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Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 25.08.1885
- Erscheinungsdatum
- 1885-08-25
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id453042023-188508255
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id453042023-18850825
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-453042023-18850825
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungLeipziger Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1885
- Monat1885-08
- Tag1885-08-25
- Monat1885-08
- Jahr1885
- Titel
- Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 25.08.1885
- Autor
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Erscheint tSglich stütz 6V, Uhr. Lrdartion und Expedition Johannesgaffe 8. Sprechstunden der Kednclion: Bormiitags 10—12 Uhr. Nachmittags 5—6 Uhr. W» AI» Nia,-d> nn,elaodter »ianuicil»«, »«ch» Ach »u »et»clwll LU»l ^r»m»Uch> >«««tz»e der sür »tr nächftfsl»e»»« Rümmer »efttmmteu Inserate «, Wochentagen bis S Uhr Nichnntto»», an Tonn- und Festtagen früh bi»'/,» Uhr. 3» den Filialen für 3ns.-Annahme: Otto Klemm, UniversilLtSstraße 1. Laut» Lösche, Katharinenstr. 23, p. nur dt» '/.S Uhr. Anzeiger. Organ fiir Politik, Localgeschichte, Handels- und Geschäftsverkehr. Auflage IS,IQ«. ^iionnrmrntspreis viertelj. 4'', MN. incl. Bringenohn ö Mk., durch die Post bezöge» 6 Mk. Jede einzelne Nummer 20 Pf. Belegexemplar 10 Pf. Gebühre» iür Extrabeilage» (i:> Tageblatt-Formal gesalzt) ohne Lostbeförderung 39 M. aut Poslbesürderung 48 Mk.' Inserate bgespaltene Petitzelle 20 Pf. Größere Schriften laut uns. Preisoerzeichaiß. Tabellarischer u. Zifscrnsay nach HSHerm Tanf. Nertamrn unter dem SiedactionSstrich die4g«spalt. Zeile bO Pf., vor den Jam, lien Nachrichten die Ogespallene geile 40 Pf. Iaierate find ffeiS an die IrrprSlti»« z» senden. — Rabatt wird nicht gegeben. Zahlung prueuuiiierauao oder durch Pvst- aachnahme. 237. Dienstag den 25. August 1885. 79. Jahrgang. Amtlicher Theil. VekllimlMchuns. Hierdurch bringen wir da» nachstehend »ad (-) von un» nach Gehör der Herren Stadtverordneten aufgestellte Regulativ für Ausübung de- Schornsteinfeger-GewerbeS in der Stadt Leipzig mit dem Bemerken zur öffentlichen Kenntniß, daß da» Ardachte Regulativ von und mit dem I. Januar 188« m Giltigkeit treten wird. Leipzig, am IS. August 1885. Der Rath der Stadt Leipzig. vr. Georgi. Hennig. D Regulativ für Au-Übung de- Schornsteinfeger-Gewerbe» in der Stadt Leipzig. A. 1. Da» Kehren der Schornsteine darf aur durch die, von dem Nathe der Stadt Leipzig zugelassenen und in Pflicht genommenen Schornsteinfeger (Bezirk-schornsteinfeger) oder unter deren ausdrück licher Verantwortung durch deren Gehilfen resp. Lehrlinge erfolgen. 8or ihrer Zulassung haben die betreffenden Schornsteinfeger sich einer Prüfung zu unterziehen, welche sie vor einem Deputaten des Rathet und zwei von demselben ernannten Sachverständigen abzu legen haben, auch müssen sie den Nachweis ihrer Unbescholtenheit beibriugen. Bon Ablegung der Prüfung kann nach Ermessen de« Nathe» daaa abgesehen werden, wen» per Betreffende bereit» eine, der geforderte» gleichzuachtende Prüfung bestanden hat. 8. 