02-Abendausgabe Dresdner Nachrichten : 27.03.1930
- Titel
- 02-Abendausgabe
- Erscheinungsdatum
- 1930-03-27
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
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- Urheberrechtsschutz 1.0
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id501434038-19300327029
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id501434038-1930032702
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-501434038-1930032702
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
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- Wahlperiode
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Inhaltsverzeichnis
- ZeitungDresdner Nachrichten
- Jahr1930
- Monat1930-03
- Tag1930-03-27
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»«.Sich»»«». Slr. >4» F"' 4««» ^tz »M 4M. «hrnö-AX»«»» vonueKta», 27. «Sv isso 7>«<chIs»Ick,r<N: NoAvcküei« »resden Frrn<prccher-Lsmm«lnummer 333«» -kur lür Rack»,e«pr3ck,e: Nr. »oolt SchrOtleUung u. Hauvtgklchattsftelle: Dresden, «l. t. Martenftrake 3«/s3 Gegrünöet 1SSS Bezugstzkbühr dom 1«. bU »1. «Lr, l»3» »ei tLglich zweimaliger ZufteNung frei Hau« ».70 Ml. Voflbezu-«prei« für Mona« Mir, 3.sO MI. einlchl. 3« VI». Postgebühr »ohne Poft,uste»mig«gel>üdr>. «inzelnummer »0 Ptg. «lnzeigenvretle: Die Anzeigen werden nach «oldmori berechnet! dt« ein. Idattige so mm breite Lette 3» Pfg., für auewLrt« «o Psg. gamtltenanzetgen und Gtellengetuche ohne »iabatt »3 Bsg., austerhalb 33 Pfg., dt« »a mm breite 5Iek>ame»eil« 3«> Pfg., außerhalb 330 Kfg. vtlertengebühr 30 Big. Auswärtige »luitrüge gegen Lorausbezabtung Druck «. Verlag: Lievfch ck «etchardt, Dresden. Posgcheck-Mo. ll>«3 Dresden Nachdruck nur mit deutt. Quellenangabe «Dresdn.Nachr.izulchltg. Unverlangt« Schriftstücke werden nicht ausbewabrt Severins in Röten Thüringens Protest gegen Sie Kontrolle, trotzige Antwort »es Ministers Weimar, 27. März. Bor Eintritt in die Berhandlungeu der hevtigeu Landtagssitzuug verlas Staatsminister Baum folgendes Schreiben, welches zur Beantwortung des letzten Schreibens des Reichsinneuministers Scvering an diesen abgegangeu ist. Das thüringische Staatsministerinm lehnt cs ab, die un fruchtbar« Erörterung über den bisherigen formalen Ver laus der Angelegenheit sortzusetzen, da es sonst genötigt wäre, au Ihrem ersten Schreibe« vom 17. Februar 1830, das den Austob zu allen weiteren gab. die gleiche belehrende Kritik zu üben. Dieses Schreiben spricht dem Herrn Reichsinnenmiuister das Recht zu, aus dem gegebenen Anlah Ueberweisnngen aus irgendwelchen Fondsmittelu einzustellen und zum Nachteil Thüringens anderweit darüber zn verfügen. Ungleich bitten wir nm Aufklärung, was Sie damit sageu wollen, daß die Ucberwcisung von Mitteln des nächsten Etatsjahres von der „weiteren politischen Entwicklung" abhängt. I« der Frage der Wcitergcwährung des R c i ch s z u s chusses sür Polizeizweckc au das Land Thüringen bemerken mir: Dem Reiche steht zwar aus Grund der Ziffer I, 7, der mit den Ländern vereinbarten Grundsätze für die Gewährung eines Reichszuschusscs sür polizeiliche Zwecke das Recht zu. in besonderen Fällen, in denen anbergcwvhnliche Borwürse gege« die Schutzpolizei eine« Landes erhöbe» «erde«, Aus kunft ,« verlange« «ud »ach vorheriger Zustimmung der Landeszcntralbehördeu einen Beauftragten abzuordnen, der den svom Landes anzustellcndcu Untersuchungen beiwohnt. Wir können aber unsere Berwunderuug darüber nicht verhehlen, daß der Herr Reichsinnenminister überhaupt uns nicht die Tatsachen bezeichnet hat, Über die er Auskunft vrrlangeu zu könne« glaubt, sondern ohne Angabe von Gründen für die Untersuchung einen Beauftragte« hierzu entsenden will. DaS ist «in Verfahren, das die „Grundsätze" nicht vorsehen und das zweifellos nicht im Sinne der Ver einbarungen des Reiches mit den Ländern liegt. Gegen diese willkürliche und burch nichts begründete Ver letzung der