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Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 01.08.1885
- Erscheinungsdatum
- 1885-08-01
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id453042023-188508019
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id453042023-18850801
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-453042023-18850801
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungLeipziger Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1885
- Monat1885-08
- Tag1885-08-01
- Monat1885-08
- Jahr1885
- Titel
- Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 01.08.1885
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tsgttch früh S'/, Uhr. AetsMr« «ß Lrpe-Mo» J»ha»»r»s«fie 8. -Prechkundrn her Ketac1i«o: »«rmtn-g« 10-1» Uhr. Nachmittag« 5—6 Udr. >«»»« »er snr öte atchftk«l,e»d« »»er öeft1««te» Auserale «, tzr»t»,e« öt« L vtzr Rech«ttt«,», -M»»« «««K ÄtMßSSMM»« G»AP MjM L/.G >,e>» »t« » vtzr Nechmttt»««. »«» Feftt«,n» frßtz öl«'/,» vtzr. 2» tzen Filialea siir 2«s.-^>»«tz»e: Ott« Air««, UntversilitSstraße 1. L«»t« Lösche, K«tyartn»»ftr. iS, p. »»r tzt» V^ vtzr. TagMalt Auflage I»,IVN. .^bonnrmriUsprkis vieneij. 4", sls'r rocl. Bringenodn 5 Mk.. durch die Post bezogen k Mk. Jede einzelne Nuuimer Hl) Ps BklegexempUir 10 Ps. en >ür Gebüdre (in Tageblatt-Format gefalzt »tztte Postbesörderung3V Mk. «it Postbesörderung 48 Mk. Extrabeilagen ' t) Anzeiger. Organ für Politik, Localgeschichte, Kandels- and Geschäftsverkehr. Inserate «gespaltene Petitzeile 20 Pl. Größere Lchriften laut uns. PreiSverzeichniß Tabellarischer u. Zifferniatz nach höhecm Tarif. Lerlamen unter dem Redaction«strich dle4gespalt Zeile 50 Ps., vor den Familiennachrichten die 6gespaltenc Zeile 40 Ps. Inserate sind stcl« an bie Expeoitlon z» senden. — Rabatt wird mchl gegeben. Zahlung prAennwerirwu» oder dura, Post. Nachnahme. 213. Sonnabend den 1. August 1885. 79. Jahrgang. Zur gefälligen Beachtung. Unsere Expedition ist morgen Sonntag, den 2. Augnft, Bormittag- nur bi- 1s» Uhr geöffnet. Lrpeältlon äe» I-vtprlzer ^vxvdlLttes. Amtlicher The«. Vetlmntmachunr. Unter Hmwei« a»s di« Borschristen de« Reich-impsgesetze» vom 8. April 1874 und nach Maßgabe der hierzu erlassenen königl. sächsischen AurführungS-Verordnung vom 20. März 1875 machen wir bierdurch Folgende« bekannt: 1) Die Stadt Leipzig bildet einen selbstständigen Jmpf- bezirk, für welchen der Stadtwundarzt Herr vr. weck. Wil helm Eonrad Blaß, KönigSstraße 8, als Impfarzt und He vr. mock. Schrllenbcrg» Bahnhofstraße 19, al« besten Assiste verpflichtet sind rr ent aufhältlichen Kindern in der Zeit vom 18. Mai bt- einschlte-Iich LS. Jalt «ad vom LS. August bi« eiufchlte-lich SV. September diese» Ja-rrS, und zwar bi« aus Weilerc« au jedem Mittwoch von '/,3 bi« 5 Uhr Nachmittag«, unentgeltlich statt. Daselbst sind auch die Impflinge an dem bei der Impfung näher zu bestimmenden Tage zur Revision vorzustellen. 4z Im Laufe diese« Jahre« find der Impfung zu unterziehen: I. diejenigen Kinder, ». welche im Jahr« 1884 geboren worden, b. welche i» den Jahren 1874 bi» 1883 geboren stad und im Jahre 1884 der Impspflicht noch Sicht vollständig genügt haben (ersolglo« geimpft oder weg«« Krankheit nicht geimpft); II. diejenigen Zöglinge öffentlicher Lehranstalten und Privat schulen. ». welche im Jahre 1873 geboren sind, d. welcbe in den Jahren 1883 bi» 1872 geboren sind und im Jahre 1884 der Jmpspflicht noch nicht vollständig genügt haben (ersolglo« wiedergeimpst oder wegen Krankheit nicht wiedergeimpft). 