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Wochenblatt für Zschopau und Umgegend : 09.02.1889
- Erscheinungsdatum
- 1889-02-09
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Stadtarchiv Zschopau
- Digitalisat
- Stadtarchiv Zschopau
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id512512809-188902096
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id512512809-18890209
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-512512809-18890209
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungWochenblatt für Zschopau und Umgegend
- Jahr1889
- Monat1889-02
- Tag1889-02-09
- Monat1889-02
- Jahr1889
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1889. ^§18. Wochenblatt für Zschopau und Amgegend. Amtsblatt für die Königliche Amtshauptmannschaft zu Flöha, sowie für das Königliche Amtsgericht und den Stadtrat zu Zschopau. Erscheint Dlinitag, DonnnSIag und Sonnabrnd und wird am Ab,nd vorher auigeaeben und versende! PirrtkljahrSprei« I Mark ausschließlich Boten- und Postgebühren. 57. Jahrgang. Sonnabend den 9. Februar. Inserate werden mit 10 Ps. für die gespaltene Korpu-zeile berechnet uno bis mittags 12 Uhr des dem Tage des Erscheinens vorher gehenden Tages angenommen. Verordnung. die für die eonsignirten Rinder und Pferde zu Deckung der im Jahre 1888 aus der Staatskasse bestrittenen Berläge an Entschädigungen zu erhebenden Beträge betreffend. Nach der im Monate Dezember vorigen Jahres vorgenommenen Consignation der im Lande vorhandenen Rinder und Pferde ist zu Erstattung derjenigen auf das Jahr 1888 verlagsweise aus der Staatskasse bestrittenen Beträge, die an Entschädigungen nach dem Reichsgesetze vom 23. Juni 1880 für die wegen Seuchen auf polizeiliche Anordnung getödteten und für die nach dieser Anordnung gefallenen Thiere, bez. nach den Gesetzen vom 22. Februar 1684 und vom 17. März 1886 für die an den Folgen der Impfung umgestandenen oder wegen dieser Folgen zu schlachten gewesenen Rinder oder für in Folge von Milzbrand gefallene oder getödtete Rinder, zu gewähren gewesen, beziehentlich an Verwaltungskosten erwachsen sind, auf jedes der eonsignirten u) Rinder ein Jahresbeitrag von zehn Pfennigen, b) Pferde ein Jahresbeitrag von dreizehn Pfennigen zu erheben. Indem Solches nach Maßgabe der Bestimmungen in Z 4 der Verordnung vom 4. März 1881 (Ges- u. Vdgs.-Blt. Seite 13) und der Ver ordnungen vom 22. Februar 1884 und von, 17. März 1886 (Ges- u. Vdgs.-Blt. S. 62 bez. 64) andurch bekannt gemacht wird, werden die zur Ein hebung der beregten Jahresbeiträge berufenen Polizeibehörden (Stadträthe, Bürgermeister, Gemeindevorstände) andurch angewiesen, auf Grund der, aus den Kreishauptmannschaften bez. Amtshauptmannschasten abgestempelt an sie zurllckgelangten Consignationen die oben ausgeschriebenen Jahresbeiträge von den betreffenden Rindvieh- und Pferdebesitzern unverzüglich einzuheben und unter Beischluß der Consignationen an die Kreishauptmannschaften bez. Amtshauptmannschasten einzuzahlen. Dresden, am 30. Januar 1889. Ministerium des Innern. (gez.) von Nostitz-Wallwitz. Sorge. Bekanntmachung. Bei der am 28. vorigen Monats hier stattgefundenen Stadtverordneten-Ergänzungswahl sind als: d) unansässige Stadtverordnete: 1., Herr Albin Höfer, Webschuldirektor, 2., - Karl Wölfel, Grundbuchführer, 3., - Christian Müller, Strumpfwaarenfabrikant, 4., - Heinrich Peters, Consumvereinsvorsteher, 5., - Karl Friedrich Klaffenbach, Webermeister, n) ansässige Stadtverordnete: 1., Herr Heinrich Oehme, Schnittwaarenhändler, 2., - Hermann Reichel, Kaufmann, 3., - Heinrich Schöne, Handelsweber, 4., - Dulderecht Dober, Schuhmachermeister, 5., - Ferdinand Kühnemann, Kaufmann, 6., - Bernhard Hommola, Strumpfwaarenfabrikant, 7., - Wilhelm Pfoh, Baugewerke, 8., - Anton Kleinhanns, Handelsweber; gewählt beziehentlich wieder gewählt worden, was in Gemäßheit Z 63 der revidirten Städteordnung hierdurch öffentlich bekannt gemacht wird. Zschopau, am 7. Februar 1889. DerStadtrath. ^ Kretzschmar. S. Bekanntmachung. Die Einweisung der neu- bez. wieder gewählten Mitglieder der Stadtverordneten, sowie die Wahl eines Vorsitzenden und dessen Stellvertreters wird in öffentlicher Sitzung Montag, den 11. Februar dfs. Js., Nachmittags « Uhr, im Sitzungszimmer drS Rathhauses erfolgen, was hiermit bekannt gemacht wird. Zschopau, am 7. Februar 1889. DerStadtrath. Kretzschmar. S. Bekanntmachung. Nachdem an verschiedenen Stellen der Stadt Anschlagtafeln angebracht worden sind, so wird in Gemäßheit des Z 30 des Reichspreßgesetzes vom 7. Mai 1874 in Verbindung mit Art. 15 und 16 des Königlichen Sächsischen Preß-Gesetzes vom 24. März 1870 Folgendes angeordnet: 1. Ankündigen gesetzlich erlaubter Versammlungen, Wahlbekanntmachungen, insofern sie Nichts Weiteres als Zweck, Zeit und Ort der Wahl und die Namen der oder des zu wählenden Kandidaten enthalten, sowie Anzeigen über öffentliche Vergnügungen, über gestohlene, ver lorene und gefundene Sachen, über Verkäufe und Vermiethungen und sonstige Nachrichten für den gewerblichen Verkehr dürfen ohne vorherige Anzeige an diesen Tafeln und was die Verkäufe oder Vermiethungen von Grundstücken und gewerblichen Ankündigungen anlangt, auch an den betreffenden Grundstücken und Gewerbslocalen selbst öffentlich angeschlagen werden. 2. Bei Placaten anderer Art, mit Ausnahme der Bekanntmachung öffentlicher Behörden, bedarf es der vorgängigen Anzeige bei dem Unterzeichneten Stadtrathe unter Vorlegung eines Exemplars des betreffenden Placats. Auch diese Placate dürfen nur an den dazu bestimmten Anschlagtafeln angeheftet oder angeschlagen werden. 3. Zuwiderhandlungen gegen diese Vorschriften werden mit Geldstrafe bis zu 150 Mark oder Haftstrafe bis zu 4 Wochen geahndet werden. Zschopau, den 8. Februar 1889. Der Stadtrath. Kretzschmar. —^ H- Das Schulgeld für die Fortbildungsschule für Knaben und für die höhere und einfache Fortbildungsschule für Mädchen auf das l. Quartal 1889 ist spätestens bis zum IS. dieses Monats an unsere Schulkassrnverwaltung zu entrichten. Es wird hierauf mit dem Bemerken aufmerksam gemacht, daß nach Ablauf dieser Frist gegen die Säumigen sofort das Zwangsverfahren eingeleitrt werden wird. Zschopau, am 1. Februar 1889. DerStadtrath. Kretzschmar. H
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