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Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 14.12.1882
- Erscheinungsdatum
- 1882-12-14
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id453042023-188212147
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id453042023-18821214
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-453042023-18821214
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungLeipziger Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1882
- Monat1882-12
- Tag1882-12-14
- Monat1882-12
- Jahr1882
- Titel
- Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 14.12.1882
- Autor
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Erscheint täglich früh 6»/, Uhr. Nktartisn «nt Lkveditio» Johanne-gasse 33. Aprechkundru der Ardarki«»: vormittag- 10—12 Uhr. , Nachmittag« 3—6 Udr. s»> ru Rita,«»« na,«»«»»«» v>»na«cn»l, »ach« sich »» K»d»«>»» »ich, ,«rdu>»Uch. »»nah«, »er für st« nä»ft1,I,e«»« ftumwer sestimoue« Inserate ,u v»che»ta«e» bi« 3 Uhr Rochwiltaat, «g La»»- und Festtage» früh bi»Uhr. Zn dt» Filialen für Ins.-Annahmr: vtt« Klemm. UmverlltLt-straße 21, L-nts Lösche, Katharinenstraße 18, p. »nr bi« 'i,Z Uhr. riMgrr.TaMait Anzeiger. Organ für Politik, Localgeschichte, Handels- «nd Geschäftsverkehr. ^§318. Auflage I7.SL0. ^donnrmrnisvrel» ouririi. 4'/, Mk., inrl. Briagrrlod» 3 Mt., durw die Last bezogen ös Ml. Jede einzelne Nummer -3 Ps. Leiegesrmuiar 10 A. Gebüdren iür Gzrrabeilage, «dar Poftbeiörderung 39 Mk. »lt Äoirbeiöroerung «8 Mt. Inserate «qeivaltene Petitzzeile NO Pf. «rüßer» Schrikrn iaui unioeem Preis» oerzrichaiß. Tabellarrlcher vuh aaw höherem Tarif. Lkliamen nntrr den keLartionskri.lj die Loallzeile 30 L<. Zmerare üad ners an die ExpehiN«» z» iraoeu. — Nadair wird wwi gegeoen. Zahlung praeuumerniiao »der durch Hast- »amnanme. Do»uer-tag den 14. Deccmber 1882. 76. Jahrgang. Amtlicher Theil. Vekanntmachnng. In Nachstehendem bringe» wir da- von dem königlichen Ministerium de» Innern mittelst Dekrete« vom 25. November 1882 bestätigte OrtSstatut, die Einführung de« Schlacht» zwange« in Leipzig betreffend, zur öffentlichen Kenntniß. Die nach 8. 1, aliuea 3 und 4 desselben zu erlassenden Lssentlicken Bekanntmachungen werden seiner Zeit zur Ber» össentlichung gelangen. Leipzig, am 4. Deccmber 1882. Der Rath der Ttadt Leipzig. vr. Georgi. 1)r. Wangemann. Ortsstatut, die Einführung de« Schlachtzwange« in Leipzig betreffend. Aus Grund de« Gesetzes vom II. Juli 1878, die öffent lichen Schlachthäuser betreffend, in Verbindung mit tz. 28. jlbs. 2 der Reichsgewerbeordnung ist für die Stadt Leipzig, nachdem Rath und Stadtverordnete den Beschluß gefaßt haben, ein öffentliche« Schlachthaus au- Gemeinbemilteln zu eidaucn, folgendes Ortsstalut errichtet worden: 8- i Für den Stadtbezirk Leipzig ist: a. die Anlage neuer Privalschlächtereien, d. die fernere Benutzung bestehender Privatschlächtereie» untersagt. Das Schlachten sämmtlicher Gattungen von Schlachtvieh einschließlich der Pferde, jede Verrichtung, welche damit im Ziliamuienbange steht, wie da« Abhäulen, Enthaaren. AuS- wcidcn desselben — mit alleiniger Ausnahme de» Enthäuten