Suche löschen...
Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 02.08.1883
- Erscheinungsdatum
- 1883-08-02
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id453042023-188308027
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id453042023-18830802
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-453042023-18830802
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungLeipziger Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1883
- Monat1883-08
- Tag1883-08-02
- Monat1883-08
- Jahr1883
- Titel
- Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 02.08.1883
- Autor
- Links
-
Downloads
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
WWWWM Erfcheirrt täglich früh 6'/, Uhr. Leöürti»» mt LrpetM«» Johanuesgaffe 33. LPrrchkvn-r« -er Ue-«tir»: Bormittagt 10-18 Uhr. Nachmülags 5—6 Uhr. 6»»»« e»,c<«»»,er »«cht sich dü NstüNini «cht »Isiintzltch L«, di«»»«. A»««h»e der für hte nä<Vs«lsr»»e Nummer »efttmmten Anserat« an W»chenta>e« 5t« 3 Uhr Aachwttt»»«. an P«»»- «»h Festta««« früh ht« '/,» Uhr. 2« -e« Filiale« für 2>s.-L»»atz»e: vtt« Ule»«, llutvrrMtsstraße »1, Lents Lisch«, Kathartueastraß« 18,p. »,r ht« Uhr MWgrrIagMM Anzeiger. Organ für Politik, Localgeschichte, Handels- «nd Geschäftsverkehr. e» A«fl«g» LS,LOS. Ah«»»r»r«1»rri§ Viertels. 4'/, iuel. vrmmrloh, 5 «k.. barch die Post bezöge, 6 Mt. Jede rin-eln» -ftunmer SO Vs. Belegexemplar 10 Vf. Aebihreafür «xtrabetl»«! «h»e Vostl efSrdenmg M MI. «1t -oftbessrdenmg 18 Mk. Snjernte Saespaltene Petitzeile SO Pf. Grsßere Schrift»» laut Misere« Preis, vrrzeichniß. Ladellartscher «.gisferusatz »ach höher« Larif. Leriamen unter dem Uedartionrstrich die Spaltzeili bO Ps. g»srr»tr find stet« an di« Sxpedtttsn zu sercke». — Rabatt wird nicht gegeben. Zahlnyg prwuuoveramlo oder durch Post« Nachnahme. ^-214. Donnerstag den 2. August 1883. 77. Jahrgang. Amtlicher Dhetl. Bekanntmachung. 3« Nachstehendem veröffentlichen wir di« seit unserer Bekanntmachung vom 25. April dieses Jahre« eingegangenrn Anmeldungen von Preise« de» Brode» u»d der »eiche» Bnckwaaren. St am e Lstellsr. Aarat, »er«. Henriette Raegler, Julius Bruno Nienstedt, Wilhelm vilhedranht, Fra»i »unter, Friedrich Wank. Ferdinand «rahhes, Mar Derselbe Vö<s«, «. v«stckoütI»Li»ckL«r. «cht«, August Kritische» Wilhelm Werner, w. Kießling, Julius Schram«, Heleue LS«el, L. L. Fischer, I. «. Joh«, ilarl Erna. lkruesttue Winkler, Alwiu« verw. «riife ck S h» »ade«an», Bernhard üterter, Auua Laßwitz, «ntouie der». Braune. August Jo»chi«, Gebr. kahl«, »arl Albert Thiele, Rudolph H«s««m«, L. ». Beeter, Theodor L»ch, «arl Gottlob Leipzig, den SO. 3uli 1883. Straße Bayerische Straße Stein ftraß«. Eberhardtstraße Friedrichstraße Weststraße Südplatz Roßvlatz »urprtnzstraße Brandvorwerkstraße Hohe Straße Borkstraße Ranst'sches GLßchea Südplatz Rudolphstraße Weststtaße Georgensttaße Antonfttabe ^ Nordstraße Hospiialstraße Sternwartenstraße Reichöstroße Fregestraß« Mahlmannstraße Preußergüßchen Nürnberger Straß« windmühlenstraßr Lolonnadenstraße RaustSdter Steinweg Berliner Straß« — Humboldtstraße Schützenstraße Lauge Straße Frankfurter Straße Jyselskaße . - Haus. Nr. vro» '/, Kilogramm (1 Pf-ud) kort« «ewtcht »es Dretyfennt,stücke« I. II. m. >4 -4 >4 Gramm 17 20 70 SO 60 80 70 SO 11 10 — 70 — 55 — 80 — 7 20 — 60 — 50 -- — 60 60 1 SO — — 50 4b 40 — 60 60 45 71 20 —- — 60 55 50 — — 65 45 8 12 — — 60 50 50 — 70 70 SO Sb 20 — — bO 45 40 60 SO 60 45 SO — — 50 45 40 60 60 60 45 IS 11 60 50 50 SO 70 SO 1 SO ii 50 45 40 «0 60 45 2 N'l, — — 65 — 60 — — 2 12'/, ii'/. 