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Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 08.08.1884
- Erscheinungsdatum
- 1884-08-08
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id453042023-188408084
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id453042023-18840808
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-453042023-18840808
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungLeipziger Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1884
- Monat1884-08
- Tag1884-08-08
- Monat1884-08
- Jahr1884
- Titel
- Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 08.08.1884
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Erscheint täglich früh öft.Uhr. Lr-uNm »ü- LrPktMoa J»ha»»e««affe 33. Sprecht»«-»« -er Le-«N»»: yerMitt»«« 10-1» Uhr. Nachmittag« k»—k Uhr. >U «l»»icri»t» > E mr»«»lich. »««atz«« »er stzr »te «tzchsttal»««»« N«««er tzefttm«tea A«ser«te a« »Wtz«nta,-« » « S Utzr «achmitta»». au r«uu- «ntz Feftta-ru früh disUtzr. 2« -ra Filialen für 3»s.-Annah«re: Vit« »lk«m, Universiiit«straße »1, L«Ut» L-sche» Kaiharinensttaße 18, p. »«» »iS '/.» Utzr. ewMr TM-Iatt Anzeiger. Organ für Politik, Localgeschichte, Handels- and GeschästSderkchr. Auslage LS,SO». Adormrrnrnlsprn» oiertelj. 4V, Mk. tncl. Min-erloha 5 Mk.. durch die Post bezogen 6 Mk. Jede einzelne Nummer 20 Pf. Belegexemplar 10 Ps. Gebühren lür ürtrabeilaar» (ia Tageblatt-Format gesalzt) «tz«e Postbeiörderung 39 Mk. «tt Pvstbesördernng 48 Mk. Inserate baespaltene Petitzeile L0 Pf. Größere Schristen laut unserem PreiS- «rzeichniß. Labrllarischer a. Ziffernsatz nach höher« Tarif. Leclauren unter dem Ledartionsstrlch die Spaltzeile 50 Ps. Inserate sind stet« an die Expediti«« zu senden. — Rabatt wird nicht gegeben. Zahlung pnmllnmeraoäo oder durch Post. Nachnahme. ^ir LL1. Freitag den 8. August 1884. 78. Jahrgang. Amtlicher Theil. Vetimchmchmi. Di», diesjährige Lrtpztg-r UL1«ha»H»«rffe beginnt officiell a« LS. September »nd endigt den 18. Oktober. Während dieser drei Worben können alle in« und «»-. ländische« Handelsleute, Fabrikanten und Gcwerbtreibrnden ihr« Daaren hier öffentlich feilbieten. Doch kann der Großhandel m der bisher üblichen Weis« bereit» in der zn», Auspacken bestimmten Vorwoche vom 88. September an betrieben werdeu. Das AuSpncken der Maaren ist de» Inhabern der M-ßlocate in de» Häusern ebenso wie den in Bude« und aus Ständen seilhalteuve« Verkäufern in der Woche vor der Böttcher«orbc gestattet. Zum Etnpackea ist da« Ofsenhalten der Meß- locale in den Häuser« auch in der Woche nach der Zahlwocbe erlaub!. Jede frühere Eröffnung, sowie jedes längere Offenhalte» eine- solchen BerkaufSloeales, ebenso da« vorzeitige A «Spacke« an den Ständen und in den Buden wird mit der sofortige» Schließung «ud außerdem jede-mal, selbst bei der ersten Zuwiderhandlung, mit einer Geldstrafe bi« zu 7S Mark oder entsprechender Haftstrafe geahndet werben. Auswärtigen Spediteuren ist von der haupkzollamtlicheu Lösung de« WaarenverschlusteS an bis mit Ende der Woche «ach der Zahlwoche des Speditionsgeschäft hier gestattet. Leipzig, am 3. August !884. Der Rath der Stadt Leipzig. - vr. Tröndtiu. Kretschmer. VekamrtMchllng. Die Entschädigung für die in der Zeit vom 17. b!« mit 28. Juni d. I. allhier am Fleischerplatz, an der Frankfurter. Gustav Adolph-, Leibniz», Lessingstraße, am Naundörfchen, an der PoniatowSkystraße, am Ranstädter Steinweg und an der kbomasiuSstraße einqnartiert gewesenen Truppen vom König lich Sächf. 8. Jnfanterie-Rkgtmeat Nr. 107 und MontgltchSächs. 