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Wochenblatt für Zschopau und Umgegend : 08.08.1896
- Erscheinungsdatum
- 1896-08-08
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Stadtarchiv Zschopau
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- Stadtarchiv Zschopau
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id512512809-189608080
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id512512809-18960808
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-512512809-18960808
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- LDP: Zeitungen
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- Parlamentsperiode
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- ZeitungWochenblatt für Zschopau und Umgegend
- Jahr1896
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von Gruben bei der Amtshauptmannschaft Großen hain ist zur KreiShauptmannschoft Zwickau versetzt worden. — Nach der neuesten Uebersicht der Verbände und Filialen, sowie der Unterstützungen und Geld bewegungen in dem unter Protektion Sr. königl. Hoheit deS Prinzen Friedrich August stehenden Wohlthätigkeitsverein „Sächsische Fechtschule" hat sich gegen das Vorjahr in allen eine wesentliche Erhöhung herausgestellt. Verbände zählt der Verein 91 und außerdem 13 Direktorialfilialen und 5 in neuester Zeit zugetretene Filialen mit zusammen 28395 Mitgliedern, unter Welchen sich 475 Ober fechtmeister, 32 Obersechtmeisterinnen, 1024 Fecht meister und 79 Fechtmeisterinnen befinden. Unter stützt wurden 2087 Familien, darunter 112 Familien in Beträgen von 10—100 M. durch das Direktorium. Die von den Verbänden bewirkten Unterstützungen betrugen 19423 M. und die von ihnen an die Hauptkasse abgelieferte Summe 6023 M. Der Bestand der Verbandskasse war 42136 M. Die stärkste Mitgliederzahl, 5945, weist der Verein in Dresden auf. Jöhstadt, 5. August. Se. Maj. König Albert hatte die Gnade, das Werk der Unterstützung der hiesige» Abgebrannten zu krönen mit einer aller höchsten Spende von 600 M., die durch das hohe Ministerium des königlichen Hauses heute anher gelangte. — Die königliche Kreishauptmannschaft Leipzig hat der Dienstmagd Anna Jda Rohn in Regis bei Borna in Anerkennung der von ihr am 15. Juni d. I. mit lobenswerter Entschlossenheit und nicht ohne eigene Lebensgefahr bewirkte Rettung eines neunjährigen Mädchens vom Tode des Er trinkens eine Geldbelohnung bewilligt. — In Mügeln bei Oschatz sind bei einem Ein bruchsdiebstahl in der Wohnung der Frau verw. Müller an der Gartenstraße nachts aus einer mittels Dietrichs geöffneten Kommode mehrere Sparkassen bücher sowie Koupons der 3prozentigen sächsischen Rente im Werte von 10000 M. gestohlen worden. Die betreffenden Koupons führen die Nummern lüt. 004375 und 007040. Außerdem fehlen eine goldene Damenuhr, zwei Deckbetten, drei Kopf kissen und 20 M. in Gold. Meerane, 4. August. Der Vorstand der hiesigen vereinigten Militärvereine hat an Se. Majestät König Albert eine Zuschrift gerichtet, in welcher er den Austritt aus dem Bunde anzeigt. Dies hat hier zu verschiedenen Gerüchten Anlaß gegeben. Deshalb berichtete in der gestrigen Ratssitzung der Natsvorstand, daß er die Zuschrift zur gutachtlichen Berichterstattung erhalten habe. Der von ihm ver faßte Bericht fand nach Wortlaut und Inhalt die Zustimmung des Rates. Niederhaßlau, 3. August. Zum