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Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 29.06.1885
- Erscheinungsdatum
- 1885-06-29
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id453042023-188506290
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id453042023-18850629
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-453042023-18850629
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungLeipziger Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1885
- Monat1885-06
- Tag1885-06-29
- Monat1885-06
- Jahr1885
- Titel
- Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 29.06.1885
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«8 a l.7b ) 44» 44Ü 1« LM 1.W 4- tUO ä.- k>1ü l- iH, 0.- 0^,0 o. - L2ö L- v^> S.7H d.- LR «.- >Lb0 lk.- >1.7, Zt.2b i7i- N»> >1.10 ».- V.7L Ü.7L L- 0.7b LR LL LR VR 1«k UV-i, LR »R LR LSb LR! LR 8?. L70 1.40 >1.7k> LR 8.- 440 «.- ZL 10.7b «8.7b w.7b ILkO .44.- i7L- L1.- lDR S4R b4R b82b 7710 «17-. KI 7s b?.- 77.7b b.- 7LL k»'>.- IS.- vvi- i»4.7b !Ll> b.2b «410 78 bü «4.- >po> Uso NM Ulkt. a.25 «sehe Best- »pskr ge» von ' von liver- aslS- Erscheint täglich früh S'/.UHr. rrrdaclio« «nt Llprßttisn IohaaaeSgasie 8. Sprrchllunheil der Krdactiru Bvcmirtag- 10—12 Uhr. Nachmittag- 5—6 Uhr. svr tl« Mim».,», «,,,q,n»ikr «»»»Icrist« »>- »XU „k»>«UL kimigcr.Tagkblatt Aunakme der für die «rchftfvlsende Aummrr brftimmten Inserat« an ;i»oü>ri,f>>!icn bis S Utzr A«ch«tttaa», »» Loii» und Fefttasen srntz dt«'/,» Uhr. 2n l,r» /ilialen für 3»s.-Aimah«e: Ltto Klemm, Univerfität-straße 1. toui» Löscht, Katharinenstr. 23, p. ,mr ht» '/,» Uhr. Anzeiger. .1° 180. Montag den 2S. Juni 1885. Auflage L»,I«0. AH»nnr»en1«Prri» viertel;. 4', Mk. tucl. Brtaaertvhn b Mk.. durch die Post bezogen 6 Mk. Jede einzelne Nummer 20 Pf. Belegrzemplar 10 Pf. Gebühren tür Extrabeilage» (in Tageblatt »Format gefalzt) «tzne PosibesSrderung 30 Mk. «tt Postbesordcrung 4L Ml. Inserate 6gespaltene Pctitzeile 20 Pf. Größere Schriften laut uni. Pre.everzeichuiß. Tabellarischer u. Zifferni'atz'nach höherm Tarn. Prrlamrn »ater dem RedactiouSstrich dle-gefpalt. Zeile 50 Pf-, vor den Familien na chrichteu die Sgefpaltene Zeile 40 Pf. Inserate sind stet» an die Erpeöition za senden. — Rabatt wiro nicht gegeben. Zahlung prammuisraväo oder durch Post- oachnahme. 79. Jahrgang. Inr geWgen Veachlung. Um bei Ausgabe der LegitimationSkarlen zum Abholeu des Tageblattes beim Quartalwechsel den Andrang möglichst -u beschranken, haben wir die Einrichtung getroffen, daß Karte und Rechnung bereits von heute an in Empfang genommen werden können. LxpolUtlon äes I-elpxlxer I'axedlaltes. Amtlicher^ Thetl. Bekanntmachung. Wir haben beschlossen, dem an der Körnerstraße zwischen Zeitzer- und Elifenstraße gelegenen freien Platze die Bezeichnung ,^kSr»erplatz" zu geben und bringen dies hiermit zur öffeutlichen Kcnntniß. Leipzig, am 25. Juni 1885. Der Rat- -er Stadt Letpzta. ^)r. Georgi. Hennkg. Die Ausmusterung-« und Grsatz-Referve-Schetae Rlr Tlafse der im laufenden Jahre in Leipzig, Stadt, aeniusterlen militatrpflichtigen Mannschaften sind heule eingezangen und liegen auf unserem Ouartieramte, StavlhauS, 2. Obergeschoß, Zimmer Nr. 107, rum Abholen bereit. waS hierdurch zur Kcnntniß der Beteiligten ge bracht wird. Leipzig, am 26 Juni 1885. Der Rat- der Stadt Leipzig. vr. Georgi. ' L Vekimlllmalbing. Bei der am IS. Januar d. I. notariell erfolgten fünfzehnten AnSloosung der planmäßig t»r Rückzahlung bestimmte» Obligationen unserer Anleihe vom Jahr« 1870 sind: 1) von den Sprocenligeu Obligationen dir Nummern SO, 147, 36. 