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Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 07.12.1882
- Erscheinungsdatum
- 1882-12-07
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id453042023-188212071
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id453042023-18821207
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-453042023-18821207
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Bemerkung
- Images teilweise schlecht lesbar
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungLeipziger Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1882
- Monat1882-12
- Tag1882-12-07
- Monat1882-12
- Jahr1882
- Titel
- Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 07.12.1882
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Ion St.-?r. >»»»».> >rIor.-Let so n ÜU, drü lü-^Ü » 6 a >7>, dr ü w 6 IM.« imlu M,7» <^xL Ivl. S» « -. Nk »4 «.»; 1ü». >r»i 1L ri» Sb. »vd-r»dr. >«.» S»dr. »i.°0 b,, «« «. Mb0 , bS. 11L0 l«ro ii7L0 >«ok.-v^«. Ulc. -. ^ Ib4. tw.) IW» p«l> ULN i»rr)U4k i.vl) —. Klee) —. ft>iU»tU0 r«i!U». »r> 41. UoD —. »dr.170« U«I„S0. >uu» -» >>ä» UH, »dr. lSU bL ix, SLL Ä.L «ick» A, >«ri> —. irdea KM ei»i —. -Vsr.Sbro > 7, SLeki. znerreal« le 73'^ üaliner ILG/^ er 91'i,. k 178',.. vwcullw »t. , 94.80. wdLnie» Oalirier > 119.-. l)eui«b« ilde.ttuä- 73 SS«/., oo 1873 Io —.—. looo 14ö 177.-. r >11««» IK.7Ü » >2.60». l-Xumut 3il loco 1.60 ». r 118L, (Lnk« illey.— ! IwpoN Um«t» L^U«v 4-4.«: »tt Vol le» hm p«ai>»" vo» Sn", i, d-wpin r Statt russ'«", alles« ,d de» ! ..V» lata«. arLi«. dampfte „Saldi- Solle» M«» «dar," L^sft Grfchet«t täglich früh S'/, Uhr. Le»«cti«n a>ll Lrpritti» Joh-muSgall» SS. Sprechksub,, der Lrdirti«»: v-nnttrog« IO—1» Uhr. Nachmittag« S—6 Uhr. «»nah»« »« für »t. nächUfalgend» «»««« »rftimmirn Znleralr « Aach«n,a„n hi« - Uhr Nochmttt,,«. a« r«»».nu» K«tt,a,rn lrnh hi«Uhr. Zn den /Malen Nir Zns.-Annah«: vtt« Ule««. UntverlitSttikahr »1. L««ts Lösche. Kaiharinruürahr 18,«. »ur ht» Uhr. eimMr.Tllgcblalt Anzeiger. Organ für Politik, LocalgesWtr, Handels - unHeschäftsverkehr. Auflage L7,SSO. Adonnemrnisvrris viertrlj. 4'/, Ml^ incl. Bringerloba S Mk.. dura, dir Post bezöge» 6 Mk. Jede einzclue Nummer 2S Pf. Belegexemplar 10 Pf. Gebühren lür Lxrrabeilah«» «üne Postbeiöroerung 39 Mk. «it Postbeiörderung 48 Mk. Inserate öqespattene Petitzrile 20 Pf. Vröbere Schritte» laut uuirrrm Prrit- orrzrichnl». Tabellarischer La- naa höherem Daris. Kttlamrn unter den ReLactionokrich die Svaltzeüe SO Pf. Jmeraie sind ners an dir EepehlNaN t» senden. — Radar« wird uicht gegeben. Zahlung pr»enuui«r»nuo oder durch Post- Nachnahme. ^-3«. Doaoerstag dm 7. Dccember 1882. 76. Jahrgang. Amtlicher Theil. Vklimiitmuhinr, dte Ra»eld»»g Mtlttesirpflichttprr 1» die Iircr«tiru»a«staw,»rolle» »etr. Nach der deutsch«» Wehrorvnung vom 28. September 1878 sind für jeden Ort Verzeichnisse aller Militairpfkichtigen Necrutirunbsstammrollen) zu führen und e« liegt für die Stadt Leipzig di« Führung dieser Stammrollen der Unter zeichneten Behörde ob. Ueber die Meldefrist zu dieser Stammrolle enthält tz. 2S der gedachten Wehrorvnung folgende Bestimmungen: 1) Nach Beginn der Militairpflicht (d. h. nach dem l. Ja nuar dr« Kalenderjahres, in welchem der Wehrpflichtige da» 30. Lebensjahr vollendet) haben die Wehrpflichtigen die Pflicht, 'ich rur Ausnahme in die RecrutiruagS-Skammrollen an zumelden. Diese Meldung muß in der Zeit vom IS. Januar bis zum l. Februar erfolgen. 