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Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 04.09.1883
- Erscheinungsdatum
- 1883-09-04
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id453042023-188309040
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id453042023-18830904
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-453042023-18830904
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungLeipziger Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1883
- Monat1883-09
- Tag1883-09-04
- Monat1883-09
- Jahr1883
- Titel
- Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 04.09.1883
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- Erscheint täglich früh 6'/, Uhr. Ne-Lltion und LrpeLMoa JohanneSgasje 33. Sprechlilindku der Ncdaciion'. Vormittag» 10—12 Uhr. Nachmittag» 5—6 Uhr. tzbr tU NUa,»dr etn,<I»niier Manoicript« macht sich tic tied»ci>vi> mchl rertuceüch. Auiiatzme »er für die nichftsolgrude Nummer bestiinuite« Inserat« an Wochentagen bis 3 Uhr Nachmittag«, an Soun- »»« Festtagen früh»,» '/,S Uhr. Zn den Filialen für Zns.-Ännahmc. Otto Klemin, NaiversitSt-straßk 21, Louis Lösche, Katharinenstrabe 18, p. nur bis '/,8 vhr ^ 247. Organ fiir Politik, Localgeschichte, Handels- nnd Geschäftsverkehr. Dienstag den 4. September 1883. Auflage L8L00 Aboililementspreis viertelj. 4'/, E. incl. Bnngerlohn k Mk., durch die Post bezogen 6 ML Jede einzelne Nummer SO Pf. Belegexemplar 10 Pf. Gebühren für Extrabeilagen ohne Postbesörderung 3S ML mit PostdesSrderung 48 ML Inserate Kgespaltene Petitzeile 20 Pf. BrSbere Schriften laut unserem Prei«- verzeichnib- Tabellarischer «. Ziffernsatz nach höher« Tarif. tieclamrn unter dem Redactionastrich die Epaltzeile 50 Pf. Inserate sind stet» an die Expedition »u fendeu. — Rabatt wird nicht gegeben. Zahlung pnivoumerauäo oder durch Post- Nachnahme. 77. Jahrgang. Amtlicher Theil. Vekaimtüimhung. Unter Hinweis aus die Vorschriften de» NeichSimpfgesetze» vom 8. April 1874 und nach Maßgabe der hierzu erlassenen königl. sächs. Ausführungsverordnung vom 20. März 1875 machen wir hierdurch Folgendes bekannt: 1) Die Stadt Leipzig bildet einen selbstständigen Imps bezirk. für welchen der Stadlwundarzt Herr vr. Wilhelm Conrad Blaß als Impsarzt und Herr vr. weck. Schellenberg als dessen Assistent verpflichtet worden sind. 2) DaS Inipslocal befindet sich in der Centrcrlhcille (Kaisersaal) Eingang: Eentralstratze, gegen über der Synagvge. 3) Daselbst finden die öffentlichen Impfungen von hier auf hältlichen Kindern in der Zeit vom 0. Mai bis einschließlich 2Z. Juli und vom 20. August bis einschließlich 20. September und zwar bis auf Weiteres an jedem Mittwoch Von '/,3 biö 5 Uhr Nachmittag-, unentgeltlich statt. Daselbst sind auch die Imvflingc je an dem daraus folgenden Mittwoch zur Revision vorz»stellen. 