Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 04.01.1885
- Erscheinungsdatum
- 1885-01-04
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id453042023-188501046
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id453042023-18850104
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-453042023-18850104
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungLeipziger Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1885
- Monat1885-01
- Tag1885-01-04
- Monat1885-01
- Jahr1885
-
-
-
54
-
55
-
56
-
57
-
58
-
59
-
60
-
61
-
62
-
63
-
64
-
65
-
66
-
67
-
68
-
69
-
70
-
71
-
72
-
73
-
74
-
75
-
76
-
77
-
78
- Titel
- Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 04.01.1885
- Autor
- Links
-
Downloads
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
Grfcbelnt täglich früh 6'/,Uhr. Rröilltio» und Lrvrdiliou Johanne-??-,nsje.13. Sprrchkundrn der ttrSmli«»: BormittogS 10—12 Uhr. Nachmittags 8—6 Uhr. 1 - »n nn,rl«n»trr «»nulcrchtr «,cht ft- tu »Iktaclirn nicht «erfindlich. r>n«>tz«e ber für »te nSchftsolgende Nn««rr bestimmten An fern «e a» Wochentagen bis L Uhr NachintNagS. an L»nu-unv Festtagen srüb bis' .0 Nhr. In dr» Filialen für Zus.-Zinnahme: Ltta Klemm, Univcrsiläts-straße 2l, LsntS Lösche, Katharinenstraße 18, p. n«r bi» '/,8 Uhr. Anzeiger. Organ für Politik, Localgeschichte, Kandels- nnd Geschäftsverkehr. ^-4. Sonntag den 4. Januar 1885. Auflage 18,730 Ävoiinrmenlsprris viertelj. 4'/, MK. incl. Bringerlohn 5 Mk., durch die Post bezogen 6 Mk. Jede e nzelne 9/unimer 20 Ps. Belegexemplar 10 Pi. Gebühren >ür lLxtrabeilagea (in Tageblatt-Format gefalzt) »hur Poftbeiörderung 39 Mk. «tt Postbesorderung 48 Mk. Inserate 6gejpaftrne Petitzeile 20 Ps. Brovere Schrislen laut uni. Preiwerzeichniß. Tadcllanjcher u. Zifierm'atz nach höherm Tarif. llcctämrn unter dem Redactionsstrich die4geivalt. Leite SO Ps., vor den F ain > l i en u a ch r i chten die Sgespaltene Zeile 40 Ps. Inserate sind fiel» au die Expedition za senden. — Rabatt wird mcht gegeben. Zahlung pmeutuneraulio oder Durch Post. Nachnahme. 79. Jahrgang. Amtlicher Theil. Bekanntmachung. die Anmeldung Mtlitatrpstichtiger 1« di» RrcruttrnngSstanimroUeu betreffend. Nach der deutschen Wchrordnung vom 28. September 1875 sind für jeden Ort Verzeichnisse aller Militairpflichtigen (Re- erutirungSstammrollen) zn führen und cS liegt für die Stadt Leipzig die Führung dieser Stammrollen der Unterzeichneten Behörde ob. Ueber die Meldefrist zu dieser Stammrolle enthält 8- 23 der gedachten Wehrordnnna folgende Bestimmungen: 1) Nach Beginn der Meldepflicht (d. b nach dem 1. Januar LeS Kalenderjahres, in welchem der Wehrpflichtige daS 20. Lebens jahr vollendet) haben die Wehrpflichtigen die Pflicht, sich zur Aufnahme in die RecrutirungS-Stammrollen anzumelden. Diese Meldung muß in der Zeit vom 15. Januar bis zum 1. Februar erfolgen. 2) Die Anmeldung erfolgt bei der OrtSbebörde desjenigen OrleS, an welchem der Militairpflichtige seinen dauernden Aufenthalt hat. Hat er keinen dauernden Aufenthalt, so meldet er sich bei der OrtSbehörde seines Wohnsitzes, d. h. desjenigen OrteS. an welchem fein, oder sofern er noch nicht selbstständig ist. seiner Ellern oder Vormünder ordentlicher Gericht-stanv sich befindet. 