Suche löschen...
Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 07.09.1883
- Erscheinungsdatum
- 1883-09-07
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id453042023-188309078
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id453042023-18830907
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-453042023-18830907
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungLeipziger Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1883
- Monat1883-09
- Tag1883-09-07
- Monat1883-09
- Jahr1883
- Titel
- Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 07.09.1883
- Autor
- Links
-
Downloads
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
Erscheint täglich MH 6'/, Uhr. Ae-artion und Lrpeditiou Johannesgasje 33. Sprechstunden der Rrdaetiou: Bormittags 10—12 Uhr. Nachmittag» 5—ü Uhr. L« «« «LS,»»« M»-uIcrcht« »»cht sich »>« Iled-cu»» »xd« »«rduuit» A«««h«e »er für »te «i-ftf«l,e»de Nummer »eftimmte« Inserate an Aacheutageu »>» 3 Utzr Nachmittags, an»»»».UU«-c,tta,ensrüdhl« '/»vllhr. 2« den Filialen für Ins.-^nnahme: vtto Klemm. Universitälsstraße 31. 1!»uiS Lösche, Katharinenstraße 18, v- nur »i» '/.S vhr Anzeiger. Organ für Politik, Localgeschichte, Handels- und Geschäftsverkehr. L5V. Freitag dm 7. September 1883. Auslage LS Lvo. Abonnementspreis viertelj. 4'/, äUr. lacl. Briugerlohu b Mk.. durch die Post bezogen 6 Mk. Jede einzelne Nummer 30 Pf. Belegexemplar 10 Pf. Gebühren lür Extrabeilagen ahne PostbesSrderung 3S Mk. mit Postbefürderung 48 Mk^ Inserate ögespaltme Petitzeile 20 Pf. Gröbere Schriften laut nuferem Preis- verzeichnib- Tabellarischer ». giffernsa» nach h-herm Tarif. Lulmvrn unter dem Kedartionsstrich die Spaltzeile SO Pf. Inserate find stet» an die Expeditt«» zu lenden. — Nabatt wird nicht gegeben. Zahlung prnanamerunäo «der durch Post- Nachnahme. 77. Jahrgang. Amtlicher Theil. Bekanntmachung. Zn Verfolgung einer an uns ergangenen Generaiverord» nung der Königlichen KrciShauptmannschast hier zur Ausführung drS Gesetzes, betreffend die Bezeichnung deS RaumgettalteS der Lchank. gefatze von» 20. Juli 1881, werden die hiesigen Gast- und Schankwirthe darauf auf- merksam gemacht, daß sie rechtzeitig die erforderlichen Vor bereitungen zu treffen haben, um sich in Gemäßheit deö an gezogenen, nachstehend »ud D ersichtlichen Gesetzes in ihren Gast- und Schankwirthschaften bi» zun» 1 Januar 1884 mit vorschriftsmäßigen Schankgefäßen für die Verabreichung von Wein, Obstwein, Most ober Bier, sowie mit gehörig gestempelten Flüssigkeitsmaßen zur Prüfung ihrer Schank gefäße zu versehen. Wir weisen hierbei daraus bin, daß den Aichämtern nur die Stempelung derjenigen FlüssigkeitSmaße obliegt, welche zur Prüfung der Schankgefäße bereit zu Hallen sind, dagegen zur Raumgchallöbezeickmung der Schank gefäße die Aickamter nicht befugt sind, vielmehr den Gast- und Sckankwirthen überlaffen bleibt, nach eigener freier Wahl diese Bezeichnung, für deren Nichtigkeit sic unter allen Um ständen zu hasten haben, sich zu verschaffe». Da mit Beginn deS ZahrcS 1884 sämmtliche in den Gast- und Schankwirthfckasten zur Verabreichung der im Gesetze bezeichnet«» Getränke dienende» Schankgefäße, welche die