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Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 14.08.1885
- Erscheinungsdatum
- 1885-08-14
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id453042023-188508143
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id453042023-18850814
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-453042023-18850814
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungLeipziger Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1885
- Monat1885-08
- Tag1885-08-14
- Monat1885-08
- Jahr1885
- Titel
- Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 14.08.1885
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Grscktint tnglicb früh 6'/, Uhr. Ktdarlion und Lrvkdition Jokanncsgasse 8. SprrMui'.örn drr Urdariiou: Vormittags 10—13 Uhr. Nachmittags 5—6 Uhr. Util »>e HUSjadi rm,ki-»d«er Mamlicrwt» t>« i!rv»clu-u »>chl »ertu>»Uch. rlnnuhme der für die nächftf«>>en»e Nummer bestiiiiinren Inserate a» Wochentagen bis L Uhr Nachm,tta,«» a» Lonn- und Festtagen früh bi» ',,S Uhr. Zn ötn Filialen für Zns.-^nnahmc: Ltt« klemm, Universitätsstraße 1. Louis Lösche» Kaiharinenstr. 23, p. nur bis '/,lt Uhr. Anzeiger. Organ für Politik, Localgeschichte, Handels- und Geschäftsverkehr. Auflage ^lionnnnenlspreis Viertels. 4'/, Mk. incl. Bringenohn 5 Mk.. durch die Post bezogen 6 Mk. Jede einzelne Nummer 20 Pst Belegezeuiplar 10 Pf. Gebühren für Extrabeilagen (in Tageblatt-Normal gesalzt) ohne Postbesörderung 39 Mk. mit Postbesorderung 48 Mk. Inserate ügeipaltene Petitzeile 20 Ps. Gröbere Schritten laut uni. Preu-verzeichuiß. Tabellarischer u. Ziffernsatz nach höherm Tarif. Reklamen unter dem RedactionSstrich dieSgesvalt. Zeile üO Ps., vor den Famillennachrichien die Ogespaltene Zeile 40 Ps. Iaserale sind steiS an die Expeditio« za senden. — Rabatt wird nicht gegcoen. Zahlung pruouum, raiiäo oder durcp Post. Nachnahme. 22k. Freitag den 14. August 1885. 78. Jahrgang. Amtlicher Theil. Vekanntmachung. Nach Vollendung des Umbaues der Schalteranlogen wird die Annahmestelle für Packele bei dem Postamte Nr. 7 <Nan- ftädter Lte«»l»»g) hierselbst vom 14. August ad wieder er- öffnet. Leipzig, den 13. August 1883. Ler kaiserliche Vber-Poftdtreetor. In Vertretung: C a l a m e. Auction. Sonnabend, den 15. dieses Monat» S'/, Uhr varmittagS gelangen im AnclionSlocalc d?S hiesigen Königlichen Amtsgerichts 3 Stück Kieidersecretaire, 1 Sopha, 2 Stück Waschtische, I Pfeiler» fpiegel, 1 Pscilerschränkchcn und 2 Stück Gardmeusimfl gegen sofortige Baarzahlung öffentlich zur Versteigerung. Leipzig, am 12. August 1885. Ler Gerichtsvollzieher de» königlichen Amtsgericht». Auction. Dienstag, den 18. dss. MtS.. Ist vhr Vormittags ,ollen im Aucrionslocale des hiesigen Königlichen Amtsgerichts I Partie Oberhemden, Jägersche Normalhemden, Servietten, Hand- schuhe, Schürzen, Corsets, Vorhemdcheu, Kragen und sonstige Wäsche- a.iikel, sowie 1 größere Ladentasel mit Marmorplatte, 1 großer Waarenschrank, 1 kleine Ladenlasel mit Marmorplatte, Regale, 1 Copiipresfl, Nähmaschinen, Möbel, Betten u. dgl. m. meistbietend gegen sofortige Baarzahlung öffentlich versteigert werden. Leipzig, den 12. August 1885. Fischer, Gerichtsvollzieher. Nichtamtlicher Theil. Zur Parteitage. VIII. * Der Reichstag hat allerdings, abgesehen von den Gebieten, in welchen die Regierung verfassungsmäßig a» seine Zustimmung gebunden ist. auf die Gesammthaltung der selben bisher einen verhältnismäßig geringen Einfluß geübt geringer alS in den meisten deutschen Einzeistaaten außer Preuße», und ein Hauptvorwurf der „Freisinnigen" befiehl darin, daß der Reichskanzler dem Reichstag gegenüber eine