Wochenblatt für Zschopau und Umgegend : 12.07.1888
- Erscheinungsdatum
- 1888-07-12
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Stadtarchiv Zschopau
- Digitalisat
- Stadtarchiv Zschopau
- Digitalisat
- SLUB Dresden
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- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id512512809-188807123
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- http://digital.slub-dresden.de/id512512809-18880712
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- oai:de:slub-dresden:db:id-512512809-18880712
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- Zeitungen
- Saxonica
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
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- ZeitungWochenblatt für Zschopau und Umgegend
- Jahr1888
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" Wochenblatt " für Zschopau und Hlmgegend. Amtsblatt für die Königliche Amtshauptmannschaft zn Flöh«, sowie für das Königliche Amtsgericht und den Stadtrat zu Zschopau. Erscheint Dienstag, Donner-tag und Sonnabend und wird am Abend vorher ausaeaeben und versendet. Vierteljahr-Preis 1 Mark einschließlich Boten- und Postgebühren. LK. Aahrgaug. Donnerstag den 12. Juli. Inserate werden mit 10 Pf. für die gespaltene KorpuSzetle berechnet unv bis mittags 12 Uhr des dem Tage des Erscheinens vorher gehenden Tages angenommen. Bekanntmachung. Wegen Reinigung der Lokalitäten bleibt die Canzlei der Unterzeichneten Amtshauptmannschaft Sounabend, den 14. Juli 1888 geschlossen und können an diesen! Tage nur dringliche Sache« exprdirt werden. Königliche Amtshauptmannschaft Flöha, am 7. Juli 1888. —— Gehe. Dtch. Bekanntmachung, das Astatische Steppenhuh» betreffend. Vo.: dem Präsidenten des Allgemeinen deutschen Jagdschutzvereins ist beim Königl. Ministerium des Innern zu Dresden die Gewährung eines Schutzes für das in neuerer Zeit hin und wieder in Deutschland vorgekommene Asiatische Steppenhuhn beantragt worden. Wenn nun auch das Steppenhuhn nach Z 1 Absatz 2 deS Gesetzes, die Ausübung der Jagd betreffend, vom l. Dezember 1864 als jagdbares Wild anzusehen ist und, als zur Kategorie der wilden Vögel gehörig, der in § 3 unter 9 des Gesetzes, die Schonzeit der jagdbaren Tiere betreffend, vom 22. Juli 1876 für alle wilden Vögel festgesetzten Schonzeit unterliegt, so dürfte doch dieser Schutz im Interesse der zu fördernden und schon früher einmal versuchten Einführung und Acclimatisirung des Steppenhuhns nicht hinreichend sein. Vielmehr erscheint es wünschenswerth, daß dieses Bestreben vor Allem in denjenigen Kreisen Unterstützung findet, in deren Händen die Pflege und Ausübung der Jagd liegt und daß zu dem Ende das Fangen und Erlegen von Steppenhühnern vorläufig wenigstens auf die nächsten Jahre ganz unterlassen wird. Die AmtShauptmannschaft will ergangener Anordnung gemäß nicht unterlassen, die betheiligten Kreise insbesondere die Inhaber der Jagd und die Jagdgenossenschaften hierauf aufmerksam zu machen und sie um Schutz und Schonung des bezeichneten Thieres zu ersuchen. Königliche Amtshauptmannschaft Flöha, am 29. Juni 1888. v. Gehe. StadtkassengeMe auf das Jahr 1888 s«. AM a. e. Der Stadtrath, i. v. Weber, Stdtrth. Die sind bis an unsere Kaffenverwaltung abzuführen. Zschopau, am 11. Juli 1888. Aus wachsen. — Der hiesige Vorschußverein, welcher in diesen Tagen seinen Rechenschaftsbericht auf das Geschäfts jahr 1887/88 zur Verteilung brachte, hält am Donnerstag den 12. Juli im Saale deS vormali gen Webermeisterhauses seine Generalversammlung ab, worauf wir die Mitglieder hierdurch noch be sonders aufmerksam machen wollen. — Se. Majestät der König hat, wie die »Schles. Zeitung" mitteilt, seinen schlesischen Besitz vor kur zem durch Ankauf der in der Nähe von Sibyllen ort gelegenen Rittergüter Lossen und Bunkai ver größert. — Die Abreise Ihrer Majestäten deS Königs und der Königin aus Kopenhagen erfolgte am 9. Juli abends 6 Uhr und die Ankunft Allerhöchst- derselben in Stoclholm am Dienstag den 10. Juli mittags 12 Uhr mittelst ExtrazugeS von Malmö, begleitet von dem deutschen Legationssekretär Prinzen Lichnowsky, welcher denselben bis Malmö entgegengesahren war. Der Kronprinz von Schweden war den Herrschaften bis Gnesta entgegengereist. Am Bahnhof waren der König, die Kronprinzessin, Prinz Eugen und die Herzogin-Witwe Theresa anwesend und begrüßten das sächsische Königspaar auf das herzlichste. Die Majestäten fuhren sodann in zwei sechsspännigen Galawagen, geführt und gefolgt von je einer Schwadron der Leibgarde, zum königl. Schlosse. Im Schlosse begrüßte die Königin die Gäste aufs herzlichste. Auf dem ganzen Wege vom Bahnhof bis zum Schlosse waren die Straßen prachtvoll geschmückt. Unter den Flaggen zeigten sehr viele die sächsischen Landesfarbrn. Eine zahl reiche Volksmenge begrüßte die hohen Gäste mit sympathischen Zurufen. Nachmittags findet eine Ausfahrt nach