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Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 06.08.1872
- Erscheinungsdatum
- 1872-08-06
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id453042023-187208061
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id453042023-18720806
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-453042023-18720806
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungLeipziger Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1872
- Monat1872-08
- Tag1872-08-06
- Monat1872-08
- Jahr1872
- Titel
- Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 06.08.1872
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2632 find st« völlig über ihren Auftrag htnansgegauge» und dt» rrlHeike Entscheidung ist als ein« vrr- fehlle zu bezeichnen. Dieselbe aewiuut vielmehr nur den Werth eine- fachmännische» Gutachtens, welche- erst nach der Erwägung, und namentlich auch der administrative», zu unterstillen ist Sehe» wir hierbei von den Fragen der Technik 5anz ad, so konvteu wir uns vom Staudpuncte der Verwaltung vor folgenden, uns überaus wich- rig «rscheiueudeu Bedenken nicht verschließen. Die Herren Schiedsrichter geben auf der vierten Seite ihres Gutachtens selbst zu, daß nur der I«tzig» durchschnittlich« Wasserbedarf von einer Maschine von 6V Pferdekraft gehoben wer den kann; daraus folgt, daß der über den Durch schnitt hinausgehend» Wasserbedarf eine größere Maschinenkraft erforderlich macht und daß diese Nothwendtgkeit sich steigert, je stärker dir Ein» wohnerschaft sich an der Waffrrkunst durch Wasser- entnähme belhetligt. Diese- Mehrerfordrrniß an Maschivenkraft glauben di« Herren Schiedsrichter völlig gedeckt zu sehen, wenn fi« zur Zeit den beiden vorhandenen Maschinen noch eine dritte gleich stark« hinzufügen, denn ihre Ehancrnberechnung «rziebt ja di« Wahr scheinlichkeit, daß der Maschinrnbrnreb ohne Störungen vor sich gehen werde, dt» »ine größere Reserve, alS die in der 3. Maschine von 60 Pferdekraft gegebene, alS nvlhwtndig nicht erscheinen lasten. Bei dieser Beweisführung drängt sich sofort die Frage auf, ob die Berwadung sich bet der von den Schiedsrichtern ausgestellten Chancrnberech- nuug beruhigen dürfe? Und dies« Frage wüsten wir auf daS Bestimmteste verneinen, denn selbst nach der Beweisführung derselben stehen sich di» günstigen und ungünstigen Chancen ganz oder doch nahezu gleich, und rn solcher Wahrscheinlich- keitSannahm« kann und darf dt« Verwaltung di« Sicherheit nicht erblicken, auf di« sie Bedacht nehmen muß, wenn eS sich um einen so wichtigen Brrwaltung-zwetg handelt, wie die regelmäßige Wasserversorgung einer volkreichen Stadt un zweifelhaft ist. Aber abgesehen hiervon haben di« Herren Schiedsrichter bet ihrem Calcul völlig außer Acht gelosten, daß 1) schon jetzt mit der vorhandenen Maschinen kraft der Bedarf nicht ausreichend mehr ge deckt werdeu kann, und dies weist unleugbar darauf bin, daß auch bei der Refervebeschaf- fung aus mehr als das absolut Nothwrndigr Bedacht genommen werden muß, und daß 2) dir jetzt vorhandenen betdin Maschinen, sei «S in Fola« eine» gewaltsamen Ereignifles — einer Keffrlexplofion —, sei es wegen deren gleichzeitiger Reparaturbedürfttgkeik, sei es wegen der nothwendtge» Betriebs