2) Die Anmeldung erfolgt bei der OrtSbehvrd« desjenigen Orte«, an welchem der Mrlitairpfiichtige ferne» dauernde» Aufenthalt hat. Hat er keinen dauernden Aufenthalt, so meldet er sich bei «er OrtSbehörde seines Wohnsitze», d. h desjenigen Orte«, an welchem sein, oder sofern er noch nicht selbstständig ist. 'einer Eltern oder Vormünder ordentlicher Gerichtsstand sich befindet. S) Wer innerhalb de» Reichsgebiet« weder enien dauernden Allsenthalt, noch einen Wohnsitz hat, meldet sich in seinem HrburtSort zur Stammrolle, und wenn der Gedurt-ort im Ausland« liegt, in demjenigen Orte, in welchem die Eltern cter Familienhäupter ihren letzten Wohnsitz batten. 4) Bei der Anmeldung zur Stammrolle ist da« Geburt«- zmgniß*) vorzulegen» sofern die Anmeldung nicht am Ge burtsort selbst erfolgt. 5) Sind Militanpflichtige von dem Orte, an welchem sie sich nach Nr. 2 zur Stammrolle anzumelven haben, zeitig abwesend (aus der Reise begriffene HandlunaSdiener. auf der See befindliche Seeleute rc.). so habe» ihr« Eltern, Vor münder, Lehr-, Brod- oder Fabrikherr«« di» Lerpslicht»ng, sie zur Stammrolle anzumelden. Bei Wiederholung der Anmeldung z«r Stammrolle ist der im erste» Militairpflichtjahre erhalte»« LoosungSschein vor» Zulagen. Außerdem sind etwa «»getretene Veränderungen (in Be treff des Wohnsitze-, deS Gewerbe«, de« Stande« rc.) dabet anzuzeiaen. 7) Von der Wiederholung der Anmeldung «r Stamm rolle sind nur diejenigen Militairpflichtigen befreit, welche sür einen bestimmten Zeitraum von den Ersatzbehördea aus drücklich hiervon entbunden oder über da« lausend« 2ahr hinaus znrückgestellt werden. 8) Militairpflicktige, welch« nach Anmeldung zur Stamm rolle im Laufe eine- ihrer Militairpflichtjahre ihren dauern den Aufenthalt oder Wohnsitz nach einem anderen AuS« ,t«r - Mommen hat, als auch nach der Ankunft an dem neue» Ort derjenigen, welche daselbst die Stammrolle führt, späte sten« innerhalb dreier Tage z» melden. 9) Versäumnlß der Meldefristen (Nr. 1, S, 8) entbindet uicht von der Meldepflicht. 10) Wer die vorgeschriebenen Meldungen zur Stammrolle oder zur Berichtigung derselben unterläßt, ist mit Geldstrafe dir zu dreißig Mark oder mit Haft bi- zu drei Tagen zu bestrafen. Äst diese Bersäumniß durch Umstände herbeiaesührt, deren Beseitigung nicht in dem Willen de» Meldepflichtigen lag, so tritt kerne Strafe ein. Wir fordern demgemäß unter Hinweisung auf di« ange drohten Strafen alle obenerwähnten Militairpstichdiaeu, soweit sie im Jahre 1863 gedoren, resp. bei kühnen Musterungen zurückzestellt worden sind, beziehentlich im Fall« der Abwesen- deit deren Eltern, Vormünder, Lehr-, Brod» oder Fabrik« denen hiermit zur Befolgung der im k. 23 enthaltene« Be stimmungen insbesondere aber dazu auf: in der Zeit vom IS. Januar bi« 1. Februar künftigen Jahre« Obstmarkt Nr S, parterre, Zimmer Nr. LS. im Quartier-Amte. in den Stunden von Bormittag« 8—>2 Uhr und Nachmittag« 2—6 Uhr unter Vor zeigung der Geburt-« resp. LoosuugSfcheine die vor geschriebe« Anmeldung zu bewirken. Gleichzeitig bringen wir zur Kenntniß, daß Reklamationen bei Verlust derselben einige Zeit vor der Musterung und Westen- im Musterungstermine und durch obrigkeitlich beglaubigte Urkunden oder Stellung von Zeugen und Sach