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Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 23.03.1884
- Erscheinungsdatum
- 1884-03-23
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id453042023-188403231
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id453042023-18840323
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-453042023-18840323
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungLeipziger Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1884
- Monat1884-03
- Tag1884-03-23
- Monat1884-03
- Jahr1884
- Titel
- Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 23.03.1884
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Grseheiirt täglich früh 6'/. Uhr. Nehactisn und Lkvrditioa IobanneSgaste 33. -prechltunden der Lrdartiou: Vormittag« 10—13 Uhr. Nachmittag« k—6 Udr. k»« »n psck»»»« e»«n»icry»t« Mich» ßch M« N«»«cn»» «chr »rrdumna. «m,«»«« Ne, kür »te nichftf«I,e«»e ««»mer »eftimmte« Inserat« a« «achentauen »i« - Utr Nachmittag«, a» Ga«»» u«tz -efttaue« früh disUtzr. 3» de« Filialen Nir 3ns.-Annah«n Gtta Klemm. llniverfltätsstraß« Ni. L«»ts Lischt, Katharinenstrabe 18, ». «ur di» '/,S Uhr 83. Anzeiger. Organ fär Politik, Localgeschichte, Handels- «nd Geschäftsverkehr. Sonntag dm 2S. März 1884. Auflage 18,LVO. Ldonnemnitsvreis vierrelj. 4'/, Mk. inrl. Bringerlob» ü Mk.. durch die Post bezöge» 6 Mk. Jede einzelne Nummer 30 Ps. Belegexemvlor 10 Bi. Gebühren kür Extrabeilage» ahne Boftbeiörderung 39 Mk. »tt Postdeiörderung 48 Mk. Inserate «gespaltene Petitzeile SO Pf. Gröbere Schriften lant unserem Brei«. verzeichnib- Tabellarischer u.Zifsermatz nach höher« Tarif. Lttlamrn unter dem Nedactionsftrich die Svaltzeile 50 Bs. Inserate find fiet« an die SrneVitia« zu lenden. — Rabatt wird nicht gegeben. Zahlung pr»«onu,eraväo oder durch Post- Nachnahme. 78. Jahrgang. Amtlicher Thetl. sessenküchk Sitzung »er Siedlnkrordnelkn, «m S«. ML» 188». Adends « . Uhr, 1« Saale der L. Bürgerschule. Tage- orv nung: 1 Bericht de- Bauau-schusse- über: ». Einlegung der Wasserrohre in einem Tracte der Straße V de- süd westlichen Bebauung-plane- und der verlängerten Hohen Straße; d. Verwendung eine- Mebrbetrage- von 90 zu Conto 31, Ausgaben Pos. 33. „Nasch- martt Nr. l" de- diesjährigen Hau-Haltplane-; e. Einführung der Wasserleitung nach dem Gartenbau- Au-stellung-plahe; ck. Benutzung verschiedener Wasser- Posten der Wasserleitung durch die Gemeinde Reudnitz zu Feuerlöschzwcckcn; N. Bericht über die Rath-vorlagen brtr.: ». Abänderung der Beleuchtungsanlagen aus der Dresdner Straße; d. Abänderung der Bcleuchtung-anlageu in der Wind mühlengasse; lll. Bericht de- Stistung-au-schuste- über Annahme einer von Frau Segnitz der Stadt angebotenen Schenkung; 7V. Bericht de- Oekvnomic- und Finanzausschusses über: ». Herstellung eine- Brunnen- aus dem Rittergute Stötteritz unteren TbeilS: d. Herstellung der Straße VIII. de- südwestlichen Bebauung-plane-. Reise »nddurchBegutachtung de- gehörten Sachverständigen vernrsachten Koste» sind zu llquidiren, wenn durch Berlchulden de« Auszug«» oder zahrftuhlinhaber« Nochrevisionen veranlaßt worden sind. Außerdem sind für dt« Begutachtung der Lonstruclion-zeichnnna " genehmigungspflichtigen stahrstnbleinrichtung 10 Mark Indem wir die nachstehende Verordnung de- Königlichen Ministerium» de- Innern auch hierdurch zur öffentlichen Kenntniß