4) Im Laufe dieses Jahres sind der Impfung zu unter ziehen: I. diejenigen Kinder, u. welche im Jahre t882 geboren worden, d. welche in den Jahren l874 bis I88l geboren sind und im Jahre 1882 der Impspflicht nicht vollständig genügt haben (erfolglos geimpft oder wegen Krankheit nicht geimpft), H. diejenigen Zöglinge öffentlicher Lehranstalten und Privaischulen, a welche im Jahre 1871 geboren sind, d. welche in den Jahren 1865 bis 1870 geboren sind und im Jahre 1832 der Zmpsflickt noch nicht vollständig genügt Haien (erfolglos wieder- geimpst oder wegen Krankheit nicht wieder- geimpft). 5) Alle hiesigen Einwohner sind berechtig'«!, ihre. Wir zu 4 unter Ir«, und d. bemerkt, impfpflicht'gen Kinder dort unentgeltlich impfen ru lassen. Ebenso wird unbemittelten, hier wohnhaften Per sonen, deren Kinder vor dem Jahre 1874 geboren, aber noch nicht mit Ersclg geimpft sind, die l»,entgeltliche Impfung dieser Kinder in den vorerwähnten Impf terminen hiermit angeboten. 6) Für jedes Kind, welches zur Impfung gebracht wird, ist gleichzeitig ein Zettel zu übergeben, aus welchen, Name, Geburtsjahr »nd Geburtstag deS Kinde». sowie Name. Stand und Wobniing deS BaterS, Pflegevaters oder Vormundes, beziehentlich der Mutter oder Pflegemutter deutlich verzeichnet ist. 7) Die Eltern der im laufenden Jahre impflichtigen Kinder werden daher hierdurch unter ausdrücklicher Verwarnung vor den im tz. 11, Abs. 2 deS ImpsgesepeS angedrobten Strafen ausgcsorkcrt, mit ibren Kindern in den an- berauniteil Imps- bez. NevisionStermincn bchusS der Impfung und ihrer Controle zu erscheinen, oder die Befreiung von der Jmpfpflicht durch ärztliche Zeugnisse hier nachznweiscn. 8) Wegen Anberaumung der Impf- und RcvisionStermine zur Wiederimpfung bez. Eonlrole der oben unter lla und b gedachten «mpspflichtigen Zöglinge wird an die Schulvorsteher besondere Weisung ergehe». S) Diejenigen Eltern, Pflegccltern und Vormünder aber, welche ihre im Jahre 1883 inipfpslichtigeii Kinder und Pflegebefohlenen, wie ihnen freigestellt ist, durch Privat ärzte der Impfung unterziehen' lasten wollen, werden hierdurch ansgesordert, bis längstens zum 30. September 1883 die erforderlichen Impfunge» auSsühren lasten, sowie jedenfalls längstens am 7. Januar 1884 die vor- aeschricbeneii Bescheinigungen darüber, daß die Impfung bez. Wiederimpfung erfolgt oder ans einem gesetzlichen Grunde unterblieben ist. in der Jmpfexpedilio» im Stakthalste, Obstmark 3, vorzulcgen, widrigenfalls sie Geldstrafe bis zu 50 oder Haft bis zu 3 Tagen zu ge wärtigen haben würden. AuS Familien und Häusern, in denen ansteckende Krankheiten, wie: Masern, Keuchhusten, Tivhtberiti», Sckarlack, Rose u. s. w. bestehen, darf ein linpfpsticb- ligcS Kind in keinem Falle in daö Impflocal gebracht werde». Leipzig, den 18. April 1883. Der Rath der Stadt Leipzig. vr. Gecrgi. Uhlmann. Bekanntmachung. Nachdem wir beschlossen haben, den Straßen HI und IV de- südwestlichen Bebauungsplanes den Namen Beethvvenstraße, der Straße V daselbst den Namen Mozartstraße, der Straße v daselbst den Namen Ferdinand Rhade-Straffe, der Straße 6 daselbst den Namen Grassistraste, und der Straße v daselbst den Name» Wilhelm Seyffertb-Straße beizulegen, wird dieses bierinit mit dem Bemerken zur all