2) von de» 4'l,procentigeu Obligationen die Nummer» 3S7, 459, 306, 348 gezogen worden. Dieie Obligattonen sind vom 1. Juli o. ab an der Tasse de- Herrn Ale? Werthaner (Markt 13. Stieglitzen'« Hof, Tr. 6, l.) zahlbar, an welchem Tage deren Verzinsung aufhört. Die in frühere» Ausloosungeu gezogenen Odligattonea sind bis auf die Nummer 1844 eingelSst worden. Leipzig, am 15. Jan»ar 1885. Ter Vorstand der Asraeltttsche« Neltgtousgemetatze t» Leipzig. Bekanntmachung. Entreprise auf Pflastcrarpeiten re. Die Ausführung der Nenpflasterung und Lrottoirung der Röhren- straße vom Markt bis zur Loberbrücke hierselbft vach Abzug der Kosten für Lieferung der Pflastersteine. Bordsteine und Trottoir. Platte», auf 877 ^l 80 4 veranschlagt, soll tm Wege der Submission vergeben werde». Offerten mit Aufschrift: „Offerte» ans Pflasterarbeite»" sind a» UNS schriftlich und versiegelt abzugeben und wird deren Eröffnung Mittwoch, den LS. Jim d. L.. vormittag« 11 Uhr an NathSstelle hier (Zimmer Ar. -) erfolgen. Bedingungen, Kostenanschlag und Erlä»ter»ugSb«richt liege» i« Etadtsecretariate hier zur Einsicht «mS. vüterfeld, de» 26. Juni 1885. Der Magistrat. Sommer. Nichtamtlicher Thetl. Die Staatsanwaltschaft. * Der königl. sächsische GeneralstaatSanwalt Held hat in der neuesten Zeit durch eine Ermahnung an die ihm unter gebenen Organe die Aufmerksamkeit auf da- Institut der Staatsanwaltschaft gelenkt. Die Worte des Herrn Held haben iin Publicum und in der gesammten Presse nicht nur die größte Beachtung, sondern auch allgemeine Anerkennung gesunden, und eS ist zu wünschen, daß nicht nur im König reich Sachsen, sondern auch anderwärts die Auffassung de« Herr» Held, daß der Staatsanwalt nicht nur Ankläger, son dern weit mehr Vertreter dcS öffentlichen Recht- und Wächter desselben sein soll, die gebührende Berücksichtigung finde. In den jüngsten Tagen hat auch ein ScnsationSproceß, der sogenannte „Proceß Stöcker", die Blicke auf di« StaatS- anwallfchast gelenkt, und in zahlreichen Organen der öffent lichen Meinung wird die Frage erörtert, ob die Staats anwaltschaft die Pflicht habe, auf Grund von Thatsachcn, welche in jenem Processe zu ihrer Kenntniß gelangt sind, gegen einen Hauptzengen einzu schreiten. Wir wollen daher, unbeeinflußt durch irgend welche Partei nahme. taS Institut der Staatsanwaltschaft nach seiner Entstehung und bezüglich seiner Competenzen einer kurzen Betrachtung unterwerfen, um unsere Leser selbst in den Stand zu setzen, sich hier in erwünschter Weise ein llrtheil zu bilden. Die Staatsanwaltschaft ist eine ständige Behörde, zu deren wesentlichen Functionen die Betreibung der Strafe Verfolgung im Namen des Staates gehört, und welche außer dem in größerem oder geringerem Umfang, je nach den OrganisationSprincipien der Rechtspflege in verschiedenen Länder», auch eine Mitwirkung iin Clvilproccß oder eine Thäligkeit al- Aussichlsorga» der Justizverwaltung auSUbt. DaS Aiterthuni kennt keine der heutigen StaatSanwalt schast analoge Einrichtung. Zwar finden sich im mittelalter lichen Proceß Keime einer von AmlSwegen betriebenen und durch besonder- beauftragte Personen wahr,„nehmende Anklage- rrhebu,ig.i,l»beso»kerezur Geltendmachung fi»kalischerAnsprüche. Doch gelangten dieselben nirgend«, außer m Frankreich, zu einer folgerichtigen, aus die Gegenwart hinabgefübrten