vierten Male versagte die Amtshauptmannschast der Wahl des Gemeindcältesten die Bestätigung. Diesmal handelt es sich um den Gartenhausbesitzer Ernst Nürnberger, der nicht bestätigt wird, weil er Mitglied des nicht mehr bestehenden Ortsvereines war. Die Gemeinde ratssitzung nahm folgenden Antrag: „In Erwägung, daß der Gemeinderat von Niederhoßlau in kurzer Zeit viermal Gemeindeälteste gewählt hat und stets solche Männer, welche das Vertrauen der Gemeinde schon seit vielen Jahren genossen haben, die könig liche Amtshauptmannschaft aber keinen der Gewählten bestätigt hat, und unter Gründen, welche das Gesetz nicht kennt, beschließt der Gemeinderat, von einer nochmaligen Wahl abzusehen und den Beschwerde weg zu beschreiten." Falkenstein, 5. August. Die religiöse Sek tiererei hat in auffallender Weise in unserer industriereichen Stadt und Umgegend in der letzten Zeit zahlreiche Anhänger gesunden. In Privat häusern werden religiöse Andachten gehalten, welche eine zahlreiche Zuhörerschaft finden. Ein seit einiger Zeit in hiesiger Gegend aushältlicher so genannter „Prediger" nebst dessen Genossen haben ein Statut zur Begründung einer dissidentischen Genossenschaft der „Vereinigten Brüder in Christo" eingereicht, wozu jedoch das königliche Ministerium des Kultus und öffentlichen Unterrichts die Ge nehmigung auf Grund von Z 21 Absatz 2 des Gesetzes vom 20. Juni 1870 versagt hat. Es werhen deshalb von seiten des Stadtrats die Zu- samckenkünfte dieser Genossenschaft, die dem Zwecke dienem sollen, einen besonderen religiösen Kultus zu übe^, untersagt. Zuwiderhandlungen hiergegen werden «icht nur an dem Leiter der Versammlung, sondern Auch an jedem einzelnen Teilnehmer daran, sowie an denjenigen, die ihre Räumlichkeiten dazu hergeben, mit Geldstrafe bis zu 100 M. geahndet werden. — Aus Landwüst i. V. ist der 13jährige Schulknabe Max Homberger seit einigen Tagen ver schwunden und vermutet man, daß er von Zigeuner banden, welche dort um die Zeit verkehrten, mit genommen worden ist. — Vom Geschwornengericht zu Eger ist am 4. August der Mörder des Fabrikanten Joseph Schmieger in Zwodau, dessen Nachtwächter Anton Kreidl aus Pilchberg, zum Tode durch den Strang verurteilt worden. Kreidl hatte sich vorgenommen, wegen Dienstesentlassung, durch welche er sich ruiniert fühlte, an Joseph Schmieger zu rächen und führte diesen teuflischen Plan in folgender Weise aus: er nahm am 2. Juli nachts aus seiner Wachtstube den Dienstrevolver, überzeugte sich, daß er mit 6 Patronen geladen sei und ging dann am Wohnhause umher, um zu beobachten, bis sich Schmieger zur Ruhe begeben hatte. Nach einiger Zeit als Schmieger das Licht verlöschte, holte er sich eine Leiter und ist durch ein Fenster ins Bade zimmer eingestiegen, von da aus näherte er sich, leise und vorsichtig auftretend und dabei den ge ladenen Revolver aus der Rocktasche in die rechte Hand nehmend, dem Bette, in welchem Schmieger lag. Vor dem Bette blieb er stehen, setzte den Revolver mit der rechten Hand den Schmieger knapp ans rechte Ohr an und drückte los, so daß der Schuß unter starkem Krach und schwachem Pulverrauch losging. Schmieger blieb auch nach dem Schüsse regungslos liegen, machte weder eine Bewegung, noch gab er einen Laut von sich, und es muß daher sein Tod sofort eingetreten sein. Hierauf verließ Kreidl das Schlafzimmer und entfloh