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Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 11.07.1885
- Erscheinungsdatum
- 1885-07-11
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id453042023-188507119
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id453042023-18850711
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-453042023-18850711
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungLeipziger Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1885
- Monat1885-07
- Tag1885-07-11
- Monat1885-07
- Jahr1885
- Titel
- Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 11.07.1885
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Erscheint täglich stich 6'/, Uhr. Retartitzn und Lrpedition JohanueSgaffe 8. Lprechkunden drr Nedaction: Vormittag« 10—12 Uhr. Nachmittag« 5—6 Uhr. I »» «>n^ei»utikr Vlonuicrl»« s«« mchl »«»urdtick. «matz», »er sär »,e aächM-I«ea»e N«««er »esttmmten An fr rare an V«»enta,en bis S Uhr Nachinlttag». «kann- «n» Kefttagra früh bisUhr. I> »e> Filialen für Tns.-^nnahme: Ltl« Ilem«, U»iversttSt«straße 1. Lanis L-fche, Aatharineustr. 23, p. mir bis '/.S Uhr. ttmigcr.TagtblM Anzeiger. Organ für Politik, Localgeschichte, Handels- nnd Geschäftsverkehr. ^ 192. Sonnabend den 11. Juli 1885. Auslage LV LNG. Jlioiinnnrntsprns Viertels. 4'/, Mk. incl. Bnngenohn 5 Mt. durch die Post bezogen 6 Mt. Jede emzrlne Nummer iiv Ps. Belegexemplar 10 Ps. Gebühren tür Extrabeilage» (in Tageblatt-Jormat gesalzt> ohne Äostbesörderung M Mt. «it Postbesorderong 48 Mt. Inserate Sgespaltene Petitzeile 20 Pf. Gröbere Schriften laut ans. Preisoerzrichaib. Tabellanfcher u. Ziffernjatz aachhSherm Tarif. Ueclamrn omer dem Redaktion«strich die4grspalt. Zeile 50 Ps., vor den Famtliennachrichten die Sgespaltene Zeile 40 Pf. Inserate sind frei« an die ExpeDitt«» zu fenden. — Rabatt wird nicht gegeben. Zahlung praeuuinerLUiio oder durch Post, uachuadme. 79. Jahrgang. M geliilligkn Veachtung. Unsere Expeditton ist morgen Sonntag, den 12. Juli, Vormittags nur bis Uhr geöffnet. LxpviUtlvn äes LivIpTlxer l'axtzdlalte^. Amtlicher Theil. VklMnlmailMg. Hierdurch werden die von u»S n:it Zustimmung der Herren Stadtverordneten beschlossenen und von dem Königs Ministerium LeS Innern bestätigten Bauvorschriften für die im südwestlichen Bebauungspläne gelegene», von Straße! (jetzt Earl Tauchnitz-Straße), Straße VIII (jetzt Pestalozzi straße), Straße X und der Beethovenstraße, sowie von der letztgenannten, der Ferdinand Rbode-Straße und der Earl Tauchnitz-Straße eingeschlvssencn Baublöctc in Folgendem mit dem Bemerken amtlich verkündigt, daß der zubehörige Plan .Tiefbauverwaltung Nr. in dem jene« Bauareal in dunklerer Färbung rotb tuschirt und durch die Ziffern I bis VI markirt ist, bei unserer Tiesbauverwaltung (Nathhauö, 2. Etaqe, Zimmer Nr. 14) zu Jedermanns Einsicht vier zehn Tage lang ausliegen wird. Leipzig, den 6. Juli >885. Der Rath der Ttadl Leipzig. De. Gevrgi. Wtlffch, Ass. Bauvorschriften für die von der Straße I, Straße Vlll, Straße X nnd Beetkwven- straße, sowie für die von der letztgenannten, der Ferdinand Rhode- Straße und Straße I des südwestlichen Bebauunqsvlanc« in der Stadlflur Leipzig eingeschlossenen Baublöctc. 8. 1. Die Bebauung der Parccllen hat nach Maßgabe der nachstehenden specicllen Vorschriften zu erfolgen. 8. 