unterbrechung derselben in Folg» der Ver bindung der beiden Steigcleituugen, gleich zeitig außer Betrieb treten können. Tritt aber dies« Möglichkeit in einer Zeit deS stärksten oder nur stärkeren WaflerconsumS «in, dann liegt eS auf der Hand, daß dt« dann noch vorhanden« «in« Maschine von 60 Pserdekraft nicht auSretcht und daß selbst der jetzige Wasserbedarf mit ihr, ganz abgesehen da von, daß diesrr von Jahr zu Jahr steigt, nicht einmal annährrnd befriedigt werden kann. Dieser Möglichkeit darf die Stadt um eine- verhältniß- mäßig geringen ZinsenersparnisteS willen nicht auSgesetzt werden, und wir find daher in der un angenehmen Lag« zu erklären: baß das Gutachten der Herren Schiedsrichter nicht annehmbar ist. Bei der Wichtigkeit der Sach« und bei der Stellung, dt« wir den Herren Stadtverordneten gegenüber in diesn Frag«, wie sie gegenwärtig liegt, etnzuhalten haben, sehen wir i«doch zur Zeit von einer Entschließung über DaS, waS nunmehr zu geschehen hat, noch ab; wir glauben vielmehr, daß in einer Verhandlung mit der Ge meindevertretung durch «ine gemischt« Deputation das Richtige am fichersten werde gefunden wer deu, und wir ersuchen Sie daher, daß Sie, der vorstehenden Austastung über die weiter» Behand lung der Sach» zustimmend, unS ihren Ausschuß bezeichnen, mit welchem unsere Deputation zu g« meiusamer Brrathung zusammen zu treten habe« wird." vom Bauausschuß wird der Vorschlag de» Raths, di« Angelegenheit einer gemischten Depu tatton zur «eiteren Brrathung zu übertragen, zur Annahme empfohlen und hierbei beantragt, den BauauSschuß als denjenigen zu bezeichnen, welcher in weiter« Verhandlungen mit dem Rath, treten soll«. Nachdem der Herr Referent noch bemerkt, daß, wenn dieser Weg früher eingeschlage» worden wäre, jedenfalls viel Zeit und Geld erspart worden sein würde, erklärt die Versammlung vom Bor lesen de- umfangreichen Gutachtens absrhen zu wollen. Der Herr Referent macht noch di« Mittei lung, daß, wie er vernommen, von Beamten drS Raths dt» Ursache der gegenwärtig in unserer Stadt vorhandenen Waffercalamität gegenüber ausgesprochenen -lag« dem Collegium zur Last gelegt «erd«, «eil «S nicht die Genehmigung zu der vom Rath« beschlossenen Maschtuenausstellung gegeben. Ein Waffermaugel könne darin seinen Grund haben, daß nicht genug Wasser vorhanden sei, oder daß es an Maschinenkräften fehl«, oder endlich, daß nicht genug von den Quelle» zu dem Hochreservoir übrrgesührt werde. Es sei aber nun genügende- Wüster vorhanden, dir Stadt vervrdueten hätten auch s. Z. den neuen bammrl caual ohne Weiteres bewiLtgl, «bensowiutg mangele «S au Maschinenkräften, da di« beiden Maschinen täglich 700,000 Kubtkfuß würden heben können ; eS fehl« nur am Stetaerohr, durch welches, wenn der Reibung nicht zu vedeutend werden soll», täg lich nicht »ehr als höchstens 385.000 Kubtkfuß befördert »«de» könnten; ei» neues Steige,ohr, das 1,000 000 Kubtkfuß fördern könne, hätten aber di« Stadtverordneten ebenfalls ohne Zögern bewilligt. Daß den Rath eia« Schuld treffe, daß dieses neu» Sletgerohr »och nicht gelegt worden, könne er augenblicklich nicht behaupten, jch,«falls aber seien dt« Stadtverordneten dabet ganz außer Schuld. Di, vom Rathe getroffene Anordnung «egen Schonung deS Waffe,S werde leider nicht allent