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Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 18.05.1884
- Erscheinungsdatum
- 1884-05-18
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id453042023-188405181
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id453042023-18840518
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-453042023-18840518
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungLeipziger Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1884
- Monat1884-05
- Tag1884-05-18
- Monat1884-05
- Jahr1884
- Titel
- Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 18.05.1884
- Autor
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Erscheint täglich früh 6'/,Uhr. Kr-action und Expedition Johannc-gassc 33. Aprechkunden der Krdaction: LormittagZ 10—12 Uhr. Nachmittags 5—6 Uhr. giil dt« »lick,ad, Nngciaiidtni Manuicript« macht ftch t>« »cdaction nicht vcrdmdlich. »er für »ie «Schstfolgende N«««er »efttmmten Inserate a» Wochenta-en »iS 3 Udr Nachmittag», a» Sann- unv Festtagen früh bis <,S Uhr. 2» den Filiale» für Ins.-Annahmc: Ltt« Aicmut. UuwcrsilStSstrabe 21, Lenis Lösche, Kalhariuenstraße 18, p. nur bi» '/.» Uhr. Anzeiger. Organ fSr Politik, Localgeschichte, Handels- und Geschäftsverkehr. Anflage L8,40». Alionnemenlspreis oiertelj. 4'/, Md. i»cl. Bringerlohn 5 Mk„ durch dir Post bezogen 6 Mk. Jede einzelne Nummer 20 Ps. Belegexemplar 10 Ps. Gebühren jirr Extrabeilage» (in Tageblatt-Format gesalzt) ohne Postbesörderung 3!« Mk. Mit Postbesörderung 18 Mk. Inserate 6gespaltene Pctitzeile 20 Pf. Größere Schriften lau» unserem PreiS- verzeichniß. Tabellarischer u. Jlssirnjatz nach höherm Tarif. tlerlamen unter dem Nrdartionsstrich die Spaltzcile 50 Ps. Inserate sind stets an die Expedition zu senden. — Rabatt wird nicht gegeben. Zahlung praeuuoionuulo oder dura, P st- nachnahnie. 13S ^ i « Sonntag dm 18. Mai 1884. 78. Jahrgang. Amtlicher Theil. Stsenlttlhe Sitzung der Stadtverordneten, Mittwoch, am 21. Mai I««4. «bendS «'/, Uhr, im Laale der I. Bürgerschule. TagcSorv nung: I. Bericht de» Bau-, Oekonomie- und FinanzauSschusseS über ein Abkommen mit Herrn Privatmann Zieger Uber Rcgulirung der Fluchtlinie deS Grundstücks Nr. 12 und 14 an der Tusourstraße. II. Bericht dcS Oekonomie- und BauauSfchusse« Uber Ver breiterung der Spicßbrückc. III. Bericht deS BcrsassungSausschusseS über den Antrag deS PolizrianSschusscS aus dessen Hinzuziehung zu Ausschuß- sitzungen Uber Angelegenheiten dcS Polizeiamtes. Bericht dcS OekoiiomicauSschusscS Uber Herstellung einer Pferdebahn vom Alten Theater nach dem Echützenscst- statze bez. hiö in die Kaiser Wilbelm-Straße. jericht dcS Finanzausschusses und bez. Bau-, Oekonomie-, Stiftung--. GaS- und LöschauSschusseS Uber die Stadt- cassenrcchnling aus kaS Jahr 1882. VI. Bericht deS Stiftung-- und Finanzausschusses über Rück- äußcrung dcS RatheS aus die Anträge de- Collegiums zu dem Spccialbudget „Armcncassc" dcS HnuShaltplaneS auf das Jahr 1884. VII. Bericht deS Stiftung-- und OckonvmieauSschusseS über: ». Conto 33 „Nördlicher Friedhof", Ausgaben Pos. 8 und S des diesjährigen HauShaltplaneS; b. Troltoir- legung in der Liebig- und Stcphanstraße. IV. V. Vekanntmaihung. Da- 8. Stück des diesjährige» Gesetz- und Verordnungs blattes für daS Königreich Sachsen ist bei unS eingegangen und wird bis zum 21. Mai dieses JahreS auf dem RathhauSsaale zur Einsichtnahme öffentlich aushäugen. Dasselbe enthält: Nr. 2b. Gesetz, die