Suche löschen...
Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 18.05.1885
- Erscheinungsdatum
- 1885-05-18
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id453042023-188505187
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id453042023-18850518
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-453042023-18850518
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungLeipziger Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1885
- Monat1885-05
- Tag1885-05-18
- Monat1885-05
- Jahr1885
- Titel
- Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 18.05.1885
- Autor
- Links
-
Downloads
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
Erscheint täglich stütz S'/.Utzr. Le»«rti«» und Lr»etiti>» Johan-rSqaffe 8. Sprechlküte« öer Ned«ti»>: vormittag» 10—1» Uhr. Nachmittag» 5—6 Uhr. »er für die «ichMalge,»« N»««er ftefti«»te« Aaser, »e ,» Wachentagen »t» 3 Utzr Nachmittag«, a« »aim.«,» -efttage« srütz »t»'/,» Utzr. 2» den Filialen für Ins.-Annatz«: ktt« ftlem», UniversNSt-straße 1. Lant» Lösche, Katharineastr. 23, p. «»r »t« '/.3 Uhr. TmMM Anzeiger. Organ für Politik, Localgeschichtr, Handels- «nd Geschäftsverkehr. Auflage IV/VQ0. izdonnearntSAreis viert elf. V/, MH. incl. Bnnqerlobn 5 Mk. durch dir Post bkjvgeu 6 Mt. Irde einzeln e Numiner 2V Pf- Bclegezemplar 1 0 Pi. Gebükre» sur Ext rabrilaqe» lin Tageblatt-For» ,at gesolztl atzuc Postberörder- nag 39 Mk. «ttt Poftbesr-rder, u« 48 Mt. Inserate bgeipaltene Petitzeile 20 Pf. frühere Schrillen l aut uni. Preisoerzeichniß. TabeUarlscyrr u. üisi eruj ay nach höherin Tarif. Rt ela men unter dem Redaekio nSstrich die4geioalt. gelle SO Pi., vor den F amiliennachrichten die kgeipaltrw - Zeile 40 Pi. Iuierate sind stci» «rn die Erpe-iti«« za jenden. — Rabittt wirb naii gegeoeu. Zahlung pnroonui -r« oöo ober burai P?st» a>»chi lahme. 138. Montag dm 18. Mai 1885. 78. Jahrgang. Amtlicher Theil. Vrtimitmachilii-. Nach K. 41 beziehentlich 64 und 73 de« Reichsgesetze« vom 15. Juni 1883, betr. die Krankenversicherung der Ar beiter. s»wie nach der in Art. 15 de« Reichögrsetze« vom 1. Äuni vor. Är«. verfügten Abänderung de« tz. 27 de» Ge setze« über die eingeschriebenen Hils«cassen vom 7. April 1876 haben die Ort«- und Betriebs» (Fabrik-) beziehentlich die Innungskrankencaffen ingleiche» die eiugrschriebenen Hllss» raffen in de» vvrgeschriebenen Fristen und nach den vorge schriebe»«» Formularen Uebersichten über di« Mitglieder. Über die Krankheit«» und Sterbesälle, über die verriuaahmte» Bei» träge und di« geleisteten Unterstützungen, sowie einen Rech» nuag«abschluß der Aufsichtsbehörde einzureichen; die Feststel» luag der Friste» und Formulare ist ater durch tz. 79 de« Reichsgesetze- vom 15. Juni 1883 dem Buade«rath« vor- brhalteu worden. Letzterer hat nun laut Bekanntmachung de« Reichskanzler« Vom 16. Ortober vor Ir«. angeordnet, daß die vorgeschrie» denen Uebersichten und RechnuugSabschlüffe unter Benutzung der von ihm festgestellteu Formulare I und II. sowie mit Beachtung der den letzteren vorgedrucktea Erläuterungen für jede« Kalenderjahr vom laufenden Jahre ab gerechnet aufzu- siellen, sowie binnen drei Monaten in doppelten Exemplaren an die zuständigen Behörden einzusenven leien, auch ist diese Verfügung durch Verordnung de« Königlichen