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Leipziger Uhrmacher-Zeitung
- Bandzählung
- 11.1904
- Erscheinungsdatum
- 1904
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- I 787
- Vorlage
- Staatl. Kunstsammlungen Dresden, Mathematisch-Physikalischer Salon
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20454416Z3
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20454416Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20454416Z
- Sammlungen
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Technikgeschichte
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 3 (1. Februar 1904)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Fragekasten
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Briefkasten und Rechtsauskünfte
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftLeipziger Uhrmacher-Zeitung
- BandBand 11.1904 I
- TitelblattTitelblatt I
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- Abbildung1. Kunstbeilage -
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1904) 1
- AusgabeNr. 2 (15. Januar 1904) 17
- Abbildung2. Kunstbeilage -
- AusgabeNr. 3 (1. Februar 1904) 33
- ArtikelDeutsche Uhrmacher-Vereinigung (Zentralstelle zu Leipzig) 33
- ArtikelDie Reparatur des Zylinderganges 34
- ArtikelDie Buchhaltung des Uhrmachers 36
- ArtikelDie Schwenninger Uhrmacher bis zum Jahre 1850 39
- ArtikelNeue französische Zölle auf Uhren 41
- ArtikelAus der Werkstatt - Für die Werkstatt 42
- ArtikelDie neuen Geschäftsräume der Firma Rich. Lebram, Berlin C., ... 43
- ArtikelAus unserer Uhrgehäuse-Konkurrenz 43
- ArtikelPersonalien 44
- ArtikelGeschäftliche Mitteilungen 44
- ArtikelVereinsnachrichten 45
- ArtikelVermischtes 45
- ArtikelDie Theorie in der Werkstatt (Fortsetzung) 46
- ArtikelFragekasten 46
- ArtikelBriefkasten und Rechtsauskünfte 48
- AusgabeNr. 4 (15. Februar 1904) 49
- Abbildung3. Kunstbeilage -
- AusgabeNr. 5 (1. März 1904) 65
- AusgabeNr. 6 (15. März 1904) 81
- Abbildung4. Kunstbeilage -
- AusgabeNr. 7 (1. April 1904) 97
- AusgabeNr. 8 (15. April 1904) 113
- Abbildung5. Kunstbeilage -
- AusgabeNr. 9 (1. Mai 1904) 129
- AusgabeNr. 10 (15. Mai 1904) 145
- Abbildung6. Kunstbeilage -
- AusgabeNr. 11 (1. Juni 1904) 161
- AusgabeNr. 12 (15. Juni 1904) 177
- Abbildung7. Kunstbeilage -
- AusgabeNr. 13 (1. Juli 1904) 193
- AusgabeNr. 14 (15. Juli 1904) 209
- Abbildung8. Kunstbeilage -
- AusgabeNr. 15 (1. August 1904) 225
- AusgabeNr. 16 (15. August 1904) 241
- Abbildung9. Kunstbeilage -
- AusgabeNr. 17 (1. September 1904) 257
- AusgabeNr. 18 (15. September 1904) 273
- Abbildung10. Kunstbeilage -
- AusgabeNr. 19 (1. Oktober 1904) 289
- AusgabeNr. 20 (15. Oktober 1904) 305
- Abbildung11. Kunstbeilage -
- AusgabeNr. 21 (1. November 1904) 321
- AusgabeNr. 22 (15. November 1904) 337
- Abbildung12. Kunstbeilage -
- AusgabeNr. 23 (1. Dezember 1904) 353
- AusgabeNr. 24 (15. Dezember 1904) 369
- BandBand 11.1904 I
- Titel
- Leipziger Uhrmacher-Zeitung
- Autor
- Links
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48 LEIPZIGER UHRMACHER-ZEITUNG No. 3 Frage 1103. Gibt es Stoffe, in welche Uhren eingewirkt sind, und die sich zu Marquisen eignen? Ich habe schon bei anderen Geschäften gesehen, daß in die Vorhänge über den Schaufenstern Artikel ihrer Branche aufgedruckt oder eingemalt waren. Für freundl. Antwort im voraus besten Dank. Gg. K. in A. Frage 1104. Wie bewährt sich elektrisches Licht für feinere Arbeit für Uhrmacher und ist dieses anderem Licht vorzuziehen. Im voraus Dank. FI. B. in