10I«fa«ter»eSIegimk«t-lrlöll kan» iu de» nächste» Tagen bn unserem Ouartier-Amte, Stadt» Vau«. 2. Etage. Zimmer 107, erhoben werden. > Der den Ouartierzettel Borweisend« gilt zur Empfang- «abme berechtigt. Gleichzeitig bringen wir, einigen Anfragen begegnend, zur Kenntniß der Betheiligten, daß die An-zahlung der Ent- schädiguug für da» am 30. März/l. April c. hier einquartierl gewesene KönigliH 8. Ostpreustische Jnfauterie- Regiverat Nr. 8a vorläufig noch beanstandet werden muß, weil bi« Entschädigung noch der Feststellung der betreffenden RechnungSbchörden unterliegt. Leippg, am 1. August 1884. Der Rath der Stadt Leipzig. vr. Tröndlin. L. Bekanntmachung. Die Ausführung der Anslreickerarbelten beim Bau der Sidouieu» und Hohen-Straßen-Brücken ist vergeben und werde« di« unberücksichtigt gebliebenen Submittenten deshalb hiermit ihrer Offerten entbunden. Leipzig, am 1. August 1884. Der Rath der Stadt Leipzig. vr. Tröndlin. Cichoriu». Di« Herstell "ig der macadamisirten Fahrbahnen der Bayerische« GtraHe und der Straßen M und 1k» de« südlichen Bebauungsplan«» soll an einen Unternehmer in Accord verdungen werden. Die Bedingungen für dies« Arbeite« liegen in unserer Tiefbau-Verwaltung, Rathhau«, ll. Etage. Zimmer Nr. 14, a«S und können daselbst eingesrben resp. entnommen werden. Bezügliche Offerten find versiegelt und mit der Aufschrift: „Macadamtsiraag der Bayerische« Straße" dersehen ebendaselbst und zwar bi» zum 10. la«fe«de« Moaats Nachmittag- S Uhr emzureichen. Leipzig, am 4. August 1884. DeS Nath» der Stadt Leipzig Stra-enbau-Deputatio«. Nichtamtlicher Theil. Vas Mlrecht. n. * Die Fremdcngesehgebung bedarf rvcksichtlich de« Asyl- recht» »och vielfacher Ergänzung. England» Fremdenbill vom April 1848 gestattet die Austreibung von Fremden, welche «icht durch siebenjährigen Aufenthalt eia Domicil erworben und bedroht den dem Ausweisungsbefehl nicht nachkoinmrndra, Putzer de» wisäomsaavor schuldigen Fremden mit 1—12 Mv- »atr«. Da- belgisch« Gesetz voin 22. September 1835 ge stattet di« Ausweisung jede» Fremden, welcher die öffent lich« Sicherheit cowpromittirt. Frankreich« Gesetze vom »l. April 1832. 1. Mai 1834, 24. Juli 1839 und 13. De- cember 1848 statuirrn die Iuterniruug von Flüchtlingen iu bestimmten Städten, und im Falle der Auflehnung dagegen oder einer Gefahr für die öffentliche Sicherheit di« Aus weisung «uter Androhung von Gtsängniß bi« zu sechs Monaten, und lassen schon nach fünfjährigem Aufenthalt ober flink» jshrigem französischen Mililairdienst die Internirung aus- yören. Da« französische Gesetz vom 23. December 1849 gewährt dem Minister de« Innern, in den Grenzprovinze» schon den Präsecten da« Recht, Fremde polizeilich auSzuweisen. Iu Schweden wurde die gegen den Fremden strengere könig liche Ordonnanz vom 12. Februar 1811 ersetzt durch die vom 3t. November 1860. Eine Person, welche indeß sich nicht MtzSrig de« Domicil «nd Namen nach auSweist, kann unter EScorte fortgeschickt werden. Die polizeilichen Maßregeln, deren sich der russische Staat gegen Ausländer bedient, sind hauptsächlich Verhaftung und Verweisung über die ReickSgrrnze. Für die Notywcndigkcit der Beschränkung de- AsyIrecktS erklärt sich auch der Schweizer BundeSrath in seinem Ent- scheid vom IS. Juli 1849, mittelst dessen badische politische Flüchtlinge au» der Schwei; auSgrwiesen wurden. Dir Schiveizerischr Verfassung vom 29. Ma, 1874 Art. 70 bestimmt: „Dem Bunde stehl da« Stecht zu. Fremde, welche die innere oder äußere Sicherheit der Eidgenossenschaft gefährden, au» dem schweizerischen Gebiet