11 60 — SO — 80 — 5 11 12'/. 11'/. — —- — — — 1 18 89 11 — — 50 — 40 — — SO ->» 17 11 — 60 — 50 — 70 — 9 11 50 — 40 — — 60 — 5? 12 — — 50 — 40 — — 37 — 12'/. — 50 40 40 —- — 50 — 3 — 11 19 11 12'/. 11 4b 11 — — 60 — 50 70 70 — 1 11 40 — -- 50 — — 2 2b SS >7' 55 4b so - 23 1« 117 29 18 — 45 45 45 — «0 so 1 18 LN. — — — — 10/11 IS »»» — — — — 33 12 15 20 — 60 — 50 — 70 SO Dekanntmachusg. Di« Arbeiten behufs Anstrichs der eisernen Ufer- und Brückengeländer find vergeben und werden die unberücksichtigt gebliebenen Herren Bewerber deshalb hiermit ihrer Offerten entbunden. Leipzig, den SO. Juli 1883. Der Rath der Stadt Leipzig <?i vr. Tröndlin. CichoriuS. Behufs Ausfüllung einer auf dem Richter'schen Pacht- Platze an der alten Elster südlich der früher Leidenroth'schen Ziegelei befindlichen Lache wird di« aus Weiteres daselbst guter Füllbode« gegen Vergütung von 50 für die Fuhre angenommen. Leipzig, am 31. Juli 1883. Der Rath der Stadt Leipzig. ve. Tröndlin. CichoriuS. Vekanntnmchimg. ralur der Hauptschleuße Wege« Reparatur der Hauptschleuße an der Ecke des Brühl« und der Nicolaistraße wird die chricolalstrache a»f der Strecke zwtsche« Brühl »ad Goldhaha gächchea »o» Doa»er«tag, de» S. «»gast d. I. ad bis auf Weitere« fiir de» darchgeheade« Fährverkehr gesperrt. Leipzig, am 1. August 1883. Der Rath der Stadt Leipzig. , vr. Tröndlin. Henuig. Al« Assistent bei aaserer Oekoaoniie-Jnspeettoa und Marstall-Derwaltnna ist von uns Herr Robert Bruno Ragler augestellt und heute verpflichtet worden. Leipzig, den 1. August 1883. Der Rath der Stadt Leipzig. vr. Tröndlin. Ceri erutti. Die Lieferung der für da« Depot-Magazin zu Laustgk pro 2. bis mit 11. Eept. 1883 erforderlichen Naturalien, und zwar circa: 107.5 Lntr. Rindfleisch, 81 Lntr. Schöpsenfleisch, 18.5 Lntr. *ets, 353 Tntt. Kartoffel», 32 llntr. Graupen, 29 Lntr. Bohne», 16.5 Ltnr. Salz, 10 Lntr. gebrannten Kaffee und 111 Kubikmeter Brennholz soll im Submiffiouswege »eraeben «erde». Lieferung».Offerte» sind bis,um 8. A»g»st ar. vormttl«,« 18 Uhr versiegelt, portofrei «nd mit der Aufschrift: „MUttatr- Ltekrrn», für «as Depot»Magazin Laust,! 5etr." versehen, a» die Depot-Verwaftung zu Lausigk einzureichen. Ferner sollen die zum Transport von Naturalien pro 1. bi« mit 11. September er. i» dt« um Lausigk liegeaden Ortschaften resp. nach den vwouaksplütze» erforderlichen Fuhren an den Mindest, sarderude» verdungen werde». Di« bezüglichen Gestellungs^Offerteu stud bis 8. August er. vormittags LI Uhr versiegelt, porlo- frei «»h mit der «uffchrift: „Miittairfuhren siir »a» Depot» Magasta Laustgk hetr." versehen a» die Unterzeichnete Depot. Magazin-Venvaitung etnznsenben. Di« Bedingungen über die Naturalien-Lieferung. sowie diejenige» über die Fuhrrngestellung liegen im Bureau der Unterzeichnete» Depot-Maaazln.B^waltnnq zur Gftificht der Bewerber aus. Laustgk, am 28. Juli 1883. Königliche re»at-««gartu-ver»altung. Radeftock. Der Rath der Stadt Leipzig. vr. Tröndiisn. yennig. Nichtamtlicher