rücksichtslose Diclatur zu üben suche. Der Vorwurf ist lediglich eine Ucbcrtreibnng zum Zwecke der Agitation. Im Gegentheil ist vielleicht niemals ein mächtiges Reich unter größerer Mäßigung des diktatorischen Willens gegründet und eingerichtet woroenwiedaS unsrige. Der erste Schritt dcsKanzlers »och errungenem Sieg noch vor der formellen Gründung des nord- deulschcnBunVes war die sreiwilligeUnterwerfung unter basGcsetz durch Nacksuchung der Indemnität für die vorangegangenen Gesetzesübertretungen und wiederholt hat auch nachher Fürst ViSmarck gezeigt, daß er in der Ausrcchterhaltung eincS ge setzlich der R-gierungSgewalt zustebendcn Rechts durch keinen Widerspruch sich hemmen läßt, daß er aber Eonflicte über zweifelhafte Rechtsfragen sorgfältig vermeide!. Im Uebrigen ist nicht zu bestreiten, daß der Reichskanzler bei seinen Ent schlüssen den Anschauungen und Tendenzen deS RcichSkagS oder gar der einzelnen Parteien ein ziemlich geringes Gewicht beilegt und jede» Einfluß derselben auf die Regierung abzu wehren snchk. ES mag dahin gestellt bleiben, wie weit damit ein als dauernd möglich gedackleS System verfolgt wird, oder wie weit darin »ur die Aeußcrung einer alles gewöhn liche Maß weit übersteigenden Kraft vorliegt. Jedenfalls ist es eine unmögliche Zumuthung. daß eine solche Kraft sich als nicht vorhanden befrachte, und eS ist für unsere politische Entwickelung vortbeilbastcr, daß sie im Bewußtsein ihres Werlheö ihre Ziele offen verfolgt und die neben ihr vor haiidenen schwächeren Kräfte lieber einengt, als daß sie die selben fälscht. Hätte der Reichskanzler tue Formen deS par lamentarischcn Systems in der Manier des BürgerkönigthumS mißbrauchen wollen, so hätte er wahrscheinlich auch aus diesem Wege und vielleicht unter minder lautem Widerspruch wie jetzt seine Ziele erreichen können. Damit wäre aber nur eine Unwahrbett in unser politisches Leben eingesührt worden, welche ihren Urheber nickt überdauern lohnte, die Nation aber in falsche, schwer wieder zu verlassende Bahnen ver lockt hätte. Das parlamentarische NegierungSsystem mit seiner Abhängigkeit der Negierung von dem Parlament ist für uns nickt wegen der fälschlich behaupteten Herrschsucht des Kanzlers, sondern a»S sachlichen, für absehbare Zeiten nicht zu ändernden Gründen so unmöglich, daß selbst die gewaltige Kraft des Reichskanzlers dasselbe nickt zu uns zu verpflanzen vermöchte. Im klebrigen ist die persönliche Machtstellung des N'.'ichskanzlerS gewiß lebr von der Regel abweichend, ganz ebenso wie seine Verdienste und seine Leistungs fähigkeit, sic ist aber persönlich und bedeutend keineswegs ein fortdauerndes gleiches Uebcrgewicht der Regierung gegen über der Volksvertretung. Nur die grundsätzliche Unab liäiizigkeit jener von dieser wird bleiben, dagegen der Einfluß der letzteren nnseblbar steigen, denn keinem Nachfolge BiSmarck'S wird eS möglich sei», dessen Auto rilät zu gewinnen und zu bebaupten. Möge eS uns nur nicht bcschiedcn sein, daß die Alles überwältigende Kraft, die j tzl von ihm ausgeht, allzu bald auch von Denjenigen schmerzlich vermißt werde, welche jetzt über daS Uedcrmaß dieser Kraft Klage führe». AlS die beiden wichtigsten Waffen. durch welche die Volksvertretung der Regierung gegenüber den ihr gebührenden Einfluß erlangen und behaupten könne, betrachtet die konstitutionelle Toctrin die Miiiisteranklage und daS Steiierbewilligiingtrecht. Die rechtliche Verantwortlichkeit der Negierung ist nickt eine speeisiscke Eigenthümlickkeil des parlamentarischen RegierungssystemS; es ist vielmehr uraltes deutsches Recht, daß jede öffentliche Gewalt nur »ach Recht und Gesetz auSgcübt werden darf, daß