2. Die Hauptgebäude sind in einem Abstand von mindesten- 7 m von der Straßeufluchtlinie und in einem solchen von mindestens 7 m seitlich na» beiden Nachbargrenzcn zu errichten, auch darf vo» de», selben und den Nebengebäuden (s. 8 7) mehr nicht als der vierte Theil der ganzen Parcclle eingenommen werden. Es wird aber gestattet, da« Hauptgebäude auf die Nachbargrenze zu stellen, wenn nach Vereinbarung mit dem betr. Nachbar ein sog. Zwilling-gebäude errichtet werden soll und wenn dasselbe nach ein- hettlicher Fayade ansgesührt wird. In diesem Falle ist jedoch von den Seitenfronten des Zwillingsgebüudes ab bis zu der gegenüber- liegenden Nachbargrenze ein Abstand von mindestens 14 m cinzu» halten, auch darf die gelammte der Straße zuqekehrte Front der zu einem Zwillingsgebäude verbundenen Gebäude nicht länger al» 40 m sein. Die Abfärbung des Zwillingsgebäudes ist gleichmäßig vor- zunebmen. TaS Zwillingsgebäude ist in architektonischer Einheit zu erhalten. Entstehen darüber Differenzen zwilchen den verschiedenen Besitzern, so steht dem Rathe als Baupolizeibehörde die Eni- scheiduug zu. 8- 3- Innerhalb der Vorgärten können Auffahrten, Freitreppen. Terrassen, Lauben oder Vernnd-n gebaut werden. Veranden dürfe», wen» sie innerhalb des »ach ß. 2 oorgeschrlebenen Mindestmaße« der Vorgärirn zu stehen kommen, nicht mehr als ein Drittel der Länge des Hauptgebäudes einnehmc» und nicht näher als 3.5 m an die Straßeufluchtlinie herantreten, auch darf der Charakter des Vor garten- als Ziergarten durch iolche Bauten nicht beeinträchtigt werde». Ferner sind an den Vorder- und Seitenfronten tanrrhalb der vorgeschriebenen Abstände und an den Hinterfronten der Haupt gebäude Vorlagen zulässig, welche höchstens V, der betr. Gebäudeseite einnehmen und nicht mehr als 2.5 m vorivringen. Die Anlage von Unterfahrten innerhalb der vorgeschriebenen seitlichen Abstände unterliegt der besonderen Genehmigung des Rathes 8- 4. Die Hauptgebäude solle» bis zur Oberkante Hauptsim» oder Attika höchstens 16 Meter Höhr, von dem sestacsetzten Straßenniveau ab gerechnet, und nicht mehr als drei Geschosse erhalten. ES dürfen nicht mehr Familienwohnungen darin eingebaut werden, als Ge schosse vorbanden sind. Souterrains zählen hierbei nicht mit und dürfen dieselben nur sür Hauswirihschafts-, keinesfalls aber für Schlaf- und Wohnzwecke eingerichtet werden. Dachwohnungen sind mir ln Maniardenkächetn zulässig; sie müssen dann mit ihrer lichte» Höhe noch innerhalb der oben angeführten Gebäudchöhe von 16 m verbleiben und werden als ein Geschoß gerechnet. Unbenommen bleibt es, im Tachgescheß mit nicht gebrochener Dachfläche einzelne Gelasse, welche Zubehör zu unteren Wohnungen bilden, z. B. Ge- sindclammern oder eine Wohnung sür den Hausmann, cinzubauen. Thurmartige Ausbaue aus den Dächern sind gestattet. 8- ü. Gewerbliche Anlagen der im ß. 16 der abgeänderten und durch Bekanntmachung vom l. Juli 1883 anderweit publicirten Gewerbe ordnung sür das dcuische Reich, bez. in der Bekanntmachung des Reichskanzlers vom 4. Januar 1885 bezeichneten Art. sowie solche, welche sonst durch Entwickelung vo» Rauch, Ruß oder üblen Ge rüchen eine Belästigung sür die benachbarten Grundstücke herbei führen, dergleichen solche, deren Betrieb mit ungewöhnlichem Gr räusch verbunden ist (8- 27 der Gewerbeordnung), und Danipskessel «»lagen, außer solchen zu Heizungs- und BcleuchtuiigSzwcckcn