halben befolgt. Ein Consumenr, UnivrrfiiätS- profrffor, von dem schon früher erzählt worden, daß er den Garten mittelst der Wasserleitung auS den Fenstern seiner Wohnung gesprengt habe, be nutze auch jetzt noch, und zwar in ausgedehntester, ja verschwenderischer Weise düs Wasserleitung-- wüster für den Garten trotz deS hiergegen er lassenen allgemeinen Verbot- Seitens de- RathS. Einhellig tritt daS Collegium dem Ausschuß antrag gemäß der RathSvorlage bet und be nennt den BauauSschuß alS denjenigen, welcher mit dem Rathe in weitere Verhandlungen wezrn Ausstellung der Maschinen treten soll. „Zum Behuf einer zwkckmäßigen Regelung der Schleußrnzüge in der Nähe de-KreuzungSpuncteS der Eisenbahnen vor dem Tauchaer Thorr ist", schreibt der Rath, „im Aufträge deS vom königl. Ministerium deS Innern abgrordneten CowmistarS Seiten- de- Wasterbauinsprctors Georgi ein Gut achten abgegeben und in diesem der Vorschlag gemacht worden, unter Casstrung der jetzt vorhan denen übelriechenden Gräben dir betreffenden Ab- fallwäffcr in einem neu herzustellenden Schleußen- zug« abzulritrn. Di« dieSfallfigen Kosten find auf 3500 Thlr. berechnet und auf die Bethetligten, d. i. ins besondere di« Eisenbahnen und di« Gemeinde Reudnitz repartirt worden. Für dir Stadt Leipzig war im erwähnten Gut achten die Summe von 250 Thlr. in Ansatz gebracht worden, und zwar für d,»Wegfall der Bau- Verbindlichkeit zweier Fluthschleußen am Schöne- feldrr Wege, am sogenannten Rietzschkendamm. Nachträglich ist jedoch von dem Directorium der Leipzig-Dresdner Bahngrsellschaft behauptet worden, daß dt« Stadtgemeinde nicht nur rück- ichtlich der vorerwähnten beiden Fluthschleußen, ondern auch wegen der ungefähr 170 Ellen avgev Schleuß« st i. d«S Plaues mit einem Kostrubeitrag« heranzuztehen. weil diese Schleuß« ci. i. nicht, wie vorher irrrhümlich angenommen «orden, der Leipzig-Dre-dner Eisenbahncom- pagnie, sondern der Stadtgemeinde zuzuschreiben und demgemäß wegen der durch das fragliche Projrct bedingten Beseitigung der letztgedachten Schleußt der Stadtgemeinde em weiterer Kostenbeitrag an- zufinnen sei. Dieser «eitere Kostenbeitrag ist mit 350 Thlr. beziffert «orden, so daß die Stadt- g meinde inSgrsammt 600 Thlr. zu tragen haben würde. Nach den von unS angestcllten Erörterungen hat sich nun allerdings ergeben, daß di« Schleuß« ci. i seinerzeit von der Stadtgemeinde und dem Directorium der Leipzig-DreSdner Eisenbahn- gesellschaft auf gemeinschaftlich« Kosten erbaut, in den städtischen Grund und Boden eingelegt und der Stadt dir freie Verfügung darüber Vorbe halten und zugestanden worden, und sonach an- zunrhmen ist, daß diese Schleußt im städtischen Eigenlhum sich befindet. Wenn nun die beregte Schleuß« ä. i bei dem in Rede steh ndrn Pro jekt in Wegfall kommt, so würde auch für die Stadtgemeinde di« Bau- und Unterhaltung-Ver bindlichkeit bezüglich derselben avfhören und für diese- Aufhörrn eine Ablösungssumme zu zahlen sein. Ist nun auch bei der fraglichen Schleußenregu- lirung di« Stadt Leipzig mit ihrem sonstigen Schleußennetz nicht betheiligt, so läßt sich doch nicht in Abrede stellen, daß die jetzt vorhandenen übelriechenden Gräben die Tauchaer Vorstadt belästigen unv ihr« Beseitigung insoweit der Stadt von Nutzen sein dürfte. Im