Suche löschen...
Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 30.07.1885
- Erscheinungsdatum
- 1885-07-30
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id453042023-188507300
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id453042023-18850730
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-453042023-18850730
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungLeipziger Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1885
- Monat1885-07
- Tag1885-07-30
- Monat1885-07
- Jahr1885
- Titel
- Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 30.07.1885
- Autor
- Links
-
Downloads
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
Erscheint täglich früh SV, Uhr. Ar-«cti«i» »nt Lr»etiti«» Iobaaaelgasik 8. Aprrchltun-kn der Lkdarti«»: Vormittags lO—13 Uhr. Nachmittag- 5—6 lldr. M» >»a,»d< »u>,ei»i>»l«r MnurlcrwA », »a»»»U». »«na»«« »er tnr »>e «tchsttelie»»« Nummer bestimmte« Inserate an Sochrntage» bis 3 U»r Nachmitt»»«. 4U s«nn- un» Arstta,ru srntz bi»Utzr. 2» tkn Filialen für Jus.-Tunahme: Ltt« Klemm, Universitätsstraße 1. L»ui» Lösche, Kaiharineustr. 33, p. nur »iS '/,8 lltzr. rixiMr.TWMM Anzeiger. Organ für Politik, Localgeschichte, Handels- «nd Geschäftsverkehr. ^ 211. Donnerstag ven 3V. Juli 1885. Nuslage LS,L0O. ^dannnnentSPreis vierteil. 4'/, Md. incl. Vriaamohn b Mk., durch die Post bezogen k Mk. Jede einzelne Nummer 20 Ps. Belegexemplar 10 Ps. Gebüdren für Extrabeilage» (in Tageblatt-Formal gesalzt! «hne Poftbesürderung 39 Ml. »tt Postbrsörderung 48 Ml. Inserate Sgespaltme Petitzeile SO Pf. Gröbere Schriften laut »ns. Prei-verzeichalß. Tadellarischer». Zissernsa» »ach höher« Tons. Lerlamrn »Mer dem NedactionSftrich dieögespalt. Zellt KO Ps . vor den Familiennachrichteu die Sgespalteae geile 40 Pf. Inserate find bert an di» Erpebttto« za jr»deu. — Nabait wird nicht gegede». Zahlnag pr»auaw«rno6a »der durch Post. Nachnahme. 79. Jahrgang. Amtlicher Theil. Nachdem mit Zustimmung 8r. Majestät de» Königlicke Ministerium de» Ännern die zufolge rtzgebung nokhwendig gewordene, zwischen dem Ratbe und > Polizeicollegium zu Leipzig bez. unter Beitritt der Stadt- König« da« der neueren G-sr tcm vcrordneten vereinbarte neue Ordnung der Competenzverhält niste de« Nathe« und des Polizeiamle« der Stadt Leipzig in Sachen der Wohlfahrt«- und Sicherheitspolizei genehmigt, auch die eutgegenstehenden Bestimmungen in den ßtz. X^U und XXXVI de« mittelst Rcscripte« der Landesregierung vom 12. März 1822 bekannt gemachten Regulativs wegen Ver waltung der Polizei und der Criminalrechlspflege in Leipzig Lurch Verordnung vom 17. vor. MlS. außer Wirksamkeit ge fegt hat (Ges.« u. Verordn.-Bl. v. 1885, 4. Stück Nr. 18). so bringen wir nunmehr da» nachstehende, an Stelle der vorge- Lachten aufgehobenen Bestimmungen tretende neue Competenz- Regulativ hierdurch ,ur öffentlichen Kcnntniß. Leipzig, den 12. Juni 1885. Der Rath »»d da» Poltzeiamrt der Stadt Leipzig. vr. Georgi. Bretschneider. Hcntschel. Regulativ über die Competenzverhältniste zwischen dem Ratbe und dem Polizeiamte der Stadt Leipzig in Sachen der Wohlfahrt-- uud der Sicherheitspolizei. Die Zuständigkeit de« Rathe» der Stadt Leipzig auf dem Gebiet« der Polizei erstreckt sich auf: 1) die gelammte Markt-, Metz- und Handel-Polizei. 