sür das Grundstück, dürfen auf dem in der Ueberschrist bczeichnete» Bauareale nicht errichtet werden. Alle Fcuerungsanlagcn such so auszusühren, zu erhalten und zu bedienen, daß das Brennmaterial möglichst vollkommen und möglichst rauch- und rußsrei verbrennt 8- «. Dem Rathe der Stadt Leipzig wird die Genehmigung der Fanden der auf den Vauparcellen zu errichtenden Gebäude vor behalten. Die einznreichenden Fayadenzeichnungca müssen im Maßstabe von 1:50 angesertigt sein. 8 7- D>e Nebengebäude dürfen zweigeschossig, bis Oberkante Dachfirst, aber höchsten« 0 n> hoch hergestcllk werden. Ein ausgebaule- Dach gilt für ein Geschoß. Wirthschasie. und Nebengebäude dürfen weder an der Straßen fluchlluiie noch innerhalb derjenigen Zwischenräume errichtet werden welche zwischen de» Hauptgebäuden und der Straßenfluchtlinie, sowie zwiichcn den Hauptgebäuden und der Nachbargrei,,e nach 8 2 touezuhalten sind. Auch müssen Giebel und Rückenmauern, welche unmittelbar aus die Grenze zu stehen kommen, salls sie nicht zu gemeinichastlichen Scheidemauern der Nebengebäude benutzt werden, in entiprechender Weise und nach vom Rathe zu genehmigender Zeichnung dccorir« und unterhalten werden. Gewächshäuser sind der besonderen Genehmigung des RatheS unterworfen. - 8- 8. Die Parcellen sind an den Straßenseiten mit Einfriedigungen ;u umgeben, die kein Holz und in der Regel, von dem Sockel und ressen Gründung abgesehen, kein Mauerwerk enthalten dürfen. Dieser Sockel soll in der Regel 0.50 m, die ganze Einfriedigung nicht über 2.25 m doch werden. Hinter den Gittern oder Stacke- terien dürfe» Verschlüge nicht angebracht werden. An den Nachbargrenzen sind Einsrledigungen zu errichten, welche die Höhe von 2.25 m nicht übersteigen dürfen; dieselben dürfen auch in Mauerwerk mit guter Abdeckung oder in Holzwcrk hergcstellt werden. Bei den Eckgrundstücken sind — an den Straßenkreuzungen — die Einfriedigungen nach einem mit 10 m Radius beschriebenen Kreisbogen abzurunden; anstatt de- letzteren ist auch ein entsprechendes Polhgon mit kurzen Seilen zulässig. Für die Herstellung der Einfriedigung bleibt die Bestimmung einer Frist dem Rathe Vorbehalten. 8- 9. Für di« in der Ueberschrist gedachten Baublöcke sind Parrelli- rungspläne vom Rath der Stadt Leipzig unter Zustimmung der Stadtverordneten auszustellen und ist jede Verkleinerung der hier nach sestgestellten Bauparcelle» untersagt. Ausnahmen hiervon können vom Rathe der Stadt Leipzig unter Zustimmung der Stadtverordneten gestattet werden. Die Bereinigung zweier oder mehrerer Bauvarcellen und deren Bebauung mit nur einen« Hauptgebäude ist zulässig, jedoch darf die der Straße zugekehrte Front de« Hauptgebäudes in diesem Falle nicht länger al« 40 m sein. Leipzig, den 5. Mai 1885. Der Rath drr Ltavt Leipzig. Die Stadtverordneten. vr. Georgi. vr. Schill. I-. 8. I,. 3. Wilisch, «st. Nachdem daS Ministerium des Innern vorstehende Bau vorschriften sür daS in denselben näher bczeichnete, in dem zubehörigen Plan „Tiefbauverwaltung " roth tuschirte und durch die Ziffern I bis V! markirte Bauareal in der Stadtflur Leipzig mit der Maßgabe bestätigt hat, daß sich tz. 5 dieser Vorschriften auch auf solche gewerbliche Anlagen bezieht, welche nach der Bekanntmachung vom 24. April d. I. oder später den Vorschriften in tz. 16 der ReichS-Gewerbe- ordnung noch unterstellt werden, so ist hierüber