gemeinen Kennlnitz gebracht, daß die Becthovenstraße von der Brücke am AuSgangc der Kleinen Burggcistc an der nördlicben Seite de» EoncerlkanseS vorbei b>» zur Kreuzung mit der äußersten Ringstraße führt, die Mozarlstraße von der Brücke am AuSgange der Albcrtstraßc längs der südlichen Seite deS Concerthausc» vorbei gebt, endlich, daß westlich der Simson- siraße und parallel mit dieser zunächst die Wilhelm Sevsserlh« Straße, sodann die Grassistraße und die Ferdinand Rbode- Etraße liegen. Leipzig, am SO. August 1883. Der Rath der Stadt Leipzig. vr. Georgi. Ciworiu». Bekanntmachung, die Polizeistunde betreffend. Wiederholt in neuerer Zeit zu Tage getretene Unznträalichkeiten haken das Unterzeichnete Polizeiamt veranlaßt, die von ihm in der Bekanntmachung vom 28. Februar 187V erlassenen, die Polizeistunde betreffenden Bestimmungen in einigen Puncten abzuändcrn bez. zu ergänzen. ES werden in Folge dessen nachstehende Anordnungen zur öffentlichen Kenntniß gebracht: 1) Dem Polizeiamt steht die Berechtigung zu, einzelnen Schankwirlhen da- Schließen ihrer Locale zu jeder Abcnd- oder Nachtzeit zu gebieten. . 2) Diejenigen Schankwirthe, denen eine derartige Beschränkung nicht auferlegt ist, dürfen ihre Locale b,S Nachts 2 Uhr offen halten. 3) Spätestens um 2 Uhr find, vorbchLltlich der »nd 5 zu erwähnenden AuSnahmesälle, die Schcmkwirthschasten zu schließe» und hat jeder Wirlh dafür zu sorgen, daß sich bis zu dieser Stunde alle Gäste auS seinem Locale entfernt babcn. 4) Die Schanklocale sind in der Zeit vom l. April bis 30. September von 2 Uhr Nacblö bis V,8 Uhr Morgens und in der Zeit vom l. October bis 3l. März von 2 Uhr Nachts bis ' ,0 Uhr Morgen- geschloffen zu halten. 5) DaS Polizeiamt behält sich daS .Recht vor, nach seinem Ermcffen ans besonderes Ansuchen einzelnen Sckankwirthc» ein längeres Offenhallcn ihrer Locale oder auch ein zeitigere» Wieterössncu derselben auS besonderen Anlässe», wie namentlich bei Abhaltung von Festlichkeiten zu gestatten, dafcrn nicht irgendwelche Bedenken entgegcnstche».^ insbesondere nicht etwa eine Belästigung der Umwohner zu befürchten ist. Eine derartige Erlanbniß kann während der Niesten aus eine oder mehrere Wochen ausgedehnt werden, wird im klebrigen aber in der Regel nur für eine Nacht ertheilt. Gesuche von Schaukwirlhen. ihnen für bestimmte Tage der Woche oder auch für längere Zeit ein für alle Mal ein längeres Offcnhalten der Locale zu gestatten, können nur auS besonders triftigen Gründen, wie im Falle eines wirklich vorhandenen Bedürfnisses und jedenfalls nur dann Berücksichtigung finden, wenn in dem betreffende» Locale keinerlei Ruhestörungen stattfiilden, dasselbe auch nicht etwa Spielern, liederlichen Dirnen oder sonst anrüchigen Personen zur Auflage dient, lieber die Dauer eines Vierteljahres hinaus wird eine solche Erlanbniß, welche übrigens auch jederzeit widerruflich ist, nickt ertheilt. Will ein Schankwirlh die Erlanbniß auf längere Zeit auswirkc», so hat er mit Ablauf des Vierteljahres das Gesuch zu erneuern und wird daS