bringen, verweisen wir noch besonder- darauf, daß 1) bereit- besiehenve Anlagen der in jener Berordnung gedachten Art bis zu« 1« Mai dtsse- Jahre- bei uns anzumelden sind, 2) für diese bereit- bestehenden Anlagen die Betriebsvor schriften, sowie diejenigen ConstrnctionSvorschrisren, welche sich aus den Abschluß de« Förderschachtes oder Förderraume« beziehen, den I.Juli diese-Jahre-, die übrigen Constructionevorschrilten den 1. Januar 1887 tn Kraft treten, und 8) Zuwiderhandlungen gegen die Bestimmungen in tz. l bl» 4 nachstehender Verordnung mit Geldstrafe bi- zu ISO -ck oder mit Haststrafe bis zu 6 Wochen zn ahnden sind. < Leipzig, am 20. März 1884. Der Rath der Stadt Leipzig. I)r. Tröndlin. WlUfch. Ast. Verordnung, die Herstellung und Sen Betrieb von Waarenanszügen „nd Aahrttnhleturichtungrii i» Fabriken nnd anderen vicwcrbc- antagen, Niederlagen, öffentlichen Gcbündcn und i-aft- häuscr» betreffend, vom 26. Januar 1884. st. 1. Wer in einer Fabrik oder anderen Gewerbeanlage, einer Niederlage, einem öffentlichen Gebäude oder einem Gastkause einen Waarenausiug oder eine Faiirstuhlnurichtung für Güterbeförderung bersiellt oder eine solche Einrichtung umbaut, ist verpflichtet, diese Herstellung beziehentlich Abänderung spätesten- vier Wochen nach der Inbetriebsetzung der Obrigkeit (der AmtShauptmannschast, be- ziehemlich in Städten mit Revidirter Ltädteordnung dem Ltadtrath) anzuzeigen. Bereit- bestehende Anlagen dieser Art sind bi- zum 1. Mai 1884 bei der Obrigkeit anzumelden. st. 2. Fahrstühle für Güterbeförderung können von der die Fahrstuhleinrichiung bedienenden Perlon zur eigenen Beförderung mit benutzt werden, wenn sie den Vorschriften dieser Verordnung entsprechen: doch darf der Fahrstuhl niemals von einer anderen ol der bedienenden Person benutzt werden. Derartige Fahrstuhleinrichtnngen sind bei der in st. 1 angeord- neten Anzeige oder Anmeldung ausdrücklich als Fahrstuhleinricht»» gen für Güterbeförderung in Begleitung einer Person zu bezeichnen. K. 3. Fahrstuhleinrichtnngen zur Beförderung einer oder meh» rerer Personen außer der bedienenden Perlon in Fabriken oder anderen Gewerbeanlagen, Niederlngen, öffentlichen Gebänden oder Gasthäusern bedürsen vor ihrer Errichtung der Genehmigung der Obrigkeit. Dein GcnchmiqungSgesuch ist die ConstructionSzeichnung der Fahrstühle,nrichtung mit Angabe der Pcrsoneuzahl, für welche sic bestimmt ist, beiznsügen. Bor Ertheilung der Genehmigung zur Inbetriebsetzung ist die Fahrstuhleinrichtunq einer Fahr» und Belastung-Probe zu unterwer» fen. wobei die Probe-Belastung so viel Mal IbO Kilogr. betragen muß, als die Zahl der Personen, für welche der Fahrstuhl bestimmt ist. Bereits bestehende Anlagen dieser Art sind bis zum 1. Mai 1884 bei der Obrigkeit anzumelden, welche nachträglich über die GenehmiaungSertheilnng Entschließung zu soffen hat. Zur Begutachtung der Gcnehmigung-geluche und zur Anstellung der Proben haben die Obrigkeiten der Fabrcken - Inspektion sich zu bedienen. st. 4. Bei der Herstellung und dem Betriebe der in st. 1 bi- 3 genannten Anlagen ist den unter G beigesügten ConstructionS» und Betriebsvorschriften nachzugeben. st. 5. Die Aussicht über diese Anlagen liegt der Obrigkeit unter Mitwirkung der Fabrtkeninspection ob. st. 8. Die Fabrikeninspectionen sind jedoch, ohne daß e» einer Mitwirkung der Obrigkeit bedarf, verpflichtet, 1) alle diese