gegenwärtige- Decret auSgesertigt worden. Dresden, den 16. Juni 1885. Mtniiteriun, deS Inner». Für den Minister: v. Charventier. I- 8. Münckncr. Velranntmachung. Die in nachstehender Bekannlmachung vom 4. August 1879 enthaltenen Vorschriften sind in neuerer Zeit vielfach un beachtet geblieben. Wir bringen daher dieselben zur strengsten Nachachtung hierdurch in Erinnerung. Leipzig, am 8. Juli 1885. Der Ratb der Ttadt Leipzig. Or. Georgi. Hcnnig. Bekairntmacknng. Nach unserer Bekannlmachung vom 4. Juli 1877 ist cs den Hausnern und Händlern, welchen nicht während der Wochenmärkle oder Messen Verlaussständc ausdrücklich an gewiesen sind, bei Geldstrafe bis zu 60 -<k oder Hast bis zu l4 Tagen verboten, auf öffentlichen Straßen und Plätzen mit Maaren sich auszustellen, und zwar auch dann, wenn sie die letzteren nicht aus Stände» seilbieten, sondern in Kästen, Körben, Wagen oder sonst bei sich führen. Dieses Verbot suchen viele Haufirer und Händler dadurch zu umgeheu, daß sie in der Umgebung des Markte« oder in den Straße», in denen der Markt- oder Meßvcrkchr vor zugsweise sich bewegt, mit ihren Maaren langsam hin- und vergehen. DicS wird aus Rücksicht auf die dadurch herbeigcsührtcn Verkehrsstörungen nicht länger geduldet werden, vielmehr werden diejenigen Hausirer und Händler, welche aus einer und derselben Straßenecke an dem nämlichen Markt- oder Mcßtage wiederholt mit Waaren sich betreffen lassen, nnnach- sichtlich in die oben gedachte Strafe genommen werden. Leipzig, am 4. Angnst 1879. Der Rath der Ttadt Leipzig. Messer! I)r. Tröndlin. Ncsserschmidt. Vckaimtnmchlmg. Degen de- Umbaues der Schalterunlage» bleibt die Annahink- ftrlle für Packele bei dem Postamtr Nr. 7 tNansiädter Ltrin- wcg) hicrselbst vom 12. Juli ab bis aus Weiteres geschloffen. Leipzig, 9. Juli 1885. Ter Kaiserliche Lber-Paftdireetor. Walter. Vansversteigerung. Auf Antrag der Erben soll in Dölitz ein HauSgrundstück, enthal tend 6 Stuben, Kammern, Küche», Stallung, Holrauni und Garten, erbtheilungshalber am 22. Juli d. I. Borniittags von 11 bis 12 Uhr im Gasthos zum Reiter von dem Unterzeichnete» meistbietend unter Vorbehalt der Auswahl der Bietenden öffentlich verlaust werden. Tcr GcmciudcvorstaiiS. H. Müller. Holj-Ailttion. Von den auf dem Rcudiiiyrr Forstreviere anfbcreitetcn Holz- sortlmentcn sollen TienStag. »cu 21. Juli diese» Jahre», vo» Vormittags i> Uhr a», in Törtng'S Schankwirtbschas» daselbst 1806 kies. Stämme von 16—46 cm Miltenstärke, aus den Schläge» der Abtheilniige» 10, 16, 35 und 60, 3659 - Klötzer von 13—44 cm Ober- bez. Mittcnstärkc, aus den Schlägen in 10, 27, 35, 59 und 60 und von Wind brüchen in 16 und 47, 2098 buchene, birk. und erl. dergl. von 9—51 cm Ober- bez. Miticnsiärke, auf den Schläge» in 10, 16, 27 und 35, sowie 13 und 23, 140 Stück fichtene Stange» von 8—15 cm unterer Stärke in Abtheilung 29 meistbietend gegen iosortige Bezadiimg „nd unter den vor Beginn drr Auction bekannt zu gebenden Bedmgnnge» versteigert werde». Königl. Fovstrriitamt Würze» »»0 Königl. Forstrcvikr- vcrwaltiliig Nruönitz, am 7. Juli 1885. Bachmana. Berger. Ltadlbidliolliek. Wegen Revision und Reinigung der Bibliothek sind al e auSaeliehenen BUcker spätesten» bis Tonnabend den 18. Juli zurückzuaebeu. ^ Wustmann. Nichtamtlicher Theil. Salisbuni's egiiptische Politik. Man hat Salisbury den Vorwurf gemacht daß er in Bezug