amtliche Verkündigung allgemeiner Anordnungen der Verwaltungsbehörden betreffend; vom 1L. April 1884. Nr. 26. Bekanntmachung, die amtliche Verkündigung all gemeiner Anordnungen der Verwaltungsbehörden betreffend; vom 28^ April 1884. Nr. 27. Gesetz, die Bekanntmachung von Gesetzen und Verordnungen betreffend; vom 1. Mai 1884. Nr. 28. Gesetz, die gewcrbmäßige Ausübung dcS Huf- beschlages betreffend; vom 16. April 1884. Nr. 29. Verordnung, zu Ausführung dcS Gesetzes, die gewcrbmäßige Ausübung dcö HusbcjchlagS be treffend; vom 17. April 1884. Nr. 30. Verordnung, die anderiocite Festsetzung der Haupt- markierte für die LiescrungS-Verbände betreffend; vom 18. April 1884. Nr. 31. Gesetz, die Besugniß zu Ausschließung säumiger Abgabcnpflichliger von öffentlichen Vergnügung» orten betreffend; vom 2l. April 1884. Rr. 32. Bekanntmachung, das FinanzvermessungSbureau betreffend; vom 25. April 1884. Nr. 33. Verordnung, die Gebühren für Erhebung der Ein kommeiisteuer und für Besorgung der übrigen, den Gemeindebehörden bei der Einkommensteuer ob liegenden Geschäfte in den Vahren 1884 und 1885 betreffend; vom 29. April 1884. Nr. 34. Gesetz, daS StaatSfchuldbuch betreffend; vom 25. April 1884. Leipzig, am 15. Mai 1884. Der Rath der Stadt Leipzig. ' Ilr. Georgi. Krbgl. Bekanntmachung. In Gemäßheit tz. 68b Abs. 3 der Ersatz-Ordnung vom 28. September 1875 wirv hierdurch bekannt gemacht, daß dal diesjährige Ober-Ersatz-Geschäft im AuShcbungSbezirke Leipzig-Stadt den 3., 4., S„ 7., v„ 1V und II. Juni d. I. an jedem Tage früh ", 8 Uhr in der 6°e«tra1halle, «elfter Laal, Eingang Eentralstratze, aklhier stattfindet. Alle i» tiefem Jahre zur Gestellung verpflichteten Mann schaften werde» hierdurch ausgesordert, sich pünctlich im Aus KebuugStcrminc nach Maßgabe der ihnen noch zugebentcn Vorladungen bei Pernieitung der im tz. 24' der Ersatz- Ordnung bemerkten Strafen und Nachthrile unter Vorlegung ihrer LoofungSscheine persönlich zu gestellcn. Leipzig, den 28. April 1881 Der Eivil-Dorsitzende der Königlichen Ersatz 0> v,»Mission iur AuShcbungs Bezirk Leipzig-Stadt. 1)r. Grüulcr, RegierungSrath. Bekanntmachung. Degen Reinigung der Localiläle» der sogenannten großen RathSstube bleibt kieselbe Freitag, den 23. diese» Monat», geschlossen. Leipzig, am 16 Mai 1884. Der Rath der Stadt Leipzig. I»r. Wang Vr. Georgi. ligemann Bekanntmachung. Die Herstellung von Trottoirarbeitei, in der Straße .In der Pleiße" soll an einen Unlcrnchmcr in Accord ver dungen «erden. Die Bedingungen unv Zeichnungen für diese Arbeiten liegen in unserer Tiefbau-Verwaltung, RathbouS, Zimmer Nr. 14. aus und könne» daselbst ringeseheu resp. entnommen werden. Bezügliche Offerten sind versiegelt und mit der Aufschrift „Trottotrarbrtten An der Pletfte" versehen ebendaselbst »uv zwar bis zum 24. laufenden Monat- Nachmittag? 5 Uhr einzurcichen. Leipzig, den 16. Mai 1884. DeS NathS der Stadt Leipzig Strafteubau-Depatatto Bekanntmachung. die städtische Anleihe vom Jahre'l884 betreffeud. Unter Zustiinniung der Stavlverordneten unv nnk Ge nehmigung der Königlichen Ministerien de» Innern und der Finanzen habe» wir die Eröffnung einer städtischen Anleihe von Fünfzehn Millionen Mark beschlossen, deren Ertrag zur Zahlung für angekauste Grund- Uicke, zur Errichtung eine- Schlacht- und Viehhofcs, zu anderen städtischen Bauten, zu Straßen-, GaSbelcnchtungS- und WasscrleilungSanlagen, mgleichcn zur Rückzahlung der 4'/,Procentigen Anleihe vom Jahre 1868 bestimmt ist. u diesem Bebufe werden Stadtschuldscheine in Stücken zu 5000, 1000, 500 und 100 und zwar: 3,500,000 L 5000 Tit. X in 700 Stücken, - 5,000,000 - - 1000 - v - 5000 - - 5,000,000 - . 