wegzuweiien." — Ueber polnische Flüchtlinge verhandelten Rußland und die Türkei 1849. über den Asylmißbrauch durch polnische Emigrirte ließ sich Fürst Metternich 1846 gegenüber England auS. Di« Ausweisung und die Verweisung von Flüchtlingen von den Grenzen in da« Innere de- Lande« und an einen brstimwten Ort ist vielfach ohne ober aus Requisition gewährt worbe«, z. B. rücksichtlich der badischen au» der Zeit der badischen Revolution seiten» der Schweiz, rücksickulich der hannoversche» Legion nach der Depossedirung de« König» von Hannover (1866) durch Frankreich. Solche Gewährung wird, da e« sich hier immer um politische Flüchtlinge hantelt, nicht gefordert werben können, sondern ganz dem guten Willen de» requirirten Staat,« anheimgestellt bleiben. Bei der jetzt herrschenden verschiedenen Behandlung flüchtiger Fremden wäre ein internationale» Urbereiiikominen erwünscht, damit die daraus bezüglichen Necrimiualionen der Staaten gegen eine zu weitgehende Duldung eine« gegen andere Staaten ge richteten feindlichen BenebmenS von Flüchtlingen aushvre. Besonder« sollte» neutralisirte Staaten, deren Neutralität von den anderen Staaten garantirt worden, nicht berechtigt erscheinen, Flüchtlingen da« Gastrecht oder einen Aufenthalt in ihren Grenzen zu gewähren, wenn sie gegen die Rechts ordnung der garanlinnden Staaten sich verfehlt haben oder sie bedrohen. Die Notbweatigkeit allgemeiner internationaler Maßnahmen gegen die Mitglieder der sogenannte» Inter» nationale, welche durch ihr« Tendenz die Rechtsordnung aller Staaten bedrohen, wird heute von keiner Seite bestritten. Indessen sind leider wiederbolte Anregungen, welche in dieser Hinsicht gegeben würden, bi« jetzt ohne Erfolg geblieben. Kein Staat kann aber einem anderen Staate Individuen auszwingen, denn kei« Staat ist ein Asyl für Individuen aller Art und jeder Herkunft, wohl aber bat jeder Staat die Pflicht zur Entgegennahme ihm gehörender Individuen. Demgemäß haben verschiedene Staaten Verträge über wechsel seitige Ncbernabme von AuSgewiesenen, Vaganten oder Vagabunden geschlossen. Namentlich Preußen mit Bayern 1818 »ne ibSv^mit dem Königreich Sachsen 1820. mit de» sächsische» ^MMMümern 1822, mit Württemberg 184b u. j. w. -l^a^Auigreich Sachsen mit Bayern 1820. mit Württemberg 1846. Ferner Schweden mit Dänemark am 7. März 1823, da» deutsche Reich mit Italien am 8. August 1873. — Wiederaufnahme eigener Staatsangehörigen, wenn sie auch ihre StaalSangrhörigkeit verloren, dem anderen Staat aber nach dessen Gesetzen noch nicht angehörig wurden, vercinbarteu Oesterreick und Preußen am 2/30. September 1849. Nach dem Vertrage Oesterreichs mit Rußland aber vom 30. September (9. November) 1849 sind Juden, welche ohne Legitimationen vou Rußland nach Oesterreich sich b«. gaben, falls sie sich nicht fünf Jahre im letzteren ausgehalten oder fall» sie, auch trotz deS Ablaufs dieser Zeit, vor dem Verlassen Rußland« daselbst Verbrechen begingen, nach Ruß land znrUckzusenben. Auch Niederlassung-Verträge, wie z. B. der Englisch- Schweizerische vom O.September 1855, enthalten Bestimmungen über die Wiederaufnahe von Staatsbürgern Eine Verord nung erließ Dänemark am 27. Juni 1833 über die au« Hannover exilirten Verbrecher und Vagabunden. Da« Asylrrcht deS Hotel-, de« QuärlierS und der Straße desselben, der Carrosse deS Gesandten beruhte aus der Ge währung de» beschickten Staate« und ist durch ausdrückliche Verordnungen oder durch Verzicht der Gesandten aufgehoben. Da« Asylrrcht der Kirche besteht nur noch in Spanien. Da- egen ist in neuerer