Ministerium- VeS Innern vom 27. Oktober vor. Ir«. aus die nachvrrzeich- neten Lassen:' ». die aus dem Mandate vom 7. December >810. die Ab stellung verschiedener InnuugSgebrechen betreffend, beruhenden und auf dessen Grund errichteten Lassen, für welche der ur- sprürmlich ausgesprochene BeilrittSzwana durch tz. 16 sud 5 de« Gesetzes vom 23. Äuui 1868, die Abänderung mehrerer Bestimmungen de» Gewerbegrsetze« vom 15. Oktober 186t betreffend, aufgehoben worden ist und welche daher al« frei willige Lasten fortgesührt worden sind, d. die in tz. 73 Absatz 2 der Ausführungsverordnung »um Gcwerbegesetze vom l5. Oktober 188l eyvähnten be. stätigten freiwilligen Krankenkassen (und di,je«ig«v i« tz. 82 derselben Verordnung gedachten Krankencassertt,-^»«ich« durch eigene Thätigkeit der Äetheiliaten entstände» st«d und unter halten werden, und durch Bestätigung ihrer Statuten gpmäß tz. 63 die Rechte der juristischen Person erlangt haben, o. die al« juristische Personen «ach dem Gesetz« vom 15. Juni 1868, die juristischen Personen betreffend, in da« GenostenschaslSregister «ngelrageneu LraukenuuterstützungS» rasten und 6 die in tz. 16 Ziffer 2 de« Gesetze» vom 23. Juni 1868, die Abänderung mehrerer Bestimmungen de« Gewerbegesetze» oom >5. Oktober 186l betreffend, gedachten Lasten, soweit sie freiwillige sind, und dasern sie gemäß tz. 14 Ziffer 5 unter d der Au-führung-verorduung dazu vom 15. Oktober 1868 Seitens der Obrigkeit als den allgemeinen Vorschriften der Sicherheit nach Einrichtung und Mitgliederzahl entsprechend gesunden worden sind, erstreckt worden. ES werden deshalb die Vorstände der nach dem Reirb«- gesetz vom 15. Äuui 1883 errichteten OrtS-, Betriebs-(Fabrik-) und ÄnnungSkrankencasten. ingleichen die Vorstände der hier bestehenden freien Hils-cassen einschl. der Vorstände hier be stellter örtlicher Verwaltungsstellen auswärtiger HilsScasteu endlich auch dir Vorstände der vorstehend unter »—-<i bezcich- neten Lasten aus diese Bestimmung hingewiesen, mit der Auf forderung, da die Führung der Listen große Sorgfalt und eingehende Prüfung der emschlagenden Verhältnisse noth- wendig machen wird, rechtzeitig die erforderlichen Vorberei tungen zn treffen und etwa nötbige Erörterungen zu veran stalten. damit sie die Uebersichten und RechnungSabschlliffe für lausendes Jahr bi- 31. März 1888 bei u»S als Aufsichts behörde einzureichen vermögen. Bei Zuwiderhandlung gegen diese Vorschrift können die Vorstände der Hils-cassen wie die der örtlichen Verwaltungs stellen nach H. 34 de« Gesetze« vom 1. Inn« 1884 mit einer Geldstrafe bl» zu 300^lk belegt werden. Die vorgeschriebenen Formulare hängen auf dem Rath Hause im 1. Stock, sowie im Stavthause, Obstmarkt 3. II., au«.können auch im Krankenvers>cherung-amte,Weststraßc30,I., Zimmer 1, eingeiehen werden. Leipzig, den tl. Mai 1885. Der Rath der Stadt Leipzig. (Kra«kenverfi«her»>»g»a»t.) Winter. Uhlmann. Vekanntmachnug. Die zum Umbau der Plagwitzer - Brücke erforderlichen Maurer« und Gteinmetzarbriten incl. Materiallieferungen sollen an einen Unternehmer in Accord vergeben werden. Die Beringungen und Zeichnungen für diese Arbeiten liegen in unserer Tiefbau-Verwaltung. Rathhau». 