verständigen zu bescheinigen sind. Diejenigen Militairpflichtigen, welche all Stütze ihrer iltern rrclamirt haben, müssen Letzter« in der Regel im RusterungStermine vorstelle«. Leipzig, a« 26. November 1882. Der Nath der Gt«dt Leipzig. vr. Georgi. L. 1 Dt« peburtSzeugulffe sind kostenfrei z» «rthrilen. Holzruclion. . Freitag, de» 8. Decemder ». o. sollen von Nach- «Ma^ch 2 Uhr an im Forstreviere L»»»e»t-, Abth. 28» ca. »«« Hanse» Net» gemachte» trockeae» Etoekhol», 17 Hanse« Eller»-« dran» und Hnnst» GchlagretKtg (Langhanse») M» snfnrtjae Bezahl»»« nach dem Zuschlag« und >«rr de» u> Termin, noch näher bekannt zu gebenden Be» an den Meistbietenden verkauft »erden. 3nsa«a»e»st»»st r an der weiße» Brückt ans der L-mmitzer Linie. Lripri«. de, 28. November 1882. De« Math« Aorstdepntatto». Vieh ist zur Feststellung vor Nl« nach dem Schlachten riner Untersuchung d Thierarzt beziehentlich soviel die Schweine anlangt, einer mikroskopischen Untersuchung durch oerpflichtete Vekannlmachssg. In Nachstehendem dringen wir da« von dem königlich« Ministerium de« Inner» mittelst Decrrte» vom 2S. November l882 bestätigt« Ortsstatnt, die Einführung de« Schlacht- zwange« in Leipzig betreffend, zur öffentlichen Kenntniß. Die nach H. 1, »Uno» S und 4 desselben zu erlassende» öffentlichen Bekanntmachungen werden seiner Zeit zur Ver öffentlichung gelangen. Leipzig, am 4. December 1882. Der Math der Stadt Leipzig. vr. Georgi. Vr. Wangrma»». die Einführung de« Schlachtzwangr« in Leipzig betreffend. Aus Grund de« Gesetze« vom 11. Juli 1876, die vffrat- lichen Schlachthäuser betreffend, in Verbindung mit H. 2S. Ads. 2 der Reich«gewerbeordnung ist sür die Stadt Leipzig, nachdem Rath und Stadtverordnete den Beschluß gefaßt haben, ein öffentliche« Schlachthaus au- Gemeindemitteta z» erbauen, folgende« OrtSstatut errichtet worden» 8 l. Für den Stadtbezirk Leipzig ist: ». die Anlage neuer Privakschlächtereie», d. die fernere Benutzung bestehender Privatschlächtereie» untersagt. Da« Schlachte» sämmtlicher Gattungen von Schlachtvieh einschließlich der Pferd«, jede Verrichtung, welche damit im Zusammenhang« steht, v»e da« Abhäuten, Enthaaren. A»S- meiden desselben — mit alleiniger Ausnahme de« Enthäuten der Kälber — da» Entleeren und Reinigen der Eingeweide, darf demzufolge im Bezirke der Stadt Leipzig nur in dem der letztere« gehörigen öffentlichen Schlachthaus« erfolgen. Da« verbot unter ». tritt in Kraft, sobald di« Stadt Leipzig mit der Errichtung de« öffentlichen Schlachthause« begonnen hat, und ist tneser Zeitpunkt vffenttlch bekannt zu machen. Da« verbot unter d. tritt erst nach Vollendung und In betriebsetzung de« öffentlichen Schlachthauses und nach de«dalb vom Rathe erlassener öffentlicher Bekanntmachung m Wirk samkeit; der Rath kan» dabei eine angemessene weitere Frist im Allgemeine» ober für einzelne Schlächtereien verwilligen. Alle« in da« öffentlich« Schlachthou« gelangend« Schlacht- feine« Gesu»dhe»t«jufrande« sowohl durch einen außerdem , durch verpflichtete Trichinen schauer zu unterwerfen. 8 » Alle« nicht i« öffentlichen Schlachthaus« auSgeschlachtet« frische Fleisch, welche« in den Gemeindebezirk eingrführt wird, ist einer Untersuchung durch Thierärzte vez. Tnchinenschauer zu unterziehen. Für die Benutzung de« Schlachthäuser und die in §8 2 und S vorgeschriebcoen Untersuchungen sind di« vom Ralhe mit Zustimmung der Stadtverordneten sestzustellenden Gebühren zu entrichten. 