vorschriftsmäßige Jnhaltsbezeichnung nicht tragen, oder sonst den gesetzlichen Anforderungen nicht genügen, ausnahms los der Einziehung unterliegen werden, so wird endlich auch aus die empfindlichen Nachtheile verwiesen, deren säumige Gewerbtreibende sich zu gewärtigen haben Leipzig, am 5. September 1883. Der Nath der Madt Leipzig. vr. Georgi- Hennig. D Wir Wilhelm, von Gotte- Gnaden Deutscher Kaiser. König von Preußen rc. verordnen im Namen deS Reichs, nach erfolgter Zustimmung des Bundesrath» und d«S Reichs tags, was folgt: 8 r- Schankgefäße (Gläser, Krüge, Flaschen rc.). welche zur Verabreichung von Wein. Obstwein, Most oder Bier in Gast- und Schankwirtbschasten dienen, muffen mit einem bei der Ausstellung des Gefäßes auf einer horizontalen Ebene den Sollinbatt begrenzenden Strich (Füllstrick) und in der Nähe deS Stricks mit der Bezeichnung des SollinhallS nach Litcrmaaß versehen sein. Der Bezeichnung deS Sollinhalts bedarf- eS nicht, wenn derselbe ein Liter oder ein Halbe- Liter beträgt. Der Strich und die Bezeichnung müssen durch Schnitt, Schliff, Brand oder Aetzung äußerlich und in leicht erkenn barer Weise angebracht sein. Zugclaffen sind nur Schankgefäße, deren Sollinbalt einem Liter oder einer Maaßgröße entspricht, welche vom Liter auf wärts durch Stufen von V. Liter, vom Liter abwärts durch Stufen von Zebntbeilen deö Liter- gebildet wird. Außerdem sind zugelaffen Gesäße, deren Sollinhalt V« Liter beträgt. 8 2. Der Abstand deS FüllstrichS von dem oberen Rande der Schankgefäße muß ». bei Gesäßen mit verengtem Halse, auf dem letzteren angebracht, zwischen 2 und 6 Eentimetcr. d. bei anderen Gesäßen zwischen 1 und 3 Eentimetcr betragen. Der Maximalbetrag dieses Abstandes kann durch die zu ständige höhere Verwaltungsbehörde hinsichtlich solcher Sckank- gejüße, in welchen eine ihrer Natur nach stark schäumende Flüssigkeit verabreicht wird, über die vorstehend bezeichnet«:» Grenzen hinaus scstgcstellt werden. 8 3- Der durch den Füllstrich begrenzte Naumgehalt eine» Schankgefäßes darf ». bei Gefäßen mit verengtem Halse höchsten- V»«. d. bei anderen Gesäßen höchsten- >/,» geringer sein, als der Sollinhalt. 8- 4. Gast» und Schankwirthe baden gebvrig gestempelte Flüssigkeitömaaße von einem zur Prüfung ihrer Schankgefäße geeigneten Einzel- oder Gcsammtinhalt bereit zu Hallen. 8 5. Gast- und Schankwirthe, welche den vorstehenden Vor schriften zuwiverhandeln, werden mit Geldstrafe bis zu ein hundert Mark oder mit Hast bis zu vier Woche» bestraft Gleichzeitig ist aus Einziehung der vorschriftswidrig befundenen Schankgefäße zu erkennen, auch kann die Vernichtung der selben ausgesprochen werden. 8 6. Die vorstehenden Bestimmungen finden auf fesiverschloffene (versiegelte, verkapselte, fcstverkorkte u. s. w.) Flaschen und Krüge, sowie aus Schankgefäße von »/,, Liter oder weniger nicht Anwendung. 