Anlagen von Zeit zu Zeit einer genauen äußeren Untersuchung zu unterwerfen, 2) die Innehaltung der Betriebsvorschriften zu überwachen und 3) Fahrstuhleiniichtungen zur Güierbeiördernnq in Begleitung einer Person, sowie Fahrstuhlcinrichlungen zur Beförderung einer oder mehrerer Personen außer der bedienenden Person in ange> messenen Zeitabschnitten einer Fahr» und Belastungsprobe zu unter Wersen, wobei al- Probe-Belastung anzunchmen ist: für die crsteren Einrichtungen da« Einundeinhalbsachc de- als größte Belastung zulässigen FördergutgewichtS, vermehrt um ISO Kilogramm, für die letzteren Einrichtungen so viel mal 150 Kilogr., als die Zahl der Permnen, für welche der Fahrstuhl bestimmt ist. 8 7. Insoweit den hierbei von derzFabrikcninspection gezogenen Erinnerungen beziehentlich getroffenen Anordnungen nicht nach- gegangen wird, hat die Obrigkeit, soweit sie die- für erforderlich erachtet, die Durchführung der von der Fabrikeninspection vor gesehenen Maßnahmen zu veranlassen. 8 8. Bei gefahrdrohendem Zustand» kann die Fabrikeninsvection sofortige Einstellung de- Betriebs oder sofortigen Abschluß des FökderschachiS oder Förverraum» verfügen. Heber «ine solche vor. liuflge Lerlügung bat die Obrigkeit, welcher deshalb von der Favrikeninspeciion sofort Anzeige zu erstatten ist, binnen drei Dogen Entschließung zu fasten. st. 9. Für di« Ertdeiluiig der noch st. 3 erforderlichen Senehini »mg hat die Obrigkeit einen Kostenbetrag von 1 bi« 6 Mark in Aasatz zu bringen. Derselbe Betrag, sowie die durch eiae etwaige einer nach st. 3 „ . . für die vor der Grnehmigung-ertheilung vorzunehmende Fahr- Belastnngrprob« 1k Mark anzusctzen und zur Staat-casse ein- ,»ziehen. st. 10. Für bereit- bestehende Anlagen trete» die Betrieb-vor» christrn, sowie diejenigen ConstructionSvorschriften, welche sich auf den Abschluß de- Förderlchachl« oder Förderraum- beziehen, den Juli 1884, die übrigen EoustructionSvorschristea de» 1. Januar 1887 in Kraft. st. 11. Zuwiderhandlungen gegen die Bestimmungen in st. 1 bi» 4 dieser Berordnung werde» mit Geldstrafe bis z» ISO ^ »der mit Haflstrase bi- zu 6 Wochen geahndet. st. 12. Versenkung-Vorrichtungen auf Theatrrbühne« sind den vorichristeu dieser Verordnung nicht »nterworse«. DreSde», am 88. Januar 1884. Ministerin« »es Inner«. ». Noffitz-Wallwitz. Müller. Gonstroetio«», «nd Betriebsvorschriften für Waarennnszügr und Fahrftuhleinrichtunge« tn Fabriken und ««»er«» Grwerbeanlaaen, Niederlage», öffentliche» Grdtnde« «nd »afttzünsera. X. Vorschrtfte» für Waare«a»fzüar und Fahrstohkeknrkchknngen z»r »»»fchlirßlichen Güterbeförderung mkt Handbetrieb. I. EonstructionSvorschriften. Die Förderluken und Thüröffnunge» find durch Barrieren an» gemeffeu abzuschließen. II. Betriebsvorschriftea. Bei Fabrffühlea ist an iedem Zugänge zum Förderfchacht eine Warnung durch die Aufschrift: „Borsicht, Fahrstuhl l" anzubringea. 8. Vorschrift«« für Waareuauszüge und Fahrstuhleiurichtuageu zur au<schließlichen Güterbeförderung mit Elementar- betrieb. I. EonstructionSvorschriften. 1) Der Förderschacht oder Förderraum muß von der nächste» Umgebung allseitig durch »inen Verschlag abgeschlossen sein. 2) Die Zugänge zum Förderschachte an den Förderst»!!»« find durch hinreichend hohe selbstschließendr Dhüren abzuschließen. 