500 - 0 - 10.000 . - 1,500,000 - - 100 - v - 15,000 - verausgabt, welche auf den Inhaber laute» unv von Seiten des Gläubigers unkündbar sind. Die »»erhoben gebliebenen Zinsen verfallen nach Ablauf von drei Jahren vom Verfall tage an. DaS Ausgeboteversahren bebnfs KraslloSerklärung der Schuldscheine, ZinSlcisten und Zinsscheine findet vor dem Königlichen AinlSgerickt Leipzig stall. Tie Zinsen zu Vier vom Hundert jährlich werden m zwei Termine», den 3tt. Juni und den 31. Deccmber jede» Jahre-, bei der Sladtcasse au-bezahll. Als Sicherheit de- Hauplstamines wie der Zinsen dient da« gesamnite Vermögen der Stadl Leipzig und die ganze Stadtgemeinde hastet für Erfüllung der gegen die Gläubiger übernommenen Verbindlichkeiten. Die Anleibe wird im Wege der AuSloosung getilgt und zwar dergestalt, daß in jedem Halbjabre ein Betrag zurück- gezahlt wird, welcher sich aus 45,000 (»/,, », dcS ursprünglichen Anlcihecapitals) und aus demjenigen Betrage zusammensctzt. der m Folge der bereit- bewirkten Tilgung an Zinse» erspart wird. Die ausznlooscnde Summe ist aus die einzelne» Wcrthgattungen (Tit X, U, 6 und v) nach Maßgabe der davon noch im Umlauf befindlichen Beträge zu vertheilen. Sie beginnt mit Ablauf de- fünften JabreS nach dem ersten ZinSterminc dergestalt, daß in der letzten Halste des Jahre- 1889 die erste AuSloosung, ani 30. Jum 1890 aber die erste Zahlung erfolgt und in derselben Weise von Jahr zu Jahr sörlgrsabren wirk. Die jedesmalige AuSloosung u»^ die damit zu verbindende Kündigung der auSgeloosten Schein, wird in der „LeipzigerZeitung" und den „Leipziger Nachriöi. m" wenigstens zweimal »nt Belastung eines Zwischenraumes von 14 Tagen bekannt gemacht, hierbei auch das Verzeichniß der früher auSgeloostcn jedoch nicht zur Zahlung präscittirlen Scheine wiederholt. Zwischen der ersten Bekanntmachung der AuSloosung und dem RückzablungStcrmine muß ein Zeitraum von sechs Monaten liegen. Vom Rückzahlungslermine ab sinket eine weitere Verzinsung der gekündigten Capitalbeträgc nicht mehr statt. Wir behalten unS die Kündigung deS ganzen Betrags der Anleihe oder eines TbeilS derselben ausdrücklich vor^ doch darf dieselbe nicht vor Ablauf von fünf Jahre» nach der ersten Rückzahlung erfolgen. Die sämmllichen vorstehend bezüglich der AuSloosung und Rückzahlung der auSgclovsten Scheine getroffenen Bestimmungen gelten auch für diese Vorbehalten«: Kündigung. Die Vollziehung der Schuldscheine ersölgt durch den Ober bürgermeister und je eines der von uns hierzu ausdrücklich beauftragten Nathsmitgliedcr Stavtrath Döhlinger, ^ eftler, oltze, ohlentz und charf, sowie vom Stadtcassirer Seidemann in der Weise, daß die Unterschrift des Oberbürgermeister- sacsimilirt, die deS NathSmitglieoS sowie die des Stadt- cassirerS eigenhändig bewirkt wird. Die Zinsleistcn und ZinSscheine tragen die sacsimilirlcn Namcnszüge dcS Oberbürgermeisters, je eines der genannten RatbSmitglieder und deS Stadtcassirer«. In gleicher Weise erfolgt die Vcllziebung der künftig auSzusertigendcn neuen ZinSlcisten und Zinsscheine. Leipzig, am 15. Mai 1884. Der Rath der Stadt Leipzig- vr. Georgi. I)r. Wangemann. WaldgrSlrrei-verpachtung. Im Forstreviere Connewitz soll Montag, den ltt. Mat ev. die diesjährige GraSnutzung unter den im Termine noch näher bekannt zu gebenden