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Wochenblatt für Zschopau und Umgegend : 17.12.1889
- Erscheinungsdatum
- 1889-12-17
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Stadtarchiv Zschopau
- Digitalisat
- Stadtarchiv Zschopau
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id512512809-188912175
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id512512809-18891217
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-512512809-18891217
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
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- Wahlperiode
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Inhaltsverzeichnis
- ZeitungWochenblatt für Zschopau und Umgegend
- Jahr1889
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149. Wochenblatt für Zschopau und Amgegend. Amtsblatt für die Königliche Amtshauptmannschaft zu Flöha, sowie für das Königliche Amtsgericht und den Stadtrat zu Zschopau. Erscheint Dienstag, Donnerstag und Sonnabend und wird am Abend vorher auSgeaeben und versendet vierteljahrspreir 1 Mark ausschließlich Boten- und Postgebühren. 57. Jahrgang. Dienstag den 17. Dezember. Inserate werden mit 10 Pf. für die gespaltene Korpuszeile berechnet und bis mittags 12 Uhr des dem Tage des Erscheinens vorher gehenden Tage« angenommen. Konkursverfahren. In dem Konkursverfahren über das Vermögen des inzwischen verstorbenen Strunipsfactors Heinrich Hermann Harnisch in Krumher- mersdorf, als alleinigen Inhabers der im Handelsregister nicht eingetragenen Firma C. C Harnisch daselbst ist zur Abnahme der Schlußrechnung des Verwalters, zur Erhebung von Einwendungen gegen das Schlußverzeichniß der bei der Vertheilung zu berücksichtigenden Forderungen und zur Be schlußfassung der Gläubiger über die nicht verwerthbaren Vermögensstücke der Schlußtermin auf den S. Januar 18S«, Vormittags 11 Uhr, vor dem Königlichen Amtsgerichte Hierselbst bestimmt. Zschopau, den 13. Dezember 1889. Der Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts. —— Baumgärtel. Bekanntmachung. Von dem diesjährigen Gesetz- und Verordnungsblatte ist daS 11. Stück erschienen. Dasselbe liegt an hiesiger Rathsstelle zu Jedermanns Einsicht aus und enthält unter Nr. 45. Bekanntmachung, eine Anleihe der LciSniger Mühlen-Aktien-Gesellschaft (A. Uhlmann) betreffend, vom 29. Oktober 1889; Nr. 46. Verordnung, die Enteignung von Grundeigenthum für Erweiterung der Leipzig-Dresdener Bahnlinie in der Flur Priestewitz zur Herstellung von Schnceschutzanlagen betreffend, vom 8. November 1889; Nr. 47. Ver ordnung, die Vollstreckung der Freiheitsstrafen betreffend, vom 19. November 1889; Nr. 48. Bekanntmachung, die Eröffnung des Betriebes auf der normalspurigen Secundärbahn Annaberg-Schwarzenberg und auf der normalspurigen Zweiglinie Schlettau-Crottendorf betreffend, vom 23. November 1889 und unter Nr. 49. Verordnung, die Enteignung von Grundeigenthum zu Erbauung einer schmalspurigen Secundäreisenbahn von Mügeln durch daS Müglitzthal nach Geising betreffend, vom 25. November 1889. Zschopau, am 10. Dezember 1889. Der Stadtrath. Kretzschmar. Grpnr. Bekanntmachung, das Einbringen von Chriftbiinme» vetr. Das Einbringen von Christbäumen ist nur denjenigen erlaubt, welche entweder Waldbesitzer selbst sind, oder welche über den rechtmäßigen Erwerb solcher Bäume sich auszuweisen vermögen. Diejenigen, welche sich in dieser Weise nicht legitimiren können, haben außer der Beschlagnahme der Bäume ihre Bestrafung zu erwarten. Zschopau, am 16. Dezember 1889. D e r S t a d t r a t h. Kretzschmar. H. Aus Sachsen. — Wie am gestrigen Sonntag in allen Kirchen der Ephorie Marienberg abgekündigt worden ist, wird am 4. Advcntsonntage in der Stadtkirche zu Marienberg durch Herrn Oberkonsistorialrat Or. Schmidt aus Dresden das neuerwählte Ober haupt unserer Ephorie, Herr Johann Franz Theodor Merbach, zrither Pfarrer in Mitt weida, feierlich in sein Superintendentenamt eingewiesen. Zu diesem Akte sind unter anderem auch alle Geistlichen der Ephorie, sowie die Kirchen vorstandsmitglieder und Kirchschullehrer eingeladen, soweit dieselben überhaupt an einem Sonntage abkömmlich sind. Möge daS neue Verhältnis dem kirchlichen Wesen der Ephorie zur gedeihlichen För derung gereichen. — Nachdem Herr Stadtrat und Fabrikbesitzer Hübner in Zschopau, welcher bis dahin dem Auf sichtsrate der Sächsischen Nähfadenfabrik vorm. R. Heydenreich zu Witzschdorf angehörte, im Sep tember