3) Wer innerhalb deS Reichsgebiete« weder einen dauernden Aufenthalt noch einen Wohnsitz bat, meldet sich in seinem Geburtsort zur Stammrolle, und wenn der Geburtsort im AuSlande liegt, in demjenigen Orte, in welchem die Eltern oder Familienhänpter ikren letzten Wohnsitz hatten. 4) Bei der Anmeldung zur Stammrolle ist daö Gcburts- zeugniß") vorzulcgen, sofern die Anmeldung nicht am Geburts ort selbst erfolgt. 5) Sind Militairpflichtige von dem Orte, an welchem sie sich nach Nr. 2 zur Stammrolle anzumelden haben, zeitig ab wesend (auf der Reife begriffene Handlungsdiener, aus der Gce befindliche Seeleute rc.), so haben ihre Eltern, Vor münder. Lehr». Brod- oder tzabrikherren die Verpflichtung, sie zur Stammrolle anzumelden. 8) Die Anmeldung zur Stammrolle ist In der vorstehend vorgekchrirbenen Weife seitens der Militairpflichtigen so lange alljährlich zu wiederholen, bis eine endgiltige Entscheidung über die Dienstpflicht durch die Ersatzbehördcn erfolgt ist. Bei Wiederholung der Anmeldung zur Stammrolle ist der im ersten Militairpflichtjahre erhaltene LoosungSschein vor» zulegen. Außerdem sind etwa eingetretene Veränderungen (in Be treff deS Wohnsitze», de» Gewerbe», des Stande« rc.) dabei anzuzeigen. 7) Von der Wiederholung der Anmeldung zur Stamm rolle sind nur diejenigen Militairpflichtigen befreit, welche für einen bestimmten Zeitraum von den Ersatzbehörden ausdrück lich hiervon entbunden oder über da« laufende Jahr hinaus zurückgestellt werden. 8) 'Militairpflichtige, welche nach Anmeldung zur Stamm rolle im Laufe eines ihrer Militairpflichtjahre ihren dauernden Aufenthalt oder Wohnsitz nach einem anderen Aushebungs bezirk oder Musterungsbezirk verlegen, haben dieses behiis» Berichtigung der Stammrolle sowohl beim Abgänge der Be hörde oder Person, welche sie in die Stammrolle ausgenommen Kat, a!S auch nach der Ankunft an dem neuen Ort derjenigen, welche daselbst die Stammrolle führt, spätesten» innerhalb dreier Tage zu melden. S) versäumniß der Meldefristen (Nr. 1, 8, 8) entbindet nicht von der Meldepflicht. 10) Wer die vorgefchriebenen Meldungen zur Stamm rolle oder zur Berichtigung derselben unterläßt, ist mit Geld- strafe bis dreißig Mark oder mit Hast bi- zu drei Tagen zu bestrafen. Ist diese Versäumniß durch Umstände herbeigesiihrt, deren Beseitigung nicht in dem Willen de« Meldcpflichtigen lag, so tritt keine Strafe ein. Wir fordern demgemäß unter Hinweisung aus die an- gedrohten Strafen alle obenerwähnten Militairpflichtigen, soweit sie im Jabre 1865 geboren, resp. bei früheren Musterungen zurückgestellt worden sind, beziehentlich im Falle der Abwesenheit deren Eltern, Vormünder, Lehr-, Brod- oder Fabrikherren, hiermit zur Befolgung der in tz. 23 enthaltenen Bestimmungen, insbesondere aber dazu auf: in der Zeit vom 15. Januar bi« I. Februar künftigen Jabre« Obstmarkt Nr. 3, ll. Obergeschoß, Zimmer 106/7, im Quartieramte, in den Stunden von Vormittag« 8—12 Uhr und Nachmittag« 2—6 Uhr unter Vorzeigung der Geburt«- resp. LoosiingSfcheinc die vorgeschnevene An meldung zu bewirken. Gleichzeitig bringen wir zur Kcnntniß, daß Reclamationen bei Verlust derselben einige Zeit vor der Musterung und spätesten« im Musterungstermine durch obrigkeitlich beglaubigte Urkunden oder Stellung von Zeugen und Sachverständigen zu bescheinigen