die Inhaber und Träger derselbe» nicht über, sondern unter dem Gesetze stehen. Bekanntlich ist auch in der Reich-Verfassung au Veranlassung tcS RcichSlagS die Verantwortlichkeit deS Kanzler- in Verbindung mit der Formvorschrift, daß alle Regentenhaiidlungen des Kaisers seiner Gegenzeichnung bedürfen, au-drücklich ausgesprochen, und sie ist als eine rechtliche jedenfalls in dem Sinne zu betrachten, daß ihm da durch die Pflicht auserlegt werden soll, für die Gesetzmäßigkeit der Regierung-Handlungen einzuflehen. Diese BerfassungSvorschrisl ifl aber allerdings wie so manche andere Satzungen des öffentlichen Rechts eine un vollendete (Isr impsickocta), insofern sie, abgesehen von der rechtlichen Unwirksamksamkeit deS gegen daS Gesetz Geschehenen, durch keine Strafbestimmung geschützt ist und Mittel und Wege zu ihrer Geltendmachung nickt bereitet sind. Mit dem Wesen unsere- EonstitutionatiSmuS wäre die Anklage der Volksvertretung gegen einen Minister wegen gcsetzwiorigen Verhalten- in feinem Amt an sich ganz wohl vereinbar, und ein MinisterverantwortlichkeitSgesetz würde vielleicht nicht auf allzu große Schwierigkeiten stoßen. Nur würde eS einen ziemlich geringe» Werth haben und dem Haupt zweck wenig genügen, welchen man mit einem solchen Gesetz verfolgt und welcher darin bestebt, daß für den Fall deS ConflictS zwischen Regierung und Volksvertretung, wenn jene etwa- thut, waS diese nicht will und für rechtlich unzulässig hält, eine beide Theile bindende Entscheidung herbei- geführt werde. Eine solche Entscheidung ist aber, so sehr dabei auch Rechtsfragen in Betracht kommen mögen, doch nicht einfache Rechtsprechung, sondern ei» eminent politischer Act. Ob die Ueberwindung eines ConflictS zwischen Negie rung und Volksvertretung — und darauf, nicht auf die Lösung eine- juristischen Problems kommt eS an — leichterer und ichercr durch eine Ministeranklage oder durch das freie Spiel der einander gegenüber stehenden politischen Kräfte, welche doch auch bei jener unvermeidlich den Ausschlag geben, zu er reichen sei, läßt sich schwerlich ini Voraus entscheiden. Die politische Mmisierankiage ist für einen äußersten Fall ein letztes Mittel von weiselhasler Wirksamkeit. Uber desscnZubereitung im Voraus zu treilen, mit der Gefahr, sich darüber ;uentzweien, kaum der Mühe lohnt. Der Reichstag hat nur während der ersten Sessionen VcS Norddeutschen Bunde- schwache Versuche zu weiterer Ausbildung der rechtlichen Verantwortlichkeit der Regierung zemacht, ohne Erfolg. Dagegen haben namentlich die Nationalliberalen ein wesentliches Verdienst dadurch sich erworben, daß sie mit ebenso viel Geschick alS Erfolg bemt'cht waren, die Competenz und die Machtbefugnisse der Regierung möglichst genau zu bestimmen und die Entscheidung streitiger Rechtsfragen in möglichst weiter Ausdehnung an unabhängige Gerichte zu übertragen. Die „ationalliberale Parier hat für die Ausgabe, den öffentlichen Nechtszustand gegen Verletzungen auch von Seiten der Regierung zu schützen, da durch mehr geleistet, als durch das vollendetste Minister VerantwortlichkcilSgesetz zu erreichen wäre. Auch die össent liche Meinung scheint in der Wertschätzung eines solchen Gesetzes etwa« schwankend geworben zu fein; wird eS noch immer in manchen Kreisen als eine Einrichtung betrachtet, die zweifellos zur Vollendung der constitutionellen Verfassung gehöre, so ist eS dock in den Augen Vieler nur eine theoretisch und logisch nothwendige Ergänzung derselben von Zweifel hastem praktischen Werlh und wird mit der Kühle behandelt, welcher Vieser Auffassung entspricht. Leipzig, 14. August 1885. * Mit Reckt bildet die Lage der kleinen Land wirt he