5) Alle hiesigen Einwohner sind berechtigt, ihre wie zu 4 unter I» und d bemerkt, impfpflichligen Kinder dort (Kaiser saal der Centralhalle) unentgeltlich »mpsen zu lasten. ist o Geburtsjahr und Wohnung de« Bater», Pflegevater« oder Bormunbe«, beziehentlich der Mutter oder Pflegemutter deutlich ver zeichnet ist. 7) Die Eltern der im laufenden Jahre impfpflichtigen Kinder werden daher bierdurch unter ausdrücklicher Verwar nung vor den im tz. 14 Abs. 2 de« Impfgesetze« anaebrohten bi« zu 50 in Gelb oder 3 Tagen Hast ansteigenden Strafen ausgesordert, mit ihren Kmdern in den anberaumten Imps- beziehentlich RevisionSlerminen behuf« der Impfung und ihrer Conlrole zu erscheinen, oder die Befreiung von der Impspflicht durch ärztliche Zeugnisse hier nachzuweisen. 8s Wegen Anberaumung der Imps- und RevisionSterwinr zur Wieder-Ämpfung, beziehentlich Eontrole der oben unter II» und d gedachten impsp" ^ wird au die I» und d gedachten impspslichtigen Zöglinge wi Schulvorsteher besondere Weisung ergehen. S) Diejenigen Eltern. Pflegeeltern und Vormünder aber, welche ihre im Jahre 1885 impfpflichtigen Kinder und Pflege- befohlenen, wie ihnen freigestellt ist, durch Privatärzte der Impfung unterziehen lasten wollen, werden hierdurch ausge- fordert, bi« längsten« zum 30. September 1885 die erfordere lichen Impfungen au»sührc„ zu lasten, sowie die vorgeschrie denen Bescheinigungen darüber, daß die Ämpsuna beziehentlich Wirder-Impsung erfolgt oder au« einem gesetzlichen Grunde unterblieben ist. iu der Jmpfexpedition im Stadthause, Obst markt S, II. Stock. Zimmer Nr. 115, vorzulegen, widrigen- fall« sie nach erfolgloser amtlicher Aufforderung zur Nacb- bolima de« Impsenlasten« binnen angcmrstener Frist Geld strafe bi« zu 50 oder Haft bi« zu 3 Tagen zu gewärtigen haben würden. Au« Familien und Häusern, in denen ansteckende Krank beiten, wie Masern, Keuchhusten, Dip-t-ertttS, Scharlach, Rose u. s. w., bestehen, darf ein impspflichtige« Kind in keinem Falle in da« Impflocal gebracht werden. Leipzig, am 27. April ,885. Der Rath der Stadt Leipzig. vr. Georgi. Renker. Mit Zustimmung der Herren Stadtverordneten haben wir beschlossen, die bisher aus Grund de« Regulativ« für die Leichenbestattungen in der Stadt Leipzig vom 3. Juli 1850 für die L-oinaöst-uke bei Deerdfgungen erho benen Stolgebühren vom L. August lausende« Jahre» ab aufzudeben. Diese Gebühre» betragen bei der l. BeervigungSclasse 32 25 -f bei der H. Elaste IS 25 H - . Hl. . 7 75 H - - IV. . 2 .4k 13 ^ bei Personen, welche von auSwärt« auf hiesige Friedhöfe überführt werden. 7 -4k 75 ^s. bei solchen von Thonberg jedoch uur 2 .4k 13 ^s. Wir haben unsere AriedhofScaffe angewiesen, die erwähnten Gebühre» vom genannlen Tage ab nicht mehr zu erheben und bringen die« hiermit zur öffentlichen Kenntniß Leipzig, den 2l. Juli 1885. Der Rath der Stadt Lrlpzig. vr. Tröndlin. Kretschmer Nachtrag z>« Reaulgti» und Tarif siir da» Droschkeuivesen der Stadt Leipzig vom S. Oktober 1888 «rt. 1. Die Bestimmungen tu ß. 6 Ult. o-, sowie in ß. 17, Absatz 2 und de« Regulativ« komme» >» Wegfall. «rt. r. Nach