sind. Diejenigen Militairpflichtigen, welche als Stütze ihrer Eltern reclamirt haben, müssen Letztere in der Regel im Musterungstermine vorstellen. Leipzig, am 1. December 1884. Der Rath der Stadt Leipzig. vr. Georgi. L *) Die Grbortszeugniffe sind kostenfrei zu ertheile». Bekanntmachung. Die ExpeditionSzeil bei der städtischen Sparkasse ist sür den Monat Januar nächste» Jahre- aus die Tageszeit von 8 Vhr Marge«» dt» 1V Uhr Rachaetttag» beschränkt. Leipzig, den 29. Deeember 1884 Der Rath der Stadt Leipzig. vr. Georgi.Freygang. LSnigliches Sgmnafium. Dfferausnahme. Anmeldungen zur Osieraufnahme werden angenommen (im Lym« »aß»«, Parttzenftrast« 1, 1.) D»«»er«t», de, 8„ ffrett», de» ». »«d Ga«»ad««d de» 1v. Zannar da« 1» dt« 1 Uhr. «, wird gebeten, die letzte «ensnr de« Schüler« für dir An- Ul«ld»N» mitjnbrmgk». Lnitztzig, «« S. Vecentber z«ch Richard Richter» Rector. Bekanntmachung. Die An- und Abmeldungen der Arenrde« betr. Mit Rücksicht aus den dcmnächstigen Beginn der Ren- fahrSmeffe bringt daS unter,eichnrte Polizeiamt die nack- Nehcnden Bestimmungen de- Melderegulatip» mit dem Bemerken in Erinnerung, daß die Vernachlässigung dieser Vorschriften Geldstrafe b!« zu 50 oder entsprechende Hast strafe nach sich zieht. Zugleich wird bekannt gegeben, daß am DienStag, den 6. Januar 1885, die Expeditionen der II. Abtheilung de» Meldeamtes, wie an den Sonntagen, von S bi« 12 Uhr Vormittag» geöffnet sind. Leipzig, am 31. December 1834. DaS Polizriamt der Stadt Leipzig. Bretschneider. Auszug auS dem Melderegulativ der Stadt Leipzig vom 10. Oktober 1883. ß. N. Jeder in einem lüafttiose oder in einem mir HrrhergS- berechtigung versehenen ähnlichen Elablisseunnt riukehrendc und über Nacht bleibende Fremde ist voni Gastwirth oder Quartiergeber und zwar, falls er vor 8 Uhr Nachmittags onkommt, noch am Tage der Ankunft, andernialls aber am folgenden Morgen späiestenS bis 10 Uhr beim Meldeamt deS Polizeiamt-, Abth. II, schriftlich mittelst deS vorgeichviebenen und für jede» Fremden besonders auSzusnllenden Formulars anzumeldcn. Befinden sich in Begleitung des Fremden Familienmitglieder, Dienerschaft oder sonstige Personen, so sind dieselben aus dem nämlichen Zettet mit zu verzeichnen. Zugleich mit diesen täglichen Anmeldungen ist auch di« Ab- Meldung der inzwischen abqereiste» derartigen Fremde» zu bewirken. 8- 13. Die in Privathäusern adsteigcuden Fremden, so- genannte vrsiichasremve, sind, sobald sic länger als S Tage hier verweilen, spätestens am 4. Tage, von ersolgter Ankunft an, vom Quartierwirth beim Meldeamt, Abth. H. oder der betreffenden PolizeibezirkSwnche »lündlich oder schriftlich mittelst de« vor- gcichriebencn Formular» anzuinelden. Bei den etwa i» Privai- häuscrn Quartier nehmenden MeftsreiiiVtN jedoch hat diese An meldung in jedeni Falle, auch wenn sie nur eine Nacht hier bleiben, und zwar binnen 84 Ltnnden von der Ankunft an, beim Melde amt. Abth. II, zu geschehen. In glticher Weise ist die Abmeldung binnen 3 Tagen, bei Meysreniden binnen 24 Stunden von erfolgter Abreise de» Fremden oder etwa erfolg!» WobnuugSvcrände ung aa»» L-ewirkitt st. 14. Beabsichtigt ein Fremder länger al« Tage b-er z» verweilen so bedarf er dazu eines für die Zeit de- AusenthalicS vom Meldeamt, Ablh. II, ausgestellte» Meldeschein«. Nach