2. Die Stadtgemeind« Leipzig bildet nur eiue» Kehrbezirk, die darin ansäisigea Hausbesitzer resp. deren Bevollmächtigte können sich unter der Zahl der Bezirk-schornsteinfeger denjenigen auSwählca, welchem sie das Reinigen der Schornsteine übertragen «ollen. 8- 3. Mit dem betreffenden Bezirk-schornsteinfeger ist seitens des Hausbesitzers bez. dessen Vertreters rin schriftlicher Vertrag abzu- schließen, in welchem die Anzahl der zu kehrenden Schornsteine, die Zeiträume, in welchen das Kehren erfolgen soll, und die vereinbarte Gebühr dafür genau sestzusctzen ist. Jeder Hausbesitzer bez. dessen Vertreter ist verpflichtet, binnen 4 Wochen nach Bekanntmachung dieses Regulativs mit einem der namhaft gemachten Bezirksfchorn» steinseger einen solchen Vertrag abzuschließen; bei künftige» Neu bauten hat der Bauherr den bezögt. Vertrag bei der Schlußrcvision vorzulegeu, oder den BezirkSschornsteinfegcr. welchem er da- Kehren übertragen will, zu dieser Revision zuzuziehen. 8- 4. Der Bezirk-schornsteinfeger hat dem Stadtntth» von dem Erfolg eines solche» Vertragsabschlusses Anzeige zu erstatten» dagegen hat der Hausbesitzer bez. dessen Vertreter den fraglichen Vertrag der Behörde jederzeit zur Einsichtnahme aus Verlangen vorzulcgen. Sobald in der Person des beauftragten Bezicksschornfteinfegcrs ein Wechsel eintritt, ist der Hausbesitzer sowohl wie der neu einlretende Bezirksschornsteiufeger zur Anzeigeerstatlung au den Stadtrath ver Pflichtet. „ ^ 8 6- Hinsichtlich der Zeitabschnitte, in welchen das Kehren der lm Gebrauche befindlichen Schornsteine zu erfolgen hat, wird Folgendes bestimmt: Allmonatlich mindesten- einmal zu kehren sind alle Schorn steine, in welche eine Küchenseucrung mündet, sowie (jedoch mit Ausnahme der Monate Mai bis mit September) alle Schornsteine, welche Stubenosenrohre ausnehmen, alle 2 Mo nate die Waichhausschornsteine, allwöchentlich die zu Bäckereien, Brauereien, Waschanstalten und ähnlichen gewerblichen Anlagen gehörigen Schornsteine. Außerdem kann eine häufigere Reinigung vorgeschrieben werden für Schornsteine der CentralheizuiigSaiilagen, ferner, wenn in einen sogeiinnnten russischen Schornstein mehr als drei, in eine steigbare Esse mehr als fünf Feuerungen ein geführt werden, sowie wenn die Construction de» Schornstein» eine besonder- mangelhafte ist. Andererseits kann bei Gebäuden, in denen ausschließlich Loaks gefeuert wird, sowie bei solchen, deren sämmtliche Heizanlagen mit Rauchverbreunung. resp. nach Art der Ncgulirjüllüsen eingerichtet sind, das Reinigen der Schornsteine in größere» Zwischenräumen, bez. erst bei eiu- tretender Nolhwendigkcit nachgelassen werden. Die Entscheidung in diesen Fragen steht dem Stadtrath zu. 8 6. Hinsichtlich der Gebühren, welche die Bezirksschornsteinfeger zu bean> sprachen habe», wird aus den bis aus Weiteres sestgestellten Maximal taris (Anlage verwiese», welcher alle Extrasordcrungen, sie mögen begründet sein, wie sie wolle», auSschließt. Jeder Bczirksichornsteinseger ist verpflichtet, gegen Zahlung der im Tarif angesübrten Gebühren d>- Reinigung der Schornsteine un- weigerlich auSzusührcn, mag sie ihm amtlich von» Rath der Stadt ausgegeben oder von den Hausbesitzern, bez. deren Vertretern der- tragsmäßig angeboren sein. 8 7. Pslichtwidrigkciten oder Pflichverletzungen, welche sich die