8 ». ^ In öffentllchen, im Eigenihume und der Verwaltung der Stadt stehenden Fleischverkauf-Hallen darf frische« Fleisch von Schlachtvieh «nr dann feilaeboten werden, wenn e« im öffent liche» Schlachthaus« au-geschlacht«t ist. 8 8. Die Anordnungen in ZK- 2. S und S können erst «ach Vollendung und Inbetriebsetzung de« Schlachthoses in Wirk- samkeit trete», und ist deshalb vom Rathe öffentliche Be kanntmachung zu erlassen. 8 7. Degen de« nach 8- 1 unter d. ausgesprochenen Verbot« der ferneren Venutzuna der im Stadtbezirk vorhandenen Privatschlächtereien verpflichtet sich die Gemeinde Entschädigung nach folgenden Bestimmungen zu gewähren: ». den Eigenkbiimern und Nutzungsberechtigten der bei Erlaß diese« Statuts im Stadtbezirke rrchtSgiltig bestehenden Privatschlächtereie» «fl für den erweislichen wirklichen Schaden, welchen sie dadurch erleiden, daß die zum Schlachtbetrieb« dienenden Gebäude und Einrichtungen in Folge der nach 8- 1 unter t>. getroffenen Anordnung ihrer Bestimmung ent zogen werden, von der Stadt Ersatz zn leisten. Hierbei ist jedoch lediglich der Umfang zu berücksichtigen, welchen die Benützung der betreffenden Gebäude gum Schlacht betriebe und die vorhandenen Einrichtungen bei Erlaß diefe« Ort-statute« in recht-gilkiger Weise gehabt haben. Ein« Entschädigung für Nachtheile, welche au« Erschwe rungen oder Störungen de« Geschäftsbetriebe« hergeleitet werden möchten» findet nicht statt. Bei Berechnung de« Schaden« ist namentlich zu berück sichtigen, daß der Ertrag, welcher von den Grundstücken und Einrichtungen bei anderweit« Benutzung «zielt wrrden kann, von dem bl«hengen Ertrag« in Abzug zu bringen ist. d. Die Feststellung der Höhe de» nach vorstehendem zu leistenden Ersätze« erfolgt zunächst im Verwaltungswege. Der Ersatzanspruch ist bei besten Verlust binnen sechs Monaten von verössenUichnng der nach 8- 1 letzt« Absatz vom Rath« zu «lassende» Bekanntmachung an bei» Rath« anzumetdea. Dasern ein« gütlich« Einigung mit dem Ersatzfordernde» nicht stattfiud^, so eutscheidet in erst« Instanz nach Ein holung sachverständige» Gutachten» der Rath der Stadt ^eaen dessen Entscheidung findet da« Rechtsmittel de» Recnrse« nach Maßgaoe de« Gesetze« vom 21. April 1878, di« Organisatio, der Behörde» für die innere Verwaltung betreffend, tz. S1 flg. statt. Will sich der Eigenthüm« oder Nutzungsberechtigte «in« Privatschlächter« bei der Entscheidung d« Verwaltung«, behörd, uicht beruhigen, so kommt die Bestimmung in tz. Sl, »I. 2 der Verfassung-urkunde vom 4. September 1831 in Anwendung. D« Rechtsweg ist bei dessen Verlust binnen di« Wochen nach erlangter Rechtskraft der Entscheidung der Verwaltungs behörde zu bescheeiten. 8- 8. Zuwiderhandlungen gegen die durch gegenwärtig^ Statut getroffenen Anordnungen werde» mit Geldstrafe di« z« ISO ulk oder entsprechend« Haft bestraft. Für die Erfüllung d« in tz. 3 enthaltenen Anordnung ist sowohl derjenige, welcher da« zu verkaufen pflegt, verantwort ,ch. * Leipzig, den 16. November 1882. . " De» Math der «tadt Leipzig g) vr. Georg». Dt« Gtadtverordaete«. (I,. 