Ab lauf der auf dem Meldeschein bemerkten Gilligkciisdauer ist, dasern der Fremde noch weiter hier verweilen will, beim Meldeamte um Verlängerung des Scheines nacuzusuchen. Die Ouarticrwirthr sind dafür, daß dieser Bestimmung ollend halben nachgegangen werde, niitveranttvortlich. Bekanntmachung. DaS l7. Stück deö diesjährigen Gesetz- und Verordnungs blattes für da» Königreich Sachse» ist bei uns eingegangcn und wird bis zun, 17^ diese« Mount« auf dem N'athhauö- saale zur Emsickrnahme öffentlich aushangcn. Dasselbe enthält: Nr. bO. Verordnung, eine Ergänzung der Verordnung vom 3. November 1879 über den Verkehr mit Spreng stoffen betreffend; vom 22. November 1881. Nr. 81. Verordnung, die tztz. 23 und 21 der Verordnung über Aushebung von Pferden rc. rc. für den Bedarf der Armee vom 1. März 1877 und der Abänderungs- Verordnung dazu vom 23. September 1880 betreffend; vom 1. Deeember 1884. Nr. 82. Bekanntmachung, die Eröffnung eines provisorischen Betriebs sür KohlenlranSporte aus der Eiscnbalm- streckc Bicnenniüklc-Molvan (LandeSgrenze) betreffend; vom 4. December 1884. Leipzig» am 31. December 1884. Der Rath der Stadt Leipzig. vr Georgi. Krumbicgel. L. die Städtische Arbritsnachlvcisnngsanffalt und deren Malen betreffend. Durch da« freundliche Entgegenkommen der Herren Kaufleute: H»ohlsekd, Ransiädter Stcinweg 11, -L». Iturub, Weststraßc 17, Julius Bacinnaul«, Nittcrstraße 27. <Hebrüder LplUner, Windmühleustraße 30. Julius Ziuck (früher Louis Apitzscb), Ecke des Grimmai- schcn Steinwcgs und der Querstraße, . O. Reichert, Neumarkt 42, tebr. Kretzschmar, Süvptatz 11, sowie de« Seilermcistero Herrn C. F. Rudolph, Gerberstraße 59. sind wir seil Februar 188t in den Stand gesetzt worden, »eben der Müblgasse Rr. 7 im «dose befindlichen beutralsteUe uniercr ArbeU-nachweisungoanstalt an den genannten Orten Annahmestellen sür Arbeitsangebote zu er richten und haben sich die genannten Herren der damit ver bundenen Mühe und Arbeit bisher dankenSwerth unterzogen. An unsere Mitbürger richten wir daher wiederum die dringende Bitte, uns durch recht au'giebige Benutzung der von unS getroffene» Einrichtung in den Stand ru setzen, unsere schon früher ausgesprochene Ansicht, daß e« besser ist, dem Armen Arbeit als Almosen zu geben, zur Thatsache zu macken. Leipzig, dm 3. Januar 1885. DaS Ar«endirectorin«. Ludwig-Wolf. Zschau. Erstatteter Anzeige zufolge hat Therese Emma Holder auS Leipzig daö ihr unler dem 20. December 1878 vom Paßanne Halle ausgestellte Dienstbuch vor mehreren Wochen in hiesiger Stadt verloren. Wir bitten, dasselbe im AusfinduugSsalle anher abzuliesera. Leipzig, am 30. December 1884. Tas Polizeiamt der Stadt Leipzig. Bretschneider.B. Schule zu Reudnitz. Die Ostern o. schulpflichtig werdenden Kinder beider OrtSiheile sind vom 5. bi« 10. d. M., Bari». 10—12 und Nachm. 2—4 Uhr, in der Schul-Exvedition anzumelden unter Vorlegung deS Tauf- resp. Geburtsschein- und des Impfscheins. vr Wtttftock, Direktor. Brenntzolz-Auclion. Montag dm 3. Januar 1884 sollen im Forstreviere Connewitz aus dem Kablscblage in Abtheilung 8» I. von Vormittag» » Uhr an cs. 30 Rm. Eichen-Nu-sehrtte l. und H. Elaste, - l20 » Eichen-, 5 Rm. Weißbuchen. 2 Rm. Ahorn- und 2 Rm. Linden-Brennsehettez UI. von Vormittags Iv Uhr an o». 