Zeit den Consuln mit diplomatischem arakler in vichtchristlichen Staaten ein Asylrrcht verliehen. Leipzig, 8. August 1884. * Auf ein Immediatgesuch de- niederrheinischen WebrrdundeS an den Kaiser, in welchem um Aufnahme einer Reihe streng zünftlerischer Bestimmungen in da« In nungSgefetz gebeten wird, ist, wie die „InnungSzeitung' mittheilt, jetzt folgende« vom 23. v. M. datirte« Antwort schreiben an den Präsidenten de« erwähnten Bunde«, Herrn P. I. IenneSkenS in Nieukerk, ergangen: Aas Allerhöchsten Befehl Sr. Majestät de« Kaiser« und KSnig« erwidere ich Euer Wohlgebore» aus die Jmmediatvorstrllnng vom 9. April d. I., betreffend die Sbä». miq de« InnungSgesetze«, daß den Innungen die im 8 100« vor^ > .,ene Einwirkung aus die Ent- scheid»»- von Streitigkeiten zwischen Meistern und Lehrlingen, sowie die Prüfung von Lehrlingen, welche nicht bei Innung«- meistern beschäftigt sind, nur dann zugestanden werden kann, wenn sie die Gewähr bieten, daß sie diese Einwirkung ln einer dem öffentlichen Jnlereffe entsprechend«,, Weise auSilben werden. In der Thatsach« allein, daß eine Innung sich nach Maßgabe der Borichristrn de« Gesetze- vom 15. Juli 1881 organisirt hat, kann diese Gewähr nicht gesunden werden. ES muß vielmehr noch dinzukommen, daß dieselbe in ihrem eigenen Kreise die ihr hinsichtlich de« LehrlmgSweienS obliegende Ausgabe erfüllt. Hinsichtlich de« weiteren Antrag«, aus Erlab einer gesetzlichen Bestimmung, wonach Arbeitgeber», welche eia in der Innung vertretene« Gcwerbe betreiben und selbst zur Aus nahme in die Innung fähig sein würden, gleichwohl aber der Innung nicht bcitreten, von einem bestimmten Zeitpuncie ab da« Recht, Lehrlinge anzuurhme«, soll entzogen werde« können, weise ich daraus hin, daß der Reichstag inzwischen «ine» diesem Antrag euisprecheuden Geietzeniwnrs angenommen hat» welcher zur Zeit der Brichlußsaflnna de« BundeSrath« onterliegt. Dem serneren An« trage, alle Arbeitgeber, welche eme« der in der Innung »erlretenen Gewerbe selbstständig betreiben und der Innung nicht angehür»*, zu verpflichte», bestehenden Innung«.Krankencassen beiz»- treten und zu den Kosten von Innungs-Fachschulen beizu tragen, kann mit Rücksicht aus die erst neuerding« ersolgl« Regelung der Krankenversicherung und aus den gegenwärtige» Stand der Ent wickelung de« FachichuliveienS zur Zeit nicht näher getreten werden. War schließlich die Einsüdrnng von Gewerbekammern betriff», so liegt zu einer reich-gesetzlichen Regelung dieser Angelegenhri» lür letzt kein «vSrrichendrr Anlaß vor, da bereit« in verschiedenen deutschen Staaten Tewerbckammern bestehen, und die königlch preußisch« SwatSregierung gegenwärtig mit den Vorbereitungen z» deren Errichinng beschäftigt ist. Der Reichskanzler. I. B. »-Vvetticher. Au« dieser Antwort der Regierung. die zu recht gelegener Zeit kommt, geht sehr deutlich hervor, daß bi« auf Weitere« die Regierung an eine Aenkerung ihrer Stellung in der JnnungSsrag« »icht denkt. Wir habe» bereit« mehrfach unserer Ansicht über diese Frage Ausdruck verliehen, werden aber demnächst noch eingehender daraus zurückkommen * Die Mittheiluna, baß deutsche Mari«eoksiei«re in türkische Dienste treten werden, scheint sich zu be stätigen. Gerüchtweise verlautet wenigsten», daß mit dem Corvettencapitain v. Holleben, Lehrer au der Marine- akadcmie und Schule und früherem Artilleriedirector der Kielrr Werft, behuf« Uebertritts in türkische Dienste ver handelt wird. Herr v. Hollebr» ist «in Verwandter de« früheren AdmiralitätSchefS. er ist auch al« Marinrnovellist hervorgetrelrn