Bereiubaruugen mit den Ländern legen wir feierlich Berwahruug ein. Glaubt der Herr Reichsinueu- minister» außergewöhnliche Borwürfe gegen die Schutz polizei eines Landes erheben zn könne«, so mnb er diese Borwürfe zunächst angeben und Auskunft verlangen. Die thüringische Staatliche Polizei hat nichts zu ver bergen und eine Untersuchung nicht zu scheuen. Sie könnte ihr also mit Ruh- entgegensetzen. Aber unter den vorliegen der» Umständen «üsseu wir in Rücksicht auf die Ehre und Würde des Landes unsere Zustimmung dazu versagen, bis der Herr Reichsinnenminister die Tatsachen näher bezeichnet» die seiner Aussassnug nach eine Untersuchung notwendig machen, gez. Baum. An die von Staatsminister Baum verlosen« Erklärung, di« de» Brief an den Reichsinnenminister inhaltlich wieder gab, schloß sich «in« zeitweise recht lebhafte Debatte, zu deren Beginn der Abg. Frölich sDvz.j die Berechtigung des Eingreifens SevertngS t» thüringische Angelegenheiten nachzuweisen sich bemühte. Bon der Rechten wurde durch den Abg. Höser lLandvolkparteij, der auf die Zustände in Thüringen des Jahres 1623 und den Einmarsch der Reichs wehr hinwies, erklärt, daß er in dem Vorgehen des Reichs- innenmtntsters nichts weiter als den Ausfluß einer gewissen sozialdemokratischen Machtpolitik sehe. Es sei eine un- gerechtfertigte Maßnahme, und man könne darin eine Gefahr sür den Bestand des Reiches, der Länder und der Reichs- versafsung erblicken. Was die Zusammenarbeit mit der Re gierung betreffe, so werde die Landvolkpartet das Kabinett Baum unterstützen, jedoch unter der Voraussetzung, daß dieses nicht verfassungswidrig handle. Vkan müsse der Regierung danken, datz sie sich mit einem einhelligen Aufruf au bas Volk gewandt habe, um ihm die Augen darüber zu össueu, was gespielt werde. Wenn die thüringische Regierung, so erklärt der Abgeordnete schließlich, den Weg geht, Thüringen als selbständiges Land zu erhalten, so wird uns die Regieruirg stets auf ihrer Sette sehen. Darauf stellte Höfer den Antrag, die heutige Erklärung der Regierung zu billigen. Reue Drohung mit Zablungssperre vraktruolckaug uuooror SorUuvr Svkrlltlsltung Berlin. 27. März. Die Antwort der thüringischen Negierung aus das zweite Schreiben des Reichsinnenministcrs Severing ist au zuständiger Stelle «ingetrosseu. Der Reichs- iunenmiuister hat der thüringischen Regierung bereits geant wortet, daß er seinem früheren Schreiben nichts hinznznsiigeu habe und aus seinem darin gcäubcrteu Standpunkt bestehen bleibe« müsse. , Dem ReichSmiuister des Innern kommt eS also zunächst einmal darauf an, Zeit zu gewinnen, und schon spricht man in parlamentarischen Kreisen davon, daß ihm angesichts der völlig verfahrenen Situation Thüringen gegenüber nichts lieber komme« könnte, als eiu Sturz des Kabinetts, der ihn von dem Zwang der Weiterverfolgung dieser aus sichtslosen Aktion befreien würde. Auch in Kreisen der Länder ist man sich völlig darüber einig, daß das Vorgehen Severtngs übereilt und sachlich wie sormal unhaltbar gewesen ist. Die thüringische Regierung wird »un wahrscheinlich abwarten, ob zum 1. des nächsten Monats die Zahlungen einlaufen, oder ob der Streit weitergefllhrt werden soll. Bekanntlich operiert man im Reichsmintsterium des Innern nach wie vor mit dem Argument, daß Thüringen gegen die zwischen Reich und Ländern vereinbarten Grund, sätze hinsichtlich der Polizetzuschllsse verfügt habe. Diese Grundsätze sind am 1. Slpril 1928 zwischen sämtlichen Ländern und dem Reich vereinbart worden und sind bisher geheim geblieben. Herr Severing sollte sich jedoch darüber im klaren sein, daß die Geheimhaltung dieser Grundsätze auch Grenzen hat. Er, wie alle eingeweihten Kreise wissen ganz genau, daß Ab- machungen innenpolitischer Natur in diesen Grundsätzen überhaupt nicht vorhanden sind, sondern daß sich diese Richtlinien lediglich auf bestimmte Verwaltungs- und Organi sationsgrundsätze sür