Thetl. Das Duell. Jahr für Jahr fordert der Zweikampf seine blutige Ernte, angeblich zur Wiederherstellung der beleidigten ManneSehre. Wie viel Glück wurde nicht schon durch da« Duell zerstört, wie viel TbrLnen trauernden Augen enlpreßl, wie viel Jammer unv Elend durch dasselbe über die hinterlasfenen Angehörigen gekrackt. Meist ist es rin Kamps mit gleichen Waffen; neulich mußten wir aber unseren Lesern die schmerz, licke Mittheilung machen von einem sogenannten „amerika nischen Duell". Hier wird durch das Loos der eine der Duellanten zum Selbstmörder bestimmt; ein Jahr Zeit ist ihm gewährt, um sich das Leben zu nehmen, ücuc srei- conservative- Blatt behauptet« jüngst, daS „Gebot der Ehre" habe dem jungen Professor Gans Edler Herr zu Putlitz, der in so glücklichen Verhältnissen gelebt, die Pistole in die Hand gedrückt. Non, wir bekennen offen, es ist uns fast unmöglich, ein solche« „Gebot der Ehre" mit den An- sorderungen der Sittlichkeit und de« Ehristenthums in Ein klang zu bringen, und wir halten dieses Gebot «her für ein Gebot der Barbarei. Der Zweikampf ist eine Eigenthümlichkeit der Germanen. Unsere Attvorderen stellten den persönliche» Muth nicht nur der Ehre gleich, sie stellten ihn ihr voran. Nach ihrer Aus. fasfung erlangte ein Entehrter Ehr«, Achtung und Ansehen zurück, wenn er dafür in den Kamps auf Lebe» und Tod getreten war. Und trotz der fortschreitenden Cultur hat sich der Zweikampf bis aus unsere Tage erhalten, obgleich er weder social noch moralisch, weder politisch noch religiös zu rechtfertigen ist. Er entspringt nicht au« persönlicher Rach, sucht, er ist kein Act der Nothwehr, sondern meistens eine Folg« de« — Standeszwang«. Rosenkranz sagte bereit» im Jahre 1837. daß der Zweikamps so osl Gegenstand der Untersuchung gewesen wäre, daß man diese« Thema zu den erschöpften rechnen könne. O, wie wenig ist die« der Fall, wie oft wird man diesen Gegenstand noch erörtern müssen! Wir meinen, daß. so lang« noch einer im Zweikampfe fällt, gegen die Unsitte gestritten werden muß, und wir hoffen uns dabei vor einem allzu moralisirenden Standpunkt, wie vor dem einer weichlichen, falschen Humanität zu bewahren. Nicht den Zweikampf aus den Universitüten haben wir vorzugsweise im Auge, wie Rosenkranz. Da» ist im Allgemeinen der weniger gefährliche und verhängnißvolle in seinen Folgen, von dem Lazarus („Das Leben der Seele") sagt: „die Gegner haben erst mit der Ehre wie Kinder gespielt, um sie hinterher wie Männer zu rächen." Leider giebt es auch unter Studenten Zweikampfe mit tödtlichem Ausgange, i. B. solche auf Säbel ohne Bandage oder auf Pistolen. Aber im Allgemeinen dürste die Mensur mit Schlägern und Bandagen mehr als ein Sport der Jugend, der in mancher Beziehung auf den Körper vortheilhast wirkt, als ein Zwei kampf im eigentlichen Sinne bezeichnet werden. Wir theilen hier die Auffassung des preußischen Enltu-minister- Herrn von Goßler und venversen die überftrenge Auffassung des Abg. August Reichensperger. Wir können den ver lockenden Reiz einer Schlägrrmensur wohl empfinden und gestehen, daß dabei von den psychologischen Triebfedern, welche zn einem Duell aus Leben und Tod mit Säbel und Pistolen führen, keine Spur vorhanden ist. Wir haben den Zweikamps mit Schußwaffen im Auge, und »ehr «och das sogenannte „amerikanische Duell", das aus dem Morde Selbstmord macht» und welches «in Beweis ist, wohin überreizte Seelenzuständ« in unserer gepriesenen Eultur führ«. Cs fehlt uns an Worten, die schändliche »nd schwachvoll«, im Geheimen wirkend« Macht gebührend zu brandmarken. Durchgeht man die in den höhere« Gesellschafts klasse» und besonders auch im Heere vorkommenden Selbst mord«, deren Zahl von Jahr zu Jahr zunimmt, dann sieben wir vor der Frage, ob sie nicht häufig eine Folg« des a«erilauischen Duells" sind. Wir find oer Uederzeuaung, tt ^ , „ halten ihn für unsittlich, wiewohl wir nicht überseben, daß seine Triebfedern sittlichen Ursprung- sein können, insofern er ««mittelbar ans dir empfangene Beleidigung folgt«. Da- ist indessen nicht Regel, sondern Ausnahme. Es aiebt Allegorien, Sätze, Motto'-, Schlagwörter, welch« unendliches Unheil herbeisühren, sobald sich ihrer rin Staat, ein« Eengregatioa, eine Religiousgemeinschaft oder ein Stand bemächtigt, indem er sie aus dem Reich« der Spekulation in di« Sphäre der .Axiome* * erhebt und zum Lebensgruadsatz macht. Dann pflegt >,ch Alles unter die Parole zu drängen. Die freie Selbstbestimmung, seine Wahrung und Geltend machung geht dabei verloren, ein Opfer, das keine Macht zu fordern berechtigt ist. Wir erinnern an de« Satz: .Wer sei» Leben um der Ehr« willen Preis giebt, hat sie gewiß nie verletzt.- — Edle Mensche» Häven das gethmi und werden es thun; aber nicht minder habe« unedle damit das eigene Verbuchen überdeckt — und werd«« es damit verdecken, so lang« Muth und Ehre, Barbarismut und Ethik gleichgestellt werde«. Da« Beste, was über den Zweikampf geschrieben worven, findet sich unseres Erachtens in dem bereits genannte« Werke von Lazarus: „Das Lebrn der Seele". Auch er nennt, wie zahlreiche andere Philosophen, da- Duell unsittlich und un vernünftig, eine barbarische Rohheit, die nicht mehr in unsere Zeit gehört. Es »st wahr und wir haben es bereits zugegeben, daß der Zweikampf ebensowenig wie der Selbstmord niemals ganz aushtzreu wird, weil er die Folg« eines psychologische« Pro- reffe- ist, der in dem einzelne« Mensche« vorgeht und der sich au« unendlich vielen und oft nie bekannt werdende» Ursachen znsawwensetzt. Anderseits ist es in einer Enlturepoche, welch« lwwer Sittlichkeit t» Mnnd« führt, «in krass«, Mißto», daß Beleidig»» gen, Pi« die Ehr, eine« Einzelne» »der einer Gesamtheit, eine« Standes angreifr, »de» drrletzen, nach Maßgabe des allgemeinen Reckt« f» leicht genommen und leickt bestraft werben. Da« ist um so wider sprechender in einer Period«, die sich selbst den Beiname» der humanen Zeit gegeben hat. Humanität ist nicht Ver schwommenheit und Süßlichkeit, sonder« das Ergebniß von Pflicht und Recht. Wer die Ehre eine« Anderen verletzt, begeht nicht nur Unrecht, sonder« ein schwere» verbrechen, unv ohne daß der hohe Werth der persönlichen Ehr« in der Rechtsauffassung allgemein gewürdigt wird, ist alle Eultur, Civilisalion und Humanität eine Fare«. Der Duellant sucht weniger Racke als Recht, das er wegen mangelhafter allgemeiner Ahndung der Beleidigung auf anderem Wege nicht glaubt finden zu können. Er will dadurch, daß er m den Zweikamps geht, vermeiden, öffentlich compromittirt zu sein. Und doch werken später