aus Egvvten nickt denselben Grad von Klarheit und Offenheit bei' Darlegung seiner Absichten gezeigt hat, wie m der afghanischen Frage. Sehr mit Unrecht; denn SaU-durh ist nicht in der Lage.' das Rad der Zeit uni mehr a S zwe, Jahre zurückzuschrauben; man kann von ibm nicht verlangen, daß er jetzt plötzlich die entgegengesetzte Politik seine» Vor gänger» zur Richtschnur nehmen soll. Könnte SaltSbury da anknüpsen, wie die Sachen am 1A. September dem Tage der Schlacht bei Tel el Kebir standen, dann würde er wahrscheinlich binnen Kurzem dort Ordnung geschafft haben; aber die Fehler sämmtlich wieder gut zumachcn.welcheGladstone »ach dem 13. September 1882 begangen hat, dazu gekört Zeit und vor allen Dingen Geld. Gladstone hat die Engländer m die Täuschung versetzt, al» ob c» möglich wäre, die egyptischen Angelegenheilen ohne Zuschuß von England zu ordne». Darin ist er soweit geaangen, daß er sogar die Kosten der Occupa tio» »nd der Entschädigung sür da» Bombardement von Alexandrien aus Egypten', beziehungsweise aus die egyptischen StaatSgläubiger akwälzen wollte. Alle Verhandlungen über diese Materie habe» diese- Ziel gehabt, und veShalb bat sich das übrige Europa geweigert, diesen Vorschlägen beizuftimmen. Salisbury kennt seine LantSleute zu gut, al» daß er jetzt plötzlich mit großen Gcldsorderungen an sie herantreten könnte. Dem Ministerium Gladstone sind' 4'/, Millionen Pfund Ster ling für die Kosten de» SudanseldzugeS bewilligt worden, aber m welcher Form sie ausgebracht werden sollen, ist noch der Zukunst überlasten. Die Steuererhöbungen, welche Glad stone zu diesem Zweck beantragt hat, sind bekanntlich aus den Antrag von Hia» Brach abgelchnt worden. SaliSburv steht vier also vor Schwierigkeiten, die er nicht scbnelt und energisch lösen kann. Im Gcldpuncte sind die Engländer ersahrungSmäßig so überaus schwierig, daß nur mit größter Vorsicht und Geschicklichkeit in diesem Puncte etwas zu er reichen ist. Mil diesen Schwierigkeiten hat Salisbury zu rechnen und danach muß er seine Politik in Egypten ein richten. Dessen ist sicb Salisbury bewußt, daß in Egypten ganz andere Wege cingeschlagen werden muffen al» bisher; dazu bedarf cs aber vorläufig einer behutsamen Vorbereitung auf die bevorstehende Umkehr. Salisbury läßt darüber keinen Zweifel bestehen, daß der Sudan von Egypten vertheidigt werde» muß; aber diese Bcrlheidigung läßt sich nicht ohne Kosten ins Werk setzen, und die egyptischen Finanzeil sind bekanntlich in schlechter Lage. Daß die Schuld zum großen Theil an der bisherigen englischen Verwaltung liegt, davon ist Salisbury überzeugt, und deshalb spricht er von der größten Sparsamkeit als von dem zweckmäßigsten Mittel, um in Egypten Ordnung zu schaffen. Noch hat er nicht alle Hoffnung ausqegeben, daß die Finanzvorschläge de» ab» getretenen Ministeriums sich in der Hauptsache werden durchsetzen- laste»; aber dabei kommt m Betracht, daß die Mächte, welche an der Pariser Eonserenz Theil nahmen, die Neutralisirung deS SuezcanalS zur Bedingung machten und die Neutralisirung Egypten» al» Lösung der egyptischen Frage in Aussicht genommen haben. Damit ist Salisbury vfsenbar nicht einverstanden, und deshalb stellt er ück aus den Standpunct, die Lösung der egyptischen Frage unabhängig von den übrigen Mächten vorzunehmen. Daß er mit dieser Absicht nur andeutungsweise hervortritt, kan» man