Bezirks schornfteinseger gegenüber den Hausbesitzern zu Schulden kommen lassen, sind von den letzteren dem Stadtrathe anzuzeigen, ebenso haben die BezirkSschornsteinseger von allen Wahrnehmungen, welche sich aus seuervolizeiwidrigc Anordnungen in den Gebäuden, aus Ver nachlässigung deS baulichen Zustandes der Schornsteine und Feuerungs- anlagen, auf gefahrdrohende Allsbewahrung brennbarer Stoffe in der Nähe der letzteren oder dergl. beziehen, dem Stadtrathe Anzeige zu erstatten, wen» die beregtcn Ungehörigkeften trotz ihrer Anssordcrung an den Hausbesitzec bi» zum nächstmaligeil Kehren resp. innerhalb einer angemessenen Frist nicht beseitigt worden sind. Falls jedoch Gefahr im Verzüge wäre, so hat der Bezirksschornstein' scger die Abstellung der Ungehörigkeit noch während seiner Anwesen- heit zu fordern resp. ungesäumt Anzeige an den Stadtrath zu erstatten. 8- 5. Jeder BezirkSschornsteinfegermeister hat ein Controlbuch zu führen, in welchem die erfolgte Reinigung der Schornsteine oder Rauch« canäle, sowie jede der in 8- 7 gedachten Mitlheiluagen an den betr. Hausbesitzer einzutragen ist. Der Hausbesitzer resp. dessen Stellyer- treier bat dar Recht, die Vorlegung des ContrvlbucheS von dem BezirkSschornsteinseger bchuss Prüsung der Richtigkeit der Einträge zu fordern. 8 ». Da» Kehren der Schornsteine ist den in dem betr. Gebäude woh nenden Parteien durch daS Personal des BezirkSschornsteinsegrrS mindestens eine» Tag zuvor anzumelden. Nach rechtzeitig erfolgter Meldung ist dem mit dem Kehren benuftragtea Personal überall da, wo die» da- Geschäft erfordert, der Zutritt zu gestatten. 8 io. Dem mit dem Schornsteinkehren in einem Gebäude beauftragten Essenkehrer sind alle Aenderungen an Fcuerung-anlagen, auch wenn dieselben der baupolizeilichen Genehmigung nicht bedürfen, anzu- zeigen, sobald damit eine Aenderung der Raucheinsührung io den Schornstein verbunden ist. 8 N- Hausbesitzer resp. deren Stellvertreter, welche den ihn» nach diesem Regulativ obliegenden Verpflichtungen nicht genügen, werden. 1 Beschoß 1b 2Ü 2 20 30 3 - 2b 40 Pfennige. 4 30 SO Zulage für jede? etwaige weitere Geschoß und Dachwohnungen 5 — AuSbrenncn eines Schornstein-, entfernen um den Glanzruß zu 2 Mark. sofern nicht die strengeren Strafbestimmungen de- ReichSstrasgesetz- buchs zur Anwendung kommen, mit Geld bi» zu 60 bestraft. Eine gleiche Straf« trifft Denjenigen, welcher, ohne zu den in >. 1 erwädnten BezirkSschornsteinsegern zu gebären, gewerbsmäßig mtt der Reinigung von Schornsteinen oder Abzug-röhren im Stadt bezirke Leipzig sich beschäftigt. 8- IS. Mit Geld bis zu 60 ^l werden diejenigen Bezirk-schornsteinfeger be straft, welche sich weigern, die ihnen von der Behörde oder einem Hausbesitzer bez. dessen Vertreter übertragene Reinigung von Schorn steinen und Abzug-röhren zur AuSsührung zu bringen, oder un- pünctlich resp. ungenügend besorge», die ihnen pflichtgemäß obliegenden Meldungen unterlassen, da- nach ß. 8 geforderte Lonlrolbuch ungenau resp. gar nicht führen, oder sonstigen Bestimmungen dieses Regulativs zuwiderhandeln. h. IS. verwirkte Geldstrafen kSnnen im Falle der Uneinbringlichkeit in Haststrase verwandelt werden, welche jedoch für jeden einzelnen Zu- widerhandluiigssall 14 Tage nicht übersteigen darf. Leipzig, am 18. August 1885. Ter Rath der Ltadt Leipzig. Ür. Georgi. Hennig. Anlage Marimaltarif für das Lchornftciiikehren. Einmal,ges Kehren eines Schornsteins sür Wohnzwecke sür gewerbliche Zwecke in einem Gebäude mit Dampfkefselzüge ist in jedem einzelnen Falle zu vereinbaren. Bemerkungen. 