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Wochenblatt für Zschopau und Umgegend : 02.11.1889
- Erscheinungsdatum
- 1889-11-02
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Stadtarchiv Zschopau
- Digitalisat
- Stadtarchiv Zschopau
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id512512809-188911021
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id512512809-18891102
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-512512809-18891102
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
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- Wahlperiode
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Inhaltsverzeichnis
- ZeitungWochenblatt für Zschopau und Umgegend
- Jahr1889
- Monat1889-11
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^ 130. Wochenblatt 1889. für Zschopau und Umgegend. Amtsblatt für die Königliche Amtshauptmannschaft zu Flöha, sowie für das Königliche Amtsgericht und den Stadtrat zn Zschopau. Erscheint Dienstag, Donnerstag und Sonnabend und wird am Abend vorher auSgegeben und versendet vierteljahrSpreiS 1 Mark ausschließlich Boten- und Postgebühren. 57. Jahrgang. Sonnabend den 2. November. Inserate werden mit 10 Pf. für die gespaltene KorpuSzcite berechnet und bis mittags '12 Uhr des dem Tage des Erscheinens vorher- gehenoen Tages angenommen. Bekanntmachung. Viehseuchen b e t r. Mit Rücksicht auf die gegenwärtige Ausbreitung der Maul- und Klauenseuche wird anordnungsgemäß de» Besitzern von Gehöften und Stallungen, insbesondere auch den Gasthofsbesitzern, die ihnen nach Z 9 des Reichsgesetzes, die Abwehr und Unterdrückung von Viehseuchen betreffend, von, 23. Juni 1680 obliegende Anzeigepflicht noch besonders mit dem Bemerken eingeschärft, daß i» Zuwiderhandlungsfällen auf Grund von Z 65, 2 des vorge dachten Gesetzes gegen die Betreffenden unnachsichtlich eingeschritten werden wird. Indem weiterhin auf die durch § 17 deS obengedachten Gesetzes unter Z 8b der Sächsischen Ausführungsverordnung vom 9. Mai. l881 in Verbindung mit der Verordnung des Königlichen Ministeriums des Innern vom 3. Februar 1882 angeordnete, auch dermalen noch in Kraft be stehende bezirksthierärztliche Untersuchung zusammengebrachter Viehbestände auswärtiger Viehhändler aufmerksam gemacht wird, ordnen die Unterzeichneten Behörden auf Grund der obengedachten Bestimmungen hiermit auch bezüglich der einheimischen Händler au, daß auch deren zu sammengebrachten Rinderbestände von jetzt ab und zwar vor Beginn des Verkaufs durch den deshalb zuzuziehenden BezirkSthierarzt Kunze in Flöha und die etwa verbleibenden Ueberstände nach Verlauf von 7 Tagen durch denselben wiederholt untersucht werden müssen. Zuwiderhandlungen werden, soweit nicht die Strafbestimmungen in Z 65 flg. deS Reichsgesetzes vom 23. Juni 1880 cinschtagen, mit Geld strafe bis zu 150 M. — oder entsprechender Haft geahndet. Alle Polizeiorgane Werden veranlaßt, die vorstehend angeordneten Maßnahmen aus das Strengste zu controliren und jede Zuwiderhandlung an die zuständige Behörde (Amtshauptmannschaft oder Stadtrath) auzuzeigen. Flöha und Zschopau, am 26. Oktober 1889. Königliche A m t S h a u P t m a n n s ch a f t. Der St a d t r a t h. v. Gehe. Kretzschmar, Brgrmstr. Fischbach. Bekanntmachung. Von dem diesjährigen Gesetz- und Verordnungsblatt ist das 10. Stück und von dem diesjährigen Neichsgesetzblgtt Nr. 25 erschienen. Dieselben liegen zu Jedermanns Einsicht an hiesiger Nathsstelle aus und enthält das Gesetz- und