über Davidsthal in die Wälder, in welchen er bis zu seiner Verhaftung herumgeirrt ist und auch den Revolver weggeworfen hat. Tagesgeschichte. Deutsches Reich. Berlin, den 6. August 1896. — Se. Majestät der Kaiser weilt zur Zeit noch auf Wilhelmshöhe bei Kassel. Se. Majestät leidet an einer leichten katarrhalischen Halsaffektion und hat unter lebhaftem Bedauern die Reise nach Wesel, Ruhrort nnd Essen auf ärztlichen Rat ausgeben müssen. Die Kaiserin führt jedoch die Reise programmgemäß aus und wird von dem Prinzen Heinrich als Vertreter des Kaisers begleitet. — Der „Reichsanzeiger" veröffentlicht die Be gründung des Gesetzentwurfes betreffend die Ab änderung der Gewerbeordnung. Der Entwurf betrifft die Organisation des Handwerks. — Der „Reichsanzeiger" veröffentlicht eine Be kanntmachung des Kriegsministeriums, wonach Unter offizieren und Mannschaften dienstlich verboten ist, sich aus Veranlassung von Civilpersonen mit dem Vertrieb von Druckwerken und Waren innerhalb der Truppenteile und Behörden, seien diese ihre eigenen oder fremden, zu befassen. Den Unteroffizieren und Mannschaften ist zugleich besohlen, seitens der Civilpersonen an sie ergehende Aufforderungen zum Vertriebe von Druckwerken und Waren ihren Vor gesetzten anzuzeigen. — Einer Meldung aus Hamburg zufolge er laubte sich die Reederei des französischen Dampfers „General Chancy" an den Kommandanten des deutschen Schiffes „Gefion" für die geleistete wirk same Hilfe 10000 Franks zur Verteilung unter die Mannschaft zu senden. Der Kommandant der „Gefion" sandte jedoch das Geld zurück. — Der zum Ersatz für „Iltis" in Aussicht genommene Kreuzer „Geier" wurde aus der Werft in Wilhelmshaven erbaut und ging am 18. Oktober 1894 vom Stapel. Der Schiffskörper ist aus Stahl, mit einer bis zur halben Höhe des Schiffes reichenden hölzernen Außenhaut, die kupscrsest her gestellt ist, umgeben. Die Gesamtlänge des Schiffes beträgt 84 w, seine größte Breite 10,6 w, sein mittlerer Tiefgang bei roher Ausrüstung 4,42 w und seine Wasserverdrängung 1610 t. Die beiden dreifachen Expansionsmaschinen mit Oberflächen kondensation verfügen über 3100 Pserdekräste und geben dem Kreuzer eine Geschindigkeit von 17 Knoten in der Stunde. Die Geschützbewaffnung besieht in acht 10,5 Schnellladekanonen. Außerdem führt das Schiff zwei kleinere Bug- und Heckgeschütze. Es ist als Dreimastschuner getakelt und führt sechs Boote. Die elektrischeBeleuchtungs- und Ventilations anlage ist aus das modernste eingerichtet. Der Kreuzer hat in diesem Jahre seine Probefahrten vorgenommen, die zur vollen Befriedigung aus gefallen sind. — Der am 4. und 5. August in Mannheim stattgesundene 19. deutsche Fleischerverbandstag, der von etwa 500 Teilnehmern aus Deutschland und Oesterreich besucht war, bewilligte in seiner ersten Sitzung im Prinzip die Errichtung einer Pensions-, Witwen- und Waisen-Unterstützungskasse. Dem Anträge der österreichischen Delegierten auf Anschluß des österreichischen Verbandes an den deutschen wurde die Zustimmung erteilt. In der zweiten Sitzung wurde der Rest der 43 Punkte umsaffenden Tages ordnung erledigt. Die Anträge bezogen sich haupt sächlich aus die Hebung des Verbandes und die Verbesserung der sozialen Lage des Fleischergewerbes. Der bisherige Vorstand des Verbandes wurde wiedergewählt. Der nächste Berbandstag soll im Jahre 1897 in