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Leipziger Uhrmacher-Zeitung
- Bandzählung
- 11.1904
- Erscheinungsdatum
- 1904
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- I 787
- Vorlage
- Staatl. Kunstsammlungen Dresden, Mathematisch-Physikalischer Salon
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20454416Z3
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20454416Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20454416Z
- Sammlungen
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Technikgeschichte
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 2 (15. Januar 1904)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Über abnorme Schweißbildung der Hände
- Autor
- Hinze, Hugo
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Der Konkurs einer Innung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftLeipziger Uhrmacher-Zeitung
- BandBand 11.1904 I
- TitelblattTitelblatt I
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- Abbildung1. Kunstbeilage -
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1904) 1
- AusgabeNr. 2 (15. Januar 1904) 17
- ArtikelDeutsche Uhrmacher-Vereinigung (Zentralstelle zu Leipzig) 17
- ArtikelDie Beteiligung der Beamten an Konsum-, Beamtenvereinen und ... 18
- ArtikelEine moderne künstlerische Dieluhr 19
- ArtikelRund um die Welt 20
- ArtikelDer Zylindergang (Schluß) 21
- ArtikelEin 50jähriges Meister- und Bürgerjubiläum 23
- ArtikelDas Niello oder Tulasilber 24
- ArtikelÜber abnorme Schweißbildung der Hände 25
- ArtikelDer Konkurs einer Innung 26
- ArtikelNeue Regulierungsvorrichtung für Taschenuhren 27
- ArtikelWie putzt der Uhrmacher seine Ware 28
- ArtikelGeschäftliche Mitteilungen 28
- ArtikelVermischtes 29
- ArtikelDie Theorie in der Werkstatt (Fortsetzung) 31
- ArtikelBüchertisch 31
- ArtikelFragekasten 31
- ArtikelBriefkasten und Rechtsauskünfte 32
- Abbildung2. Kunstbeilage -
- AusgabeNr. 3 (1. Februar 1904) 33
- AusgabeNr. 4 (15. Februar 1904) 49
- Abbildung3. Kunstbeilage -
- AusgabeNr. 5 (1. März 1904) 65
- AusgabeNr. 6 (15. März 1904) 81
- Abbildung4. Kunstbeilage -
- AusgabeNr. 7 (1. April 1904) 97
- AusgabeNr. 8 (15. April 1904) 113
- Abbildung5. Kunstbeilage -
- AusgabeNr. 9 (1. Mai 1904) 129
- AusgabeNr. 10 (15. Mai 1904) 145
- Abbildung6. Kunstbeilage -
- AusgabeNr. 11 (1. Juni 1904) 161
- AusgabeNr. 12 (15. Juni 1904) 177
- Abbildung7. Kunstbeilage -
- AusgabeNr. 13 (1. Juli 1904) 193
- AusgabeNr. 14 (15. Juli 1904) 209
- Abbildung8. Kunstbeilage -
- AusgabeNr. 15 (1. August 1904) 225
- AusgabeNr. 16 (15. August 1904) 241
- Abbildung9. Kunstbeilage -
- AusgabeNr. 17 (1. September 1904) 257
- AusgabeNr. 18 (15. September 1904) 273
- Abbildung10. Kunstbeilage -
- AusgabeNr. 19 (1. Oktober 1904) 289
- AusgabeNr. 20 (15. Oktober 1904) 305
- Abbildung11. Kunstbeilage -
- AusgabeNr. 21 (1. November 1904) 321
- AusgabeNr. 22 (15. November 1904) 337
- Abbildung12. Kunstbeilage -
- AusgabeNr. 23 (1. Dezember 1904) 353
- AusgabeNr. 24 (15. Dezember 1904) 369
- BandBand 11.1904 I
- Titel
- Leipziger Uhrmacher-Zeitung
- Autor
- Links
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26 LEIPZIGER UHRMACHER-ZEITUNG No. 2 Schweiße und Fettsäuren aus den Poren und Fältchen der Hand; sauberes Abtrocknen mit weichem, leicht aufsaugendem Handtuche ist eine selbstverständliche Sache. Statt gewöhnlichen Wassers kann man auch starkes Essig wasser nehmen (1 Teil käuflichen Essig auf 2 Teile Wasser), eine Mischung, die man mehrere Male verwenden kann. Das völlige Trockenwerden der Hände wird man noch durch Einreiben von Salicyl-Streupulver oder Bärlappsamen erreichen können. Führt nach 6 bis 8 Wochen ein solches einfaches diätetisches Verfahren nicht zu einer Besserung oder ist von vornherein das Leiden ein stark ausgeprägtes, so muß man zu stärkeren Mitteln greifen, die allerdings bei ihrer Anwendung eine gewisse Intelligenz und auch Vorsicht von Seiten des betreffenden Patienten er fordern. Ein mit hinreichender Reklame angepriesenes Mittel, welches aber auch tatsächlich in einer Reihe von Fällen zur Einschränkung oder auch völligen Beseitigung der übermäßigen Schweißbildung führte, ist der sogenannte liquor antihidrorrhoicus Brandau. Es ist dies eine scharf ätzende, besonders rauchende Salzsäure ent haltende Flüssigkeit. Man kauft diese Flüssigkeit in großen Flaschen in allen Apotheken. Bei ihrer Anwendung verfährt man folgender maßen: In eine flache, am besten längliche Schale gießt man so viel von der Flüssigkeit, daß man die Handflächen hineintauchen kann, ohne daß die Flüssigkeit den Handrücken bespült, was sorgfältig zu vermeiden ist. An den Füßen dürfen aus gleichem Grunde nur die Fußsohlen in der Flüssigkeit stehen. Man hüte sich, von der Flüssigkeit auch nur eine