100 Hanse» starker Abraum und - 30 Hausen Lchlagreipig /Langhaufm) unter den vf entlich aushängenden Bedingungen und der üblichen Anzahlung an den Meistbietenden verkauft werden. Zusammenkunft: auf dem Holzschlage am Gautzscher Fußwege durch die sogenannte» FuchSlöcher. Leipzig, am 16. December 1884. DeS RathS giorst-Deputatton. Nichtamtlicher Theil. Deutschlands Erwerbungen in Australien. Die Besitzergreifung de« Nordosten« von Neu-Guinea. der Inseln Neu-Britaimien, Neu Irland und der AtmiralitätS- Jnseln hat die englischen Colonicn in Australien nicht »iniver aufgeregt, wie die Erwerbung von Angra Pcquena die Cap- cotonie. Man sträubt sich gegen den Gedanken, daß irgent eine andere Macht neben England GcbielSansprüche in Süv- asrika oder in der Süvsee erhebt. ES fragt sich, ob diese Bewegung in den Colonicn selbst entständen oder vom Mutterlande au« hervorgerusen worden ist. Jedenfalls findet ibr Zweck volle Billigung in England, man ist dort mit den Colvnien darüber einverstanden, daß England der geborne Herr scher Südafrika« und der Südsee-Jnseln ist. Tas sind Täu schungen. über welche man im Caplande schon so ziemlich hinweg- gekommen, in denen man aber i» Australien noch ganz besangen ist. Eigcnthümtich ist c«, daß die deutschfeindliche Bewegung in Australien zuerst den äußersten Süden des Ervtheil« ergriffen hat, während die deutschen Erwerbungen nördlich vom australischen Festlands liegen. Für Victoria und Tasmania kommt eS erst in letzter Lune in Betracht, welche Macht von einem Thcile Neu-Guinea« Besitz ergreift. Nun hat sich allerviug» QueenStand der Bewegung angcschtoffen, in Neu- Süd-WateS will man erst genauere Erkundigungen einziehen, bevor man weitere Schritte Ilmt. Australien bat sich von Anfang an gegen deutsche Erwerbungen in der Siiksee ge wehrt, da« zeigte sich schon vor einem halben Jahre, als Deulschland« Eintritt in die Colonialbewegung allgemein bekannt geworden war. Die Austral-Engländer gingen damals selbstständig vor in der Entfaltung de« englischen Banner« im Südsecarchipel. Tic Negierung in London verhielt sich dem gegenüber ziemlich passiv und die Action verlies im Sande. Jetzt zeigt e« sich, daß die Colonisten Australien« die Sachlage richtig aiifgefaßt hatten, aber in dem Pniictc irren sie sich, wenn sie meinen, daß die deutsche Nachbarschaft den Frieden Australien« zu stören geeignet sei. Wao ist überhaupt die Triebfeder der deutsch feindlichen Agitation in Australien? Ist e« der Wunsch, alle« Land für sich in Belitz zn nehmen, ohne die Möglichkeit Viesen Besitz zu benutzen? Oker ist eS lediglich 'Neid und Mißgunst? Deutschland hat genau dasselbe Recht aus herrenloses Laiiv in überseeischen Ländern, wie England, und diese Macht wie ihre Colonie» werden sich an den Gedanken gewöhnen müssen, daß sie nicht allein die Herren der Welt pud. Die Schriftstücke, welche auS Melbourne nnd Sibney vorliegcn, sind beschämende Zeugnisse für den leeren Hochmuth und die lhöricbte Anmaßung der englischen Colonisten. Weil Deutsch land diese,» Treiben bisher theitnabmlo« znaesehen hat, soll e« verpflichtet sein, auch sür alle Zukunft sich von England alles herrenlose Land vor der Nase wcgnchmen zu lassen? Ta« ist denn doch eine ganz merkwürdige Anschauung, die einmal in ihrer ganzen Nichtigkeit klar