meist die Gründe des Zwei kampfs bekannt, doch dringt der Zweikamps selbst aus dem Fuße der Thal in die Oesfentlichlett. doch kann Niemand die angegriffene Ehre durch den Zweikamps wieder Herstellen, denn Muth und Ehre sind ungleich an Gewicht, und der, welcher ehrlo« gehandelt, bleibt ein Ehrloser» trotz muthig bestandene» Zweikampfs. .,. . Wir Haien uns nicht damit zu befassen, wer schlechtweg das Recht hat» sein Leben auf diese Art Preis zu geben. Wir meinen, daß der, welcher allein steht, wie man zu deduciren beliebt, gegen sich selbst, gegen Gesellschaft. Staat. Nation und Menschheit fehlt, wie em solcher, der Familie, Frau und Kinder, hat, wenngleich der letztere direct größere» Elend her- vorruft. Es aiebt keinen Menschen, der allem steht. Wenn er ohne Familie ist, ist er nicht ohne Freunde und Mitmen schen. und die Menschheit hat «in Recht, von dem Einzelnen Erhaltung zu fordern, soweit er sich in seiner Sphäre ent wickeln kann. Der Einzelne hat anderseits die Pflicht, dem nachzulommen; denn er bildet ein Theilchen der Menschheit. Abgesehen davon lehrt das Naturgesetz Erhaltung und erlaubt nicht die Zerstörung dessen (besonder« mit Rücksicht auf da« „amerikanische Duell"), was man «us höherer Hand em pfangen hat. Wir sind durch Civilisalion geläutert« Mensche» «nd müßten den barbarischen Standpunkt, welcher den Muth über Alle« stellt, überwunden haben. Was heißt überhaupt Muth in einem durch Standeszwang eingegangenrn Zweikamps- Ist da wirklich von Muth die Rede, ist es nicht eher ein Act in einer Lage, au» der es fast keine Rettung giebt? Sind die treibenden Faktoren, weiche im Weigerungsfälle mit Standesausstoßung (wie im Osficierstandr) drohen, ein Beweis für den Muth des Einzelnen- Der Mensch hat sehr viel Muth nothweudig »um Leben; weniarr Muth ge- hört oft rum Sterben; viel weniger zum Eingehen eine« Zweikampfe« bei zerrütteten inneren LebeuSbedinaungen. Im Todesfälle pflegt man zu sagen: „er ist brav gefallen". Ja. gefallen ist er: aber als Elender und Ehrloser. Denn „da« Leben ist der Güter höchste« nicht, der Uebel größte« aber ist di« Schuld." Nicht das allein. E« könne» Lage» eintreten, wo der Mensch zum Zweikamvs schreiten muß. und man wird psycho- logisch einen solchen, oer unmittelbar den Ursachen folgt» wegen der Aufregung und Leidenschaft des Augenblicks kurz- weg am erklärlichsten finden. Aber der .Gentleman* soll sich beherrschen und diesen Zweikampf vermeiden und, nach einer häufig nicht kurzen Unterbrechung, einen anderen unter Wahrung der For« gehen. Ja, mau soll viele« nicht; «an soll auch nicht be leidigen. Den Zweikampf unter einen Formrnapparat bringen, ist ein Fehlgriff. Dadurch ist nicht allein der Mord anerkannt, sondern man macht ihn durch vorhergegangene Verhand lungen. durch ausgestellte Bedingungen zu einer Art Berech nung, welche zwar in ein gesellschaftliche« Gewand gekleidet ist, darum aber dock verwerflich und unsittlich bleibt. Der Zweikamps ist auch durchaus unzureicheud und unangemessen zur Herstellung der Ehre. Lazarus sagt: „Gilt es di« Ehre in den Auge« der Genoffen und Mitwiffrnde» zu rette«, so ist es ganz vergeblich; denn entweder ist die Beleidigung eine verdiente, dann sind alle Beweis« des Muthr« umsonst, die Ehre herzustellen: Der er