus-' Regierung daraus besteht, e- solle nicht bloS die Hannos ag . . . Provinzen betbciligen werden. Bei der von Tag zu Tag nnd von Fall zu Fall schärfer hervortretendeu Unüberbrückbar- keit der Gegensätze zwischen den liberalen und conservaliven Parteien mußte die nationalliberale Mittclpartei zu der Ucbeizeugung kommen, daß sie. um ihren gegenwärtigen Be fand an Parlamentssitzen zu erhalten, schon jetzt mit der Organisation ihrer Wahlpropaganda für die nächsten Wahle» zum preußischen Landtag beginnen muß. Der neue Entwurf zur Abänderung der Gewerbe ordnung schlägt u. A. auch die Bestimmung vor, daß vom Feilbieten im Umherziehen anSgeschloffen sint^ Druckschriften, mit Ausnahme von Bibeln, Schritte» mtriotischen, religiösen oder erbaulichen Inhalt», Swul »Uckern. Landkarten und landesüblichen Kalendern. Die „Be- gründunq" äußert sich über diese streiigeMaßregel folgendermaßen. „DaS Feilbieten von Druckschriften im llmberziebe». nicht auch da« von Antiquare» und Bücherliebhabern betriebene lnkauscii derselben, hat nach den fast überall gemachten El abrungen sehr grelle Mißstände im Gefolge. In neuerer Zeit wird namentlich die Landbevölkerung mit Vorliebe von den Colportage-Buchhändlern ausgesncht, welche der clbcn Lies-rung-werke. insbesondere unsittliche VolkOrvniai» mit verlockenden Titeln, ausrudrängcn suchen. Abgesehen von der vollständige» Werthlosigkeit einer solchen Lrcture und abgesehen von den siltenpolizeilichen Bedenken, zu welche» dieselbe nicht selten Anlaß giebt, besaßt sich mit diesem Col- sortage-Bnchhandel eine cigentblimliche Art von Gaunerei, welcher man mit den bestehenden Gesetzen nicht entgegen- zutretcn vermag. Den Abnehmern der LicserungSwerkc wer den Prämien ,' z. B. ein neues Kleid, ein Kaffeeservice, mit dem Versprechen zugesichert. daß diese Tinge mit der letzten sieserung zur Aushändigung kommen sollen. Allein dies' „letzte Lieferung" erscheint entweder gar nicht, oder erst dann, wenn der Subscrihent durch die Preise der vorauSgegangencn Lieferungen den Werth der Prämie doppelt oder drei,ach mil- bezahlt hat. Einem Colportage-Buchbändler ist e« z. B. in Mittelsranken gelungen, binnen acht Tagen etwa 100<> Abonnenten aus eine» werthlosen Roman zu finde», von welchem bereits etwa 20 Lieferungen >1 50 ^ erschienen waren, als die versprochene Prämie, daS ,,iirue Kleid", noch immer aus sich warten ließ- Daneben ist zu berück« ichtigc», daß daS Strasgesi'öbiich nur eine» geringe» Schutz gegen die haufenweise Verbreitung sittenverderblicher Schriften ii. s. w. gewährt. Endlich »i»ß .Hansire» mit staats gefährlichen Schriften ans alle Zeiten und über die GeltungSdaiicr de» Gesetzes vom 21. Ockobcr 1878, betreffend die gemciiigesährlichen Bestrebungen der Socialdemokrati'. hinaus verboten bleiben." Die hier hervorgehobcnen Gesickitk- piliietc sind gewiß al« berechtigt anzilerkennen; ob c« aber zur Abstellung der zu Tage getretenen llebclsiände deS Radical mittels eine» gänzlichen Verbot- deS Handels mit Druck schriften im Umhcrziehc» bedarf, wird man bezweifeln dürfe». Der Vorschlag geht offenbar zu weit »nd würde die Ver breitung auch mancher harinlosen und nützlichen Lecturr hindern. Die „Nordd. Allg. Ztg." bringt die folgende bock- ossiciöse Note: Ter „Hamburger Korrespondent" insinuirt den Bundes regierungen. welche für das Monopol gestimmt haben, „d e. selben hätten sich dem Willen der Präsidialmacht und ibrcj Vertreters nur widerstrebend und mit Rechnung daraus gefitzn. daß der RcicizStag für die llngeiahrlichkcit der getroffenen Entichl.- dung sorgen werde." Unserer Meinung nach läßt sich dieser Lütz geradezu umkehrcn in die Behauptung, daß diejenigen Regierungen, welche gegen da« Monopol gestimmt haben, sich „widerstrebend dcai Willen der Opposition in Parlament und Presse gefügt" und da« ouvernementale Interesse dem parlamentarischen gegenüber in den Untergrund haben treten lasse». Das finanzielle Resormbedürsn st ist für alle verbündeten Regierungen gleich groß, »nd so viel w r wissen, hat keine der dissentirenden Negierungen eine» Vorschlag darüber gemacht, in welcher Art diesem Bedürsniß ander« und besser als durch daS Monopol cinsprvchen werden könnte. Ta« Bedürsniß der Finanzresorm wird dasselbe bleibe», ma» mag da« Monopol ablehneu oder nickt. Ma» wird dieses Resormbedürsnist dadurch nicht au« der Welt schaffen, daß man den Streit über d>: Beschaffung der Mittel zu demselben in de» Vordergrund dräng«. Die schwierige Lage des ÄrundbesitzeS, der Gcmemdcfinanzen, der Dabakbauer und der Landwirlhe im Allgemeinen wird uiweründe'l dieselbe bleibe», wenn das Monopol abgelehnt sei» wird. D i Vorschlag anderweiter Mittel zur Abhilfe wird al-dann aber t-e Rcichsrcgierung billigerwcise von den heutigen Gegnern de» Monopo.s zu erwarte» haben. Wenn der „Hamburger Korrespondent" bei dieser Gelegenheit von dem Glauben an die „Entbehrlichkeit deS BundeSrathS und die AuSkömmlichleit m«t dem Reichstage" spricht, so möchten wir diesen Hamburger Gegner der von der ReichSvcrsassung getroffenen Ein- richiung doch daraus ausmerksom machen, dast der VundeSralh »er- sassungSmäßig nicht um ein Haar breit entbehrlicher ist, al» der RcichSiag, und dast dergleichen Gelüste nach Bersassunasbruch. wie sie darin angedciiiet werde», zu den Waffen gehören, deren Spitze sich gegen den zu wenden pflegt, der sie ergreift. Ter „Hamburger llorrcspondent" würde bei den dortigen Presiverhältnissen Shnlicke Spitzen, wie er sie hier gegen das deutsche Reich richtet, gegen russische Einrichtungen zu weiiden vielleicht weniger geneigt sein. Ta- klerikale „Journal de Rome", welche- als ossi- civscS päpstliche« Organ gilt, bringt anläßlich der Acerediki- runa de« Herrn v Scb lözer beim Papste einen Artikel, welcher das große Dort gelassen au-spricht: „ DerCultur - kamps ist ein immense« Mißverständniß gewesen." Demgemäß wird a» die Franzosen. Italiener re. die Mah nung gerichtet, sich Preußens jetziges Bei halten zum Muster
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