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Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 31.05.1882
- Erscheinungsdatum
- 1882-05-31
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id453042023-188205312
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id453042023-18820531
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-453042023-18820531
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungLeipziger Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1882
- Monat1882-05
- Tag1882-05-31
- Monat1882-05
- Jahr1882
- Titel
- Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 31.05.1882
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DM Seilage zum Leipziger Tageblatt und Anzeiger. isi. Mittwoch den 31. Mai 1882. 76. Jahrgang.. Otffeuü. Verhandlungen der Stadtverordneten am 2«. «»ril 188S. (Aus Grnnd de- ProtokolleS bearbeitet und mitgetheill.) (Schluß.) Der Herr Referent trug die Rathsvorlagc vor. gab Mitthei- lungcn über den Inhalt ihrer Beilagen und bemerkte sodann, dag es den vereinigten Ausschüssen zweckmäßig erschienen sei, zunächst nur den Punct I der Rathsvorlagc, die prinripiclle Frage über Errichtung eine- öffentlichen Schlachthauses mit Schlachlzwang und obligatorischer Fleischbeschau, sowie mit Viehhof betreffend, heute zur Besch ußsaffnng zu stellen, da bei Ablehnung dieses PunctcS die übrigen sich erledigen würden. Die Ausschüsse beantragen jedoch in ihrer großen Mehrheit Zn« stimmung zu 'Punct I der Rnthsvorlaae. Daß die Errichtung eine« öffentlichen Schlachthäuser In Be» bindung mit einem Viehmarkte in der That ein dringende) Be- dürsniß sei, bemerkt der Referent, brauche hier nicht weiter a»sgesührr zu iverden, nachdem das Tolleglum selbst schon früher durch einstimmig gefaßten Beschlüsse dies anerkannt habe. Wüuschens- werlh aber freilich sei den Ausschüssen die Errichtung eines solchen LchiachtdoseS nur unter einer Bedingung erschienen, nämlich wenn damit Schlachtzwang und obligatorische Fleischbeschau verbunden werde. Sehe man hiervon ab, dann sei nicht die mindest« Garantie vorhanden, daß mit der Errichtung de- SchlachthoseS den nament lich in den letzten Jahre» so grell hervorgeiretenen Mißständen ab- gebolsen werden werde. Auf Errichtung eines SchlachthoseS ohne Lchlachlzwang und obligatorische Fleischbeschau, wie dies jetzt von der Fleilcherinnung beziehentlich der von ihr inS Leben zu rufenden Gesellschaft projectirt sei, vermöchten die Ausschüsse keinen Werth zu legen. Was nun die Frage anlangc, ob die Gemeinde selbst die Errichtung deS SchlachthoseS in die Hand nehmen solle, so seien die vom Rathe für die Bejahung derselben gellend gemachten Gründe der großen Majorität der Ausschüsse als völlig durchschlagend erschienen. Ja, man habe selbst von dissenlirender Seile in den Ausschüssen nicht einmal der Lersuch gemacht, die Begründung in der Rathsvorlagc zu entkräften. Man habe nur gesagt: wenn die Innung die Anlage in die Hand nehmen wolle, so möge man eS ihr doch ja überlasten, dasern sie sich nur in Voraus allen Anordnungen und Vorschriften, die der Rath zu treffen für nöthig erachte, unterwerfe. Allein ein solches Vcrhältniß sei praktisch kaum durüizusühren und e« werde namentlich bei etwa cintreiendem Widerstande schwerlich möglich sein, mit obrigkeitlichen ZioangSmaßregeln einzuschreite», soweit etwaige Streitpunkte nicht in das Gebiet der Bau- und Gewerbepolizei fallen. Sollte aber der Rath aus diese beiden Gebiete beschränkt lein, so sei daS Verhältniß ein durchaus ungenügendes. Referent führt dies weiter auS unter Vergleichung der einschlagenden sächsischen und preußischen Gesetzgebung. Hiernüchst giebt Reierent eine Uebersicht über die in Deutschland von Genieinden und von Innungen errichteten Schlachthöfe und de. merkt weiter: Die große Zahl der von Gemeinden errichteten Schlacht höse lasse erkennen, wie allgemein die Ansicht getheilt werde, daß daS allein Richtige eS sei, wenn die Gemeinde selbst die Errichtung de« Schlachthofes in die Hand nehme. Ganz besonders lehrreich aber sei daS Beispiel von Berlin, wo die Gemeinde, obschon ein von einer Gesellschaft, beziehentlich der Innung errichteter Schlachthos bestanden, doch sich genöthigt gesehen habe, zur