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Wochenblatt für Zschopau und Umgegend : 21.02.1889
- Erscheinungsdatum
- 1889-02-21
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Stadtarchiv Zschopau
- Digitalisat
- Stadtarchiv Zschopau
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id512512809-188902219
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id512512809-18890221
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-512512809-18890221
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungWochenblatt für Zschopau und Umgegend
- Jahr1889
- Monat1889-02
- Tag1889-02-21
- Monat1889-02
- Jahr1889
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^ Wochenblatt " für Zschopau und Amgegend. Amtsblatt für die Königliche Amtshauptmannschaft zn Flöha, sowie für das Königliche Amtsgericht und den Stadtrat zu Zschopau. Erscheint Dienstag, Donnerstag und Sonnabend und wird am Abend- vorher ausgegcben und versendet Bierteljahrspreis 1 Mark ausschließlich Boten- und Postgebühren. Inserate werden mit 10 Pf. für die gespaltene Korpuszeile berechnet . Donnerstag den 21. Februar. Bekanntmachung, betreffend den Eintritt zum Dienst als dreijährig Freiwilliger oder als vierjährig Freiwilliger. 1) Jeder junge Mann kann schon nach vollendetem 17. Lebensjahre freiwillig zum aktiven Dienst im stehenden Heere oder in der Flotte ein- treten, falls er die nöthige moralische und körperliche Befähigung hat. 2) Wer sich freiwillig zu drei- oder vierjährigen, aktiven Dienst bei einem Truppcntheil melden will, hat vorerst bei dem Civilvorsitzenden der Ersatz-Kommission seines Aufenthaltsortes (in Dresden beim Amtshauptmann von Dresden-Neustadt, in Leipzig bei dem betreffenden Be amten der Kreihauptmannschaft, in den übrigen Bezirken beim Amtshauptmann) die Erlaubnis; zur Meldung nachzusuchen. 3) Der Civilvorsitzende der Ersatz-Kommission giebt seine Erlaubnis; durch Ertheilung eines Meldescheines. Die Ertheilung des Meldescheines ist abhängig zu machen: n) von der Einwilligung des Vaters oder des Vormundes, b) von der obrigkeitlichen Bescheinigung, daß der zum freiwilligen Dienst sich Meldende durch Civilverhältnisse nicht gebunden ist und sich untadelhaft geführt hat. 4) Die mit Meldeschein versehenen jungen Leute haben sich ihrer Annahme wegen unter Vorlegung ihres Meldescheins an den Kommandeur des Truppentheils zu wenden, bei welche», sie dienen wollen. Hat der Kommandeur kein Bedenken gegen die Aufnahme, so veranlaßt er ihre körperliche Untersuchung und entscheidet über ihre Annahme. 5) Die Annahme erfolgt durch Ertheilung eines Annahmescheines. 6) Sofortige Einstellung von Freiwilligen findet, sofern Stellen offen sind, nur in der Zeit vom 1. Oktober bis 31. März statt. Außerhalb der angegebenen Zeit dürfen nur Freiwillige, welche auf Beförderung zum Offizier dienen wollen, oder welche in ein Militär-Musikkorps einzutreten wünschen, eingestellt werden. Hierbei ist darauf aufmerksam zu machen, daß die mit Meldeschein versehenen jungen Leute, ganz besonders aber die, welche zum drei- oder vierjährigen aktiven Dienst bei der Kavallerie eintreten wollen, vorzugsweise dann Aussicht auf Annahme haben, wenn sie sich, bei sonstiger Brauchbarkeit, bis 31. März melden, aber nicht zu sofortiger Einstellung, sondern zur Einstellung am nächsten 1. Oktober. Wenn keine Stellen offen sind, oder Freiwillige mit Rücksicht auf die Zeit ihrer Meldung nicht eingestellt werden dürfen, so können die Freiwilligen angenommen und nach Abnahme ihres Meldescheines bis zu ihrer Einberufung vorläufig in die Heimath beurlaubt werden. 