Bedingungen und gegen sofortige Bezahlung de« Gebote« »ack dem Ziischlage Parzellen weise meistbietend verpachtet werden. Zusammenkunft: l. Vormittags 9 Uhr am Streitteichc bei Connewitz. II. Vormittags 11 Uhr an der weißen Brücke aus der Connewitzer Linie. Leipzig, am 6. Mai 1884. DeS RathS Forst-Deputation. Mg-lliaien-vcrkauf. Von dem städtische» Forstreviere Burgane können durch den Nevierverwalter Herrn Dietze in ForsthauS Burgaue (Post Böhlitz Ebrenberg) SOU «ttO Stück schöne Birken von 3—5MekerHöhcgegenBaar;ahl»«g abgegeben werde». Leipzig, am 15. Mai 1884. DeS RatdS Forst-Devutatto«. Wegen Reinigung der Geschäftsräume bleiben die Stadtz casse und die StistungSbuchhallerki für 21. dieses Monats geschlossen. Leipzig, den 17. Mai 1884 DeS RathS Finanz-Deputation AnctionslotaldesBSittglilktn^mtsgcrillits. de» 1». »s». M»«.. 1« Udr VormttlanS. sollen eine aröhere Anzahl Möbel. Lpiezel, Bilder, Fkder- dette». Matratze», eine aolvene Tameuuhr und verschiedene andere Gegenstände zur Versteigerung gelangen. Leipzig, den 10. Mai 1884. Bielß, Bekanntmachung. Auf sein Ansuchen ist Herr b>r. uw«1. Robert Weickert, Färberstraße Nr. 1 hier, auS dem von ihm bisher bekleideten Amte eines ArmenpflegerS im 11. Distncte entlassen worden. Wir sprechen ihm hiermit unseren Tank für die unserem Armcnwesen gewährte Mitwirkung a»S. Leipzig, den 16. Mai 1884. DaS Armendireetorium. Ludwig-Wvls. Bekanntmachung. Auf sei» Anluckc» l!i Herr Kaufmann sycorg Schrooder, Psasfenkorser Straße dir. l9. auS dem ven ibiii bisher be- kleidelen Amte eines ArmenpflegerS im 8./10. Distrikte ent lassen worden. Wir spreche» ihm biermik »»seren Dank für die unserem Armenwesen gewährte Mitwirkung auS. Leipzig, den 16. Mai 1881. DaS Armendircctorium. Ludwig - Wol s. Nichtamtlicher Theil. Bas Änarchisten-Gtsttz. Der Reichstag hat am 15. Mai den Gesetzentwurf gegen den verbrecherischen und gemcingesäbrlicben Gebrauch von Sprengstoffen m dritter Lesung mit der einzigen Abänderung angenommen, daß nicht kcr Besitz, wie eS in« tz. 8 des Ent wurf- lautet, sondern nur der wissentliche Besitz von Spreng stoffe» strafbar sei. Die Tocialdemokrate» halten durch ihren Wortsührer Hasenclcver dagegen Einspruch erhoben, baß diese Bestimmung des Entwurfs in ihrer ursprüngliche» Form aus- recht «»hatten bleibe, weit man auch ohne sein Zulhun durch boshafte Feind« in den unwissentlichen Besitz von Spreng stoffen geletzt werden könne. Durch die Annahme des An trages Munckel ist dieses Bedenken gegen den Gesetzentwurf beseitigt worden und derselbe in dritter Lesung unter Stimm enthaltung der Svcialdcmokratcn cnbgiltig angenommen worben. Durch die Stimmenthaltung wollten diese den Beweis liefern, daß sie entschiedene Gegner der Anarchisten sind und daß sic der Regierung in der Bekämpfung dieser Leute keine Hindernisse in den Weg lege» wolle». Die Veranlassung zur Vorlage dcS Gesetzentwurfs gegen den Mißbrauch von Sprengstoffen gab bekanntlich die Ent bü.iilng, weiche der Abgeordnete Eugen Richter in der Eom- »m'sivnSsitzung vom 29. März bei Bcrakhiing des Ver- läiigeruiigögcsctzcö über ein für Ven 28. Seplember 1883, de» Tag der Emwcibung dcS Denkmals aus dem Niederwald, ge plantes ANcnlat machte. Eine Milthcilung dcS „Frankfurter Journals" bcsläligt die Angaben Richler'ö vollinhaltlich unv fügt hinzu, daß der niit der Ausführung dcS AltenlatS betraute Anarchist die Zündschnur bereits gehalten habe und nur durch bas Regcnwctler a» der Herbeiführung