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Wochenblatt für Zschopau und Umgegend : 30.11.1889
- Erscheinungsdatum
- 1889-11-30
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Stadtarchiv Zschopau
- Digitalisat
- Stadtarchiv Zschopau
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id512512809-188911306
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id512512809-18891130
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-512512809-18891130
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungWochenblatt für Zschopau und Umgegend
- Jahr1889
- Monat1889-11
- Tag1889-11-30
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Amtsblatt für die Königliche Amtshauptmannschaft zn Flöha, sowie für das Königliche Amtsgericht und den Stadtrat zu Zschopau. Erscheint Dienstag, Donnerstag und Sonnabend und wird am Abend vorher auSgeaeben und versendet öterteljahrSprei- 1 Mark au«tchliehlich Boten- und Postgebühren. S7. Jahrgang. Sonnabend den 30. November. Inserate werden mit 10 Pf. für die aespaltene KorpuSzeile berechnet und bis mittags 12 Uhr des dem Tage des Erscheinens vorher gehenden Tages angenommen. Bekanntmachung, die Sta-tveror-neteruvahl betr. Für die mit Ablauf dieses Jahres aus dem Stadtverordneten-Kollegium scheidenden bez. im Laufe des Jahres nusgeschiedenen a) ansässigen Stadtverordneten: I b) unansässigen Stadtverordneten: 1. Herrn Moritz Waitzmann, I 6. Herrn Emil Lange, 2. - Franz Nestler, 7. - Heinrich Uhlmann, Dezember dss. IS. r bis Nachmittags L Uhr Karl Eichler, 8. - Albin Höfer, 4. - Eduard Seyrich, 5. - Hermann Reichel, sind bei der diesjährigen Stadtverordneten-Ergänzungswahl 5 ansässige und 3 unansässige Stadtverordnete zu wählen. Zur Vornahme dieser Wahl ist Montag, »er A. von Bormittags s Uhr anbrraumt worden und werde» die stimmberechtigten Bürger hierdurch aufgefordert, auf Stimnizettel die Namen von 5 ansässigen und 3 nnan- sässigen wählbare» Bürger» zum Zwecke gedachter Wahl äufzuzeichnen und diese Stimmzettel in dem anberaumte» Wahltermine bei Verlust- des Stimmrechts für diese Wahl, im Rathssitzungszimmer vor der Wahldeputation persönlich abzugeben. Auf den Stimmzetteln sind die zu Wählenden so zu bezeichne», daß über deren Person kein Zweifel übrig bleibt. Insoweit Stimmzettel dieser Vorschrift nicht entsprechen oder Namen nicht Wählbarer enthalten, sind dieselben ungültig. Nicht wählbar sind unter anderen diejenigen: a) welche öffentliche Armenunterstützung erhalten, oder im Laufe der letzten zwei Jahre erhalten haben; b) zu deren Vermögen gerichtlicher Konkurs eröffnet worden ist, während der Dauer des Konkursverfahrens; o) welchen dnrck-^ichterlicheS Erkenntniß die bürgerlichen Ehrenrechte entzogen worden sind auf die Dauer dieser Entziehung; ä) welche eines Verbrechens oder Vergehen-, das die Entziehung der Ehrenrechte zur Folge haben kann, in Untersuchung befinden; 6) welche Staats- oder Gemeindeabgaben länger als 2 Jahre ganz oder theilweise im Rückstände gelassen haben. Zschopau, am 25. November 1889. Der Stadtrath. Kretzschmar. S. Bekanntmachung. Nach den hier eingereichten Anzeigen verkaufen von nächster Woche ab sämtliche hiesigen Bäcker 3 Kilo Weißbrot zu vs Psg. Zßchopau, am 29. November 1889. Der