3) Wo Gegengewichte in Anwendung kommen, sind deren Schichte oder Lutten bi« aus den Boden de- untersten Geschosse« herabzn» führen und oben sicher so zu verschließen, daß eia Herantschlendrrit' der Gegengewichte nicht möglich ist. 4) Der Fvrderlchacht oder Förderraum ist oben unter den Be wegungsorganen völlig sicher abzudecken. II. Betriebsvorschriften. 1) An jedem Zugang» zum Förderick,achte ist eine Warnung durch die Aufschrift: „Vorsicht, Fahrstuhl!" anzubringen. 2) An den Dhüren der Schachteinkleidunq sind Anschläge anzu- bringen, durch welch« das Fördern von Personen verboten wird. 0. Vorsekriften für Fahrstuhleinrichiungen zur Güterbeförderung in Begleitung einer Person. I. EonstructionS Vorschriften. 1) Der Förderfchacht oder FSrberrrum muß von der nächsten Umgebung allseitig durch einen Veriaimg abgeschlossen sein. ) Die Zugänge zun, Förderschachle an den Förderstcllen sind durch hinreichend hohe Dliüren abzuschließen, welche sich nur dann öffnen laff-n, wenn der Fahrstuhl die Forderstelle erreicht hat und zum Stillstand gekommen ist. Der Fahrstuhl darf sich nicht früher wieder in Bewegung setzen können, al« bi« die Dhüren wieder ge schlossen sind. 3) Wo Gegengewichte in Anwendung kommen, sind deren Schächte oder Lutten bi« aus den Boden de« untersten Geschosse« herabzusühren und oben so sicher za verschließen, daß ein Heraus schlendern der Gegengewichte nicht möglich ist. Die Gegen gewichte selbst sind mit sicheren Führungen und Fangvorrichtungen zu versehen 4) Der Förderraum oder Förderfchacht ist oben unirr de» Be» wegung-organen völlig sicher abzudecken. b) Zur Feststellung de« Fabrstuhl« sind stet« Stützriegel anzu- wendcn, insofern nicht ein selbstspcrrender Antrieb an den Förder- trommeln vorhanden ist. 6) Die Fahrstuhlplatform ist durch Wandungen einzuschließen und mit einer entsprechenden Verdachung zu versehen. 7) Jeder Fahrstuhl muß sich an de» Endpunkten seiner Bahn selbsttbätig anSrücken, so daß nach keiner Richtung eine Weiter, bewegung desselben noch der Gegengewichte erfolgen kann. 8) ES müssen zwei von eiuander unabhängig wirkende Sicherheit-» Vorrichtungen vorhanden sein, welche ein zu rasche« Niedergehea de« Fahrstuhls im Falle eines Bruchs verhindern. Direct wirkend« hydraulische Fahrstuhleinrichtnngen ohne Gegen gewichte bedürfen nur einer solche» Sicherhrii-vorrichiung. Hydraulische Fahrstuhleinrichtungen mit Gegengewichte» sind so wohl gegen das Emporschleudern de- Fördergestellc«, al« gegen da zu rasch« Niedergehen desselben im Falle eine« Bruch« zu sichern. II. Betriebsvorschriften. 1) An jedem Zugänge zum Förderschnchte ist eine Warnung durch die Aufschrift: „Vorsicht. Fahrstuhl!" nnzubringen. 2) An den Dhüren der Schachteinkleidung sind Anschläge anz» bringen, aus welchen zu ersehen ist, daß außer der bedienenden Perion andere Personen den Fahrstuhl nicht benutzen dürsen und welche« Gewicht an Fördergut als größte Belastung zulässig ist. 3) Die Ingangsetzung und Abstellung de« Fahrstuhl« darf nur durch eine dazu besonder« beauslragte und gehörig instroirte Person (bedienende Person) erfolgen. 4) Die Fahrgeschwindigkeit darf für den Ausgang sowie für den Niedergang 0.7b Meter in der Secunde nicht überschreiten. 0. Vorschriften für Fahrstuhleinrichiungen zur Beförderung einer oder mehrerer Personen, außer der bedienenden Person. I. EonstructionSvorschriften. 