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Wochenblatt für Zschopau und Umgegend : 24.09.1889
- Erscheinungsdatum
- 1889-09-24
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Stadtarchiv Zschopau
- Digitalisat
- Stadtarchiv Zschopau
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id512512809-188909243
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id512512809-18890924
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-512512809-18890924
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungWochenblatt für Zschopau und Umgegend
- Jahr1889
- Monat1889-09
- Tag1889-09-24
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^ 113. Wochenblatt 1889. für Zschopau und Hlmgegend. Amtsblatt für die Königliche Amtshauptmannschaft zu Flöha, sowie für das Königliche Amtsgericht und den Stadtrat zu Zschopau. Erscheint Dienstag, Donnerstag und Sonnabend und wird am Abend vorher auSgeaeben und versendet Vierteljahrspreis 1 Mark ausschließlich Boten- und Postgebühren. 57. Jahrgang. Dienstag den 24. September. Inserate werden mit 10 Pf. für die aespaltene KorpuSzeile berechnet und bis mittags 12 Uhr de« dem Lage des Erscheinens vorher gehenden Tages angenommen. Berichtigung! In der Bekanntmachung über Wahlen der Handels- und Gewerbekammer muß es anstatt 1886er „188Ser Einkommensteneruotifiea- tion" heißen. Königliche Amtshauptmannschaft Flöha, am 21: September 1889. v. Gehe. Daß den 27. und 28. lauf. Monats wegen Reinigens der Amtsgerichtslokalitäten in denselben nicht expedirt werden kann, macht man zur Nachachtnng hierdurch bekannt. Königliches Amtsgericht«. Zschopau, den 9. September 1889. Forkcr. Dch. Bekanntmachung. Von dem diesjährigen Reichsgesetzblatt ist No. 22 und von dem diesjährigen Gesetz- und Verordnungsblatte das 8. Stück erschienen. Dieselben liegen zu Jedermanns Einsicht an hiesiger Rathsstelle aus. Das Reichsgesetzblatt enthält: No. 1871. Allerhöchster Erlaß, betreffend dieAusnahme einer Anleihe auf Grund derGesetze vom 16.Februar 1882, 31. März 1886, 16. März 1886, 4. März 1889 und 27. März 1889, vom 7. September 1889 und No. 1872. Bekanntmachung, betreffend den Beitritt von Tunis zum internationalen Vertrage zum Schutze der unterseeischen Telegraphenksbel vom 14. März 1884 (Reichsgesetzblatt 1888, S. 151 ff.), vom 6. September 1889. Das Gesetz- und Verordnungsblatt enthält: No. 34. Bekanntmachung, die zwischen dem Königreiche Sachsen und dem Großherzogthum Sachsen, sowie dem Fürstenthume Neuß ä. L., bcz. dem Herzogthume Sachsen-Altenburg und dem Fürstenthunie Neuß ä. L. wegen anderweiter Regelung der die Eisenbahnen von Wolfsgefährt »ach Weischlitz nebst der Verbindungsbahn nach Greiz, bez. von Gaschwitz nach Meuselwitz und von Greiz nach Brunn angehenden staatsrechtlichen Verhältnisse unterm 13. April 1889 abgeschlossenen Staatsverträge betreffend, vom 8. August 1889; No. 35. Bekannt machung, eine Vereinbarung zwischen der Königlich sächsischen und der K. K. österreichischen Regierung wegen der Durchführung von Gefangenen durch die beiderseitige» Grenzgebiete betreffend, vom 9. August 1889; No. 36. Verordnung zur Ausführung des Reichsgesetzes, die Erwerbs- und Wirthschafts- gcnossenschaftcn, vom 1. Mai 1889 betreffend, vom 14. August 1889; No. 37. Verordnung, die Vornahme von Ergänzungswahlen für die 2. Kammer der Ständeversammlung betreffend, von, 31. August 1889; No. 38. Verordnung, die Prüfung der Zahnärzte betreffend, vom 4. September 1889 und No. 39. Verordnung, die Abtretung von Grundeigenthum zu Erbauung einer schmalspurigen Sekundäreisenbahn von Zittau nach Oybin nebst Zweigbahn von Bertsdorf nach Jonsdorf betreffend, vom 5. September 1889. Zschopau, am 20. September 1889. Der Stadtrath. i. v. Weber. H. Aus Sachsen. — Auf Befehl Sr. Majestät des Königs wird wegen erfolgten Ablebens Sr. Durchlaucht des Fürsten Günther zu Schwarzburg-Sondershausen am königlichen Hofe die Trauer auf eine Woche vom 20. bis mit 26. d. M. angelegt. — In HartmannSdorf bei Burgstädt wurde anfangs dieses Monats eine Kuh geschlachtet und verpsundet, welche, da sie einige krankhafte Er scheinungen zeigte, tierärztlich untersucht und deren Fleisch als durchaus genießbar bezeichnet worden war. Jedoch kurze Zeit nach dem Genuß dieses Fleisches in Form roher Beefsteaks erkrankten 10 Personen unter vollständig gleichartigen Krankheits erscheinungen, einige darunter sogar derartig, daß sie ärztliche Hilfe in Anspruch nehmen mußten, während diejenigen, welche ebenfalls Fleisch von demselben Vieh, aber in gekochtem oder gebratenem Zustande genossen hatten, gänzlich