1) Mil einem I geschoisigen Hause ist ein solche- gemeint, daS nur aus Erdgeschoß besteht; Keller und Dach bleiben bei der Berechnung unberücksichtigt. 2) Beginnt der Schornstein eines Gebäudes erst in einem oberen Geschosse oder münden in denselben in de» unteren Geschossen keine Feuerungen, so gilt als erstes Geschoß dasjenige, in welchem der Schornstein gegründet ist bez. in welchem di« erste Feuerungsanlnge in den Schornstein einmündet, und wird darnach die Anzahl der Geschosse berechnet. 3) Unter den Gebäuden für Wohnzwecke sind auch Schulen, Kanzleien, Restaurationen und solche Fabriken inbegriffen, deren Schornsteine blos sür Heizzwecke dienen. 4) Für das vereinbarte Kehrlohn hat der Schonsteinfeger alle Utensilien, deren er beim Kehren unter gewöhnlichen Verhält nissen bedarf, wie kurze Leiter. Leine mit Kugel und Besen, Rußicbarre, Rutbe mit Borftwisch und dergl. mehr zu ballen und mitzubringen; auch hat er ohne besondere Vergütung den Ruß nach dem dazu bestimmten Aufbewahrungsorte zu schaffen. Nicht inbegriffen hingegen ist da» Reinigen ungewöhnlich hoher oder complicirter Essenausiätze, wosür vielmehr eine besondere Vergütung zu vereinbaren ist. 5) Für den sür das Ausbrenne» eines Schornstein- festgesetzten Preis hat der Schornsteinfeger alle dazu erforderlichen Vor bereitungen zu treffen resp. Brennmaterialien zu beschaffen. Bekanntmachung. Unter Verweisung aus unsere Bekanntmachung vom IS. dieses Monats, die Regulirung der Ausübung des Schorn- sleinseger-GewerbeS betreffend, fordern wir diejenigen Herren Schornsleinsegerineister. welche gesonnen sind, um ihre Zu- lasiung al? BezirkSschornsteinseger in hiesiger Stakt nach zusuchen, hiermit aus, ihre Gesuche unter Beifügung eines Zeugnisse? über ihre Unbescholtenheit bis zum 30. September dieses JabreS auf hiesigem Nathhausc tinzurcichen. Jede weitere Entschließung über die Zahl der zuzulasienven BczirkS- schornsteinseger. sowie über die etwa nach tz. 1 deS gedachten Regulatives nachgelassenen Befreiungen von der vorgeschriebenen Prüsung bicibt Vorbehalten. Leipzig, am 20. August 1885. Der Narh der Stadt Leipzig. - vr. Georgi. Hennig Dckanntinachung. Die A»»sührnng von Erk- und Pflasterarbeiten in der Umgebung der Lutherkirche soll an einen Unlerneh wer in Accord verdungen werde». Die Bekingungen für diese Arbeiten liegen in unserer Tiefbau-Verwaltung. RathhauS, II. Etage, Zimmer Nr. 14. auS und können kaselbst eingescben, resp. entnommen werken. Bezügliche Offerten sind versiegelt unk mit ker Aufschrift: „Vrd- und Pflastrrarbriten an der Lutherkirche" versehen ebendaselbst »uv zwar bis zum 4. September k. I. Nachmittags 5 Ubr einzureichen Leipzig, am 20. August 1885. DeS RathS der Stadt Leipzig Straßenbau-Deputation. Vrkanntmllchimg. Die Anlieferung uns Verlegung von Granitschwellen für die Fußwege an der Lutherkirche soll an einen Unternehmer in Accork verdungen werben. Die Bedingungen sür diese Arbeiten