2. Etage. Zimmer Rr. 14. au« und können daselbst eingesehen resp entnommen werden Bezügliche Offerten sind versiegelt und mit der Aufschrift: ^Maurerarbeiten für de« v«ba» der Slagwitzer Brüekr" versehen ebendaselbst und zwar bi» zu« 26. Mai d. I.» Nach mittag« 5 Ubr, einzureichen Leipzig, am 13 Mai 1885. De« Rath« der Stadt Leipzig Stragendan-Depntattoa. -arten-Verpachtung. Von dem der Stadtgemeinde gehörigen, hier an der Promenade hinter dem da« .Kloster' genannten HauSgrund- stück Klostrrgaste Nr. 5 gelegenen Sartenareale sind ,»et pachtfrri werdende Abtheilnage« und zwar die beicen letzten recht« und links an» Eingänge von der Promenade au«, vo« 1. Oktober d. I. an gegen einlEhrige Kiindigaag anderweit zu »erpaehten und werden Pachtgesuche aus dem Rathhaus«. I. Etage, Zimmer Nr. 17, rntgegengenommen. auch können ebendaselbst di« vrrpachtungSbedinguagen ein» gesehen werden. Leipzig, am 12. Mai 1885. Der Rath der Stadt Leipzig. vr. Geargi. Stöß. Infolge vielfacher Beschwerden von Pächtern städtischer, an Flüssen gelegener Wiesen machen wir wiederholt daraus aufmerksam, daß der Besitz der von der dies,gen Fischerinnnng ausgestellten und von dem Polizeiamte beglaubigten Ms«H- karten ketne«»ea- za« Betreten der an den Muffen anliegenden «rnndstütke berechtigt, viel mehr da» nnbefngte Betrete» von Wiesen vor deendeter Grate nach tz. 388 Pct. 9 de« ReichSttrasgesetz- buches mit Geldstrafe dt« »« «0 --e oder «tt S«ft di« z» lät Tage« bedroht ist unv den Pächter» außerdem in Gemäßheit tz. 488 des Bürgerlichen Gesetzbuches da« Recht der Pfändung zusteht, übrigen» von uns auch wiederholt da« bestehende Berdat de« Betreten« der städtische» Waldungen angerhalb der gebahnten Wege «ater Strafandrohung «iageschckrft worden ist. Leipzig, deu 12. Mai 1885. Der Rath der Stadt Leipzig. vr. Georgi. Stöß. Vtkauntmachllng. Die Herstellung eines Fußwege» ans Mosaiksteinen von der Goethe» nach der Wiatergartenstraße soll an eiuen Unternehmer in Accord verdungen werden. Die Bedingungen und Zeichnungen für diese Arbeite» liegen in unserer Tiefbau-Verwaltung. Ratbhau«. II. Etage. Zimmer Nr. 14, au« und können "daselbst eingesehen resp. entnommen werden. Bezügliche Offerten sind versiegelt und mit der Aufschrift: „Mosaikweg von der Goethe- nach der Wiatergartenstrage" versehen ebendaselbst und zwar bi« zum 3. Juni 1885, Nach mittag« 5 Uhr, einzureichen. Leipzig, am 13. Mai 1885 De« Rath« der Stadt Leipzig Stragenbaa-Depatatto». Die Herstellung der Pflasterarbericn in der Südstraße von der Kreuzung der Kantstraße bi« und mit der Kreuzung der Kaiserin Augusta-Straße soll an einen Unternehmer in Accord verdungen werden. Die Bedingungen und Zeichnungen für diese Arbeite« liegen in unserer Tiefbau-Verwaltung, RathhauS, II. Etage» Zimmer Nr 14, au« und können daselbst ringesehen resp. entnommen werden. Bezügliche Offerten find versiegelt und mit der Aufschrift: „Pflasterung der Südstraste" versehen ebcnvaselbst und zwar b.S zum 3. Juni 1885, Nachmittag« 5 Ubr einzureichen. Leipzig, am 15. Mai 1885. De« Rath« der Stadt Leipzig StraHenbau-Depntatton Nichtamtlicher Theil. Die deutsche Lolonialbewegung. * Die deutsche Colonialbewegung ist die natürliche Fort setzung der deutschen Einheitöbestrebungen. Es war nur natürlich, vaß daS deutsche Volk, nachdem eS seine europäische Machtstellung aus den Schlachtfeldern von Königgrätz und Sedan