gelegt werden muß. Prüfen wir die Denkschriften der leitenden Männer von Victoria und Neu-Süd-Wale«, so vermissen wir darin jeden vernünftigen Grund sür den Einspruch gegen die deutsche Besitzergreifung im Südseearctüpet. Der Minister von Victoria gcbertet sich wie Jemand, der in seinen heiligsten Rechten verletzt ist, weil die deutsche Flagge aus australischen Inseln entfallet worden ist, er vermag aber nicht zu sagen, woraus sich seine Entrüstung gründet. Alle«, wa« er vor- bringt, besteht in der Behauptunci. daß Niemand ein gleich großes Interesse an den von Deutschland besetzten Inseln habe, wie die Coloinen. Der Gouverneur von Australien wird aus- gefordert, zu erwägen, wa« cmgcsicht« der durch die Auf richtung der deutschen Schutzlicrrschaft in den benachbarten Inseln geschaffenen Lage zu tbun ski. Er schlägt vor, daß die englische Negierung die Coloniatregicruiigen ermächtigen soll, geeignete Schritte zur Erhaltung der benachbarten Inseln zu thun. Wir haben bereit« daraus hingewiesen, daß Victoria von den betreffenden Inseln in ganz Australien am Weitesten entfernt ist. Welche Schritte will aber die Re gierung von Victoria thun, um Australien de» Besitz von Inseln zu gewährleisten, um welche e« sich bisher nie bekümmert yat? Es bliebe nicht« übrig, als eine Flotte auSzurusten lediglich zu dem Zweck, feierlich auf allen Siivsce-Jnscln die englische Flagge zu entfalten. Der Versuch dazu könnte ja gemacht werden, aber dieAuSsührung dürste sich doch schwieriger erweisen als dir Fassung deö Entschlüsse«. Tie Inseln sind zum Tbeil bewohnt und zwar von einer Bevölkerung, welche den Engländern nicht eben freundlich gesinnt ist. an feind lichen Zusammenstößen würde e« also vei dieser Expedition nicht fehlen. Dann mutz doch aber auch die Möglichkeit vor- banvcn sein, da« in Anspruch genommene Besiprecht in Zu kunft auSzuüben, sonst ist die Besitznahme eine leere Form, welche für die Besitzergreifer selbst ohne allen Werth ist. England wird sich daun auch vermutblich besinnen, ob es dem Anträge de« Heißsporne« von Victoria so ohne Weitere« entsprechen soll, da« würde sür Deutschland nur eine in- directe Aufforderung enthalten, die Besitzergreifungen, zu welchen e« sich nach reiflicher Ucberlegung in der Süesce ent- schlcssen hat, ohne Zögern auszusühre». Daran würvc Deutsch land durch keine noch so eifrig betriebene englische Actio» gehindert werden können. Ganz so eilig, wie der Minister in Victoria, haben eS die übrigen Colonialregierungen von Australien nickt, wie die Denkschrift de« Ministers von Neu-Süd-Wale« lehrt. Dieser Herr wünscht erst Au-kunst darüber zu haben, ob die deutsche Regierung im Eiuverständniß mit England gehandelt bat. welche Bedingungen etwa zwischen beiden Mächte» scstgrstellt wurden, ob 3) eine Ausdehnung de« englischen Proteclorats in Neu-Guinea thunlich sei und ob England nicht beschlossen habe, sämmlliche Inseln zu besetzen, welche diesen Thcff deS Archipel« im Stillen Ocean beherrschen. Diese Anfragen zeugen von einer gewissen lleberlegung unv man ersieht daran«, daß der, welcher sie stellt, ungleich mehr Einsicht besitzt, al« der College in Victoria. Die deutsche Bcsitzergreisunz aus Neu-Guinea ist säst gleichzeitig mit der englischen im Süden der Insel erfolgt, also liegt