3) die Gewerbepolizet, soweit nicht ausnahmsweise nach dem unten ,ud L tdcwgten die Zuständigkeit des Polizeiamts de» gründet erscheint; — Jntbeiondere sind hierher und demnach als zur Zuständig keit de- Rath» gehörig zu zählen auch die Ausstellung der uach der Gewerbeordnung zun, Betriebe eine» Gewerbe» erforderlichen Legitimation-Papiere (Gewerbeanmeldescheine, Legilimation-schein», Legittmaiion-karieo. Arbeitsbücher), insoweit die Lrthcilung derselben nicht der höheren Ver walt ungöbehörde (Krcishauptmaaoschast) Vorbehalte» ill (Aandergetverbescheine), ferner die nach der Gewerbe ordnung »forderliche Lrlaubnißertheilung zur Ausübung gewisser Bewerbe mit dem aus dem unten «nd 8, 5, 10 und 11 Srsaaten sich ergebenden Modificatiouen. — ») die Straße»»olizri, insoweit nicht nach den nachstehenden Bestimmungen oud 8 ausnahmsweise die Zuständigkeit de» Polizeiamt» begründet erscheint; — Macht sich jedoch bei Festlichkeiten oder andere», eine größere Ansammlung de» Publicum- veraalasseudeu Ge legenheiten der Erlaß besonderer Anordnungen zur Regelung des Fahr« und Fußverkehr» aus den ösfent- lichen Straßen und Plätze» erforderlich so sind derartige besondere Anordnungen vom Rathe und Polizeiamt ge- meinschaftlich zu erlassen. — »0 die Baupolizei in ihrem volle» 11msa»g, 5) die Feuerpolizei, und zwar sowohl die Erlassung uud Durch- führung der zur Verhinderung vo» FeuerSgesahr dieueuden Borschristen als die Beranstalwngcu zur Unterdrückung eine« vorhandenen Feuer-, 6) die gelammte BesundheitS- und Medicinalpolizei, 7) die Ueoerwachuug der da« Gebiet der Kirche und Schule be- treffenden polizeilichen Lorschristen, wohin insbesondere die Vorschriften über Einhaltung der Sonn-, Fest- und Bußtag», frier, über Benutzung der Friedhöfe, über Leichenbegängnisse und über de» Schulbesuch gehören, 8) da» Armenwest», jedoch mit de» sich au» folgenden Be< ftimmunaeu ergebenden Modifikationen: ». Der Erlaß von Strasversüguageu aus Grund ff. 381 Ziffer 5 und 8 de» R.-Str.-G.-B. steht dem Poltzeiomle zu. welche» im aegebencu Falle seiten« des RatheS (Armen- amte») um Erlaß der Strafverfügung anzugehen ist. d. Da- AuSweisungrversahren bezüglich der in 88 4 und de- FreijügigkeitSgesetzeS vom 1. November 1867 er wähnte» Personen ist durch den Rath (das Armenamt) ein zuleiten uud bis zur Rechtskraft de» AuSweisung-beschlusset sorizustellen. Macht sich zur Ausführung eiae» solchen Beschlüsse- eiue zwangsweise Abschiebung de« Betreffenden erforderlich, so ist da- Polizeiamt um solche anzugehen. Die Entschließung über dagegen etwa noch erhobene Ein wendungen steht zedoch dem Rathe (Armenamte) zu, dem dieselbe» zu dem Ende kurzer Hand mitzutheilen sind. «. Veziahe» uach 8. 381 de« R.-Str.-G.-B. bestrafte und hierorts wohnhafte Personen entweder selbst oder in ihre« LogkhSrigea Armenunterstützung, oder steht zu erwarten, daß sie durch Fortsetzung solchen Lebenswandel» der öffeut- - lichen Armenpflege anheimsalle», so steht die Entschließung eit von g. 361 des R.-Str.-G.-B rmenamteS) beim Polizeiamt zu (Armcnarmte) solcher Personen in Bemä! sind seiten- de« Rathe» strllen. 