und srin Buch „Sieben Jahre Seekadett- hat lhn einem größeren Kreise bekannt gemacht. * Der Chef der Admiralität ist bemüht, die Kosten, welche die Cadettenlausbahn erfordert, erheblich zu vermindern; sie betragen jetzt circa 7000 »in Opfer, welche« immer nur von einer kleinen Zalil von Familien gebracht werden kann. Wenn e» gelingen sollte, die Au«bildung«kosten auf die Hälfte zu vermindern, so würde die Zahl der Aspiranten sich nicht nur erbeblich steigern, sondern e« würden auch die weniger bemittelten Familien ihre Söhne, die jenen un bezähmbaren Drang nach dem Meere empfinden, ämf die Marine schicken können. Die jüngste Verfügung de« Herrn v. Caprivi. welche die Verpflichtung dr» Unterlieutenant« zur Beschaffung eine« Sextanten au« eigenen Mitteln und die jenigen der Seecadetten, vor der Einschiffung auf dem Schul- schifte einen Halbsextanten zu beschaffen, aushebt, entspringt au» diesem Wunsch«, die Au-biidungSkosten für di« Cadetten zu vermindern. * Neber die Confereuz der preußische« Bischöfe schreibt man un« an« Fulda vom S. August: Die politische» Umgestaltungen dr« Jahre« 186« ließen für den scharfsichtigen Beobachter sofort erkennen, baß auch aus kirchen- politischem Gebiete in ganz Deutschland Ereignisse von größter Tragweite zu erwarten seien, sowie daß iu dem unvermeidlichen Kampse zwischen Staatsgewalt und Hierarchie manch« Jnsti- tutioaen und Vorrecht« in Trümmer gehe» würden, «elchr di« Zer- riflenheit de« Vaterlandes gehöre» und «>«e schwächliche Politik am Lebe» erhalten batte. Sobald das deutsch« Volk sich wieder al geeinte Nation fühlte, erwachte auch der trieb nach Freiheit aus geistigem Gebiete und damit da« Bestrebe», dieUebergrisfe Rom« abzn- schütteln und die Religion von jenem Beiwerke zn entkleide«, da» noch niemal» da« nationale Ansehen gefördert bat. Ans keiner Seite ist diese der Kirchengewalt drohende Gesahr rascher und zutreffeuder erkannt worden al« von dem deutsche» Episkopate, dessen hervorragende Glieder schon in den am 1. Januar 1887 an dir betreffenden LandeS- sürften gerichteten Glückwunsch-Adressen ans die Stürme der kommenden Jahre hinwieseu uud unter scharfer Betouung kHc Sostdoriräi zwischen Thron und Altar ihr Vertraue» dahin daß Denischlaud« Monarchen stet» die Rechte der -Ktd»- Diese Vorahnung erscheint auch al« dt« Mutter der periodischen BischosScvnfereazen, welche seit Mitte October 1867 bi« zum Sommer 1875 fast alljährlich i» hiesiger Stadt, am Grab« de« Apostel- der Deutschen, abgehaltea «nrden und die sich al« die Generalftab«. Sitzungen tu dem Kriege der feind lichen Brüder, de« Staate« «nd der Kirche, darstellien, der ja bi« zur Stund« »och nicht durch «inen Friede» beendet worden ist. Waren eS bis 1873 alle deutschen Biichöse. die sich an den Tonferenzcn beiheiligien, so veranlaßle c« der spccifüch preußische Culturkamps, daß von da ab nur noch die norddeutschen Bischöfe in Fulda zu- sammentraten, bis die AbsetzungSurtheile de- kirchlichen Gerichtshöfe« in Berlin eine Fortsetzung der Beriammlunae» unmöglich machle. Sieht mau von einer Anzahl von Immediat-Borsiellungen, Protesten rc. ab, die al« Früchte der geheimen Berathungen mit stet« negativem Erfolg vom Stapel gelaffen wurden, so bleibt als praktische- Resultat sür da« Kirchenregiment nur Da« übrig, daß «an de» passiven Widerstand gegen alle sogen. Euliuckampsgesctze einheitlich orgauifirte und »ach die>er Richtung sür die »iedercu KleruS Jostruclionen auSarbeiie, die zu paralysire» allerdings dem Staate niemals geglückt ist. Nach- dem jetzt seil