der Kälber — da- Entleeren und Reinigen der Eingeweide, darf demzufolge im Bezirke der Stadt Leipzig nur in dem der letzteren gebörigen öffentlichen Schlachtbauje erfolgen. Ta- Verbot unter a. tritt in Kraft, sobald die Stadt Leipzig mit der Errichtung de- öffentlichen Schlachthauses begonnen hat, und ist dieser Zeitpunkt öffentlich bekannt zu machen. Da- Verbot unter d. tritt erst nach Vollendung und In betriebsetzung de« öffentlichen Schlachthauses und nach deSbalb voi» Rathe erlassener Lssenllicher Bekanntmachung m Wirk samkeit; der Rath kann dabei eine angemessene weitere Frist im Allgemeinen oder für einzelne Schlächtereien verwilligen. tz. 2. Alle- in da- öffentliche Schlachthau- gelangende Schlacht vieh ist zur Feststellung seines GesuiikheilSzuirandeS sowohl ror als nach dem Schlachten einer Untersuchung durch eine« Tl'ierarzt beziehentlich soviel die Schweine anlangt, außerdem einer mikroskopischen Untersuchung durch verpflichtete Trichinen- schauer zu unterweise». 8 S Alle- nicht im öffentlichen Schlachtbause auSaeschlachtete frische Fleisch, welche« in den Geinemdebezirk eingesührt wird, ist einer Untersuchung durch Thierärzte bez. Tnchinenschauer zu unterziehen. 8- 4. Für die Benutzung de- Schlachthauses und dir in tztz. 2 und 3 vergeschriebenen Untersuchungen sind die vom Rath« mit Zustimmung der Stadtverordneten sestzustellenden Gebühren zu entrichten. 8 6. In öffentlichen, im Eigenthume und der Verwaltung der Stadt stehenden Fleischverkäusshallen darf frische- Fteifch von Schlachtvieh »nr dann scilaebolen werden, wenn eS im öffent lichen Schlachlhause au-geschlackket ist. 8 e. Die Anordnungen in tztz. 2. 8 und 5 können erst nach Vollendung und Inbetriebsetzung de- Schlachlhose« in Wirk samkeit treten, und ist deshalb vom Rathe öffentliche Be kanntmachung zu erlassen. 8 7. Wegen de« nach ß. 1 unter d. ausgesprochenen Verbots der ferneren Benutzung der im Stadtbezirk vorhandenen Privalschlächtereien verpflichtet sich die Gemeinde Entschädigung nach folgende» Bestimmungen zu gewähren: a. den Eigcnthümern und Nutzungsberechtigten der bei Erlaß diese- Statut- im Stadtbezirke recht-gütig bestehende« Privatschlächtereien ist für den erweislichen wirklichen Schaden, welchen sie dadurch erleiden, daß die zum Schlachtbetrieb« dienenden Gebäude und Einrichtungen in Folge der nach tz. l unter b. getroffenen Anordnung ihrer Bestimmung ent zogen werden, von der Stadt Ersatz zu leisten. Hierbei ist jedoch lediglich der Umsang zu berücksichtigen, welchen die Benützung der betreffenden Gebäude zum Schlacht« betriebe und die vorhandenen Einrichtungen bei Erlaß dieses OrlSstatuleS in recht-gütiger Weise gehabt haben. Eine Entschädigung für Nachthcile, welche aus Erschwe rungen oder Störungen de« Geschäftsbetriebe- hergeleitet werten möchten, findet nicht statt. Bei Berechnung deS Schaden» ist namentlich zu berück sichtigen. daß der Ertrag, welcher von den Grundstücken und Eiiirichtungcn bei anderwciter Benutzung erzielt werden kann, von dem bisherigen Ertrage in Abzug zu bringen ist. d. Die Feststellung der Höbe de- „ach vorstehendem >» leinenden Ersatzes erfolgt zunächst