Spur an die Augen zu bringen! Nun hält man die Handteller 5 Minuten lang in die Flüssigkeit eingetaucht, um dann die Hände in kaltem Seifenwasser gehörig abzuwaschen. Ein solches Bad macht man täglich zwei-, höchstens dreimal. Sollte die Haut so angegriffen werden, daß die Flüssigkeit heftige Schmerzen verursacht, so muß man einige Tage aussetzen. Statt des erwähnten liquor Brandau wird auch empfohlen, direkt verdünnte Salzsäure anzuwenden. Man wählt die überall käufliche rohe Salzsäure und verdünnt sie mit Wasser in dem Verhältnis 1 zu 10. Doch muß man dabei den Kopf wegwenden, damit nicht die Dämpfe der Säure reizend auf die Schleimhäute der Augen und der Atmungsorgane wirken. Ich möchte hier noch einige jüngst erwähnte Mittel empfehlen; zunächst sind da mehrmalige Waschungen der Hände mit 5pro- zentigem Naphtha-Spiritus, dem 10 Prozent Glyzerin zugesetzt werden, zu erwähnen; dann als Streupulver für Hände und Füße nach dem Baden und Abtrocknen derselben 200 gr Reismehl, dem 2 gr Naphtha zugemischt wurden. In der Mehrzahl der Fälle wird eine solche energisch durch geführte Kur von Erfolg begleitet sein. Doch in ganz besonders schweren Fällen dürften alle diese guten Mittel auch versagen, da wir es mit einer meist sehr hartnäckigen Affektion zu tun haben. Unter den bei uns ein gegangenen Weihnachtsglück wunschkarten fanden wir recht originelle Ideen. Neben stehend abgebildete Karte ging uns von einem unsrer Leser aus Ceylon zu, der uns damit wahrscheinlich über SINGHALESE DEVIL DANCERS. seinen Umgang informieren wollte. Ob er sich selbst darunter befindet, können wir nicht sagen, obgleich wir daß annehmen könnten, da er ein Sohn dieser tropischen Insel ist. Der Konkurs einer Innung Über das Vermögen der Schlosser-, Uhrmacher- und Klempner innung in Margrabowa, vertreten durch ihren Vorstand, ist, so meldet der Reichsanzeiger, am Weihnachtsheiligabend der Konkurs eröffnet. Eine unangenehme Nachricht für alle Freunde des Innungs wesens, weil sie sicher wieder von den Gegnern der Handwerks organisation in ihrem Sinne ausgebeutet werden wird. Die wenig zweckmäßige Verbindung so verschiedenartiger Handwerkszweige zu einer Innung: Schlosser, Uhrmacher und Klempner ist den Zwecken der Innung in mancher Hinsicht zu widerlaufend und mag an sich schon mit Veranlassung zum Aus bruche des Konkurses gegeben haben. Einen Zusammenschluß von Uhrmachern und Schlossern zu einer Innung rechtfertigen nur noch historische Reminiszenzen, und heute kann man höchstens bei der Turmuhrfabrikation von einer entfernten Verwandtschaft mit dem Schlosserhandwerk reden. Eine Vereinigung dieser Handwerks zweige mit dem Klempnerhandwerk scheint jedoch, wenn sie auch nicht gerade im Widerspruch mit der Gewerbeordnung steht, da diese Innungen für verschiedenartige Gewerbe vorsieht, nicht recht mit den Bestimmungen des § 81 ff. der Gew.-Ordg. in Einklang ge bracht werden zu können. Sind doch die Bestrebungen des einen Handwerks den Interessen des ändern häufig entgegengesetzt. Diese inneren Gegensätze werden dem Gedeihen der betr. Innung hinderlich gewesen sein und so nebst anderen unserer Kenntnis sich entziehenden Umständen den Konkurs veranlaßt haben. Von Interesse dürfte nun die Frage sein, wie es bei einem solchen Konkurse mit der Haftung der Innungsmitglieder für die Schulden der Innung bestellt ist. Zur allgemeinen Verständlichkeit sei voraus bemerkt, daß wir es in unserm Falle jedenfalls mit einer freien, weil einer so genannten gemischten Innung zu tun haben. Es geht dies aller dings nicht aus der Zeitungsnotiz hervor, allein eine Zwangsinnung (um die es sich sonst noch handeln könnte) ist nur für Hand werkszweige gleicher oder verwandter Art zulässig und als solche sind nur diejenigen Handwerksarten anzusehen, die nach örtlichem Brauche vielfach gemeinsam betrieben werden und in ihrer Technik einander so nahe stehen, daß der Betrieb des einen zugleich ein ausreichendes Verständnis für die technischen Fertigkeiten und den geschäftlichen Betrieb des ändern gewährleistet. (Vgl. § 100, I der Gew.-Ordg.) Sämtliche Innungen sind Korporationen des öffentlichen Rechts; sie haben aber privatrechtlich juristische Persönlichkeit. (Vgl. § 86 der Gew.-Ordg.) Somit haftet für ihre Verbindlichkeiten den Gläubigern lediglich das Innungsvermögen. Eine persönliche Haftung der Innungsmitglieder ist demnach ausgeschlossen. Hat jedoch der Vorstand der Innung im Falle ihrer Überschuldung verzögert, die Eröffnung des Konkurses zu beantragen, so sind die Vorstands mitglieder, denen ein Verschulden zur Last fällt, den Gläubigern für den daraus entstehenden Schaden verantwortlich; sie haften als Gesamtschuldner. (Vgl. § 42, II B. G.-B.) Also auch in diesem
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