emporgerichtet hatte, sofort das Bedürfnis empfand, nunmehr auch der elenden unv zum Theil geradezu verächtlichen Stellung unserer Nation jenseits der Weltmeere ci.. Ende zu machen, und zu gleicher Zeit Theil zu nehmen an den Vor theilen materieller Art, welche eine Herrschastscntfaltung im großen Styl noch zu allen Zeiten geboten bat. In Deutschland brach sich zunächst di« theoretische Ueber- zeugung von der Nothwendigkeit einer nationalen Colmäsatio» in den siebziger Jahre» in breiten Kreisen Bahn uns in der Begründung de« deutschen Colonialvereins fand dies« Be wegung ihren ersten entscheidenden Ausdruck. Damit war aus alle Fälle eine wünschen«werthe Grundlage für ein weitere« Vorgehen geschaffen; nur lag die Gefahr nahe, daß in einer bloßen Bcreinsthätigkeit. wie so viele andere deutsche Be wegungen, so auch di« Colonialbewegung schließlich der schlämmen könne. Vor Vieser Gefahr ist unser Volk gerettet worden durch da« thatkrästige Handeln VeS Herrn rüderitz und da» sich daran schließende Eingreifen der deutsche» Reichsregierung. Die Periode der eigentlichen deutschen ,Colonialbewegung" war praktisch abgeschlossen in dem Moment, wo «ine aktuelle deutsche Colonialpolitik einsetzte. Au« diesem zweiten Stadium der Entwicklung heraus ist im April >884 die Gesellschaft für deutsche Colonifatio» ent standen. Die Idee, welche ihrer Begründung zu Grunde lag, ist kurz die: au» den Kreisen unsere» Volke« selbst durch kleinere Mitgliederbeiträge die Schaffung eine« ActionS- apparateS zu ermöglichen, diesen Apparat dann aber aus schließlich für praktische Cvlouisatioi, arbeiten zu kaffen Damit war die Halbheit und Schlaffbeit einer eigentlichen vereinSthätigkeit. welche ihr letzte« Ziel meist nur in der Existenz und Erbaltung de« Apparates selbst sieht und einen Urberschuß an Leistungsfähigkeit selten erzielt, vermieden. Ter ActionSapparat der Gesellschaft für deutsche Colonisation, in welchen die Ausübung der gesammten GesellschaftSenergie mit Bewußtsein und prinripiell hineinverlegt wurde, war der Ausschuß der Gesellschaft. Derselbe bat seine Thätigkeit von vornherein nach dem folgenden Gesichtspunkt bestimmt: e« kommt darauf an, sich klar zu werben, ob man ein Ding will, oder ob man e« nicht will Bei der Entscheidung darüber hat man vor allem zu erwägen, ob man seinem Charakter und seinen Verhältnissen nach alle di« Mittel wollen kan», welche zu seiner Erreichung noihwendig sind Fällt diese Entscheidung bejahend au», so hat man diese Mittel auch rücksichtslos a»zuwe»den; fällt sie dagegen verneinend an», seist es schwächlich, sich noch ferner hin in platonischen Deklamationen über die Bortrefflichkcit der gewünschten Sache selbst zu ergeben. Es ist klar, daß die äuß re Geschichte einer Körperschaft, in welcher dieser GesichtSpunet nach praktischer Bethätigung rana, nicht frei von heftigen inneren Kämpfen und Krisen sein konnte. Der Sommer 1884, welcher der Gesellschaft >ür deutsche Colonisation vielfache äußere Dekämpsungen eintrug, bracht« dem Ausschuß auch inner« Katastrophen, welche ihren Ausdruck in wiederholten Mitgliederergänzungen und Wechseln im Vorsitz fanden. Ende Juli 1884 konnte der Au»schuß an die praktische Bethätiaung seine« Princip« schreiten. Zur Colonisation gehört m erster Linie Geld, und, da die