Urbrigeu ist der auf di« Stadtgemeinde repartirt« Betrag von zusammen 600 Thlr. von unü als ein angemessener befunden worden. Wir haben daher den brregten Beitrag für das fraglich« Unternehmen verwilltgt unter Vor behalt der Zustimmung der Herren Stadtver ordneten unv unter der Bedingung, daß da- Unternehmen wirklich zur Ausführung gelange." Der BauauSschuß hat bei einer vorgenommrnen Localbefichtigurg die Urberzeugung gewonnen, daß da- fragliche Unternehmen lediglich im Jntereffe der betheiligten Eisenbahnen und ganz besonder- der Gemeinde Reudnitz liegt, somit auch di« Stadt- gemeind« nicht dt« mindeste Veranlassung Hab« irgend einen Beitrag zu gewähren; der angeblich aus städtischem Grund und Boden liegend«, von der Stadl gemeinschaftlich mit der Leipzig-Dresdner Eisenbahn erbaute Schleuß« befind« sich übrigen-, wie man bei der Localbefichtiguug gefunden, innerhalb der von der Leipzig-DreSdner Lesen bahn gezogenen Planke, also präsumtiv auf deren Ligenthum. Aber auch andern Falls würde di« Stadt kein« Veranlassung haben dies« Schleuß« zu beseitigen, sie könnte höchsten- angehalteu wer den »inen entsprechenden Canon für Aufnahme dieser Schleuß« in die neu herzustellend« Schleuß« zu zahlen. An der Beseitigung der übelriechenden Gräben Hab» hauptsächlich di« Leipzig-Dresdner Eisrubahngrsellschaft rin Jntereffe, da nur deren dortiges Terrain von den Ausdünstungen berührt werde. Die Stadt Hab« dir kostspielige Rietzschk, schleußt gebaut und dadurch di« Gemeind« Reudnitz bedeutender Opfer für Abführung der dortigen Abfallwästrr enthoben; eS würde daher «her Reudnitz gehalten sein eine Entschädigung an Leipzig zu zahlen, als daß Letzteres voch weiter« Opfer für «ine Scklrußenregul rung bringt, an der es kein Interest« Hab«, di« aber ganz besonders Reudnttz zu gut« käme Der Ausschuß schlägt Ablehnung der Vorlage vor und wird solches auch einstimmig ohne Debatte von der Versammlung beschlossen. Nach einer andere» Zuschrift har der Rath beschlosten: 1) die Gohliser Mühle nebst Wafferkraft mit den dazu gehörigen Wohn- und Wtrthschafts- gebäuden, Lew Hofraum und dem hinter letzterem zwischen dem Schillerschlößchev und dem nach dem Waldschlößchen führenden Wege gelegenen Garten und mit dem nach der Mühle zu zwischen dem Flusse und dem Abfallgraben gelegenen Wtesenstück« vorbe- hältliib der Genehmigung der ReaierungS- behördcn zur Abtrennung auf dem Weg« der Licitatton zu verkaufen; 2) die übrigen gegenwärtig mit der Mühl« ver pachteten Grundstücke, iedoch mit Ausnahme der nachstehenden sab 3 u. 4 bezeichnet«», in ihren «inzilnen Parzellen an den Miistbie- tendrn für die Zeit vom 1. Oktober d. I. biS mit 30. September 188 l, also aus 9 Jahre, zu verpachten; 3) Vir Flurparzellen Nr. 158 und 198 biS nach geschehener Feststellung de- Bebauungsplanes für dt« Nordsrite von GohliS für den Verkauf frei zu halten und 4) da- westlich vom Fahrwege nach GohliS ge legene, auS Wies«. Garten und Feld be- stehend« Flurstück in einzelnen Bauplätzen nach vorheriger Aufstellung v«S ParzrlliruugS- plane- zur Licitatton zu bringen. Der BauuSschuß beantragt, da vom Collegium schon längst der Verkauf der Gohliser Mühl« ge wünscht worden. Annahme der RathSvorlage, und knüpft der Herr Referent an da- dieSfallstg« Gut achten die