Entwickelung Der Ursprung der heutigen Staat-anwaltschast ist in Frank- reich zu suchen. Im Anschluß an die ständigen Reichsgerichte (Parlamente) bildet sich dort zur Seite de« richterlichen ilmte« eine ständig« Proceßvertretung der Könige zur Be treibung der st«calischen Angelegenheiten. Aus Grundlage der durch die Formen der Schriftlichkeit und Mündlichkett be dingten, in dem Unterschiede der Anwaltschaft und Uvvoca :r noch heute erhaltenen ArbeitStheilung unterschied man inner halb dieser Amt«thätiqkeit procureui» cku rot und »ävooLts xSllLraur. Die Häufigkeit der Eonfiscationen und Geldbußen n der mittelalterlichen Strafrechtspflege und die zunehmende verwaltungScentralisation in Frankreich erklären den all- mäligen EntwickelungSgang der Staatsanwaltschaft seit deren ersten Anfängen im 14. Jahrhundert. Nack und nach ver- chmoh sich da« fiSralische Interesse der Krone mit dem RechtSlnteresse der öffentlichen Ordnung. In einer Ordon nanz Lutwig'« Xll. vom Jahre 1498 treten die Umrisse des vem ministöro pudiic gegebenen Wirkungskreise- bereit- deut lich hervor: Anzeige der Verbrecher bei den Gerichten, Mit wirkung bei der Untersuchung. Antragstellung bezüglich der zu ver hängenden Strafe, Betreibung der Urtheil-vollstreckung. Bereit» im l6. Jahrhundert erscheint die Grundgestalt der Staats anwaltschaft vollendet. Nicht zu übersehen ist. daß da» miuistöre pudiie insofern eine unabhängige Stellung einnahw, al« nach Entziehung de» königlichen Auftrages die Procura, toren in die Reihen der Advocatur zurücktreten konnten; im klebrigen waren dieselben naturgemäß an empfangene Auf träge ebenso gebunden, wie Proceßbevollmächligte schlechthin. — AI» Werkzeuae der königlichen Macht verhaßt, unterlag die Staatsanwaltschaft vorübergehend den gegnerischen Strö mungen der revolutionären Bewegung, doch erklärten zwei Decrete vom Jahre 1790 die Staatanwälte für unabsetzbar. Ihre moderne Form erhielt die Staat-anwaltschast durch die französische Strafproreßordnung vom Jahre 1808. Die Staatsanwaltschaft ward unter Napoleon eine abhängiae, die Unabhängigkeit der Gerichte bedrohende, in alle Schwankungen der politischen Parteien hineingezogene Justizverwaltungs behörde. Für die Mehrzabl der europäischen Staaten wurde die Einrichtung der sranzösisHen Staatsanwaltschaft vor bildlich. so in Italien, Belgien, Holland und am linken Rbeinufer. Nur in beschränkter Weise gelangte die Staatsanwalt schaft vor 1848 innerhalb der deutschen rechtsrheinischen Gesetzgebung zur Anwendung. Nach 1848 wurde die Staat»- anwallschaft tm Zusammenhang mit der Einführung eine« öffentlichen und mündlichen Strafverfahrens und der Schwur gerichte al» Anklagebehvrde zu einem wesentlichen Bestand- theile de« reformirten Strafverfahrens, dessen Schicksale sie in den Jahren der Bewegung vielfach tbeilte. Im Einzelnen bestanden in den nach 1848 ergangenen Strasproceß - Ord nungen mannigfache Verschiedenheiten, je nachdem man sich dem französischen Muster mehr annäherte oder nickt. So batte die Staatsanwaltschaft in Bayern und in Hannover sehr weitreichende Functionen erhalten, während in Sachsen und Braunschweig der Wirkungskreis derselben mehr einge schränkt blieb. Die IuristentagSverhandlungen, von 1860 be ginnend, enthalten ein umfassende«, die Organisation der Staatsanwaltschaft behandelnde- Gesetzgebung-material. Die versuche, die Staatsanwaltschaft wiederum zu beseitigen, fanden ebenso wenig Anklang und Unterstützung, wie