Errichtung eines kommunalen SchlachthoseS mit Biehmarkt zu schreiten. Dazu komme aler noch ein Umstand, der eS nach der Ansicht der Ausschüsse ge radezu unmöglich macht, den Schlachtzwang an einen andercn als kommunalen Schlachthos zu knüpfen. Die- fei die Bestimmung im sächsischen Gesetze vom 11. Juni 1876, wonach die Gemeinde unter allen Umständen, also auch wenn sie den Schlachthos nicht selbst errichtet habe, für den genügenden Umsang re. hastbar sei. Man könne sich nicht der Gefahr ausseycn, zu jeder beliebigen Zeit, vielleicht zu einer sehr ungünstigen und unter ungünstigen sonstigen Verhältnissen eingrcise» zu mülftu, um nicht die ganze Organisation des Schlachtzwanges zu Boden fallen zu lasten. Und diese Gcjahr sei zumal im vorliegenden Falle nicht zu unterschätzen. Es müsse, wenn man die Angaben der Innung über den Umfang ibres Projektes und dagegen das vom Rothe überreichte statistische Material vergleiche, dem Rathe recht gegeben werden, wenn er bei dem Unternehmen der Innung, insbriondcre bezüglich der Größe des projertirten Raumes für die Cchlachlhallen, die für Ertheilung dks Schlachtzwangs erforderlich« Bedingung deS genügenden UmsangS nicht als erfüllt ansehe. , Auch darin müßte man dem Rathe zustimmcn, daß ein Haupt- gewicht daraus zu legen sei, allen den Schlachthos und den Vieh markt Benützenden unterschiedslos gleiche Bedingungen zu gewähre». Dies würde nur geschehen, wenn die Gemeinde selbst den Schlachthos besitze und verwalte; nicht aber, wenn dieser im Besitze der Innung sei. Die Intentionen der Innung erhellten in dieser Beziehung auS einer sogenannten Denkschrift derselben; dort seien die Schlacht gebühren in DreSdet mit den vom Rath« in seiner Rentabilität« rechnnng zu Grunde gelegten verglichen, um die unvcrhältnißmäßige Höh« Lcr letzteren zu beweisen. Es sei ober ganz verschwiegen, daß die von der Innung angeführten Dresdner Sätze nur für die dor ligen Innungsmitglieder gelten, während die NichtinnungSmitgliedcr weit höhere Gebühren zn zahlen haben. Ja einem dem Collegium erst heute zugegangenea Flugblatte habe die Innung die Rentabilitätsberechnung de» Rathes zu ent- kästen versucht. Ohne in dieser Beziehung auf daS Detail einzugehen, kann der Herr Referent erklären, daß die Ausschüsse die Frage der Rentabilität überhaupt nicht für ausschlaggebend erachten, da ein städtische- Schlachthaus kein Specnlation-unternehmen werden solle; eS könne aber auch nicht außer Betracht bleiben, daß in anderen Orten, wo kommunale Schlachthäuser bestehen, üble Erfahrungen in peuiniärer Beziehung nicht gemacht worden seien. Referent giebt hierüber nähere Mittheilungcn. WaS die Frage wegen einer Entschädigung der mit Einführung deS Schlachtzwanges in Wegfall kommenden Privatschlächtercien an lange — welche Frage die Innung mit in den Vordergrund gestellt babe — so sei ans den Motiven zu dem vom Rathe vorgelegten Entwürfe eine- OrtSstatut» zu ersehen, daß der Rath die Ansicht hege, es laste sich eine EntschSdigungSpslichr rechtlich überhaupt nicht deduciren. Diese Ansicht erscheine allerdings begründet. Zwar spreche viel leicht die Billigkeit für eine gewisse Entschädigung und eine solche werdr, wenn die Sach« inS Leben trete, wohl auch nicht versagt werden. Keinesfalls aber habe die EntschädigangSsrage eine solche Tragweite, daß man ihretwegen von dem communalen Projekte zurückzuschrecken brauche. Der Herr Referent betont noch, daß eS sich nach der lieber zeuaung der Ausschüße hier keineswegs um einen Concurrenzstreit zwilchen Rath und Fleilcherinnung handle. ES sei hier nur zu entscheiden, was den Gcsammtintercffen der ganzen Stadt mehr sromme, ein JnmingSschlachtSauS oder ein Schlachthaus in Besitz und Verwaltung der Gemeinde, und diese Frage könne man au« den dargelegten Gründen nur in letzterem Sinne beantworten. Herr Herzog will nicht unterlaßen, die von ihm schon in den Au-ichüsten geäußerten Bedenken hier nochmals geltend zu machen. Zwar halte auch er die Errichtung eines SchlachthoseS ,m öffent lichen Interesse für nöthig; er glaube aber, daß dieser sich auch in einer rührigen Privatcorporation in ebenso geeigneter Weise in- Werk setzen laste» als wenn die Stadt selbst die Sache in die Hand nehme. Ob eS