der Explosion verhin dert worben sei. Wir ersehen aus dieser THatsache' leider, daß die Gcsabren, welche von den Anarchisten drohe», in Dculschland nicht geringer sind, als in England, Frankreich oder Rußland. Tic Partei, welche aus die Zerstörung alles Bcslehcnben bedacht ist, tritt bei »ns nur vorsichtiger unb mit weniger Geräusch aus, als in andere» Länbcrn, weil sie weiß, daß die staatliche Ordnung bei u»S auf fester Grund lage ruht unb nicht so leicht zu erschüttern ist. Ver anstaltungen, wie sie im Lause dcS vergangenen JahrcS in England stattgcsniidcn baben, wäre» in Deutschland scheu wegen der Geltung des SocialistcngcsctzeS nicht jo leicht mög lich gewesen, durch welche tic Wachsamkeit der Behörden aus alle revolulivnaircn Umtriebe wesentlich geschärft ivvrdcn ist. Bei u»ü scheinen die Anarchisten die Taktik zu befolgen, baß sie nur bei außcrgcwöhnlichcu Gelegenheiten Alles auf eine Karte setzen. AtS das Lvcalvcrwallunqsamt in Loiibo» zum Tkeil burÄ Dynamit zerstört wurde, hat eS sich gezeigt, daß glücklicherweise kcr von den Urhebern solcher Schantthalen augestreble Zweck in der Regel nicht erreicht wird, weil die Zerstörung nur durch ein schwer zu berechnendes Zusammen treffen von Umständen aus die zum Opfer auserkorenen Personen gelenkt werden kann. Aber schon ber Gebauke, daß die Germania aus dem Niederwald. kaS Denkmal, aus welche« jeder Deutsche mit Stolz blickt, durch Frcvlerhanv im Augenblick der Einweihung zerstört werden sollte und daß die Aus führung Vieser Abstchl nur durch Zufall verhindert wurde, ist so entsetzlich, eröffnet so grauenvolle Aussichten, vaß man nur schwer die Fassung behält. Wir sind in der That von einer Mordbrennerbante bedroht, welche rücksichtslos allem Beslehcntcn den Garaus machen will, welche nicht davor zurück- schrecki, daS, wa- unS wcrtb unv theucr ist. den Flammen und dem Einsturz z» überantworten, uni dann von einer gesinnungS- verwankten Elaste die Aufrichtung deS socialislischen Staates vollziehen zu lasten. DaS ist der Gedanke, durch welchen die Partei kcr Anarchisten, wenn der Name Partei in diesem Falle erlaubt ist. zulaminriigehalten wird, durch den sie sich zu Schanbthaten verführen läßt, welche schwere« Unglück hcrvorrusen müssen, aber niemals dazu dienen können, ein neues lebensfähiges Gemeinwesen an die Stelle de- vorhandenen zu sehen. Freilich ist dafür gesorgt, daß die Bäume nickt in den Himmel wachsen. WaS haben die Urheber der kommunistischen Umwälzung in Par«« im Jahre 1871 erreicht? Sie baben Schrecken um sich verbreitet, eine Anzahl schöner für die Dauer bestimmte Gebäude in Schnttbamen verwandelt, mit kaltem Blute die edelsten Männer bingemorket unv den, ge- srinden Theil der Bevölkerung Frankreichs einen Abscheu em- gcflößt, welcher heute noch seine Kraft bewäbrl und z» energische» Maßregeln der Abwehr gegen die Vertreter der anarchistischen Idee treibt. Der Abgeordnete Windtborst bat sich im Reichstage dahin ausgesprochen, daß nur internationale Maßregeln gegen die teuflischen Pläne der Anarchisten Schutz gcwäbren können. Wir stimmen ihm darin bei, aber bevor sich die Mächte über gemeinsame Schritte gegen tic Feinde aller staatlichen Ord nung geeinigt baben, war es notbweiidia, vorläufige Schntz- wehrcii auszuricble», und dieser Bestimmung wird da- Gesetz gegen den Mißbrauch von Sprengsieise» dienen. Der von den verbündete» N sierungen vvrgeleg'c Gesetzentwurf unterscheidet sich sehr Vvrlheilbasl von