liegen in unserer Tiesbau-Verwaltung. RathhauS, ll. Etage, Zimmer Nr. >4. auS und können daselbst cingesche», resp. entnommen werden. Bezügliche Offerte» sind versiegelt und mit der Aufschrift: „Schwellenliefernng für die Fußwege au der Lutherkirche" versehen ebendaselbst und zwar bis zu», 4. September d. I, Nachmittag» 5 Uhr. einzureichen. Leipzig, am 20. August 1885. Des RathS der Stadt Leipzig Straßenbau - Deputation. Gesucht wird der am 21. November 1854 bierselbst geborene Schlosser Bernhard Wilhelm Hanncmann, welcher zur Für sorge sür seine Familie anznbalten ist. Leipzig, den 20. August >885. Der Rath der Stadt Leipzig. t'Armenamt.) Winter. Dolge. Vekannlmachung. Die Herstellung eine- Fußweges aus Eementbeton an der Lutberkirche soll an einen Unternehmer in Accord verdungen werden. Die Bedingungen für diese Arbeiten liegen in unserer Tiefbau-Verwaltung. NalhhanS, II. Etage, Zimmer Nr. l4, auö lind können daselbst eingcsehe», resp. entnommen werden. Bezügliche Offerte» sind versiegelt »nd mit der Aufschrift: „Cemeutbetonweg an der Lutherkirche" versehen ebenvaselbst unv zwar bis zum 4. September d». Ir». NachinitlagS 5 Uhr einzureichen. Leipzig, am 20. August 1885. DeS RathS der Stadt Leipzig Straßenbau-Deputation. Vkkanntlnachung." Die Herstellung der Trotloir» an dem Nentan der H. Bürgerschule auf der Borkstraße soll an einen Unter nehmer in Accorv verdungen werden. Die Bedingungen unv Zeichnungen sür diese Arbeiten liegen in unserer Tiesbau-Verwaltung, RathhanS, II. Etage, Zimmer Nr. 14, auS und können daselbst cingcsehen, resp. entnommen werken. Bezügliche Offerten sind versiegelt und mit der Aufschrift: „TrottoirS an der H. Bürgerschule" versehen eben vaselbst niiv zwar bis zum 5. September ks. IS. Nachmittags 5 Uhr einzureichen. Leipzig, am 2t. August 1885. DeS RathS der Stadt Leipzig Straßeubaudeputation. Gesucht Franz Gustav Bock, Schuhmacher, aeb den tl. Mai l836 », Greiz, welcher zur Fürsorge für seine Familie a»zu- halten ist. Leipzig, am 15. August 1885. Der Rath der Stadt Leipzig. (Armenamt.) Winter. Heimchen. Viebstahls-Bekanntmachung. Gestohlen wurden allhiee erliaiteler Aiuelge zufolge: 1) eine silberne Eylintzrrudr ohne Goldrand, mit Sekunde, geriefter Rückseite mit wappenähnlichem Schildchen, daraus im Monogramm „L L." gravnt, im Gehäuse 0. 0. 5. 22,830 gezeichnet, auS dem offene» Äarderodcraum der städtischen Schwimmanstalt, am 15. vor. Mts. Nachmittag-; 2) ein goldener Siegelring mit rothem Stein und einer läng- lichen Verzierung aus der oberen Fläche rechts und links des Steines, ans einer Wohnung in Nr. 16 der Windmühlenstraße, am 9. dss. Mts.: 3) ein Waffcrschlauch von grauer Leinwand, 22—23 Meter lang, mit daran befindlichem metallneu Strahlrohr und zwei melallne» Verschlüssen, aus einer Garlenabtheilung de- östlichen Johannislhales, vom 11. bis 17. dl'S. MtS.; 4) ein zweirädriger Haudlvagrn, ungestrichen, mit Nxs ohne Ring, aus der Simsonstraß, vom 13. bis 21. dss. Mts.; 5) ei» zweirädriger HanStvage», ungestrichen, mit neuer Stütze und ziemlich neuem Radergestcll, au- dem Hosraume in Nr. 38 der Aicxanderstraße, am 15. dss. Mts.; 6) ein braunlederneS Portemonnaie mit weißem Bügel, ent haltend ca. 18 X in einem Zehnmarkstück, 2 Thalern und