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Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 16.02.1884
- Erscheinungsdatum
- 1884-02-16
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id453042023-188402162
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id453042023-18840216
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-453042023-18840216
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Bemerkung
- Images teilweise schlecht lesbar
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungLeipziger Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1884
- Monat1884-02
- Tag1884-02-16
- Monat1884-02
- Jahr1884
- Titel
- Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 16.02.1884
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k. priv. Ii»iWr Ii»m Kali». Kundmachung. Behuf» Einlösung und Unifickning der bestehenden, in drei Emissionen zerfallenden und in verschiedener Rangordnung auf den einzelnen Einlagen im Eisenbahnbuche eingetragenen beigen Obligations-Schulden der k. k. priv. Kaiser Franz Josef-Bahn, und zwar der Anleihe vom Jahre 1867 im ursprünglichen Betrage von 49,560.006 Gulden Silber, - « » « 1873 < » ^ < » 4,000.000 » » . - - - 1879 - - - - 4.500.000 hat der BerwaltungSrath auf Grund der ihm von der außerordentlichen General-Versammlung der Actionaire am 21. Jänner 1884 ertheilten Ermächtigung und eines mit der k. k. priv. allgem. österreichischen Boden Credit-2lnfialt im Vereine mit der Anglo-österreicbischen Bank, dem Wiener Bank-Verein, der Riederösterreichischen Cseompte-Gefellfchaft, der k. k. priv. österreichischen Länderbank in Wien, der Deutschen Bank in Berlin, der Deutsche« Berein-bank in Frankfurt am Main und der Württembergischen BereiuSbank in Stuttgart abgeschlossenen Uebereinkommens, und über Genehmigung der hohen Staatsverwaltung eine einheitliche 4°j<,ige Anleihe in der Höhe von 6N,048.««V Gulden österr. Währung Silber, bestehend in 50243 Stück Schuldverschreibungen a. 200 Gulden, 54000 Stück Schuldverschreibungen ä 1000 Gulden und 1000 Stück Schuldverschreibungen L 5000 Gulden ausgenommen, welche halbjährig, und zwar vom 1. April 1884 angefangen, verzinst, spätestens in 69 Jahren im Wege der Vcrloosnng al psri zurückgezahlt werden und deren Ver zinsung und Rückzahlung ohne jede« Steuer», Gebühren- oder sonstigen Abzug nach Wahl des Inhabers in Wien oder bei den von der Schuldnerin jeweilig bekannt zu gebenden sonstigen Zahlstellen, und zwar: in Wien in effektiver Silbermünze österr. Währung, im Auslande mit dem courSgemGen Aequivalente in der betreffenden ausländischen Währung erfolgt. Der erste den Obligationen beigegebene Coupon ist am 1. Oktober 1884 fällig. Diese Anleihe darf «ar z« dem angegebene« Zwecke verwendet werden. Die bücherliche Eintragung des Pfandrechtes für diese Anleihe wird auf den für die sämmtlichen Linien der k. k. priv. Kaiser Franz Josef Bahn eröffneten Einlagen im E isenbahnbuchc vollzogen. In dem Umfange, in welchem Theil-Schuldverschreibungen der im Eisenbahnbuche eingetragenen beigen Prioritäts-Anleihen der Kaiser Franz Josef-Bahn in Folge des Umtausches oder der Einlösung gelöscht werden, rückt die gegenwärtige Anleihe in der bücherlichen Rangordnung vor, so zwar, daß diese Anleihe nach erfolgter Löschung der beigen Anleihen den ersten Platz in de« bücherlichen Lastenstande einzunehmen hat. Für die pünktliche Bezahlung der Zinsen und Rückzahlungsraten haften außerdem die sämmtlichen Einnahmen der Kaiser Franz Josef-Bahn-Gesellschaft und insbesondere das derselben vom Staate garantirte Neinerträgniß. Im Falle der Perfection des Uebereinkommens vom 12. December 1893 und 21. Jänner 1884, betreffend den Ankauf der Kaiser Franz Josef-Bahn durch den Staat, wird diese Anleihe vom österreichischen Staate zur Selbstzahlung übernommen und erlischt mit dem Zeitpunkte der Perfection die Personalverpflichtung der k. k. priv. Kaiser Franz Josef-Bahn-Gesellschaft, so zwar, daß de» Inhabern der Theil-Schuldverschreibungen dieser Anleihe sodann ein Anspruch wider die genannte Gesellschaft als Personalschuldnerin nicht weiter zusteht. Bon