ß. 45 de« Regulativ« ist einzuschalteu: 8 45». Bel Fahrten von dem Berliner oder dem Etleuburger Vatzntzese nach einer der in Fabrtaxe II genannte» Ortschaft»» oder »mgekehrl ist der Droschkensührer berechtigt, außer dra in Fohrtaxe ll stritte» Sätze» auch noch dir besondere Laxe sür die Fahrten zwischeu gedachten Bahnhöfen »nb der Stadt »» ordern. «»«genommen hiervon sind Fahrten vom Berliner Bahnhof »ach de« uörtzltch von der Stadt gelegenen Ortschaften (Abtnaun dorf, Alischöneseld, Eutritzsch, Eohli«. Möckern) oder umgekehrt, sowie Fahrten vom Mlenburger Bahndos nach den östlich von der Stadt gelegenen Ortschaften (Anger, Crottendorf, Reureudnitz, Reuschüaefeld, Neusellerhaujen, Neustadt. Reudnitz, Stötteritz, Thon- berg, BolkmorSdors) oder umgekehrt, für welch« Fährte» lediglich die Sätze in Fahrlaxe II zu entrichten sind. Für Fahrten zwischeu dem Bayerischen, dem Drestzner. dem Magtzeburger, oder dem thüringer Bahnhofe eiarrseit« und einer der in Fahrtare v ausgesübnen Ortschaften andererseits passiren stet» nur die Sätze in Fahrlaxe II. «rt. 8. Ja Fahrtare I werden hinter den Worten: „Beim Gebrauch aus die Dauer von inehr als ei»er Etmld« für jede weitere aagesaaaeae Viertelstunde" die bisherige» Sätze von 25 Ps., SO Ps., 35 Ps., 40 Ps. «bgetndert in folgende Sätze: 1 Person 2 Personen 3 Personen 4 Personen 30 Pf. 35 Pf. 40 Pf. 45 P 1 Art. 4. In Fohrtaxe II de« Tarif« ist nach der Taxe sür Möckern einzuschalteu: „Neuer Friedhof am Napoleonstein 100 Pf., 195 Pf„ ISO Pf., 175 Ps." «rt. 5. Die Sätze für den Lileuburger Bahnhof in Fohrtaxe II de« Tarif«, sowie der erste Absatz der „brsonderea Tarifbestimmungeu" kommen in Wegfall und treten an de« letzteren Stelle folgende Be- ltmmuugrn: ür Fahrten nach den Bahnhöfen au« der Stadt ist zu entrichten uud zwar: Personenzohl 1. S. S. 4. «ch dem Bayerischen Bahnhof 50 Ps. SO Pf. «0 Pf. K» Gff » - Berliner . 75 - 100 - 1S5 - 150 . » « Dresdner . 50- KO. 80» 100- . » Eilenburger » 60 . 80 « 100 - 120 . » » Magdeburger - 50» 60» 80- 100 - . - Thüringer . 50 - 60 . 80» 100- Bei allen Fahrten b»u de» genannten Vutzutzöfeu in die Stadt ist zu den vorstehenden Tarifsätze» riu Zuschlag von je 10 dl zu zahle». Der gleiche Zuschlag ist zu entrichte» bei Fährte» »«« den Babnhöfe» nach einer der in Fahrtaxe II verzeichnet«,, Ort schaften. Vorstehend« Bestimmungen treten am 1. August 1885 m Kraft. Leipzig, am 24. Juni 1885. Der Rat- und da« Polijelamt der Stabt Leipzig " - - - 'mlschrl. Velulmtmechmg. Der diesjährige tnteruattouale Produeteuuearkt wird ui«-t, wie m unserer Bekam,tmachuug vom 2. lausen den Monat« auf Grund einer irrthümlichen Angabe der theiliglr» mitgetheilt war, Sonntag, den 2. Augufl, sondern erst Montag, de« 3. August diese« JahreS, in den Räume» de« hiesigen Krystallpalaskes abgehalten werken. Leipzig, den 6. Juni 1885. Der Rat- der Stadt Leipzig. ^ ^ i. Kre vr. Georgi. retschmer. vr. Georgi. Brrt sch neider. Hcnlschel. Bekanntmachung« Der a« L. August «. v. fällige zweite Teriutu der Staat»gr«ndsteuer ist in Gemäßheit de« Gcsetze« vom 9. September 1843 in Verbindung mit der durch da« Gesetz vom 3 Juli 1878 getroffenen Aenderung nach Zwei Pfennigen von jeder Steuereinheit zu entrichten und werken die Steuerpflichtigen hierdurch aus- esordert. ihre Steuerbeiträge