ibm nickt verdenken. Es ist in der letzte» Zeit vielfach davon gesprochen worden, daß Tewsik Pascha, der Kdcdive von Egypten, abgcsctzt werden nnd Ismail Pascha an seine Stelle treten solle. DaS mag in der Absicht Jöniail Paschas und einer Finanzcligue in London liegen, aber Salisbury ist davon weit entfernt. Er hat viel mehr ganz offen erklärt, daß der Khrdive sich gegen England stets loyal gezeigt habe, und daß deshalb England durch Er wägungen der Ehre an ihn gebunden sei. Plan würde auch vergeblich nach einem vernünftigen Grunde suchen, um in einem Augenblick, da die größte Sparsamkeit al» erste Bedingung für eine gedeihliche Entwicklung EgYptcnS bezeichnet wird, auf eine» Mann znrückzngreisc», welcher Egyplc» durch seine Verschwendung i»S Verderben gestürzt bat. Ismail Pascha znriickberufc», hieße den Bock zum Gärtner setzen, und deshalb ist dazu trotz allen guten Willens, den Gladstone in dieser Beziehung gehabt haben mag, an eine solche Wendung der Dinge' in Egypten gar nicht zu denken. Die in Egypten bevorstehenden Veränderungen liegen »ach einer ganz andere» Richtung. Sir Drnmmoiid Wolfs gebt nach Egvptcii, um dort aii'dcrc VcrwalluugSgrundsätzc ci»- zuführcii, als sie unter Baring bestanden haben. Mil Zinse», retnclioncn und Vescklag»al,»ie vcn Zöllen und Eisenbab»- cinnahme» ist cS nicht gclhan, die ganze Art der Verwaltung muß unigcstaltct werde». Eö ist von den sranzvsischen Be- vollmächligten der Londoner Eonserenz mit größter Sicherheit behauptet worden, baß sich in Egypten mit den vorhandenen Emnabmc» anSkonimen lasse. Dazu gehört aber eine strenge Eontrole, und an dieser hat es bisher unzweiselbast gefehlt. Salisbury hat noch nicht die erforderlichen Erfahrungen in Egypten gemacht, um vollkommen sicher austrcte» zu können, aber daß er ei» anderes Regiment in Egypten einsühren will, geht aus dem Plan hervor, den er i» allgemeinen Umrissen am 6. Jul, im Oberhause entwickelt hat.' Tie Sache hat keine übermäßige Eile, weil der Mahdi gegenwärtig in Korbosan ist und seine Soldaten nill der Ernte beschäftigt sind, anch Osma» Digm.i^ ist zur Zeit nicht gesäbrlich a„s dcitselbc» Grunde. Aber Salisbury trägt wenigstens sür die nötbigcn Vorbrreitungc» sür die Zukunft Sorge, er bat de» Entschluß gefaßt, sa viel wie möglich vom Sudan sür Egvpte» zu reiten, damit eö nickt den Angriffen der Barbaren schutz los preiSgegcbe» i>t. TaS ist eiu so durchgreifender Unter schied mit der Glatslonc'schc» Politik, daß sich ihre Wirkungen bald genug zeigen werde». Salisbury inuß jetzt zunächst ad- warten, welche Mittel ihm sür seine egyptischc Politik zur Verfügung gestellt werden, sobald er darüber klar sieht, kann er mit Sicherheit auslrcten. Bis dabin wird er in aller Stille die nöthigcn Vorbereitungen zur Umkehr treffen. * Leipzig, 11. Juli 1885. * Die Mitglieder des Bundesrathc». welche nicht in Berlin ansässig sind, baden die Reich-Hauptstadt jetzt sämmtlich verlassen. Die Arbeiten, welche der BundeSrath im September zu erledigen hat, bilden eine Art von Rach sesston; das Material für den künftigen Reichstag wird den BundeSrath erst im Spätherbst beschäftigen. * AuS dem amtlichen Bericht über die geheime Sitzong deS braunschweigischen Landtages am 20. v. M. tragen wir den Wortlaut der Aeußerungen deS StaatS- ministerS Grafen Görtz-WriSberg nach. Nach der Rede deS Abg. Sallcnticn erklärte