im Verwaltungswege. Der Ersatzanspruch ist bei besten Verlust binnen sechs Monaten von Veröffentlichung der nach tz. 1 letzter Absatz vom Rathe zu erlassenden Bekanntmachung an beim Rath« anzu melden. Dasern eine gütliche Einigung mit dem Ersatzfordernde« nicht statlslnbet, so entscheidet in erster Instanz nach Einholung sachverständige» Gutachten» der Rath der Stabt Leipzig. Gegen dessen Lnischridung findet da» Rechtsmittel de» Rccurse» nach Maßgabe de« Gesetze« vom 2l. April 187». die Organisation der Behörden für die innere Verwaltung betreffend. S. 31 flg. statt. Will sich der Eigenlhümer oder NnhungSberechtigtr einer Privatschlächtere» bei der Entscheidung der Verwaltungs behörde nicht beruhigen, so kommt die Bestimmung in 8- 8l. »I 2 der BersafsungSurkund« vom 4. September 1831 i» Anwendung. Der Rechtsweg ist bei besten Verlust binnen vier Wochen nach erlangter Rechtskraft der Entscheidung der Verwaltungs behörde zu beschielten. 8 8. Zuwiderhandlungen gegen die durch gegenwärtiges Statut getrogenen Anordnungen werden mit Geldstrafe bi- zu 150 oder entsprechender Hast bestraft. Für die Erfüllung der in 8- 8 enthaltenen Anordnung ist sowohl derjenige, welcher das Fleisch einsührt, al- der Empfänger desselben, wenn er solches im rohen oder verarbeiteten Zustande gewerbsmäßig weiter z» verkaufe« pflegt, verantwortlich. Leipzig, de» 16. Noveniber >882. Der Rath der Stadt Leipzig. (!-. 8.) vr. Georgi. Die Stadtverordnete«. (I-. 8.) Vr. Schill. vr. Wangemann. Da» Ministerium de« Innern hat da6 vorersicktliche. die Einführung des Schlachtzwang- in Leipzig betreffende Ort«- statut bestätigt und ist zu dessen Beurkundung gegenwärtiges Deerrt unter gewöhnlicher Vollziehung ausgefertigt worden. Dresden, am 25. Ncvember 1882 Ministerium de» Innern. (I-. 8.) v. Nostitz-Waliwitz. Müller. Dekanntmachmig. Unter Bezugnahme auf den Aufruf des HilfS-EomittS zur Unterstützung der Ueberschivemmten am Rhein. Main und an der Mosel bringen wir hiermit zur öffentlichen Kenntniß. daß wir unsere StistungSbuchhalterei (RalhhauS, 1. Etage) zur Annahme von Beiträgen und Uebermitlelung derselben an bas Somit- angewiesen haben. Leipzig, den 11. Deren, ber 1882. Der Rath der Stadt Leipzig. Vr. Georgi. Harrwitz. Vekanntmachung, de» gesetzwidrigen Besuch »nu SchauLloeale« seiten» der AorthtldungSschiiler drtr. E» ist zu unserer Kenntniß gekommen, daß in hiesiger adt eine Anzahl im fortbildung-jchulpflichtigen Alter stehend« * --- " jeder Hu Bereinigungr» zusammentreten j zu bettimmler Zeit Schanklocale besuchen, aber veranlaßt, de» Inhabern von Schank- Stadt Knaben hin und wieder und dann regelmäßig zu b ^ Wir sehen unS daher veranlaßt, de» Inhabern von Schank- wirthschasten und Destillationen die Bestimmungen des tz. 133 der Ärmenordnung vom 22. Oktober 1840 in Erinnerung zu bringen, nach welchen diejenigen „Scbankwirthe, welche Kindern, Schulknaben und Lehrlingen das Auflieger: in Hchankstättrn ander» als in Begleitung erwachsener Personen, denen sie angehvrcn, hei fick »erstatten, mit 5 bi« 20 Thalern Geld- ober verhältnißinäßiger Gefänanißstrnse event. mit Entziehung der Schankconcesfion zu bestrafen