Stadtrath. Kretzschmar.Wgnr. Bekanntmachung, Nachtrag zur Gottesackerordnung für die Gemeinde Witzschdorf. Mit Genehmigung der Königlichen Kircheninspection für Witzschdorf ist ein Nachtrag zur dasigen, am 26. Mai 1879 erlassenen Gottesacker ordnung aufgestellt worden, welcher nachstehend sub G zur "Nachachtung vom 1. Januar 1890 ab bekannt gemacht wird. Zschopau und Witzschdorf, den 28. November 1889. Der Kirchen Vorstand in Zschopau. Der Gemeinderath in Witzschdorf. ?. Wolf. G. Wünsch. wird in seiner bisherigen Fassung hiermit aufgehoben. Dafür gelten folgende Bestimmungen: 8 6. Zur Errichtung eine- Denkmals mit Inschrift bedarf eS der Prüfung und Genehmigung der betreffenden Inschrift seitens des Pfarramt-. Die Gebühren für Errichtung eines Denkmals sind folgende: 1., für ein bloßes hölzernes Kreuz oder Kindereiigel — Mk. — Psg. 2., - - hölzernes Kreuz auf Stein — - 50 - 3., - - eisernes Kreuz auf Stein 1 - — - Mk. - Psg. 7-, 8., 3 - — 5 - — für eine kleine Steinplatte - eine große Stein- oder Eisenplatte - ein steinernes Denkmal auf ein Kin dergrab - - steinernes Denkmal auf ein großes Grab - eine steinerne Umfriedigung von Werk stücken oder von Metall bis zur Höhe des Grabes 6 - — / 9., für Umfriedigung mit Denkmal 10 - — Diese Gebühren fließen in dir GotteSackerkassc zn Witzschdorf. Vorstehender Nachtrag tritt mit dem 1. Januar 1890 in Kraft. Aus Sachsen. nur — Das „Panorama international" wird noch heute Sonnabend und morgen Sonntag hier ausgestellt sein. Möge jeder die zur Ansicht ge stellten Sehenswürdigkeiten der Welt noch in Augen schein nehmen. — Am 26. November nachmittags ist bei dem gegen 2 Uhr von Wilischthal nach Ehrenfrieders. dorf abgehenden Güterzuge ei» mit Maschinenteilen beladener, schmalspuriger, offener Güterwagen infolge Aapfenbruches eine- RollbockeS kurz hinter Wilisch thal den Bahndamm hinunter in die Wilisch ge stürzt. Der Unfall hatte weder für das Zugkper- sonal, noch für den Betrieb üble Folgen, nur der Wagen und die darin verladenen Maschinenteile sind ziemlich stark beschädigt worden. — Dem Landtage ist ein königliches Dekret, die Erbauung mehrerer Eisenbahnen betreffend, zuge gangen. Dasselbe schließt mit dem Anträge, die Ständeversammlung wolle 1) mit Herstellung g,. einer normalspurigen Eisenbahn von Bahnhof Gera-Pforten nach Wolfsgefährt, d. einer normal- spurigen Eisenbahn von Falkenstein nach Mulden berg, o. einer schmalspurigen Eisenbahn von Tau benheim über Beiersdorf nach Dürrhennersdorf, ä. einer schmalspurigen Eisenbahn von Hohenfichte nach Eppendorf, 6. einer schmalspurigen Eisenbahn von Oschatz nach Strchla, k. einer schmalspurigen Eisenbahn von Wollenstem durch das Preßnitzthal und nach Jöhstadt das Einverständnis erklären, 2) der Staatsregierung für die Ausführung der vorgenannten Bahnen und der dabei für erforder lich zu erachtenden Anschlußgleise, soweit das säch sische Staatsgebiet betroffen wird, das Expropria- tionSbefugnis erteilen und 3) die zur Herstellung der sämtlichen vorgedachtcn Eisenbahnen erforder lichen Summen und zwar: zu u. 1 166000 Mk., zu b. 1822 000 Mk., zu o. 1277 000 Mk., zu ä. 960 000 Mk.. zu s. 950 000 Mk., zu k. 2625 000 Mk. bewilligen. -- In der Nacht zum Mittwoch ist in Dres-
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