die Vor schläge, die rheinisch-sraiovsischen Einrichtungen allgemein an zunehmen. Die deutsche Strasprocrßordnung und da» GerichtS- verfassung-gesetz haben den TypuS der französischen Staats anwaltschaft nicht verwischt, in zahlreichen Einzelheiten aber da» in Frankreich begründete Uebergewicht der Etaatanwaltschaft über die Richtercollegien und den Angeklagten ermäßigt. Die Grundsätze, nach denen dieNeuordnung verStaatSanwaltschast bei der Codification der Proceßgesetze und der GerichtSvcrfassunqS- normen erfolgte, beruhen auf einem doppelten Compromiß, zunächst zwischen weitergehenden Neformsorderungen. welche die Unabhängigkeit der Staatsanwaltschaft oder der Ein- schrilnkung durch allgemeine Zulassung der subsidiären Privat anklage befürworteten und dem administrativen Interesse der StaatSrrgierung. Andererseits zweiten« kam die Schwierigkeit in Betracht, daß der einheitlichen Rechtsprechung de« Reichs gericht« gegenüber die Selbstständigkeit der höchsten Justiz- Verwaltungsstellen in den einzelnen deutschen Staaten gewahrt werden sollte. Darau» ergab sich die Unmöglichkeit der streng einheit lichen Durchführung einer gemeinsamen Ordnung. Nur die ReichSanwaltschaft ifi rechtlich und administrativ nach allen Richtungen hin einheitlich innerhalb eine« sachlich beschränkten Wirkungskreise» eingerichtet. Die Staatsanwaltschaft in den einzelnen Landern folgt in ibren Functionen theilS lande«- rechtlichen, tbeil- reichSrecktlichen Normen. Letzteren insoweit, al« von Reichswegen den Landesgesetzgebungen Beschränkungen bezüglich der der Staatsanwaltschaft zu gebenden Verwendung anserlegt sind, oder da» einheitlich geordnete Gebiet der Strasproceßsunctionen vor den ordentlichen Gerichten inner halb ihrer reich-rechtlich sestgestellten Compctenz in Betracht kommt. ' Wa« die Functionen der Staatsanwaltschaft betrifft, so sind e» drei Hauptrichtungen, in denen die Staatsanwalt schaft nach den Grundsätzen deS französisch-deutschen Rechte» wirksam wird. Zunächst civilprocesiualische. Nach franzö sischem Recht gilt daS min>8tör« public al» Wächtcrin dcS Gesetzes und ist somit theilS berechtigt, theils verpflichtet, den Richter zu contrcliren, für die Wahrung der RcchtSeinheit zu sorgen und die äußere Ordnung de« Geschäftsgänge» zu sichern. Au- diesem Gesichtspunkte erklärt sich die Hinein- ziebung der Staatsanwaltschaft in den Eivilproceß. In einer Reihe genau bezeichneter Rechtssachen ist die Staats anwaltschaft purtiv Principal«, um daS mit den Partri- anträgen möglicherweise eollidirende Interesse de- StaateS zu vertreten, in welchen Fällen sie gehört werden muß. So in Vormundschaft»«, EivilstandSsachen und Ehescheidungen. In allen anderen Streitfällen kann die Staatsanwaltschaft, insofern ihre Mitwirkung nicht positiv ausgeschlossen ist, als Nebenpartei ihre Anträge nach dem Schlüsse der von den Proceßgegnern gehaltenen Parteivorträge stellen. Sie hat da» Reckt, die Nichtigkeitsbeschwerde einzulegen. Nach der in Deutschland vorwiegenden Anschauung ist die Staats anwaltschaft al« Nrbenpartei im Civilproceß durchaus ent behrlich. Die ReichS-Civilproceßordnnng beruft sie zur Ver tretung öffentlicher Interessen nur in Ehe und Entmündigungs sachen. Leipzig, 2S. Juni 1885. * Nachrichten zufolge, welche der „Norddeutschen All gemeinen Zeitung" au» derPrianitz zugehen, wird an den großen Manövern, welch« Anfang September in der Wie leicht erklärlich, ist in den letzten Lagen unendlich