9) Di« Regelung a»d Beaufsichtigung de» Ziehkinderwesen», 1Ü) die Beaufsichtigung de» Gewerbebetrieb» der Auswanderung« Unternehmer und Au»wandrrling»agenteu, sowie der Ber sicherung-unternehmer, 11) die Recrulirung-angelegeuheite», 13) die Cognition bezüglich der unter die voraufaezählten Ressort- Geschäfte fallenden, in 8- 860 Ziffer 3 uud 9, ß. 366 Ziffer »ad S. g. 366», 8 267 Ziffer 1 bi» mit 7^ uud 1 mit 1k. 8. 368 Ziffer 1 bi- mit 8 und 8 289 Ziffer 3 und 8 de» R.-Str.-G.V. gedachten Uebertretungen, nicht minder bezüglich der in ff. 366 Ziffer 10 de» R.-Str-G.-B. gedachte» Uebertretung. daseru diejenige polizeiliche Anordnaag, gegen welch« gefehlt worden ist. vom Rathe erlaffen ist. Bezüglich der in 8 260 Ziffer 11 de- R -Str.-G.-B. ge- dachten, an sich zur Zuständigkeit de» Polizeiamt« gehörigen Uebertretung (vgl. unten aud 8 34) ist die Zuständigkeit auck de» Rathe» dann begründet, wenn Jemand in Bezug aus et»« dom Rathe oder von einem Beamten de» Rath» au», gehend« poltzrilich« Maßregel oder sonstige Anordnung, oder over zugleich bei Begehung einer zur Zuständigkeit de« Rath» gehörigen Uebertretung der Verübung groben Unfug» oder der ungebührlichen Erregung ruhestöreuden Lärm» sich schuldig macht. « Zu« Geschäftskreise de» Polizeiamt« der Stadt Leipzig gehören dagegen: 1) da- gesammie Meldewesen bezüglich der in hiesiger Stadt dauernd »der nur vorübergehend aufhältlichen Personen, ins besondere die Lontrole über Einwohner und Fremd«, sowie die Führ»», der hierzu rrfarderl chen Register uud di« Au», ffellung der de» Ansenthalt in hiesiger Stadt betreffeude» ve- scheint,,»,«,, der SührnnftSattfltt, verhalischeine x.. st) di« NnSstelln»! vo» Pässe», Paßkartea »nd sonstigen Reise laiAmntionmi, tnsbesonbrr» di« »ach der verordn»». vom 6. Mat 1864 in Verbindung mit 8 44» Abs. 6 der Gewerbeordnung erfolgende Ausfertigung der Gewerbe- legitimationtkattca für Handlungtreisende, 8) die Gesindrpolizei und die polizeiliche Lontrole der Gesinde, vermiether. ES hat jedoch die uach 8 35 der Gewerbeordnung vor- geschriebene Anmeldung deS Gewerbes der Gesüideveriniether und die nach demselben Paragraphen zulässige Untersagung diese» Gewerbes beim Rath bez. durch denselben zu geschehen; nur ist von jeder derartigen Anmeldung oder Untersagung des Gewerbebetriebs dem Polizeiamt Mit- theilung zu machen. 4) Die Aufsichtführung über die Pfandleiher uud Rückkauf-Händler uud die polizeiliche Lontrole über die Trödler. ES hat jedoch die nach 8- 34 der Gewerbeordnung er forderlich« Erlaubnißertheilung zum Betriebe de- Psandleih« gewerbe« ebenso wie die nach 8- 35 der Gewerbeordnung erforderliche Anmeldung und zulässige Untersagung des TrädlergewerbeS vom be». beim Rath zu erfolgen, uud ist dem Polizeiamt nur hiervon alsbald M «Heilung zu machen. 5) Die Ordnung und Beaufsichtigung de- DienstmannwesenS, ein- schließlich der Genehmigung zur Errichtung von Dieostmaua- instituten, 6) die Führuug der polizeilichen Aufsicht bei öffentliche» Tanz- musiken, Singspiele«. Gesangs- und declamatoriicben Bus- sührungen, Schaustellungen aller Art, theatralischen Vor stellungen und anderen öffentlichen Lustbarkeiten. Die Aussichtsührnng bei derartigen Aussühruugeu und Schaustellungen begreift die Besugaiß in sich. Personen, welche bei ihren Productionen gegen die guten Sitten verstoße», am weiteren Auftreten zu hindern. Im klebrigen erfolgt die Erlautntsterlheilung zu gedachten öffentlichen Lustbarkeiten (88. 