demjenigen, welchen die freisinnige Partei vereinbart hatte,uin ibien Berns zur Gesetzgebung darzn- I Ikun. Die Materie isi in dem vom R ichslag angenoininenen I Entwurs weit systematischer unb gründlicher turchgearbcilct, als in dem Entwurs der freisinnigen Partei. Um dem Mißbrauch von Sprengstoffen vorzubcugc», war cs »olhwendig, d»c An- erligung. den Vertrieb und die Eiiisührung derselben unter charse Eontrole zu stellen. Die Polizei ist nach tcm vom Reichstag angenoniineiie» Enlivurs in den Stand gesotzn, jekerzeit die Menge von Sprengnossen, und die Personen tor Besitzer, bei welchen sie im denlschcn Reiche vorzusinRu ist. actenmäßig nachzuweisen, soweit die Herstellung, der Bertrieb und die Einführung auS dem Anstande sich »»icrbalb der gesetzlichen Grenzen bewegt. Dadurch ergiebt fick die Folge, daß die ungesetzliche Anfertigung unv Verbreitung der Spieng- slvsse leichter ermittelt werden kann, als ohne diese An- orbnmig möglich wäre. Der Gesetzentwurf ist in erster Linie daraus gerichtet, Dynamitattentate zu verhindern und erst in zweiter sie streng zu bestrafen. WaS betsen all: Maßregeln, WaS nützt alle Strenge gegen die Schuldigen, wenn der Zweck, welchen sie verfolgten, schon erreicht war? Die Hinrichtung von Ryssakoff, Michaitoss und Ge nossen konnte die Ermordung Aleranber's 11. nicht unge schehen machen, nur die rechtzeitige Entlarvung deS In habers der Käiebude und der Urheber der Explvsionen aus ber MvSkauer Eisenbahn hätten daö Unglück verhüten können. Leiber war ja auch die deutsche Pvlizci nicht i» der Lage, die Vorbereitung einer Tynamitexplosicn auf dem Niederwald zu Verbindern, aber die schwebende Untersuchung gegen die vcr- »mlhlichen Uebelthäler wird hoffentlich zur Äuifinkung dcö Heerdes der ganzen verbrecherische» Bewegung führen. DaS demnächst i» Kraft tretende Tynamitgcsetz gi'ebl der Polizei behörde die erforderlichen Befugnisse, um den Anarchisten in ibre Schlupfwinkel zu folgen und sie bei ihrer verbrecherischen Tbätigkeit zu überraschen; insofern ist da- neue Gesetz nicht ohne Wichtigkeit. Wichtiger aber ist os, die Ausbreitung von Lehren und Gedanke» zu verhindern, welche erfahrungsgemäß schließlich auf die Abwege der Anarchisten führen. DaS Socialistcngesetz dient dazu, der Untergrabung von Ruhe und Ordnung zu steuern, das Anarcbisicnaosctz soll die Mittel an die Hand geben, die, welche die Zerstörung alles Bestehenden zum Grundsatz erhoben baben, au der Ausführung ihrer ver brecherischen Pläne zu hindern. -! Leipzig, 18. Mai 1884. * Unter dem Vorsitz deS StaatSministerS v. Boetticher wurde am 15. Mai eine Plenarsitzung dcS BundeS- ratbeS c-hgebalten. Ter Vorsitzende machte Mitlheilung von kcn B^chlüsse,-. welche der Reichstag zu der kaiserlichen Ber- ord »i-ig, Gtresfend die Ausdehnung der Zollermäßigungen in de» Tarifen zu aem deiitsch-ilalienifchen und dem deutsch- spanischen Handels- und Schlssfährtsvertrage, sowie z» den Gesetzcnlwürfcn gefaßt hat, welche die Äerlängerung der GilligkeitSdauer deS Gesetzes gegen die gemeingefährlichen Bestrebungen der Socialbcmokralie vom 21. Oclober 1878, die zur Erforschung der Cholera nach Egypten und Ostindien entsandte wisscuschaslliche Commission und den Feingehalt der Gold- und Silbcrwaaren betressen. Die Beschlußfassung über den letzteren, von dem Reichstage in veränderter Fassung angenommenen Gesetzentwurf behielt sich die Ver sammlung für eine der nächsten Plenarsitzungen vor. Den zustänbigen Ausschüssen würben