lech« Jahren der Lulturkamps — um ein in ultra- montanen Blättern Übliche« Wort zu wählen — „eingedämmt" und durch die neneren Gesetze in Verbindung mit der Gnade de« Kaiser« «nd König« die Wiederbesetznvg der erledigten BiichosSsitze, bezw. die Zurückberusung der abgesetzte»Kirchenfürftrn ermöglicht worden ist, stellte sich sür die Prälaten da« Vedürsniß heraus, jene periodischen Lonserenzen in Fulda sortzusetzen uud durch ein gemeinsame« Vor gehen diejenige» Wünsche drr Papstkirche zu realistren, welche nach oeu gewichtigen Zugeständnisse» de« letzten halben DecenniumS noch unerfüllt geblieben sind. Im Weiteren soll in diesen Lonserenzen au die alten Fäden anaeknüpst und allmälig jene« Prvject durch- «führt werden, da« ans die Schaffung einer veneu kirchlichen In- stanz abzielt, welche« die Ausgabe zufiele, ohne jede staatliche Ein- Wirkung nach Rom« Befehle» dem gekämmten preußischen Klerus die Direktive zu geben und damit die bischöfliche Gewalt »ach dieser Seite hi» unverantwortlich zu machen. Zum erste» Mal« ist »„erwartet »ach langem Zwischenräume wiederum eine Loasereuz der preußischen Bischöfe hierher einberufea worden, zu welcher bi« jetzt neben dem Bischöfe Vr. Kopo von Fulda von ausivärtö die Bischöfe vr. Kremend (Ermlaud), vr. Korn« (Trier), vr. Brinkmann (Münster) und Sommerwerk.Iacobi (Hildesheim), sowie al« Stellvertreter die Eapitular« vr. Franz (für Breslau), vr. Redner (lür Lul«), vr. Höhler (für Limburg) »nd vr. Schulte (iür Paderboru) ringetroffea sind. Der Bischof von Osnabrück wird mit dem »bendjchnellzug« erwartet. Nach der kirchlichen Er- öff»ung»seier in der Krypta de« hl. Boaisaciu« begannen die Beraihungen im bischöflichen Palai«, woselbst auch drei der Herren Bischöfe Wohnuug genommen haben. Bei den Verhandlungen führt Bischof Vr. Krementz von Lrmland den Borsitz, während dem bischöflichen Laplane Kaßmann dahier die Führung de» Protokoll« aiiverlraut ist. Al« BeroihungSgegrnständ« werden un« von glaub würdiger Seite die uachsolgendea bezeichnet: 1) Di« vollständige Wiederbesetzung oller erledigten Eeelsorgerstclle». 2) Die Gründung knihoUich-theologiicher Fakultäten auf prvtcstautischea Universitäten, rejp. wenigsten« einer solchen in Marburg, und damit die Bor bildungSsrage im Allgemeinen. 3) Die Vereinigung der Diöcesen Fulda und Limburg zu einem ErzbiSthume. 4) Die Redaktion eine« ge meinjchastliwen Gesangbuches für di« preußischrn DiSeeseu. Aus den gegenwärtige» Stand dieser Angelegenheiten sowie aus den Ver- lanf der Lonserenz selbst werden »ir morgen zurückkommen. — vemrrkt sei noch, daß dir die«malige Versammlung streng geheim gehalten werden sollt» «nd de«halb auch in de« klerikale» Blättern di« jetzt lodlgeschwiege» morden ist, welcher mißglückte Plan eia gewisse« Streiflicht aus die Berathungeo selbst zu werfen geeignet sem dürste. * Da« Entlassungtgesucb de» Regierungspräsidenten v. Bernuth ist. wie die .^kölnische Zeitung" meldet, vom Kaiser genehmigt worden und hat derselbe die Entlassung au« dem Staatsdienst zun» 1. November d. I. mit Pension unter Bezeigung der Zufriedenheit mit besten bisheriger TirnslsUhrung ausgesprochen. Herr v. Bernutl, wird also am l. November au- seinrm Kölnischen Wirkungskreise ausscheiden, in dem er sich nicht nur die hche Achtung und Liebe seiner Beamten, sondern auch vertrauen und Hoch schätzung in den weitesten Kreise» der Bevölkerung er worben hat. « * » * Fürst Alexander von Bulgarien will sich, wie au« Wien gemeldet wird, mit der zweiten Tochter de« Fürsten N'eolanS von Montenegro, d'7 18 iä'sirigen