viel über den Fall Stöcker geschrieben worden. Abwehr und Angriff er- olgen jedoch in derartig übertriebener Weise, daß aus der biS- ertgen Erörterung dauernde Ergebnisse kaum zu ziehen sein dürsten, idie „Lonservattve Lorrespondenz", mit „Germania", „ReichSdote" und „Neuer Preuß. Zeitung", die eifrigste Bertheidigerin des An- unmittclbaren Näh« von Pritz walk ffattstnden werde«, der Kaiser Theil nehmen. Da« Quart,er für den Ka'ser se bereit» auSersehen, und zwar soll da« schvne Gebäude der landwirthsckafttichen Vereinsbank vor dem Havelberger Thore die^un"ere i"Räu sur den Kaiser gerissenen, hat nun wiederholt die Conservaliven "im Lande zu FrÄLn I.n SÄ- L Kais«. »«L. fi<» «- »- ^ Lertr^euSkundgebungen str Herrn Stöcker, angetrieben. Diesem indcn: F-ldmarschall Graf Mottle. Gras Walderse^Genrrab. adjutant Gras v. d. Goltz. Gras Lehnkorff Wrfl Dolgoruck^ v. Brösele. Gras Pleffen. v. PeterSdorff. Prinz H""r'ch Neuß, Gras Perponcher, Graf Eulenburg, von dem Personal de« MilitaircabinetS werden die Mazore Erdmann und v. Witzcndors und Hofralh Milenz. au« dem Ctvllcarnnet die Herren v. WilmowSki und Meißner, sowie «m Geheim- ecrelair erwartet. Der Kronprinz wird nebst Gesolge Quartier in Dannenwalde bei Herrn RittergulLde^tzer v. Roh " Die „Kreuzzeitung" veröffentlicht nachstehend« ihr zu- gegangene Erklärung: ^ »> ' In Folge der Erklärung de« «rase» BernSdorff-Beseri» und d«S Herrn v. Oertzen-Leppin, ä. ä. Beseritz. 3. Jum deren Genossen in der Braunschweigischen ^/^"lgesrage, in welcher in Uns die Frage gestellt wird: „wo bleibt der Braun- ichweiqische Adel?" finden die Unterzeichnete» sich veranlaßt, Nach- tehendeS zu veröffentlichen: .,«... >.. 1) Wir bedauern, daß unser Hochseliger Herzog Höchst St» nicht bewogen gefunden bat» diese unsere wichtigste Landetfrage zu Seinen Lebzeiten zu regultre». . ^ ». 2) Wir bedauern ferner, daß der RegentschaftS-Nath »/cht so- ort nach dem Ableben untere« Hochseligen Herrn dem Brauuschwe gl- chen Lande and dem Reiche gegenüber eine bestimmtere Position eingenommen »ud unserem Landtage gegenüber zur Geltung ge- ^°S)' Der «raanschwetaische Adel -l« Solcher hat »ach seiner hlstorl- scheu und rechtlichen Bedeutung momentan keine aaSschlaggebrad« Position mehr etaznuehmen, wa» wir hiermit ausdrücklich conpatiren Nach der rechtlichen Auffassung der drei -nterzelchaeten Mitglieder der Braunschweigischen Ritterschaft ist Se. königliche tz-beit der Herzog von Tumberland als nächster Agnat unsere« Hochseltgen Verzog» Haut- und BerfaffnngS-mäßig der legitime Thronerbe. Wir kSnaen jedoch nach unserer innigsten U 'berzeugung Hvchstbessen Regierungsantritt nur dann mit dem Geiste unserer deutschcn «er- saffnugS-Berhältutsse in Einklang bringe», wenn jetten» Sr. kvnigl. -oheit sofort nach dem Ableben de» Hochseligen Herzog» dicienigen schritte in klarer Weise gethaa wären, welche Sr. Maj. unfern, «üergnädigsten Kaiser, Könige von Preußen, und dem deutschen Reiche gegenüber unbedingt geboten erschiene». Ob und welch« Schritte »ach dieser Richttiag hin jetzt »och mit Erfolg zu thun find, können und müssen wir dem Höchsten Ermessen anheimstellen. Groß BrunSrod« bei Flechtorf, 25. Juni 1885. R. von Bülow-BrunSrode, AuSschußmitglied der Braunschweigischen Ritterschaft, v. Beltheim-Beltheim, Herzoglich Braunschweigischer Kammerherr und LegationS- Secretair a. D. Graf Schnleuburg-Nord-Striucke, Hof.Jäaermrister, Mitglied de« Braunschweigischen Landtage«. * Der