dem Lustschlosse Rosendal statt. — In Borstendorf und Leubsdorf sind am 9. d. M. in Verbindung mit den Ortspostan stalten Telrgraphensiellen mit beschränkten! Tages dienst eröffnet worden. — Wie aus Chemnitz berichtet wird, ist der dortige Stadtrat Konimerzienrat Illing, Chef der Firma Eduard Lohse, am vorigen Sonnabend nach mittags in Reutte in Tirol, woselbst er sich in Begleitung seiner Gemahlin und seiner Tochter befand, plötzlich am Herzschlag verschieden, nachdem er dort noch wenige Minuten vorher gesund und heiter einen Spaziergang unternommen hatte. Die Stadt Chemnitz verliert in dem Genannten einen ihrer hervorragendsten Industriellen, einen ihrer geachtetsten Bürger, der seit dem Jahre 1873 Rats mitglied war. — Am Dienstag abends '/,10 Uhr wurde in Chemnitz die Feuerwache nach dem Nikolaigraben Nr. 22 gerufen. Es brannte bei deren Ankunft bereits der Dachstuhl zur Hälfte. Der Dachstuhl wurde durch das Feuer zerstört, die oberen Etagen haben durch da- Löschwasser stark gelitten. — DaS Urteil des Reichsgerichts im LandeS- verratsprozeß lautet gegen Dietz auf 10 Jahre Zuchthaus, gegen Frau Dietz auf 4 Jahre Zucht haus und gegen Appell auf 9 Jahre Festungshaft und 1 Jahr Gefängnis. Die Gründe sind folgende: Bereits in früherer Sitzung ist festgestellt, daß Ca- bannes die Berwaltungsbenchte und amtliche Ver fügungen des Straßburger Bezirkspräsidiums in den Jahren 1883—87 an die französische Regierung ver raten hat. Ein gleiches Verbrechen ist bezüglich des Dietz festgestellt worden. Im Jahre 1883 bot Dietz Herrn Vincent in Paris geheime Nachrichten an und da eine Antwort nicht erfolgte, so reiste Frau Dietz nach Paris, um sich mit Vincent direkt ins Einver nehmen zu setzen. Als erstes,Schriftstück schickte er eine Aufstellung derjenigen Truppen, welche 6 Stunden nach der Kriegserklärung zum Schutz der deutschen Grenze ausrücken sollten. Das zweite Schriftstück be stand in der Nachweisung derjenigen Bahnstrecken, welche un Kriege eines besonderen Schutzes bedürfen. Eine andere Verfügung bestand in der Bergung von Be triebsmaterial. Dann kam Herr Cabannes zu Dietz und sagte ihm aus Veranlassung des Obersten Matin in LUneville, Dietz solle sich zur Versendung der Schrift stücke nicht mehr der deutschen Post bedienen. Im gan zen sind etwa 8 solche Sendungen nach Paris gegan gen. Der Inhalt derselben bestand teils in Maßregeln behufs Transportes der Truppen im Kriege mittels der reichsländischen Eisenbahnen, behufs Wasserein nahme für die Maschinen, Tränkung der Pferden, s. w. Weiter schickte Dietz die Nachweisung zerstörbarer Bau werke und Konferenzprotokolle der Linienkommission und Dietz erhielt dafür nach und nach von Cabannes 200, 400 und 500 Frcs. Diese Schriftstücke entnalnn Dietz sogar den Schränken des kaiserlichen Bezirksprä sidiums in Straßburg und zwar mittelst Nachschlüssel, machte sich also der, Beiseiteschaffung amtlicher Schrift stücke schuldig; Frau Cabannes hat offen zugestanden, daß sic wußte, der Verkehr ihres Mannes mit dem französischen Kriegsministerium sei ein verbrecherischer, sie reiste selbst nach Paris in das Kricgsministerium. Sie mußte diesen verbrecherischen Verkehr schon aus der Heimlichkeit schließen, mit welcher die 1000 Francs ihrem Manne gegeben wurden. Sie machte sich also der Beihilfe zum Landesverrat schuldig. Der Ange klagte Appell stand mit dem Angeklagten Dietz und dem bereits abgeurteilten Cabannes im Verkehr. Appell nahm die Schriftstücke in Empfang und schickte sie nach Paris oder ließ sie dem Apotheker Girard zur Weiter beförderung überbringen. Appell vermittelte die Aus zahlung von 400 Francs an Cabannes und 1000 Frcs. an Dietz. Die Verurteilung des Angeklagten Appell gründet sich wesentlich mit auf die Aussage des Straf gefangenen Cabannes und, obwohl dem Cabannes nicht ohne weiteres Glauben zn schenken ist, kann man doch nicht annehmen, daß er wissentlich einem Manne etwas zuschiebt, von dem er große Wohlthaten genos sen. Dasselbe gilt von der Anssage der verehelichten Cabannes. Was die Strafzumessung anlangt, so ist die Handlungsweise des Dietz eine der schmählichsten. Es ist durch die militärischen Sachverständigen fest gestellt worden, daß der Verrat auf eine noch nie da gewesene Art und Weise ausgeübt wurde. Die Folgen bei dem nächsten Feldzüge sind unberechenbar. Straf mildernd war bei Dietz wie bei seiner Frau die bittere Not, welche sie zu der That führte. Gegen Appell wurde Zuchthausstrafe nicht ausgeworfen, weil er ge borener Franzose ist und sonst als ehrenhafter Mann bekannt ist. — DaS königliche Landgericht zu Leipzig ver urteilte den Bankier Sandbank wegen Fälschung von 141 Wechseln im Werte von 2800000 Mk. zu 3V, Jahren Gefängnis. — Am Montag vormittag fand beim königl. Landgericht zu Leipzig Verhandlungstermin, be treffend die Leipziger Diskontogesellschaft statt. An
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