Polizeiamt dann von Neuem prüfe», ob die Wiedcrgenehmigung deS Gesuchs unbedenklich fällt. lieber die erfolgte Erlaubnißertheilung wird in jedem Falle eine besondere Bescheinigung seitens deS Polizeiamt- ausgestellt, für deren Ausfertigung eine Gebühr von 25 H zu entrichten ist. Schankwirthe, welche in Zeitungsannoncen oder anderen Bekanntiiiachungen auf die in ihren Localen etwa vorhandene Weibliche Bedienung besonders ansmerlsaii, machen oder dulde», daß die bei ihnen bedienenden Kellnerinnen sich in irgend einer unschicklichen Weise benehmen, erhalte» unter keinen Umstanden Erlaubnis; zu längerem Offelchalten ihrer Locale, haben sich im Gcgenlheil zu gewärtigen, daß ihnen ein früheres Schließen derselben auserlegt wird. 6) Die vorstehenden Bestimmungen leide» mit Ausnahme der BabnbosSrestaurationen aus Schankwirlhschastcn aller Art und zwar auch dann Anwendung, wenn in denselben geschloffene Gesellschaften verkehren, erstrecken sich jedoch nickt aus Gasthäuser, deren Berechtigung, z» jeder TageS- oder Nachtzeit Fremde aufzunehmcn und zu bewirthcn, durch gegen wärtige Bekanntmachung nickt beeinträchtigt werden soll. 7) Unberührt bleibt selbstverständlich die Berechtigung deö hiesigen StadtrathS, bei Gelegenheit von Festlichkeiten auf specicllcö Ansuchen eines Wirths Erlanbniß zu Musik und Tanz auch über die zweite Nachtstunde hinaus zu erthcile». 8) Zuwiderhandlungen gegen die obigen Bestimmungen unterliegen den in tz. 365 Abs. 2 deS ReichSstrasgesetzbuchS festgesetzten Strafen (Geldstrafe bis zu 60 ^ oder Hast bis zu 14 Tagen). Die gegenwärtige Bekanntmachung. durch welche sich die frühere, unter dem 28. Februar 1879 erlassene erledigt, tritt vom 15. September 1883 an in Gültigkeit und haben bi- zu diesem Tage auch diejenigen Schankwirthe, denen daS Offciihaltc» ihrer Locale über die zweite Nachtstunde hinau« bis jetzt a»Snähni-weise nachgcsehen worden, die fernere Enhcilung diesbezüglicher Erlanbniß besonders nachzusuckrr Leipzig, den 31. August 1883. DaL-Polizei-Amt -er Stadt Leipzig- Bretschneider. Bekanntmachung, die Wahl von Wahlmännern zur Handelskammer betreffend. Zu der diesjährige» ErgänzungSwahl für die Handels kammer sind zunächst die Wahlmänner durch Urwahl zu ernenne», für welch letztere wir Herr» Stadtrath Döhlingcr als Wahlvorsteher und Herrn Stadtrath Noch als stellvertretenden Wahlvorsteher zur Leitung berufen haken. ES werden daher alle in Leipzig, sowie im Bezirke der kvnigl. AmtShauptmaunzchaft zu Leipzig wohn haften Kausleute und Fabrikanten, welche a. mit über 1900 Einkommen nach §. 17 <l und §. 21 deS Eilikoinnienslcncrgesetzes vom 2. Juli 1878 im OrlSsicuerkataster eingcschätzt, d. 25 Jahre alt, c. nicht nach den bestehenden Gesetzen vom Stimnlrechte in der Gemeinde oder in Folge der Verübung eines Verbrechens von den staatsbürgerlichen Rechten aus geschlossen sind, sowie die Vertreter und beziehentlich Besitzer der im Bezirke gelegenen siScalischen und coininuiilichen Gewerbsanstalten, Eisenbahn-, SchisssahrtS-, Bergwerks- und