von genannten» Lage a- >iS spätesten« L4 Lage nach deneselben c>» unsere Stadl-Steuereinnahmr, Stadthaus, Obstmarkt Nr. 3 parterre recht«, adzuführen. da nach Ablauf dieser Frist die gesetzliche» Maßnahmen gegen die Säumigen eintreten müssen. Letpzig. de» 28 Juli 1885. Der Rat- der Stadt Leipzig. Vr. Tröndlifl. Göhlitz. Der zweite Ternrta der städtischen Grundsteuer ist an, I. August diese« Ia-re- «ach Ein« »o« Lausend deö in» Kataster eingestellte« Grnnd« »ert-eS nebst der Kirchenaulaqe fiir die evan« gelisch.lutherische« Kirchen von» Grundbesitz «ach Höhe von Lehn Pfennigen auf eine (ktuhett - -- A««» Mar» - fällig. Diejenige» Grundstücksbesitzer, welche Mitglieder einer andern mit eigenem GotleShauS am Orte bestehenden aner kannten Religion«, oder EonsessionSgemeiusckast sind, haben nur den dritten Thril de« sonst aus ihren Grundbesitz be» ziehentlick Anlbeil sollenden Beitrage« zu den Parochial anlagen zu entrichten. Die Steuerpflichtigen werden deshalb ansgefordert. ihre Steucrbeträgc von dem Termine ab bis spätesten« l4 Tage nach demselben an unsere Stadt-Steuereinnahme» Stadthau«, Obsimarkt Nr. 3 parterre recht«, zu entrichten, widrigensall« nach Ablauf dieser Frist gegen die Ristaute« da« Bntreibung«. veisahren eingeieitet werden wird. Leipzig, den 28. Juli 1885. Der Rath der Stadt Leipzig. n. Gv Vr. Tröndli, -vhlitz. Erstatteter Anzeige zufolge ist da« für dea Kellner Franz Henze an« Hohenthurm bei Halle vom Unterzeichneten Polizeiamle unter Nr 75 am 23. September 1882 auSgefcrtigte Dienstbuch vor Jahres frist verlöre» gegangen. Wir bitten dasselbe ini Auffindung-falle an un« abzulieser». Leipzig, dra 28. Juli 1885. Da« PaUzciamt der Stadt Leipzig. I. Jnuck. Pol..Rath. S Da- Bureau de« Unterzeichneten Aeneral-TonsulatS befindet sich von heule «b siSnigSstraszc Nr. 23. parterre. ExpkdilionSstunden: 10—12 Ill r Vormittag, 3—5 Uhr Nachmittag. Sechzig, den 1. August 1885. ^ ... «Otserli»e« Türkische« «cveral-La»s»lat I. B.: Max Sängewald. Vellmatmichmiz. Die diesjährige Latpztaer Mtchaeiiöniesse beginnt ofsiciell am 28. S«Pte«ber und endigt den L7. Oktober Wäbreild Vieser drei Wochen können alle in» uud auö- ländts«-kn Handelsleute, Fabrikanten und Gewerbtreiben- den ihre Maaren hier öffentlich fellbieten. Doch kann der Großhandel in der bisher üblichen Weise bereit- in der zum AuSpacken bestimmten Borwoche vom KL. September an betrieben werden. Da« AuSpacken der Waaren ist den Inhabern der Meßlocalc in de» Häusern ebenso wie den in Buden und aus Ständen feilhaltenden Verkäufern in der Woche vor der Bvttcherwoche gestattet. Zum Gtnpacken ist da« Offenhalten der Meßlocale in den Häusern auch in der Woche nach der Zahlwoche erlaubt. Jede frühere Eröffnung, sowie jede« längere Offenhaltrn eines solchen BerkausSlocale«, ebenso da« vorzktttgr Aus- »acken an den Ständen und in den Buden wirb mit der .»fertigen Schließung und außerdem jedeSmal, selbst bei der ersten Zuwiderhandlung, mit einer Geldstrafe bi« zu 78 M«rtz oder eotsprechendrr Haststrase geahndet werde». Ao«wärtiaen Spediteuren ist von der hauptzollamtiichen Lösung de« Waarenverschlusie« an bi« mit Ende der Woche nach der Zahlwoche da« Speditionsgeschäft hier gestattet. Leipzig, den 28. Juli 1885. Der Rat- der Stadt Leipzig. vr. Tröndlin. Krumbiegel. Bekanntmachung, ^eu