div. kleiner Münze, sowie ein ZchnteliooS der Kgl. Sächs. Landeslotterie und verschied. Privatnotizeii, mittelst TaschendiebstahlS in einem Gastlocal der Wuidmühlengasse, am 17. dss. Ms.; 7) ei» 2-gzierstock von gelbem Rohr mit darauf geschraubtem Griff, bestehend aus einer Lcgirung von Silber und Zinn, einen Hmidekopi darstellend, aus einem Locale in Nr. 8 am Markt, am 17. dss. Mts.; 8) eine ziemlich neue Zither mit dazu gehörigen Utensilien und ein türknches wollenes 2h«iwlt»ch, aus einer Wohnung io Nr. 20 der Großen Jleischcrgasse, am 19. di». Mts.; 9) ein vierrädriger Hnndwagr», braun gestrichen, mit Leitern und Kastenaussatz — der rechte Leiterdaum ist mit Bandeisen reparirt —; aus dein Wagen bcsandea sich: ein Tack mit Ltim-cn, eine Quantität altrS Eise» und eine alte braune Knschmirsrauen- jackc, — in der Hoiviialstraße, am 19. dsS. Mts.; 10) zwei Waschwanne» von mittlerer Größe, ungestrichen, mit zwei eiserne» Reisen brzw. brauiigcstrichcn mit einem eisernen Reis, aus dem Souterrain in Nr. 2 der Burggasse, am 21. dss. Mts. Etwaige Wahrnehmungen über den 4>erblieb der genobicnen Gegenstände oder den Thäter sind ungesäumt bei uuserer itriimnai- Abllieilung zur Anzeige ,u bringen. Leipzig, am 24. August 1885. Ta» Polizei-A«t »er Eratzt Letvzig Bretlchneider. vr. 2. Vrkanntmachung. Nachdem deS Königs Majesial niillciü Allerhöchsten Erlasses vom 3. Juli d. I. die Herabsetzung der Dauer der Messen i» Frank, snrt a;O. von 20 aus 14 Tage zu genehmigen geruht habe», sind die Termine der hiesigen Messen wie folgt festgesetzt. Die Nc»»»iSrc»c-Mrssc wird am Montage nach Neminiscere, die Mingarrtlicii-Mrsse am Montage vor Margarethe, die Mariini-Messe am 1. Montage im November Morgen» 7 Uhr eröffnet (eingciäutet) und am 2. Sonntage nachher Abends 7 Uhr beendigt iausgeiäutet). Die Mintiiii-Mefse diese- Jahres beginnt somit am Montag den L. November er. uni» envigt a« Svuntage de» 1.». Vkffelbe« Monats. Frankfurt a<v.» dea 17. August 1885. Ter Magistrat. Nichtamtlicher Theil. Das veullchthum in Tirol. * ES ist von u»S an dieser Stelle schon ostmals aus die bedauerliche Wahrnehmung ausnierksaui gemacht worden, daß daS Deutschlbuiii der österreichischen Aipenttindcr in einem bedenklichen Rückgänge begriffen ist, ein Rückgang, dessen Folgen sich i»i Lause der Zeit gar nicht abscbcn lassen In den carnisch-julischen Alpen ist cS der ClawiSuiuS, welcher daS Deulschihuni bedroht und gegen dieses voll ker slawcnsreundlichcn innere» Politik der österreichischen Negie rung unterstützt, schon bedeutende Erfolge errungen hat. während durch die südlichen Thäler Tirols der Romani-muS immer mehr gegen das Innere dieses »rkeutsche» LankeS vor- rückk, daS schon manche kculsche Sprachgebiete a» der süd lichen Grenze sür immer an da» Jtalienerlhum verloren hat. Diese Erscheinung, welche sich an der Hand zuverlässiger statistischer Auszeichnungen nicht leugnen läßt, findet ihre Erklärung in verschiedenen Ursachen und Gründen. Da muß vor Allem, was Tirol betrifft, bemerkt werke», baß in diesem Lande der LocalpatriotiSmu», d. h. der specifisch lirolijche, viel zu stark aus Kosten deS deutschen NationalgesühlS ent wickelt erscheint Der Tiroler füblt sich in der Regel nur alS solcher und kümmert sich wenig