zur Vvrberatbung über wiesen: der Entwurf eine« Gesetzes für Elsaß-Lothringen, be treffend Declaration zum Jaad-Polizeigesctz vom 7. Mai 1883; bie am 14, März d. I. in Paris Unterzeichnete internationale Convention wegen Schutzes der nittersccischen Kabel; der Handels-, FrcnndscbastS- und CckisssahrlS-Lcrtrag zwischen den, Reich unv dem Königreich Korea vom 26. November 1883. Mil dem Anträge wegen Abschlusses eines Evnsular- vcrlragS mit Rumänien auf der Grundlage der mit Griechen land und mit Serbien in den letzten Jabren abgeschlossenen Eonsularverägc, erklärte sich die Versammlung einverstanden. Die Vorschläge de- Vorsitzenden in Betreff der Festsiellun.z deS Ruhegebalts re. von NcickSbcamten wurden genehmigt. Dem Entwürfe eine-Gesetzes, betreffend die Verwendung von Geldmitteln auS RcichSsondS zur Einrichtung und Unter haltung von Postdampsschisssverbinkungen mit überseeischen Länder», erthcilte die Versammlung die Zustimmung. Auch erklärte sich dieselbe mit den von dem zuständigen Aus schüsse vorgeschlagenen Bestimmungen, betreffend da« Verfahren bei der Umfüllung von Flüssiakeiien aus Niederlagen, einver standen. Eine Eingabe, betreffend Zolltarissrunz woblnechen- der Fette und woblriechender fetter Oele, wurde der zuständigen LandeSbebörde überwiesen, eine andere Eingabe, betreffend Zolllarifirung von Sohlen aus Jutegeflecht, durch eine »: zwischen ergangene Verfügung der zuständigen Laiidesbeboedc für erledigt erachtet. Ablehnend beschicke» wurden die Ein gaben, betreffend Erhebung eines Zolls von eingenihil r Glanzsibcr; Zolltarissrnng roher Eecossasern in Strängen; Zollbchandlung von Vaumöl; Zollbefreiung der zur Facri- kation von Schmiernnttcln dienenden Mineralöle; Zellkari- sirnng von Salz; Rückerstattung von Zell für Hulsacb'; Rückerstattung von Zoll für Reis. E»r Antrag Sachsin- MeiniiigciiS, betreffend die stcueramtliche Behandlung ei» - Ouantrimö verunreinigten Salzes, wurde genehmigt. Schließ lich faßte die Versammlung Beschluß über die gescbästtichc Behandlung zahlreicher Eingaben von Privaten. * Behufs wirksamerer Turchsührung des Schutze- unserer Nordseesischer gegen Beeinträchtigung durch srenidländische Eoncurrenten werden die belheiliglen' Fischer von Amtswegen noch darauf aufmerksam gemacht, daß sie ihre nnSgctcgte» Angeln mit möglichst weithin sichtbaren Bojen markiren müsse», damit verhindert werde, d st l'remdc Fahr zeuge die dculschen Fischerboote ans ihren Revieren verdrängen, lieber die ans Grnnv der kaiscrl. Verordnung vom 7. Januar 1880 zur Verhütung des Zusammenstößen- der Schiffe aus Sec getroffenen Signalbestiuiinungen giebt die königl. Land- drostci zu Aurich bekannt, daß offene Fischersahrzeuze und andere offene Boote nur verpflichtet sind, ein belle-, Weiße- Licht zu zeigen und sich außerdem auch eines FlackerseuerS bedienen tönnen. * Die UnsallvcrsichernngScommisfion berieth am Freitag den Abschnitt von der Unfallverhütung bezw. der llcbcrwachung der Betriebe durch die Genossenschaften. Da die in dem betreffenden Paragraphen der Vorlage vorgesebcne Tbeilnabme der Arbciterausscbilffe in Consequenz der früher beschlossenen Beseitigung der letzteren climinirl werden mußte, so kam eS zu einer Art Wiederholung der allgemeinen Debatte über die Vertretung der Arbeiter. Bon den Ver treter» der Regierung sowohl wie der freisinnigen Partei und vom Aba. Lohre» wurde die Ablehnung des ArbeiteranSschusseS
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