StcinbruchSuntcr- »ehmungen, soweit sie den unter d und c angegebenen Be dingungen genügen, bezw. den unter n angegebenen CensuS erreiche», geladen, zur Ausübung ihre? Wahlrechts und bei Verlust deS letzteren für die jetzt vorzunehinende Wahl Montag, den 10. September 1882 in den Stunde» von 9—12 Uhr Vor- und 3—6 Uhr Nach mittag- in dem Wahllocal. dem Saale der alten Waage, Katharlnenstraße 20, II Stock, in Person sich einzufinden und einen mit 00 -kamen wählbarer Personen versehenen Stimmzettel abzugeben. Zur Legitimation hinsichttick seines Wahlrechts hat jeder Wählende die Quittung über Entrichtung deS letzten (diesjährigen zweiten) Einkommensteuer» terminS, bez. diesjährigen Beitrags zur Handels kammer vorzuweisen, auch, soweit nöthig. das Vor handensein der unter d und o aufgesührten Bedingungen darzuthun. Außerdem haben diejenigen Wäbler, wclcke ihr Wahlrecht als Vertreter eines Geschäft-, besten im Ortökataster ein getragene» Einkommen nach ß. 17 <i und §. 2l des Ein kommcnstiuergesetzeS nickt auSreicht, um sämmtliche Thcilhaber al- wahlberechtigt zu betrachten, auSüben wellen, sich durch ein Zeugniß der persönlich haftenden Thcilhaber deS von ihnen vertretenen Geschäfts zu legitimiren, ebenso Vertreter juristischer Personen, bez. siscalischcr und communlichcr Unter- «ehmungen durch ein Zeugniß der Vorstände und Dienst behörden. Wählbar sind alle Stimmberechtigten. Leipzig, den 25. August >883. Der Rath der Stadt Leipzig. Vr. Georgi. Lohse. Warenbörse zur Leipziger Nlichaelismeffe. Mit der bevorstehenden Mickaeli-meffe soll wiederum «ine Waarenbörse verbunden werden, und zwar wird dieselbe »e« 17., 18. u»d 1». September ». 2»., Nachmittag» von 4 bi« 3 Nbr in den Räumen der VSrseuhaiie, Brühl 17, welche zu diesem Be. flicke jedesmal von 3 Uhr an den geehrten Meßbesuchern gegen Ein» zeichnung ihre» Namen» unentgeltlich geöffnet sein wird, unter Theilnahmr von Mitgliedern der Unterzeichneten Handelskammer abgehalten werden. Die neuesten Zeitungen, Telegramme «. s w. liegen daselbst au». Auch wird Gelegenheit geboten lein, geschäftliche Emplchlungen durch Rnhesten von Karlen an eine Tafel zur Kenntniß der übrigen Be sucher zu bringen. Leipzig, den 3. September 1883. Tie Hanbel»kammer. vr. VachSmuth, vors. vr. Gensel, S. Bekanntmachung, di- Wahl der Wahlmänner zur Grwrrbekammer betreffend. Wegen der diesjährigen Ergänzung-Wahl fiir die Ge werbekammer hat daS Königliche Ministerium deö Inner» in Gemäßheit von §. 6 der Verordnung, die Handels- und Gewerbckainmcr» betreffend, vom 16. Juli 1868 beschlossen, die bei den letzten Wahlen im Jahre 1877 und 1880 zu Grunde gelegte Eintheilung der Wahlbezirke, sowie die Gc- sammtzahl der Wahlmänner bcizubehaltcn, auch in der eine Wahlahlheilung für sich bildenden Stadt Leiprig im Ganzen wieder 52 Wahlmänner wähle», dabei jedoch so Verfahren zu lassen, daß jeder einzelne Sliminberechtigte in Leipzig nur 13 Wahlmänner zu wählen hat. Nachdem wir mm Herrn Stadtrath Becker al- Wahlvorsteher und Herrn Schloffermeister Stadtverordneter Hehler hier, als stellvertretenden Wahlvorsteher zur Leitung der Wahl männerwahl berufe» haben, so werden alle in Leipzig wohnhaften, für die Gcwerbckammer Slimmberechtiglen, nämlich: a Kauflcute und Fabrikanten, die mit höchsten- 1900 .