gut sei, daß der Rath seinen BerwaltungSapparat Immer weiter und auch aus Gebiete wie daS hier vorliegende auSdchaen wolle, müsse dahingestellt bleiben. Von Einfluß sei aber jedenfalls, daß manche Mißhelliakeiten und Proersse für die Stadt aus der Sache entstehen könnten, ferner, daß, wrnn da« IunungSunternchmen den Schlachlzwang nicht erhalte, aber eS auch nicht gelinge, da- Unternehmen der Stadt io der Weise, wie die« jetzt projectirt sei, z» monopolisirrn, dann auch die Rentabilitätsberechnung deS RatheS ziisammensallen und ein sehr bedeutendes Lapital in der Sache vergeblich ausgewendrt sein würde Herr» Redner würde e« empfehlenSwerth erscheinen, wenn bei Errichtung eine- SchlachthoseS nach dem Vorgänge in Tbcmnitz und i» Anlehnung an neuerdings dort gefaßte Beschlüsse Fleilcherinnung und Roth Hand in Hand gehen möchten. Der Rath könne wie in Thenmitz sich eine umfassende Tontrole de- Betriebe- Vorbehalten »nd die Vorschrift ertheilen, daß für alle den Schlachthos Venützendcn gleiche Bedingungen gestellt werden müßten. Herr Redner hebt schließlich hervor, daß ihn keinerlei persönliches Interesse leite: auch er wünsche nur, daß diese hochwichtige Angelegenheit zum Beste» der Stadt erledigt werden möge Herr Leonhardt möchte die Errichtung deS Schlachthofe« der Innung überlasten sehen; insbesondere wegen der Höhe des andern- all- von der Slodt auszuwendeuden EapitalS und der Kostspielig- lest der Unierncbniung. Bei einigen weiteren Ausführungen in dieser Beziehung schweiß Herr Redner von der Sache ab und ver achtet, nachdem er von dem Herr» Vorsitzenden ersucht worde» ist, >ei der Sache zu bleiben, aus dar Wort. Herr Oberbürgermeister vr. Georgi präcisirt zunächst den Stand- punct, welchen der Rath i» der gegenwärtigen Angelegenheit ein- nehme. Auch den Rath erfülle nnr der Wunsch, dieselbe so zu er ledigen, wie es für die Gesammtintcresteu der Stadt am besten sei; dagegen hege er nicht, wie die Innung anzaehmcn scheine, eiue Feindseligkeit gegen die letztere. Aus daS Specielle übergehend, bemerkt der Herr Oberbürger- meistcr, daß, wenn von Herrn Herzog an die neuesten Vorgänge in Chemnitz erinnert worden sei, diese« Beispiel hier nicht Paste, da die Verhältnisse in Leipzig bezüglich der Schlachthofsfrage andere seien als in Ldcmnitz. Di« hiesige Innung habe erklärt, daß sie auf den Schlachtzwang verzichte; dadurch sei der Rath in die Lage gebracht, einem von der Innung errichteten Schlachthose gegenüber nur noch zcwerbe- und baupolizeiliche Befugnisse auszuübru; im klebrigen und insbesondere in Betreff der erwrderlichen sanitairen Maßregeln Würde er nnr aus den guten Willen der Innung angewiesen sein. In Chemnitz sei die dortige Innung gefügiger; die« habe seinen Grund darin, daß dort die Stadt da« Geld zur Erbauung deS Schlachthauses heraebe und nicht nur einzelne Vorschriften über die Ausführung rrtheuc, sondern letztere selbst betreibe, die Pläne ent werfe re. Au- diesen Gründen lasse sich in der SchlachthauSfrage zwischen Leipzig und Chemnitz keine Parallele ziehen. Wenn ferner Herr Herzog bezweifelt babe, ob eS gut sei, daß der Rath auch aus da» voriiegende Gebiet seinen BerwaltungSapparat ausdehncn wolle, so könne er nur entgegnen, daß dieses Gebiet aller dings ein solches sei, aus welchem der Apparat der städtischen Brr- waltung eingreifea müsse. Werde dies auch für den Rath mit großen und umfangreichen Arbeiten verbunden sein, so dürfe man diese doch nicht scheuen, um dem allgemeinen Besten zu dienen. Auch die Bcsürchtllng Herrn Herzog'«, daß »S der Stadt nicht zelingcn werde, die Ertheilung des SchlachlzwangeS für daS von ihr beabsichtigte Unternehmen durchzusetzen, kann der Herr Ober bürgermeister nicht lheile-i. Er glaubt nicht, daß die Innung, wenn einmüthige Beschlüsse beider Collegien zu Gunsten de« städtischen Pojcctes vorliegen sollten, da« ihrige dennoib weiter verfolgen würde. Sollte sie dies aber dessen ungeachtet thun, so sei auch m diesem Falle nicht anzmielimen, daß die Regierungsbehörden dem Unter nehmen der Stadt den Schlachtzwang versagen würde». Er müsse bei diesem Anlaß besonders daraus aufmerksam machen, daß die Innung die bisherigen Verfügungen der Regierungsbehörde aljch verstanden habe. lieber