d. I. in den Vorstand eingetreten ist, hat derselbe in Gemeinschaft mit dem kaufmännischen Direktor, Herrn Kuntze, ein Projekt ausgearbeitet, durch welches eine Vergrößerung der bestehenden Zwirnereianlage auf fast daS Doppelte herbeigeführt wird. Dieses Projekt, welches in glücklicher Weise an die bestehenden Verhältnisse anknüpft, und zu dessen Verwirklichung die vorhandenen Barmittel nicht einmal aufgebrancht werden, ist in der Sitzung des Nufsichtsrates vom 13. d. M. einhellig ge nehmigt worden und soll mit dessen Ausführung sofort begonnen werden. — Ihre königl. Hoheit die Fürstin-Mutter von Hohenzollern ist am Freitag nachmittag von Dres den nach Sigmaringen zurückgereist. Ihre Maj. die Königin begleitete hochdieselbe nach dem Böh mischen Bahnhof. — Das amtliche „Dresdner Journal" veröf fentlicht das Gesetz hinsichtlich der vom Landtage bekanntlich ausgesprochenen Umwandlung der 4pro- zentigen Staatsanleihen von 1852/68, 1867 und 1869 in eine 3V,prozentige Staatsschuld. Das königliche Finanzministerium wurde hiernach er mächtigt, die auf Grund der sämtlichen obenge nannten Staatsanleihen ausgegebenen Staatsschul- denkassenschcine dergestalt in eine 3V»prozentige Staatsschuld umzuwandeln, daß diejenigen Staats schuldenkassenscheine, welche von den Inhabern in nerhalb einer denselben zu bestimmenden Frist dazu angeboten werden und zwar, soweit die Anleihen von 1852/68 und 1869 in Frage kommen, durch Abstempelung der Hauptpapiere und Ausgabe neuer ZinSscheine, auf einen 3V,prozentigen Zinsfuß her abgesetzt, soweit es sich dagegen um die Anleihe von 1867 handelt, gegen vom LandtagsauSschusse zu Verwaltung der Staatsschulden neu anzufcr- tigende, auf 3V, Prozent Zinsen lautende Staats schuldenkassenscheine umgetauscht werden. Gleich zeitig wird das Finanzministerium ermächtigt, eine Tilgung der nicht zur Umwandlung gelangenden 4prozentigen Staatsschuldenkassenscheine herbeizu führen und zu diesen, Behufe, soweit nötig, Schuld verschreibungen über 3prozentige jährliche Renten in dem hierzu erforderlichen Betrage auszugeben. — Wie an den übrigen Universitäten, an denen die evangelische Theologie vertreten ist, gegen den Centrumsantrag, betreffend die Befreiung der Theologen vom Militärdienst, protestirt worden ist, so fand auch an der Universität Leipzig der vom Vorsitzenden der akademischen Ortsgruppe des evangelischen Bundes, Herrn stuck, tsteol. Heyne, an die theologische Studentenschaft gerichtete Auf ruf, gegenüber dem Centrumsantrag folgende Gegen erklärung zu unterzeichnen, lebhaften und begeister ten Anklang: „Der hohe Reichstag des deutschen Reiches wolle hochgeneigtest dahin wirken, daß das neuerdings bedrohte Recht auf Teilnahme an der allgemeinen Wehrpflicht den Studenten der evangelischen Theologie bewahrt bleibe." Fast alle Thologie - Studierenden, in deren Hände dieser Aufruf kam, Unterzeichneten. Die Zahl der Unter schriften betrug 300. Leider war die Zeit so kurz, daß er in die Hände von nicht viel mehr denn 300 Theologie-Studierenden kommen konnte. — In welch hohem Ansehen die landwirtschaft lichen Schulen Sachsens im Auslande stehen, da von liefert aufs neue einen Beweis die Zuschrift des fürstlich bulgarischen Untcrrichtsministers Georges Jivkosf an den Direktor der landwirt schaftlichen Lehranstalt zu Meißen, in welcher der selbe letzteren auffordert, ihm Mitteilungen über die Organisation der sächsischen landwirtschaftlichen Schulen zu machen, damit die neu zu errichtenden landwirtschaftlichen Lehranstalten in Bulgarien sich daran ein Muster nehmen könnten. — In Westafrika ist einer authentischen Nach richt zufolge am 26. Juni d. I. der königl. sächs. Stabsarzt Or. Ludwig Wolf, welcher vom Aus wärtigen Amte in Berlin mit der Leitung einer Forschungs-Expedition im Hinterlande deS Togo- gebieteS betraut worden war, gestorben. Er erlag im Innern des Landes dem perniciöscn Fieber. Or. Wolf fungierte 1879 als Assistenzarzt 2. Kl. im Gardereiter-Regiment; 1887 ward er Leiter einer Expedition im Togogebiete, wobei er Großes und Erfolgreiches geleistet hat. Seine Verdienste wurden mit dem Ritterkreuz 1. Klasse deS Albrechts- ordens, mit dem Roten Adlerorden 4. Klasse und mit dem Belgischen Leopoldorden mit der Kriegs dekoration geehrt. DaS Sanitäts-KorpS der sächs. Armee betrauert in dem Verblichenen einen edlen, mit großen Gcistesgaben ausgestatteten Kameraden.
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