die Annahme nahe, das; sich die englische und die deutsche Regierung vorher über daS. wa« sie beabsichtigen, in« Einvernehmen gesetzt haben. Mit dem strategischen GesichtSpuncle hat es seine eigene Bewandtnis; Wenn dieser sür Australien der maßgebende wäre, warum hat man dort nicht längst Anstalten getroffen, sich das Vor recht zu sichern? Ist etwa da« Erscheinen Deutschland« in der Südsee eine Drohung gegen die Sicherheit dec englischen Colonicn? So hat man die Colonintpotillk der seefahrenden Nationen bisher überhaupt nicht bcurtheitt. Jede suchte sich den Besitz zu sichern, den sie erwarb, ohne damit andere Nationen zu bedrohen. So hat Spanien in Amerika ge- hande.t, Holland im Sunda-Archipel, England in Indien und in Australien und Amerika. Wenn eine Macht aus der See zu fürchten ist, so ist e« nicht Denlschland, sondern Eng land. England hat sich nicht gescheut, die älteren Reckte Holland« im Caplande anzutafteu und ist jetzt damit beschäftigt, aus Sumatra unv Borneo eine gleiche Politik zu verfolgen. Daß England seiner Läntergier in Westafrika Zügel angelegt hat, dazu ist es durch die Energie Deutschland« genöthigt worden. An« eigenem An triebe hätte e« nicht aus die Herrschaft über die Congo- »iündungen Verzicht geleistet. Australien mag sich deshalb beruhigen. In strategischer Beziehung wichtig sind die Inseln, welche'Deutschland besetzt hat, in Australien nickt, es handelt sich dort überhaupt nicht um die Erreichung kriegerischer Zwecke, Deutschland« Landerwerbungen haben einen durchaus fried lichen Charakter. Aber da», woraus die deutsche Negierung die Hand gelegt hat. da« wird sie scsthalten, trotz aller australischen Einsprüche. Zietbewußt ist Fürst Bismarck stet« vorgegangen, wenn er etwa« unternommen hat, daran wird c« auch in diesem Falle nicht fehlen. * Leipzig, 4. Januar 1885. * Da» gleichzeitige Tagen von Reichstag und preußischem Abgeordnetenhaus wird sich m den nächsten Wochen nickt vermeiden lasten. Beide Körperschaften baben die unabweisbare Pflicht, vor dem l. April den Etat durchzuberathcn. Bor Vollendung dieser Arbeit, die noch reckt weit im Rückstand ist, kann an eine längere Vertagung deS Reichstags nicht gedacht werden. Alsdann könnte der Neichotag allerdings bis zum Frühjahr dem preußischen Abgeordnetenhaus daS Feld allein überlasten, und e« erhält sich die Annahme, daß dies geschehen werde. * Die „Nationalliberale Correspondenz" schreibt zur parlamentarischen Lage: „Eine der wichtigsten Aus gaben, welche der Reichstag nach Wiederbeginn seiner Arbeiten vorznnclnnen haben wird, ist eine gründtiche Er örterung der Steuerfrage. Es mag vielleicht gelingen, durch wohlangebrachte Sparsamkeit, namenttich im Ertra- ordinarium deö Mititairetat«, und Verschiebung mancher Aus gaben aus eine günstigere Zeit da« 40-Millionen-Tesieit ansehnlich, möglicherweise um ein Viertel zu vermindern, auch wenn die unglückseligen Abstriche im Reffort de« Auswärtigen Amt« zurückgenommen werden. Jiiimcrhin bleibt ein sehr bedeutender Fehlbetrag zu decken. Tie Negierung scheint bei ihrer Zurückhaltung beharren und sich bei der beguemen Erwägung vorläufig beruhigen zu wolle», daß e« ein Deficit im Reich nicht geben könne, sondern die Einzelstaatcn verpflichtet seien, de» über seine eigenen Ein nahmen