ultramontanen Agitation ist eS gelungen. haar Proteste und Resolutionen au» ultramontanei, Bauern Versammlungen in Bayern kommen den ebenso schwächlichen Verwahrungen welfischer und mecklenburgischer Junker zu Hilfe. Wenn Diejenigen, die diese armseligen Demonstrationen in Scene setzen und als große Ereignisse auSposaunen, sich an den „Entrüstung-sturm" vom Decrinber v. I. erinnern wollten, über den sie nicht Haß und Hohn genug aufbringen konnten, so würden sie wahrnehmen, wa« im Gegensatz zu ihren kläglichen Veranstaltungen ein« mächtige volkSthümliche nationale Bewegung ist. Die Entscheidung de» BundeSrathS steht ja, »ach Allem wa« man hört, vollständig fest und etliche feudale Proteste werden daran so wenig ändern, wie der Schmerzensschrei der Bauer» von Tuntenhausen, die in dem Vorgehen gegen den Herzog von Cumberland da« Grab der deutschen Einzelstaaten, insbesondere den Untergang von Bayern« Herrscherhaus und Selbstständigkeit erblicken. Der BundeSrath wird Über diese thvrichten Uebertreibungen mit der gebührenden Kühle hinweggehr» und damit für daS Wohl und die Sicherheit der Particularslaaten. die auch der eifrigste EinheitSmann nicht antasten will, am chenigsten der Reichskanzler, besser sorgen, als wenn er helfen würde Zustände im deutschen Reich zu schaffen, welche die Sicherbeil und Festigkeit de« letzteren selbst bedrohen würden. Die beste Gewähr für den ParticulariSmuS in den berechtigten Grenzen liegt ja in dem Ausbau und der Befestigung eine« gesunden starken yationalen Reich«. ES trifft sich übrigen« seltsam, daß sich gerade der bayerische UltramoirlaniSmu» so warm der welsischen Sache annimmt. Die Herren habe» offenbar die Wellgeschichte nicht mehr so genau im Kopse, um zu wissen, daß einst. eS ist freilich schon lange der, auch Bayern welfischer Besitz war und dem Ahnherrn deS CumberländerS» Heinrich dem Löwen, wegen RcichSseind chast zu Gunsten der WilkelSbachcr durch einen Macktspruca aberkannt wurde, gegen den vom Slandpuncl der starren Legitimität vielleicht auch Allerlei emzuivenden war. In Zeilen, wo der LegitimitätSbegriff von reactionair- klerikaler Seite wieder so maßlos übertrieben wird, ist e- gut, bisweilen in der Geschichle zu blättern. Da findet man die merkwürdigsten Belehrungen über die Frage: WaS ist legitimes Recht? Wie gesagt, an der Entscheidung der braun schweigischcn Frage in der Weise, wie e- die nationale Wohl- fahrt erfordert, ist nicht zu zweifeln. * Dem vernehmen nach haben die BundeSrathSau«. schüsse in ihrer Sitzung am Sonnabend den Vertrag«, entwurf zwischen dem Reiche und dem Norddeutschen Lloyd in Bremen, betreffend die Ertheilung der Subvention für Postdampfer nach Australien und Ostasien, genehmigt. In Bezug aus den Antrag Preußens, betreffend die Thron folge ,n Braunschweig, bestätigt e« sich, daß der Justiz- auSschuß am Montag seine diesbezügliche Beralhung forlsetzen wird. Man hofft, da» gefammte dem BundeSrath sonst noch vorliegende Material im Laufe der nächsten Tage auszuar beiten. so daß mit der für die letzten Tage dieser Woche in Aussicht genommenen Plenarsitzung de« BundeSrath« di« von diesem vorgesehene Vertagung bis zum September würde «in» treten können. * Wir verzeichnen nachstehend noch einige Aeußernnaen der Dresse über den Proceß Stöcker. Die „Nord, deutsche Allgemeine Zeitung" schreibt: Unternehmen tritt da« „Bromberger Tageblatt" solgcndermaben entgegen: „Wenn die „Eouservative Torrespondcnz" nochmals