litten« Tod wird di« Schmach nicht unverdient machen, der Tod de» Anderen aber zur Schmach noch den Mord fügen. Ist die Beleidigung unverdient, die Behauptung de« Gegners eine Verleumdung, dann wird sie, wo es sonst unerweisiich. durch Säbel und Pistole nicht widerlegt, da auch der Gegner kämpft» und wer auch falle »der siege, di« Wahr heit kommt dadurch nicht au den Tag. und di« Ehre bleibt nach dem Duell »wkffklhakt wie zuvor." Friedrich Wilhelm I. von Preußen verbot den Osficieren das Duell auf das Strengste aleich nach seiner Thronbesteigung im Jahre 1713, indem er sagte: „ein Duell ist die Verachtung de« göttlichen Gesetzes und setzt die von Christus theuer erkauft« Seele in augenscheinliche Gefahr". Friedrich Wilhelm III. sagte: „Das Leben des Officiers ist der Lertheidiguna des Thrones und de« Vaterlandes ge weiht, und wer dasselbe um einen kleinlichen Zwist einsetzt, beweist, daß er sich seiner erster«» Bestimmung nicht bewußt ist unv nicht die richtige Haltung zu behaupten weiß, welche auf Sittlichkeit und wahrem Ehrgefühl beruht." Die wahrhafte Humanität wird, so hoffen wir, immer vornehmer an die Gewissen der Gesellschaftsklassen klopfen, welche leider heute noch mit Zähigkeit an der Ueberlieserung de« Zweikampfes fest halten und sie veranlassen, den Standes- zwang zum Morde fallen ,u lassen. Wir denk«, daß es dazu Inner sündlosen Menschheit bedarf, sondern nur einer gesunden «nd vernünftigen, und wir haben die Zuversicht zur Vernunft, daß sie den Zweikampf, da- Ueberbleibsel einer rauhen Vergangenheit, au« der Welt schafft. Leipzig, L. August 1883. * Wir suchen bi« jetzt vergeblich nach einer officivsen Auf klärung darüber, was es mit dem von Rom au« besprochenen seltsamen Angebot eines Einvernehmen« auf Grund par tiellen Zugeständnisses der Auzeiaepflicht auf sich hat. Wenn wir es auch nach wie vor fikr völlig unmöglich halten, daß die preußische Regierung ein derartiges An gebot gemacht haben kann, so möchten wir doch wünschen, daß sie den römischen Anzapfungen gegenüber von vorn herein jeden Zweifel über ihre Auffassungen unv Entschlüsse beseitig«. Um ganz zu erkennen, was dieses Manöver der römische» Diplomaten bedeutet und in welche« Licht dasselbe die Regierung fetzt, braucht man sich nur die Sachlage zu veraegenwärtigeu. In der letzte» parlamentarische« Dl»« «nfsion» welch« über das neu« kirchenpolitische Gesetz stattfand — in der Herrenhanssttzaag vom 2. Juli — erklärt« der Eultuswinister von Goßler, „die Benemnmgspflicht Hab« für den Staat im Eonrs« verloren, sie erscheine heute nicht mehr so großer Opfer werth, als man die- in früheren Stadien voraussetzte." Und als auf da» Bedenkliche einer solchen Aeußerung aufmerksam gemacht wurde, erläuterte sie der Minister dahin: Die Anzeigepflicht „habe nicht den Werth, um fortwährend von anderer Seite Gegen- concessionen von der Staatsregierung zu verlangen." Da» konnte doch nichts Andere- bedeuten als: die preußische Regierung wird sich, «nd darüber möge man sich in Rom nicht täuschen, unter keinen Umständen dazu Herbeilasien, für die Anerkennung der Anzeigepflicht i» dem nunmehrigen be schränkten Umsange einen auch nur im Geringsten höhere» Preis zu zahlen, als er in den Zugeständnissen des neuen Gesetzes liegt, und sie wird, wenn