33a, 33d, 33« der Gewerbeordnung) durch den Rath alö der Gewerbepolizeibehörde und ist von der geschehenen Er- laubnißerrheilung dem Polizeiamte nur in ledcm Falle Mit- theiliing zu machen, 7) die Aussichtsührnng über Gasthöfe und Restaurationen, eia> schließlich der Erlassung und Handhabung von Borschriften über die Polizeistunde, 8) die Erthrilung der Erlaubuiß zu öffentlichen Auf- und Um zügen, sowie die Aufrechterhaltung der öffentliche» Ordnang bei denselben, g) die Fürsorge für Ausrechterhaltuag der öffentlichen Rohe «»d Ordnung überhaupt und die Beraustaltungeu zur Eicher»», der Person und des EigenthumS, 10) die Aussichiführlmg über da« öffentlich« Fuhrwesen, t»«brsouhrr« die Beaufsichtigung der DroschkenweienS und die Urberwachung der Bestimmungen dcö VferdebahnregulativS, 11) die Regelung und Beaufsichtigung deS Kahnfahren» auf de» zum Stadtgebiet gehörigen Flüssen und Teiche», 13) die Bahnpolizei nach Maßgabe der Verordnung, die Publt cation deö Bahnpolizeireglementö für die Eisenbahnen Deutsch- landS belreffcnd, vom 17. April 1872, 13) die Aussicht über Ausübung der Jagd und der Fischerei, sowie die Ausstellung der Jagdkarte» und die Beglaubigung und Ausgabe der Fischkarten, 14) die Aushebung von Verunglückten und Selbstmörder», sowie die erste Fürsorge für Personen, welche auf der Straße er krank oder verletzt worden sind, 15) die Aussichtsührnng über die Beranstaltungen von öffentliche» Sammlung«», sowie von Lotterien uud öffentliche» Sas- spielungen, 16) die gesammie Preßpolizet, wohin auch die Genehmigung der nach 8^ 56 der Gewerbeordnung von den Lolvorteuren zu sührcnde» Druckschristenverzeichntffe, sowie die Ueberwachuug der Leihbibliotheken zu rechnen, 17) die Beaufsichtigung de- Verein», und Versammlung-Wesen-, 18) die Urberwachung des Prostitutio»SwesenS, 19) die Maßregeln zur Verhinderung de- Eoncubinat», 20) die Urberwachung und, soweit solche gesetzlich noch zulässig ist. die Ausweisung bestrafter, arbeitsscheuer und verdächtiger Individuen, vorbehälilich der oben eud -1 8»—o angegebenen besonderen Bestimmungen, 21) die Ausübung der „Polizeiaufsicht" tm Sinne vo» 8i- 28, 39 deS R.-Str.-G.-B-, 23) die gesammie Lriminalpolizet, wie bereu Begriff »ad Aufgabe auS 8 161 der Reichsstrasproceßordnung sich ergiebt, 23) die Verfügung über Fundsache», 24) die Cognition bezüglich der tu 8- 860 Ziffer 1. 3, 4 biö mit 8. iO bi< mit 14. S. 361 Ziffer 1 biö mit 9. 8 363, 8 364, 8- 365, S 366 Ziffer 2 bi« mit 8. 8- -267 Ziffer 8 biö mit II. 8 368 Ziffer 9. 10. 11, 8 269 Ziffer 1 und 8 370 Ziffer1 biö mit 6 deö R.-Str.-G.-B. gedachten Uebertretungen, sowie bezüglich der in ß. 366 Ziffer 10 de- R.-Str.-G.-B. ge- dachten Uebertretung dann, wenn die polizeiliche Anordnung, gegen welche tm gegebene« Falle gefehlt worden, vom Polizci- amt erlaffen ist. Bezüglich der Ueb«rtret»ag tu ß. 360 Ziffer 11 de« R -Str.-G.