da» Projekt der Innung selbst habe sich die Regierung noch gar nicht ausgesprochen, insbesondere sei der erster«, die Er theilung de« SchlachlzwangeS keineswegs zugesichert worden. Hieraus geht Herr Redner zur Berichtigung der Ausführungen der Fleischerinnung über, welche in ihrem dem Collegium heute zw gegangenen neuesten Flugblatte enthalten sind. Die Innung spreche darin die Annahnie auS, daß der Rath ihren Untergang herbeisühren würde, wenn da» städtische Projekt ur AuSsührung gelange. Der Ratb wolle aber den Untergang der Innung nicht; eS sei auch nickt erfindlich, wie letzterer dadurch, daß daS Schlachthaus nicht der Innung, sondern der Stadt gehöre, herbeigclührt werden könnte. Ferner sei die Angabe der Innung über die Dresdner Verhält Nisse nicht allenthalben richtig, namentlich könne das Dresdner Schlachthaus keineswegs, wie dies von Seiten der Innung geschehe, als mustergiltig hingestcllt werden. Jedenfalls zeige sich in Dresden das Beispiel, daß eine Innung di« Errichtung de« Schlachthos- in die Hand genommen habe, daß man aber andcrerscit« dort seit Jahren nicht zur Einführung de- SchlachlzwangeS und obligatorischer Flcischscha» habe gelangen können. Auch die Angabe der Innung, daß sie den Antrag aus Er theilung des SchlachtzwangcS habe falle» lagen müssen, weil der Rath ihr ConcejsionSgcsuch verworfen, treffe nicht zu. Diese Schlußfolgerung sei falsch, den» die Innung hätte, ohne Zurückziehung deS Antrags auf Schlachtzwang, den Bedenken de« RatheS Rechnung tragen und aus neuer Basis mit dem letzteren verhandeln können. Ganz besonder« will der Herr Oberbürgermeister die in dem neuesten Flugblatt« der Iiinung »nd IX entkaltencn Angaben und AuSsührungcn aus das Entschiedenste zurückweisen. Tort stehe zunächst Folgendes: „Diese Zahlenangaben (nämlich die der Rath-vorlage über daS Iniinngsproject) sind vielfach nur dem Scheine »ach richtig. Auf den Schlachthos bezüglich ist in der Denkschrift des Stadt- ratheS an die Herren Stadtverordneten angegeben, daß die Innung für die Schlachtlialle für Großvieh N47 Qu.-Mcter in Aussicht nehme. eS sind aber 1827 Qu.-Mcter verbanden. Bei II „Schlachlhalle für Schweine" wird am Schlüsse gesagt, daß das Iiiniingsprojcct sich als ganz unzureichend erweise, weil es für sämmtlichcs Kleinvieh nur rine Halle von 1350 Ou.-Meter habe. Wie ungemein diese Angabe von der Wahr heit abweicht , ist daran zu erleben, daß die Innung für sämmtlicheS Kleinvieh 5668 Qu.-Meter projectlrtirt hat. Bei „6. Schlachthalle für sonstige- Kleinvieh" ist in der genannt«» Denkschrift ausgeführt, daß dieInnung hierfür 1350 Qu.-Meter projectirt habe: es sind aber in Wirklichkeit 2348 Qu.-Meter projectirt. Alles dieses dürste aus dem aus dem Rcsthhause befindlichen DiSposinonSplan des InnungSprojeeteS zu ersehen sein." Diese Angaben deS Flugblattes «ithalten aber eine Verhüllung de« wahren DhatbestandeS. ES sei hierbei verschwiegen, waS in der Eingabe der Innung a» den Rath aus dem Monat Januar 1881, wie auch eine dem der Rathsvorlagc angeschlossene Beifüge ausdrücklich wiederhole, daß die Innung für jetzt bei weitem nicht alle ans dem von ihr eingercichten Plane cingezcichneten Baulichkeiten anSzusührcn beabsichtig«; sic behalte dieselben späteren Bauperioden vor. Die von ihr setzt zur Ausführung projeclirten in der betreffenden Ei» gäbe specicll genannten Schlackitballen für Groß- und Kleinvieh umfassen nur den vom Rathe langegebenen Flächengehalt. Indem die Innung aber in dem Flngblatte den Gesammtslächeninhalt, welchen die Hallen in sehr ferner Zeit — die Innung projcctirr selbst für die Fertigstellung daS Jahr 1950 — haben werden, an- setze, such« sie de« Schein hcrbeiziifübrni, al- wolle sic bereits jetzt die projeclirten Baulichkeiten Herstellen. Nicht den Rath, sondern die Verfasser de« Flugblattes treffe daher der Bonvurs, von der Wahrheit abgewichen zn sein. ES sei ja selbstverständlich, daß eS sich bei Benrtheilung des InnungSprojeeteS nicht um DaS handeln könne, was in 100 Jahren geleistet sein werde, sondern nur darum, waS die Innung jetzt leisten wolle. Ferner sage das Flugblatt (and IX) Folgendes: „Weiter hat der Stadtrath bei seinen Einnahmeschätzungen die weit und breit aus dem Lande zerstreut