find." Zugleich weisen «nr daraus hin, daß in tz. 47 der Aus- zum Volk-schiüaesetz vom 26. April 1873 das Recht Vorbehalten ist. den Besuch den Schillern der KortbildungS- sührun den Schulbehörden" öas einzelner BeranügungSorte auch schule gänzlich zu untersagen. An die Eltern, die Prineipale. die Dienst- und Lehrherren aber richten wir hiermit da» dringende Ersuchen, alle ihnen zu Gebote stehenden Mittel anznwenden, daß die zum Besuche der Fortbildungsschule verpflichteten Knaben. Lehrlinge, Bur schen re. vom Betreten der Schanttocate soviel als möglich adgehaUen werden. Leipzig, am 3. Tecember 1882. Der Rath der Stadt Leipzig. vr. Georgi. Lehnert. Im Monat November b. I. gingen oeim Armenamte ein s- an Vermächtnisse« und Stiftungen: 1300 ^ von dem am 23. Juni 1878 verstorbenen Herrn Earl Friedrich Müller. 300 « — » an- Anlaß eine« goldenen Ehejubiläum-; d. an Geschenken: von Herrn E. PichowSkh in Kairo, durch H«r« Ulbert Kraul hier, .^Principienstreit", Onartiergrlv von Herrn GlaSmaler Schulze. lOO - — - al« Sühn« in Sachen O.K./M. L.A./L.A. 4.0/DV. L./X. Ll./v. D/r. 2/V. Ü.M. 2143 40 Humma. Leipzig, den 8. December 1882. Da» Anneuamt. Ludwig-Wols. durch Herrn Friedensrichter Nagel, durch Herrn Friedensrichter Eonrad. durch Herrn 'netensrichter l. A. Iauck sou. Lange. Die Inhaber der al» verloren, vernichtet oder sonst als abbanken gekommen angezeigten Pfandscheine I,it. 0. Nr. 73294. 79940. 79946. 99748. 99840. Vit.?. Nr. 93l. I9I38. 19154. 28910. 28913 29280. 32956. 39232. 39632. 44990. 49749. 54538. 61173. 61994. 65233. 65821. 70l85. 71546. 82975. 88044. 87495. 89990. 96241. 97299. 97396. 97542. Illt. <). Nr. 3994. 8616. 10799. werden hierdurch ausgefordert, sich damit unverzüglich und längsten- bi» zum Ablauf von 30 Tagen nach der auf jede« der Scheine bemerkten Verfall zeit bei Unterzeichneter Anstalt zu melden, um ihr Recht daran zu beweisen oder dieselben geaen Belehnung zurückzu- grbe«, widrigenfalls der Leihhaus - Ordnung aemäß den An zeigern dir Pfänder auSgeliefert und die Inhader der Scheine ihrer etwaige« Ansprüche daraus verlustig gehen werden. Leipzig, den l2. Decemher 1882. Dt« Ber»altn»g dr» Leihhanfe» nn» der Spnrcass«. Nichtamtlicher Theil. Die Neichrtazsfitzimg vom II. vecember. Scko» «ach den AusfUhrungen de» Abgeordneten von Bennigsen in der Sonnadendfitzung de« Reichstage« konnte kein Zweifel übrig Neiden, daß die große Mehrheit desselben die Einführung zweijähriger Bndaetperioven al« mit der Ber- faflung nicht vereinbar erachte. Da« allein hätte aber nicht hingereicht, um den Ausschlag bei der Abstimmung zu geben. denn die Stellung des Sentrums zu solchen Fragen hängt lediglich von der Gegenleistung ab. welche dasselbe durch feine Zustimmung zu einer Regierungsvorlage zu erwarten hat. Windthvrst ließ da« deutlich durchblicken, indem er daraus hiittvies, daß sich über die Zweckmäßigkeit zweijähriger Etats- Perioden bei der gedrückten Lag« von 15 Millionen Katholiken im deutschen Reiche nicht verbandeln lasse. Klarer kann die Absicht nicht ausgedrückt werden, über versassung-sragen mit Leichtigkeit hinwegzuscküUpsen, wenn dadurch da- Interesse