-B. ist in de» oben «nd ^ 12 gedachten Fölle» neben der Zuständigkeit deö Polizeiamt» auch diejenige de« Rath» begründet. Wird durch eine und dieselbe Handlung der Lhatbestaod mehrerer Uebertretungen, welch« nach vorstehendem theilö zur stadt- räthlichen, theil- zur polizeiamiltchen Zuständigkeit gehöre», begründe«, so erscheint diejenige der beiden Vetörden zuständig, zu deren Ressort die mit der härteren Strafe bedrohte Uebertretung gehört; eventuell (bei gleicher Strafandrohung) richtet sich die Zuständigkeit danach, welche der beiden Behörde» »»erst zum Einschreiten veranlaßt worden ist. Lei ipzig, den 12. Juni 188k. Der Natd und »aS P«ltzeia«t »er Statzl Leinzt vr. Georgi.Breischnrtder.Heu euUchel. bezüalich der auf de« NeichSgefetzr »o»e LS. J«»t I88-I, betreffend die Rranrenverficheruug der «rdetter, beruhende» Meldepflicht der Arbeit- ardrr. Zur Ergänzung der Bekanntmachung de» Rathe» der Stadt Leipzig vom 23. October vorigen Jahre», die Ein richtung einer gemeinsamen Meldestelle nach tz. 49 de» Reich»« gesrtze» vom 15. Äunt 1883 betreffend^, wird Nachstehende« verfügt. vom i. August ab können die bisher zur An- «nd Ab- Meldung der dersich«rung»vflichtigen Arbeiter durch di« Arbeitgeber voraeschriebenen Formular« nicht mehr verwendet werden, vielmehr sind an deren Stelle abgeänderte, welch« zur Kennlnißnahme aus dem hiesigen RalhhauSsaale, sowie im Gtadrhause, Obstmarkt 3, ingleichen bei den Gemeinde- vorsiänden zu Connewitz. Plaawitz.Linbenau. Gobli», Möckern, Eutritzsch. Schvnefeld, Nrnsiabt bei Leipzig, Neuschüneseld, Volkmar»dorf, Anger-Crottendorf, Reudnitz, Neureucnitz, Thonberg und Slötieritz aushängen, auch in unserer Geschäst»- I., Zimmer 3, erfolgt, den Kaufpreis »it 1 ^ für da» Stück zurück!. Die ans den Formularen gestellten Fragen sind von den Arbeitgebern genau zu beantworten. Wird der Antrag aus Befreiung de» Arbeiter» von der Krankenversicherung aus Grund seiner Mitgliedschaft bet einer KnavpschaslSkrankencaffe, JnnungSkrankencasse . "der einer Hülsöcasse gestellt, so ist al» Nachwelt der Mitgliedschaft da» betreffende Mitgliedsbuch oder die Milgliev-karte der Mel dung beizusügen. . . » « Arbeiter, welche aus Grund der Bestimmung «n H 3 Absatz 2 de» Reich-gefetze« vom 15. Juni 1883 Befreiung von der BersicherungSpflicht beantragen, sind nichirvestoweniger an- und abzumclden. der Anmeldung ist eine Bescheinigung des Arbeitgebers, daß der Augeineldete im Krankheitsfälle mindestens für 13 Wochen aus Verpflegung in der Familie de» Arbeitgeber» Anspruch habe, ober daß ihm der Gehalt ober Lohn aus gleiche Zeit fortgezahit werde, und die Er klärung de» Biigemeidelen. daß er auf Grund dieser Zu sicherung von der BersicherungSpflicht befreit zu werden be antrage, beizusügen; wird Fortgcwährung de» Lohne» zuge sichert. so ist. wenn letzterer in freier Wohnung und Beköstigung besteht, oder wenn solche neben dem Lohne gewährt wird, anzugeben, wie hoch deren TagrSbetrag abge- schüvl werde, und Zahlung diese» Betrag» beziehentlich neben der Lohnzahlung zuzusicherli; der Antragsteller selbst aber hat mit NamenSuntcrschrift zu erklären, daß er die Abschätzung genehmige. Zugleich werden die betheiligte« Arbeitgeber benach richtigt. daß