8 7- Diese- Gesetz tritt am 1. Januar 1884 in Kraft. Urkundlich unter Unserer Höcksteigenhändigen Unterschrift und beigedrucktem Kaiserlichen Insicgel. Gegeben Bad Gasiem, den 20. Juli >88l. (I-. L.) Wilhelm. v. Boetticher. Bekanntmachung, die Polizeistunde betreffend. Wiederholt in neuerer Zeit zu Tage getretene UnzutrügUchkeiten baten daS Unterzeichnete Polizeiamt veranlaßt, die von ihm in der Bekanntmachung vom 28. Februar 187» erlassenen, die Polizeistunde betreffenden Bestimmungen in einigen Punclen abzuändcrn bez. zu ergänzen. Es werden in Folge dessen nachstehende Anordnungen zur öffentlichen Kenntniß gebracht: 1) Dem Polizcianit sicht die Berechtigung zu, einzelnen Schankwirlhcn das Schließen ihrer Locale zu jeder Abend- oder Nachtzeit zu gebieten. 2) Diejenigen Schankwirthe, denen eine derartige Beschränkung nicht auferlcgt ist, dürfen ihre Locale bis Nachts 2 Uhr offen halten. 3) Spätestens um 2 Uhr sind, Vvrkehältlich der sud 5 zu erwähnenden AuSnabmefälle, die Schankwirthschaften zu schließen und hat jeder Wirth dafür zu sorgen, daß sich bi-zu dieser Stunde alle Gäste auS seinem Locale enlsernt haben. 4) Die Schanklocale sind in der Zeit vom 1. April bis 30. Seplcmbcr von 2 Uhr Nackt- bis V,8 Uhr Morgen- und in der Zeit vom l. Oktober bis 31. März von 2 Uhr Nachts bis Uhr Morgen- geschloffen zu hatten. 5) Das Polizeiamt behält sich das Neckt vor. »ach seinem Ermessen aus besondere- Ansuchen einzelnen Sckankwirthen ein längere-Offenhallen ihrer Locale oder auch ein zeitigere» Wiederöffnen derselben auS besonderen Anlassen, wie namenllich bei Abhaltung von Festlichkeiten zu gestalten, dafern nicht irgendwelche Bedenken cntgegensteben. insbesondere nicht etwa eine Belästigung der Umwohner zu befürchten ist. Eine derartige Erlaubniß kann während der Messen aus eine oder mehrere Wochen ausgedehnt werden, wird im Ucbrigcn aber in der Regel nur für eine Nackt ertheilt. Gesuche von Sckankwirlhen, ibnen für bestimmte Tage der Woche oder auch für längere Zeit ein für alle Mal ein längeres Osfenhalten der Locale zu gestatten, können nur auS besonders triftigen Gründen, wie im Falle eines wirklich vorbandencn BedürsnisicS und jedenfalls nur dann Berücksichtigung finden, wenn in dem betreffenden Locale keinerlei Ruhestörungen staltsinden, dasselbe auch nickt etwa Spielern, liederlichen Dirnen oder sonst anrüchigen Personen zur Auslage dient. lieber die Dauer eines Vierteljahre- binauS wird eine solche Erlaubniß, welche übrigen» auch jederzeit widerruflich ist. nickt ertheilt. Will ein Schaukmirth die Erlaubniß aus längere Zeit auSmirken, so bat er mit Ablauf deS Vierteljahres daS Gesuch zu erneuern und wird da- Polizeiamt dann von Neuem prüfen, ob die Wiedergenehmigiing de- Gesuchs unbedenklich fällt. lieber die erfolgte Erlaubnißerthcilung wird in jedem Falle eine besondere Bescheinigung feiten- de- Polizeiamt» ausgestellt, sür deren Ausfertigung eine Gebühr von 25 H zu entrichten ist. Schankwirtbe, welche in Zeitungsannoncen oder anderen Bekanntmachungen auf die in ihren Localen etwa vorhandene weibliche Bedienung besonders änsinerlsam machen »der dnlben, daß die bei ihnen bedienenden Kellnerinnen sich in irgend einer unschicklichen Weise benehmen, erhallen unter keinen Umstanden Erlaubniß zu längerem Osfenhalten ihrer Locale, haben sich im Gegenlheil zu gewärtigen, daß ihnen ein früheres Schließen derselben auserlegt wird. 6) Die vorstehenden Bestimmungen leiden mit Ausnahme der BabnbvsSrestauratlonen auf Schankwirthschaften aller Art und