1) Der Förderfchacht oder Förderraum muß von der nächsten Umgebung allseitig durch einen Verschlag abgeschlossen sein. 3) Die Zugänge zum Förderschachle an den Fürdersteven sind durch hinreichend hohe Dhüren abtnlchließen, welche sich nur dann öffnen lasten, wenn der Fahrstuhl die Förderstelle erreicht hat und z»n> Stillstand gekommen ist. Ter Fahrstuhl darf sich nicht früher wieder in Bewegung setzen können, al« bi« die Dhüren wieder geschlossen sind. 3) Wo Gegengewichte ln Anwendung kommen, sind deren Schächte oder Lutten bi« auf den Bode» de« untersten Geschoste« kcrabzu führen und oben sicher so zn verschließen, daß ein Heraus'chleudern der Gegengewichte nicht möglich ist; die Gegengewichte selbst sind mit sicheren Führungen und Fnngvorrichtnngen zu versehen 4) Der Förderfchacht aoer Förderraum ist oben unter den Be wegiiiigsorganrn völlig sicher obzudecken. 5) Die Feststellung des Fahrstuhl« hat durch Einrückung von Stützrieqeln zu erfolgen. S> Tie Fahrstublplatlorm ist durch Wandungen oder engmaschige Gitter einzuschließen und mit e,uer entsprechenden Verdachung zu versehe». 7) Die Thüren zu den Fahrstnhlplatformen sind als Schiebe, thü«, »der Fallgitter zu constrmre». Dieselben dürsen nicht eher geöffnet »erden können, al« bi« der Fahrstuhl aus den Stützriegeln ruh» «» die Fahrschach,thür geöffnet ist. Eb.ns. darf der Fahr» »uÄ »lcht eher in Bewegung gesetzt werden können, al« bis dessen S) «Üt^eder"Fahcstnhleinrichtllng muß ein Signalapparat ver» Kunde» sein, welcher e», in jeder Stage deutlich hörbare« Zeichen tztett. «enn der Fahrstuhl tn Bewegung gesetzt wird. 8) >et Anwendung von Fördertrommeln müssen unmittelbar an drufekbe» zwei Antrieb-Mechanismen angebracht sein, die vermöge ihrer Tvustruction ohne Hiuzutritt von HilfSmechainSmea den Ruck- >au» »»möglich machen. 10) »i« Au»» und Einrückung de« Fahrstnhlgetriebe» darf nicht ' Mrschlebuag der Riemeu ersolgcn, dagegen sind Friktion«- "Irder"flffÄuhl muß sich an den Endpunkten seiner Bahn Ng au-rücken, so daß »ach keiner Richtung eine Weiter, g desselben, noch der Gegengewichte statlfinden kann. Diese uag darf nicht mit Stoß eriolgea, sondern muß saust era- gelettrt werdea. iH «« müssen zwei von rinauder unabhängig wirkende Ncherunge» vorhanden sein, welche da« zu rasche Ricdergehen de« suhl-uht« unter allen Umständen verhindern. Direkt wirkend« hydraulisch« Fahrstuhleinrichiungen ohne Gegen- »ichtr bedürfe» nur einer solchen Vorrichtung. Htzdruulische Fahrstuhleinrichiungen mit Gegengewichten sind U»»V gegen da« Einporschleudern de« Fahrstuhl«, al« gegen da zu rasch» -Uedergehc» desselben im Falle eine- Bruch« zu sichern, ll. Betriebsvorschriften. Ast jedem Zugänge zum Förderschachte ist eine Aufschrift mit d«r Warnung: „Vorsicht, Fahrstuhl!" anzubringen. 2) An den Dhüren der Schachteinkieldung sind Anschläge an- »briUH»». au- welchen zu ersehen ist, wie viel Personen, einschließ- ich her bedienenden Person, dem Fahrstuhle anverlraut werden dürfe» und daß zugleich mit der höchsten zuläisigen Zahl von Hers-»««, Güter überhaupt nicht, und wenn die höchste zulässige Persouenzakl nicht ersüllt ist, nur insoweit befördert werden dülse», bis das Gesammtgewicht der größten zulässige» Perionenzahl erreicht ist. Als da« Gewicht einer Person ist hierbei 7ö Itilogr. anzunchmen. 8) Die Ingangsetzung und Abstellung de« Fahrstuhls darf nur durch »tue dazu besonder« beauslragte und gehörig instruirte Person d»bt«»r«de Person) erfolge«. 