Verlust der Stimmderechttgnng Wege» Abgabenrsickftände« betr. Nach Vorschrift der Rcvidirtrn Stüdte-Ordnuna tz. 44 unter g sind von der Stimmberechtigung bei den Waylen alle diejenigen Bürger, welche die Abentrichlung von Staat«- und Gemtindeabgaoen. einschließlich der Abgaben zu Schul- und Armen-Eassen, länger al« zwei Jahre ganz oder theilweise im Rückstände gelaffen haben, au-gcschloflen. Unter Hmwei« auf diese gesetzliche Bestimmung fordern wir daher aus Beranlaflung der in nächster Ze»t vorzu- nehmenben Ausstellung der Stadtverordnelenwahlliste und der dann bevorslehcnven Ergänzung-wahl de« Stadtverordneten- Eollegium« alle Abgaben-Restanlen, welche davon betroffen werden, zur ungesäumten Abführung ihrer Rückstände auf. Leipzig, am 24. Juli 1885. Der Rath der Stadt Leipzig. vr. Tröndlin. N Nichtamtlicher Tlskil. vie Sendung Sir Drummond wolff's. Die englische Regierung hat in der Person Sir Drummond Wolff's einen außerordentlichen Gesandten nnch Konstantinopcl geschickt nnd von dort wird sich derselbe nach Egypten begeben. Der Zweck dieser Sendung ist, die durch Firma» von I87S dem Khedive unterstellten Gebiete gegen eine Wiederholung der in den letzten Iadren dort vorgckommenen Unruhen zu schützen und ihnen bie Segnungen einer guten Verwaltung sowie Le- Frieden» möglichst zu sichern. Da« ist eine von der unlcr Gladstone üblichen Form bcS Verkehr- mit Egypten gänzlich verschiedene. Alö Lord Norlhbrook und Wolselcy vor einem Jahre nach Egypten gesandt wurde», um dort Ordnung Wir bringen hiermit zur Kennlniß der Betbeiligten, daß der ärztliche Dienst bei der Gemeindekrankenversicherung und den OrtSkrankencussen folgend« Aenderung erleidet: Bezirk 1 und 7: Herr vr. w«<I. Artedländer hat die Function al« Eassenarzt nicdergelegt. - 4: Herr vr. m«ä. Krntzsch ist mit Tode ab- gegangen. Eingetreten sind: » 1: Herr vr. meä Heaatg, Grimmaischer Stein, weg 10. 2. Etage. - 7: Herr vr. meä. itzritzse-k, Emilienstr. 14. I. - 10: Herr vr. meä. Fie-taer, Brüderstr. 9. I. Herr vr. meä. Sntort», Zeitzer Str. 18. i. Wobnung-veränderunarn: Herr vr. meä. Schwabe, Tpecialarzt für Augenkrank heiten, jetzt Querstraße 12. Herr vr. meä. LillnrauuS, Svecialarzt sür chirurgische Krankheiten, jetzt Salonionstraße 1. Pnvatklinik Kreuzstraße 6. Herr vr. meä. G. Elaru», Plagwitz, jetzt Amalien- straße 7. 1. Etage daselbst. Ferner haben sich die nachgenannten Herren Aerzte bereit erklärt, den in nachstehend verzeichneten Orten wohnhaften Mit gliedern der hiesigen Gemeindekrankenversicherung beziehentlich Orl-krankencaflen ärztlichen Beistand zu leisten und zwar: Herr Vr. mvä. Ferdinand Goetz in Lindenau sür RückmarSdors. Burghausen, Gundors, Lindcnaundors. Groß- und Kleinmillitz- Herr vr. meä. Renther in Kitzen bei Eythra sür Eythra, Bv«dors. Knaiunaundors. Groß- und Klein dalzig. Kitzen. Hohenlohe. Thesau. Sittel. Werben. Segel. Pleißen, Scheiden«, Löben. Zitzschen, Klein- und Groß- Schkorlopp, Schkeitbar, EiSdorf, Groß- und Kleingvrscheu. Rahna und Kaja; endlich Herr vr. meä. Lorenz in Zwenkau sür Prvdel, Gaschwitz, Drüben, Zeschmitz. Eythra, Kotschdar und Imnitz. Leipzig, am 25 Juli 1885. KrankrnversichernngS-AMt der Stadt Leipzig. I. B. Vr. Messerschmidt. UHImann. Auction. Donner«»«,, den «. «nyuft I88S. tzonvormitta,« 10 Nyr an fallen >m Auriionslorale de« yiesigen KS,»gliche» AmtSgrrichi« 3 Schuhmolyernalimalchiiirn. 