zwar auch dann Anwendung, wenn in denselben geschloffene Gesellschaften verkehren, erstrecken sich jedoch nickt aus Gasthäuser, deren Berechtigung, zu jeder Tages- oder Nachtzeit Fremde aufzunehmen und zu bewirlhen. durch gegen wärtige Bekanntmachung nicht beeinträchtigt werden soll. 7) llnberichit bleibt selbstverständlich die Berechtigung deS hiesigen StadtratbS. bei Gelegenheit von Festlichkeiten auf specicllcS Ansuchen eines WirthS Erlaubniß zu Musik und Tanz auch über die zweite Nachtstunde hinaus zu ertheilen. 8) Zuwiderhandlungen gegen die obigen Bestimmungen unterliegen den in tz. 365 Abs. 2 de- Reich-strasgesetzbuchS festgesetzten Strafen (Geldstrafe bis zu 60 oder Haft bis zu 14 Tagen). Die gegenwärtige Bekanntmachung, durch welche sich die frühere, unter dem 28. Februar 1879 erlassene erledigt, tritt vom 15. Scplember 1883 an in Gültigkeit und haben bi» zu diesem Tage auch diejenigen Schankwirthe, denen da» Offenhallen ihrer Locale über die zweite Nachtstunde hinaus b»S jetzt ausnahmsweise nachgesehen worden, die fernere Erlheilung diesbezüglicher Erlaubniß besonder- nachzusuchen. Leipzig, den 31. August 1883. DaS Poltjei-Amt der Etadt Leipzig- Bretschneider. Bekanntmachung. Wegen der Vornahme von Arbeiten an der Telegraphen leitung wird die Sroffe und Kleine Flei sehergaffe, letztere auf die Strecke voa der Groden Fleischergaffe dtS zn« Barfufiberg vus 2 Tage von Freitag den 7. diese- Monat- ad für den Fährverkehr gesperrt. Leipzig, am 6. September >883. Der Rath der Stadt Leipzig. l)r. Georgi. Hennig. Nichtamtlicher Theil. vie Lobicski-Feier. Johann Sobicski ist der Nalicnalbelv der Polen und wer wollte eS ihnen verübeln, daß sie da- Andenken an den tapferen Feldherr» hockhalten. Dennoch ist die Svbieöki-Fcier in der preußischen Provinz Posen verboten worden und zwar mit vollem Recht. Tie Feier, welche die preußischen Staatsangehörigen polnischer Nalivnalilät sür den 12. Sep tember beabsichtigte», war »ickl so sehr als Erneuerung deS Andenkens an die Heldenlhatcn des Pvlcnkönigo Johann SobieSki gemeint, sondern sie sollte als Geianimlkundgebnng der polnischen Nation, als Sammelrus diene», ui» das polnische Nalivnalgesühl zu beleben und eS sür künftige Thalc» anzuseucrn. Diese Feier wurde von den Agitatoren dazu auScrseuen. die schon oft getäuschten Hoffnungen aus die Wiederherstellung Polens wieder wach zu rufen, Auf regung zu verursachen. Wünsche zu erregen, deren Ncckt- crsüllung nur Uiiziisricdcnbeil und Enttäuschung zur Folge haben konnte. Das Schicksal Polens, welches die Nation selbst verschuldet bat, ist besiegelt und die Wiederholung de- Versuchs, die getrennten Theile Polens wieder zu einem selbstständigen Ganzen zu vereinigen, würde nur strenge Slrase sür die Urheber nach sich ziehen, ohne daß auch nur die geringste Aussicht auf Erreichung deS angestrebten Zweckes als moralische» Gegengewicht geltend gemacht werben könnte. Leider finden diese verfehlten Bemühungen in der katholischen Geistlichkeit polnischer Nationalität nur allzu bereite Unterstützung und noch in neuester Zeit haben die Polen in der Provinz Posen unter Führung der Geistlichkeit Alle» ausgebvtcn, um die deutsche Sprache