4) Die Thüren zui» Förderschachte sind, wenn nicht gefördert b, ,, verschließen. Die Schlüssel sind von der bedienenden Person tu Bertvahrnag zu nehmen «nd dürfe» au keinen llaberuseaeu ab gegeben »erden. k) Di« Fahrgeschwindigkeit darf für den Aufgaug, sowie für den Niedergang 0.7k Meter in der Sekunde nicht üoerschreitrn. ^ MiMlltMihllilS. An unserer Rcalschziile 11. ^rdu«t»G ist ru Ostern dieses IabreS die Slelle eine» Oberlehrer- für den unterricht im AranjHfisrchen und Vagliseche« mit einem Gehalte von 3000 jährlich zu besetzen. Akademisch gebildete Be Werber, welche die FacullaS für Oberclasscn besitzen und bereit- längere Zeit al- Lehrer an einer bökeren Schule thälig gewesen sind, wollen sich unter Einreichung von Zeugniß abschristen »nd eine- Lebeii-lauses bl- zum 8. April »- bei uns melden. Leipzig, de« 15. März 1884. Der Rath der Stadt Leipzig. vr. Tröndlin. Leknert Vrkannlmachllng. Die Lieferung der für diele- Jahr ersorberlichen Schleußen- steine ist vergeben und werten die unberffcksichligt gebliebenen Submittenten deSffalb bicrmit ihrer Offerten entbunden. Leipzig, am 17. Mär, 1884. Der Rath der Stadt Leipzig. 1)r. Tröndlin. Cichoriu». Lo. rcsormirte Hemindt. Dt« Eltern, deren Kinder zu Ostern 188b in der reformirtrn Kirche confirmirt werden sollen, werden hierdurch aufzelordert, die» selbe» im Laufe der nächsten Woche anzumelden; die Knaben bei Herr» v. Dreqdorff (Quersir. 21). di« Mädchen beiHerrn lüc. Simon- lschreberstraße l). Beide Prediger sind am sichersten zwischen 3 und k Uhr Nachm, zu sprechen. Srlbstanmeldungen der Kinder sind unzulässig. Leipzig, den 21. März 1884. s». refor»irtes Pfarramt. Dösener weg Nr. 1« Lteust« vrrkteigkrllug. gen gelange den 2K. dieses Manuts, Uhr varntlttag«, M>del. Lette«. Kleidungsstücke, Wische und einiges Küche«» gefchtrr zur Versteigerung. Leipzig, den 21. März 1884. Lteltz. «uctiouator Bekanntmachung. Die Herstellung eine« hölzernen Verdecke« über einem Reservoir hiesiger Saline soll im Wege der öffentlichen Submission in einem am d. A»rtl d. A.. Varmittag» 11 V, Uhr. stattfindenden Dermin« vergeben werden. Zeichnung und Anlchlag, letzterer aus 11,300 ^l lautend, desgleichen Subm>is»onsbedn>gunqcn liegen in hiesiger Registratur zur Einsicht au«, können auch gegen Einsendung von 6 abschriftlich bezogen werden. Dürreuberg a/Laale, den 18. März 1884. Königliche- Salzumt. Nichtamtlicher Thetl. Das Lrgebnik der Debatte über das Locialistengesetz. Nack zweitägiger Veralhung ist die Vorlage wegen ver» längentiig de- Sorialistengesetzes. dem Anträge Wmdthorst's entsprechend, einer Commission zur Borberatbung überwiesen worden. Der Antragsteller Kal zwar in Abrede gestellt, daß er durch seinen Antrag Zeit gewinnen wolle, eS läßt sich aber bei der bekannten Taktik des Centrums. der Regierung Nichts ohne Zugeständnisse an die Kirche zu gewähren, mit Sicher heit annebmcn, daß die CentruinSpartei der Verlängerung der Geltungsdauer de- Socialistengesetze- nur dann zustimmcn wird, wenn die vo» Wiuethorst im Ncich-lage und dem Ab geordnetenhause gestellten Anträge aus Beseitigung de- Crpatriirung-geletze- und aus organische Revision der Mai- qetetze bei der Regierung Entgegenkommen finden. Tie principiellen Gegner de- Gesetze- aus liberaler Seit« scheinen zur «mendirunz desielbc:, geneigt, aber e» ist sehr zMsel- hast, ob da- Einversiändniß de- Bundesrath« für