< aber mit über 600 Einkommen nach tz. 17 <1 und tz. 2l deS Einkommensteuergesetzes vom 2. Juli 1878 im Ortssteuerkataster eingeschätzt sind, d. alle nicht zu den Kaufleuten und Fabrikanten zählenden Gewerbtreibcnden. die im Ortssteuerkataster mit über 600 Einkommen nach tz. 17 <1 und tz. 2l deS Ein kommensteuergesetze- eingeschätzt sind, o. 25 Jahre alt und ä. nicht nach den bestehenden Gesetzen vom Stimmrechte in der Gemeinde ober in Folge der Verübung eines Verbrechen» von den staatsbürgerlichen Rechten aus geschlossen sind. geladen, zur Ausübung ihre» Wahlrecht» und bei Verlust de» letzteren für die gegenwärtig vorzuncbmende Wahl Mittwoch den 12., oder Donnerstag den 18. September 1883, dkachniittagS in den Stunden von S bis O Uhr in dem Wahllokale, dem Saale der alten Waage, Katharinenstraste 20, II. Stock, persönlich nck ein- zusinden und einen Stimmzettel, aus welche», 18 -kamen wählbarer Personen angegeben sind, abzugeben Zur Legitimation hinsichtlich seines Wahlrecht« hat jeder Wählende die Quittung über Entrichtung de» zuletzt vorhergeaangenen (also hier des die» jährige« zweiten) Eimkommensteuerterminö be ziehentlich diesjährigen Beitrags zur Gewerbe kammer vorzuweisen, auch, soweit »öthick, das Vor- hanbensein der unter e und ä aufgesührten Bedingungen darzuthun. Diejenigen Wählenden, welche als Vertreter eine» Ge schäft». dessen im Ort-katastcr eingetragenes Einkommen nach H. 17 «I und tz. 2t de» Einkommensteuergesetzes nicht auSreicht, um sämmtliche Thcilhaber al» wahlberechtigt zu betrachten, daS Wahlrecht auSüben wollen, haben sich durch ein Zeugniß der Geschäftsinhaber zu legitimiren. Wählbar ist jeder Sliminberechtigte. Leipzig, den 25. August 1883. Der Rath der Stadt Leipzig. vr. Georgi. Lohse. Virb-ahls - Bekanntmachung. Gestohlen wurden alldier erstatteter Anzeige zufolge: wrißleinencr vrttLberz«,, gez. X. k.. zwei ebenlolche Tischtücher, X. T. gez., ein weißleiuene« Herreu-kberbe»« und zwei dergleichen SraurnhemSen, gez. X. TV be». ?. v.. ou» einem «aschhaule im Grundstück Nr. 12 der Humboldtstraße. vom 22. bi« 24. vor. Ml».: 2) zwei Larbeerbiumchen, circa 1 Meter hoch, in thvaernen TSpsen und zwei Mtzrttzenftöcke, be». 1',, Meter hock, gleich- fall« in thönernen Tüpfen, au» einer Gartenabtheilung der IV. Ab- theilung de» IohanneSihal», in der Nacht vom 23. zum 24.vor. Mt».; 3) zwei wollene Pferdedecken von mattgelber Farbe, mit rolheu und blauen Streifen, aus einem Pserdestall, in Nr. 6 am Grimmai- schen Steinwcg, am 26. vor. Mts. Abends; 4) ei» Geldbetrag von 5 », in einem Thaler und zwei Mark- stückcn, au» einer Schlafstube in Nr. 38 der Ulrichsgaffe, in der Nacht vom 26. zum 27. vor. Mt».: 5) ein niedriger schwarzer Atlzhut mit blauer schwarzgetupfter Feder und blaugestreiftem Futter, ein ebensolcher mit blauem