3 alldeutfche Lesen. 1 Bohrmaschine. 1 Tirgrldruck- und 1 Tleindruckvrefl«. 1 Goldkehrmafchine. 5 Rücken- und 2 Deckelplalirn (für Buchbinder), 1 Eleldlchrank, verschiedene Möbel und eine größere Parlie Vlechwaaren, al«: Kohlenkaften, Waschbecken, Badewannen, Bii Fasten. (» eßkannen. Boqeldaucr, OSeld- körbeben, Boianisirkrommeln. Melallophon«, Kaffeebretter, Koch- mafchinen, Brodkapseln, Picffermühlen. Sviclzcug rc., meistbietend «egen sofortig« Baarzahlunq öffentlich versteigert werden. Leipzig, de, LS. Jnl, 1885. D», Gertcht«»»>»ietzer «r« «Snt,lichen «»t»,er«cht« dasrlßft zu schaffen, da wurdc der Sultan gänzlich unbeachtet gclaffe». Tie beide» Abgesandten hatten es m der Hauptsache mit dem Gcneralconsul Varing zu tbu» und nur nebenher mit den, Khedive, dem sie Anstands halber ibren Besuch machten. Dem Khedive war schon vorder von Baring wiederholt bedeutet worden, daß er DoS zu thun habe. waS die englische Regie rung befehle. Der Cchatlenkönig von Egypten naöm daS ruhig hin, aber sein Ministerium war mit dieser Politik nicht einverstanden, sondern verlangte seine Entlastung. Nun hätte man denken sollen, Laß eine Regierung, die so rücksichts los auftrat, auck die mit solcher Machtvollkommenheit ver bundenen Pflichten erfüllen würde. Aber weil gefehlt, die ganz« Weisheit des Lord« Norlhbrook bestand vielmehr darin, daß er einen Theil der Eisenbahn- und Zoll-Einnahmen, Weiche für die pilnctliche Zahlung der Zinsen a»S den Staats schulden bürgten, zur Deckung der rgyptische» Verwaltung«. kosten mit Beschlag belegte und den egyptischen Staats, gläubigern da« Nachsehen ließ. Diesem Gewaltart hat eS England zu verdanken, daß jetzt auch Deutschland und Ruß land Sitz und Stimme u, der egyptischen Staatsschulden- Commission verlangten und erhielten und daß seitdem Eng land« Alleinherrschaft über die Einkünfte EgyptenS ausgehört hat. DaS ist e», wa« Salisbury mit einer etwa- dunkel und allgemein behaltenen Bezeichnung in der Oberhaussitzung vom 28. Juli eine sehr verwickelte Frage nannte. Salisbury bat in der egyvtischcn Frage ganz andere Saiten aufgezogen, er saßt da« Verhältniß zu Estypten so auf. wie eS staalSrrcbtlicb auszusasteo ist. Egyplrn ist dem SlaatSrechl nach ein türkischer Vasallenstaat, welchem ein hoher Grad vou Selbstständigkeit eingeräumt ist, der aber deunoch in or ganischem Zusammenhang mit der snzeränen Macht der Türkei steht. Cgvplrn wird durch die Türkei bei den übrige» Mächten diplomatisch vertreten, da« Staatsoberhaupt bedarf der Be stätigung deS Sultans, um die Regierung führen zu können, über Krieg und Frieden entscheidet ebenfalls der Sultan und Anleihen dürfen nicht ohne seine Genehmigung ausgenommen werben. Demaeinäß ist auch die Zustimmung de« Sultan- zur Neun-Millionen-Anleihe ertheilt worden, nachdem die internationale StaatSschuldeiicommission in Kairo ibr Einver- ländniß mit Begebung der Anleihe erklärt batte. Aus diese Weise ist der Sultan wenigstens der Form nach in die Rechte wieder eingesetzt worden, welche Gladstone vollständig un berücksichtigt geiaffen hat, obwohl er nicht oft genug wieder holen konnte, daß sich in dem staatsrechtlichen Verhältnisse EgyptenS seit dem Jahre 1882 nicht« geändert habe. Salis bury macht die Sache