unausgesetzt einen hervorragenden Gegenstand der öffentlichen Erörterungen. Unter den Mitteln aber, welche ich zur Besserung dieser Lage darbielen, scheint nnS einS der am meisten Erfolg versprechenden noch nicht überall die ge hörige Beachtung zu finden, nämlich die Genossenschafts bildung. Was in dieser Richtung zu leisten ist, zeigt u. A. der Bericht, welcher dem Verbände landwirths christ lich er Creditgenossenschaften in Württemberg vor Kurzem in seiner vierten statutenmäßigen Versammlung von dem BerbandSvorstehcr, Nelch-tagSabgcordneten Lecmann, erstattet worden ist. Württemberg gehört bekannllicb zu den klassischen Gegenden stark parcellirlen Grundbesitzes in Deutsch land; daS Bedürsniß einer durchgreifenden Hilse für die kleine Landwirthschafl wird hier besonders lebhast empfunden. Da ist denn das rasche Anwachsen der Zahl lanvwirthschastlicker Ereditgcnosseuschaftcn gerade i» die>em Lande ein deutlicher Beweis, wie sehr darin ein Mittel zur Befriedigung jenes Bedürfnisses erblickt wird. In Württemberg bestehen zur Zeit 115 derartige Darlebnseasseiivcreiiie, von denen !I0 dem in Rede stehenden Verbände angeboren, gegen 93 im Vorjahre. Die Mitglictcrzahl der sämmtticheu Vereine wird auf 9000. der Gesammtumsatz im Jahre 1884 aus rund 7 Millionen Mark angegeben. Beschallung von Credit ist für den kleinen Landmann ja gewöhnlich die nächste und größte Schwierigleit und nicht selten die gefährlichste Klippe. Aber der württembergische Genossenschaft-Verband bleibt bei der bloßen Befriedigung deS CredilbedürsniffeS nicht stehen, er hat auch die Idee der Rohsloffconsumverciue zu verwerthen vegonnen. ES wurden im Jahre 1884 von 34 Vereinen im Gesammtbetragr von 36,859 Futter- und Düngemittel Sämereien, Obst, Rebpsähle u. s. w. angekaust. 1853 hatten nur 17 Vereine im Gesammtbetragr von 20.436 gemeinschaftliche Ankäufe gemacht. Dagegen haben im Frühjahre 1885 wiederum 27 Vereine Anschaffungen für 17,492 gemacht, gegenüber 21 Vereinen und 10,072 im Frühjahr 1884. Zur Beleuchtung dieses Zweiges der BereinStbätigkeit, welcher demnach offenbar auch in ersicht lichem Aufblühen begriffen ist, bemerkt der Bericht: „Die sehr erheblichen Vortheile, welche bei solchen gemeinschaftlichen Anschaffungen dem Einzelankauf gegenüber i» Absicht au Preis und Güter erreicht werden, sollten die Vereine veran lassen, diesem überaus nützlichen Zweig ihrer Wirksamkeit fortdauernd vermehrte Ausmcrksanikcit zu schenke». Außer Sämereien aller Art, Obst rc. eignen sich zu gemeinschaftlichem Ankauf ganz besonders die verschiedenen Futter- und Dünge- miltel, von welchen in der letztvergangcncn Zeit eine vermehrte Anwendung in erfreulicher Weise wabrzunohmen ist. Die Wirk samkeil und die PreiSwürdigkeit läßt sich zumal bei Dünge Mitteln durch das äußere Aussehen allein ganz unmöglich bcurtlieilen. eS kommt vielmehr Alles aus den seitens deS Verkäufers garanlirlen Gehalt an Nährstoffen an. Diese Garantie läßt sich aber viel vollkommener erlangen und viel sicherer conlrcliren, je größer dis Bezüge aus einer Hand sind. Es sollte» daher die Vereine, unbekümmert um die häufigen Einreden hausirender Zwischenhändler, die bei ihren Mitgliedern gesammelten Austräg: an der Verband weiter geben, damit dieser alSdann in der Lage ist,.den Ankauf im Großen zu besorgen." Man kann dem Verbände würltem bergiscker landwirlhsckastticber Erckitgenosscnschastcn nur von Herzen wünschen, daß seine Tdätigkeit in dieser Richtung von denselben Erfolgen gekrönt sein möge, welche er trotz der kurzen Zeit seines Bestehen« bereits in so erfreulichem Maße usznweisen hat. Anderwärts aber möge man sich an dieser planmäßig, umsichtig