diese Abänderungen zu gewinnen ist. Die Verweisung an die Commission ist nach Lage der Sache gleichbedeutend mit halber Ablehnung, aber die Möglichkeit ist nicht aus geschlossen, daß man sich über rme modificirte Form des Gesetze- einigt. Tie Erklärung von socialdemokratischer Seite, daß diese Partei der Vorlage mit dein ganzen Gefühl der „Wurschtig keit" gegenüberslehe, wie sich der Abgeordnete Hasenclever auSdrückte, ist doch wohl nicht ganz ernst zu nehmen; der Abgeordnete Bebel würde sonst die Annahme der Vorlage ieberlich mit Freuden begrüßen. Er hat dem Reichstage mitgelheilt, daß die Partei nirgend- bester organisirt sei, als in den Slädten mit Belagerungszustand, daß von dort die meisten Beiträge stieße» und da- Parteiorgan am meiste» gelesen wird. Da- ist ganz selbstverständlich, denn der Belagerung-zustand wird nur über solche Städte verhängt, in welchen die Ausdehnung der Partei Bedenken einflößt, aber der Abgeordnete Bebel scheint zu meinen, daß die Maß regel de- Belagerungszustandes selbst fördernd einwirkt auf die Au»breitu»gder Partei, auf die Opferwilligkcit und da« Interesse der Mitglieder an der Sache. Und da- müßte denn dock erst noch bewiesen werden. Außerdem bat Halen- rlever erklärt, daß der nächste socialdeniokratische Congreß in Berlin unter den Augen des Herrn v. Pultkamrr abgehalten werden wurde, wenn da- Gesetz aufgehoben würbe, andernfalls würde die Versammlung wie im vorigen Jahre im Au«lande tattfinden. Daraus ergiebt sich, daß die Wirkungen de» Gesetze- doch in- Gewicht fallen und daß die Partei in ganz anderer Weise austreten wurde, wenn da- Hinderniß. welche- da- Gesetz ihren Bestrebungen entgegensetzt, gefallen ist. Da- ist rS aber nicht, wa- in erster Linie in Betracht kommt, di« Hauptsache ist. daß die socialdcinokratische Bewegung in Folge de- SocialistcngesctzeS einen ganz andere» weit ruhigeren Cbaraktcr a»gcnc»»nen hat. da- gewaltsam» Himmel stürmende Wesen ist dem besonnenen systematischen Vorgehen gewichen, die Di-cussion ist an die Stelle de- wüsten Geschrei»- oetretrn. Mag auch da» Parteiorgan in-geheim weite Verbreitung haben, so ist doch di« öffentliche Darlegung der social- temokratischen Ziele in der Presie und die aufreizende Sprache der Organe der Partei, welche vor dem Jahre 1878 in so erschreckender Weise ibre Wirkung bethätigte. feit sechs Jahren au- dem Berkchr-leben verschwunden, und da« hat unzweifel« bast sebr heilsame Folgen gehabt. Sobald die gegenwärtige Schranke fällt, wurde da- Nebel in verschärfter Form hervortreten. die Führer-der Partei würden sich gedrungen fühlen, da- Versäumte nachzuholen nnd den Mund um so voller nehmen. Der Abgeordnete Hänrl irrt sicherlich, wenn er glaubt, da« die allgemeinen Gesetze auSrricben würden, um der überfluthenden Bewegung einen schützenden Damm entgegenzusetzen; da- Mindeste, wa« erforderlich wäre, «m Ausschreitungen zu Verbindern, wäre ein Uebrrgang-stadmm, und ein solche» scheint die freisinnige Partei durch Amendirung de- Gesetze- auch in der That vorbereiten zu wollen^ denn daß Winvthorst gleiche Absichten verfolgt, können wir nicht annebmen, für ihn und feine Part« lst die Commission«- berathung nur da» Mittel, um der Regierung Zugeständnisse an die Kirche abzunöthigcn. Da der Erfolg der Amendirung der Vorlage immerhin zweisethaft ist, so muß die Möglichkeit der Auflösung de« Neich-lageS