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Wochenblatt für Zschopau und Umgegend : 08.12.1900
- Erscheinungsdatum
- 1900-12-08
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Stadtarchiv Zschopau
- Digitalisat
- Stadtarchiv Zschopau
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id512512809-190012082
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id512512809-19001208
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-512512809-19001208
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
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- Ausgabe
- Parlamentsperiode
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- Wahlperiode
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Inhaltsverzeichnis
- ZeitungWochenblatt für Zschopau und Umgegend
- Jahr1900
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Nr. 145. Wochenblatt 1900. für Zschopau und Amgegend. Amtsblatt für die Königliche Amtshauptmannschaft Flöha, sowie für das Königliche Amtsgericht und den Stadtrath zu Zschopau. Erlchtlnt Dien««»«, Vonniritag und Sounobrnd und wird »m ilbrnd oorbrr au«g«»ede» und uersmdel. INrkrt«lI»hr»»r«i» 1 Mark »»«Ichlitßlich Boten- und Postgebühren. «8. Jahrgang. Sonnabend, den 8. Dezember. Inserate werden mit 10 Psg. für di« Gespaltene ik»rpu«ieUe berechne» und bi« mittag« IL Uhr de« dem Lag« de« Erscheine«, »orhergeheude» Lage» angenommen. Dienstag, den 18. Dezember d. I. findet von Nachmittags '/,3 Uhr an öffentliche Sitzung des Bezirksausschusses im hiesigen Verhandlungssaale statt Königliche Amtshauptmannschaft Flöha, am 4. Dezember 1900. von Soeben. Pcucker. Sonntagsruhe vor Weihnachten betreffend. Es wird hiermit zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß mit Rücksicht aus das bevorstehende Weihnachtssest die Geschäftszeit im Handels gewerbe für die in die Zeit vom v. bis mit SS. Dezember dieses Jahres fallenden Sonntage wie nochstehends unter cs er sichtlich ist, festgesetzt wird. Zschopau, am 6. Dezember 1900. Der Stadtrath. Kretzschmar. D' Handel mit Fleisch und Fleischwaareu: Vormitttags '/»8—,'/,S und '/»II—'/,12, Nachmittage von 2 Uhr ab. Handel mit Brot und weihen Bäckerwaaren — jedoch ausschließlich der Conditorwaaren —: Den ganzen Tag. Handel mit Milch: Vormittags '/»S—'/,A und '/»II-'/»I, Nachmittags von s Uhr ab. Handel mit Trink-, Eh- und Materialwaaren, einschliehlich des Handels mit Tabak und Cigarren, Conditorwaaren, Handel m Butter, Käse, Eier, Grüner Waare und Delikatessen, sowie Kleinhandel mit Heiz- und Beleuchtungs gegenständen: Vormittags '/»8—'/»S und '/»II—'/»12, Nachmittags von 2 Uhr ab. nt allen übrigen Waaren. Vormittags »11—12 und Nachmittags von 2 Uhr ab. Übrigen Waaren. Vormittags '»11—12 und Nachmittags von 2 Uhr Alle offenen Geschäfte müssen spätestens Abends 10 Uhr geschlossen werden. Bekanntmachung, die Bekanntgebung des Kaufpreises für ein /.