Leipzig und der darauffolgende im Jahre 1898 in Hannover abgehalten werden. Oesterreich - Ungarn. — Der pensionierte General Andor v. Huberth, gewesener Kommandant der Stuhlweißenburger Honved-Brigade, wurde von einem im gemeinsamen Kriegsministerium zusammengetretenen Ehrenrat seines Ranges verlustig erklärt. Belgien. Brüssel, 6. August. Lothaire wurde heute nachmittag sreigesprochen. Frankreich. Paris, 6. August. Der Kassationsgerichtshof hat das Urteil des Schwurgerichts, durch welches Alton wegen Fälschungen zum Nachteil der Dynamit- gesellschast zu sechs Jahren Zuchthaus verurteilt worden war, wegen eines Formfehlers aufgehoben. — Der Ertrag der indirekten Steuer ist um 4770000 Franken geringer als im Juli 1895. — Der Aufenthalt Li-Hung-Tschangs in Paris hat dem Staatsschatz 80000 Francs gekostet, da runter 47310 Francs sür den Gasthof und 4445 Francs sür die sieben Landauer, die dauernd zu seiner Verfügung standen. — Kommt er oder kommt er nicht? Das ist fortwährend die Haupt- und Lebensfrage sür Frank reich. Pariser Blätter versichern, die Stadtver waltung von Vichy sei unmittelbar von Rußland aus verständigt worden, daß das Kaiserpaar in der zweiten Septemberhälfte nach dem Badeorte kommen wolle, wo der Zar eine Kur vorzunehmen gedenke. Das Unglück auf dem Chodinskyselde hätte auf Nikolaus II. einen so erschütternden Eindruck gemacht, daß er infolge der Gemütsbewegung die Gelbsucht bekomnien habe, die einen Aufenthalt in Vichy nütz lich erscheinen lasse. — Wie in Paris verlautet, werde die Zarin infolge Einflusses fremder Regierungen den Zaren auf seiner Reise nach Frankreich nicht begleiten. — Der Weltausstellungsausschuß beschloß, an gesichts der starken Teilnahme des Auslandes das diesem einzuräumende Ausstellungsgebiet von den ursprünglich bestimmten 33 aus 40 Prozent zu vermehren, die Sonderbauten der fremden Staaten nicht mitgerechnet. Großbritannien. — I)r. Jameson und Genossen werden im Ge fängnis mit aller möglichen Rücksicht behandelt. Ihre Zellen sind die geräumigsten und best einge- richtesten der Anstalt. Am letzten Sonnabend wurden die Möbel hineingeschafft, welche die Freunde der Verurteilten ihnen gekauft hatten. Andere Ver günstigungen bestehen darin, daß die Verbrecher nicht mit den übrigen Gefangenen die körperlichen Hebungen im Gefängnishose mitzumachen brauchen und nicht beim Gottesdienste mit ihnen Zusammen kommen. Besuche können sie so viele empfangen wie sie wollen. Ihr Briefwechsel soll nicht durch die Gesängnisbeamten kontrollier! werden. Das unweit des Gefängnisses liegende Hotel liefert die Mahlzeiten. Die Lektüre unterliegt keinerlei Be schränkungen und ein mäßiger Genuß geistiger Ge tränke wird auch nicht beanstandet. In der That ist es nur noch die Freiheitsberaubung, welche als Strafe angesehen werden kann. Rußland. —Die Abreise des Zarenpaares nach Wien ist auf den 25. August angesetzt. Das Zarenpaar bleibt drei Tage am österreichischen Hofe. — Der Verlauf des Petersburger Streiks ist überaus lehrreich. Er zeigt, daß die Regierung fest entschlossen ist, bei den Arbeitern nicht die Vor stellung auskommen zu lassen, daß sie durch Streiks etwas erreichen könnten. Die Anhänger der Lehre, daß die Regierung kein Recht habe, die Arbeiter daran zu hindern, selbst ihre Beziehungen zu den
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