Verordnungsblatt unter Nr. 41. Verordnung, die Enteignung von Grundeigenthum für Erweiterung der Eisenbahnstrecke Kleinschirma-Oederau betreffend, vom 25. September >889; Nr. 42. Verord nung, die Enteignung von Grundeigenthum zu Erbauung einer schmalspurigen Secundärcisenbahn von Mügeln durch das Müglitzthal nach Gelsing be treffend, vom 30. September 1889; Nr. 43. Verordnung, die zweite juristische Staatsprüfung betreffend, vom 11. Oktober 1889 und Nr. 44. Bekannt machung, die Versammlung der Stände des Königreichs Sachsen zum nächsten ordentlichen Landtag betreffend, vom 11. Oktober 1889. Das Reichsgesetzblatt enthält unter Nr. 1875. Bekanntmachung, betreffend den Aufruf und die Einziehung der Einhnndertmarknoten der Bremer Bank in Bremen vom 25. Oktober 1889 und unter Nr. 1876. Bekanntmachung, betreffend den Autheil der Reichsbankan dem Gesammtbetrag des steuer freien ungedeckten Notenumlaufs vom 25. Oktober 1889. Zschopau, am 1. November 1889. i Der S t a d t r a t h. Kretzschmar. Grpnr. Oesfentliche Stadtverordneten-Sitzung, Montag, den 4. November 188S, Nachmittags « Uhr. Tagesordnung: 1., Rathsmittheilung: Das außerordentliche Ausscheiden eines Stadtverordneten betr. 2., Ergänzungswahl in die Armenversorgungsbehörde. 3., Vertrag zwischen Stadt- und Schulgemeinde über eine zum Schulgrundstück geschlagene Gartenparzelle. 4., Rathsbeschluß: Gesuch des Bauverwalters Scheller betr. 5., desgl., Nachbewilligung eines Mehraufwandes zur Pflasterung des Schloßbergweges betr. 6., desgl., den Haushaltplan für die Kirchenkassen auf das Jahr 1890 betr. 7., desgl., Zeichnung und Kostenanschlag für daS Rathhaus-Freitreppengeländer betr. Raschke, Vorsteher. Bekanntmachung! Mittwoch den 6. November 188S, v. N. 2 Uhr an, gelangen im Hause No. 145 in Krnmhermersdors bersch Material- u Colonialwaaren, i Faß sauere Gurken, 2 Strumpfstühle, 1 Paar Stiefeln, 1 Handschlitten, 1 Wandspiegel u m a gegen sofortige Bezahlung zur Versteigerung. Gerichtsvollzieherei Zschopau. Hering Bekanntmachung, die Störung der hiesigen Abendgottesdienste durch Kinder betreffend. Die hiesigen Abendgottesdienste sind neuerdings mehrfach durch daS ungeregelte Herzudrängen von Kindern, die lediglich durch das Licht angelockt, von der erforderlichen Weihe und Ruhe eines Gottesdienstes keine» Begriff haben, erheblich beeinträchtigt und geradezu gestört worden. Zur Beseitigung dieser schwerbcklagten Uebelstände, welche den Erwachsenen ihre erwartete Erbauung rauben und die an sich so schöne Einrichtung gefährden, wird hierdurch folgendes zur Nachachtung bekannt gemacht: 1., Kinder bis zu 6 Jahren sind überhaupt fern zu halten; 2., Kinder bis zu 10 Jahre» haben nur in Begleitung Erwachsener Zutritt; 3., von den Kindern über 10 Jahren haben die Mädchen im Schiff der Kirche Platz zu nehmen; die Knaben haben sich auf den Emporen der größten Ruhe zu befleißigen; 4., die dritte Empore bleibt an gewöhnlichen Sonntagen, wo sie nicht erleuchtet ist, verschlossen; 5., bei den Abendkommuniongottesdiensten haben Kinder überhaupt nicht Zutritt. Alle erwachsenen Gemeindeglieder, Eltern, Lehrer und Vorgesetzte werden dringend ersucht, über diese Ordnung niit wachen zu helfen und zur Vermeidung jeder Andachtsstörung daS Ihrige mit beizutragen. Zuwiderhandlungen können und werden nach dem Gesetz streng geahndet werden. Zschopau, den 28. Oktober 1889. Der Kirche »vor st and. K. H. Wolf, ?. Moritz Werner, stell». Vorsitzender.
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