und energisch geleiteten GenossenschaslS- entwickelung ein Beispiel nehmen. * Aus Grund der Statuten deS nationalliberalen Verein« für den Regierungsbezirk Wiesbaden bat sich kürzlich in Dillenburg ein nationalliberalcr Verein für daS Amt Dillenburg gebildet. * Der plötzliche Tod deS Eommandanten der Krcnzer- rcgalle .Stosch", Commanvant Eapitain z. S. v. Nostitz, weicher am 5. August aus der Reise von Mauritius »ach Zanzibar am Herzschlag verstorben ist, wird i» Mariuekrcisen ehr betrauert. Der Verstorbene war vor seiner Commau- dirung nach Ostasien zur Ablösung des Eorvetlen-Eapitaius GlomSda v. Buchholz mehrere Jahre hindurch Counnandcur der Schiffsjungen-Abthcilung in Friedrichsort. Bei dem großen Flottenmanöver, welches im September 1581 vor den Augen des Kaisers in der Kieler Bucht staltsand, comman- dirlc Herr v. Nostitz die kaiserliche Backt „Hohenzollern". * Aus Norderney kommt die betrübende Nachricht, daß daselbst am Montag der General der Infanterie, Chef deS 5. Brandenburgischen Infanterie-Regiments Nr. 48, Domherr zu Brandenburg, Herr Ferdinand Wolf von Slülpnagel im Aller von 72 Jahren nach achttägigem, ckwcrcm Leiden an Unterleibsentzündung gestorben ist. Am 10. Januar 1813 zu Berlin geboren, trat der Verewigte am l Mai 1829 beim 3. Infanterie-Regiment ein, wurde am 21. Februar 1831 zum Sccondelieutenant, am 12. August 1840 zum Premicrliculcnant, am 27. März 1847 zum Hauptmann befördert und als Compagnie-Chef zum 24. Jn- anleric-Regiment versetzt. In den Jahren 1848 und 1849 an den Straßenkämpfen in Berlin (14- Juni, dem sogenannten Zeughaussturm) und Iserlohn, sowie an dem Feldzüge in der Bayerischen Pfalz und in Baden bclheiliqt, wurde von Slülpnagel am 4. März 1854 chm Major befördert und als Conimandcur zum Landwehr-Bataillon (Wrictzen) 85. Infanterie Regiments, am 8. Februar deS folgenden Jahre- in der Eigenschaft als Bataillon--Commandeur zum 3. Bataillon (Potsdam) 20. Landwehr-Regiment- versetzt, am 28. April 1857 in den Generalstab der Armee versetzt und der 7. Division rüget heilt, endlich am 8. Juli 1858 zum Grneralstabe de« VI. Armee corps versetzt. Am 31. Mai 1859 erfolgte seine Ernennung zum Obcrstlieutcnant, am 29. Oktober desselben Jahre- seine Ernennung zum Ebef deS Generalstabes deS 3. Armeecorps. Schon am 18. October 1861 wurde er zum Obersten befördert, am 10. Februar 1863 zum Commandeur deS 5. Ost- prcnßischcn Insauteric-Regiments Nr. 41, am 21. Juni dcS olgendcn Jahres zum Commandeur der 2. Infanterie-Brigade ernannt. Im Deccmber 1861 alS Chef VeS GeneralstabcS dcS 3. ArmcecorpS in den Generalstab der Armee versetzt, mit Beibehaltung des Ranges als Brigade-Commandeur, erfolgte am 18. Juni 1865 feine Ernennung zum General- Major. Im folgenden Jahre machte er den Feldzug gegen Oesterreich mit, und zwar als Obcr-Quarticrmeister der 11. Armee, wurde am 30. October zum Commandeur der 44. Infanterie-Brigade ernannt und am 18. Mai 1867 mit der Fübrunq der 5. Division beauftragt. Am 16. Juni desselben Jahres wurde er zum General-Lieutenant und zum Commaiidcur dieser Division ernannt. Am Feldzuge 1870/71 gegen Frankreich nahm er einen hervorragenden Antheil (in der Schlacht bei Viouville, wo seine Division in ganz be sonderem Maße engagirl war). Am 19. October 1871 wurde er unter Verleihung deS NangeS als commandirender General zu den Ossieiercn von der Armee versetzt und nach Württem berg zur Uebernahme des Commanbo» über die könig lich württembergischen Truppen (13. Armee-Corps) commandirt. Am 2. Ccplember 1873 zum General der Infanterie ernannt, wurde er am 24. Decembcr desselben Jahres von dem Commando nach Württemberg entbunden und