Futter, au» dem Tanzsaal im Pantheon bez. au» dem RestaurattouSlocal in Nr. 18 der PcterSstlaße, am 24. bez. 28. vor. Mt».; 6) fünf Stück metallne Knause, vernickelt, wie solche an Läufer- stangen angebracht sind, aus der Trcppeiiflur de» Hause» Nr. Aid der Eniilieiistraße, am 28. vor. MtS. Mittag»; 7) ein Frauenrock von braunwollcnem Riv», mit Falbel, ein ebensolcher von schwarz- und brauncarrirtem wollenen Stoff, einer desgleichen von bla »gedrucktem Zeuge und eine Schürze von schwarzem Camlott, mit Falbel, au» einer Schlafstube in Nr. 17 der Kaiser Wlldelinstraße, an demselben Tage Nachmittag»; 8) drei Tischtücher von weißem Damast, drei Handtücher» rin Paar weiße Franenhosen mit Spitze» besetzt und fünf weißleiaene Fraueuschiirzc» cbeuso besetzt, sämmtliche Stücke mit den per- schlungcnen Buchstaben b. 8. gez.. au» einer Wohnung in Nr. 17 der Burgstraße, «m Lause der letztvergangenen 8 Monate: 9) ein Portemonnaie vo» schwarzem Leder, mit Gtahlbügel und einem Inhalte von 18 in vier Thalern, einem Zweimark, und einem Markstücke, von einem BcrkaufSstaiidt au der Johanue«- kirche, am 29. vor. Ms. Vormittag»; 10) eine messingene Wüschplätte mit eiaem Stahl, au« einer Bodenkammer in Nr. 5 am ThoniaSkirchhose, im Lauf« d«r letzt- vergangenen 6 Wochen; 11) ein Paar rind-lederne Halbftiestlu mit Stlftabsätzru, von einer Arbeitsstelle aus dem Augustu-platze, am 30. vor. MtS. Abends. 12) ein Coupon brauner Ealieo (Buchbinderleinwand), ca. 10 Meter haltend, au» einem Handwagen, welcher »m tzofraum de» Grundstück« Nr. 10 der Lindenstraße gestanden hat, am 29. vor. MtS. Vormittag-; 13) ein roihlederne» Geldtäschchen mit gelbem Schloß, enthaltend ca. 81 .X, in einer Krone, zwei Thaleru, zwei Markstücken und div. kleiner Münze, ou» einer Schlasstube in Nr. 14 der Ritterstraß«, am 3l. vor. Mi». Vormittag»; 14) zwei roth> und schwarzgemusterteTischdecken, eine dergleichen grün- und schwarzgemustert, drei weiße gehäkelt» Decken und eine blaugedruckte Schürze, mittelst Einbruchs ou» einem Garteuhäu«ch«n in der IV. Abiheüuug de» Jvhanni-thal», vom 30. bi« 31. vor. Mt«.: 15) ein Kinderhut von blauem Stroh (Matrosrnhut) mit dunkelblauem Sammet gefüttert und aurgrputzt und mit riuer Agraffe von Perlmutter verziert, rin eben solcher von weißem Stroh, «tt weißem Bandc und bunten Blumen auSaeputzl» vo» einer Ba»k «« Maricnplatze. am 28. Vbr. Mt». Nachmnmg«; 16) ein Mann«rock von dunkelgrünem. bnntmeNrtrm Stoff mit einer Reihe Knöpfen, hellgestreifte« Aermel- und schwarze« Schooß- kutter, — in den Taschen befand sich rin buntgestreifte« leinene» Taschentuch und eine Tnrnerkarte auf den Namen ..lnaoolme" lautend —. au» einem Seschäftllocal in Nr. 44/45 am Brühl, am 1. dsS. Ml». Nachmittags; 17) ein blauseidener Herren-SonutUschir« mit gelbem Rohr- stab und gebogenem Griff, im Innern die Firma: ,^-ori, L»n»»ig;". a»s einem NestaurationSlocal in Nr. 6 der Kathariueuftraße, am 2. dss. Mts. Mittags; 18) ein dunkelbrauner Gpazierftock von Bambusrohr, mit gebogenem Griff von Elfenbein und silbernem