au» den Schulen zu verdrängen und die polnische zu der allein herrschenden in der Provinz zu machen. Nach solchen Erfahrungen ist eS klar, daß die Negierung nicht eine Feier gestatten kann, welche als AuSgangspnnct sür neue Ruhestörungen und gleichsam als Ausruf zur Empörung miß braucht werben würde. Die Thal, wegen deren Johann SobieSki am 12. Sep tember in Oesterreich gestiert wird, ist übrigens nicht eine solche, welche die polnische Nation sür sich allein in Anspruch nehmen kann; der Kamps gegen Kara Musiapha vor den Thoren Wiens hat daS gesammle Abendland von der Tiirkenberrsckaft besreit, und in erster Linie Deutschland. Daß SvbieSki durch seinen kühnen Neiterangriff gegen die Türken am 12. September 1683 den Sieg entschieden hat, ist eine unbestrittene Tbatsache, welche dem Polenlönig stet» zum Ruhme gereichen wirb, aber da- Verdienst, die Macht der Türke» gebrochen zu haben, gebührt ihm nicht allein, auch Karl V. von Lothringen, Kursurst Max Emanuel von Bayern und Kurfürst Johann Georg IH. von Sachsen haben an dem Siege de- 12. Seplemoer ihren rühmlichen Antheil, nicht zu vergessen deS kühnen und ausdauernden Vertheidiger» von Wien, Grasen Rüdiger von Slarhemberg. Zn Wien giebt eS am 12. September keine SobicSk»Feier, da- Fest gilt dem großen historischen Ereigniß der Beireiung Wien» von der Türkenhcrrsckaft, von der Unlerdrückung der Eullur de» Abendlandes durch die Barbarei des ZSlam». Alle die Verbündelen, welche am 12. September 1683 siegreich in Wien einzogen, hatten dem Kaiser Leopold I.. als dem Herrscher de« heiligen römischen Reichs deutscher Nation, HeereSsolge geleistet, sie halten vor Wien zugleich ihre eigenen Erblande gegen den Eindruck der Türken beschützt; maS sie als Ver bündete deö Kaiser» errungen, war zugleich zur Wohllhat der von ihnen vertretenen Völker und Volksstämme geworden. Die Polen haben also kaum ein größere- Anrecht, den Erfolg deS SiegeStag» sür sich in Anspruch zu nehmen alS die Oesterreicher, die Bayern. Sachsen, Franken und Schwaben und dennoch rüsten sich die Polen zu einer besonderen Feier de» Tage» auch in Oesterreich. In Krakau wollen die österreichischen Staatsangehörigen polnischer Nationalität eine SobieSki-Feier veranstalten, oei welcher die Festthcilnehmer in polnischer Nationaltracht erscheinen werden. Der galiziscke Adel hat dazu große Summen beigcslciiert und, wie eS scheint, haben die Stamm verwandten im Großbcrzoglhum Posen eS auch nicht an sich fehlen lasten, um daö Fest so glänzend als nur immer mög lich zu gestalte». Auch ans dieser preußischen Provinz werden in Krakau zahlreiche Gäste erwartet, welche die National tracht erst auf der Station Oswieczim anlegen wollen. Für die Bewohner Galiziens läßt sich selbst eine besondere Sobieüki-Feier noch verstehen und rechtfertigen, denn die Polen, welche sie begehen, sind zugleich Oestcrreicker und da» Fest ist seinem ganzen Wesen »ach ein österreichisches, gilt eS dock der Befreiung der Hauptstadt Oesterreichs von dem Einbruch der Barbaren. Aber die Nichtösterreicher, welche an dieser Feier Antheil nehmen, kommen mit ganz anderen Empsin düngen »ach Krakau; was sie mit den Galiziern an diesem Tage vereint, ist