derselbe: Die Anfrage und die Bedenken de« Herrn Vorredners versetzten ihn in die Notywendigkeit. aus einige Thalsachen näher einzugehen, die bislang zun» Theil der Oeffentüchkett entzogen, zur Beseitigung der hervorgeyobcncn Zweisel indessen durchaus geeignet und daher füglich nicht länger mit Stillschweigen zu übergehen seien. Man werde vielleicht ohne die soeben gegebene Anregung Anlaß genommen liaben, dieselben »»ttelst einer besonderen Vorlage zur Kenntmß der Versammlung zu geeigneter Zeit gelangen zu lassen. Wie man längst erfahren haben werde, habe Se. königl. Hoheit der Herzog vo» Cumberland, nachdem das von ihm erlassene Patent von Setten des herzoglichen StaatsministeriuinS unter Zustimmung deS RegentschastsrathS zurückgewicsen worden sei, unterm 2. November vorigen Jahres dem herzoglichen Staat-ministerium ein Schreiben zugesertigt. in welchem zunächst gegenüber den „getroffenen An ordnungen" Verwahrung eingelegt und dann aus einen — seitdem durch die Presse bekannt gewordenen — Brief an S«. Hoheit den hochseligen Herzog Wilhelm vom 14. Januar 1879 Bezug genommen werde. Daß jene- Schreiben vom 2. November v. I. der Landesversammlung nicht mitgetheilt sei, liege zum Lheil daran, daß cs während einer Vertagung eingrlausen sei und an und sür sich nicht eben mehr als eine bloße R-chtsverwahrung enthalte, aus welche es nach Ansicht des herzoglichen StaatS- ministeriumS einer Erwiderung nicht bedurst hätte, habe aber zum anderen Theile wesentlich darin seinen Grund, daß eS erst in dem oben erwähnten, unter dem 14. Januar 1879 an den Herzog Wilhelm geschriebenen Brief de- Herzog- von L'nnber- land — aus welchen es ausdrücklich Bezug nehme — seme nähere Ergänzung finde. Als dieser Brief, der allerdings die Anerkennung aller vom hochseligen Herzog für das Herzogth«m erlassene» Gesetze und abgeschlossenen Verträge und demgemäß auch die Anerkennung des Herzoglhums als eines Gliedes des deutschen Reiches unumwunden ausspreche, seiner Zeit hier eingegangen, sei aus besonderen Befehl Sr. Hoheit deS hochseligen Herzog es unterlassen, ihn zur Kenntnißaahme der Laade-vertretnng, die gerade mit der Borberathung des Gesetze- vom 16. Februar 1879 beschäftigt gewesen, zu bringen, und es habe diese Maßregel eben in der Rücksichtnahme auf Se. königl. Hoheit de» Herzog voa Cumberland selbst ihren Grund gesunden. Denn an demselben Tage, von welchem jener Brief an «se. Hoheit den Herzog Wilhelm datire, dem 14. Januar 1879, habe der Herzog von Tumber» land einen zweiten, in demselben Couvert mit enthaltenen Brief an Seine Hoheit den Herzog Wilhelm gerichtet, welchem Ab- schritt eines von dem Erstcrcn unter dem 18. September 1878 cm die Königin von England geschriebenen Briefes als Anlage zu ver- tranlichem Gebrauche beigesügt gewesen sei. In diesem letzteren Briese aber babe der Herzog von Cumberland seine Ansprüche aus Hannover auch für den Fast seiner Successton in Brauuschweig voll und unumwunden ausrcchterhalten! Wie möge man einen der artigen Widerspruch zwischen dem Briese an den Herzog Wilhelm vom 14. Januar 1879 und dem Briefe an die Königin von England beseitigen? Und wie habe dem herzoglichen StaatSminifterimn von gewisser Seite auS dem fortgesetzten Gedeimhalten de- jetzt von dorther veröffentlichten Schreibens vom 14. Januar 1879 an den Herzog Wilhelm cin Vorwurs gemacht werden können, da