der Kirche gefördert werden kann. lieber die Zweckmäßigkeit zweijähriger Etats läßt sich wenigstens der Theorie nach — streiten — und die Tbatsachc. daß sie in einigen Mittelstaaten. z. B. inSacbsen und Bayern, bisher ohne Nacktheit in Uebung waren und sich keine Stimme gegen sie erhoben hat, scheint sogar dafür zu sprechen; aber die Zweckmäßigkeit kommt in einem solchen Falle, wo eine klare VersassungSbestimmling gegen die Möglichkeit der Ein führung spricht, nicht in Betracht. Wollte der BundeSralh, daß die zweijährigen Etat« an die Stelle der einjährigen treten sollten, so gab e- dafür nur da- Mittel der Versas- sungSändcrung; die bloß« Interpretation der Verfassung reichte dazu nicht au», sonst würde der Gtaat-secrelair de- Schatzamt« nicht zu der spitzfindigen Unterscheidung zwischen der Feststellung de« Etat- im Jahre und derjenigen für da« Iahr seine Zuflucht genommen haben. Die Bedeutung der Reich-tagssitzung vom ll. December bat mit der Frage, ob einjährige oder zweijährige Etat- für da« deutsche Reich vorzuziehen sind, nur sehr wenig zu schaffen, sie beruht vielmehr wesentlich in der Stellung der Volksver tretung zur Reick-regierung, wie sie bei diesem Anlaß in un verkennbarer Deutlichkeit »u Tage getreten ist. Die ReichS- regiernng konnte die Ablehnung der zweijährigen Etats mit derselben Sicherheit vora»S>ehen, wie die Ablehnung de» Tabakmonepol«, sie scheint sich aber in dieser Beziehung doch einer Täuschung hingegeben zu haben. Vielleicht hatte man an maßgebender Stelle geglaubt, daß in der öffentlichen Meinung seit den Wahlen zum preußischen Landtage ein Um schwung zu Gunsten der zweijährigen Budgetperioden eingetreten sei, da da» Ergedniß dieser Wahlen über Erwarten gut sü, die Regierung ausgefallen war. ES hatte ja auch nicht an Mahnungen durch die osficivse Presse gefehlt; den Conser- vativen war sogar di« unbedingt« Unterwerfung unter den Willen der Regierung zur Wicht gemacht worden, irgend welche selbstständige Ansichten und Meinungsäußerungen wurven bei den Anhängern der Regierung in der Volksver tretung vollständig verpönt. Diese Mahnungen haben aber nicht einmal bei den Deutschconservativen ihre volle Kraft geäußert, denn der Präsident pe« Reichstage«, -Herr v. Levetzow, hat mit Herrn Perrot gegen den Antrag v. Minnigerode gestimmt, welcher dir Urberweisuna desselben Thrilc« von dem Etat für 1884/85 wie von dem für 1883 84 an die Budget- com Mission vorschlug. Daß «ine Verfassungsänderung zur Einführung zweijähriger Bndgetperioben nölhig sei, gestand auck die deutsche Reich-partrl zu, da der Abge ordnete v. Kardorff, in ihrem Namen die Urberweisung von Theüen de« Etat- für 1884/85 an die Budgetcommissiou nur zu dem Zweck beantragt«, um die gegen die Neuerung er hobenen Bedenken aus ihren praktischen Werth zu prüfen. Auf dem Standpunkt Kardorff'« stand der Finanzminlster Hobrechl noch im Jahr« 1879, und wenn die NeichSregicrung ihren ganzen Einfluß aufaeboten hätte, um diese Verfassungs änderung durchzusetzen. so würde sie iedensallö eine andere Srinimenzaht erzielt haben, als am 11. December, an welchem Tage sich nur 46 deutschconservative Abgeordnete