P. Frage 1105. Wer fabriziert sicher funktionierende Chrono graphen zur Zählung der Umdrehungsgeschwindigkeit von elektr. Maschinen (nicht Taschenchronographen) und was kosten dieselben? Betreffender hat schon 6 Chronographen, die jedoch sämtlich nicht funktionieren. Im voraus Dank. L. M. in K. Frage 1106. Welcher Herr Kollege könnte mir eine größere Teilscheibe bis 30 cm Durchmesser mit vielen kuranten Teilungen billig ablassen oder angeben, wo ich sie herbeziehen könnte? Im voraus Dank. G. V. in M. Frage 1107. Welcher Fabrikant liefert Federzug-Werke mit Anker oder Zylindergang, die gegen Eindringen von Feuchtigkeit geschützt sind und die man zum Betreiben von Registriertrommeln verwenden kann. Im voraus besten Dank. S. in H. erklärt worden, daß die Sachen Weihnachts-Zugabe-Artikel sein sollten, so ist die Sendung nach Weihnachten für Sie gegenstands los und es würde der Nachfrist nicht bedürfen, weil Sie an der Lieferung überhaupt kein Interesse mehr hätten, d. h. die Kalender nicht mehr verwenden konnten. Wer schickte das Geld? Aus Frankfurt a. M. ist uns eine Postanweisung über M. 7,00 zugegangen, die dortselbst am 4. er. geschrieben, aber erst am 5. er. 12 bis 1 Uhr nachmittags aufge geben wurde. Der Absender hat seinen Namen nicht angegeben, dagegen ist der Betrag als Abonnementsbetrag für die „Große Aus gabe" unsrer Zeitung bestimmt. Wir bitten den Absender, sich zu melden, damit ihm dieser Betrag gutgebracht werden kann. Muß ich meinen Lehrling zur Invalidenversicherung und Kranken kasse anmelden? Herrn F. S. i. N. Wenn Ihr Lehrling von Ihnen eine andere Vergütung erhält als freie Kost und Logis müssen Sie ihn vom 16. Jahre ab zur Invalidenversicherung anmelden. Erhält er indessen nur diese, so ist die Anmeldung nicht nötig. Zur Krankenkasse ist er anzumelden, es sei denn, daß sich seine Eltern verpflichten, ihn im Falle einer Krankheit zu sich zu nehmen und auf ihre Kosten behandeln zu lassen. Invalidenversicherungsbei träge zahlen beide Teile zur Hälfte. Krankengeld wird zu 2 / 3 vom Angestellten, zu W vom Meister bezahlt; bei nur freier Station zahlt es der Meister in der Regel allein. Briefkasten und Rechtsauskünfte Kann ich Entschädigung fordern? Herrn E. M. in S. Sie haben am 1. November v.J. einen Lehrling angenommen und, nachdem er 14 Tage bei Ihnen war, wollten Sie den Lehrvertrag abschließen. Die Mutter des Lehrlings verzögerte die Angelegenheit von Woche zu Woche und nahm ihren Sohn am 20. Dezember v. J. unter einem nichtigen Vorwande weg. Nun ist der Junge doch bei einem anderen Uhrmacher in die Lehre getreten. Sie fragen nun: Kann ich irgend einen Entschädigungsanspruch geltend machen? — Ant wort: Ein Anspruch auf Entschädigung kann nur geltend gemacht werden, wenn das Lehrverhältnis auf Grund eines vorschriftsmäßig schriftlich abgeschlossenen Lehrvertrages zu Recht besteht. Es emp fiehlt sich daher, sogleich bei Annahme eines Lehrlings den Lehr vertrag abzuschließen und eine Entschädigung auch für den Fall auszubedingen, wenn der Lehrling schon während der Probezeit (vier Wochen bis zu drei Monaten) austritt. Wer muß meine Schaufensterscheiben bezahlen? Herrn F. S. in D. Vor Ihrem Schaufenster haben sich Kinder auf dem Wege zur Schule geneckt, dabei hat ein Mädchen, welches mit der Schulmappe nach einigen Knaben schlagen wollte, Ihre Schaufensterscheibe ein geschlagen. Sie haben nun den Eltern der Kinder wegen der Be zahlung Vorstellungen gemacht, diese weigern sich indessen. Nun möchten Sie eventl. klagbar werden. — Antwort: Der Vater haftet überhaupt nicht für den Schaden, da ihn kein Verschulden trifft’ Nur das eigene Vermögen des Kindes würde haften. Eine Klage gegen den Vater wäre also aussichtslos. Er würde nur einzu stehen haben, wenn er die Beaufsichtigung des Kindes vernach lässigt hätte. Davon kann aber keine Rede sein, da es den Eltern doch nicht zuzumuten ist, die Kinder auf dem Schulwege zu begleiten. Muß ich die verspäteten Waren ann«hmen? Herrn Cb.