Mitteilung, daß eine Sperrung d«S WegeS vom Rosenthale nach Möckern jenseitS der Marienbrückr immer voch aufrecht erhalten werde. ES frag« sich nun, ob eS sich nicht empfehle, daß auch die Stadtgemeinde den gedachten Weg dies seits der Brücke sperre. Um jedoch diese Sach« nicht mit dem vorliegenden Berathuvgsgeaevstandr zu vermischen, sehe er heut« davon ab, einen hierauf zielenden Antrag zu stellen. Dem Ausschußantrag tritt da- Collegium ein stimmig bei und genehmigt somit di« Rathsvor- lag« allenthalben. Nunmehr rrferirt der Vorsitzende des Schul- ausschuffeS Herr Adv. vr. Lrdmann über Prü fung mehrerer Schulcastenrechuungev. Von den Rechnungen der III. Bürgerschule aus di« Jahr« 1868. 1869 und 1870 wird dt« erster« zur Justification empfohlen, hingegen bezüglich der Rechnung von 1889 erinnert, daß darin »in« AuSgabcpost von 30 Thlr. theilS für Ankauf einer Geige für den Gesauglehrer theilS für Satten auf dieselbe vorkomml. Der Betrag für dt« letzteren ist auf 15 Jahre zurück und zwar mit 15 Thlr. berechnet. In der Rechnung von 1870 find wiederum 2 Thlr. 17 Ngr für Saiten und Bozenbezug an den Gesauglehrer verausgabt. Da aber der artige Ausgaben nicht von der Schul«, sonderu von den Lehrern selbst zu bestreiten sind, so schlägt der Ausschluß vor, dies« Posten zu moni- rrn und die Justification der beiden Rechnungen zu beanstanden. Diese Anträge nimmt di« Versammlung ein hellig an. Ja den Rechnungen der I. Bürgerschule auf dt« Jahre 1869 und 1870 ist dem Ausschuß der bedeutende Ttnrenverbrauch aufgefallen. 1869 sind nicht weuiger als 03 Thlr. 10 Ngr. für 700 Kannen Tinte und 1870 92 Thlr. für 690 Kan nen Tinte verausgabt, während in der III. Bür gerschule nur 62 Thlr. und in der IV. Bürger schule nur 32 Thlr. jährlich hierfür gebraucht werden. AuS den vorhandenen Belegen muß ge schloffen werden, daß sich der Tivtenverbrauch auch auf die Zeit der Ferien erstreckt. Ferner wird gerügt, daß für Stimmen des InstrumruiS alljährlich ein« Pauschsumme von 12 Thlr. aagesetzt ist, während man sprcificirt« Beleg«, auS denen hervorgehr, wie oft daS In strument gestimmt und wie viel jedesmal hierfür berechnet worden, zu verlangen Hab». Der Ausschuß empfiehlt zwar dir Rechnungen zur Justification, beantragt aber, den Rath zu ersuchen, n) über deck auffallend, hohen Aufwand für Tinte Auskunft zu geben und d) rechnungs mäßiger« Beleg« als der über da- Stimmen des Instrument» vorhandene künftig vorzulegen. Diese Anträge werdrn insgesammt einstimmig angenommen. Zu den Rechnungen der IV. Bürgerschule auf dt« Jahr« 1869 und 1870 wird mouirt, daß der HauSmann außer dem ihm für Schruerlöhn« und klein« Wirthschaftsbedürfntst« gewährte» Abstn- dungkquantum von 140 Thlr. jährlich noch be sonders verläg« für Waschen und Scheuern, so wie auch für Beköstigung der «ährend der Mit tagszeit zur Straf« inrückbehalienen Schulkinder und sonstig« klein« Bedürfnisse berechnet. Auch di« Ausgabe für Reinschrift des Hauptbuches, welche» der Direktor zu führe» hat, findet man nicht in Ordnung und beantragt der Ausschuß hierüber, voc Justification dieser Rechnungen vom Rath« Auskunft zu erbitten. Herr vr. Panitz steht sich zu der Bemerkung veranlaßt, daß, wenn es auch nicht augenehm sei, daß sich das Collegium mit solchen Kleinig