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Wochenblatt für Zschopau und Umgegend : 10.08.1889
- Erscheinungsdatum
- 1889-08-10
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Stadtarchiv Zschopau
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- Stadtarchiv Zschopau
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id512512809-188908107
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id512512809-18890810
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-512512809-18890810
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- LDP: Zeitungen
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- Ausgabe
- Parlamentsperiode
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Inhaltsverzeichnis
- ZeitungWochenblatt für Zschopau und Umgegend
- Jahr1889
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1889. ^S94. -r für Ifchopau und Mmgegend. Amtsblatt für die Königliche Amtshanptmannschaft zu Flöh«, sowie für das Königliche Amtsgericht und den Stadtrat zu Zschopau. Erscheint DienStaq, Donnerstag und Sonnabend und wird am Abend »orher ausgegeben und versendet Sierteljahrspreis 1 Mark ausschließlich Boten- und Postgebühren. »7. Jahrgang. Sonnabend den 10. August. Inserate werden mit 10 Pf, für die gespaltene Korpuszeile berechnen und bis mittags 12 Uhr des dem Lage des Erscheinens vorher gehenden Tages angenommen. Erlaß. das Anbringen von Schutzvorrichtungen gegen das Herabfallen von Menschen durch die Bodenluken in Scheunen und dergleichen betreffend. Wie neuerdings vorgekommene Unglücksfälle dargethau haben, ist der diesseitigen Bekanntmachung vom 29. April 1884 von den betreffenden Besitzern nicht die erforderliche Beachtung geschenkt worden. Die Unterzeichnete Königliche Amtshauptmannschast sieht sich daher mit Rücksicht darauf, daß durch die fehlerhafte Anlage der Scheunen und dergleichen das Leben und die Gesundheit der oberhalb der sogenannten Bodenluken beschäftigten Arbeiter bedroht ist, ans sicherheitspolizeilichen Gründen und nach Gehör des Bezirksausschusses in Gemäßheit vn» Z 48 der Baupvlizeiordnnng vom 27. Februar 1869 veranlaßt, für ihren Bezirk nunmehr anzuordnen, daß bei sännntlichen Bodenluken in Scheunen und dergleichen, eine tischartlge Ueberbanung in ungefähr halber Manneshöhe bis spätestens zum I. November dieses Jahres von den betreffenden Besitzern angebracht wird. Eine Nichtbefolgung dieser Vorschrift wird ini einzelnen Falle mit einer Geldstrafe von 100 Mk. —- beziehentlich entsprechender Haft geahndet und wird das Erforderliche auf Kosten des Besitzers obrigkeitswegen ansgeführt werden. Der Bürgermeister von Schellenberg und die Gemeindevorstände erhalten Anweisung, über die Ausführung des Angeordneten zu wachen und in Unterlassungsfällen ungesäumt Anzeige anher zu erstatte». Königliche Amtshanptmannschaft Flöha, am 30. Juli 1889. v. Gehe. Fischbach. Bekanntmachung. Es ist in neuerer Zeit innerhalb des hiesigen Verwaltungsbezirks vielfach die Wahrnehmung gemacht worden, baß gelegentlich der Abhaltung von Schieß-, Kirmes- und ähnlichen Festen Verkaufs-, Schieß- und Würfelbuden, bez. -Stände, sogenannte Reitschulen, Schaukeln und ähnliche Belustigungs- Anstalten aus oder in unmittelbarer Nähe von öffentlichen Wegen ausgestellt werden. Wenn nun theils durch diese Veranstaltungen selbst, theils wegen des durch sie bewirkten Zusammenströmens des Publikums nicht nur der öffentliche Verkehr in erheblicher Weise gehindert und gehemmt wird, sondern.auch durch die aus den Wegen verkehrenden Wagen, Thiere u. s. w. Ge sundheit und Leben von Mensche» in Gefahr gebracht werden, so werde» die'Gemeindebehörden des Verwaltungsbezirks hiermit angewiesen, das Auf stellen von Verkaufs-, Schieß- und