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Wochenblatt für Zschopau und Umgegend : 18.05.1889
- Erscheinungsdatum
- 1889-05-18
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Stadtarchiv Zschopau
- Digitalisat
- Stadtarchiv Zschopau
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id512512809-188905188
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id512512809-18890518
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-512512809-18890518
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungWochenblatt für Zschopau und Umgegend
- Jahr1889
- Monat1889-05
- Tag1889-05-18
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^S59. Wochenblatt für ZfHopau uni» Amgegenb. Amtsblatt für die Königliche Amtshauptmannschaft zn Flöh«, sowie für das Königliche Amtsgericht und den Stadtrat zu Zschopau. Erscheint Dienstag, Donnerstag und Sonnabend und wird am Abend vorher ausgegeben und versendet Dierteljahrsvreis 1 Ma-k ausschließlich Boten- und Postgebühren. L7. Jahrgang. Sonnabend den 18. Mai. Inserate werden mit 10 Pf. für die gespaltene Korpuszeile berechnet und bis mittags 12 Uhr des dem Tage des Erscheinens vorher- geh'enden Tages angenommen. Bekanntmachung. Zur Heizung der Localitäten des Unterzeichneten König!. Amtsgerichts soll die Lieferung von 240 Hectoliter Steinkohlen ) 120 - Braunkohlen s 20 Raummeter weiches Scheitholz und Hefter Sorten SO Tausend Stück Streichdorf ) im Wege der Submission vergeben werden. Offerten, bei denen zu berücksichtige» ist, daß die Lieferung bis an das Amtsgerichtsgebäude selbst, sonach einschließlich aller und jeder Trans portkosten, zu geschehen hat, sind srankirt und versiegelt mit der Aufschrift „Submission auf Lieferung von Heizungsmaterialien" bis zum LS. Juli dieses Jahres einzureichen, indem später eingehende Offerten nicht berücksichtigt werden können. Ueber die näheren Bedingungen, welche auch auf Verlangen gegen Entrichtung der Schreibgebühr abschriftlich zugestellt werden können, wird im Expeditionszimmcr Nr. 3 des hiesigen Amtsgerichts während der üblichen Geschäftszeit Auskunft ertheilt. Königliches Amtsgericht Zschopau, den IS. Mai 1889. Forker. und Die im Grundbuche auf den Namen Auguste Camilla vcrehel. Schiller geb. Ptfennigwerth eingetragenen Grundstücke, nämlich: 1., das gebäudelose Biertelhufengut, No. 415, 42S und 426 des Flurbuchs und Folium 70 des Grundbuchs für Dittersdorf, 3 da 65,s L — 6 Acker 183 OR. enthaltend, mit 99,33 Steuereinheiten belegt und auf 3616 Mark — Pf. geschätzt, 2., das Erbrichtergut mit Wohn- und Wirtschaftsgebäuden, No. 84 des Brandkatasters, No. 126, 127, 130u, 226u, 227, 230u, 401L, 402, 403, 408, 414 und 630 des Flurbuchs und No. 89 deS Grundbuchs für Dittersdorf, 33 stg, 56,8 L — 60 Acker 197 OR. enthaltend, mit 996,80 Steuereinheiten und 45 810 Mark — Pf. Brandversicherungssumme belegt, sowie auf 69 561 Mark — Pf. geschätzt, 3., das Waldgrundstück, No. 387 und 388 des Flurbuchs und No. 164 des Grundbuchs für Dittersdorf, 1 Im 15 3, 2 Acker 23 OR. enthaltend, mit 17,45 Steuereinheiten belegt und auf 930 Mark — Pf. geschätzt, von welchen die unter den No. 1 und 2 aufgeführten in einem wirthschaftlichen Zusaminenhange stehen, sollen an hiesiger Gcrichtsstelle zwangsweise versteigert werden und ist Ser 1. Jnli 188», Bormittags /-II Uhr, als Anmeldctermin, ferner der IS. Juli 188», Bormittags '/»11 Uhr, als Bersteigerungstermin, sowie Ser 2». Juli 188», Bormittags '1,11 Uhr als Termin zu Verkündung des Bertheilungsplaus anberaumt worden. Die Realberechtigten werden aufgefordert, Hie auf den Grundstücken lastenden Rückstände an wiederkehrenden Leistungen, sowie Kosienforderungen, spätestens im Anmeldetermine anzumelden. Eine Uebersicht der auf den Grundstücken lastenden Ansprüche und ihres Rangverhältnisses kann nach dem Anmeldetermine in der Gerichts schreiberei des Unterzeichneten Amtsgerichts eingesehen werden. Zschopau, am 14. Mai 1889. Königliches Amtsgericht. Tobias. Baumgärtel, GS. An Bezahlung der Ginkommensteuer pro 1. Termin wird hierdurch mit dem Bemerken erinnert, daß gegen die Säumigen nunmehr das Zwangsverfahren eingeleitet werden wird. Zschopau, am 17. Mai 1889. Der Stadtrath. Kretzschmar. H. Bekanntmachung. Nachdem die Aufstellung deS Katasters für die Einschätzung zu den Gemeindeanlagen beendet ist, so wird solches mit dem Bemerken bekann gemacht, daß dieses Kataster zur Einsicht der Anlagepflichtigen, jedoch nur rücksichtlich deS den Einsichtnchmenden selbst betreffenden Einschätzungsergeb- nisieS bis mit 18. Mai dieses Jahres in der Stadtsteuer-Einnahme ausliegt. Es bleibt jedem Anlagepflichtigen, welchem ein Anlagezettel nicht behändigt worden ist, überlassen, sich wegen Mitteilung des Einschätzungser gebnisses bei der Stadtsteuereinnahme zu melden. Hierbei weisen wir in Gemäßheit der Bestimmung in Z 18deS Anlagenregulativs daraufhin, daß Reklamationen gegen die erfolgte Einschätzung, bei Verlust des ReklamationSrcchts binnen 3 Woch->n vom Ablauf vorgedachtcr zur Auslegung des Katasters bestimmten Frist, also bis mit 8. Juni dieses Jahres schriftlich bei dem Unterzeichneten Stadtrathe anzubringen sind. Reklamationen gegen Einschätzungsergebnisse, welche sich lediglich auf Ansätze des staatlichen Einkommensteuerkatasters gründen, sind unzulässig. Eine Ausnahme findet nur statt, wenn Reklamant darthut, daß die Anfechtung seiner Einschätzung zur Staatseinkommensteuer deshalb ausgeschlossen worden ist, weil er nicht deklariert hatte oder an der Frist zur Deklaration oder an der Frist zur Einlegung der Reklamation sich versäumt hatte (8 22 des Regulativs). ES kann eine solche Reklamation nur gegen das Gesammtergebniß der Einschätzung gerichtet werden, und ist bei Verlust der Reklamation vom Reklamanten, dafern dies nicht sofort bei der Einwendung geschehen, noch vor Ablauf obgedachter Frist unter genauer Angabe der Höhe aller seiner Einkünfte und der gesetzlich zulässigen Abzüge thatsächlich zu begründen.
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