in den Bereich der politischen Berechnung ge zogen werden. Wmdtborst bat den Fürsten Bismarck emge- laden, an den CommissionSberathungen theilzunehmen; wenn der Kanzler der Einladung Folge leistete, wa- wir nicht glauben, so würde die Grenze, bi- zu welcher der BundeS- rath den Wünschen der Commission nachzugeben gesonnen wäre, schnell sestgestellt sein. Allzu lange darf die Ungewiß heit darüber nicht dauern, denn mit dem 30. September laust die Geltungsdauer d«< Socialistengesetzes ab. Der Reichstag ist bekanntlich im Jahre 1878 ebenfalls wegen de- Socialistengesetzes ausgelöst worden, und damals batte di« Maßregel den von den Negierungen gewünschten Erfolg. Ob eine zweite Auflösung da« gleiche Ergcvniß haben würde, läßt sich bei der gegenwärtigen Stellung der Parteien zu einander nicht vorau-sehrn,e- wäre sogar nickt undenkbar, daß bicAuslösung zur Wahl eine« noch weniger zur Annahme der Verlängerung de« Gesetze« geneigten Reich-tageS führte. Für etwaige Neu wahlen würde vor allen Dingen die Frage in Betracht kom men. ob und welche Verstärkung die Verschmelzung der Fort schritt-Partei mit den Sccessionisteu dem Reichstage bringen würde. Da sich in dieser Beziehung auch nicht einmal Wahr scheinlichkeitsrechnungen aufstellen lasten, lo ist da- Resultat der Neuwahlen vorläufig noch völlig in Dunkel gehüllt. Ein dritter Kall wäre noch denkbar in der Weise, daß Windtborst und seine Partei durch irgendwelche Concessionen abgesunden würden und aus die Amendirung der Vorlage Verzicht leisteten, dann würde voraussichtlich der Entwurf wesentlich in der selben Gestalt an den Reichstag zuruckgelangen. und die CommissionSberatbnng hätte nur eine ausschicbenre Wirkung gehabt. Man ersieht daraus, wie groß die Macht de« Cen- trum« ist. und mit einem solchen Factor muß der BundeS- rath wohl oder übel rechnen. Die Bundesregierungen stehen aus dem Stondpunct, daß die Verlängerung der Gcltung-dauer de- Socialistengeseye« die Vorbedingung de- Unsallgesetze- ist, die Berathung de» letzteren wäre also ohne Ersüllung jener Bedingung zwecklos. Für die verbündeten Regierungen können die Ausiichten aus da» Zustandekommen de» Unsallversicherung-gesetze-, auch abgesehen von dieser Grundaussastung. nicht entscheidend sein, de diese Aussichten ebenso unsicher sind wie die auf die Annahme der Verlängerung de- Socialistengesetzes. Di« Lage ist somit sehr gespannt, und die nächste Zukunft kann un leicht eine ungewöhnlich erregte Wablbewegung bringen. Die Parteigeaensätze haben sich >m Lause der letzten Jahr« noch weit mehr zugespitzt, als da- bei der letzten Reich-tag-wahl im Jahre l88l der Fall war. Hoffentlich gelingt e-, va« jetzt noch mangelnde Einversiändniß zwischen Reich-tag-- mehrhril und den verbündeten Regierungen zu gewinne«, andernfalls läßt sich nicht abseben, wie die bestehende» Meinungsverschiedenheiten au-grglichen nxrden sollen. , Leipzig 23. Marz 1884. * Unter dem Vorsitze de« Staat-minister» v. Voekticher wurde am 20. März eine Plenarsitzung te- BundeS- ralb» abgehalten. Der Versitzende tbeilte mit, daß der Reich-taq der Uebereinkunst mit Luxemburg wegen geaen- seitiger Zulassung der in der Nähe der Grenze ivohnhasten Mekicinolpersonen zur Ausübung der Praxi- die Zustimmung «rtheilt habe; die Uebereinkunst wird zur Allerhöchsten Ratist» »- - ' - - -ck
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