unter den obwaltenden Umständen doch unstreitig die Veröffentlichung diese- Schreibens ohne gleichzeitige Bekanntgekmng deS wesentlichen Inhalts deS an die Königin von England kurze Zeit vorher gerich teten »nd gleichfalls am 14. Januar 1879 anher gelangten Schrei ben- eine Entstellung der geschichtlichen Wahrheit bedeutet haben würde? Mit Rücksicht auf die Ehre Sr. Hoheit unsere- hochseligen -Herzogs und mit Rücksicht aus des RegentschastsrathS wie aus seine eigene Rechtfertigung habe er dei dem augenblicklichen Stande der Dinge nicht länger Anstand nehmen zu sollen gemeint, den wahren Sachverhalt hier mitzutheilen. Im Hinblick aber aus diese Thal- lache» zumal, die jeden Zweifel an der wahren Wlllcnsmeinung des Herzogs von Cumberland zu beseitigen geeignet seien, könne der Versammlung die Annahme der Eommissionsanlräge nur anheim- gegeben werden. Als die Abgst. HcicuSler und Sallentien dann noch einige Bemerkungen machten, erhob sich der Staatsminister zum zweiten Maie: ES gereiche ihm zur aufrichtigen Freude, wenn er durch seine Mittheilungen die hier und da etwa obweltenden Bedenken beseitigt und den Herr» Borredner, wie vielleicht andere Mitglieder der Versammlung tn ihrem Gewissen beruhigt habe. Um dem Wunsche des Herrn Haeusler thunlichst iiachzuloiuiiieii, wolle er wenigstens einige der bezeichnendsten Stellen uns dein an die Königin von England gerichtete» Schreiben bcraiisgleilen. So beiße es in dem selben unter Anderem: „daß ein Verzicht daraus (d. h. aus seine Aii'prßche ans Hannover) ibm nicht zine»i»thct werden könne." Ferner: „ich bi» überzeugt, daß die Erfüllung der mir als Herzog von Brauiiichweig obliegenden Pst chten nicht beeinträchtigt werbe» würde durch den Borbehalt der Rechte, welche mir vo» »»seren Vorfahren in Beziehung ans Hauiiover überkommen sind." Zu einer Publication des ganze» Brieses halte er sich jedoch nicht für befugt, zumal daS Schreiben von Sr. Hoheit dem hochicligen Herzoge dem herzoglichen Tlaalsmiiiistcriui» nicht zur Berösf-n'lichuug, soiiocru »m es z» bcn Acten zu legen, übergeben sei, wie es sich denn auch bei den letzteren bislang iiminterbiocheu besundeu habe. Zu kiese» Enthüllungen deS Grasen Görtz bemerkt daS freisinnige Hauptorgan kcS Herzoglhums, daS »Braun schweigische Tageblatt": „Man leie nur aufmerksam die be treffende» Stellen der ministcriellen Ausführungen, und man wird begreife» können, mit welch peinlichen Gefühlen, ja tiefer Erregung die Versammlung vo» Erklärungen VeS Herzogs von Eumberland bat Kennlniß nebmen müssen, die nur zu sehr geeignet sink, kie eclatanten Widersprüche auszudecken, in kcncn sich der Thronanwärter in feinen feierlichen Ver sicherungen noch bis in jüngster Zeit bewegt hat! Habe» irgendwo noch — wir (eben hier selbstverständlich vo» eiiragirtcn Welfenagitatoren ab — in unserem Lande Sympathien sür kcn Herzog von Eumberland geherrscht: durch dieses Gcbahrcn muß er sie sich unausbleiblich ver scherzen Das Gewicht kiescr Enthüllungen war denn natur gemäß auch so schwerw'cgend, daß selbst eine vereinzelte Opposition im Landtage zurltcktrat und derselbe einstimmig zn dem bekannten Beschluß gelangte, obwohl sich die Negierung nicht in der Lage erklärte, den ganzen überraschenden Brief des Herzogs vo» Eumberland an die Königin voa England bekannt zu geben"
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