keiten, wie hier gerügt worden, beschäftig«, dies doch nicht zu umgehen wäre, weil derartig« klein« Beträge sich sehr häuften und zu großen Summen avwüchsen. Dieser Uebelstaud «erd« sich erst dann beseitigen lasten, wenn die Verwaltung des städti sch«, «chnlwesens in dt, Hände eines besol- dete» Stadtralhrs gelegt werde. Er beantrag, daher, beim Rath« auzufrageu, ob er den b«: Gelegenheit der Berarhung des diesjährigen Budgets der Volksschulen gestellten hierauf b-- züglichen Antrag in Erwägung gezogen habt. Herr Dir. Näser wünscht »ine andere Fassung dieses Anträge- und schläzt vor: In Erwägung daß auch die Prüfung dieser Rechnung den Uebel staud herauSstell«, der darin liegt, daß die äußer« Verwaltung der Schulen nicht in dir Hand eivk- etnzigeu besoldeten Stadtratheö gelegt ist. die bei Gelegenheit der letzten Brrathung d«S Bürge.« der Volksschulen zu Beseitigung deS Uebelstande« gegebene Anregung in Erinnerung zu brtogm und baldige Rückantwort zu erbitten. Herr Kühner wünscht nicht, daß dieser höchst wichtige und gar nicht abzuwetsend» Antrag n Zusammenhang gebracht werte mit solchen Kl«, nigkeiteu wie di« hier zur Brrathung vorliegen den. ES könnte dadurch die Bedeutung dt« Antrag- abzeschwLcht werdrn. Di« Tragweite dieses Gegenstand«- sei sehr bedeutend. Sr wünsche, daß erst ein Ausschuß hierüber sich äußern möchte. ES handele sich doch um Anstellung ,iu«S Schulvorstandes. Herr vr. Panitz weist darauf hin, daß e- sich hier nur um die äußer« Verwaltung der Schul» handele; selbst wenn mau «in besondere« RathSmitglied hierzu anstrllen müßt«, würde i« sehr vonhkühafr für di« Stadt fein. Er halte «S für angrzergt, bei jeder Gelegenheit, auch wenn eS sich nur um Kleinigkeiten handele, diese Fra;e wieder in Anregung zu bringen. Herr Direktor Näser schließt sich diesen Aus führungen an Wi« z. B. im Hospital dir Sko- nomische Leitung von der medicintsch-chirurgischen getrennt sei, so werde auch für die Schulen di, ökonomische und dt« pädagogische Leitung gas; getrennt werden können. Herr Professor vr. Biedermann tritt dem Wunsche de- Herrn Kohner bezüglich Verweisung diesrr Frage an einen Ausschuß bei. Nach dem neuen Volksschulgesetz werd« «in Schulvorstand «inzusetzen sein, dem auch ein besoldetes Raths- mitglted angehören werde. Der Rath werde, wenn man nicht «inen bestimmten Vorbehalt stell«, einfach auf daS neu« Schulgesetz Hinweis Di« Anträge deS SchulauSschuffeS, sowie der Antrag d«S Herrn Dtrecior Näser finden «in- stimmige Annahme. In den Rechnungen der Rathsfreischul« für 1869 und 1870 fand der SchulauSschuß ebenfalls verläg« de» HauSmauuS für Dienstleistungen rc. berechnet, für «elch« dieser besonder» Honorar er- hält, und wird deshalb beantragt, di« Justifica- tio» auSzusetzeu und voch «tu« Erklärung vom Rathe über di« vom Aufwärtrr »ingereichten Rech- nungen zu erbitten. Auch diesrr Antrag wird einstimmig zum Be schluß erhoben. Nach einem noch zur Brrathung vorliegenden Beschluß des StadträlhS sollen dir „Gymnasial- lehrerfirllrn" an der ThomaSschule und Nicolai- schule dem Ansuchen der Inhaber zufolge in Oberlehrerstelleu umgewandelt werdeu. Zur Mo- tivirung nimmt der Rath, indem er ausdrück lich bemerkt, daß dieser Beschluß auf di« GehaltS- höhe keinen Einfluß auSübt, auf ein« Eingabe der betreffenden Lehrer Bezug, worin haupsächlich Fol gende- avgesührl wird: „Seit Einführung de- neuen Regulativ- für di« Gymnasien im Königreiche Sach «n werde nur voch zwischen „Haupt- und Hülfslehreru" unterschieden; die erster«» seien de weder auf Zeit noch auf Kündigung angrstellten „ordeut- Uchen" Lehrer mit dem Prädicat „Oberlehrer", dt« letzteren dt« auf dreimonatliche Kündigung angenommenen „provifortscheu" Lehrer mit dem Titel HülfSlehrer. 