210, 9. September 1905. Fertige Bücher. 7893 Ouslsv Usi-I-Livk, V«i»Is§sdllvkIrs»MKLi,§, Oi»ss0«i»-^. Über äen in meinem Verlag erZobienenen ffenäkorroman vornan aus sinsk- OnivsrsliätsstacU: von WsILer Heioken, i-ieferunZLbeäinAunZen: 6ro8ofi orä IVl. 3.—. in Ueofinuns' 1^.225^ dar IVI. 1.60 Osduväen orä. k/1. 4.—, in Zeeünuv^ üü. 3.—, dar N 2 40. >»< V/e^en Partie-öeruß/ bitte äirelcts Offerts einrukoräern. >—< össtsllrsttsl anbei- Orvselvrr SoeüaobtunAsvoN Oustav Hv^rlloli, Verlag. (A Schulthrtz ^ Co., Druck und Verlag, Zürich. Schweizerische Juristen - Zeitung vr. Lugen Curti und vr. Arthur Lurti, Rechtsanwälte in Zürich. Redaktion: vr. jar. I. Holliger, Zürich vi. Eugen ßurti und vr. Arthur ßurti, vr. K. Kirchhofer. vr. H. Aachmann, Rechtsanwälte in Zürich; Vundesgerichtsschreiber in Lausanne; Professor an der kant. Handelsschule Zürich; Professor 1^-. Mar KuVer, ^ vr. ß. Wiedemaun, — II. Jahrgang. Doppelnummer 1/2. Erscheint je am 1. und 15 jeden Monats in Heften von ca. 12 Seiten 40-Format. Preis pro Quartal 2 ^ 40 H ord., 1 80 H bar. Nachdem sich der erste Jahrgang unserer Zeitschrift bereits gut eingeführt hat, haben wir das Unternehmen einer Um gestaltung im Sinne einer wesentlichen Erweiterung unterzogen. Die Redaktion ist um eine Anzahl vorzüglicher Kräfte vermehrt, das Programm nach weitern Richtungen hin wesentlich ergänzt worden, die Ausgabe erfolgt von nun an alle 14 Tage, statt wie bisher monatlich. Im Abonnementspreis ist keine Erhöhung eingetreten. Die „Schweizerische Juristen-Zeitung" bildet, zum Unterschied von den übrigen schweizerischen rechtswissenschaftlichen Publi kationen, ein allgemeines Korrespondenz- und Sprechorgirn, das ohne örtliche und sachliche Gebietsbeschränkung sich den Bedürf nissen aller Juristen, wie auch des am Rechtsleben interessierten Publikums zur Verfügung stellt. Alle andern juristischen Zeitschriften der Schweiz dienen lediglich der Pflege bestimmter Spezialfächer, oder beschränken sich auf die Veröffentlichung größerer Abhandlungen, oder beabsichtigen nur die Interessen eines räumlich enge begrenzten Kreises zu fördern. Die Schweizerische Juristen-Zeitung ist somit das rinzigr juristische Zrntralorgan der Schweiz und hat denn auch dank der Reichhaltigkeit und Mannigfaltigkeit des Stoffes bereits mit dem ersten Jahrgang einen beträchtlichen Abonnentenkreis erworben. Von Nummer 1/2 des neuen Jahrgangs stehen Probenummern zu sorgfältiger Verwendung gratis zur Verfügung. Verlegern, denen daran gelegen ist, daß ihre Werke auch in der Schweiz Verbreitung finden, empfehlen wir die „Schweizer. Juristen-Zeitung" als Insrrtionsorgan ersten Ranges. Die Jnseratpreise sind sehr niedrige, indem wir pro Zgespaltene Nonpareillczeile nur 25 o) berechnen. Es kosten 1 Seite (16x22*/z ew) 75 */z Seite 38 */, Seite 26 >6, ^ Seite 19 ^ 50 H, */g Seite 13 ^6. Buchhändlern gewähren wir einen Rabatt von 20A. Zürich, im September 1905. Schultheß «L tzo. >W. ^ H. Schultheß). Börsenblatt für den deutschen Buchhandel. 72. Jahrgang. 1049