einzig und allein daS polnische Nationalbewußl sein, sür sie ist Johann SvbieSki nicht der Verbündete Kaiser Leopold'-, nicht der tapfere Befreier Wien-, sondern nur der polnische Nationalhelv, welcher die polnischen Waffen durch einen Tilrkensicg verbcrrlichl bat. Wenn die preußischen Festthcil nehmer auS Krakau zurückkehren, dann kommen sie mit der Trauer im Herzen wieder, daß eö heute kein Königreich Polen mehr giebt, daß kein Nachkomme des tapferen Polenkönig» mehr die polnische Nation vertritt, währenv die Polen Galizien» sich niit den übrigen Oeslerreicbern in dem freudigen Gesühl begegnen, daß ihre beiderseitigen Vorfahren Schulter an Schulter mit einander gekämpft habe», um die Türken vom heimischen Heerde abzuwchren. Aber trotzdem hat die SobieSki-Feier auch für die Polen Galiziens ihre nickt unbedenkliche Seite. DaS Band, welche- Galizien mit Oesterreich verbindet, ist in neuester Zeit sehr gelockert worden und nicht nur durch vie Sonderstellung, welche Galizien innerhalb de- österreichischen StaatSwesenS eingeräumt ist, sondern vorzugsweise durch die slavische Politik, welche unter der gegenwärtigen Regierung be folgt wird. Die Polen Galizien» haben sich von Jahr zu Jahr mehr dem Gedanken entwöhnt, daß sie zuerst Oesicrreicher und dann erst Polen sind, und daS hat darin seinen Grund, daß die österreichische Regierung von ieher ibren Wünschen zu große Nachgiebigkeit bewiesen oat. ES wäre vielleicht zweckmäßiger gewesen, dieser Neigung des polnischen Element- zur Absonderung vom Ganzen auch bei dem vorliegenden Anlaß entgegenzutrelen. Wie kommen die Oesterreicher in Krakau »aru, eine Sobieski-Feier zu ver anstalten, während man im übrigen Oesterreich die Befreiung Wiens von der Türkenherrsckast festlich begeht und vor Allem den Grasen Rüdiger von Starhemberg als Befreier verherr licht? Mögen die polnischen Oesterreicher doch ihren Johann SobieSki al» Hauplhelden feiern, da» könnte ihnen unbenommen bleiben, aber der 12. September ist kein SobieSki-Fest. son dern rin Fest, welche« zum Andenken an die Heldenthaten einer ganze» Reihe von Feldherren gefeiert wird, e» ist da» wiederum ein Zeichen, daß den Galiziern der Sinn für die Zusammengehörigkeit mit Oesterreich nicht in dem Maße beiwohnt, wie eS sein müßte, wenn e» ordnungsgemäß zu ginge. Der Name thut in diesem Falle viel und daß e» gerade auf den Namen SobieSki ankommt, zeigt der Zuzug, welchen die Krakauer Veranstalter de» Feste- au» dem benach barten Posen erhalten. Die SobieSki-Feier hat einen viel zu nationalpolnischen Charakter, als daß sie in einer preußischen oder österreichischen Sladt geduldet werden könnte, d«S hätte sich auch die österreichische Regierung sagen müssen Leipzig, 7. September 1883. * Zur Lage wird un» au« Berlin vom Mittwoch geschrieben: „Die Pause in der inneren Politik bietet zahl reichen Prcßorganen Anlaß, in auswärtigen Fragen ans eigene Faust hohe Politik zu machen und der allerregsten Phantasie die Zügel schießen zu lassen. Wenn wir zunächst von dem Erzeugniß der Einbildungskraft de» „TempS" Notiz nehmen, so geschieht eS vor Allem, um unsere Verwunderung darüber auSzusprechen. daß solche Leistungen möglich sind, nachdem