hinauSgehenben Bedarf de« Reich« ciufzubringe», — wie, da« ist ihre Sache. Die ReichSrcgierung verkennt bei dieser Zurückhaltung freilich ihre natürliche Aufgabe, welche zu nächst ihr die Initiative in der Gesetzgebung auserlcgt. Jndesfcn wirs sich doch auch der Reichstag der Pflicht nickt entschlcicien tonnen, seinerseits, wenn die Regierung stittschweigt, eine gründliche Erörterung der Frage niizurcgen, ans welche Weise wie wachsenden Bedürfnisse de« Reich« am besten be stritten werden können, ohne den Einzclstaaten neue Lasten anszulegen. Dir direct« Heranziehung der selbst hinlänglich belasteten Einzelstaatcn zu den Bedürfnissen de« Reicks macht da« letztere unpopulär und muß im nationalen Interesse so viel als möglich vermieden werden. Es sind denn auch an der Milte de« Reichstag« verschiedene Anregungen bereits ergangen oder angeküiidigt. ES liegt ein Antrag zur Reform der Börsensteuer vor, es ist wenigsten« eine Untersuchung über eine Re'orm der Branntweinsteuer angeregt, ein Antrag ans Erböhnng der Kornzölle siel,: i» sicherer Aussicht, die Reform der Zuckcrsiener ist eine Frage, deren Lösung unmvgtich mchc lange hinansgeschoben werden kann. Ev muß darüber zn einer gründlichen AnS- cmanversctzung nnd hoffentlich wird cS auch z» e.ner Ver- ständigung zwischen der Neziernng und einer Reickstag?- mebrheit wenigsten« über die allgemeinen Grundziige komme», nach welchen snr die Zukunft da« Gleichgewicht zwischen den Ausgaben unk den Einnahmen deS Reichs h.rgestellt werden könnte. Möchten sich alle Parteien einer ruhigen, sachlichen Behandlung dieser Frage befleißigen nnd die agitatorischen Tendenzen, die bei unS eine verständige fttuerpolitiscke Diecussion so außerordentlich erschweren, möglichst bei Seile lasten I Die baldige Anbahnung einer Löffing der Steuersragc im Reich ist um so dringender, als von einem Fortschritt der Steuerreform in dem größten Bundesstaate, in Preußen, wenigsten« von einem solchen Fort schritt, der erhöhte Einnahmen brachte, nichts verlautet. Ob die preußische Regierung auf ihre in der letzten Landtagk- seision gescheiterten Cinlommenstenerprojecte znrückgreffen wird, ist zum mindesten sebr zweifelhaft; einstweilen verlautet nur von Plänen zur A'ffbebung weiterer Claiffnsteuerslusrn. Wie damit erhöhte Beiträge sür daS Reick in Einklang zu bringen sind, ist eine Frag«, auf die wir Vie Anlwcrt schuldig bleiben müssen." * Laß die vor einiger Zeit angeordnete schärfere Con- trolirung und Ahndung der dänischen Agitationen in Norbschleswig nach Lage der Umstände geradezu geboten ist, wird fortwährend durch zum Tbeil reckt drastische Bei spiele erhärtet. So benutzen m HaderSleben die Danomancu da« Weilmachtssest. um durch Ausschmückung der Cbristbäumc mit au« Papier gefertigten Danebrogssabnen zu demonstrircn, ja die dänische Zeitung ^ModerSmaalcl' empfahl diese Kä! n- Icin »zum Sckmnck der Wcihnachic-bäumc". was die deutsche Zeitung.Fotkebladet" zu der berechtigten Erwiderung veran- laßte, daß den dänischen Agitatoren nicht einmal da« Mcih»
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Keine Volltexte in der Vorschau-Ansicht.
- Einzelseitenansicht
- Ansicht nach links drehen Ansicht nach rechts drehen Drehung zurücksetzen
- Ansicht vergrößern Ansicht verkleinern Vollansicht