wohnenden 112 Landfleischer, welche an Markttagen in Leipzig Fleisch ver kaufen, sammtlich al- schlachtend auf dem zu gründenden städtischen Schlachthose mit ausgestellt und die daran» resnl tircnden Einnahmen ausgerechnet. Sollte da» aber überbaupt möglich sein, daß die oft meilenweit entfernten Landfleischer, welche gleicherweise ihren Gewerbebetrieb in ihrem Wohnort anSübni, hier alle« schlachten können" .... „Man sieht hieran, der Schlachtzwang wird sich vor der Hand aus die Landfleischrr im Sinne de-Stadtraths wohl - noch nicht auSdehnen lassen".... Hier spreche sich also die Innung entschieden gegen Ausdehnung deS SchlachtzwangeS auf die Landfleischer au». Dagegen sage sie in Anlage I ihre« Gesuches an den Roth vom Jahre 1881: „Für die weitere Berechnung um der Größenverhältniffe der SchlachthanSanlagen, welche den Bedürfnissen der wachsen- den Einwohnerschaft anzupassen sind, bleibt uns vorerst der wichtige Punct zu erledigen, ob die Berwaltung allein aus den Betrieb der Stadtfleischcr za beschränken ist, oder der ganze Consmn der Stadt mit Hereinziehung der Landfleischer hierbei in» Auge gefaßt werden muß. Soll die Fleischcontrole eine allgemeine und zuverlässige sein, dann giebt eS nur den einen Weg, daß sämmtlicheS zum Verkauf gelangende« Fleisch durch da« den Landfleßchern noch im lebenden Zustande die Controle im Lcntralscblachb Hanse paisirt, weil nur hier die »nr wichtigsten Prüfung, nämlich der am lebende» Thiere erforderlichen Einrichtungen vorhanden sind". Der Widerspruch, t» wrlchru hierdurch die Innung mit sich selbst gerathe, sei offenbar. Ebenso unrichtig und mit anderwärts enthaltenen eigenen An- gaben im Widerspruch stehend, seien dir io dem Flugblatt« ntt- halten«» folgenden Behauptungen: „Die Zahlenangaben (de- Rathe«) «der die zu vermnthniden Linnabmcu sind auch viel zu hoch gegriffen, wenn sie in thalsächlichen Vergleich mit Dresden gebracht werden. In Dresden worden im Iahrr 1881 für 220,000 Einwohner aus dem Lemralschlachthose geschlachtet Rinder Schweine Kälber Schöpse 13195 32709 28045 16651. In der RaibSdeakschrist werden aber sür Leipzig im Iahrr 1887 auf 200,000 Emwohner (immer 20,000 Einwohner) angenommen: Rinder Schweine Kälber Schöpse 17310 SSOOO 50000 27500. Die Schlachthauseinnahmeschätzung de-Stadtrathe« erleidet hier durch abermals «neu ganz erheblichen Stoß; die Wahrscheinlichkeits rechnung übersteigt die durch da- Beispiel Dresden- belegte Prä- umtive Wirklichkeit um 38 Proc." Hingegen sei zunächst einzuhalten, daß au« dem Betrieb« de« Centralschlachthose« in Dresden, da dort der Schlachtzwona nick» eristirt und nach eigenrr Angabe der Innung noch weitere 16 Privat- chlüchtereien bestehen, au- dem Besamint-Fleisch-Lonsum in Dresden ich kein Schluß ziehen lasse. Vollständig hinfällig werden aber die Einwänd« der Innung gegen die vom Rath« ausgestellte Wahrscheinlichkeitsrechnung für 1887, wenn man damit vergleicht, welche Ziffern die Innung selbst in Beilage I ihre» mehrerwähntn» Schreibens an den Rath vom Januar 1881 für den wahrscheinlichen Fleischeonsnm in Leipzig im Jahre 1890 «„setzt. Die Innung nahm dort an. daß Leipzig iiy Jahre 1890 eine Einwohnerzahl von 227L05 (also nur 7000 mehr al« Dresden im Jab« 1881) habe» werde, setzte aber gleichwohl für den Gesammt- consuin an Fleisch folgend« Ziffer» rin: Rinder Schweine Kälber Schöpse 21772 62286 61320 33477, also Ziffern, welche die in der Rathsvorlagc angenommenen bei einer ganz geringen Zeitdifferrnz (1887 und 1890) ganz bedeutend übersteigen. Wenn im Uebrigrn die Innung in ihrem Flugblatte dem Rathe nachzuweßcn suche, daß sein Projeet als ganz unrentabel sich dar teile, so sei nicht zu ersehen, wie sie dann selbst mit ihrem Projecle rentirea könne. Die Angabe in dem Flugblatte endlich, daß die gegen da- InnungSprojcct vom Rathe erhobenen principiellcn Einwänd« von den Regierungsbehörden verworfen worden seien, treffe ebenfalls nicht zu, da, wie bereit« erwähnt, sich die Regierungsbehörden über das Projeet selbst noch gar nicht onSgrsprochen, sondern lediglich angeordiiet haben, daß zunächst das gcwerbepolizeiliche Verfahren einzuleiten sei. Herr Redner glaubt dagegen versichern zu können, daß die Regierungsbehörden dem