8.) vr. Schill. Wanaemann. Decret unter gewöhnlich« Vollziehung auAfertigt worden. Dresden, am 25. Ncvember 1882. Mtntstertm« bf» Innern. (v. 8.) v. Nostitz-Wallwttz. Müller. Helmnillmlhung. von einem hiesigen Bürger und oesseu Gattin, welche UN k»bilck«m die Summe von ^ « Lr ST "^Nachden "'wir diese Schenkung, welche von wobUHLügem. an der Freude Ander« selbst Freude empfindenden Sinne Zengniß ableat, angenommen habe«, bnngen w,r dles-lbc nnt äm Busdruck unseres herzlichsten Danke« zur öffentlichen Kenntniß. , Letvria. am 2. Decemb« 1882. ^ ^ . . " ^ Der -tat- der Gtadt Leipzig. vr. Georg». Harrwitz. MüiM«ch«r. wir bringen hiermit zur öffentUmeuKenntniß. daß„rmr den Fischerovermeister Herrn Earl T3ilhel«Müller und de» Fischermeister Hern Grast A»g»st Böse ange- wiesen haben, die Flüsse, Fluthnnaeu und Teiche h,e>,gcn StadlbeKer«. soweit dieselben al« Eiü-a-»e» b«>utzt w«dea, während der Dan« gegenwärtigen WuilerS sorg fältig zu überwachen. L« ist dah« den Anordnunaeu derselben sowohl seilen der Inhaber d« Eisbahnen, ul- auch seiten« der die EiS- babnea Besuchenden unbedingt Folge zu leisten. Jn«besondere ist da« Betreten de- Eise« und da« Schlitt- schuhlausen, bevor Solche« auf fraglichen Eisbahnen von den Obengenannten für unbedenklich «klärt worden, verboten. E« haba» auch die Inhaber der Eisbahnen auf bezüglich« Anordnung und namentlich bei einaetretenem Thauwetter den Zutritt zu ihren Bahnen ferner nicht zu gestatten und etwaige nSsrri« oder nicht genügend sichere Stellen in gehörig« Weise abzusperre». Zuwiderhandlungen gegen diese Vorschriften werden mit Geldstrafe bi« zn Sechzig Mark oder mit Hast bi« zu vier zehn Tagen geahndet werden. Leipzig, den L. Decemb« 1882. Der Math der Stadt Leipzig. vr. Georgi. Henmg. -Königliches Sgmnalium. Lmnelduug zur Oiieraufnahme r»««erA1»g Ve« 1l„ Kreit«, den Id. »atz Goanabeatz den Id. Januar 1p—1 «ntz S—4 Uhr Ich bitte bei der «nmeldnng da« letzte Uaterrichwzeugmß vor- legen. Leipzig, am 6. December 1882. Richard Nicht«, Rector. ^-7- ——^ mau compromilllrenden Ervrternngen dc« B-rhättniffe« «rabi'S zu« Sultan und zum »hedive au« dem Wege gehen wollte. Arabi war klug aenua sich der bewaffneten Rebellion schuldig ,u bekenne«. Dadurch .»'boten, da, Urtheil ohne Weitere» zu und seme Härte durch d,e Begnadigung zu mildern K ^?,?°A«^-rar.eten Ma- bewundernngSwürdlIem Gleichmuth in daß Unvermeidlich» aefüat. er hat so lange Widerstand gegen da« widrige Schicksal zu leisten versucht, all noch irgend eine Hoffnung aus Wen dung zum Bessern übrig blieb — vergeblich i Dem russisch, türkischen Kriege ist die tunesische Expedition Frankreich« und die egyptisckc England« gefolgt und so ist denn seit einem Jahre die Macht der Türkei wiederum sehr beträchtlich ver ringert worden. England hat kaum sein Protectorat über Egypten in Kraft treten lassen, so lauern schon wieder be gehrliche Nachbarn an den Grenzen um weitere Tbeile dom türkischen Reiche loSnireißen und die Finanzen sind so zer rüttet, daß ein kräftiger Widerstand gegen solche Ansprüche und Umtriebe kaum im Bereiche der Möglichkeit liegt. Wenn ein alterndes, gänzlich unterwühlte« Staat-Wesen in solcher Lage noch den Versuch zu einer Umgestaltung de» Bestehenden mackt. so ist daö weiter nicht«, al« eine Zuckung vor dem Tode, etwa wie der Reisetrieb Schwindsüchtiger al« Zeichen der beginnenden Auslösung. Der Hat vom 3. December, in welchem der Sultan dem Minister Said Pascha das vollste Vertrauen auf seine Einsicht und seine guten Absichten ausspricht, klingt wie der Nothschrei