Gesellschaft für deutsche Colonisation Cotonien gründen wollte, mußte sie demnach Geld schaffen. Wollte sich der Ausschuß nicht in schwächlichen Enkeln bewegen, so mußte er demnach den moralischen Muth haben. Geld aufzunehmm auch für den Zweck einer erst noch zu gründenden Colonie. Der moralischen Verantwortung und der Gefahr eine« solchen Schritte« sind sich die Leiter der Gesellschaft im vorigen Sommer sicherlich mit voller Deutlichkeit bewußt gewesen; aber, al« die Lutheilscheine der Gesellschaft für deutsche Colonisation trotz dem «»«gegeben wurden, da ist die« in der Ueberzeugung geschehen, baß man im Stande sein müsse, auch seinen Namen einzufetznr, wenn man in nationale Bewegungen Überhaupt mit Erfolg eingreisen wolle. Der zweite zur Begründung der Colonie erforderliche Schritt war die Anschaffung eine« entsprechenden Coloni- sationSgebiete«. Da die Gesellschaft unabhängige deutsche Colonien unter deutschem Banner gründen wollte, so war sie für die Auswahl natürlich aus da« beschränkt, wa« zu solcher Auswahl noch vorhanden war. Es kam eiaentlich nur Afrika in Frage, und hier erhoben sich zwei Möglich keiten, entweder man konnte in da» leichter zu erwerbende, aber im Großen unv Ganzen weniger Aussicht bietende West- asrika gehen, oder den mühsameren Versuch unternehmen, sich im üppigen und wasserreichen Ostasrika niederzulaffen. Der Ausschuß hatte sich zunächst jür da- Crstere entschieden; im letzten Augenblick noch drang mdeß die letztere Aufsasiung durch, und bereit- im November 1884 war durch die via Zanzibar entsendete Expedition auch diese zweite Aufgabe im Wesentlichen gelöst. Am !4. Dccember 1884 war ich, als Vertreter der Gesellschaft für deutsche Colonisation. im recht lichen Besitz vrn 2500 deutschen Quadratmeilen sehr üppigen Tropengebiete« im Westen von Zanzibar. E« blieb Übrig, die Anerkennung de« Reiche« für die neuen Ermordungen zu erzielen. Die« grlarzg nach kurzen Verhandlungen, und bereit« am 27. Februar 1885 ward der Allerhöchste Kaiserliche Schutzbrirf, der erste in der deutschen Geschichte ertbeiltc» durch <Se. Majestät unserer Gesellschaft verliehen. Durch ihn ward dieselbe »der deren Nechtenachsolgerin auch mit der Ausübung von Hoheit-rechten b'.lank. Als solche RechtSnachsolgerin der Gesellschaft für deutsche Colonisation hatte sich bereit» im Anfang Februar auf Grund seiner unumschränkten Vollmachten der Ausschuß die Deutsch- Ostafrikanische Gesellschaft constituirt. Dieser Schritt ward gcthan einerseits auS der rein staatSmännischen Ueberleaung, daß sich mir einer Gesellschaft, deren Mitgliedschaft einem Jeden für s offen lieht, und deren Ausschuß alljährlich wechselt. einePolitik, welche praktische Erfolge erstrebt, nickt treiben läßt, sodann aber vornehmlich au» der juridischen Erwägung. Laß die nru- «rworbenen Länder ja nicht den Einzablern der 5 gekörten, sondern vielmehr den durch den Ausschuß zusammengcbrachten Eapitalistcn, welche jetzt den eigentlichen Stock der Dcutsch- Ostasrikanischen Gesellschaft bildeten. E» wurde nun vom Ausschuß mit der eigentlichen Verwaltung unv Ausübung der erworbenen Rechte ein Direktorium von 5 Personen aus zu nächst 15 Jahre betraut. Dasselbe bat sich juristisch als eine Comrnanditgesellfchaft: „Deutsch-Ostafrikamscke Gesellschaft, Karl