« Liter Bier und der Bezugsquelle desselben in den Schanklokalen betreffend. Es wird hierdurch in Erinnerung gebracht, daß nach der Bekanntmachung des Unterzeichneten Stadtraths vom 31. August 1884 die Schank- und Gastwirthe verpflichtet sind, von jeder Sorte Bier, welche sie verschänken, den Verkaufspreis, auf ein Zehntheil des Liters berechnet, unter Angabe der Bezugsquelle im Schanklokalr an einer in die Augen fallenden Stelle und in genügend deutlicher Schrift dauernd anzuschlogen. Schank- und Gastwirthe, welche dieser Vorschrift zuwiderhandeln, werden mit Geldstrafe bis zu 60 Mark oder mit Hast bis zu 8 Tagen be straft und wird das Erforderliche eventuell auf deren Kosten obrigkcitswegrn besorgt werden. Zschopau, am 5. Dezember 1900. Der Stadtrath. Kretzschmar. Bekanntmachung. Wir bringen folgende polizeiliche Bestimmungen in Erinnerung: 1. Nach 8 20 der hiesigen Straßenordnung ist srischgefallener Schnee von den Fußwegen zu beseitigen, jedoch nur insoweit, als eS erforderlich ist, um die Fußwege gehörig gangbar zu machen. Ist Schnee während der Nachtzeit gefallen, so ist die Gangbarkeit der Fußwege bis spätestens 8 Uhr Vormittags herzustellen. Bei ungewöhnlicher Glätte des Fußweges in Folge Schneesalles oder Glatteises ist derselbe sofort gehörig mit Sand oder Mit Asche zu bestreuen. Liegt eine bereits sestgrtretene Schneedecke aus den Fußwegen, so ist dafür zu sorgen, daß diese Schneedecke möglichst eben und gleich mäßig erhalten bleibt; die entstandenen Unebenheiten sind durch Aussüllen mit Schnee, Sand oder Asche wieder zu beseitigen und ist insbesondere auch eine Gleichmäßigkeit im Verhältniß zu den übrigen Fußwegen der Nachbargrundstücke herzustellen. 2. Nach § 20u oben erwähnter Straßenordnung sind die an den Dachrändern sich bildenden Eiszapfen sofort herunterzuschlagen und ist hierbei sowohl, wie bei dem Herabwersen von Schnee von den Dächern und Balkonen die größte Vorsicht anzuwenden, auch sind Passanten durch Warnungs zeichen darauf aufmerksam zu machen. 3. Nach § 21 der Straßenordnung sind bei Thauwetter die Schnittgerinne und etwa noch vorhandene offene Einfallschachte aufzuhacken, beziehentlich vom Schnee zu reinigen, sodaß das Wasser ungehindert ablausen kann. Auch ist bei Thauwetter der Schnee aus den Fußwegen, sobald er schlickrig und zu Schmutz wird und deshalb die Passage hemmt, von den Fußwegen zu beseitigen. Dabei ist der Schneeschmutz aber nicht in Hausen neben das Schnittgerinne, sondern aus die Straße gleichmäßig vertheilt zu wersen. 4. Nach § 31 der Straßenordnung ist olles Schinnern, Glitschen, Schlittschuhlaufen und Nuscheln auf den Bürgersteigen, sowie aus den öffent lichen Wegen, Straßen und Plätzen verboten. 5. Das Betreten des Eises aus der Zschopau ist außer an den zum Zwecke der Eisbahn abgesteckten Stellen und vorbehältlich der Genehmigung in einzelnen Fällen verboten. Zuwiderhandlungen werden noch 8 39 der Straßenordnung mit Geldstrafe bis zu 60 Mark oder Hast bis zu 14 Tagen bestraft. Zschopau, am 6. Dezember 1900. Der Stadtrath. Kretzschmar. Nach den hier eingereichten Anzeigen verkaufen von Sonnabend, den 8. Dezember d. I. ab der Bäckereiinhaber Richard Wagner V» ks Weißbrot zu 1V'/, Pfg. (3 ks 64 Pfg.), die übrigen Bäckermeister und die Brothändlerin Jda verehel. Herzog dagegen kx Weißbrot zu 11'/, Pfg- (3 «8 Psg.) Zschopau, am 7. Dezember 1900. Der Stadtrath. Kretzschmar. 8vmiu»rsvlnil«. Die Anmeldung von Kindern zur Aufnahme in die Seminarschnle erbittet der Unterzeichnete für Dienstag, d. 11., u. Mittwoch, d. 12. d. M. Zschopau, am 5. Dez. 1900. Schneider, Seminardirektor.
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