oder gar nichl um seine deutschen SlaiiiincSgknossen in den übrigen Ländern Oesterreichs, am allerwenigsten aber um die NeichSveutschen, lercn politische Erfolge seit 1870/7 l ihn völlig kühl gelassen haben. DaS ist nicht zu verwundern, wenn man weiß, baß daS tirolische Volk in seiner weit übcrwiegenkcn Mehrheit unter dem bestimmenden Einfluß deS katholischen KleruS steht, der zu dem llttramontanen Heerbann ein ganz ansehnliches und wohl- orgaiiisirtcS Eontingent stellt. Von diesen fanatisch gesinnten Römlingen und ihrem Volköanhangc kann man selbstverständlich keine Sympathien sür Deulschland und die Reichsdeutschen for dern, ja die Errichtung deS protestantischen KaiserthumS ist diesen Leuten geradezu rin Greuel. Sie haben sich überhaupt seil jeder höchst iinkiildsai» und feindselig gegen prolestanlische Deutsche benommen und die Ansiedelung solcher in Tirol, im Interesse der sogenannten .GlanbeiiSeinheil" deS Landes, zu verhindern versucht. Seit einiger Zeit wird in den deutsch-nationalen Kreisen Oesterreichs auch darüber Klage geführt, daß die vom Deut schen Schulverein in Wien läng» ker italienischen Sprach grenze errichteten keutschcn Volksschulen von dciitschen Kindern nur spärlich besucht werde». AlS man über die Ursache dieser Erscheinung die Eltern der Kinder befragte, erhielt man von vielen die Antwort: »Ter Herr Pfarrer hat es verboten". Zur Erklärung dieses Verbotes wurde noch hinzugesügt, daß ker Deutsche Schulverein in Men eine .preußische" Einrich tung sei, welche die Absicht habe, die Kinder Tirols lutherisch oder jüdisch zu machen. Auf diese Weise wird von dem Kleru» und den übrigen Ultramontancn gegen den ihnen tief verhaßten liberalen Deutschen Schulverein agilirt und, wie eS der spärliche Besuch seiner Schulen erweist, leider nicht ohne Erfolg. Andere deutsche Familieuhäupter Tirols, welche in schon halbitalienischcn Gegenden wohnen, meinen wieder, da» .Herrendrutsch", welche» in den deutschen Schulen gelehrt werde, nütze ihren Kindern doch nicht-, weil diese Sprache in Tirol nicht gesprochen, ja kaum verstanden werde. Dagegen sei die italienische Sprache ihren Kindern zu ihrem Fortkommen höchst notbwendig, denn ,in Wclschland drinnen versteht kein Mensch ein deutsches Wort." Wenn man diese Leute aus die Gefahr aufmerksam macht, welche der deutschen Nationalität ihrer Kinder in den italienischen Volksschulen droht, so erhält man fast immer zur Antwort: .Ach wa«, unser tiroler Deutsch verlernen die Kinder doch nicht, sie reven e« ja immer zu Hau»; aber wer Italienisch kann, der gilt für zwei Tiroler." Diese Anschauungen und Verhältnisse machen da» Bor rücken de» RomaniSmuS über die deutschen Sprachgrenzen Tirols sofort erklärlich. Dazu kommt noch, daß in gewissen deutschen Gegenden da* Eindringen des RomaniSmuS auf keine natürlichen Hindernisse stößt, während die Eisenbahnen, diese» mächtige Verkehrsmittel, da» Uebrige thun. Im breiten Elschlhal z. B-, durch welches die Eisenbahn nach Italien sührt, dringt der RomaniSmuS unaufhaltsam auswärts und bat die deutsche Sprachgrenze schon längst überschritten. Selbst die wichtige Handelsstadt Botzen, von den Italienern Bolzano genannt, ist bereit» von diesen bedroht. Wiewohl in nationaler Beziehung und