Prinzessin Militza, verloben. Es heißt. Fürst NicolauS werde sich am 15. August nach Sofia begeben, wo die Ver lobung statlfinden soll. Der Kaiser von Rußland habe per sönlich diese Verbindung gewünscht und werde der Braut eine Million Franc« al« Morgengabe mitgeben. * Der Berner „Bund" liest der italienischen Presse den Tert, weil dieselbe den Tessmern den Vorwurf de« prosession«mäßigen Schmuggel« macht, welchen das Berner Blatt mit Zinsen heimzuzahlen sich bestrebt zeigt. Ter „Bund" wirft den italienischen Blättern die größte Un- kcnntniß der wirklichen Zustände vor: „Alle Tage erzählt uns nämlich bald diese, bald jene Zeitung, der SanitäiScordon habe endlich dem Schmuggeln ein Ende gemacht; die Tcssiner seien über die Grenzsperre empört, weil sie dos Schmuggel» nicht mehr treiben können: die icisiuischc Bevölkerung habe zum Schaden der italienischen Finanzen den Schmuggel geübt, mit einem Worte, sämmtliche Tejsmer seien einfach alle Schmuggler. Sehr schmeichelhaft! ES ist wohl «»gezeigt, baß wir jenen Journalea, die un« solcher Art qnalificiren, erwidern: wecklo«, oura ts ipsum. Bon unseren Tessmern beschäftige» sich nur sehr wenige, und diese auch nur aus nahmsweise, mit dem Schmuggel». Vielmehr sind die Schmuggler (und dies sollten die italienischen Zeitungsschreiber wissen) fast auS- schließlich Italiener au« den Gegenden von Barese, Lomo, Bergamo, d. h. au« den aa die Schweiz angrenzenden italienischen Thäleru. Sogar nach Bellinzona kommen hie uud da Schmuggler, um sich mit Tabak, Zucker, Kaffee und Satz zu verproviantiren; aber dies«, denen wir selbst öfter mit ihrer Last begegnen, sind lauter Italiener, welche durch schwere Umgehungen oder kühne Raschheit de« Gehens der Aussicht der Grenzwächter, welche auf dem St. Jorio postirt sind, zu eutgeheu willen. T c Grenzsperre ist nn» lästig, weil Handel, Fremdenverkehr uud GeschäslSgnug darunter leide»; «egen der größeren Schwierigkeiten deS Schmuggels ist sie aber d« Jwlicuern, uicht uns vou Nachtheil. Wir verstehen ganz gnt die Allerdings übertriebenen Maßregeln der italienischen Regierung, ab«» wir könne» uichr die Entstellungen der italienischen Press« billige«, «eiche, nachdem sie uns Alle als gewerbsmäßige Schmuggler behandelt wisse» >vill, noch weiter geht und sogar eine „ehrbar« nnd vernünftige Srcnzberichtignna" ver- langt. Ursachen nnd Herd de« Schmuggels soll die italienische Presse tu den eigenen inneren Verhältnissen ihre« Laude« selbst such«,, nicht bei nus." * Der Londoner „Standard" hat herau«gef»nden, daß die Holländer keine rechtsgültigen Ansprüche auf irgend einen Theil der Insel Neu-Guinea besitzen. Gewisse Concessionen von eingeborenen -Häuptlingen, aus welche sich die holländische Souverainetät stützt, seien seit geraumer Zeit ririährt. Al« der Queen-ländische Polizririchter vor einiger Zeit die britisch« Flagge «»shißte, beschränkte er seine Pro- clamirnng der Herrschaft der Königin auf solche Theile der Insel, die nicht von irgend einer anderen europäischen Macht beansprucht worden. Die Annexion wurde alsdann deSavouirt, allein wenn unter dem neuen Föderationsplane Neu-Guiura mit Australien einverleibt werde, dürfte, nach dem „Standard", den Colonistcn gestattet werden, von der ganzen Insel Besitz zu ergreifen. * Mit dem 1. August hat sich in Frankreich die größte gesellschaftlich« Umwälzung der letzten sechzig Jahre voll zogen. Das „Journal officiel" hat da« Gesetz über die Ehescheidung veröffentlicht, welche» die bisher geltende Unlöslichkeit de« Ehebande» aufbebt. Ter „Figaro" ver