mit den Geschäften des Gouvernements von Berlin, sowie einstweilen auch mit den Geschäften des Chefs der Land- Genoarmerie beauftragt. Am l6. October 1875 wurde General von Slülpnagel in huldvoller Genehmigung seines Abschiedsgesuches mit Pension zur Disposition gestellt und rlkichzeitig zum Chef deS 5. Brandenburgischen Infanterie- Regiments Nr. 48 ernannt. Al« Anerkennung für seine großen Verdienste schmückten die Brust des Generals außer dem Orden pour le morito mit Eichenlaub, dem Eisernen Kreuze 1. und 2. Classe, daS Großkreuz deS Rothen Adler Ordens mit Eichenlaub, das Groß Comlhur-Kreuz deS königl HauSordcnS von Hohenzollern mit Schwertern am Ringe, ferner der russische Weiße Adler-Orden und viele hohe Au« zcichnungcn von anderen Souveraincu. * DaS zu den politisch insormirtcn Kreisen der öster reichischen Hauptstadt Fühlung unkerhallcndc Wiener „Frcmdenblatt" bespricht in einem ausführlichen SiluationS- arlikcl, der an die bevorstehende Monarckenbegegnung in Krem sie: anknüpft, die Beziehungen Rußlands, namentlich aber auch Italiens zu dem Bunde der mitteleuropäischen Kalsermäckte. „Tie Ergebnisse der niikitairiscken Expeditionen — schreibt das „Frmdbl." —, welche die italienische Regierung in das Rolhe Meer ansrüsteie, sind bekannt. Unzweifelhaft sind diese Expeditionen nur vom italienischen Standpunkte aus zu denrideilcn. Last Italien Üch in dem Augenblicke einer lebhaften Völkerconcurrenz »ach über fleischern Erwerb in die Reihe» der miibewerbenden Mächte stellte wird man nicht onbegreifflch finden. Vielleicht hätte Anderes mit anderen Mitteln angestrebt werden sollen. Allein der maßlos Tadel, den» die Actio» seither unterworfen wurde, erscheint nicht um Vieles gerechtfertigter, als der maßlose Jubel, der dem Tadel vorangeaaugen. Nur daS Eine ist allerdings sicher, daß die Erfolge, welche Italien durch sein selbstständiges Vorgehen aus asrikanischem Boden gepflückt hat, wenig geeignet sind, die Beziehungen seine« Per- hältnisfls zu Deutschland und zu Ocsterreich-Ungarn in den Schatten zu stellen. Auch die Formel, daß Italien seine allgemeinen Interessen ini Vereine mit diesen beiden Reichen seine Mittelmcer-Jntercsscn im Vereine mit England wahrzunebmen entschlossen sei, hat an Kraft und Aciualiiät verloren, seit eine eonflrvalive Regierung an die Spitze der Geschälte des großbriiannischen Reiches getreten ist. Allen, Ermessen nach wird in den colomaipolitijchen Fragen jetzi eine Periode der Stagnation cinlreten Vielleicht Hai diese Kr>se die Wirkung, die Voriheile der heutigen Stellung Italiens zu den Zwe Kaiflrniüchtcn auch in den Augen der Opposition Heller ausleuchten zu lassen. Was Oesterreich-Ungarn zind Deutschland anbelangt, so werden sie Italien stets als einen ebenso werihvollen als bewährten Bundesgenossen für die Zwecke der Allianz betrachten. Die universellen Tendenzen der letzteren haben dem Beitritte jede« von aufrichtiger FriedenSgesinnung erfüllten Staate- den Boden geebnet. Italien war der erste Staat, der sich mit jenen Tendenzen erfüllt hat. Es dars als eine oncrkannie Thaliache betrachte! werden, daß Oester- reich-Ungarn und Deutschland keinerlei ehrgeizige Pläne in Europa vcrsolgen und daß in beide» Slaaie» weder das Bedürsniß »och der Wille nach lerritoriale» Expansionen vorhanden ist. Tic natürlichen Be- dingungen jener Zusammen'chließung der beiden Staaten, die sie au die Spitze der europäischen Friedeu-bestrebungen gestellt hat. waren damit von selbst gegeben. Daß aber ihr Bündniß so rasch und so entscheidend alle Kräfte politischer Anziehung in Bewegung zu setzen vermochte, daß durch den Beitritt so mächtiger und that- krästiger