die Anerkennung der An- reigepflicht ausbleibt, ohne sich auf weiteres Handeln einzu lassen, ihrerseits den Standpunct der Benennungspfiichl ans geben und zu einem Repressivsystem übergehen. Und nun stelle man sich vor, daß wenige Wochen nach;dieser Erklärung Herr von Schlvzer in Rom darum gebeten hätte, man möge doch nur ein Stückchen Anzeigepflicht zugesiehen, etwa für einzelne Diöcesen. über da« Uebrige könne ja dann weiter geredet werden. So nämlich müssen die Dinge verlaufen sein, wenn die Betrachtungen, welche jetzt von Rom au« ver breitet werden, einen Sinn haben sollen. ES liegt auf der Hand, daß man der preußischen Regierung «ine so klägliche Rolle, welche sie in Wahrheit niemals gespielt haben kann, nur auS dem Grunde zuertheilt, weil man ein Interesse daran hat, der Anzeigepflicht wieder einen höheren Cour- zu verschaffen, als ihr der CultuSminister zuerkannte. Mit ihr nämlich will man dem Staate, der ja soviel schon ganz umsonst hergegcben hat» die in der Kirchengesetzgebung gewahrten Hoheit-rechte und Sicherheiten bi- auf daS letzte Titclchen abkansen, und man hofft dabei ein um so besseres Geschäft zu machen. alS der wahre Werth der Anzeigepflicht bei diesem Handel nahezu gleich Null wird. Denn giebt der Staat erst alle Macht gegenüber dem Verhalten des Klerus und seiner Vorbildung auS der Hand, wie es die Curie als Voraussetzung für die Gewäbruna der Anzeige verlangt, dann kann er nur gleich auch aus die Anzeige verzichten. WaS aus die Persönlichen Garantien zu geben ist, baden ja die Er fahrungen mit den neu eingesetzten Bischöfen zur Genüge gezeigt. Wäre ein solcher Vorschlag, wie der anaedeutclc, oder ein dem ähnlicher in Nom gemacht worden, so würde damit die preußische Regierung den maßlosesten Ansprüchen, ru denen der UllramontanismuS sich nur versteigen kann, eine Unterlage gegeben haben. Wir glauben nicht, daß sie e- gethan hat, aber wir meinen doch, es liegt dringende Veran lassung vor, der geflissentlichen Verbreitung einer solchen Legende bei Zeiten entgegcnzulretcn. * Zur parlamcntarischenLage schreibt die „National liberale Correspondenz": .Angesichts der in verschiedene» deutschen Staaten bevorstehenden Landtagswahlen ist e« angemessen, auf ein sich immer abnormer heraus- bildendeS Lcrhältniß aufmerksam zu machen. In Folge der n«ch Errichtung LeS Reiches geschaffenen außerordentlichen Erleichterung der Uebersicdelung auS vem einen deutschen Staat« in den anderen erscheint unsere Bevölkerung heute bereits bedeutend durcheinander gewüiselt. In nicht wenigen der größeren Städte bilden die nichlstaatSanaehüriacn Deut schen eine höchst ansehnliche Minderheit. Aue dies« „Frem den" gelten als von den staatsbürgerlichen Rechten de* Landes, in welchem sie ihren dauernde» Wohnsitz haben, ausgeschlossen. E» ist eine jeden Augenblick zu machende Beobachtung, baß selbst politisch rührige Männer sich um rin« an ihrem Wohnort« vor sich gehende Landtags« Wahlbewegung wenig oder aar nicht kümmern, weil sie dort nicht Staatsbürger stob. Da nun die Staatsangehörigkeit in einem andern deutschen Staate niemals verloren, auch di« StaatSanAkhvrigkrit des Vaters von selbst aus den Sohn
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder
Erste Seite
10 Seiten zurück
Vorherige Seite