-P. M. in M. Sie hatten per Dezember eine Anzahl Kalender bestellt, die Sie als Weihnachtszugaben zu verwenden dachten; die Kalender trafen aber erst am 2. Januar bei Ihnen ein, so daß sie für Sie wertlos wurden. Sie verweigerten deshalb die Annahme, doch verlangt die Fabrik die Abnahme. Nun wünschen Sie zu wissen, wie Sie sich zu ver halten haben. — Antwort: — Sie mußten, als Anfang Dezember die Sendung nicht eintraf, nach § 326 des Biirgerl. Gesetzb. eine Nachfrist stellen, und konnten, wenn diese nicht eingehalten wurde, dann die Annahme verweigern. Da dies versäumt wurde, muß jetzt Zahlung geleistet und abgenommen werden. Ist jedoch ausdrücklich Die Uhr von Westdorf. Der von Westdorf (Kreis Aschersleben) fortgezogene Rittmeister Braune stiftete der Gemeinde eine grössere Geldsumme zur Beschaffung einer Turmuhr. Die Gemeindevertretung hat aber die Stiftung abgelehnt mit der Begründung, dass es bisher ohne Uhr ganz gut gegangen sei und der Gemeinde durch das Instand halten und Aufziehen der Uhr nur Kosten erwachsen würden. Dazu schreibt Caliban im „Tag“: Auf Westdorfs Turm, dem dicklichen, Die Uhr der Klassik nah ist: Sie schlägt im augenblicklichen Zustande keinem Glücklichen — Einfach, weil sie nicht da ist! Und als Rittmeister Braun’ parat, Dem Turm ’ne Uhr zu geben, Beschloß nach ernstem Kaffeeskat Der Westdorfer Gemeinderat Im Kreise Aschersleben: „Mit solcher Spende der Kultur Ist hier nichts anzufangen, Zumal’s bisher auch ohne Uhr (Nebst Kosten für Reparatur Und Aufziehen!) gut gegangen.“ Das war ein Wort! Erziehen soll Es zu sozialem Streben! Der Arbeitsfrage Grimm und Groll Verstummt vor Westdorf achtungsvoll Im Kreise Aschersleben. Von Achtuhr-Ladenschluß, von Zank Um das Zehnstunden-Tagwerk Kein Laut nach Westdorfs Fluren drang, Denn dort gibts keinen Uhrengang, Und Zeiger nicht, noch Schlagwerk. Wo Uhren gehn, wird auch genau. Die Arbeitszeit besprochen; Ach, Weberstreik, so wüst und rauh, Wärst du doch statt in Crimmitschau In Westdorf ausgebrochen! Druckfehlerberichtigung. In der in letzter Nummer veröffentlichten Notiz über die Stadt uhr in Eger sind einige Druckfehler enthalten, die uns der Verfasser der betr. Broschüre Herr Dr. Carl Siegl in Eger zu berichtigen bittet. So muß es nicht orloyemeister, sondern vrloynmeister heißen, ferner Plaßpalg und nicht Plaßaald, schließlich wiederholt nicht vffe Rathaus, sondern vffn Rathaus. Inhalt Öer vollftänöigen Ausgabe: Deutffcfoe Ubrmacber-Vereinigung, 3entralftelle 31 « Ceipsig. — Oie Reparatur des 3ylinderganges. — Die Bucbbaltung des Ubrmacbers. — Die öcbwenmnger Ubrmacber bis sum Jabre 1850. - neue frati 3 öfifcbe 3öl!e auf Ubren. — Aus der Werhftatt. - 5ür die Werhftatt. - « neuen 0 e f cb ä^sräume der Sirma Rieb. Cebratn, Berlin. — Aus unferer Ubrgebäufe-Ronhurren 3 . — Perfonalien. — oeicbaftsnacbricbten. - Vereinsnacbricbten. Vermifcbtes, — Die Dbeorie in der Werhftatt. - Srage- und flntworthaften. — Briefhaften. - Arbeitsmarht. — Inferate.
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