Staaten wie Italien und Rußland ein Verhältniß geschaffen werden konnte, das den europäischen Continent nahezu unisoßl, jedenfalls aber in seinen Wirkungen ganz beherrscht, war jedenfalls nicht nur das willkommenste Resultat deutsch-österreichisch-ungariicher Allianz, sonder» auch ihr höchster und hoffentlich ihr unerschütter licher moralischer Erjolg." * Der Untersuchungsausschuß, welcher die am 30. d. M. bis zum October vertagte griechische Kammer zuguterletzt ciiisctzle, richtet sich, wie man der „Politischen Correspondenz" aus Athen schreibt, nicht sowohl gegen Herrn TrikupiS, dessen Verwaltung allgemein als über jeve Anschulvigung erhaben erachtet wird. alS gegen den gewesenen Minister de» Innern, Herrn LombardoS, der eine wenig beliebte Persönlichkeit ist und in dessen Ressort, specicfl was den FontS für Straßen und öffentliche Baute» aulaugt, einige Unregelmäßigkeiten coustalirl worden sei» sollen. Tie Commission soll auch während der Verlagnng der Kammer ihre Thätigkeit sort- sctzen, und eS wurde ihr die Beihilfe und Mitwirkung des ganzen Adniinistrationö - Apparates der Regierung zu- gesichert. Bekanntlich bat die Negierung sowohl von' dem Chef der französische» Militaircommission, General Vasseur, scwie von den Generalen SapunzakiS und Sutzvs Berichte über den Zustand der Armee abvcrlangt und dieselben beauf tragt, ihr Vorschläge über eine zweckmäßige Reorganisation der Armee zu unterbreiten, welche noch von einer besonderen Commission aus Fachmännern überprüft werten sollen Die betreffenden Berichte sind bereits der Regierung zu- aegangen, aber von einer Publikation derselben wurde Abstand genommen. Die besondere Commission soll auch schon zu'ammcngetreten sein und eS verlautet, daß die Regierung ernstlich gesonnen fei, daS unter dem Mini sterium TrikupiS im vorigen Jahre zum Beschlüsse erhobene Gesetz LurchzufUhren, nach welchem Sie Regierung zur Er richtung von Regimentern ermächtigt wurde. Bisher kannte man in Griechenland nur Bataillone. Nun soll die Regie rung mit der Absicht umgehen, neun Insanterieregimenler und ein Artilleriereglmcnt zu creiren. Al« ErgänzungSbezirke md drei Städte, nämlicb Athen, Larissa und Arla. m Ans icht genommen. Zur Schaffung deS ArtillericregimenleS bedarf die Regierung nach dem Wortlaute deS erwähnten Gesetzes noch einer Specialcrmächligung der Kammer. * In der großen Wahlprogrammrcke, welche IuleS Herry, wie bereit- telegraphisch gemeldet, in Lvon hielt, nahm der ehemalige Confcilpriisident auch Veranlassung, sich gegen die Anschuldigungen zu verwahren, daß er eine kriege rische Politik Frankreichs angestrcbl habe. Wir thc'rlen die hierauf bezüglichen Stellen der Rede nach den Berichten der Pariser Blätter dem vollen Wortlaute nach mit: ,Jch constatire", erklärte IuleS Ferry, „daß ich einer der am meisten verleumdeten Männer dieses Landes bin. Ich beeile mich aber, daraus hinzuweiscn, daß ich dadurch in keiner Weise beunruhigt werde, wie ich denn auch alle diese untergeordneten Dinge nnt dem Fuße von mir stoße. Was mich dagegen beunruhigt und auch im höchsten Grade erregt, ist ein System der Entstellung der Dinge, welches ich als eine Entstellung der Worte und Gedanken de- zeichnen möchte. So sind gerade in diesem Augenblicke die Opvosition der Rechten und leider auch diejenige der äußersten Linken — denn sie sind unglücklicher Weise in dieser Angelegenheit mit einander verbunden — gemeinsam beschäftigt, die Worte zu entstellen, welche ich in einer meiner letzten Reden gesprochen habe. Und diese beiden Oppositionsparteien sind zu der Ungedeuerlichkeit gelaugt, zu behaupte», daß die von mir vertheidigte Politik, deren Annahme