5 und 29 de« Regulativs.) An unseren beiden Gymnasien aber gebe es außer den avgesührtev 2 Elaste» von Lehrern noch ein« dritte, rämlich dir der „Gymnasial lehrer", welch« zwar fest augestellt und daher thatsächlich zu den Oberlehrer» zu rechnen seien, jedoch, weil nicht confirmirt und ohne Bestallung«, urkunde, dadurch wieder in di« Reihe der Hülfs- lehrer herabgerückt würde». Dies« «igeuthümlich» Mittelstellung der Gymnasiallehrer und der damit verbunden« Mangel einer Bestallungsurkuud« könne aber für die Betreffenden — ganz abgesehen von der Bedeutung, welch« tu der Fipirung de» Zeitpunkte» der Anstellung bezüglich einer späte ren Penfiouiruug sür fi» liege — leicht mit Nach- theileu verbunden sein. Denn sollte rin hiesig« Gymnasiallehrer «tuen Ruf an ein köuiglicheS oder vielleicht an ein außersächfisches Gymnasium erhalten, so müßte «S sür ihn von großer Wich tigkeit sein» daß er «ine BestallungSurkuude tu de» Händen Hab«, aus welcher zugleich di« voll« Zahl seiner Dirnstjahr« ersehen «erden könne. Der Schulausschvß schlägt Zustimmung zur RathSvorlage vor. Herr Direktor Näser bezwetselt. daß der vom Rath« betont« Umstand, eS soll« kein« Gehalts- aufbefleruug damit verbunden sein, lange andauern werd«, mau habe derartig« Erfahrungen gemacht, nachdem di« Poltzeiactuarien zu Polizeiräthen er nannt worden. Einstimmig wird beschlosten, dem vorliegenden Rathsbeschluß beizutreten. Nachdem der Herr Vorsteher noch darauf auf merksam gemacht, wie es nachder Geschäftsord- nuug nicht zulässig, daß sich Mitglieder aus der Sitzung entfernen, ohne sich beim Tontroleur abzumelden, uuv daß bei vorkommeude» Fallen Strat« ausgesprochen »erd«n müsse, wird di« östeutlich« Sitzung geschloffen Allgrm * Leiantg, 15. allge« sammlung Ungefähr rar mittag hier Bürgerschaft »u thun veri fange grtha, Freiqualttere zum kleinen gebracht. I kleinste Gäßt in den weist zwischen grü Mt' Guirlai schr fteu bed< und Fenster» Landes- un r«tL deconr! der Virsami durch Mitgl uns durch Quartiere; Di« Bersr durch ein« schönen St« So'.istrn wc auS Schnee hold, Diake gesamutt vl Cantor Kiu FrLuletu 1! auS Mügel Abends Saale di« weiter im Vorstandes starte. N Herr Bürg um di« Ber zu b'grüßr einer wohl mit kräfti, Lehrerschas heravwachs den Etun Freiheit, TsoßeS de Sachsen, »nd Jndu »ecken. Herr S hiesigen L lung im knüpft» a Jahren 1 gegrn Fr die Erivn die Berat ten Geist Herr 8 der Vers Dank sü artigen i seit der der Lehr« sülluvg Dotatior daS Ge denken, sprach d, zur näck haben m Die frühere i stimmte ordnul folgende Mov! schalen volkSs-t Richier der Leh Lbbau ! für da» S«s'tz st 1872; Unterst Dier r,r« m Sachse tuSbur Verein den sö Schul; Echuu vnfich vezug kluge, geriehr Zeit dtren Die verfan wurde au, r auS L Rick Da samm
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