PeterS und Genossen" constituirt und ist mit den Ab- nebmern der BetheiligungSscheinc in ein VertragSverbältniß getreten. Beide Gruppen bilden die Gesammtgesellschast. AuS den Interessenten ist eine finanzielle Controlkörperschast eingesetzt, der da» Direktorium alljährlich kalkulatorisch Reckeuschast abzulegen bat. In dieser Deutsch-Ostasrikanischen Gesellschaft sind alle Garantien für eine nachdrückliche Weiterentwicklung der in Ostasrika geschaffenen Grundlagen gegeben. Sie ermöglicht eine einheitliche straffe und diskrete Leitung und gestattet aus der anderen Seite so viel Leuten den Zutritt zur Änebeutnng. al» sie ihr Geld in den überseeischen Erwerbungen productiv a»- legen zu können glauben, ohne sie für mehr als ihre Einlage haftbar zn »lacken. Der Gesellschaft für deutsche Colonisation aber bleibt neben der Deutsch-Ostasrikanischen Gesellschaft genau dieselbe Ausgabe wie früher: nämlich die kühnere und-energischere Richtung in der deutschen Colonialbewegung daheim darzu- stelle» und zu vertreten, draußen aber durch Anlegung »euer nationaler und unabhängiger Colonien und Hinlenkung eines TheileS unserer Auswanderung in solche Colonien. welche sich für die euroväiscke Ansiedlung al« tauglich erweisen werden, auch praktisch zu bcthätigen. Kühn und besonnen! ist die Devise der beiden Gesell schaften, welche Hand in Hand mit einander, nur unter ArbeitStheilung in verschiedenen Richtungen, an der schwie rigen, aber um so stolzeren Ausgabe arbeiten wollen, unsere Nation unter deutschem Banner und unabhängig von jeder fremden Oberhoheit, in die internationale Cülturarbeit der Colonisrrung unserer Erde mit hinauSznführen Karl Peter«. Leipzig, 18. Mai 1885. * Einige Blätter beschäftigen fick mit der Frage, in welcher Weise von Seiten der Reichsregierung Fürsorge zu treffen sei, um die Autorität in den colonialen Be sitzungen ansrecht zn erkalten bei etwaigen Verwickelungen mit der eingeborenen Bevölkerung, und eS wird da namentlich aus da« Seebatailton verwiesen. a>S auf eine Truppe, welche bei derartigen Vorfällen einzuschreiten ganz besonder« berufen sein würde. AuS diesen Acußerungen gebt hervor, daß man im Inlande vielfach noch nicht genugsam vertraut ist mit den dienstlichen Functionen, welche dieser Truppe an Bord znsallen und dem Zweck ihrer Verwendung überhaupt. Bei den vielfachen Seekriegen in früherer Zeit war eS de- kaiiiitlich sehr schwierig, die erforderliche Anzahl von See leuten zusaiiimenzubringen. um die großen Schlachtschiffe mit ihren viele» Geschützen voll zu bemannen, so daß die sehlen ken Matrosen .gepreßt" b. h. gewaltsam eingefangen nnd aus die Schiffe zum Dienst vertbeilt wurden. Diese Ge iraltmaßregel veranlaßte indessen öfter Meutereien und Ans sckreitungen aller Art, so daß al« uiverlässige Polizeimackl zur Aiisrechterballnng der Ordnung, sowie zur Sicherung de« »mcrcn Dienste« gebiente Lanrjoldalen an Bord cingeschisst »nv in Verwendung genommen wurden. Sic wnrden haupt- ' sächlich betraut mit dem Sicherheitsdienst, nebenbei adse bediente man sich ihrer Körperkraft 'bei de» Segelmankvem auf Deck (die eigentlichen Seeleute ar1>eitctei, vorzugsweise in der Takelage); auck wurden sie al« Hilssniiniincrii bei der Bedienung der Geschütze verwendet. Tiefe Emrichlnng ist au« der englischen