für de:, Antrag Minnigerode erklärten, welcher den Stanbpunct der Reich-regierung vertrat, die übrigen 229 anwesenden Ab geordneten der übrigm Parteien verwarfen den Antrag Min» nigerove einmüthig. Tine solche Niederlage ist für die Reich-regierung um so schwerer zu verwinden, weil sie mit dem Eentrum aus ge spanntem Fuße steht und auch kaum in der Lage ist. da- frühere gute Einvernehmen mit dieserPartei wiederherzustellen. Wiudkhorst würde zwar mit beiden Händen zngreisen, wenn ihm weitere Zugeständnisse an die Kirche in Aussicht gestellt würden, aber e< fragt sich, ob um diesen Preis wirklich die Mehrbelt für die Absichten der Regierung zu erreichen wäre; die deutsche Reich-Partei würde sicherlich zu den Liberalen abschwenken und dann bliebe der Erfolg einer Abstimmung bei mäßig besetztem Hause immerhin zweifelhaft. ES war seit einiger Zeit davon die Rebe, daß die Re gierung wieder Fühlung mit den Nationatliberalrn zu ge winnen suche, da« hat aber da« Festhalten an dem Anträge auf Einführung zweijähriger Etat» nicht bewiese», denn baß die Liberalen keiner yrackion lür diese Neuerung zu gewinne» waren, wußte die Reich-regierung im Voraus. Durch da- entschiedene Eintreten Bennigsen'- für die Unzweideutigkeit der betreffenden Dcrfaffung-oestinimung ist die Möglichkeit einer Verständigung zwischen den Liberalen und der Regie rung wieder in unacmesscne Ferne gerückt. In der Reichs- tag-sitzungvom ll. December ist aber noch em neue-Momeiilber Verbitterung zwischen Reichstag und Regierung hinzugekominen. und da- ist da« gegen den früheren Minister Hobrechl emge, schlagene Verfahren. Schon einmal Halle man ihm auS seinen al» Minister abgegebenen Erklärungen den Nach weis zu führen versucht, daß er al- Minister anderer Mei nung war wie al- Abgeordneter. Di« „Nordd. Allg. Ztg." veröffentlichte vor längerer Zeit ein von Herrn Hobrechl her- rührente« Gutachten in der Frage de- TadakmonopolS, welche« Demselben günstig lautete» während damals die Sach- läge eine gänzlich verschiedene war. Der zweite Versuch der Art, Herrn Hobrechl in Widerspruch mit früher von ihm geäußerten Ansichten zu setzen, war di« Berufung aus «in von ihm als Minister abgegebene« Votum in der Frage der zwei jährigen Etat«. Die Auseinandersetzungen zwischen dem jetzigen und dem früheren Finanzminister haben auch keinesfalls zur Verbesserung de« Verhältnisse« zwischen Regierung und Volksvertretung beigetragen. Tie Hoffnung erschien berechtigt, daß nach der Entfremdung zwischen der Reich-regierung und den Nalionalliberalen. welche sei: dem Jahre 1879 eingetreten ist, endlich wieder da« frühere gute Dcrhältniß zwischen Beiden sich gestalten würde, um so mehr, als durch de» festeren Aneinanderschluß der Liberalen aller Schotlirungrn di, Regierung zum Entgegenkommen ge- nvthigt zu sein schien. Nach den Erfahrungen, welche die letzten ReichSlagSsitzungen. besonder« aber die vom 11. Decbr. gebracht hat. tars diese Hoffnung al« gescheitert betrachtet werden. Von den neuen Vorlagen der Regierung bleiben min noch die Holzzöll« und die Bvrsenstcuer zur verathung übrig und wie die Sachen sieben, ist die Annahme keiner von