die Schutz- und Landespoltzei der Länder beziehen. Auch ist man sich in Kreisen der Länder vollkommen darüber im klaren, daß die Beweispslicht sür die von Severing behaupteten Verstöße gegen diese Grund sätze niemals der Weimarer Regierung zugeschoben werden kann, sondern daß derjenige, der de» Verstoß behauptet hat, ihn auch Nachweisen muß. Insofern hat die thüringische Re gierung mit Recht das Sevcringschc Ansinnen abgelehnt. Wenn nun von seiten des Reichsinnenministeriums weiter erklärt wird, daß die vom Reich zur Unterhaltung der Poltzeikorps der Länder gegebenen Zuschüsse, da sie auf freier Vereinbarung basierten, keine Rechtsmittel darstellten und demgemäß nicht einklagbar seien, so ist auch dies durchaus irrig. Die Mittel, die dem Netchsinnenministertum für Polizet- zuschußzwecke zur Verfügung stehen — es handelt sich um un gefähr 125 Millionen Mark im Jahre — sind durch den Etat in ihrer Zweckbestimmung sestgelegt und es geht nicht an, daß der Reichsinnenminister eigenmächtig sich über die Be schlüsse der gesetzgebenden Körperschaften — denen doch der Etat vorgelegt worden ist — hinwegfctzt. Vo« welcher Sette man auch den Kall Thüringen betrachten will — ob juristisch, politisch, formal oder verwaltungstechnisch —, fest steht so viel, daß sich Severing durch sein Vorgehen ins Unrecht gesetzt hat und daß es ihm, wenn nicht die Nekchsregierung doch noch stürzen sollte, sehr schwer fallen dürfte, aus dieser un angenehmen Verwicklung unbeschadet wieder herauszukommen. Krise im ReWkabinett in -er Schwebe Entscheidung bei den Fraktionen - Abgeanderter Vorschlag des Zentrums vratztwalünug an,«rar Sarllnar Sekrtttlaltnug Berlin, 27. März. Im Reichstage haben heute vormittag 10 Uhr die Besprechungen begonnen, die über das Schicksal der Regierung die endgültige Entscheidung bringen sollen. Neben dem Reichskanzler sind die Fraktionsführer, die sozial politischen und Finanzsachverständigen zu den Beratungen zu gezogen worden. Im Anschluß an die gemeinsame Besprechung der Partei führer der sozialpolitischen Sachverständigen und der Finanz sachverständigen der Regierungsparteien mit der Regierung fand noch eine besondere Besprechung des Reichskanzlers nur mit den Parteiführern statt. Um >L1 Uhr war diese zu Ende. Ein abschließendes Ergebnis ist auch hier nicht erzielt worden. Im Mittelpunkt der Besprechung stand nach wie vor der estern vom Zentrum gemachte Bermittlungsvor- lag, der eine Abänderung dahin erfuhr, daß die Regierung, falls die Darlehuspflicht des Reiches quellen beschließen soll» sonder« auch als drittes den Weg der Äesormmaßuahmen billigen kann. Reim Verstoß der Dtmokraieii io Smbstii chantlunosmwbot an Nolkeartei und SeM ldrmokratie Der Lanüesvorsitzende der Demokratischen Partei, Dr. Külz, hat an die Landtagsfrakttonen der Deutschen Volkspartei und der Sozialdemokratischen Partei folgendes Schreiben gerichtet: „Nachdem die Versuche, eine neue Regierung in Sachsen zu bilden, in der Landtagositzung vom 25. März ergebnislos verlaufen sind, erlaube ich mir, als Vorsitzender des Landes verbandes Sachsen der Deutschen Demokratischen Partei im Einverständnis mit der Deutschen Demokratischen Landtags fraktion zu einer gemeinsamen Besprechung über die Regierungsbildung einznladen. Die Einladung richte ich an die LandtagSfraktton der Deutschen Volkspartet und der Sozialdemokratischen Partei Deutschlands. Durch diese Beschränkung der Einladung wird natürlich nicht aus geschlossen, daß bei kommenden Verhandlungen die Beteili gung auch einer anderen Partei an der Regierungs bildung in den Kreis der Erörterungen gezogen wird. Ich bitte, mir Mitteilen zu wollen, ob grundsätzliche Geneigtheit zu Verhandlungen besteht. Bejahendenfalls würde ich mir erlauben, über Ort und Zeit nähere Lorschläge zu machen." Dieser auf die Große Koalition hinzielende Schritt der Demokraten ist vielleicht geeignet, aus der Sackgasse, in