14308 ««qmriat, f. ». »och». »>q»>md-i. Geschäftliche Einrichtungen und Veränderungen. ilS 283, 23. Dezember ISIS. Versand- und Lieferungsbedingungen des Stuttgarter Verlags Berechnung der Mehrauslagen für Verpackung direkter Sendungen: o) Kreuzbänder: Ausland bis 2S0 85. 5 Pfg. 10 pfg. 2Sll - soo 85. SO pfg. 20 pfg. soo-1000 85. 15 pfg. 30 pfg. über 1000 gr. SO pfg. Auf Kreuzbänder, die im Auftrag des Sortiments an eine Privatadresse gehen, erfolgt ein Zuschlag von S Pfennig für jedes Kreuzband. b) Postpakete: Deutsches Reich Üsterreich-llngarn Ausland ln den alten Grenzen in den alten Grenzen bis S kg. 40 pfg. 60 pfg. SO pfg. jedes weitere kg. 5 Pfg. 5 Pfg. 5 Pfg. Auf Pakete, die im Auftrag des Sortiments an eine Privatadresse gehen, erfolgt ein Zuschlag von 20 pfg. für jedes Paket. c) Kisten werden zu den Selbstkosten in Rechnung gestellt und zu °/- des Wertes bei freier Rück- sendung gutgeschrieben. <t) Ballen. Für jedes kg. Bruttogewicht werden 6 Pfennig für die Verpackung berechnet. e) Die Berechnung der Verpackung bei direkten Sendungen von Zeitschriften und Fortsetzungen bleibt dem einzelnen Verleger Vorbehalten. 2. Berechnung von Porto und Nachnahmekosten: Die tatsächlichen Auslagen für Porto-, Fracht- und Expreßgebühren bei direkten Sendungen aller Art, sowie die Rachnahmekoffen werden dem Besteller belastet. 3. Lieferungsbedingungen: o) Oie Einrichtung von Darkonten wird dem einzelnen Verleger freigestellt. Soweit Barkonten ein geführt sind, hat die Regelung des Saldos bis zum 20. des nächsten Monats zu erfolgen. Am Monatsende werden die noch nicht eingegangenen Beträge ohne vorhergehende Ankündigung durch Rachnah me erhoben. Wird diese nicht eingelöst, so werden s°/° Verzugszinsen vom Datum des Konto-Auszuges ab belastet. t>) Firmen ohne Barkonto erhalten kleinere Sendungen bar durch Kommissionär oder postnach- nähme- größere Sendungen, von 20 Mk. an, werden befreundeten Firmen gegen Einsendung des Betrags innerhalb so Tagen vom Datum der Faktur ab geliefert. Bei nicht rechtzeitiger Einsendung erfolgt ohne vorhergehende Ankündigung Einzug durch posinachnahme. Diese Bestimmungen treten am u. Januar 1020 in Kraft. Stuttgart, den s. Dezember isso. Stuttgarter Verleger-Bereinigung.