Heiden zu erwarten. Der Schwerpunkt ver Lteucrsrage ist durch die vom preußischen Finanzminister beantragte Lsicenz- steuer für den Verkauf geistiger Gelränke in den preußischen Landtag verlegt. Da wird die Differenz, welche sich im Reich-kag zu unerwünschter Schärfe hcrau-gebilbcl hat. zum AuStrag kommen. Sehr tröstliche Aussichten für die Zukunft sind da« gerade nicht. Leipzig, 14. Dceember 1882. * AuS Berlin wird un« vom DienStag geschrieben: „Da nunmehr die nächste Sitzung de« Abgeordneten hauses für Freitag angesetzt ist, so wird der Reichstag jedenfalls Donnerstag noch eine und zwar die letzte Sitzung vor den Weihnachtsserien halten. Zn dieser wird jedenfalls der Antrag v. Wedell-Malchow über die Erhebung der procentualen Börsenstcuer zur ersten Lesung kommen. Die Stellung der Regierung zu Vieser Vorlage ist zwar auch heute osficiell noch nicht kundgegeben. eS wirv mir jedoch von der Regierung nahe stehenden Kreisen meine Ihnen gestern berichtete Mitlheilung bestätigt, daß die verbündeten Regierungen in der vom Antragsteller vorgrschlagene» Fori» der Vorlage ganz gewiß ihre Zustimmung versagen werben. Die selbe ist inteß nicht unwillkommen al« Material für die Revision de- Reichsstempelgesetzes, dessen Revisivn-bediirftig- kcit trotz der kurzen Zeit, die seit Erlaß de- Gesetzes ver gangen ist, von allen Parteien in gleicher Weise anerkannt wird. — Der Reichskanzler ist, wie heute in parlamen tarischen Kreisen verlautete, und wie ich Ihnen gestern berei'/v zu melden wußte, über den AuSgang der dreitägigen Etats- debatte in hohem Grade ungehalten und besonder« mit t^em letzten Auftreten de» Herrn Scholz ganz und gar nicht «n verstanden. Noch weniger hat ihn die EtatSrede de- SlaatSsecretair« im Reichsschatzamt, de« Herrn Burchaid, befriedigt, und wird bereit« davon gesprochen, Laß dessen Stellung erschüttert sei. E« »ft nicht »»be merkt geblieben, daß Herr Scholz Herrn Burchard nicht nur Beistand leistete, sondern daß der preußische Finanz minister den Rei<bS«tat in einer Weise vertrat, welche Herrn Burchard noch als den Untergebenen de« Herrn Scholz er scheinen ließ. Herrn Scholz war bereit-, wie ich von anthen- rischer Seile erfahre, rin höherer Orden zugedacht, al« er durch seine gestrige Niederlage wiederum die schönsten Aussichten verscherzte. Herr Burchard würde bereit» durch einen andern Herrn ersetzt werde», wenn — die Verlegen heit eben nicht zu groß wäre. Man weiß in der Thal nicht, wem man diesen weuia gesuchten Posten anbieten soll. — Fürst BiSmarck ist aber nickt nur mit „seinen" Ministern unzufrieden, sondern auch mit der ArbeitSeintheilunq oder vielmehr dem Streik de« deutschen Reich-tage-, weicher, wie gesagt, am 14. d«. seine letzt« Sitzung vor den Ferien halten wird, um am 9. Januar wieder zusammenzutreten. E« wird erwartet, daß Herr v. Bötticher morgen da» Dort nehmen wird, um zu erklären, daß die Reich-regierung bedauere, daß der Reichs tag seine Arbeiten nickt bi« zum 20. oder 21. d«. au-gedrhnt habe. — Die einzige Vorlage, welche Gesetz werden dürfte, wird unter den socialpolitischen lediglich der Entwurf über die Krankencaffen sein, dessen zweite