öffentlicht in einer seiner letzten Nummern den» auch bereit eine förmliche Anleitung zur Ehescheidung oder, wie er e« nennt, ein Handbuch (waund). Die wichtigste Folge diese« Gesetze« ist, daß m Frankreich von jetzt ab geschie dene Ehegatten aller Consessioncn, auch der katholischen, nach Ablauf einer bestimmten Zeit und mit gewissen Ausnahmen zu einer zweiten Ehe schreiten dürfen. Nur Solchen, die be reit« einmal geschieden, auch die zweite Ehe gerichtlich auf- lvsen lasten, ist die Wiederverhcirathung nicht gestattet. Um aber dem Gewissen Derjenigen, die an der Unauflöslichkeit der Ehe festhalten, keinen Zwang anzuthun, ist neben der Ehetrennung (älvores) auch die Scheidung von Tisch und Bett (sLpLrntion äe corxs) beibehaltcn. Nach dreijähriger Dauer kann diese jevock auf einfache« Ansuchen eines Theile« vom Gericht in eine wirkliche Ehetrennung mit der Möglich keit der Wiederverehelichung umgewanvelt werden. Diese Bestimmung gilt auch für alle Ehen, die gegenwärtig bereit« seit drei Jahren oder länger geschieden sind. Al« Ehe- fcheidungSgründe sind durch das neue Gesetz anerkannt: der Ehebruch, die Infamie (durch Verurteilung zu einer ent ehrenden Strafe), Gewaltthätigkeiien. Mißbantlungen und schwere Kränkungen. Die cinverständliche Ehctreniiung ist ausgeschlossen, ebenso ist Abwesenheit oder Wahnsinn eine« Ehegatten kein Trennungsgrund. Das Verfahren ist münd lich und grvßtentheilS öffentlich. Dagegen ist die Veröffent lichung von Berichten Uber ScheidungSproceste verboten. Inter essant ist auch, daß nach ven Bestimmungen de« neuen Gesetze» die geschiedene Gattin wieder ihren Mädchennamen annehmcn muß. — Das Gesetz ist bereit» in Wirksamkeit ge treten, allein, da die Gerichtsferien vor der Thür stehen, dürften sich die BerbandlungSsäle der Gerichtshöfe den ungedul digen EheschridungSwerbern kaum vor dem November öffuen. * Eine« der ersten Geschäfte der französischen Kam mern, nachdem der Congreß da» RcvisionSwerk zu Ende geführt hat, wird die Bewilligung de« NacktragScöeditS sür Tonkin sein muffen. Da bei dieser Gelegenheit ohne Zweifel die ganze ostasiatische Politik de« Ministerium« Ferry zum Gegenstand parlamentarischer Erörterungen ge macht werden dürfte, so kann e» leicht sein, daß auch aus den Conslict mit China ein neue« Licht fällt, und man wenigsten« in die Lage kommt, bcurlheilen zn können, ob der Streit zu gutem oder zu bösem Ende gelangt. DaS französische Ulti matum ist am vorigen Freitag abgelaufen, jevoch hat der Ge sandte, Herr Patenotre, Vollmacht, die den Chinesen gestellte Frist nach Bedarf um einige wenige Tage zu verlängern, und er scheint von dieser Vollmacht Gebrauch gemacht zu habe», da die Verbandlungen fortgesetzt werden. Welcher AuSgana denselben beschieden sein mag, ist heute noch ebenso ungewiß, al« am Tage ihre« Beginnen». Am Pekinger Hofe halten sich die Krieg«- und die Frieden-Partei augenscheinlich das Gleichgewicht. Da« hartnäckige Festhalten Frankreichs an der Eiitschäbiguiigösorderung von 250 Mill. Franc« bildet den hauptsächlichsten Stein de« Anstöße». Cbina« Gegenoffert«, die 3'/, Mill. Franc« betrug, wurde in Pari» drevi manu zurückgewiesen und scheint auch kaum ernstlich gemeint ge wesen zu sein. China» Taktik ist nach wie vor dieselbe. Ma» zieht den Gang der Verhandlungen in die Länge, wohl durch die Hoffnung bewogen, daß andere Mächte, erschreckt durch die Aussicht aus einen Krieg Frankreichs mit China und die damit verbundene geschäftliche Deroute in ganz Ostasien, sich
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