ich Frankreich emvfehle, eine Politik des Krieges sei, während die Politik der mit einander verbündeten Oppositions parteien eine Politik deS Friedens wäre. ES ist dies ein Fund, welchen die Royalisten in meiner letzten Rede gemacht haben. Ich hatte behauptet, und dies scheint mir unleugbar zu sein, daß in dem gegenwärtigen Zustande Europas, welches so constüuirl und bewaffnet ist, wie Sie ja wissen, es nicht genügt, sich hinsichtlich der auswärtigen Politik aus die „friedliche Ausstrahlung der In- stiiuiionen" zu verlassen. Hierauf gestützt, zieht man den Schluß, oaß ich Parteigänger einer Kriegspoiiiik di» und man wird dies in den kleinsten Türjern Frankreichs veröffentlichen. Man beabsichtigt also, jenen traurigen und schimpslichen Wahljeldzug aus dem Jahre 187l wieder zu beginnen, den Sie aus der Nähe betrachtet und niemals vergessen haben, jenen Feldzug der monarchüchen Eandi- datcn, welche den französischen Bauern cinflüsterien. daß die Republik den Krieg bedeutete, und die Wähler aus diese Weise in die Falle der Monarchie gehen lassen wollten. Was mich betrifft, so glaube ich nicht ernsthaft daran. Ich fordere die Opposition heraus, jene traurige Komödie wieder zu be ginnen, sowie die Wähler zu überzeugen, daß es eine republikanische Partei giebt, welche den Krieg will. Ich bin ganz gewiß, daß in Lyon, dieser Stadt, welche jo reich an patriolischen Erinnerungen und eines der Bollwerke deS Vaterlandes ist, cS nicht nolhwcndig ist, gegen die mit einander verbündeten Oppositionsparteien die Berthe!- digunq der Deputirten und der Regierung zu »ihren, welch? mit Eifersucht über die nationale Ehre wachten. Ebenso wenig braucht man in dieser patriotischen Stadt auch nur die Hypothese zu vrüsen, daß die unserem algerischen Besitze hinzugesügic Colonie jenseits des mittelländischen Meeres, daß Tunesien, welches den Anlaß zu >o zahlreichen Anschuldigungen und Beleidigungen gegen Mich bot, in die Gewalt eines andern Millclmcerstaaies gcsalle» wäre. In einer Stadt wie der Ihrigen, welche großen Exporlhandel treibt, brauche ich nicht die Ideen und die Zahlen zu wiederholen, die in meiner letzten Kommerr-de enthalte» waren. Ich brauche hier nicht die Theorie von den Absatzgebieten wiedcraiifzuiiehmen, um Ihnen zu zeigen, daß der Friedensverirog von Tienlsi» Ihrer Industrie nach China hin unerhoffte Perspectiven eröffne» muß. Aber Ihre Politik, sagt man mir, besteht aus unablässigen Expeditionen: nach Tunesien kommt Tonkin, nach Tonki» Madagas kar, nach Madagaskar etwas anderes. Hieraus erwidere ick, daß von iinablässigen Expeditionen gar keine Rede ist. Wir unterbreiten Ihnen nur nothwendige, aber abgeschlossene Expeditionen. Mada- gaSkar stellt keine neue Expedition dar; ich sprach mich stets gegen die Eroberung der Insel aus. und der Ehes der gegenwärtigen Regierung ließ in der Depuiirienkammer Worte vernebmen, die ich mir ohne Zögern aneigne. Er sagte, als er dem Führer der äußersten Linken aniworteie, daß seine Pol tik die Erhaltung deS NationalbesitzeS bezweckte. In dieser Hinsicht, sowie in vielen andern habe ich die Freude, mit meinem ehrenwerihen Nachfolger übereinzu, stimmen. Ja, die fernen Exo-ditionen sind beendet. Es fügte sich, daß wir die Expeditionen nach Tnnesien und nach Tonki» unmittelbar nach einander unternehmen mußten. Die Nothwendigkeit erforderte die- und mau würde uns für lehr schuldig gehalten haben, wenn wir die Gelegenheit hätten vorübergehen lassen. Darin stimme ich aber mit Ihnen und, wie ich glaub, n darf, auch »nt der ungeheuren Mehrheit der Rkpubliki ier überein, w:in ich behauple, daß die
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