zu Kundgebungen für den Herrn Hosprediger Stöcker ausfordelt, so möchten wir denn doch an da« alte BolkSsprüchwort „Blinder Eifer chadet nur" erinnern. Man soll dem „Freisinn", welcher den „Proceß Stöcker" parteipolitisch auSbeuten will, nicht in die Hände arbeiten. Wir gehören keineswegs zu denen, die in kindlicher SiaatSgläudtgteit aus ein richterliche- Unheil wie aus eia Evangelium schwüren. Tenn die Welt bat in dieser Hinsicht schon mancherlei ersahreu — richterliche Urtdcile können durch richterliche Urtheile vernichtet werden — nicht aber durch Parteidemoustrationen. Wir wünschen, das> dem Herrn )ofprediger Stöcker bald Gelegenheit geboten wird, sich vor Bericht von allen ibm zur Last gelegten Verdächtigungen zu reinigen. Es kann gar nicht schwer fallen, die bona ückes auch hinsichilich des jeugeneide« im Proceß Ewald sestzustellen. Diese Geniiglhul'.i'g ist man dem „Zeugen Stöcker" schuldig. Im llebrigen aber wäre eS ehr unconservatlv und unchrisilich, wenn die Presse Alles billigen wollte, wat Stöcker im Parteieiser gesagt hat. Wir lassen es gellen, daß man ihn gereizt ha», aber in der Ordnung sind doch die Ai>S- Llle de» Herrn StScker nicht. Wahr ist, daß Herr Hofprediger Stöcker in den letzten Jahren sehr starke Ausdrücke gebraucht hat. Die eouservative Presse ist eS der von ihr vertretenen Sache schuldig, daß sie hierüber ihre Mißbilligung äußert. Unterläßt sie das, so hat sie gar kein Recht mehr, über die Verrohung de« Tone« durch die Demokratie sich z» beklagen." Dazu bemerkt eine Lorrespondenz der .Kölnischen Zeitung" au« Berlin: Die „Norddentsche Allgemeine Zeitung" enthält sich Mr de« Urthetls über diese Forderung de« conservativcu Blatte«, »aß Herrn Stöcker recht bald Gelegenheit geboten werde, sich vor Gerichi von ollen Verdächtigungen zu reinigen; man wird aber aus dem Abdruck dieser Steve schließen dürfen, daß diese Forderung auch von ihr gebilligt wird. Wenn die Beschuldigungen, die gegen den Hosprediger erhoben worden sind, gegen einen Osficier od.' einen RegterungSbeamten erhoben worden wären, so kann es kaum fraglich sein, daß der Beamte oder Osficier, selbst wenn seine Vor gesetzten einen Grund zum Einschreiten au- jenen Anschuldigungen nicht entnehmen sollten, sofort eine DiSciplinar- oder eine gericht liche Untersuchung gegen sich beantragen würde und müßte, um aus diese Weise seine volle Unschuld an den Tag zu legen. Ein Geist licher, wie e< Herr Stöcker ist, türftc nicht minder geholte.! darüber zu wachen, daß sein guter Ruf nicht unter solchen öffent lichen Anschuldigungen leide. Dazu aber kommt ferner, daß diese Anschuldigungen von zwei Rechtsanwälten im öffentlichen Verfahren erhoben worden find, die für frivole Behauptungen und Anschul digungen sich einer DiScipliaarunteriuchang anSseyc» würden, sowie serner, daß da» erkennende Gericht die Anschuldigung des fahrlässig geleisteten Meineides nicht auS sachlichen, sondern auS formellen Gründen von der Erörterung auSgeschioffen und in dem Fall der unvorschristSmäßigen Verwendung der für eine wohlthätigc Siisinng gespendeten 2000 eine subjektive Aufklärung nicht hcrbeigesührt hat. Dies« öffentlich erhobenen Anschuldigungen haften daher nnch wie vor auf einem in hoher Stellung befindlichen evangelischen Geist lichen und sie werden dadurch ln keiner Weise au» der Well geschafft, daß ein Staatsanwalt — der in diesem Falle nicht einmal der rnt- cheidende Staatsanwalt ist — oder daß öffentliche Versammlungen