die die Verhandlungen über die Regierungsbildung durch die ergebnislose Mtnistcrprästdentenwahl am Dienstag geraten sind, wieder herauszuführen» aber zu einem anderen Ziel als es die Demokraten jetzt anstreben. Es wird sich bald Herausstellen, daß eine Große Koalition in Sachsen unmöglich ist. Einmak hat die für die Mehrheit unentbehr liche Deutsche Volkspartei ihre Beteiligung wiederholt auf das bestimmteste abgelchnt, und zum andern dürften die immer noch nicht vollständig bekannten Bedingungen der Sozialdemokraten derart sein, baß sie auch von den Demo kraten nicht geschluckt werden können, wenn sie nicht noch den letzten Rest ihrer bürgerlichen Einstellung preisgeben wollen. Einige von diesen „Bedingungen" sind ja in der letzten Land- tagssibung bereit» bekannt geworben, in der der Abgeordnete Böchel zur Frage der Großen Koalition äußerte, daß seine Partei in dieser selbstverständlich die Führungund vier Mini st ersitze haben müsse. Damit sind aber die sozial demokratischen Forderungen offenbar noch nicht erschöpft. DaS bet den KoalttionSverhandlungen sicherlich zu erwartende Fiasko wird die Demokraten dann vielleicht doch noch dazu bringen, geaenüSer der Bildung einer von den Soztaldemo- kraten unabhängigen Regierung «ine andere Haltung et«, »»nehmen als bisher. ian eine Abstimmung über fübrerbesprcchung mit dem t scstlegen. Man hat also Entscheidendes Gewicht in diesem Kompromißvorschlag liegt aus der Möglichkeit von Resormmaßnahmen. Diese Aus sichten werden zweifelsohne die Sozialdemokratie zur Ab lehnung bestimmen. Da man sich über das Ergebnis intern nicht im Unklaren war, vermied man eine Abstimmung über die neuen Vorschläge in der Partetfü Hinweis, wam wolle sich noch nicht damit dem Kabinett die Entscheidung zugeschobeu» ob es auf den Boden des abgeänderten Vorschlages Brüning treten will. Die Sitzung des Retchskabinetts dauerte etwa eine Stunde. Es wird erklärt, daß das Retchskabtnett. falls sich die Parteien auf die heute vormittag erörterte Kompromißsormel einigen sollten, einer Verabschiedung der Vorlagen auf dieser Grundlage keine Schwierigkeiten bereiten würden. Um 2 Uhr sind die Fraktionen der Regierungsparteien zusammengetreteu. Das Kabinett versammelt sich heute nachmittag 8 Uhr. um die Stellungnahme der Fraktionen entgegenznnehmen. Inkrafttreten -er Zollerhöhunsen Berlin, 27. März. Die Zollerhöhungen für Wetze«, Hafer und Gerste sind in der verflossenen Nacht um 12 Uhr in Kraft getreten. Die weiterhin beschlossenen Zoll erhöhungen sür Kleie, Mehl. Malz, Kartoffeln und Zucker treten in der Nacht zum 28. März in Kraft» das MaiSgesetz am 1. April. Noch nicht in Kraft gesetzt wurde die Kann-Borschrist bezüglich der Ermäßigung des Gerstenzolls bei Bezug von Roggen für die Berfütterung. Sie WklageWtft me« BSß -«gestellt Berlin, 27. März. Der Vorsitzende des Bezirksausschusses, Präsident MooShake. hat dieser Tage die Anklageschrift im Disziplinarverfahren gegen Oberbürgermeister Büß zu- gestcllt erhalten. Als Vertreter der Anklage wird Ober regierungsrat Gäde vom Oberpräsidium fungieren, der vom Oberpräsidenten bestellt worden ist. Wann der Disziplinar- prozeß gegen Oberbürgermeister Böß stattfindet, steht noch nicht fest. Präsident Mooshake hat dem Angeschuldlgten eine 14tägige Einlaffungsfrist gewährt, die auf Antrag des Rechts- beistandes des Oberbürgermeisters, des RcichstagSabgeord- neten Hermann Fischer, um wettere 14 Tage verlängert worden ist. Wenn keine BewetSanträge von dem Verteidiger gestellt werden, was allerdings sehr unwahrscheinlich ist, dürfte Präsident MooShake in etwa drei bis vier Wochen den Verhandlungstermin ansetzeu. DaS Disziplinarverfahren selbst wird unter Ausschluß der Oeffentltchkett ge führt. Der Bezirksausschuß wird tu dieser Verhandlung mit drei staatliche« Beamte« und vier gewählt« Beisitzern »e, setzt sei».
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