Unternehmen de« Rathe« keineswegs ab hold seien, und bittet schließlich dem Antrag« der vereinigten Au«> chüsse zuzustimmen. Herr Laue-Nietzschmann bemerk» — nachdem da« Collegium gestattet, daß er, obgleich al» Mitglied der Innung an der Sache interessirt, dennoch an der tikrathnng theilnekme — er bebau«, daß ihm keine Gelegenheit gegeben worden, den AuSschußberathungen beizuwobncn. ES würde sonst vielleicht das Referat eine etwa« andere Färbung erhalten haben. Er selbst trete sür Errichtung eine« Centralschlachthose- mit obligatorischer Fleischbeschau «in, und wünscktt er daS Unternehmen so au-gesührt, wie eS der Stadt Leipzig würdig sei. Er sei aber ferner auch beauftragt, im Namen der Innung zn erklären — und er thue die« hiermit — daß die Innung jetzt zu der Uebcrzeugung gelangt sei, daß e» bester für sie sei. wenn sie mit dem Rathe »iS Einvernehmen trete, al« wrnn sie in Gegnerschaft zu ihm beharre: sic werde in Bälde rin diesbezügliches Schreiben an den Rath richten, und würde die« schon inzwischen gethan habe», wenn die Zeit nicht zu kurz gewesen sei. Auch will Herr Redner schon jetzt bemerken, daß die Idee auf gegeben worden, die Errichtung eine« Schlachthauses durch eine Arliengcsellschast zu bewirken: vielmehr wolle jetzt die Innung selbst die Sache in die Hand nehmen und werde hierdurch zugleich ein Bedenken deS RatheS beseitigt. Gehe aber die Innung mit dem Rathe gemeinsam vor, so sei dann wohl kein Grund mehr vorhanden, weshalb man annehmcn müßte, die Innung könne die Berwaltung deS SchlachthoseS nicht ebenso gut und praktisch führen als die Stadt. Im Gegentheil habe langjährige Erfahrung in Stuttgart be wiesen, daß ein von einer Innung verwaltetes Schlachthaus den Anforderungen wohl entsprechen könne. Daß zwischen Leipzig und Chemnitz eine Parallele In der Schlacht hauSsrage unmöglich sei, könne er nicht zugeben. Der Umstand, daß dort die Stadt da- Geld zn der Anlage ber- gebe, könne nicht maßgebend sein, denn der Beschluß, die städtischen Mittel darzubieten, sei erst nachträglich gefaßt worden, nachdem die Chemnitzer Fleischerinnung bereits mit einem Bankinstitute wegen der Geldbeschaffung in Vernehmen gestanden habe. Wenn man ver- lange, daß bessere« und billigere- Fleisch beschast werde, so wolle erste«» auch die Fleischerinniing, und e» werde sich die« gewiß ebensowohl erzielen lasten, wenn da» Projeet von der Innung bez mit ihr auSgeführt werde, als durch die Stadt. In Bezug auf den Preis de- Fleische« dürfe man allerdings nicht übersehen. daß dieser auch von anderen nicht vollkommen zu beherrschenden Faetoren, namentlich von den großen Preisschwa» kungen im allgemeinen Verkehr abhänge. Daß man die der Stadt Verwaltung erforderlich scheinenden Maßregeln auch rinrr Innung gegenüber durchsühren könne, beweise daS Beispiel von Hannover, wo vertragsmäßig die Obrigkeit daS Recht habe, «»trete,«den Falle» selbst den Betrieb de» SchlachthoseS in die Hand zu nehmen. Au« allen diesen Gründen bitte er, die Sacl>« heilte nicht prin cipiell zu entscheiden, sondern die weiteren Vorarbeiten für da» Projeet der Innung abznwarten. Wenn gegen den gewählten Platz Einwendungen erhob«» werdrn. so ließe sich vielleicht noch ein anderer Platz gewinnen. Daß daS königl. Ministerium de» Innern dem JnnungSprojecle nicht entgegen sei, stehe wohl fest; ebensowenig sei zu bestreiten, das die Sache, wenn sie die Stadt in die Hand nehme, sür sie zu manchen Verwickelungen sichren könnte, die sich durch gemrinfchast liche« Vorgehen mit der Innung vermeiden ließen. Er beantragr: die Beschlußfassung heute auSzusetzcn, bis daS Projekt der Fleischcrinnung vorlicge. Venn da» in Aussicht gestellte Schreib«: der Innung nicht mit seinrn heutigen Erklärungen übereinstimmen sollte, so möge dann der Rath mit brr Innung weiter verhandeln. Der Antrag wird unterstützt. Herr Pros. vr. Hofmann bittrt dringend, dem Anträge nicht zuzustimmen, damit nicht eine weitere Verzögerung nttstehe, welche zu nicht« führen würde. Die bereit« brigebrachten Unterlagen ge- iiügten vollkommen, nm in der Sach« klar sehen zu lassen. Die Innung set in ihren eigene» Beschlüssen sehr schwankend, dieselbe habe erst den Schlachtzwang gewollt, dann nicht; sie habe ansangS die