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Leipziger Uhrmacher-Zeitung
- Bandzählung
- 11.1904
- Erscheinungsdatum
- 1904
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- I 787
- Vorlage
- Staatl. Kunstsammlungen Dresden, Mathematisch-Physikalischer Salon
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20454416Z3
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20454416Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20454416Z
- Sammlungen
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Technikgeschichte
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 24 (15. Dezember 1904)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Moderne Meßwerkzeuge in Maschinenbau und Präzisionsmechanik (Schluß)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Was muß der Uhrmacher beachten, wenn er ihm übertragene Reparaturen anderwärts ausführen läßt?
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftLeipziger Uhrmacher-Zeitung
- BandBand 11.1904 I
- TitelblattTitelblatt I
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- Abbildung1. Kunstbeilage -
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1904) 1
- AusgabeNr. 2 (15. Januar 1904) 17
- Abbildung2. Kunstbeilage -
- AusgabeNr. 3 (1. Februar 1904) 33
- AusgabeNr. 4 (15. Februar 1904) 49
- Abbildung3. Kunstbeilage -
- AusgabeNr. 5 (1. März 1904) 65
- AusgabeNr. 6 (15. März 1904) 81
- Abbildung4. Kunstbeilage -
- AusgabeNr. 7 (1. April 1904) 97
- AusgabeNr. 8 (15. April 1904) 113
- Abbildung5. Kunstbeilage -
- AusgabeNr. 9 (1. Mai 1904) 129
- AusgabeNr. 10 (15. Mai 1904) 145
- Abbildung6. Kunstbeilage -
- AusgabeNr. 11 (1. Juni 1904) 161
- AusgabeNr. 12 (15. Juni 1904) 177
- Abbildung7. Kunstbeilage -
- AusgabeNr. 13 (1. Juli 1904) 193
- AusgabeNr. 14 (15. Juli 1904) 209
- Abbildung8. Kunstbeilage -
- AusgabeNr. 15 (1. August 1904) 225
- AusgabeNr. 16 (15. August 1904) 241
- Abbildung9. Kunstbeilage -
- AusgabeNr. 17 (1. September 1904) 257
- AusgabeNr. 18 (15. September 1904) 273
- Abbildung10. Kunstbeilage -
- AusgabeNr. 19 (1. Oktober 1904) 289
- AusgabeNr. 20 (15. Oktober 1904) 305
- Abbildung11. Kunstbeilage -
- AusgabeNr. 21 (1. November 1904) 321
- AusgabeNr. 22 (15. November 1904) 337
- Abbildung12. Kunstbeilage -
- AusgabeNr. 23 (1. Dezember 1904) 353
- AusgabeNr. 24 (15. Dezember 1904) 369
- ArtikelAn unsere Leser 369
- ArtikelDeutsche Uhrmacher-Vereinigung (Zentralstelle zu Leipzig) 370
- ArtikelDie Veränderungen in der Auffassung des Weltbildes unter dem ... 371
- ArtikelWelche Abzüge kann der Uhrmacher bei der Steuereinschätzung ... 373
- ArtikelModerne Meßwerkzeuge in Maschinenbau und Präzisionsmechanik ... 374
- ArtikelWas muß der Uhrmacher beachten, wenn er ihm übertragene ... 376
- ArtikelElektrische Uhr mit automatischem Aufzuge 378
- ArtikelEtwas vom Umtausch nach Weihnachten 379
- ArtikelAus der Werkstatt - Für die Werkstatt 380
- ArtikelVereinsnachrichten 381
- ArtikelVermischtes 381
- ArtikelDie Theorie in der Werkstatt (Fortsetzung) 383
- ArtikelPersonalien 383
- ArtikelFragekasten 383
- ArtikelGeschäftsnachrichten 384
- ArtikelBriefkasten und Rechtsauskünfte 384
- ArtikelPatente 384
- BandBand 11.1904 I
- Titel
- Leipziger Uhrmacher-Zeitung
- Autor
- Links
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376 LEIPZIGER UHRMACHER-ZEITUNG No. 24 nicht darauf "ankommt, ob ein Stück etwas leichter im Lager läuft oder etwas fester eingepreßt ist. Der Schiebesitz und der feste Sitz machen dagegen ganz bedeutende Schwierig keiten, weil gerade für den Schiebesitz und festen Sitz schon so geringe Durch messerunterschiede wie 1 /iooo min von Einfluß sind. So zeigt Fig. 11 einen Zylinder von 20 mm, dessen hinterster Absatz genau Vollmaß ist, während die beiden anderen um 7 iöoo mm kleiner bzw. größer als Vollmaß gehalten wurden. Schiebt man nun einen Normal kaliberring auf diesen Stufenzylinder, so dreht er sich auf dem ersten Ab satz spielend leicht, auf dem zweiten recht schwer und auf dem dritten saugt er sich vollständig fest, wenn man auch nur einen Augenblick auf hört, den Ring zu drehen. Hat man nun noch unterlassen, die aufein andergleitenden Oberflächen gehörig einzufetten, so vollzieht sich die von jedem Werkstattpraktiker so gefürch tete Kaltschweißung, „das Fressen“, nach welcher die Körper nur unter Zerstörung der Oberflächen vonein ander getrennt werden können. Stellte man ferner zwei