eines Sterbenden, der begcmgciieS Unrecht wieder gut zu machen strebt, um dadurch Rettung vom Tode zu erlangen. E« war Nichtamtlicher Theil. Die Lrists im Grient. In Kvnstantinopel irrten jetzt die Folgen der englischen Besitzerareifnn, von Egypten zu Tage: -m Stück «ach dem andern vröckelt von dem einst großen O-manenreiche ab und der Tag scheint nicht mehr fern zu sein, an welchem auch noch der verbliedene Rest in Trümmer fällt. Beim Thron wechsel in Tunis wurde e« der mohammedanischen Welt uar> daß auch der Zusammenhang mit diesem ehemaligen Vasallenstaat der Türkei zerrissen sei, der letzte Grenzstreit nnt Griechenland wurde durch Erfüllung der griechischen Forderungen au»aeglichen und imt Montenegro ist die Diffnmz m derselben weise geschlichtet worden. Die Pforte zeigt b« zeder Gelegenheit, daß sie unter jede, Bedingung den Frwden ausrecht «halten will und so kommt c« dahin, daß die Autorität de, Sultans vollständig derloren geht. Den schlimmsten Eindruck scheint aber »w Handl,oa«weis, gemacht zu haben, welch« der St»«» Arabt für gut befunden hat. Arabi hat bi« b^."»ten «naenbkck »«wart«, bi» « mit der Enthüllung and,- Oeffentlichkeit getreten ist. daß der Sultan und der »hsdtv« out »hm un geheimen Emverstiindniß waren, und r« stl Nar, daß d,e summarisch« Beendigung de« mit so großem Geräusch begonnenen Proceffe« gegen Arabi hauptsächlich au« drm Grunde eing«reten ist, weil man compromittirenden Monaten daö Acußersle geleistet hatte, da« Schicksal Fuav Pascha'« tl,eilen inüssen, wenn nicht im entscheidenden Moment Abdul Hamid zur Besinnung gekommen wäre und die Leitung der Negierung ausS Neue den bewährten Händen Said Pascha'S angetraut hätte. Said Pascha hat jetzt über seine Feinte triumphirt und Abdul Hamid überläßt sich voll ständig seiner Führung. Tic Partei Midhat Pascha'«, welche da« Heil der Zukunft vom Einlenken der Türkei in di« Politik der modernen Staaten «wartete, ist jetzt endgiltig von der Milberalhung üb« die Geschicke der Türkei aus geschlossen und Abdul Hamid'« einzige Hoffnung ist die Rück- kebr zu den Regierungsgrundsätzen, welche »nt« Abdul Aziz zur Richtschnur dienten, nur mit dem Unterschied, daß die Sparsamkeit als erster RegienmgSgrundsatz gelten soll. Die Reformen, welche Said Pascha vorgeschlagen hat. kommen jetzt zur Ausführung und seinen Gegnern ist dadurch Schweigen aukerlcgl. Ob damit ei« wirklicher Gewinn fttr die Türkei gcmacht ist, muß die Zukunft lehre«, vorläufig ist wenigstens der. schlimmsten Verwirrung vorgebeugt und die Regierung wird in der bisherigen Weise fvrtgeführt. Mag auch in irgend ein« äußerlichen Form, wie m der Wieder- berftelluitg des Titel« „ScraSkier" eine scheinbar« Aenderuag de« Bestehenden vorgenommen werden, so ist doch die Abweichung, von dem bisherigen Zustand zu unbedeutend, al« daß He wirklich in Betracht käme. Da« Parlament, welche- beim Beginn der Regierung Abdul Hamid'« versammelt war, ist langst auf Nimmerwiedersehen in die Heimath entlassen, und das war die einzige durchgreifende Veränderung, welche die türkische StaatSversasiung in den letzten Jahren erfahren Hatz aus einen Titel mehr oder wenig« kommt e« dabei uicht an. Augenscheinlich ist die eigentliche Ursache der neuesten Er schütterungen in der Sphäre deS türkischen Ministerium« die tscherkessische Verschwörung, in Folge deren die Garde- Tscherkcssen