vom t. August lausenden Jahre» nicht bto» in der Meldestelle Weststraße 30, sondern auch in Leipzig selbst bei errn A. dkiedlicb, Burastrabe !0. «rrn Robert Meffers«v«ivt, Ritterstraße 50, errn E. Dehrend, Mauenschi Straße 9, errn Bernhard Kadeurauu, Reich-straße 11, errn Fr. Earl Saupr, Petertsteinweg 10, rrn Louis Pfau, Zeitzer Straße 25. rrn Mort» Atzuiau«, Elisenftraße 23. rren Gebrüder Sptlluer, Windmühlenstraße 37, errn A. R. Witt«au«, Dresdner Straße 12» rrn Bernhard Peischel, Schützenstraße 1, errn 2ose»h Richter, Biücherstraße 29. ,nn E. Golzsch, Gerberstraße 11, errn F. A. Schiller, Ranstädter Vtrinweg SS, rrn »errn tzr. Kind I»., An der Pleiße t/2, Jtto Küha, Plagwitzer Straße 33, selb' heri ferner bei den Herren Gemeindevorständen zu Anger-Crottendorf, Connewitz. Dölitz. Gautzscb, Großzschoche», Leutzsch, LöSnig, Mockau, Mölkau, Probstheida, Stünz. Stötteritz, Tbonberg, Wahren, sowie in Böhlitz-Ehren berg bei dem Gemeindeältrsten Herrn Rckibel, in Eutritzsch bei Herrn Rudolph Wettz, Brau- straße 24. Ecke der Leipziger Straß«, und in Plagwitz bei vem Apotheker Herrn Arno Weprauch Meldungen ein gereicht werden können, während der Ort Gchöoefeld in Wegfall kommt. lieber den Erfolg unserer Verhandlungen, betreff» weiterer Vermehrung solcher Meldung-annahmestellen wird seiner Zeit Bekanntmachung erfolgen. Bei allen diesen neuen Meldestellen dürfen jedoch Mel dungen, mit denen Befreiung der Gemeldeten beantragt wird, »tcht eingereicht werden, letztere wüsten vielmehr der Melde stelle Weststraße SO übergeben werden. Endlich wird bemerkt, daß, soviel hier bekannt, die be züglichen vorschriftsmäßigen An« und Abmeldcformulare io den Buchdruckereirn von Wedel» Lindenstraße 6, und G. Schurtdt, Turnerstraße 23, zu haben sind, während vom 1. August ab Meldrformulare an unserer Hauptmelde stelle nicht mehr abgegeben werden. Leipzig, den 29. Juli 1885. Kraukeuversicheruugsauet de, Stadt Leipzig. Winter. Uhlmana Die auf Grund de« am 24. Juni d. I erlasse»«» Nach trag» zum Droschkenregulativ vom K. Oktober 1888 her gestellten. zur Verwendung im Droschkenbetrieb« nvthige» «eueu Fahrtarife werden. Sonnabend, de« L. Nn-nst L8«^ Sehleutztgee Weg« vor dem Grundstück Mi > Rückgabe der alten. ^ A. noch in Giltigkeit b« licken Tarife ausgegeben. Ebendaselbst und zu gleicher Zeit wird der vorgedacht« Nachtrag in je einem Druckexemplare den einzelnen Regulativen, welche die DroschkensÜhrer stet» bei sich z» führen haben, «inverleibt werden. Di« concefsionirten Drofchkenbesitzer werden daher hier durch veranlaßt, die neuen Fahrtarife an dem dorgcdachten Tage und Orte und zwar die Eoncessionar« mit den Anfangs- buihstüben L.—S vormittag« um 7 Uhr, S—A . - S - —8 e , 9 B 8ob—X « » >0 « in Emvsang zu nehme» oder ln Empfang nehme« zu lasten. Di« alten Tarife und da« Regulativ sind hierbei zu, so fortige» Abgabe, bez. Vervollständigung bereit zu halten. Coneessienare, welche vorstehender Anordnung nicht Nach kommen und nach der vorgedachten Zeit ihre alten Fahrtarife im Droschkrnbelrtrbe weiter verwenden. Hasen ihre Bestraf»» mit Geld bi» zu 30 event. Haft, nach Befinden a»«l Coaerfsionseutzlehung zu gewärtige». Leipzig, de« 18. Juli