7) Den mit Meldeschein versehenen jungen Leuten, welche als dreijährig Freiwillige eingestellt werden, wird die Vergünstigung zu Theil, sich den Truppcntheil, bei welchem sie dienen wollen, wählen zu dürfen. Außerdem haben sie den Vortheil, ihrer Militärpflicht zeitiger ge nügen und sich im Falle des Verbleibens in der aktiven Armee und Erreichend der Unteroffiziers-Charge bei fortgesetzt guter Führung den Anspruch auf den Civilversorgungsschein bereits vor vollendetem 32. Lebensjahre erwerben zu können. 8) Den mit Meldeschein versehenen jungen Leuten, welche bei der Kavallerie als vierjährig Freiwillige eingestellt werden, erwächst, wenn sie dieser Verpflichtung Nachkommen, außerdem noch die Vergünstigung, daß sie in der Landwehr I. Aufgebots nur drei statt fünf Jahre zu dienen haben. 9) Diejenigen Mannschaften, welche freiwillig vier Jahre aktiv gedient haben, werden zu Hebungen während des Neserveverhältnisses in der Regel nicht herangezogen; ebenso wird die Landwehrkavallerie im Frieden zu Uebungen nicht einberufen. 10) Militärpflichtigen, welche sich im Musterungstermin freiwillig zur Aushebung melden, erwächst dagegen hieraus ein besonderes Recht auf die Auswahl der Waffengattung oder des Truppentheiles nicht. Dresden, den 16. Februar 1889. Kriegs-Ministerium. Graf von Fabrice. Starke. Bekanntmachung, das diesjährige Ersatzgeschäft betreffend. Die Musterung aller in dem Aushebungsbezirke Flöha aufhältlichen, im Jahre 1869 geborenen Militärpflichtigen, sowie der Militärpflichtigen früherer Altersklassen, rücksichtlich deren eine endgiltige Entscheidung über ihre Dienstpflicht durch die Ersatzbehörden noch nicht erfolgt ist, wird I, für die Mannschaften aus den Orten Altenhain, Anerswalde, Braunsdorf, Dittersbach, Ebersdorf, Garnsdorf, Gunnersdorf, Hausdorf, Jrbersdorf und Metzdorf Montag, den 11. März 1889; II., für die Mannschaften aus der Stadt Frankenberg Dienstag, den 12. März 1889; III, für die Mannschaften aus den Orten Lichtenwalde, Mühlbach, Neudörfchen, Niederlichtenau, Niederwiesa, Ober» lichtenau, Oberwiesa, Ortelsdorf, Sachsenburg und Schönerstadt Mittwoch, den 13. März 1889, und zwar an diesen drei Tagen im Gasthof „zum Roß" in Frankenberg Vormittags V, S Uhr; IV, für die Mannschaften aus den Orten Börnichen bei Oederan, Breitenau, Frankenstein, Görbersdorf, Hartha, Hetz dorf, Kirchbach, Memmendorf, Oederan, Thiemendorf und Wingendorf Donnerstag, den 14. März 1889, Bormittags '/«S Uhr im Gasthof „zum Hirsch" in Oederan; V, , für die Mannschaften aus den Orten Börnichen bei Grünhamichen, Borstendorf, Dorfschellenberg, Eppendorf und Gahlenz Freitag, den 15. März 1889; VI , für die Mannschaften aus den Orten Erdmannsdorf, Falkenau, Flöha, Grünberg, Grünhainichen, Gückelsberg, Hennersdorf, Hohenfichte und Jägerhof Sonnabend, den 16. März 1889; VII., für die Mannschaften aus den Orten Kunnersdorf, Leubsdorf, Marbach, Metzdorf, Plaue, Schellenberg und Waldkircken Montag, den 18. März 1889, und zwar an den letztgenannten drei Tagen Vormittags '/-S Uhr im Gasthof „znm Lehngericht" in Schellenberg; VIII , für die Mannschaften aus den Orten Dittersdorf, Dittmannsdorf, Gornau, Hohndorf, Krumhermersdorf, Schlößchen- Porschendorf und Weißbach Dienstag, den 19. März 1889;
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