doch die heißen Tage vorüber. Der „TempS" knüpft an die Reise de» Kaiser» von Rußland zu feinem Schwieger vater, dem König von Dänemark, an und sieht darin ein große» politische» Ereigniß. Der Aufenthalt des Zaren in Kopenhagen habe den bestimmten Zweck, ein Bündniß zwischen Dänemark und Rußland zu Stande zu bringen, dem Schweben und Norwegen sowie die Türkei beitreten würden, um ein Gegengewicht gegen da» deutsch - österreichisch - italienische Bündniß zu bilden, zu dem Rumänien und Serbien zuge- trcten seien. ES wird dann angebeutet, daß, da der letzten Allianz sich auch Spanien anschließe, nach dieser Tbeilung Europa» in zwei Lager für Frankreich nicht- weiter übrig bleibe, al» siw mit Rußland, Dänemark und der Türkei zu verbinden. Zn hiesigen unterrichteten Kreisen spricht man dem Kopcnhagener Aufenthalt deö russischen Kaisers jede politische Bedeutung ab. Der Zar hat, wie man weiß, da- dringende Bedürsniß nach Ruhe und will auf kurze Zcil wenigstens im Schooße seiner Familie alle politischen Sorgen vergessen. Dies und nichts weiter hat ihn, zumal in Verbindung mit dem innigen Wunsch der Kaiserin, nach Kopenhagen geführt. — Zm Nebrigen ist man in den leitenden Kreisen in Wien wie in Petersburg, in Paris und in Rom völlig davcn überzeugt, daß der große Staatsmann, welcher an der Spitze der Ge schäfte in Berlin steht, keinen dringenderen Wunsch hegt, als den Frieden sür Deutschland und für ganz Europa zu erhalten, und daß alle seine Arbeiten und Bestrebungen cn erster Linie darauf hin gerichtet sind. DaS deutsch- österreichische Bündniß hat zunächst nur diesen Zweck; sollte allerdings die Ruhe in böswilliger Weise, sei eS von Osten oder von Westen, gestört werden, so würde es sich bald zeigen, daß nicht nur der Wille, sondern auch die Mittel und die Kraft vorhanden sind, dem Ernst der Lage in» Auge zu scheu und vie Spitz« zu bieteu. Ze mehr Staaten sich dies«, sriedlirbenden Bestrebungen anschließen, desto besser sür sie und sür die völkerrechtlichen Beziehungen Europa- überbaust. KeineSsall» aber liegt in der Pflege engerer freundschaftlicher Beziehungen zwischen den Nachbar- rerchen Deutschland und Oesterreich-Ungarn eine Bedrohung der übrigen Nativ»«. Wenn außerdem andere Fürste» und Staatsmänner zn« Heile ihrer Völker sich bet de» Nestor de« europäischen LreopagS, bei Kaiser Wilhelm, und bei dem größten StaatSmauae de» Zahrhundert» in schwierige» Fragen der inneren uad äußere» Politik Rath erbitten, so ist da» einerseits nur natürlich, andererseits aber liegt in diesem Vertrauen ebenfalls eine kräftige Bürgschaft für die Aus rechterhaltung de» Frieden-. Wir brauchen darum dem Besuche de» König» Carol von Rumänien in Wien und Berlin keine-weg» jede politische Bedeutung abzusprechen, wie «S von mehreren Blättern in Bukarest geschieht. Diese Organe dürften dazu wobl durch eine gewisse, aber augenblicklich nicht begründete Besorgniß vor Rußland bewogen werden. Für Kundige leidet eS keinen Zweifel, daß eme Annäherung Rumänien« an Oesterreich und Deutschland gesucht und erreicht worden ist, wenn auch keine« dieser Reiche sich formell irgendwie engagirt hat. Die Reise de» rumänischen Ministerpräsidenten Braliano