umgekehrt, er beschränkt sich dem Par lament gegenüber aus die unumgLngiich nölhigen Eröffnungen und handelt so. wie Gladstone hätte bandem sollen, wenn er die Suzeränetät deS Sultan- über Egypten noch als vor handen betrachtete. Die rgyptischeNotabelnversammlung bestand bisher nur dem Namen nach, sie war in der Zeit der Krisis überhaupt nicht einberusen worden und die englischen Machthaber bekümmerten sich nicht um sie. Jetzt wird die Well durch ihre Ein berufung nach langer Unterbrechung überrascht, und der Khedive hält ganz nach europäischer Art eine Thronrede, in welcher er sich über Ursache und Zweck der neuen Anleibe auSspricht. Die seit dem Aussiande Arabi'S sehr erbeblich vermehrten Ausgaben hätten sie nölhig gemacht und bie Minister wären bereit, sich mit den Nolabeln über die Ver wendung in« Einvernehmen zu setzen. Endlich legt auch der Finanzminister da« Budget vor und beantragt die Gewährung eine- Credit« von einer Million Pfund Sterling für Be- wäfferungSanlagen. Da- sind die Kennzeichen der Rückkehr zu regelmäßigen Verhältnissen, welche unter dem Ministerium Gladstone außer Geltung gesetzt waren. Hätte sich Gladstone daran erinnert, daß bei gewissen wick'l>ben Entscheidungen auch der Sultan, daS egyplische Ministerium und die egyp- tischen Nctabcln gehört werden müssen, dann stände eS heule anders um Egypten. Aber Gladstone befahl, daß der Sudan auszugeben sei und ordnete den Rückzug der egyptischen Garnisonen a»S den festen Plätzen des Sudan- a», ohne sich die Gewißheit verschafft zu haben, ob denn auch der Sultan diese ernste Maßregel billige; er ließ die Ein nahmen der egyptischen StaatSbahnen und Zölle mit Be schlag belegen, ohne den Sultan und »och wenjger die eayp- tischen Notabel» um ihre Meinung zu befragen, er Halle überhaupt eine Willkürherrschasl der schlimmsten Art in Egypten ausgerichtet, und bebanplete trotzdem kalt lächelnd, daß Egypten nach wie vor türkischer Vasallenstaat sei. Das Parlament ging aus diese Täuschung ein und Europa dachte sich sein Theil. der Zusammenbruch der englischen Verwaltung Egypten- galt nur als eine Frage der Zeit unk von Früchte», die England auS bei» egyptischen Feldzuge deS JahreS 1882 erwarten konnte, schwieg die Geschichte. Salisbury bat Recht, die Verhältnisse Egvptcns liegen in der Tbat sebr verwickelt, aber wie sollen sie geändert werken? Die erste Vorbedingung, die Bcreiistelluiig der erforderlichen Gelder, ist jetzt erfüllt, aber eine weitere viel wichtigere Aus gabe bleibt noch zu losen, die Einrichtung einer vernünftigen Verwaltung. DaS bisherige englische BerwaltungSsystcm war tbcuer und schlecht, die Unsicherheit, welche durch die siele Bedrohung der Grenzen i» Handel und Wandel, i» Verkehr und Laiidmirthschast Platz gegriffen balle, legte die Kräsle des Lande- lahm, die reichen Hiissquellcn desselben konnten nickt benutzt werden und Egyplen kam immer mcbr herunter. Der Sulla» beklagte sich über die englische Mirtbschast in Egvplen bei den Großmächten, er sandte Mukbtar Pascha in besonderem Aufträge „ach Homburg und Wien und ersuchte um diplomatische Unlerstützuug bei Geltenboiachiing seiner Reckte. Seine Bemühungen haben nicht sofortigen Erfolg gehabt, aber sie sind nicht ans unfruchtbaren Boden gesallcn. Al« der
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