Würfelbuden bez. -stünden, sogenannten Reitschulen, Schaukeln und ähnlichen Belustignngsanstalten auf oder in un mittelbarer Nähe von öffentlichen Wegen nicht zu dulden, im klebrigen aber mit Rücksicht darauf, daß ein jahrmarktsähnlicher Verkehr bei solchen Festen nicht zulässig, bez. soviel die Würfelgclegenheiten pp. anlangt, das Absetzen von Maaren im Umherzichen im Wege des Glückspielß oder der Ausspielung nach Z 56o der Reichsgewerbeordnung verboten ist, die Genehmigung zu mehrgedachten Veranstaltungen nur in beschränktestem und bez. gesetzlich zu lässigem Maße zu ertheilen. Königliche Amtshanptmannschaft Flöha, am 7. August 1889. —^ v. Gehe. Kr. Bekanntmachung. Von dem diesjährigen Gesetz- und Verordnungsblatte ist das 7te Stück erschienen. Dasselbe liegt zu Jedermanns Einsicht an hiesiger Nathsstelle aus und enthält unter Nr. 28. Landtagsabschied für die außerordentliche Stände versammlung des Jahres 1889 vom 17. Juni 1889; Nr. 29. Bekanntmachung, die Eröffnung des Betriebes auf der Theilstrecke Schwarzenberg-Grün- städtel der nvrmalspurigen Eisenbahn Nnnaberg-Schwarzenberg und auf der schmalspurigen Secundäreisenbahn Grünstädtel-Oberrittersgrün betreffend vom 24. Juni 1889; Nr. 30. Bekanntmachung, die Eröffnung des Betriebes auf der nvrmalspurigen Secundäreisenbahn von Stollberg nach Zwönitz be treffend vom 11. Juli 1889; Nr. 31. Bekanntmachung, die Konzessionirung des auf Gegenseitigkeit gegründeten „Lübecker Feuerversicherungs-Vereins von 1326" betreffend, vom 15. Juli 1889; Nr. 32. Verordnung, Abänderungen des der Verordnung vom 17. Juni 1887 (G.- u. V.-Bl. S. 80) beigefügten Auszugs aus der Dienstvorschrift über Marschgebührnissc bei Einberufungen zuni Dienst, sowie bei Entlassungen betreffend vom 19. Juli 1889 und unter Nr. 33. Verordnung, die Enteignung von Grundeigenthum zu Erbauung einer schmalspurigen Secundäreisenbahn von Mügeln durch das Müglitzthal nach Geising betreffend vom 20. Juli 1889. Zschopau, am 7. August 1889. Der Stadtrath. Krctzschmar. Grpnr. Bekanntmachung. Nach den hier eingereichten Anzeigen verkaufen von nächster Woche ab fämmtliche hiesigen Bäcker 3 Kilo Weißbrot zu 7« Pf. Zschopau, den 9. August 1889. Der Stadtrath. Krehschmar. Fachzeichenschule. Der Unterricht beginnt für Klasse HI». IIIK, Ilu, Ilb Sonntag, den II. August, früh />7 Uhr, für Klasse I Montag abends '/«8 Uhr. Rade, Direktor. Ans Lachsen. — Ihre Majestäten der König und die Königin sind an Donnerstag nachmittag 2 Uhr 46 Min. von Rehefeld wieder in Pillnitz eingetrosfen. — Se. Majestät der Kaiser Franz Josef von Oesterreich und Se. kaiscrl. königl. Hoheit Franz Ferdinar.o Erzherzog von Oesterreich-Este treffen mit dem Grafen und Minister deS kaiserl. Hauses Kalnoky, dem Feldzeugmeister Baron Beck und dem General-Adjutant, Feldmarschalllcutnant Grafen Baaz Montag vormittag'9 Uhr von Wien kom mend in Niedersedlitz ein und begeben sich nach dem königlichen Schloß Pillnitz, woselbst großes Familien- und Marschalls-Vo^ouner äinukoiio statt findet. Das weitere Gefolge Sr. Majestät des Kaisers begiebt sich nach dem Residenzschloß Dres den, woselbst ebenfalls Dejeuner abgehalten wird. Die Weiterreise der Allerhöchsten Herrschaften mit Gefolge nach Berlin erfolgt nach den jetzigen Bestimmungen mittags 1 Uhr ab Pillnitz-Nieder sedlitz. — Herr Kreishauptmann Freiherr von Hausen zu Zwickau ist vom 11. bis 25. August, sowie voni 2. bis 30. September dss. Js. beurlaubt und wird während dieser Zeit durch Herrn Geh. Regierungsrat Leonhard! daselbst vertreten. — Der „Reichs-Anz." enthält die Verleihung mehrerer hoher Ordensdekorationen an königl. säch sische Offiziere, und zwar ist dem königl. säch-
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