verschont blieben. Zwei Hunde, welche gleichfalls rohes Fleisch von dem kranken Rind genossen, erkrankten unter ganz gleichen Umständen wie die Menschen Mit Be stimmtheit hat sich später keine andere Veranlassung zu den bei der Kuh wahrgcnommenen Krankheits erscheinungen Nachweisen lasten, als daß sich im Magen derselben ein eiserner Nagel befunden hat, durch welchen anscheinend eine Verletzung und in folgedessen eine Entzündung des MagcnS herbei- gesührt worden ist. Der Magen des Tieres hat nunmehr nicht mehr regelmäßig funktionieren können und die darin enthaltenen Futtermassen sind in Gährung übergegangen und haben dem Fleische die giftige Wirkung entweder unmittelbar verliehen oder sind doch zur leichteren Entwickelung von Fäulnis oder Kadaveralkaloid Veranlassung gewesen, ein Stoff, der bekanntlich ein starkes Gift bildet. — Am Donnerstag früh gegen halb 8 Uhr ist zwischen Markneukirchen und Adorf von einer leer gehenden Maschine eine taubstumme Frauensperson aus Remtengrün überfahren und tödlich verletzt worden. — In Zittau begab sich am 18. d. ein 15- jähriger Realschüler mit einem 20 Jahre alten Bekannten in die Werkstätte eines Büchsenmachers, um dort einen Revolver reparieren zu lassen. In der Werkstätte wurde der Büchsenmacher selbst nicht angetroffen, sondern nur einer seiner Gehilfen, welcher die Waffe prüfte und mit einer vom Eigen tümer derselben mitgebrachten scharfen Patrone lud. Darauf schoß der Gehilfe den Revolver ab und traf den Schüler, welcher vorher seine Stellung geändert hatte und in die Schußlinie gelaufen war, in den Unterleib, so daß der Getroffene sofort mit tels Wagens in die Wohnung seiner Eltern ge bracht und in ärztliche Behandlung gegeben werden mußte. Der Zustand des unglücklichen Schülers soll ein bedenklicher sein. — Ein Gemüsehändler von Mylau hat auf dem letzten Jahrmärkte in Plauen i. V. ein Stück Papier, welches mit einer mit Bleistift hergestell ten Figur, der Zahl 50 in kleiner und größerer Ausführung und sonstigen Schnörkeln versehen war, als echten Fünfzigmarkschein auszugebcn ver sucht; er ist aber auf diesen plumpen Betrugsver such hineiugefallen, denn er wurde verhaftet. — In den Kreisen unserer sächsischen Elbschiffer arbeitet man schon seit einer Reihe von Jahren darauf hin, die Elbe mit der Ostsee durch einen Kanal verbunden zu sehen. Die Wichtigkeit dieses Kanals, der sich von der Elbe aus nach der Trave erstrecken und Lübeck in den Bereich des Elbhan- delS ziehen würde, ist, wie wir dem „Chemn. Tngebl.* entnehmen, kürzlich von einem Mitglied- der Dresdener Handelskammer in einer besonderen Denkschrift eingehend beleuchtet worden. Danach erwartet man von der Erbauung dieser künstlichen Wasserstraße für Sachsen folgende Vorteile: Die Elbe erhielte dadurch gewissermaßen eine zweite Mündung, und der Verkehr des ausgedehnten Elbgebietes mit den ausgedehnten Ostseeländern würde wesentlich erleichtert, dadurch vermehrt und für viele Waren erst ermöglicht werden. Für den stromabwärts gerichteten Verkehr gilt dies nament lich für die Verfrachtung von böhmischen Braun kohlen, Sandsteinen, Salz, Getreide, Zucker, Por zellanerde, Soda, Düngemitteln und Maschinen, für den Verkehr stromaufwärts von Holz, ebenfalls Getreide, Erden, Metallen, Häuten, Fellen, Borsten, Flachs, Hanf, Heringen ic. Würden also Industrie, Handel und Landwirtschaft Sachsens hauptsächlich durch den Bezug von Massengütern in Rohstoffen Nutzen ziehen aus dem Elbe-Travekanal, so würde bezüglich des Stückgutverkehrs die neue Wasser straße unserem Vaterlande doch auch elbabwärts in größerem Maße zugute kommen. Besonders würden aus der allgemeinen Verkehrssteigernng auf der Elbe unsere sächsischen Schiffe wesentlichen Nutzen ziehen. Endlich dürfte durch den Elbe-Travekanal die Möglichkeit geschaffen werden, den Hamburger Hafenplatz im Falle eines zu starken Verkehrsan- drangeS, der aller Wahrscheinlichkeit nach in nicht zu ferner Zeit, bestimmt aber nach Vollendung des Nordostseekanals eintreten wird, in einer den Ver kehrsinteressen entsprechenden Weise zu entlasten. Nach den von maßgebender Seite abgegebenen Er klärungen dürfte die Ausführung dieser bedeutungs vollen Wasserstraße in absehbarer Zeit gesichert sein. Der Centralverein für Hebung der deutschen Fluß- und Kanalschiffahrt ist nach dieser Richtung unablässig thätig. Tagesgeschichte. Berlin, 22. September. Bei den fortgesetzten Truppenübungen in Hannover machte Se. Maj. der Kaiser am Freitag mit dem VII. Armeekorps, über welches Seine Majestät das Kommando hatte,
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