l88L. D«s Polizei-Amt her St«ht Leipzig. Bretschneider. Müylner Vekanntmachung. Die Herstellung von Schlackengußpflaster in den Straßen um da» neue Concerthau» soll an einen Unternehmer in ilccord verdungen werden. Die Bedingungen für diese Arbeiten liegen in unserer Tiefbau-Berwaltung, Rathhau». ll. Etage, Zimmer Nr. l4» au- und können daselbst eingesehen, resp. entnommen werden. Bezügliche Offerten sind versiegelt und mit der Aufschrift: Pflasterung der Strafle« «« da« Eoncertbau«" versehen ebendaselbst und zwar bi» zum 8. August 1885 Nachmittag» 5 Uhr einzurrichen. Leipzig, am 27. Juli 1885. DeS Rath« der Stadt Leipzig Stra-eubau-Deputatto». Am Morgen de» 15. Juli l. I. ist i» der Elfter, oberhalb der Schwimmanstalt, ei» männlicher Leichnam aafgefunden und polizei lich aufgehoben worden. Da über die Persönlichkeit de» verstorbenen bt» jetzt Nicht- bekannt geworden, so ersuchen wir alle Diejenigen, welche darüber Auskunft zu geben vermögen, ungesäumt aohrr Mitthrilung zu macht». Leipzig, am 17. Juli 1885. Da» Polt»et-A«1 der Stadt Leipzig. I v. Iuock, Polizei-Rath. N. Signalement: Alter: etwa 5b Jahre; Größe: übermittel; ^aare: dunkel, araumelirt: Stirn: niedrig; Augen: gran; Mund: gewöhnlich: Nase: stumpf: Zähne: lückenhaft; Gesicht: voll, ge- uinscn; Gestalt: etwa- korpulent; Bart: rasirt; Staub: vermuthlich Tagelöhner. Bekleidet war der Tobte mit schwarzem Tnchrocke, brsectrr Stofsdosr, grauer Stoffweste, defekten Schaftstiefel», buntgestreiftem wollenen Hemd, gelbgemustertem Halstuch und bellbrouner Stoff mütze. Bei sich trug er eiue Stahlbrille, ein Taschenmesser, eia Portemonnaie mit k >g. Nichtamtlicher Theil. Madagaskar. Seit dem 25. Juli beschästigt sich die französische Deputirten» kammer mit der Frage, ob der von der Regierung geforderte Credit von l2 Millionen für die Expeditton gegen Madagaskar zu bewilligen fei oder nicht. Diese Verhandlungen sind lehr- «ich, weil sie zugleich den verschiedenen Parteien Gelegenheit bieten, sich für die bevorstehenden Wahlen vorzubereiten. Für Ferrh ist die Bewilligung der 12 Millionen eine Leden»frage: denn mit der Ablehnung ist zugleich seine auswärtige Politik gerichtet. Bekanntlich erklärte Ferry einmal, al» er noch Minister präsident war, die Expedition nach Madagaskar sei kein Krieg, sondern eine reine Polizeimaßregel. Natürlich wirkte diese Eröffnung auf die Zuhörer wie ein Sturzbad; denn eine solche Dreistigkeit in der Ableugnung offenkundiger Thatsachen war bi» damn auch in der französischen Kammer noch nicht üblich gewesen. Die Aeußerung verschwamm in der Fülle der damal» der Kammer vorliegenden Berathungsgegenstände, man wird sich aber ihrer heute wieder erinnern, da e< sich darum handelt, die Expedition nach Madaga»car auf ihre Bedeutung zu prüfen. Da» Unternehmen ist ungefähr so all wie da» tonkmesische und birgt für Frankreich ähnliche Schwierigkeiten, wenn auch der Lohn, welcher dafür winkt, größer ist. Der ehemalige Ackerbauminister und Vertreter der Insel Reunion in der Kammer, de Mahy. hat, durch die Angriffe de» Mitglieder der äußersten Linken Perin verleitet, ein wenig au« der Schule geplaudert, al- er sagte, daß die Expeditton nach Madagaskar