Bohrungen von 20 mm her, von denen die eine das größte, die andere das kleinste noch abnahmefähige Loch vorstellt, und versucht man, einen nach der Rachenlehre für Schiebesitz abgenommenen Bolzen in die beiden Bohrungen hineinzustecken, so findet man, daß der Bolzen in das maximale Loch gerade mit der Hand hineingedrückt werden kann, während ein Druck von mehr als 2000 Kilogramm nötig ist, um ihn in das minimale Loch zu bringen. Es hat sich indes gezeigt, daß derartige extremen Fälle noch nicht 7-2% der Fabrikation ausmachen. Die überwiegende Mehr zahl der Fabrikate liegt tatsächlich in allernächster Nähe des Mittelwertes der Grenzlehre und variiert daher nur um so geringe Größen voneinander, daß die gewünschte Passung mit Sicherheit erreicht werden kann. Die Grenzlehre bietet also das Mittel, um austauschbare Fig. 11. Kaliberdorn mit Absätzen Fig. 10. Schnitt durch den Spindelkasten einer normalen Drehbank, Präzisionsarbeit mit geringen Kosten zu erreichen. Zu dem Zweck muß freilich die Lehre selbst genau sein, denn mit ungenauen Meßinstrumenten ist eine genaue Messung ausgeschlossen. Selbst verständlich wird nun vorausgesetzt, daß die Anwendung von Gewalt, namentlich bei der Benutzung der Rachenlehren, unter bleibt, weil sonst unbedingt ein Sperren der Lehre und somit ein Ungenauwerden die unmittelbare Folge wäre. Aber auch sach gemäße Behandlung vorausgesetzt, ist eine Abnutzung der Lehre ganz selbstverständlich und in einer gut geleiteten Werkstatt sollten die benutzten Lehren daher spätestens alle vier Wochen eingezogen und auf der Feinmeßmaschine nachgeprüft werden. Dann wird man mit präzisen Meßinstrumenten billige Präzisions arbeit liefern können. Was mufe der Ubrmacber beachten, wenn er ihm übertragene Reparaturen anderwärts ausfübren läfet? Es kommt im Geschäftsverkehr des Uhrmachers bisweilen vor daß er umfänglichere, kompliziertere Reparaturen an Uhren, Ge häusen oder Goldsachen nicht selbst in seiner Werkstätte aus- fuhren kann. Da bleibt nichts weiter übrig, als die Arbeit in eine bpezialreparaturwerkstätte, in eine Fabrik zu geben, wo man für solche Reparaturen eingerichtet ist und keine Scherereien damit hat Und das geschieht denn auch sehr häufig. Zuweilen allerdings er- fn w S f IC + , ^ unliebsame Streitigkeiten, die den Uhrmacher n ‘ )l at , 6 v ge . g6n könneir Ein beim VerIa S e dieser Zei- ist dtV p i fi eingegangenes Schreiben beweist, daß es nötig t, die Rechtslage m einem solchen Falle zu beleuchten. Es lautet: Pforzheim ^naclf^k^ lf^n ein b ' x P reß PT ket au f der Strecke von d wS it m r f verloren. Der betreffende Fabrikant, Untersuchung im r Sof ° rt be > der Bahn reklamiert, und die ge sich prf I-iÜi Gange. Die Bahnverwaltung hat auch zu- aufkommen wilf^hfrm A p lau , f vier Wochen für den Schaden ein Rinu de^ ch l u War , cn Reparaturen, darunter auch nicht Ib» l n nen besonders empfindlichen Stein hatte, turen an die Fabrik sandte U rw £ n Shalb , 1Tllt and eren Repara- und da ich ihn n i « ? ei Kunde langte nun den Ring, aa ich ihn nicht schaffen konnte, forderte er durch einen An walt Schadenersatz in Höhe von 70 Mk. Ich bot ihm einen fast gleichen Ring an, den er nicht nahm, auch weigerte er sich, zu warten, bis die Entscheidung von der Bahn eingehe, da er mit der Bahn nichts zu tun habe, sondern sich lediglich an mich halte Um einem Prozeß zu entgehen, habe ich die 70 Mk. gezahlt. Hinterher hat es mich aber gereut. War ich dazu verpflichtet, da ich in der Fabrik einen solchen hätte für 35 Mk. hersteilen lassen können?“ Diese Anfrage gibt uns Veranlassung, im Interesse der Kollegen, die gelegentlich Reparaturen „aus dem Hause geben“, die Frage zu beantworten: Was muß der Uhrmacher beachten, wenn er ihm üb ertragene Reparaturen anderwärts ausführen läßt? Wir haben zunächst davon auszugehen, daß die Übertragung und Annahme der Ausführung einer Reparatur ein Werkvertrag, eine Werkverdingung ist und hinsichtlich derselben die Vorschriften in § 631 ff. des Bürgerlichen Gesetzbuches in Frage kommen. Da ist es nun nicht, wie bei dem Dienstvertrag, vorgeschrieben, daß der Uhrmacher die Ausführung der Reparaturen in eigener Person vornehmen müsse, vielmehr kann er sich ohne weiteres zu dieser Verrichtung eines anderen bedienen. Es ist also rechtlich durch aus zulässig, daß er die ihm übergebene Reparatur an ein größeres
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