dem mit der Durchführung der beabsichtigten Convertirung betrauten Banken-Consortium wird hierdurch den Besitzern von Prioritäts-Obligationen der einzuziehenden drei Emissionen d« Umtausch der beigen Schuldtitel derselben gegen die neuen 4^igen Prioritäts-Obligationen mit einem Zuschläge von 17 Percent angeboten, so daß dieselben Kl je M 8vli>t« Nominale SM 11? Men Nominale 4M LblWtione» M beziehen berechtigt sind, mit der Bestimmung, daß für den durch effektive Stücke nicht ausgleichbaren Restbetrag da» zum Conrse von SS Gulden ö. W. Bank-Balnta für je hundert Gulden Nominale L^iger Prioritäten sich ergebende Aequivalent dem Besitzer in Baarem vergütet wird. Es entfallen sonach z. B. auf Gulden 1200 alter beiger Obligationen Gulden 1404 der neuen Anleihe; hiervon werden Gulden 1400 in Obligationen hinausgegeben und für den «icht «m»glcichbaren Nest von Gulden 4 — zum obigen Course von 89 — Gulden 3.56 baar bezahlt. Diejenigen k. 1. Besitzer von 5°«igen Prioritäts-Obligationen der gedachten drei Emissionen, welche auf den angcbotenen Umtausch einzngehen beabsichtigen, wollen die umzutanschenden Obligationen innerhalb der Zeit vom IS. dt» 1»«In»Lv« 28. L'vdronr L. ck. bei einer der nachstehend verzeichnten Umtauschstellen bei Perlust de- Umtauschrechtes anmelden und eckg«, und zwar: in Wien: bei der k. k. priv. allgemeinen österreichischen Boden-Credit-Anstalt, - - - - Anglo-österreichischen Bank, - - - dem Wiener Bank-Verein, - - - der Niederösterreichischen Escompte-Gesellschaft und bei deren Bank- und Wechsler-Geschäfte, - k. k. priv. österreichischen Länderbank, - Deutschen Bank, - Dresdner Bank, - Deutschen Vereinsbank, dem Frankfurter Bank-Verein, der Deutschen Effecten- und Wechselbank, - Rheinischen Credit-Bank, - Bayerischen Hypotheken- und Wechselbank, - Württembergischen Vereinshank. 1. Ten zu hintcrlcgendcn Stücken sind die aushaftenden Coupons, incl. des am 1. April 1884 fälligen, beizuschließen. 2. Der Erlag hat mittelst zweier Anmeldungsscheine zu geschehen, welche über Verlangen bei den oben genannten Umtanschstellen auSgefolgt werden. 3. Der am 1. April 1884 fällige Zinscn-Eoupon in der Höhe von Gulden 4.97^ ö. W. Silber, sowie das courSgemäße Aequivalent des durch effektive Stücke nicht ausgleichbaren Restbetrages werden sofort beim Crlage der Obligationen baar bezahlt, und gleichzeitig dem Erleger ein Cmpsangschein ausgefolgt. 4. Ter Vollzug des Umtausches, rücksichtlich die HinanSgabe der neuen Prioritäts-Obligationen erfolgt spätestens vom 1. Mal l. I. an, und zwar durch jene Umtauschstellen, bei welchen die einzutauschenden beigen Silber-PrioritätS-Obligationen angemeldet, rücksichtlich erlegt worden sind. Hierbei wird bemerkt, daß die bei den Umtauschstellen in Deutschland zur AuSfolguug gelangenden Titres mit dem deutschen Reichsstempel versehen sein werden; für denselben ist in jenen Fällen, wo die zum Umtausche eingereichten 5°«igen Obligationen ebenfalls deutsch ge stempelt waren, eine besondere Vergütung nicht zu leisten, anderenfalls der entfallende Betrag bei der Einreichung baar zu erlegen, resp. von dem Erlöse des April-Coupons (3.) unmittelbar in Abzug zu bringen. 5. Tie bis zum 1. Juli L887 nicht bezogenen Obligationen erliegen von da ab für Rechnung und Gefahr des Bezugsberechtigten bei der betreffenden Umtanfchstelke. 6. Soferne bei Einreichung umzutauschender Stücke noch nicht fällige Coupons fehlen, ist der Betrag von dem Einreicher baar zu vergüten. Vorstehende Bestimmungen beziehen sich nicht auf die im Wege der Verkochung bereits fällig gewordenen, znr Rückzahlung noch nicht präsenttrten Obligationen, noch können vorstehende Normtrnnge« auf die nicht rechtzeitig zum Umtausche angemelbete« und in Folge dessen zur Ausloosung gelangenden Stücke Anwendung finden. - Berlin: - Dresden: - Frankfurt a. - S I - Mannheim: - München: - Stuttgart: Hierbei kommt zu beachten: Wie«, am 12. Februar 1894. Der Berwallungsrath der k. k. priv. Baiser Vrauj Josts-Vahn. Für da- Consortium: Ne k. k. priv. allgem. österreichische Vvden-f rU«>r«.
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