deshalb so vortheilhast sei, weil Frankreich dort ohne lästige Nebenbuhler sei, dort sei der einzige Fleck in den anderen Welttheilen, wo Frankreich die Früchte seiner Bemühungen nicht mit anderen Mitbewerbern zu theilen habe. Rückhaltloser konnte man die Absicht, Madagaskar seinen gegenwärtigen EigenthUmern wegzunehmen, nicht zugr- stehen. Aber da» war fogar der Regierung zu viel, so weit wollte Freycinet die Kammer nicht verpflichten, fie wollte nur al» die Schützerin französischer Staat-angehöriger aus der Insel erscheinen, nur erlittene» Unrecht sollte an den Thätern gesühnt und die Achtung vor der französischen Flagge sollte den Hova» beigcbrachl werden. Ta» war zwar mehr, al» Ferrh vor einem Jahre als den Zweck der Regierung be- zeichnete, aber doch noch lange kein Eroberung»zug gegen ein Land etwa von dem Flächeninhalt Frankreich». E» gab eine Zeit, zu welcher man in ganz Frankreich und Europa darüber ganz anderer Meinung war, al» eine Reihe von Plätzen an der Ostküste Madagaskar» von den Franzosen bomvardirt und Tamatave besetzt wurde, endlich Me Erobe rung von Antananarivo, der Hauptstadt der Insel, nur eine Frage der Zeit schien. Damal« betrachtet« man die Eroberung der Insel al« da« selbstverständliche Ziel de» Unternehmen«. E« kam aber ander». Die vor Madagaskar versammelte Streitmacht reichte nicht hin, um den Hova« die Spitz« zu bieten, diese leisteten vielmehr dm Franzosen ganz unerwar teten hartnäckigen Widerstand, und diese konntm froh sein, wenn sie sich aus der Insel behaupteten. Madagaskar, welche» früher eine Paradmummer auf der Tagesordnung der französischen Kammern gebildet hatte, verschwand von derselben und wurde zu den Lückenbüßern geworfen. Admiral Miot konnte um Verstärkung bitten, so viel er wollte, seine Villen bliebm unbeachtet; denn Ferrv hatte weit ärgere Schmerzen zu stillen, er mußte die entbehrlichen Kräfte Frank reich» nach Tonkin lenken und den Bewilligungseifer für die ostasiatischen Streitigkeiten wach erhalten. Jetzt ist der Friede mit China geschloffen, ber Gesandte Hsü-Tsching-Tschrng bat mit dem Präsidenten der Republik Höflichkeiten au«getauscht und ihm versichert, daß der Kaiser von China den ernsten Wunsch babe, mit Frankreich dauernd in Friedm zu lebm. Da» ist der günstige Augenblick, um die Expedition nach Madaga«car au« dem Polizei bereich, in welchen sie Ferrh versetzt hatte, wieder zu Ehrm zu bringen und ihr die ihr zukommende Bedeutung al« Colonialangelearnheit ersten Range» zuzuweisen. Zum Un glück für die Berechnungen Ferrh'« und »i« Wünsche Brisson'» und Frehcinet'« ist nun aber der Urberfall von Hue und der Aufstand in Kambodscha dazwischen gekommen, so daß der Friede mit China nahezu ein werthlose» Stück Papier ge worden ist. Frankreich ist genöthigt, Anam zu beruhigen und da» halb verlorene Cvchinchina wieder zu erwerben. Dazu ist Geld, sehr diel Geld und «in Corps von mindesten» 40.000 Mann erforderlich. Da» ist den Herren Ferrh und Frehcinet aber ganz gleichgiltia, sie halten sich an die That- > fach« de» FnedenSschlusse» zwischen Frankreich und China und
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder
Erste Seite
10 Seiten zurück
Vorherige Seite