Lesung unmittelbar «ach den WeihnacblSserien auf die Tagesordnung gesetzt wird." * OssieiöS wird geschrieben: „Nachdem Staat-minister von Boet ticker erss vor wenigen Tagen den Gerüchten über eine längere Vertagung des Reichstage« ent- gegeiigetreten, taucht jetzt die Nachricht aus. eS bestehe die Absicht, den Reichstag, sobald der Etat sestgestellt sein werde, auszu lösen. Wir können versichern, daß man eS auch hier mit unhallbaren Gerüchten zu thun hat. Es besteht weder die Absicht, den Reichstag aufzulvsen, noch auch ihn vor Er ledigung der von der Reich-regierung in» Auge gefaßten Ausgaben zu vertagen; die letztere Möglichkeit erscheint ja um so überflüssiger, al«. wie die Tbalsachen lehren, ein ganz angänglicher MovuS gesunden ist, um sich mit der unange nehmen Nvtbweiidigkeit de« gleichzeitigen Beisammensein« von Reich«- und preußischem Lanbtag abzufinden." * Der Reichskanzler ist erst wenige Tage in Berlin und wenn er diesmal auch nicht wieder über „Frictionen' und seinem Vetter, Herrn v. Putt kam er. Dieselben wurden zwar von der „Kreuzzeitung" regelmäßig al« unbe gründet bezeichnet, was nach wiederholten Erfahrungen meist einer Bestätigung gleichkommt. Wie un« gemeldet wurde, liegen solche Differenzen in der Thal vor. und ist in ihnen vor Allem der Grunv zu suchen, weshalb die Vorlage über die BcrwaUungSrcsorm. welche bereits vor zwei Monaten durch Herrn BraunbehrenS ausgearbeilet wurde, dem Landlaae noch nicht zugegangen ist. Die Diffe renzen zwischen dem Fürsten BiSmarck und Herr» v. Pultkamer sollen sich nicht nur aus die technische Seite der Vorlage erstrecken, sondern in vielen Beziehungen »,ri»cipicller Natur sein. Denn die „Kreuzzeitung" versichert, daß die Vorlage dem Abgeordnetenhaus« noch vor teil Weihnachtsserien zugehen wird, so wird eS un« gestaltet sein, diese Angabe mit rtiiem großen Fragezeichen zu versehe». Da- steht fest. Herr v. Pultkamer ist in keiner Weise mehr der Mann nach dem Herzen de« Reichskanzler-. wie er es vor zwei Jahren gewesen ist; Herr v. Bötticher ist jetzt versouL gr»tIrsimL, und e» giebt nickt Wenige» welche rer Meinung sind, daß er in nicht langer Zeit — der Lice- präsident de- preußischen Staat-mimsteri'lm« sein wird. * Tie Impssrage scheint die-mal im Reichstage zu sehr eingehenden und erregte» Auseinandersetzungen führe» zu sollen. Bekanntlich liegen dem Reichstag« sehr zahlreiche Petitionen vor, welche sich mit diesem Thema befasse», und eS ist ohne Zweifel schon ei» halber Erfolg ber Gegner der Impfung, wenn man von einer Seite, die man bisher zu den Freunden de» Impsgesetze« zu zählen gewohnt war. den Gegnern so weit entgeaenkommt. daß sie die Einsetzung einer Enquete-Commission. Erhebung von Statistiken und Samm lung de« bisher zerstreuten Material- zur Impssrage ver schlagen will. Tie Pelition-coiiimission hat sich bereits mit diesem Gegenstände befaßt „nd Abg. vr. Thileniu» zum Referenten ernannt; zu einem Beschlüsse ist e« noch nickt I gekommen; die Gegner de» Impsgesetze«. namentlich die I Mitglieder de« Eentrums, wollen eine sofortige Entscheidung I der Sache.
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