und Amtöbrüder die erhobenen Beschuldigungen sur nichtig erklären. Wir hoffen immer noch, daß der öffentliche Ankläger sich finden werde, der auch in diesem Falle beweist, daß Rechtsgleichheit in Preußen herrscht, und wir möchten immer noch die Erwartung ausrecht erhalten, daß auch der Herr Domprediger selbst dafür sorgen werde, daß ein maßgebendes unparteiische- llrtheil über die beiden gegen ihn vorliegenden Anschuldigungen gefällt werde. * Die „bayerische nationalliberale Correspondenz" erörtert die Frage deS Militairseptennat» und kommt zu dem Schluß, daß die Wahrscheinlichkeit dafür spricht, da» neue Militairgesetz schon im Laufe vcS nächsten IahreS vorgelegt zu sehen, und daß eine sich daran knüpfende Auflösung de» Reich-tageS nicht» weniger als unwahrscheinlich ist. Da» Blatt meint aber, feste Beschlüsse seien in dieser Beziehung schwerlich schon gefaßt. * In einem Rundschreiben vom 4. März hat der un- zarische Minister für Landwirthschast erneute Ver übungen über die gleichmäßigere Bertheilnng der land- w'irthschastlichcn ArbeltSkräfte erlassen, um den vielfachen Klagen, namentlich über mangelnde Arbeilskrast zur Erntezeit, vorzubeugen. Zu diesem Behufe hat er den volkS- wirlbschafllichcn Referenten der einzelnen Bezirke die Beant wortung folgender Fragen ausgegeben: 1) Wird, eine gute oder Mittclernte vorausgesetzt, rur Zeit de» Schnittes und zu anderen lanbmirthschastlichen Arbeiten fremde ?>rö-.iiösrast benöthtgl werden? 2) Wenn ja. beiläufig wie viel Arbeiter, Männer oder Frauen, könne» auf Arbeit rechnen, aus wie lange Zeit und ungefähr zu welchen Bedingungen? 3) Im Falle, baß in einer Gegend geringe Ernte-Aussichten sein sollten und au» diesem oder jenem Grunde übcrflüssige Ar beitskraft zu Gebote stünde, wie viel Männer oder Frauen könnten für fremde Gegenden gewonnen werden; aus wie lange Zeit und unter welchen Bedingungen? 4) In beiden Fällen werden Sie ersucht, jene vollständig verläßlichen In dividuen, Beamten, Psarrer, Vorstände rc. benennen zu wollen, die sowohl den Arbeilskrast Bedürftigen, als auch den Arbeitsuchenden die nölhigcn Aufklärungen zu geben im Stande und gewillt sind. Da, wo in Deutschland ähnliche Klagen ertönen, verdiente diese» Vorgehen nachgeahml zu werben. Rußland und die englische Presse. * Seit da» Eabinet Gladstvnc von dem Schauplätze seiner wenig rühmlichen Tbaten abgetreten, ist sclbstvrrsiäntlich die englische Presse in große Bewegung geralhen. Die Blatter der verschiedenartigsten Meinungen und Parteien wetteifern in dem Bestreben, dem neuen Ministerium allerlei Winke, Hinweise und NalhscklLge zu ertheilen, wie eS sich in der von Mr. Gladstone zurückgelasienen Erbschaft zurecht zu finden hätte. Es kommen da, je nach dem Parteistaiidpnnclc der englische» Journale, die wiedersprechendsten Auflassungen und Aeußrrungen bezüglich der politischen Lage GroßbritlannienS zum Vorschein. Die bisherigen Freunde und Anhänger Gladstone'S bemühen sich, möglichst umständlich zu erkläre», wa» von der Politik de» früheren Premier» weiter zu führen sei und in weicher Form die» zu geschehen habe. Auch rücken diese Blätter jetzt, nachdem ihr Herr und Meister von der politischen Bühne verschwunden, mit dem Geständnisse heraus, daß doch Manche«, WaS er gewollt, nicht recht gepaßt habe, weshalb e« zu empfehlen sei, sich mit gewissen Ideen und Programmpuncte» Gladstone'S nicht Meter zu beschäftigen
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