administrativ noch zu dem deulscheu Thcile Tirols gehörig, büßt Botze» von Jahr zu Jahr immer mehr seinen deutschen Charakter rin. Ganze Karawanen italienischer Handels- und Geschäftsleute ströme» fortwährend nach Botzen, um dort Einkäufe zu machen over Geschäftsverbindungen anzuknüpfen. Kein einziger dieser Fremden spricht ein Wort Deutsch, weshalb die Botzener, wenn sie mit Jenen Geschäfte machen wollen, sich der italienischen Sprache bedienen müssen. Der Eorresponden^vcrkehr der deutsche» Firmen und Handelsleute Bötzens, sowie der Tirol« überhaupt, welche mit Italien Ge schäfte machen wollen, wird natürlich ausschließlich in italieni scher Sprache geführt. Ein deutsches Schreiben nack Italien würde einfach unbeantwortet bleiben. So sind also die Deutschen gezwungen, sich mit der italienische» Sprache be kannt zu machen unv von dieser Kenntniß bis zur Aneignung vcS italienische» WescnS ist oft nur ein Schritt. Scho» gegen wärtig kann man mit Bestimmtheit behaupten, daß jever balbwegS gebildete Bewohner Botzen», nebst seinem tiroler Deutsch auch inchr ober minder gut Italienisch spricht. Da« gilt ganz besonders von den Kausleuten und Geschäftskreisen der Stadt, die wenig Sinn sür ibre deutsche Nationalität, aber desto mehr sür einträgliche GcschäslSverbiiidungcn nut dem nahen Italien haben. AuS vci» bisher Gesagten geht also zweifellos hervor, daß daS Deulschthum Tirols keinerlei Erpansivkrast gegen Italien besitzt. Diese Erscheinung macht sich aber nicht allein in Tirol, scndcr» auch in ankeren halbdcutschcn Länkern Oester reichs bemerkbar und muß mit de» nationalen Kämpfen in Böhmen. Mähre», der Süvsteiermark, in Krain. Istrien und i»> cidriatischc» Küsteiilanke in Verbindung gebracht werke». In allen diese» Länkern sicht kie deutsch-nationale Bewegung gegenüber der slawisch-romanische» Propaganda weit zurück, wokurch auch kie sortwährcilkcn Verluste an deutschem Sprach gebiet erklärlich werden. WaS den RonianiSinuS betrifft, mit dem wir cS hier zu thun habe», so bedroht seine Invasion nicht allein daS deulsche Tirol, sondern auch andere, an Italien grenzende Länder Oesterreichs. Man kan» sich keine verblüffendere ethno graphische Grenze denken als beispielsweise die, welche in den carmschcn Alpen Kärnlhcn von Italic» scheibet. Die letzt! österreichische Eisenbahnstalio» ist da Pontascl. welcher Orc von dom gegenüber liegenden, bereits zu Italien gehörigen Ponlebba nur durch eine >v nigc Schrille lange Brücke, die über eine» schmalen Gebirgsbach fuhrt, getrennt ist. Jenseits dieser Brücke, ans italienischem Gebiete, hört man kein deut sches Wort mehr. Alles ist wie mit einem Schlage durch und durch italienisch geworben und macht den Eindruck, als wäre »ia» von der deulsche» Sprachgrenze inehr als hundert Meilen culfernl. Nach dem österreichische» Pontascl greift dagegen dar Nomanentbum noch ganz merklich herüber. Man bork dort noch viel italienische Laute, brmerkt italienische Firmciitaselii »nd andere Ausschrislen, kurz, man kommt der deunchlvrachliche» Unkennlniß der Italiener überall entgegen. Diese Tkalsachen scheinen jedensallS von Wichtigkeit, um sich den Rückgang de» Deutschthums in Tirol richtig erklären zu können.
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