Landfleischer mit in den Schlachthos ausnchmen wollen, dann da« Gegentheil: sie wolle jetzt da« Projeet selbst durchführen, wäh- «nd eS früher von einer Acttengesevschaft dnrchaesührt werden sollte Dieses Schwanken beweise allein schon, daß die Errichtung eine« Schlachthauses von der Innung nicht in der Weise bewirkt wrrden könne, wie die- im Gesammtinterrffe nöthig set. Der Antrag de« Herrn Laue-Nietzschman» wird mit großer Majorität abgrlebnt. Nachdem sodann Herr CommissionSrath Kahnt die RakhSvorlage namentlich in sanitär«« Interesse dringend befürwortet hatte, bemerkt der Herr Referent, daß rr eS. nach den Ausschlüssen de» Herrn Ober bürgermeister« über die unrichtigen Angaben in dem neuesten Flugblatte der Innung, der Würde be« Collegium» schuldig zu sein glaube, dagegen Verwahrung einznlegen, daß man in Zukunft wieder »er suche, die Entschließungen des Collegium« in ähnlicher Weise zu beeinflussen. Im klebrigen habe er verfassungsmäßige Bedenken, ob eS zu- lässig, daß Herr Laue al« Beauftragter der Fleischerinniing hier Erklärungen abgebe. Lorrecter wäre e« mindesten« gewesen, wenn die Innung, welcher e« möglich war, dem Collegium inzwischen noch da' neueste Flugblatt zugchen zu lasten, sich vor der drutigcn Be- rathung an den Rath gewendet und diesem erklärt hätte, daß sic ihren Standpunkt geändert habe. Cr wolle ab« auch nicht Untertasten, zn conftatiren, daß die heute erst den Mitgliedern de- Collegium» übersendete sogenannte Denkschrift drr Fleischerinnung ganz andere Erklärungen enthalte, als sie heute Abend Herr Laue adgegcben habe. Tenn in den ollcr- entschiedeiisten Ausdrücken erkläre di« Innung in dieser Schrift, daß ie an ihrem bisherigen Projekte fest Italien werde. Indem endlich pcrr Referent noch daraus hiniveist, daß auch der Deutsche Verein ur öffentliche Gesundheitspflege sich dafür nusgcsvrochen habe, daß Schlachthäuser durch die Gemeinden zu errichten snco, empfiehlt er nochmals de» AuSschußantrag zur Annalnne. Herr Viccvorstcher Gumpet beantragt Schluß der Debatte, welcher Antrag gegen eine Stimme angenommen wird. Hieraus wird der Antrag der AnSiltnisse aus Zustimmung zu Nunct I. der Rathsvorlagc gegen 4 Stiminen angenommen. Herr Vorsteher vr. Schill übcrnunmt den Vorsitz wieder. Herr Vr. Zenker rescrirt für den Stiftung»- und Finanz- ausichuß über die Rathsvorlagc, die Verwillignng von 4000 zur Ausbesserung der Verpflegung der Siechen und Kranken im Armen- Hanse betreffend. Die Ausschüsse beantragen hierzu Genehmigung, da der Rath mit dieser Vorlage nur den Intentionen der Ausschüsse selbst entgegen komme. Der AuSschußantrag findet einstimmige Annahme. Weiler bericht« derielde Herr Referent stlr dieselben Ausschüsse über Gewährung einer Hilfskraft sür den Inspektor deS Arinen- hauscs und Bewilligung von 1200 >t dafür. Die Ausschüsse beantragen Zustimmung, da die gesteigerte Frequenz im Armenhause eine Entlastung des Herrn Inspektor Pausche geboten erscheinen lasse. Der Antrag der Ausschüsse wird einstimmig angenommen. Dem Rathsbeschlnsse: Herrn Heinrich Voigt hier für da- io Folg« der neuen Fluchtlinie der Harkoristraße zn deren Verbreiterung von seinem unter Nr. 12 an dcriclben gelegenen Grundstücke ab- zutretendcn Areale einen Preis von 120 pro Qu.-Meter zu Lasten des Betriebe« (Pos. 19 in Conto 4L des dics- läbrigcn HaushaltplaneS) zu gewähren, tritt das Collegium auf Antrag des Bau-, Oekonomie- und Finanz- auSschusscS, sür welche Herr Dirrctor vr. Fiebiger rescrirt, ciu- Ilwmig bei, und wird hieraus die Sitzung geschloffen. 2. 1. 4, Statistische Uebersicht des Geschäftsbetriebes beim hiesigen Polizeiamte im Monat -lpril 1882. Brim hiesigen Polizei-Amte sind im Monat April 1882 im Ganzen 967 Verhaftungen vorgekommen. Von diesen verhafteten Personen wurden entweder sofort wieder entlassen oder an die hiesige Staalsaiiwaltschast bez^daS hiesige Amtsgericht abgcliesert 356, in Hast behalten und bez. be traft 6ll. Diese Arreturen vertheilen sich folgendermaßen: wegen Diebstahls 97. Unterschlagung lt, Hehlerei Betrug- 20, Körperverletzung 2, Urkundenfälschung Widerstands 3, Vornahme unzüchtiger Handlungen GewcrbSunzucbt und Unzucht im Freie» 16, ÄettelnS 194. Trunkenheit und ErcesieS 108, HerberaSlosigkeit »nd herberaStoscn Umhertreiben« lÜ4, EmschleichenS in fremde Wohnungen und Häuser 18, Contraven- tionen gegen die sittenpolizeilichen Vorschriften 37, ruhe- störcnden LärmenS auf Straßen und Plätzen 38, verbots widriger Rückkehr 43. VagabondirenS und LandstrrichenS 65, ungebührliche» Bctra,,enS gegen Polizeibeamte 19, groben UnsugS auf Straßen und Plätzen 51, Entlausen« 13. Ungehorsams 7. Legitimationsfälschung8, Wegbleibeno bez. Entweichens vom AuSgange au« dem Georgenhause 10. Anstiege»- 7, Entwe,chenS 2. socialistischer Um triebe 8, EampirenS im Freien l8. GepäckstaffelnS 3. heimlichen AuseiithaltS 6, unerlaubten ColportwenS 3. »ncrlaubtcn HansirenS.von Schulkinder» 3» Verdacht- des KümmeU'lätlchenspielS 2. aus Requisition anderer Be hörden 7. steckbrieflicher Verfolgung 17. darunter befinde» sich 5 Personen wegen Diebstahls, 2 wegen Betrugs, 2 wegen Unterschlagung, 1 Wege» Unzucht mit Kin dern u. s. w. Außerdem sind 14 von der Staatsanwaltschaft rurück- sistirle und 6 vorgeladcnc Personen in Hast gekommen. Desgleichen haben im Lause de« Monats 52 Personen die ihnen durch Strafverfügung zuerkannte Hastftrase verbüßt und sind während der gleichen Zeit dem biesigen G e o r g e n- hanse behnss der Reinigung 119 Personen zu überweisen gewesen. Ferner sind im Monat April Geld- resp. Haftstrasen und Bedeutungen auSzusprcchen gctvescn wegen: Contravcntion gegen die MctdungSvorschristeu (Bekannt machung vom 7. Mai l872) 423, Verübung groben Un fugs 77. Contravention gegen daS Droschken-Regulaliv 48, nächtlichen GästeschcnS resp. Lärmen- und unterlassenen Verschlusses von HauSthüren 23, unvorschristömäßigen. schnellen und gefährlichen Fahren« 17, Contravenlion gegen die sillrnpolizeilicken Vorschriften 8. Contravenlion gegen das Bahnpolizei-Reglement 1, ConcubinatS 2, Thierquälcrei 5. Fälschung von Attesten 8, Contravenlion gegen daS Packträger« Reglement 1, ungebührlichen Peitschenknallen« 3, unerlaubten Schießen- 2, Beilegung eines falschen NamenS 2. Verkauf- von Würstchen nach 12 Ubr Nachts ans der Straße l, unbefugten Gebrauchs der Abbildung des Rcichspost-WappcnS 1. Hierüber wurden durch die Scknitzmannscbast 72 direkte Abstrafungen zu je l — Contravenlion gegen die Fabr- und sonstigen votizeilichen Anordnungen bctr. — vorgenommcn. Diebstahlöanzeigen wurden erstattet 13» und kamen weiter im Lause de« MonatS Selbstmorde vor: 4 durch Ertränken, l durch Erschießen nnv l durch Desfncn der Puls adern. — UnglückSfälle ereigneten sich 14. darunter 2 mit tödtlickem AuSgange. ü Personen wurden im Exceß verletzt. (Eingesandt.) Mit Eintritt der wärmeren IahreSzcit sei mit wenigen Worten eines in nächster Nähe deS KuhthurmcS an Lcr Luppe liegenden BadeS gedacht, da« seit über Jahresfrist in dem sogenannten „Wcbrwaak" in der Luppe eingerichtet, »ur Wenigen bekannt ist, jedoch allgemeine Beachtung verdient. DaS Bassi» umsaßt 36 Meter Breite und 60 Meter Länge, bat fortwährenden Zu- und Abfluß und ist, gleichwie ander« Bäder, durch Abgrenzungen in einen Raum sür „nur geübte Schwimmer" mit 7 Meter Wasserstand, und in einen andercn Raum „sür Nichtschwimmer" ringelhcilt, in welchem letzteren selbst die kleinsten Kinder aus cinein Grund von rein- acwaschencm Kiessand, der überhaupt da» ganze Bassin füllt, der Lust deS Baden- sich hingeben können. Daß Walze, Ringe, Sprungbret. sowie ein Grönländer zur Kurzweil vorhanden sind, sei nur beiläufig erwähnt. Die Umgrbung de- BadeS, einschließlich der Zellen sür Damen, ist eine recht angenehme; riesige Birken. Pappeln. Ahorn und Rüstern gewähren hinreichenden Schutz vor der Sonne und wechseln mit den neuen Anlagen der Lehranstalt ab. Bei staubfreiem Aufenthalt ist auch sür Erfrischung Sorge getragen und können die den Wellen Entsteigenden sich durch einen frischen Trunk stärken. Inhaber de» Bade», der bekannte Schwimmlehrer Herr Brcitschädel, ist bemüht, den Anfor« drrnngcn de» Publicum« in jeder Beziehung nachzukommcn. sier.iiNN'erINchcr ^-»«I^ttvaclcKe ge. PHiiicr; dkro-nri'rll'» pcinril* lldl»: tue «n nmlitaiilcheii lür »:ms>, L'il' - »seil Vro« I>e. D. p»»lj il'c-Ichalt mit LüwNur lt- Slromki, IiimmMch i» kciiw» Nie de» »»VNNden rr-n - - -
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