Marine auch aus die unsere übertragen und dient hauptsächlich zur Complclurung des Personal«. Die Mannschaften de« Seebataillon« rv erden wie jede andere Jnsanterietruppe am Lande auSgebild et, nur wird diese Aus bildung nock ausgedehnt auf die Bedienung der Scluffs- gesckütze. Andererseits erhalten die Matrosen ebenfalls eine anSre ckende insanteristische Ausbild ung, ui» bei Lankungeii und Expeditionen aus dem Lande als eine für das G secbt au-gebildete Truppe sungiren zu können. Sofern also zur Ausrechterhaltung der Ordnung die Heranziehung von Truppen erforderlich werden sollte, werden die in der Nabe stationlrte» Schiffe ihr entbehrliches Personal zunächst zur Verfügung zn stellen haben. Die diplomatischen Vertreter der Reichsgewalt, also auch die Consuln. sind befugt, derartige Requisitionen an die Commandanten der zur Stelle befindlichen Schiffe ergeben zu lasten. E« läßt sich voraussehzen, daß späterhin auch für da« osiasrikanische Schutzgebiet eine besondere Schiffs-Station eingerichtet werden wird, bis da.bin würde im Bedarfsfall aus die Schiffe de« ostasiatischcn (Geschwader- zurückzugreisen sein. Die Engländer verlegen de« Sitz der RcgicrungSgewalt in ihren Colonien stets nach dem günstiast gelegenen Puncte der Küste, woselbst ein auSrangirte« i Kriegsschiff dauernd stationirt wird. Dieses dient zunächst der äußeren Repräsen tation, zur Abgabe und Erwidervmg von Saluten, bildet im Nothsall eine Zuflucht unv wird je nach Umständen auch als Lazareth verwendet. Für den Sicherheitsdienst am Lande werden von den Engländern vielfach Eingeborene al« Con- stabler herangebildet, auch werden letztere dem Militair ein», gereiht; ebenso finden dieselben als Matrose» häufige Ver wendung auf Kriegsschiffen, namentlich auf den amerlkanisck,cn Schiffen findet man viel« Neger-Matrosen. E« läßt sich also voraussetzen» daß unter anfänglicher Assistenz hcun'ffcher Militair- und Polizeikräfte unsere Colonialgebiet« da« Sicherheit«- unv Truppenmaterial au« der eiu- geborenen Bevölkerung werden srtnehmen und hera nbild«! können. * Unter den liegen gebliebene« Vorlagen für den Ueichstag zieht namentlich der russisch-deutsche AuSlieferuaa«- vertrag die Aufmerksamkeit aus sich. Die Vorlage ist nicht einmal zur ersten Lesung aus die Tagesordnung gesetzt worden und die Regierung hat in den Schluß der Sesjrvu gewilligt, ohne aus der Berathnng zu bestehen. Sie hat den Vertrag, nachdem er vom Bundesrath angenommen worden, volle aH Tage zurückbebalten und erst so spät im Reichstag eingebracht, daß sie selbst die Schuld, wenn nicht die Absicht hatte, daß keine Muße mehr für diesen Gegenstand blieb. Absolute Sicherheit, daß die Vorlage im Reichstag abgetchnt werden würde, bestand unseres Erachten» «och keineswegs, und jeden falls ist es nicht die Art de» Reichskanzlers, eurer Entscheidung, auch wenn sie voraussichtlich gegen seine Wünsche auSsällt, sich zu entziehen. Man wird nickt umhin können, den ganze» Verlauf dieser Angelegenheit ausfallend zn finden. Ob der Vertrag in der nächsten Session wieder vorgelegt werden wird» muß abgemartet werden. Jedenfalls hat die Regierung be sonderen Eifer dafür und große Eile nicht an den Tag gelegt, was wir auch keineswegs bedauern. Inzwischen bleibt der sehr ähnliche preußisch-russische