nach Thessalien tranSportirt worden sind und sogar die tscherkessischen Sclavinnen au« Stambul verbannt wurde». Man sieht au« dieser Massenverbannung eine« ganzen Volksstamme», daß hier nationale Ziel« die Grund lage der Verschwörung bildeten. Angeblich wollen die Tscherkessen aus eigene Hand Kankasien selbstständig machen, also eine Schildcrlietung zu Stande bringen, wie sie Arabi zuletzt versucht hat. Die tscherkessische Verschwörung war deshalb gefahrdrohender für den Sultan, weil sie mit der Absetzung und Tvdtung desselben beginnen sollte und weil sie in Konstantinopcl selbst ihren Ursprung nehmen sollte; aber im Wesentlichen bezweckte sie nicht« al« eine zweite Auflage de« Krieges, welchen Arabi gegen die Ungläubigen zu führen gedachte. Deshalb drohte auch stets das Schreckbild deS „heiligen" Kriege« und die Entfaltung der Grünen Fahne des Propheten, da« Signal zur Entfesselung de« ReligionskriegeS der Mohammedaner gegen die fremden Eindringlinge, die christlichen Nationen. Wa« die Tscherkessen beabsichtigten, ist nicht« al« ein Act der Ver zweiflung über da» Mißgeschick, welchem di« Türkei seit einer Reihe von Jahren unterliegt; sic wollten den Zersetzung«- proceß aushalten, welcher die Auflösung de« türkischen Staat«- Wesens in kurzer Zeit voranSsehen läßt. Die« Band, welche» die einzelnen Theile der Türkei noch mit einander »«bindet, ist so gelockert, daß der Sultan kaum noch weiß, welche Provnizen er außer Rumelien noch sein nennen kann. Aus Anncnien sind die begehrlichen Blicke der Russe» gerichtet, Syrien wird al« EompcnsalionSobject von Frank reich inS Auge gefaßt, in Albanien sind Empörungen an der Tagesordnung und in Thessalien und Epiru» zeigen sich auch ScibstständigkcitSgelüste. Solche Zustände müssen über kurz oder lang zur Katastrophe führen, ob auch Said Pascha noch so eifrig den Reformen seine Kräfte widmet. Abdul Hamid hat, wie die Sacken stehen, den »«ständigsten Entschluß gefaßt, welchen er fassen konnte, als « die Zügel der Regierung aus» Neue den bewährten Händen Said Pascha'« anvertraute, aber ab gewandt kann daS unvermeidliche Schicksal der Türkei auch dadurch nicht werden. . ^ er bewaffneten war die Möglic" " fällen und gemacht hat. Taae'tnh^ wk i«'"" ""im 3ahre 187S. al« Abdul «;iz da« Ovter eme« Mordanfall« wurde. Abdul Hamid hat sich bish« mft Leipzig, 7. December 1882. * Aus dem Reichstag« wird»»« vom Dienstag geschrieben: „In der heutige» Sitzung de« Reichstag« waren die Plätze am Tische de« Vunve-rath« voll besetzt. Alle StaatSfecretaire waren «schienen, für Finanzen und Post, sü, Innere« und Justiz. Herr Bochard vom Reich«, schatzamt, ebenso der Krieg-minister v. Kameke und außer» dem die Bevollmächtigten von fümmtlich« deutschen Staaten. Auch der preußische Eisenbahnmimster Herr Maybach war zugegen. Indessen nicht da« Interesse an der Sitzung, ob wohl der Gegenstand der Tagesordnung — »i« Entschä- digung unschuldig Verurtheilter und unschuldig in Untersuchungshaft Genommener — ge«iß ein« eingehende Berücksichtigung verdient, hatte die Herren so zahl- nich in« Hau« geführt. Man erwartet« vielmehr de« Flicheu BlSmarck und wollte ihn persönlich begrüßen. Dach der Herr Reichskanzler erschien heute nicht, und davon schivi man >m Hauke selbst besser unterrichtet zu sein, denn dir Bänke
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