Ring, in welchem der Name „X. Ortet, Leiprix" eiagravirt ist, au» einem Beschäft«- local in Nr. 1 am Theaterplatz: am nämlichen Tage Nachmittag«; 19) ein Regenschirm von schwarzem halbseidene« Stoff, mit gelbem Naturstock, gebogenem Griff und zwei Quasten, au« einem Gastlocale in Nr. 15 am König-Platze, am gleichen Tage Abend»; 20) ein Sommerüberzieher von dunkelbraunmelirtem Stoffe, mit einer Reihe Knöpfen, verdeckter Batterie, Seiteutaschen mit Patten und schwarzseidenem Futter, im Bahnhos-gebäude der Magde burger Bahn hier, am 23. vor. Mi». Bormittag». Etwaige Wahrnehmungen über de» Verblieb der gestohlenen Sachen oder den Thäter sind ungesäumt bei unserer Leimtnal- Abtheilung zur Anzeige zu bringen. Leipzig, am 3. September 1883. Da« Polizei-Amt der Stadt Leipzig Bretschneider. Hohlfeld. die Verlegung des Haupt - Telegrapheua«t» betreffend.! Da« Haupt-Telegraphenamt hierseldst wird Dienstag de» 4. d. Ri. früh 7 Uhr aus dem Grundstücke Kleine stzlrtscher- gasse 8 iPetter'S Hos) tu »a» Poftgebäude am Aaguftu»- platze verlegt. Tie Telegramm-Annahme im neuen Local befindet sich in, Erdgeschoss de« Gebäudeflügel« am Grimmaischeu Stein- wege. Ter Eintritt in dirselde erfolgt von der Strafte an« dnrch den »eben der dortigen Einfahrt tn da« Postgrund- ftäck belrgcnrn Eingang. Die Nacht - Telegramm - Annahme ist in demselben Se- bäudcslügrl 8 Treppen hoch belegen. Ter Zugang ,« der selben ist durch da» Portal an der Postftrafte «der den Posthof zu nehmen. Leipzig, den 1. September 1883. Ter Kaiserliche Lbrr-Postdireetor. In Vertretung: Ealame. Nichtamtlicher Theil. parlamentarische Rückblicke. Die außerordentliche Sommerscssion de» Reick»tagS ist vorüber. Es war in der That nickt nur dem Namen nack, sondern in vieler Hinsicht thatsäcblich eine außerordentliche Session. Wir haben im August noch keine ParlamenlSsitzung gehabt, auch »och keine viertägige Session, und diese bat i» der kurze» Zeit völlig die Resultate gehabt, welche die ReichS- regicrung gewünscht. Aber auch alle Parteien, mit Ausnahme der Fortschrittler und der Socialdemokraleii, können mit dem Verlauf und deni Erfolge der Session durchaus zufrieden sein. Zunächst gereicht cS un» zu Hoher Befriedigung, daß der Reichslag überhaupt einberufen worden ist. Die vorzeitige Inkraftsetzung des TarifS.mclche dnrch Herrn von Burkhard gegen- gezeichnet war, konnten wir als gesetzlich correct nicht anerkennen, und der gesammten liberalen Presse gebührt da» Verdienst, diese Auffassung so nachdrücklich und überzeugend vertreten zu baden, daß auch die Reichsregierung zur Erkenntniß ihre» Irrthum» gelangte. Aber möglichst schnell war sie sodann auch bemüht, den Fehler wieder gut zu machen und den Reichstag einzubcrusen. welchem die koppelte Ausgabe zu gesallen war. den abgeschlossenen Hanvel-vertrag gut zu heißen und Indemnität für die interimistische Veröffentlichung de» Tarif« zu gewähren. Beide» ist geschehen. E« war durch«,»»« in der Ordnung, daß von einer kommissarischen
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