Auslieferungsvertrag in Kraft, der bei den verschiedenartigen Bestimmungen der Reichs- und der preußischen Verfassung über Verträge der Genehmigung der Volksvertretung nicht bedurfte. * Durch die Ernennung des bisherigen UnterstaatS- secretairS im Auswärtigen Amte Herrn Busch zum Gesandten in Bukarest ist die Stelle eine» preußischen Bevoll mächtigten zum BunveSrathe vacanl geworden. ES steht die Besetzung derselben in alleriiäckstcr Zeit bevor. Der Nachfolger dcS Herrn Busch im Auswärtigen Amte, der UiilcrnaatSsecretalr Gras Herbert Bismarck, wunsckt sein Mandat zum Reichstage zu behalten, kann also nicht zum AuiibcSrathSbevollillächliglcn ernannt werden. * Der BundcSralh hat in seiner jüngsten Plenarsitzung den Gesetzentwurf wegen Abänderung de» Rcichsstempelgesetzcs (Börsenskeucr) den Ausschüssen überwiesen und den Gesetz enlwurs über die Ausdehnung der Kranken- und Uiisall- versickerung aus die Traiisporlgcwcrbe genehmigt. In Abgcordiietcnkreisen wurde es al« ziemlich unzweisell-ast betrachtet, daß der Bundesrath dem Börsensteiiergejetzeulwiirs. wie er mit so großer Mehrheit vom Reichstag sestgcslclll worvrii, zustimmen werde. - Von der nationalliberalen Fractio» habe» in der Schlußabstimmung über den Zolltarif 23 M k- alieder mit Ja. 20 mit Nein gestimmt, 7 fehlten. M.t Ja stimmten die Abgg. ArnSperger, BrüningS. Büiklin. Feu'iel, v. Fischer, Groß, Haminachcr, Kalle, Kliinipp, Krämer. ttt. Leeniann. Marquardien, Mittler - Sangcrbausc», Neppe.. Psähler, Schreiner, Scipio, Sctliiiavr, Slöcker-Rotheiibur-, Ulrich, Veicl, Viffering. Mit Nein stimmte!-, tie Abgg. v. Benda, v. Beriiuth. Böttcher. Bubt. Esrnctse», v. Em u. Francke, Gebbard, Gottburgsei,, Haarn-au». Haupt, Holtz- »lann, von Hülst. Meyer-Jena, Oelker, Pcnz>g, Saltter. Struckmann, Tröndlin, Woerma»». Abm.seiiv waren die Abgg. BuderuS, v. Lenz, Meier-Bremen, Oeckelhäuser, Römer, Z"tz. Zirgler. An die unbegreisliche Bebauptung verickiekener Parlamentsberichte, daß von den Nativiialliberalc» »ur 7 Mit glieder für den Zolltarif gestimmt halte», knüpft die „K rcnz» zeitung" eine Reihe matter »laliciös sei» sollender Be- merkungen. Von der Redaktion der „Kreuzzeltung" sind nicht weniger als drei Mitglieder ReichsIagSabgeordnete. Mit welcher Aufmerksamkeit müssen die Herren den Vorgänge» i»i Reichstag folgen, um solche Informationen zum Aus gangspunkt ihrer Betrachtungen zu nehme»! * Die soeben von der Abmiralität mitgetheilten AuS- sübrungSdeslimniungen zu der Allerhöchsten Verordnung über die Ergänzung de- Seeossiciercorp« vom 24. März kiese» IahreS verfügen Folgende»: .1) Außer den bei Vcr Aiinieltunq zur Einstellung als Eadctt vorzulegenden Zeug nissen, nämlich entweder rr einem Gvmnastal-Abiturünten- zengniß oder d. einem Zeugniß für die Prima eines Gym nasiums oder o, einem Zeugniß über die bestandene Portcpee- säbnrichS-Prüsung der Armee sind noch beizubringrn: 2) Die Bescheinigung eine« Schwimmlehrer« darüber, daß der »nge- melkete schwimmen kann und eine Schwimmprobe von mni- bcsicnS 30 M»nilen Dauer befriedigend abgelegt hat. 3) Ein Attest eine- Marine- ober Mttitair-Oberarzte«. 4) Ein Re vers der Angehörigen über dir Gewährung der Mittel zur
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder
Erste Seite
10 Seiten zurück
Vorherige Seite