nach Gastei» hat ebenfalls ihren Grund nur darin, die gewonnene Anknüpfung nacb Möglichkeit zu befestigen. Irrthümlich ist aber die Auffassung, welcher verschiedent lich Rauuigrgeben wird, daß die Magregeln, welche von dem Wiener Ministerrath gegen Kroatien beschlossen worden sind, aus den Rath de- deutsche» Reichskanzler» zurückzuführen sind, völlig unbegründet die Ansicht, daß Gras Kalnoky Rücksichten der äußeren Politik zur schleunigsten Unterdrückung der kroatischen Unordnungen geltend gemacht, welche ihm bei der Zusammenkunft in Salzburg Fürst Bismarck an» Herz gelegt habe. Allerdings werden die antisemitischen Vorgänge in Ungarn und die kroatischen Unruhen hier auch ins Äuge gefaßt, aber als durchaus interne Angelegenheiten der österreichisch-ungarischen Monarchie angesehen, welche nur in soweit zu berücksichtigen sind. alS e» für un» nicht ohne Zntereffe ist, daß unsere Verbündeten in der Stunde der Gefahr innerlich genügend gefestigt sind, um eine Garantie gewähren zu können. Der Besuch de» Kaiser» von Oesterreich beim Grafen von Pari» ist in hiesigen politischen Kreisen von vornherein nur als ein Act der Cvurtoisie ausgcsaßt worden. Aber gegenüber den Deutungen, welche orleanistiscbe Preß- organe diesem lediglich persönlicher Theilnahme und verwandi- schastlichen Rücksichten entsprungenen Vorgänge zn geben sür gut gesunden, empfindet man eine große Befriedigung über den vom ossiciöscn Wiener „Fremdenblalt" gebrachten Artikel. Der Dümpser war durchaus zeitgemäß." * Zn der unter dem Vorsitze deö Staat-minister» von Bötticher am 4. September abgchaltcncn Plenar sitzung de» BundeörathS legte der Vorsitzende die Beschlüsse de» Reichstag- vor, betreffend die am 6. Mai !882 Unterzeichnete internationale Convention zur polizeilichen Regelung der Fischerei in der Nordsee außerhalb der Küssen- aewäffer und den Entwurf eine» Gesetzes zur Aus führung dieser Convention; den am 12. Zuli d. I. Unter zeichneten Handel»- und SchiffsahrtS-Berlrag mit Spanien. Dein von dem Reichstage angenommenen Entwürfe eine» c^.ietze». betreffend die Ertheilung der Zndemnität sür die durch die Bekanntmachung vom ».August >883 angeordneten Zollermäßigungen, sowie die Verallgemeinerung der Zoll ermäßigungen in den Tarifen X zu dem deutscb-italieniichcn unv dem deutsch-spanischen Handel»- und ScdifffahrtSver- trage, ertheille die Versammlung ihre Zustimmung. Den zuständigen Ausschüssen wurden zur Vorberatbung über wiesen: die Resolution de- Reichstag» wegen Ermäßigung de» Zolle» aus Eacao in Bohnen; der Beschluß de» Reichs tag- zu den Petitionen wegen Ermäßigung de» Zolle» aus Rosinen und Korinthen; die Rechnung der Caffe de» Rech nungshof- sür 1881/82 behus» deren Dechargirung. Nachdem aus Anregung de» Herrn Reichskanzler« eine Abänderung der Artikel „Weinbeeren" und ..Weinmaische" de» amtlichen Waarenverzeicbnisse» beschlossen worden war. saßt« die Ver sammlung Beschluß über die geschäftliche Behandlung zahl reicher Eingaben von Privaten. * Die „Provinzial.Corresp" bringt den folgenden Epilog zurFeier deSSedantage«: „Der 2. September
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder
Erste Seite
10 Seiten zurück
Vorherige Seite